07_P1034_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdf

Technische Umsetzung einer Software-Stückliste für Künstliche-Intelligenz-Systeme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:15 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Bewerbungsbedingungen

1 Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 4 1.1 Einführung ...................................................................................................................................................................... 4 1.2 Hinweis auf vergabe- und preisrechtliche Vorschriften ........................................................................... 4 1.3 Vergabeverfahren und Verfahrensart ................................................................................................................ 4 2 Grundsätze der Kommunikation (E-Vergabe-Plattform des Bundes) ................................................ 5 3 Angebotsbedingungen ............................................................................................................................................... 5 3.1 Inhalt und Gestaltung des Angebotes ................................................................................................................. 5 3.2 Nebenangebote ............................................................................................................................................................. 5 3.3 Mehrere Hauptangebote ........................................................................................................................................... 6 3.4 Signatur / Unterschrift .............................................................................................................................................. 6 3.4.1 Angebotsformular ........................................................................................................................................................ 6 3.4.2 Erklärungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern .................... 6 3.4.3 Sonstige Anlagen .......................................................................................................................................................... 6 3.5 Übersendung des Angebotes................................................................................................................................... 6 3.6 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebotes ............................................................ 7 3.7 Unvollständige oder unklare Vergabeunterlagen ........................................................................................ 7 3.8 Sprache .............................................................................................................................................................................. 7 3.9 Angebotserstellungskosten ..................................................................................................................................... 7 3.10 Einbeziehung von Skonto ........................................................................................................................................ 7 3.11 Preisprüfung ................................................................................................................................................................... 7 3.12 Preisangaben .................................................................................................................................................................. 8 4 Vertrag ............................................................................................................................................................................... 8 4.1 Vertragsgrundlage ....................................................................................................................................................... 8 4.2 Ausschluss von Bedingungen des Bieters ......................................................................................................... 8 5 Fristen ................................................................................................................................................................................ 9 5.1 Angebotsfrist .................................................................................................................................................................. 9 5.2 Bindefrist .......................................................................................................................................................................... 9 5.3 Bieteranfragen ............................................................................................................................................................... 9 6 Bieter .................................................................................................................................................................................. 9 6.1 Einzelbieter ..................................................................................................................................................................... 9 6.2 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften ......................................................................................... 10 6.3 Unterauftragnehmer ................................................................................................................................................ 10 7 Wertung der Angebote ............................................................................................................................................ 10 8 Erfolgreicher Abschluss des Vergabeverfahrens und Bekanntmachung ........................................ 11

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Allgemeine Bewerbungsbedingungen des BSI - Version 1.8, Stand 10.02.2022

8.1 Benachrichtigung der Bieter ................................................................................................................................. 11 8.1.1 Vergabeverfahren nach UVgO ............................................................................................................................. 11 8.1.1.1 Benachrichtigung des erfolgreichen Bieters über die Zuschlagserteilung ..................................... 11 8.1.1.2 Benachrichtigung der unterlegenen Bieter ................................................................................................... 11 8.1.2 Vergabeverfahren nach GWB (VgV / VSVgV) ............................................................................................... 11 8.1.2.1 Informationspflicht gegenüber nicht berücksichtigten Bietern ......................................................... 11 8.1.2.2 Benachrichtigung des designierten Auftragnehmers ............................................................................... 11 8.1.2.3 Benachrichtigung des erfolgreichen Bieters über die Zuschlagserteilung ..................................... 11 8.2 Veröffentlichung der erfolgten Auftragsvergabe (Vergabebekanntmachung) ............................. 12 9 Aufhebung des Vergabeverfahrens .................................................................................................................... 12 10 Datenschutzrechtliche Hinweise ........................................................................................................................ 12 10.1 Verantwortliche Stelle ............................................................................................................................................. 12 10.2 Behördlicher Datenschutzbeauftragter im BSI ............................................................................................ 13 10.3 Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung .............................................................................................. 13 10.3.1 Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage der Verarbeitung .................................................... 13 10.3.1.1 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gemäß Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO oder im öffentlichen Interesse gemäß Artikel 6 Abs. 1 e) DSGVO ................................................................................................... 13 10.3.1.2 Im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO ......................................... 13 10.3.1.3 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO ............................. 13 10.3.2 Kategorien von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden ................................................ 13 10.3.3 Quelle der personenbezogenen Daten ............................................................................................................. 14 10.3.4 Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern von personenbezogener Daten ........................... 14 10.3.5 Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für Festlegung der Dauer ....................................................... 14 10.3.6 Betroffenenrechte ...................................................................................................................................................... 14 10.3.6.1 Auskunftsrecht ............................................................................................................................................................ 14 10.3.6.2 Recht auf Berichtigung ............................................................................................................................................ 15 10.3.6.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung .................................................................................................. 15 10.3.6.4 Recht auf Datenübertragbarkeit ......................................................................................................................... 15 10.3.6.5 Recht auf Widerspruch ............................................................................................................................................ 16 10.3.6.6 Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung .................................. 16 10.3.6.7 Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde .......................................................................................................... 16 11 Besondere Bestimmungen für Verschlusssachenaufträge ..................................................................... 17 11.1 Verschlusssachenaufträge bis VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) ..................... 17 11.2 Verschlusssachenaufträge bis VS-VERTRAULICH (VS-V) ...................................................................... 17 11.3 Einstufung ..................................................................................................................................................................... 17 11.4 Besonderheiten des Vergabeverfahrens .......................................................................................................... 17 11.4.1 Zusätzliche Grundsätze der Kommunikation (Zusatz zu Ziffer 2) ...................................................... 17 11.4.1.1 Übermittlung von VS-NfD eingestuften Inhalten ..................................................................................... 18 11.4.1.2 Übermittlung von VS-V eingestuften Inhalten ........................................................................................... 18 11.4.2 Signierung des Angebotsformulars (ersetzt Ziffer 3.4.1) .......................................................................... 18

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Allgemeine Bewerbungsbedingungen des BSI - Version 1.8, Stand 10.02.2022

11.4.3 Signierung der VS-NfD-Verpflichtungserklärung ..................................................................................... 18 11.4.4 Signierung der VS-NfD-Verpflichtungserklärungen der betroffenen Personen......................... 19 11.4.5 Übersendung des Angebotes (Zusatz zu Ziffer 3.5) ..................................................................................... 19

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1 Allgemeine Erläuterungen

1.1 Einführung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vergibt öffentliche Aufträge im Namen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Vergabe erfolgt im Wege transparenter Verfahren und grundsätzlich im Wettbewerb.

