Spezifische Leistungspflichten - TIBM TMon.pdf

Technisches Inbetriebnahmemanagement und Monitoring für die Sanierung der Alten Männeranstalt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 18:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: lbb.vergabe.rlp.de

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1.1 Technisches Inbetriebnahmemanagement (TIBM) – Anlage 1a
Vorbemerkung/Hinweise zum Leistungsbild:
Das Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (TIBM) gem. Anlage 1a zum Vertrag ist
aus der AMEV Empfehlung „Inbetriebnahmemangement“ (Nr. 170) – Stand 16.10.2023 übernommen,
dass auch Grundlage der Angebotskalkulation und der Leistungsbeschreibung ist.
Das Leistungsbild orientiert sich an der Struktur der HOAI (Leistungsphasen), RLBau (Leistungsstufen)
sowie der AMEV – Inbetriebnahmemanagement – Anlage 3.
Grundleistungen:
Die Leistungen gemäß dem Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement werden gemäß §
7 als unveränderliche Pauschalen (ohne Neben- und Reisekosten) wie nachstehend angegeben ange-
boten und honoriert.
Die Pauschalbeträge stellen nicht lediglich Abrundungssummen dar, sondern werden von beiden Ver-
tragsparteien einvernehmlich als Pauschalpreise vereinbart.
Der Aufwand für die Teilnahme des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters an projektbezogenen
Besprechungen zur Abstimmung aller für die technische Inbetriebnahme relevanten Themen ist mit
dem vereinbarten Honorar abgegolten. Die Erforderlichkeit der Teilnahme an Besprechungen richtet
sich nach den Projektanforderungen und dem Projektgeschehen (vgl. § 4 Nr. 4.7.2, 2. Absatz des
Vertrages).
Es wird von einer Besprechungen pro Monat ausgegangen (Termine über die gesamte Laufzeit des
Vertrages).
Lfd.LeistungsstufeEuro
Nr.netto pauschal
LST 1 – (LPH 1 - LPH 2)
1
LST 1 - Leistungen zur Entwurfsplanung (LPH 3)
2
2.1 Beratungsleistungen sowie Koordination der fachlich Beteiligten und Abstimmen der Vorgehensweise für das IBM.
2.2 Aufstellen und Abstimmen des Grobkonzepts für die Inbetriebnah- mephase. Das Grobkonzept beschreibt die für die Durchführung des IBM vor- gesehenen Leistungen sowie die notwendigen Abläufe und Meilen- steine in der Planungstiefe der Entwurfsplanung, unter Berücksichti- gung der für das IBM relevanten Grundlagen aus der Vorplanung.
2.3 Prüfen der Gewerkebeziehungsmatrix/Schnittstellenmatrix der Tech- nischen Anlagen hinsichtlich des IBM und Abstimmen der Ergebnisse mit den fachlich Beteiligten und dem Auftraggeber.
2.4 Aufstellen des Grobterminplans für das IBM. Dabei sind u. a. die Inbetriebnahmezeiträume der Einzelgewerke, die gegenseitigen Abhängigkeiten, die Abnahmen der Sachverstän- digen, die Einregulierungen und die Wirkprinzipprüfungen darzustel- len.
2.5 Erstellen von spezifischen Vorgaben zur Dokumentation zum IBM und Abstimmen mit den fachlich Beteiligten und dem Auftraggeber.
2.6 Prüfen der Vollständigkeit der projektspezifischen Vorgaben zur Do- kumentation der technischen Anlagen in der Entwurfsplanung und Abstimmen der Ergebnisse mit den fachlich Beteiligten und dem Auftraggeber
2.7 Aufstellung der Kostenberechnung für die Inbetriebnahmephase (Betriebskosten für Zwischenbetrieb, Reinigung, Wartung, Absicherung, Überwachung und sonstige Kos- ten für die Inbetriebnahmephase) auf Grundlage der DIN 18960.
2.8 Erstellen und Übergeben eines Berichts zum Ergebnis der Beratun- gen und Koordination zum abgestimmten Grobkonzepts für das IBM.
