05_P1034_Abnahmeprotokoll (Muster).docx

Technische Umsetzung einer Software-Stückliste für Künstliche-Intelligenz-Systeme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweise zum Ausfüllen des Abnahmeprotokolls

  1. Die Fußnoten sind nur zur internen Erläuterung gedacht und müssen im offiziellen Protokoll entfernt werden.
  2. Sofern der Platz nicht ausreicht, um sämtliche Mängel zu dokumentieren, kann eine zweite Seite an das Dokument angeheftet werden. Dann muss im Protokoll auf diese Seite verwiesen werden und die Seite muss gesondert unterschrieben werden.
  3. Das Dokument muss von Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur genügt diesen Anforderungen ebenfalls. Es reicht aber nicht aus, das Namensfeld nur elektronisch auszufüllen.

A b n a h m e p r o t o k o l l

für die Leistungen des Projekts 1034

„Technische Umsetzung einer SBOM für KI (SBOM4AI)“

Auftraggeber, vertreten durch: ______________________________________________________

Auftragnehmerin, vertreten durch: ______________________________________________________

Datum der Abnahme: ___________________

Bei der Abnahme handelt es ich um eine

☐ Gesamtabnahme

☐ Teilabnahme[1]

☐ Abnahme bei unwesentlichem(/n) Mängel(n)[2]

Folgende (Teil-) Leistungen sind Gegenstand der Abnahme:

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Die Leistungen sind

☐ mangelfrei ☐ fristgerecht

☐ nicht mangelfrei (auch bei unwesentlichen Mängeln) ☐ nicht fristgerecht

Bei der Abnahme wurde Folgendes festgestellt:[3]:

Mängel:

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Unwesentliche Mängel:

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Folgende Frist wurde nicht eingehalten:

__________________________________________________________________________

Die Mängel / unwesentlichen Mängel sind bis spätestens[4] zum ______________ vollständig zu beseitigen.

Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung diesbezüglicher Ansprüche vor.

☐ Der Auftraggeber erklärt die Abnahme[5].

☐ Der Auftraggeber verweigert die Abnahme aufgrund der oben genannten Mängel[6].

☐ Der Auftraggeber erklärt die Abnahme in Bezug auf die mangelfreien Leistungen und verweigert sie in Bezug auf die mangelhaften Leistungen[7].

☐ Der Auftraggeber erklärt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung seiner Rechte wegen der vorstehend beschriebenen Mängel und Restarbeiten die Abnahme[8].

☐ Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung der gemäß § 4 des Vertrages vereinbarten Vertragsstrafe vor[9].

☐ Der Auftragnehmer erkennt die folgenden Mängel an[10]:

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

_________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift für den Auftraggeber

_________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift für die Auftragnehmerin

  1. Es liegt eine abgrenzbare und selbstständig nutzbare Teilleistung vor. Diese kann auch vorliegen, wenn ein abgrenzbarer Teil der Gesamtleistung mangelhaft ist und dieser Teil nachgebessert werden muss und deshalb nur der mangelfreie Teil abgenommen wird. Bitte achten Sie immer darauf, die abgenommene Teilleistung genau zu beschreiben.
  2. Für die Wesentlichkeit eines Mangels kommt es entscheidend auf die Art, den Umfang und vor allem die Auswirkung des Mangels im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit des Werkes im Rahmen seiner Zweckbestimmung an. Dabei wird nicht jeder Mangel für sich isoliert betrachtet, sondern in einer Gesamtbetrachtung: Ist die Nutzung trotz Mängel zumutbar?
  3. Nichtzutreffendes streichen.
  4. Eine realistische Frist nehmen. In einfach gelagerten Fällen sind zwei Wochen üblich, bei komplexen Fällen unter Umständen auch mehr.
  5. Wenn keine Mängel festgestellt wurden.
  6. Wenn wesentliche Mängel festgestellt wurden.
  7. Bei einer teilbaren Leistung: Ein Teil ist mängelfrei und kann abgenommen werden. Bei einem anderen Teil wurden wesentliche Mängel festgestellt und dieser Teil kann nicht abgenommen werden.
  8. Bei unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden, § 640 Abs. 1 S. 2 BGB. Dann ist es erforderlich, sich alle Rechte vorzubehalten, § 640 Abs. 3 BGB.
  9. Wenn nicht mangelfrei oder nicht fristgerecht geleistet wurde, muss sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe vorbehalten werden, § 341 Abs. 3 BGB.
  10. Wenn ein Mangel gemeinsam festgestellt wurde und der Vertragspartner das anerkennt, sollte das festgehalten werden, damit falls es zu einem Rechtsstreit kommt, keine schwierige Beweisaufnahme durchgeführt werden muss.
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