Die hier vorliegenden Allgemeinen Bewerbungsbedingungen gelten für Bieter in der Angebotsphase bei sämtlichen Vergabeverfahren des BSI. Sie sind zu beachten, um Fehler während der Angebotsphase und einen damit verbundenen Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren zu vermeiden.

Bei Vergabeverfahren, die einen Verschlusssachenauftrag beinhalten, ist Ziffer 11 vorrangig zu beachten!

1.2 Hinweis auf vergabe- und preisrechtliche Vorschriften

Abhängig von der Art und dem Umfang der zu vergebenden Leistung können im Wesentlichen fol- gende Rechtsvorschriften Anwendung finden:

• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) • Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) • Verordnung über Preise (VOPR 30/53)

Die aktuelle Fassung der jeweiligen vergaberechtlichen Vorschrift finden Sie unter http://www.buzer.de/fna/703-Kartellrecht.htm.

1.3 Vergabeverfahren und Verfahrensart

Das Vergaberecht differenziert zwischen verschiedenen Verfahrensarten:

• Verfahrensarten gemäß § 119 GWB, § 14 Abs. 1 VgV Offenes Verfahren o Nicht offene Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) o Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) o Wettbewerblicher Dialog (mit Teilnahmewettbewerb) o Innovationspartnerschaft (mit Teilnahmewettbewerb) o • Verfahrensarten gemäß § 11 Abs. 1 VSVgV Nicht offene Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) o Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) o Wettbewerblicher Dialog (mit Teilnahmewettbewerb) o • Verfahrensarten gemäß § 8 UVgO: Öffentliche Ausschreibung o Beschränkte Ausschreibung (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) o Verhandlungsvergabe (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) o Die unter Beachtung der Vorgaben des Vergaberechts vom BSI festgelegte Verfahrensart kann der öf- fentlichen Bekanntmachung entnommen werden. Bei Verfahrensarten, bei denen das Vergaberecht keine öffentliche Bekanntmachung vorsieht, kann die Verfahrensart der Angebotsaufforderung ent- nommen werden, die das BSI an die unter Beachtung des Vergaberechts ausgewählten Unternehmen versendet.

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2 Grundsätze der Kommunikation (E-Vergabe-Plattform des Bundes)

Soweit nicht anders angegeben werden die Vergabeverfahren des BSI vollständig in elektronischer Form über die E-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. Dies umfasst das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern sämtlicher Daten des Vergabeverfahrens (inkl. Bekanntmachung, Verga- beunterlagen, Bieterfragen, Angebote, Mitteilungen). Lediglich der Versand der finalisierten Vertrags- urkunde zwecks Gegenzeichnung erfolgt per Post.

Für die Nutzung der E-Vergabe-Plattform ist eine einmalige webbasierte Registrierung der Unterneh- men erforderlich. Aktiviert ein Unternehmen anschließend die Teilnahme an einem konkreten Ver- fahren, so wird es grundsätzlich automatisch von der E-Vergabe-Plattform über Veränderungen in die- sem Vergabeverfahren per E-Mail informiert (z.B. Ergänzung der Vergabeunterlagen um beantwortete Bieterfragen, siehe Ziffer 5.3).

Lediglich über die E-Vergabe-Plattform erteilte Auskünfte sind verbindlich (Ausnahme: siehe Zif- fer 11.4.1).

3 Angebotsbedingungen

Die in diesen Allgemeinen Bewerbungsbedingungen aufgeführten Regelungen betreffen die Anforde- rungen an Angebote im Allgemeinen. Sie werden konkretisiert durch vorrangig geltende Besondere Bewerbungsbedingungen. Diese befinden sich zusammen mit der Leistungsbeschreibung in einem ge- meinsamen Dokument in den Vergabeunterlagen.

Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Bieter mit den bekanntgegebenen Bewerbungsbedin- gungen einverstanden.

3.1 Inhalt und Gestaltung des Angebotes

Angebote sind auf Basis des bereitgestellten Angebotsformulars zu erstellen. Dieses muss eindeutige Angaben über den Bieter als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma, Adresse, Name der handelnden Person).

Erste Anlage ist das vom Bieter entsprechend den Angaben in den Besonderen Bewerbungsbedingun- gen (Kapitel „Erstellung des Angebotes“) zu erstellende Dokument „Angebotsangaben gemäß Leis- tungsbeschreibung“. Bei der Erstellung ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Gliederung über- nommen und eingehalten wird, sofern vom BSI kein entsprechendes Dokument hierfür vorgegeben wird.

Soweit in den Besonderen Bewerbungsbedingungen nicht anders geregelt muss das Angebot den in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsumfang vollständig abdecken und alle erforderlichen In- formationen enthalten, die in den Besonderen Bewerbungsbedingungen (Kapitel „Erstellung des An- gebotes“) gefordert werden.

Allgemein formulierte Dokumente wie z.B. Werbeprospekte etc. finden keine Berücksichtigung bei der Bewertung des Angebots.

3.2 Nebenangebote

Nebenangebote sind Angebote, die von den Vertragsunterlagen abweichen, aber geeignet sind, dass mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Die Nebenangebote müssen die festgelegten Mindest- anforderungen erfüllen. Nebenangebote sind nur dann zugelassen, wenn dies in der Bekanntmachung angegeben ist. Wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind, werden dennoch eingereichte Nebenange- bote nicht berücksichtigt.