Summe lfd. Nr. 2: Leistungen zur Entwurfspl. (LPH 3)
LST 1 – (LPH 4)
3
LST 2 - Leistungen zur Ausführungsplanung (LPH 5)
4
4.1 Beratungsleistungen sowie Koordination der fachlich Beteiligten und Abstimmen der Vorgehensweise auf der Grundlage des Grobkonzepts für das IBM
4.2 Aufstellen und Abstimmen des Feinkonzepts für die Inbetriebnah- mephase Das Feinkonzept beschreibt die für die Durchführung des IBM vor- gesehenen Leistungen sowie die not- wendigen Abläufe und Meilensteine in detaillierter Form (Fortschrei- bung des Grobkonzepts). Darin sind konkrete Vorgaben für die einzelnen technischen Anlagen und Aus- führungen zum notwendigen Abstimmungsbedarf der Projektbetei- ligten aufzunehmen. Aufstellung der Kostenberechnung für die Inbetriebnahmephase auf der Grundlage der DIN 18960. Planungsergebnisse (u. a. Schnittstellenkompatibilität zwischen TA und GA) werden unter Berücksichtigung der Prüfbemerkungen fort- geschrieben.
4.3 Prüfen der Gewerkebeziehungsmatrix auf den Stand der Ausfüh- rungsplanung und Abstimmen der Ergebnisse mit den fachlich Betei- ligten und dem Auftraggeber
4.4 Aufstellen und Abstimmen des Feinterminplans (Fortschreibung Grobterminplan) für das IBM
4.5 Sichtung der Ausführungsplanung auf Berücksichtigung der Vorga- ben des IBM, soweit erforderlich Ab- frage notwendiger Angaben bei den Fachplanern.
4.6 Fortschreiben der spezifischen Vorgaben zur Dokumentation zum IBM und Abstimmen mit den fachlich Beteiligten und dem Auftraggeber.
4.7 Prüfen der Vollständigkeit der fortgeschriebenen projektspezifischen Vorgaben zur Dokumentation der technischen Anlagen auf den Stand der Ausführungsplanung und Abstimmen der Ergebnisse mit den fachlich Beteiligten und dem Auftraggeber.
4.8 Erstellen und Übergeben eines Berichts zum Ergebnis der Beratun- gen und Koordination zum abgestimmten Feinkonzepts für das IBM.
Summe lfd. Nr. 4: Leistungen zur Ausführungspl. (LPH 5)
LST 2 und 3 Leistungen zu Vorbereit. der Vergabe (LPH 6 bis 7)
5
5.1 Erstellung und Übergabe von Leistungspositionstexten an die fach- lich Beteiligten zur Übernahme in die Leistungsverzeichnisse hinsichtlich IBM
5.2 Überprüfen der Wartungsplanung und der Leistungsbeschreibung zur Wartungsplanung als Grundlage für die Vergabe der Wartungsarbeiten
Summe lfd. Nr. 5: Leistungen zu Vorber. d. Vergabe (LPH 6 bis 7)
LST 4 - Objektüberwachung (LPH 8)
6
6.1 Prüfen und Feststellen der Voraussetzungen für die Freigabe der In- betriebnahmephase.
6.2 Überwachen und Fortschreiben des Feinkonzepts und des Feinter- minplans für das IBM.
6.3 Prüfung auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit sowie Zusam- menstellung der Betriebsanleitungen (z. B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) zu einem einheitli- chen Dokument.
6.4 Unterstützung bei der Einweisung der VOB-AN in die geplante IBM- Phase hinsichtlich der Inhalte des Feinkonzepts und Feinterminplans zum IBM
6.5 Vollzug des abgestimmten Konzepts: Erfassung der Ergebnisse und Auswertung der vom AN gelieferten Daten und Übernahme im Be- richt zum IBM.
6.6 Mitwirkung und Überprüfen von Leistungsmessungen und Funktion- sprüfungen im Zuge des Probebetriebs vor der VOB Abnahme für das IBM. Ein Verfehlen der geschuldeten Funktionen und geplanten Zielwerte ist dem AG als Mangel anzuzeigen. Nach Mängelbeseitigung ist der Probebetrieb zu wiederholen.