Nebenangebote sind als gesonderte Anlage zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu kennzeich- nen und aussagekräftig zu formulieren. Auf dem Angebotsformular ist auf Nebenangebote hinzuwei- sen; die Anzahl der Nebenangebote ist anzugeben.

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3.3 Mehrere Hauptangebote

Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben, es sei denn, die Vergabeunterlagen lassen diese ausdrücklich zu. Sollten vom Bieter dennoch mehrere Hauptangebote eingereicht werden, so wird nur das zuletzt eingereichte Angebot in die Prüfung aufgenommen. Wurden alle Hauptangebote zeitgleich eingereicht, so werden alle Angebote des Bieters von der Wertung ausgeschlossen.

3.4 Signatur / Unterschrift

3.4.1 Angebotsformular

Bei Vergabeverfahren, bei denen die Angebote über die E-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht werden, ist sofern nicht anders angeben die „Textform“ nach § 126b BGB ausreichend, d.h. in diesem Fall ist auf dem Angebotsformular weder eine eigenhändige Unterschrift, noch eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur bzw. ein solches Siegel erforderlich.

Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist die Textform gemäß § 126b BGB dann erfüllt, wenn im Angebotsformular neben der Nennung der Firma und der Rechtsform auch die Person be- nannt wird, die das Angebot abgegeben hat.

3.4.2 Erklärungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern

Für die Fälle, in denen die Besonderen Bewerbungsbedingungen die Einreichung der Formulare „Bie- tergemeinschaftserklärung“ und / oder „Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung“ vorsehen, sind diese von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe Kapitel 6.2) bzw. vom jeweiligen Un- terauftragnehmer (siehe Kapitel 6.3) im Original zu unterschreiben und mit einem Firmenstempel zu versehen.

Dies gilt auch für sonstige ggf. erforderliche Erklärungen von einzelnen Mitgliedern der Bietergemein- schaft oder von einzelnen Unterauftragnehmern (z.B. Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung).

Die Einreichung dieser unterschriebenen Erklärungen erfolgt durch den Bieter zusammen mit den restlichen Angebotsunterlagen als Scan über die E-Vergabe-Plattform (siehe Ziffer 3.5).

Alternativ können diese Erklärungen auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und eingereicht werden.

Nach Zuschlag sind die Originale von Erklärungen nach Aufforderung des BSI nachzureichen, sofern sie nicht bereits vorher verlangt werden. Im Übrigen sind Originale von Nachweisen auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.

Anstatt des Formulars Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung kann der Bieter auch anderweitig versuchen nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

3.4.3 Sonstige Anlagen

Die Anlage „Angebotsangaben gemäß Leistungsbeschreibung“ sowie die ggf. sonstigen vom Bieter er- stellten Anlagen bedürfen keiner Unterschrift oder Signatur.

3.5 Übersendung des Angebotes

Sofern nicht ausdrücklich ein anderes Verfahren zugelassen wurde, ist ein Angebot (inkl. aller Anlagen) ausschließlich elektronisch über die E-Vergabe mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent (AnA)“ zu übermitteln. Der AnA verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektronische Übersendung an die im AnA voreingestellte Adresse. Im AnA ist die Adresse http://www.evergabe-online.de/ für elektronische Angebote fest hinterlegt.

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Ein Angebot sollte einen Umfang von 250 MB nicht überschreiten. Ferner sollten alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur Plattform übertragen werden. Nach dem Eingang eines Angebotes wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der An- gebotsfrist verschlüsselt gehalten.

Kurze Zeit nach der Absendung eines Angebotes kann ein Bieter eine elektronische Eingangsbestäti- gung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert des abgegebenen An- gebotes enthält.

Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, sind zwingend vom Vergabeverfahren auszu- schließen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV / § 31 Abs. 2 Nr. 5 VSVgV /§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).

Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hot- line der Vergabeplattform auf oder geben Sie ihr Angebot erneut ab. Auch wenn Ihnen sonstige tech- nische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotline des Beschaffungsam- tes des BMI.

Technische Hotline der E-Vergabe-Plattform des Bundes: Telefon: +49 22899 610-1234 / E-Mail: support@bescha.bund.de

3.6 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebotes

Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und un- terliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten An- gebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot weiterhin gültig ist. Es sollte dar- aus eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt.

Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.

3.7 Unvollständige oder unklare Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, inhaltliche Fehler oder sind diese unvollständig, so haben Sie uns unverzüglich in Form einer Bieterfrage (siehe Ziffer 5.3) darauf hinzuweisen.

3.8 Sprache

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit der Vergabestelle in deut- scher Sprache zu führen.

3.9 Angebotserstellungskosten

Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen und Angebotsmuster sind auf Kosten des Bieters zu übersen- den.

Für die Nutzung der E-Vergabe-Plattform werden vom Beschaffungsamt des BMI keine Gebühren er- hoben, es fallen jedoch ggf. Drittkosten an.

3.10 Einbeziehung von Skonto

Angebotenes Skonto geht nicht in die Wertung der Angebote ein.

3.11 Preisprüfung

Es findet die Verordnung über Preise (VOPR) 30/53 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zu- ständige Preisprüfungsstelle.

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3.12 Preisangaben

Entspricht in einem Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Bei ausländischen Unternehmen ist keine Umsatzsteuer anzugeben. Bei der Ermittlung der Wertungs- summe für die erweiterte Richtwertmethode werden in diesem Fall jedoch dem Angebotspreis/Netto- Summe die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer hinzugerechnet, da diese im Auftragsfall vom Auftraggeber an das zuständige Finanzamt abgeführt werden muss.

Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie keine Bedingungen enthalten (Hinweis: z. B. losüber- greifende Preisnachlässe gelten als Bedingung). Sie müssen als solche gekennzeichnet sein. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Fall der Auftragserteilung Ver- tragsinhalt.