6.7 Berücksichtigung der Ergebnisse der Probebetriebe des Technischen Monitorings. Abweichungen sind mit Hinweisen zu möglichen Ursa- chen dem AG und ggf. Fachplaner, Errichter, Betreiber mitzuteilen.
6.8 Mitwirkung bei der Schulung und Einweisung des Bedienungsperso- nals.
6.9 Prüfen, Begleiten und Auswerten des Zwischenbetriebs nach Fertig- stellung aller technischen Anlagen als Voraussetzung für die Über- gabe an den Nutzer/Betreiber.
6.10 Prüfung der Dokumentation der technischen Anlagen auf Vollstän- digkeit und auf Einhaltung der spezifischen Vorgaben für die Doku- mentation zum IBM sowie Zusammenstellung der Betriebsanleitun- gen zu einem einheitlichen Dokument Hierbei u. a. auch Plausibili- tätsprüfung der Revisionsunterlagen der aus- führenden Firmen, bestehend u. a. aus den Gebäudebestandsplänen sowie den Bedienungs- und Wartungsunterlagen, auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit.
6.11 Mitwirkung bei der Feststellung vom Restleistungen und Gewährleis- tungsmängeln
6.12 Erstellen eines Berichtes nach Abschluss sämtlicher Prüfungen der Technischen Anlagen für das IBM.
Summe lfd. Nr. 6: Objektüberwachung (LPH 8) netto, pauschal
7LST 4: Nutzerhandbuch (LPH8) - optional
7.1 Erstellung eines Nutzerhandbuchs Die Beauftragung der optionalen Leistung „Erstellung eines Nutzerhand- buchs“ in Leistungsstufe 4 erfolgt analog zu den vorbeschriebenen Projekt- stufen nur bei Erfordernis durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers (vgl. § 4 Nr. 4.4.1.4 i.V.m. Nr. 4.6.2 und 4.6.7 des Vertrages).
Summe lfd. Nr. 7: Nutzerhandbuch (LPH8) - optional
Summe Honorar TIBM netto - pauschal - (lfd. Nummern 1-7):

1.2 Technisches Monitoring (TMon) – Anlage 1 b

Vorbemerkung/Hinweise zum Leistungsbild:

Das Leistungsbild Technisches Monitoring (TMon) gem. Anlage 1b zum Vertrag ist aus der AMEV Emp- fehlung „Technisches Monitoring 2025 – Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung – Schnittstellen zum Technischen Inbetriebnahmemanagement“ (Nr. 178) – Stand 30. April 2025 über- nommen, die auch Grundlage der Angebotskalkulation und Leistungsbeschreibung ist.

Sofern es Überschneidungen mit dem Leistungsbild „Technisches Inbetriebnahmemanagement“ (TIBM) der AMEV „Inbetriebnahmemangement“ (Nr. 170) – Stand 16.10.2023 gibt, sind die nachfolgend be- schriebenen Leistungen nur als ergänzende Leistungen zur Unterstützung des TIBM zu verstehen.

Grundleistungen:

Die Grundleistungen gemäß dem Leistungsbild Technisches Monitoring (Anlage 1b zum Vertrag) werden gemäß § 7 als unveränderliche Pauschalen (ohne Neben- und Reisekosten) wie nachstehend angegeben angeboten und honoriert.

Die Pauschalbeträge stellen nicht lediglich Abrundungssummen dar, sondern werden von beiden Par-
teien einvernehmlich als Pauschalpreise vereinbart.
Der Aufwand für die Teilnahme des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters an projektbezogenen Be-
sprechungen zur Abstimmung aller für das Technische Monitoring relevanten Themen ist mit dem ver-
einbarten Honorar abgegolten. Die Erforderlichkeit der Teilnahme an Besprechungen richtet sich nach
den Projektanforderungen und dem Projektgeschehen (vgl. § 4 Nr. 4.7.2, 2. Absatz des Vertrages).
Es wird von einer Besprechungen pro Monat ausgegangen (Termine über die gesamte Laufzeit des
Vertrages).
Lfd. Nr.LeistungsstufeEuro
netto pauschal
8LST 1 – (LPH 1 - LPH 2) Hinweis: In der LPH 1 und 2 sind keine Grundleistungen des TMon definiert.
9LST 1 – Entwurfsplanung (LPH 3) Erstellung des Monitoring-Konzepts
9.1 Sichtung der Unterlagen der Entwurfsplanung.
Ableiten der, für das Gebäude und die zu berücksichtigenden Anlagen 9.2 relevanten Prüfgrößen sowie der entsprechenden Zielwerte aus der Fachplanung bzw. Abstimmung und Festlegung mit den Fachplanern.
Zusammenführung und ggf. Ergänzung der Mess- und Zählerkonzepte 9.3 der einzelnen Gewerke zu einem übergreifenden Konzept, einschließ- lich aller Schnittstellen und Übergabeformate.
Entwicklung von Vorgaben für die Datenbereitstellung und Datenüber- 9.4 gabe.
Erstellung eines Ablaufplans bezüglich der TMon-Dienstleistungen für die folgenden Projektphasen. Der Ablaufplan enthält insbesondere An- 9.5 zahl, Zeitpunkte und Dauer der Probebetriebe sowie die notwendigen Zuarbeiten anderer Projektbeteiligter.
Mitwirkung bei der Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwort- 9.6 lichkeiten des TMon-Dienstleisters für die einzelnen Schritte mit dem Bauherrn und dem künftigen Betreiber.
Erstellung des Monitoring-Konzepts mit allen vorgenannten Angaben 9.7 und Übergabe an die Fachplaner.
Summe lfd. Nr. 9: LST 1 – Entwurfsplanung (LPH 3)
10LST 2 – Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LPH 5 und LPH 6 gem. HOAI) Fortschreibung und Detaillierung des Monitoring-Konzepts
Sichtung der Unterlagen der Ausführungsplanung in Bezug auf die 10.1 Berücksichtigung der Vorgaben des TMon und soweit erforderlich Abfrage notwendiger Angaben bei den Fachplanern.
Nachführung der Änderungen von Zielwerten sowie des Mess- und 10.2 Auswertekonzepts.
Nachführung und ggf. Detaillierung der Vorgaben für die Datenbe- 10.3 reitstellung und Datenübergabe.
Nachführung und ggf. Detaillierung des Ablaufplans für die folgen- 10.4 den Projektphasen
Definition der Anforderungen des TMon an die Durchführung der In- 10.5 betriebnahme sowie an Funktionsprüfungen und Probebetriebe.
Unterstützung der Fachplaner hinsichtlich Leistungsbeschreibungen 10.6 wie z. B. Funktionsprüfungen, Zähler- und Datenabgleiche
Übergabe des aktualisierten Monitoring-Konzepts an die Fachplaner 10.7 zur Integration der Vorgaben des TMon in die Leistungsbeschreibun- gen.
Summe lfd. Nr. 10: LST 2 Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LPH 5 und LPH 6 gem. HOAI)
11LST 3 – Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7 gem. HOAI) Hinweis: In der LPH 7 sind keine Grundleistungen des TMon definiert.
12LST 4 – Objektüberwachung (LPH 8 gem. HOAI) Nachführung des Monitoring-Konzepts und Auswertung der Probebetriebe
12.1 Anpassung des Monitoring-Konzepts bei Bedarf.
12.2 Anpassung und ggf. Detaillierung des Ablaufplans.
Abstimmung des Monitoring-Konzepts vor der Inbetriebnahme mit 12.3 den Fachplanern und den Errichterfirmen für die einzelnen Probe- betriebe (Voraussetzungen, Termine, Teilnehmer etc.).
Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen für einen Probe- betrieb gegeben sind, insbesondere:  Zielwerte sind von Fachplanern und Errichtern bestätigt.  Datenerfassung und Datenübermittlung funktioniert (Über- 12.4 gabe von Testdaten auf dem definierten Weg).  die Anlagen im Automatikbetrieb laufen können und  die für den Zwischenbetrieb definierte Lastszenarien herge- stellt werden können.