Alle Preise sind in Euro und Cent mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

4 Vertrag

4.1 Vertragsgrundlage

Die Vertragsunterlagen bestehen aus Leistungsbeschreibung (inkl. ggf. vorhandener Anlagen) und den Vertragsbedingungen (inkl. ggf. vorhandener Anlagen). Diese werden vom BSI vorgegeben. Den Verga- beunterlagen liegen ein Muster des abzuschließenden Vertrages / der abzuschließenden Verträge und Vereinbarungen bei. Als Vertragsbedingungen kommen regelmäßig in Betracht:

• Projektvertrag1 • EVB IT-Vertrag • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (nach DSGVO)

Soll gemäß Vorgabe des BSI ein EVB-IT-Vertrag oder eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab- geschlossen werden, so sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Muster gemäß den Vorgaben der Besonderen Bewerbungsbedingungen (Kapitel „Erstellung des Angebotes“) gegebenenfalls vom Bieter auszufüllen. Bei den Vertragsmustern der Projektverträge sind seitens der Bieter generell keine Eintragungen vorzunehmen.

Die Ausfertigung der finalen Vertragsurkunden erfolgt durch das BSI nach Abschluss der Wertungs- phase (siehe Ziffer 8.1.1.1 und 8.1.2.3).

Sofern in den Besonderen Bewerbungsbedingungen nicht explizit anderweitig geregelt, werden Ange- bote, bei denen der Bieter Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbe- dingungen und Vertragsunterlagen) vorgenommen hat, von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV / § 31 Abs. 2 Nr. 4 VSVgV / § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO).

4.2 Ausschluss von Bedingungen des Bieters

Auftrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.

1 Hinweis: Der Projektvertrag ist der Standardvertrag des BSI, bei dem es sich um einen Werkvertrag handelt. Grundsätzlich wird er in zwei Ausführungen, eine für Studien (und verwandte Leistungen) und eine für Entwicklungen, verwendet. Beide Ausführungen unterscheiden sich nur geringfügig. Für besondere Projekte, z.B. Innovationsprojekte, werden angepasste Projektverträge für Entwicklungen verwendet.

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5 Fristen

Es gelten die Termin- und Fristangaben, die über die E-Vergabe-Plattform bekannt gemacht werden.

5.1 Angebotsfrist

Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes.

5.2 Bindefrist

Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.

Der Ablauf der Frist für die Geltung der Angebote (Bindefrist) steht einer Zuschlagserteilung nicht ent- gegen. Der Bieter hat in diesem Fall den Auftrag gegenüber dem BSI unverzüglich zu bestätigen bzw. abzulehnen. Entsprechend der Ausführungsfristen finden bei einer Verzögerung bei der Auftragsertei- lung die entsprechenden Regelungen zum „Projektverlauf, Zahlungs- und Meilensteinplan“ in der „Leistungsbeschreibung und Besondere Bewerbungsbedingungen“ Anwendung.

Sofern vom BSI eine Verlängerung der der Bindefrist erfragt wird, hat der Bieter in einer von der Verga- bestelle vorgegebenen Frist zu erklären, ob er der Fristverlängerung zustimmt. Das BSI behält es sich vor, Angebote von Bietern, die einer Verlängerung der Bindefrist nicht zustimmen, vom Vergabever- fahren auszuschließen.

5.3 Bieteranfragen

Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind in schriftlicher Form als „Nachricht“ über die E-Vergabe- Plattform einzureichen (Ausnahme: siehe Ziffer 11). Hierbei ist das in den Vergabeunterlagen enthal- tene Formular „Vorlage für Bieterfragen“ zu verwenden. Die vom BSI beantworteten und anonymi- sierten Bieterfragen werden als Bestandteil der Vergabeunterlagen über die E-Vergabe-Plattform ver- öffentlicht.

Sofern in den Besonderen Bewerbungsbedingungen nicht anders festgelegt, werden Bieterfragen, die bis 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, schnellstmöglich, spätestens je- doch 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Später eingehende Bieterfragen kön- nen unberücksichtigt bleiben.

6 Bieter

Sofern in den Besonderen Bewerbungsbedingungen nicht anders geregelt, sind folgende Bieterkons- tellationen zulässig:

• Einzelbieter (siehe Kapitel 6.1) Ohne Unterauftragnehmer o Mit einem oder mehreren Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.3) o • Bietergemeinschaft (siehe Kapitel 6.2) Ohne Unterauftragnehmer o Mit einem oder mehreren Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.3) o Aus dem Angebot muss der Status der an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen eindeutig hervorgehen (Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer).

6.1 Einzelbieter

Erhält ein Einzelbieter den Zuschlag, so ist dieser allein für den Projekterfolg verantwortlich.

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6.2 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften

Erhält eine Bietergemeinschaft den Zuschlag, so ist jedes Mitglied gegenüber dem BSI für den Projekt- erfolg verantwortlich.

Der Begriff der Bietergemeinschaft erfasst den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unterneh- men, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und diesen nach erfolgreichem Ver- tragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.

Bietergemeinschaften müssen im Angebot alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Hilfe des For- mulars „Bietergemeinschaftserklärung“ benennen sowie Art und Umfang des an sie übertragenen Leis- tungsteils angeben (siehe Ziffer 3.1).

Bietergemeinschaften werden während des gesamten Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchfüh- rung durch einen Bevollmächtigten vertreten (Konsortialführer) und haften gesamtschuldnerisch.

Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.

6.3 Unterauftragnehmer

Unterauftragnehmer (= Sub- oder Nachunternehmer) sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die Teile der ausgeschriebenen Leistung für den Hauptauftragnehmer (Einzelbieter / Bietergemeinschaft) erbringen. Auch mit dem Unternehmen des Hauptauftragnehmers nach § 18 AktG verbundene Unter- nehmen (Konzernunternehmen), die auftragsbezogene Leistungen für diesen erbringen, sind Unter- auftragnehmer. Unterauftragnehmer werden nicht Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers. Der Hauptauftragnehmer ist für die Vertragserfüllung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber al- leine verantwortlich.