Freigabe zur Durchführung der Probebetriebe entsprechend dem Mo- nitoring- Konzept an den Bauherrn bzw. Errichter. Falls Probebetriebe wiederholt werden, sind die entsprechenden Leistungen des TMon-Dienstleisters ebenfalls zu wiederholen. Wie- derholungen der Leistungen bei zusätzlichen Probebetrieben werden gesondert nach Aufwand vergütet.
12.5 Übernahme der Betriebsdaten der Probebetriebe.
Auswertung und Bewertung der aus dem Probebetrieb erhaltenen 12.6 Betriebsdaten in Bezug auf die Erreichung der Zielwerte.
Erstellung eines Monitoring-Berichts. Dokumentation aller Prüfgrö- ßen mit den entsprechenden Zielwerten und den gemessenen Ist- werten sowie einer vergleichenden Bewertung. Abweichungen der 12.7 Istwerte von den Zielwerten sind mit Hinweisen auf mögliche Ursa- chen bzw. Mängel (z.B. fehlerhafte Betriebsdaten, fehlerhafte Para- metrierung oder schlechte Einregulierung) sind an den Bauherrn bzw. Fachplaner, Errichter und/oder Betreiber zu kommunizieren.
Erstellung eines Abschlussberichts als Zusammenfassung der Leis- tungen des Technischen Monitorings und aller Ergebnisse, insbe- 12.8 sondere der Zielwerte für die Prüfgrößen und der in den Probebe- trieben erreichten Istwerte.
12.9 Durchführung einer Abschlussbesprechung mit dem Auftraggeber
Summe lfd. Nr. 12: LST 4 – Objektüberwachung (LPH 8 gem. HOAI)
13LST 5 – Objektbetreuung / Erste Nutzungsphase (LPH 9 gem. HOAI) – nachlaufende Leistung in der Nutzungsphase
Regelmäßige Erstellung von Monitoring-Berichten Bericht 1: 2 Monate nach Übergabe an die nutzende Dienststelle Bericht 2: 4 Monate nach Übergabe an die nutzende Dienststelle Bericht 3: 8 Monate nach Übergabe an die nutzende Dienststelle Bericht 4: 12 Monate nach Übergabe an die nutzende Dienststelle Bericht 5: 18 Monate nach Übergabe an die nutzende Dienststelle Bericht 6: 24 Monate nach Übergabe an die nutzende Dienststelle Nachführung des Monitoring-Konzepts, z.B. zur Berücksichtigung von Anpassungen des Gebäudebetriebs an die Nutzung, in Abstim- mung mit dem Betreiber. Erfassung, Auswertung und Bewertung der erhaltenen Betriebsda- ten in Bezug auf die Erreichung der Zielwerte entsprechend dem 13.1 Monitoring-Konzept. Erstellung von Monitoring-Berichten. Dokumentation aller Prüfgrö- ßen mit den entsprechenden Zielwerten und den gemessenen Ist- werten sowie einer vergleichenden Bewertung. Die Berichte sind entsprechend den Prüfberichten zu den Probebetrieben darzustel- len. Sie bewerten jeweils den zurückliegenden Zeitraum bis zum letzten Prüfbericht. Die im Monitoring-Konzept aufgeführten Lang- zeit-Prüfgrößen werden über den gesamten Zeitraum des Monito- rings dargestellt. Freigabe zur Durchführung der Probebetriebe entsprechend dem Monitoring- Konzept an den Bauherrn bzw. Er- richter. Abweichungen der Ist-Werte von den Zielwerten sind mit Hinwei- sen auf mögliche Ursachen (z.B. fehlerhafte Betriebsdaten, fehler- hafte Parametrierung oder schlechte Einregulierung) an den Bau- herrn bzw. Fachplaner, Errichter und/oder Betreiber zu kommuni- zieren.