Bei vollständiger oder teilweiser Übertragung der ausgeschriebenen Leistung auf Unterauftragnehmer sind diese im Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV / § 34 UVgO und im Fall eines Verschlusssachen- auftrags im Angebot zu benennen und Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils darzustel- len. Liegt kein Fall der Eignungsleihe und/oder Verschlusssachenauftrag vor, dann erfolgt die Benen- nung auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Hauptun- ternehmer automatisch, dass Ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden. Für jeden vorgesehenen Unterauf- tragnehmer ist im Fall der Eignungsleihe und im Fall eines Verschlusssachenauftrags dem Angebot au- ßerdem eine vom Unterauftragnehmer signierte Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (siehe Ziffer 3.4.2) beizufügen oder der Nachweis der Verfügbarkeit ist auf andere geeignete Weise zu führen.

Der Hauptauftragnehmer ist verpflichtet, die Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss davon zu unterrichten, dass die VOPR 30/53 auf den Unterauftrag Anwendung findet.

7 Wertung der Angebote

Öffentliche Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen verge- ben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 UVgO). Sofern es zu einem Zuschlag kommt (vgl. Ziffer 9), wird dieser auf das wirtschaft- lichste Angebot erteilt.

Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der in den Besonderen Bewerbungsbedingungen festgeleg- ten Zuschlagskriterien und beschriebenen Vorgehensweise.

Wird dort festgelegt, dass sich die Wirtschaftlichkeit ausschließlich anhand des Bewertungspreises be- stimmt, entscheidet bei preisidentischen führenden Angeboten das Los sofern keine anderweitige Re- gelung festgelegt wurde. Dies gilt auch, wenn es sich bei den sonstigen Zuschlagskriterien ausschließ- lich um Ausschlusskriterien handelt, so dass der Preis das maßgebliche Zuschlagskriterium ist.

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8 Erfolgreicher Abschluss des Vergabeverfahrens und Bekanntma-

chung

Bei einem erfolgreichen Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt entsprechend der nachfolgend auf- geführten Bedingungen grundsätzlich eine Benachrichtigung der Bieter und eine Veröffentlichung der erfolgten Auftragsvergabe.

8.1 Benachrichtigung der Bieter

Ob, in welcher Form und unter welchen Umständen ein Bieter benachrichtigt wird, hängt von der maßgeblichen Rechtsvorschrift ab (vgl. Kapitel 1.2).

8.1.1 Vergabeverfahren nach UVgO

8.1.1.1 Benachrichtigung des erfolgreichen Bieters über die Zuschlagserteilung

Dem erfolgreichen Bieter wird unmittelbar nach Abschluss der Wertungsphase der Zuschlag über die E-Vergabe-Plattform erteilt. Parallel dazu wird die vom BSI finalisierte und signierte Vertragsurkunde per Post zur Gegenzeichnung an den erfolgreichen Bieter versendet.

8.1.1.2 Benachrichtigung der unterlegenen Bieter

Die unterlegenen Bieter werden gemäß den Vorgaben von § 46 UVgO informiert.

Dabei kann die Benachrichtigung über den Abschluss des Vergabeverfahrens in der Form erfolgen, dass das Verfahren auf der E-Vergabe-Plattform in den Status „Abgeschlossen“ versetzt wird. Die Bieter wer- den von der E-Vergabe-Plattform automatisch per E-Mail über Statusänderungen des Vergabeverfah- rens informiert.

8.1.2 Vergabeverfahren nach GWB (VgV / VSVgV)

8.1.2.1 Informationspflicht gegenüber nicht berücksichtigten Bietern

Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses infor- miert.

Zudem gelten auf Antrag die Informationspflichten nach § 62 Abs. 2 VgV oder § 36 Abs. 2 VSVgV.

8.1.2.2 Benachrichtigung des designierten Auftragnehmers

Der Bieter, dessen Angebot berücksichtigt werden soll, wird grundsätzlich unmittelbar nach Versand der Informationsschreiben an die anderen Bieter (siehe Ziffer 8.1.2.1) über den Stand des Vergabever- fahrens informiert.

8.1.2.3 Benachrichtigung des erfolgreichen Bieters über die Zuschlagserteilung

Unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen in Kapitel 2 des vierten Teils des GWB „Nachprüfungs- verfahren“ erfolgt bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht die Zuschlagserteilung erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist gemäß § 134 GWB über die E-Vergabe-Plattform. Parallel dazu wird die vom BSI finalisierte und signierte Vertragsurkunde per Post zur Gegenzeichnung an den erfolgreichen Bieter versendet.

Die Wartefrist entfällt, wenn nur ein Bieter ein wertbares Angebot eingereicht hat. In diesem Fall er- folgt die Zuschlagserteilung bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht unmittelbar nach Abschluss der Wertungsphase.

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8.2 Veröffentlichung der erfolgten Auftragsvergabe (Vergabebekanntmachung)

Die Bekanntmachungspflichten des BSI ergeben sich aus den § 30 UVgO, § 39 VgV und § 35 VSVgV. Abgesehen von bestimmten Verfahrensarten nach UVgO (Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) sind demnach bei sämtlichen Verfahrensarten u.a. grundsätzlich der Name des Auftragnehmers sowie Art und Umfang der Leistung zu veröffentlichen. Zudem ist bei Vergabeverfahren nach GWB (VgV und VSVgV) grundsätzlich der Auftragswert zu veröffentlichen.

Sofern die geschäftlichen Interessen des Bieters solchen öffentlichen Bekanntmachungen zuwiderlau- fen, so ist dies dem BSI bis zum Ablauf der Angebotsfrist explizit schriftlich mitzuteilen. Das BSI ent- scheidet über den Inhalt der Bekanntmachung nach pflichtgemäßem Ermessen.

9 Aufhebung des Vergabeverfahrens

Das BSI ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen (§ 63 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 48 Abs. 1 Satz 2 UVgO).

Das BSI teilt den Bietern nach Aufhebung des Verfahrens unverzüglich die Gründe für seine Entschei- dung mit, auf die Vergabe eines Auftrages zu verzichten oder das Verfahren erneut einzuleiten.

10 Datenschutzrechtliche Hinweise

Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern´- sofern wir welche einsetzen – beachtet werden.

Mit den nachfolgenden Informationen gibt Ihnen das BSI einen Überblick über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch uns im Rahmen von Vergabeverfahren und die Rechte, die natürliche Personen (Bieter, sofern es sich um natürliche Personen handelt, oder aber deren Angestellte und Or- gane, sofern es sich um eine juristische Person handelt) nach dem Datenschutzrecht, insb. aus der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben. Welche Daten im Einzelnen erhoben, verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils angefragten bzw. vereinbarten Vertragsleistungen.

Wichtig: Sofern Bieter personenbezogene Daten Dritter (Beschäftige, Unterauftragnehmer etc.) mitteilen, sind den entsprechenden Dritten diese datenschutzrechtlichen Hinweise von dem Bie- ter zur Kenntnis zu bringen, dies ist bei der Abgabe eines Angebots oder der sonstigen Übermitt- lung von Angaben, die personenbezogene Daten enthalten, ausdrücklich zu bestätigen.

10.1 Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz- grundverordnung sowie anderer nationaler datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Godesberger Allee 185 -189 53175 Bonn bsi@bsi.bund.de Telefon: +49 (0)228 99 9582-0 Telefax: +49 (0)228 9910 9582-0 www.bsi.bund.de

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10.2 Behördlicher Datenschutzbeauftragter im BSI

Behördlicher Datenschutzbeauftragter im BSI ist

Herr Dominic Kastien Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Godesberger Allee 185 -189 53175 Bonn Telefon: 0228 99 9582-5527 +49 228 99 9582-5527 E-Mail: datenschutzbeauftragte@bsi.bund.de

10.3 Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung

10.3.1 Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Das BSI als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO erhebt, speichert und verarbeitet personenbe- zogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Fall eines Vertragsschlusses zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses.

10.3.1.1 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gemäß Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO oder im öffentlichen Interesse gemäß Artikel 6 Abs. 1 e) DSGVO

Das BSI unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen, d. h. gesetzlichen Anforderungen sowie aufsichtsbehördlichen Vorgaben, in deren Rahmen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich sein kann. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Durchführung des Vergabever- fahrens.

10.3.1.2 Im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO

Soweit erforderlich, verarbeiten wir im Rahmen von Vergabeverfahren Daten zur Wahrung berechtig- ter Interessen von uns oder Dritten. Beispiel: Konsultation von Auskunfteien (z. B. Creditreform oder Schufa) zur Ermittlung der Bonität bzw. der Überprüfung der wirtschaftlichen Angaben.

10.3.1.3 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO

Sofern der Bieter eine natürliche Person ist und den Zuschlag erhält, erfolgt die Verarbeitung perso- nenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei er ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf seine Anfrage hin erfolgen, dies schließt die Beteiligung an einem Vergabeverfahren ein.

10.3.2 Kategorien von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Sofern Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten mitteilen, verarbeiten wir diese Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Fall eines Vertragsschlusses zum Zwecke der Durchführung des Vertrags- verhältnisses. In der Regel handelt es sich bei diesen Daten um Namen, Alter, Geschlecht, Kontaktdaten, Qualifikationen und Referenzen. Es sind die Vorgaben des jeweiligen Vergabeverfahrens zu beachten. Sofern besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO mitzuteilen sind, wird dies in den jeweiligen Vergabeunterlagen konkret unter Nennung einer Rechtsgrundlage mitgeteilt. Ohne eine solche Anforderungen sollen besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO nicht mitgeteilt werden.

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10.3.3 Quelle der personenbezogenen Daten

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten aus den vom Bieter eingereichten Unterlagen erho- ben. Sofern Auskunfteien konsultiert werden oder Angaben bei den vom Bieter genannten Referenz- unternehmen/-personen überprüft werden, werden auch diese Daten zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens erhoben und verarbeitet. Dasselbe gilt für mögliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

10.3.4 Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern von personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur an Dritte (Behörden, Unternehmen, Privatperso- nen) übermittelt, soweit das BSI gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet ist oder dies im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist.

Für die in Vergabeverfahren mitgeteilten personenbezogene Daten gilt im Übrigen, dass diese vertrau- lich behandelt und nur dem für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags, der Interessenbekundung bzw. des Angebotes zuständigen Personenkreis zugänglich gemacht. Dies schließt ausdrücklich beauftragte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens (z.B. zur technischen Auswertung der Angebote) ein.

Abgesehen davon darf das BSI personenbezogenen Daten nur offenlegen, wenn gesetzliche Bestim- mungen dies erlauben oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Als Empfängerinnen und Emp- fänger kommen in Abhängigkeit von der Geschäftsbeziehung bzw. zur Erfüllung des Vertrages z. B. in Betracht:

• Jahresabschlussprüfer und Steuerberater, • Anwaltskanzleien und Notariate, • Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, • Handwerks- und Fachbetriebe, • (zertifizierter) IT-Sicherheitsdienstleister, • Öffentliche Einrichtungen des Bundes, der Länder sowie Unternehmen, für die das BSI Dienst- leistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz; BSIG) erbringt und dabei Daten verarbeitet, z.B. die Unterstützung der für Sicherheit in der Informationstechnik zuständigen Stellen des Bundes, die Beratung und Warnung der Stellen des Bundes, der Länder sowie der Hersteller, Vertreiber und Anwender in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik unter Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder unzureichender Sicherheitsvorkehrungen.