Erstellung eines Abschlussberichts als Zusammenfassung der Leis- tungen des Technischen Monitorings und aller Ergebnisse, insbe- 13.2 sondere der Zielwerte für die Prüfgrößen und der in der Nutzungs- phase erreichten Ist- Werte.
Summe lfd. Nr. 13: LST 5 – Objektbetreuung / Erste Nut- zungsphase (LPH 9 gem. HOAI)
Summe Honorar Grundleistungen TMon netto - pauschal – (lfd. Nummern 9-13):
Besondere /zusätzliche Leistungen TMon
Die Besonderen / zusätzliche Leistungen gemäß dem Leistungsbild Technisches Monitoring (Anlage 1b
zum Vertrag) werden gemäß § 7 wie folgt pauschal honoriert.
Lfd. Nr.Lfd.Zu erbringende LeistungKalku-Kalkuliert mit Stun- densatzHonorar in € netto pauschalHonorar
Nr.liert mitin € netto
Anzahlpauschal
Std.
14Besondere / zusätzliche Leistungen TMon in LST 1
Unterstützung bei der Erstellung eines Inbetriebnah- meplans mit zeitlicher Positionierung der einzelnen Maßnahmen und Integration der Projektanforderun- gen unter Berücksichtigung des Bauzeitenplans
Entwicklung eines Konzepts zur Vorbereitung der späteren Übergabe der Informationen und Daten an den Betreiber.
Vor Abschluss der Entwurfsplanung: Prüfung der Planungsleistungen der Entwurfspla- nung (LPH 3) auf Vollständigkeit, Aktualität, Konsis- tenz und Plausibilität in Bezug auf die Zielsetzungen des TMon sowie Erstellung eines entsprechenden Protokolls. Insbesondere sind zu prüfen: - Prüfung der Übereinstimmung der ermittelten Be- darfswerte der Entwurfsplanung mit den in der Vorentwurfsplanung erarbeiteten Lösungen sowie den allgemeinen Zielsetzungen des Bauherrn. - Prüfung der Erläuterungen der wesentlichen fach- übergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen sowie die Integration der techni- schen Anlagen Bei Bedarf Unterstützung der Fachplaner bzw. das IBM bei der Erarbeitung von Unterlagen. Ggf. Fest- stellen des Bedarfs für zusätzliche Leistungen (z.B. zus. IBM-Leistungen, GA-Integrationsplanung etc.).
Summe lfd. Nr. 14: Besondere/zusätzliche Leistungen TMon in LST 1
15Besondere / zusätzliche Leistungen TMon in LST 2
Überprüfung der Ausführungsplanung auf Zugäng- lichkeiten bei der Inbetriebnahme und späteren Wartung.
Prüfung der Gewerke-Beziehungsmatrix und des Schnittstellenkatalogs nach VDI 6039
Summe lfd. Nr. 15: Besondere/zusätzliche Leistungen TMon in LST 2
16Besondere / zusätzliche Leistungen TMon in LST 3
17Besondere / zusätzliche Leistungen TMon in LST 4
Begleitung der Probebetriebe vor Ort, insbesondere bei der Einstellung besonderer Lastbedingungen
Begleitung der gewerkeübergreifenden Funktions- und Leistungstests in Abstimmung mit den ausfüh- renden Firmen und Fachplanern. Überprüfung auf Konformität mit den Projektanforderungen.