10.3.5 Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für Festlegung der Dauer

Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und nach Ab- lauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.

10.3.6 Betroffenenrechte

Werden durch das BSI personenbezogene Daten verarbeitet, stehen dem jeweiligen Betroffenen die folgenden Rechte gegenüber dem BSI zu:

10.3.6.1 Auskunftsrecht

Betroffene haben das Recht, vom BSI eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, vom BSI verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Betroffene vom BSI über folgende Informationen Auskunft verlangen:

• die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; • die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

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• Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; • die geplante Dauer der Speicherung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer; • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbe- zogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; • ob die sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Betroffene verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden; • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

10.3.6.2 Recht auf Berichtigung

Betroffene haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem BSI, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Betroffene betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Das BSI wird die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

10.3.6.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Betroffene die Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

• wenn Betroffene die Richtigkeit der sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer be- streiten, die es dem BSI ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprü- fen; • die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Betroffene die Löschung der personenbezogenen Da- ten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; • das BSI die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Betroffene diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen benötigen, oder • wenn Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des BSI gegenüber den Gründen der jeweils Betroffenen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Da- ten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der Betroffenen oder zur Geltendma- chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Be- troffene durch das BSI unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

10.3.6.4 Recht auf Datenübertragbarkeit

Betroffene haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Betroffene (bzw. der Bieter) dem BSI bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Zudem haben Betroffene das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne

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Behinderung durch das BSI, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

• die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und • die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Betroffene ferner das Recht, zu erwirken, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen über- mittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem BSI übertragen wurde.

10.3.6.5 Recht auf Widerspruch

Betroffene haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütz- tes Profiling. Ins solchen Fällen verarbeitet das BSI die fraglichen personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, es kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Aus- übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Wird gegen die Verarbeitung personenbezogenen Daten Widerspruch eingelegt und darf das BSI diese Daten aufgrund des Widerspruchs nicht verarbeiten, können diese Daten für die Durchführung des Vergabeverfahrens ggf. nicht mehr berücksichtigt werden und das Angebot je nach Auswirkung im konkreten Fall ausgeschlossen oder aber schlechter bewertet werden.

10.3.6.6 Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Betroffene haben das Recht, datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen jederzeit zu widerru- fen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Wird gegen eine Einwilligungserklärung widerrufen und darf das BSI diese Daten aufgrund des Wider- rufs nicht verarbeiten, können diese Daten für die Durchführung des Vergabeverfahrens ggf. nicht mehr berücksichtigt werden und das Angebot je nach Auswirkung im konkreten Fall ausgeschlossen oder aber schlechter bewertet werden.

10.3.6.7 Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Be- troffenen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ih- res Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Be- troffene der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

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Die nachfolgenden Inhalte der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen gelten nur für Verschlusssachenaufträge!

11 Besondere Bestimmungen für Verschlusssachenaufträge

Das BSI als die nationale Cyber-Sicherheitsbehörde vergibt auch Aufträge, bei denen es sich um Ver- schlusssachenaufträge im Sinne von § 104 Abs. 3 GWB handelt.

Verschlusssachenaufträge liegen beispielsweise vor, wenn

• die Vergabeunterlagen oder Teile der Vergabeunterlagen als Verschlusssache (VS) eingestuft sind, • der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu eingestuften Inhalten er- hält, oder • die im Rahmen der Leistungserbringung erzielte Ergebnisse voraussichtlich eingestuft werden müssen.

Ob es sich bei einem konkreten Vergabeverfahren des BSI um einen Verschlusssachenauftrag handelt, kann dem Schreiben „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ entnommen werden. Dies ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Verschlusssachen dürfen nur dazu berechtigten Personen zur Kenntnis gelangen.

11.1 Verschlusssachenaufträge bis VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)

Von sämtlichen Unternehmen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens oder der Leistungserbringung Zugang zu als VS-NfD eingestuften Inhalten erhalten, sind im Rahmen der Angebotsphase entspre- chende Verpflichtungserklärungen gemäß dem Dokument „VS-NfD Verpflichtungen““ beim BSI vorzulegen (siehe auch Ziffer 11.4.3).

11.2 Verschlusssachenaufträge bis VS-VERTRAULICH (VS-V)

VS-V eingestufte Inhalte dürfen in der Regel nur Unternehmen zugänglich gemacht werden, die der Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) un- terliegen. Sofern sich ein möglicher (Unter-) Auftragnehmer nicht bereits in der Geheimschutzbetreu- ung befindet, hat er alles Mögliche und Zumutbare zu tun, dass er nach erfolgtem Zuschlag ohne zu- sätzliche Verzögerungen in die Geheimschutzbetreuung aufgenommen wird.

Nähere Informationen zum Thema Geheimschutzbetreuung finden sich auf:

https://www.bmwi-sicherheitsforum.de/

11.3 Einstufung

Sofern einzelne Teile der Vergabeunterlagen als Verschlusssachen eingestuft sind, so sind die darauf bezogenen Bieterfragen und Angebote mit demselben Geheimhaltungsgrad einzustufen.

11.4 Besonderheiten des Vergabeverfahrens

Für Verschlusssachenaufträge finden die nachfolgend aufgeführten Regelungen vorrangig Anwen- dung.

11.4.1 Zusätzliche Grundsätze der Kommunikation (Zusatz zu Ziffer 2)

Eingestufte Inhalte dürfen ausschließlich in der für den jeweiligen Geheimhaltungsgrad zugelassenen Form übermittelt werden.