Summe lfd. Nr. 17: Besondere/zusätzliche Leistungen TMon in LST 4
18Besondere / zusätzliche Leistungen TMon in LST 5
Unterstützung des Betreibers bei der Optimierung des Anlagenbetriebs, z. B. durch Hinweise zur An- passung der Anlagenparameter an die realen Be- triebsverhältnisse Zeitraum: 24 Monate Anzahl / Häufigkeit: Quartalsweise während der ers- ten Nutzungsphase – insgesamt 8 Termine / Beratungen
Übergabe der eingesetzten Software des Monitoring- Systems an den Bauherrn zur selbstständigen Nut- zung und Einweisung in die Anwendung
Summe lfd. Nr. 18: Besondere/zusätzliche Leistungen TMon in LST 5
Summe Besondere / zusätzliche Leistungen TMon in LST 1 – 5 netto – pau-
schal (lfd. Nummern 14-18):
Summe aller Leistungen TMon in LST 1 – 5 netto – pauschal
(lfd. Nummern 9-18):
Nebenkosten gem. § 7 Nr. 7.5 des Vertrages
Als Abgeltung für die Nebenkosten, die bei der Erbringung der Inbetriebnahmemanagementleistungen und der Leistungen für das Technische Monitorings entstehen, erhält der Auftragnehmer eine Entschä- digung in Höhe eines nachfolgend vereinbarten Prozentsatzes auf das Nettohonorar für das Technische Inbetriebnahmemanagement bzw. für das Technische Monitoring. In der Nebenkostenpauschale sind enthalten:  die Allgemeine Nebenkosten für das Bereithalten des vorhandenen eigenen Büros (einschließ- lich der eigenen EDV-Infrastruktur)  Kosten für die Datenübertragung oder Kosten für den Versand für eigene Arbeitsergebnisse und sonstige Medien (z.B. per Post)  Vervielfältigungskosten für die selbst erstellten Arbeitsergebnisse  Kosten für den ggf. entstehenden erhöhten Aufwand durch die Nutzung eines Projekt-Kom- munikationssystems (ohne Nutzerlizenzen für die Nutzung des PKS, s. auch § 4 Nr. 4.8.1 des Vertrages)  Fahrtkosten für projektbedingte Reisetätigkeiten
Nebenkosten, einschl. Fahrtkosten, werden nicht erstattet.
Alle Nebenkosten, einschl. Fahrtkosten, werden als Vomhundertsatz von der Nettohonorarsumme erstattet:
Nettohonorar- summev.H.-SatzEUR netto
Beauftragungsstufe 1:
TIBM, Leistungsstufe 1,2,3 (Lfd. Nrn. 2+3+4+5)
TMon, Leistungsstufen 1+2 (ohne besondere / zusätzliche Leistungen) (Lfd. Nr. 9+10)
TMon, Besondere / zusätzliche Leistungen Leistungsstufe 1+2 (Lfd. Nr. 14+15)
Beauftragungsstufe 2:
TIBM, Leistungsstufen 4 (Lfd. Nrn. 6)
TIBM, Leistung Erstellung eines Nutzer- handbuchs in Projektstufe 5 (Lfd. Nr. 7)
TMon, Leistungsstufen 4+5 (Lfd. Nr. 12+13)
TMon, Besondere / zusätzliche Leistungen LS 4+5 (Lfd. Nrn. 17+18)
Summe der Nebenkosten für alle Leistungen TIBM und TMon
Zusammenstellung der Honorare
In Euro
Summe (netto) Honorar TIBM ohne optionale Leistungen
Projektstufen 1 bis 5
(lfd. Nrn. 1-6):
Summe (netto) Honorar TMon in Leistungsstufen 1 bis 5
(lfd. Nrn. 9-13)
Zwischensumme (netto) Honorar TIBM und TMon ohne optionale
und Besondere /zusätzliche Leistungen:
Summe (netto) Honorar TIBM (Erstellung eines Nutzerhandbuchs in
Projektstufe 5)
(lfd. Nr. 7)
Summe (netto) Honorar TMon, Besondere /zusätzliche Leistungen
(lfd. Nrn. 14-18)
Zwischensumme (netto) Honorar für alle Leistungen TIBM und
TMon inkl. optionale und Besondere /zusätzliche Leistungen:
Summe Nebenkosten für alle Leistungen (netto):
Netto-Angebotssumme:
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer:
Brutto-Angebotssumme:
Stundensatz für zusätzliche Leistungen auf Stundenbasis (in Euro –netto-)
vgl. § 7 Nr. 7.3 des Vertrages
Auftragnehmer (Inhaber, Partner, Projektverantwortliche):€/h
Mitarbeiter (Dipl. Ing. oder vergleichbar):€/h
Technische Zeichner oder sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:€/h
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