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11.4.1.1 Übermittlung von VS-NfD eingestuften Inhalten

Da die E-Vergabe-Plattform bisher noch nicht für Inhalte, welche als VS-NfD eingestuft wurden, frei- gegeben wurde, dürfen solche Inhalte nur in zusätzlich verschlüsselter Form zwischen BSI und (poten- tiellen) Bietern über die E-Vergabe-Plattform ausgetauscht werden. Für den vertraulichen Austausch von Dokumenten bis zum Geheimhaltungsgrad „VS-NfD“ zwischen dem BSI und dem AN ist von die- sem eine zugelassene Lösung, z. B. GnuPG VS-Desktop Version 3.X oder cryptovision GreenShield Ver- sion V1R3, zu verwenden. Die aktuelle Liste der für VS-Kommunikation zugelassenen Produkte ist bei- spielsweise unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Zulassung/Liste- zugelassener-Produkte/liste-zugelassener-produkte_node.html verfügbar.

Sollte ein Schlüsselaustausch zwischen BSI und Bietern nicht möglich sein, so ist ein Austausch von VS-NfD eingestuften Inhalten nur per Post zulässig (siehe Ziffer 11.4.5).

11.4.1.2 Übermittlung von VS-V eingestuften Inhalten

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens werden grundsätzlich keine Inhalte ausgetauscht, die dem Ge- heimhaltungsgrad VS-V oder höher unterliegen. Sofern ein solcher Geheimhaltungsgrad zur Anwen- dung kommt, werden die Verfahrensregelungen gesondert mitgeteilt.

11.4.2 Signierung des Angebotsformulars (ersetzt Ziffer 3.4.1)

Ist das Angebot bei einem Verschlusssachenauftrag elektronisch über die E-Vergabe-Plattform einzu- reichen, so ist das Angebotsformular mit einer qualifizierten elektronische Signatur zu versehen. Bei technischen Problemen mit der qualifizierten Signatur kann das ausgedruckte Angebotsformular hän- disch unterschrieben, mit dem Firmenstempel versehen und als Scan über die E-Vergabe-Plattform eingereicht werden. Das BSI ist hierüber rechtzeitig unter Angabe der Gründe zu informieren.

Ist das Angebot bei einem Verschlusssachenauftrag postalisch einzureichen (siehe Ziffer 11.4.5), so ist das Angebotsformular händisch zu unterschreiben, mit einem Firmenstempel zu versehen und im Ori- ginal einzureichen.

Die qualifizierte elektronische Signatur bzw. die händische Unterschrift auf dem Angebotsformular be- zieht sich auf sämtliche Bestandteile und Inhalte des Angebotes (inkl. sämtlicher Anlagen, wie z.B. die VS-NfD-Verpflichtungserklärungen, siehe Ziffer 11.4.3).

Wurde das Angebotsformular aufgrund technischer Probleme lediglich händisch unterschrieben als Scan eingereicht, so sind ist die Originale der geforderten Erklärungen, insbesondere der VS-NfD-Ver- pflichtungserklärungen, zudem unaufgefordert und unverzüglich postalisch an die Vergabestelle des BSI zu übermitteln (Adresse und Versandmodalitäten: siehe Ziffer 11.4.5).

Das Signaturerfordernis gilt auch dann, wenn das Angebot selbst keiner VS-Einstufung unterliegt.

11.4.3 Signierung der VS-NfD-Verpflichtungserklärung

Die VS-NfD-Verpflichtungserklärung (siehe Seite 3 des Dokuments „VS-NfD Verpflichtungen“) ist von jedem betroffenen Unternehmen (siehe Ziffer 11.1) auszufüllen, händisch zu unterschreiben und mit dem Fir-menstempel zu versehen. Alternativ können diese Erklärungen auch mit einer qualifizierten elektro-nischen Signatur versehen werden.

Die Einreichung der unterschriebenen VS-NfD-Verpflichtungserklärungen erfolgt durch den Bieter zusammen mit den restlichen Angebotsunterlagen.

Bei einer postalischen Angebotsabgabe (siehe Ziffer 11.4.5) sind die Erklärungen direkt im Original vor- zulegen.

Erfolgt die Angebotsabgabe über die E-Vergabe-Plattform, so sind die händisch unterschriebenen VS- NfD-Verpflichtungserklärungen zunächst als Scan einzureichen und erst nach der Zuschlagserteilung und erst nach Aufforderung des BSI im Original nachzureichen.

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11.4.4 Signierung der VS-NfD-Verpflichtungserklärungen der betroffenen Personen

Die VS-NfD-Verpflichtungserklärungen der Personen, die im Rahmen dieses Projektes Zugang zu Do- kumenten und Materialien des Geheimhaltungsgrades VS-NfD erhalten oder die sich im Rahmen ihrer Aufgaben im Unternehmen Zugang zu diesen Dokumenten verschaffen können (siehe Seite 11 des Do- kuments „VS-NfD Verpflichtungen“), sind von den jeweiligen Personen händisch zu unterschreiben. Alternativ können diese Erklärungen auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

Soweit in den Besonderen Bewerbungsbedingungen nicht anders geregelt, ist eine Vorlage der VS-NfD- Verpflichtungserklärungen erst nach der Auftragserteilung erforderlich. Die Erklärungen sind zum festgelegten Zeitpunkt im Original vorzulegen.

11.4.5 Übersendung des Angebotes (Zusatz zu Ziffer 3.5)

Ist das Angebot gemäß den Vorgaben der Besonderen Bewerbungsbedingungen vom Bieter als VS-NfD einzustufen und wurde von der Vergabestelle kein Schlüssel für das Verfahren zur Verfügung gestellt (siehe Ziffer 11.4.1.1), so ist das gesamte Angebot postalisch einzureichen. Hierzu ist dieses in einem ersten Schritt in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen. Auf der Vorderseite des Umschlags sind deutlich erkennbar die folgenden Hinweise anzugeben:

Angebot Referat Z 22 (nicht durch BSI-Poststelle zu öffnen) Projekt [Angabe der Projektnummer und ggf. der Kurzbezeichnung] Ablauf der Angebotsfrist: [Datum und Uhrzeit der Angebotsfrist]

Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu ver- schließen ist, an folgende Adresse zu versenden:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Referat Z 22 - Vergabestelle

Godesberger Allee 185 – 189

53175 Bonn

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