03_P1034_Leistungsbeschreibung.pdf

Technische Umsetzung einer Software-Stückliste für Künstliche-Intelligenz-Systeme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:15 (Europe/Berlin)

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Projekt 1034

Technische Umsetzung einer

SBOM für KI (SBOM4AI)

Leistungsbeschreibung

und Besondere Bewerbungsbedingungen

Version: 1.0

Datum: 19.08.2026

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Internet: https://www.bsi.bund.de © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2023

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

A Leistungsbeschreibung .................................................................................................................................................. 5

1 Übersichtsinformationen zum Projekt ................................................................................................................... 5

1.1 Auftraggeber ............................................................................................................................................................................ 5

1.2 Ausgangslage und Handlungsbedarf ............................................................................................................................ 5

1.3 Auftragsgegenstand und Projektziele ........................................................................................................................... 6

1.4 Projektstrukturplan .............................................................................................................................................................. 7

2 Beschreibung der Arbeitspakete ................................................................................................................................ 8

2.1 Arbeitspaket 1: Auftaktworkshop und Feinkonzept .............................................................................................. 8

2.2 Arbeitspaket 2: Marktanalyse ........................................................................................................................................... 8

2.3 Arbeitspaket 3: Machbarkeitsanalyse ............................................................................................................................ 9

2.4 Arbeitspaket 4: Erstellung von Optionen und ggf. Workarounds .................................................................... 9

2.5 Arbeitspaket 5: Austausch mit Stakeholdern der als geeignet identifizierten Ansätze .......................... 10

2.6 Arbeitspaket 6: Erstellen einer importierbaren Kriterienliste .......................................................................... 11

2.7 Arbeitspaket 7: Technische Voranalysen und Prototyp zur Belegung der Machbarkeit ...................... 11

2.8 Arbeitspaket 8 (OPTIONAL): Abstimmung mit Stakeholdern der als geeignet identifizierten Ansätze .................................................................................................................................................................................................... 12

2.9 Arbeitspaket 9 (OPTIONAL): Integration der Kriterienliste .............................................................................. 12

2.10 Arbeitspaket 10 (OPTIONAL): Entwicklung eines neuen Formats für eine SBOM für KI .................... 13

2.11 Arbeitspaket 11 (OPTIONAL): Testen und Evaluieren der erarbeiteten Lösung ...................................... 14

2.12 Arbeitspaket 12 (OPTIONAL): Endabnahme der erarbeiteten Lösung inkl. Dokumentation ............. 14

2.13 Arbeitspaket 13 (OPTIONAL): Veröffentlichung der erarbeiteten Lösung ................................................. 15

2.14 Arbeitspaket 14: Abschlusspräsentation und Abschlussbericht ...................................................................... 16

3 Zahlungs- und Meilensteinplan, Projektplan und Vergütung .................................................................... 17

3.1 Vergütung ............................................................................................................................................................................... 17

3.1.1 Vergütung von AP nach Festpreis ........................................................................................................................... 17

3.1.2 Vergütung von AP nach Aufwand .......................................................................................................................... 17

3.2 Projektverlauf, Zahlungs- und Meilensteinplan .................................................................................................... 18

4 Rahmen- und Ausführungsbedingungen ............................................................................................................ 20

4.1 Personal des Auftragnehmers ........................................................................................................................................ 20

4.1.1 Direktionsrecht und Disziplinargewalt ................................................................................................................ 20

4.1.2 Qualifikationen, Erfahrungen und sonstige Anforderungen ...................................................................... 20

4.1.3 Personaleinsatz und -austausch ............................................................................................................................... 21

4.2 Projektorganisation und Erreichbarkeit .................................................................................................................... 21

4.3 Projektsprache ...................................................................................................................................................................... 22

4.4 Besprechungen ..................................................................................................................................................................... 22

4.5 Berichtswesen ....................................................................................................................................................................... 22

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 3

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4.6 Formale Anforderungen an Projektdokumente .................................................................................................... 23

4.7 Barrierefreie Gestaltung ................................................................................................................................................... 23

4.8 Berechtigte Interessen des Herstellers ....................................................................................................................... 24

4.9 Einsatz von Unterauftragnehmern .............................................................................................................................. 24

4.10 Anforderungen an die Rechnungsstellung ............................................................................................................... 24

4.10.1 Zeitpunkt ........................................................................................................................................................................... 24

4.10.2 Elektronische Form ....................................................................................................................................................... 25

B Besondere Bewerbungsbedingungen .................................................................................................................... 26

5 Bedingungen für die Zuschlagserteilung ............................................................................................................. 26

5.1 Gesetzliche Ausschlussgründe, Eignung und Ausführungsbedingungen ................................................... 26

5.2 Wirtschaftlichstes Angebot ............................................................................................................................................. 26

5.2.1 Bewertungspreis ............................................................................................................................................................. 27

5.2.2 Leistung .............................................................................................................................................................................. 27

5.2.3 Erweiterte Richtwertmethode mit dem Entscheidungskriterium „Leistungspunkte“ ..................... 27

6 Erstellung des Angebots .............................................................................................................................................. 29

6.1 Angebotsformular ............................................................................................................................................................... 29

6.2 Anlagen zum Angebotsformular .................................................................................................................................. 29

6.2.1 Anlage: Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen ................................... 30

6.2.1.1 Einzelbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft .................................................................................... 30

6.2.1.2 Unterauftragnehmer ............................................................................................................................................. 30

6.2.1.3 Eignungskriterien ................................................................................................................................................... 31

6.2.1.4 Qualitative Zuschlagskriterien ......................................................................................................................... 33

6.2.2 Anlage: Bietergemeinschaftserklärung ................................................................................................................. 39

6.2.3 Anlage: Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung(en) .......................................................................... 39

6.2.4 Anlage: Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB ......................................................................................................................................................................... 39

C Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................... 41

D Muster Leistungsnachweis ......................................................................................................................................... 42

4 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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A Leistungsbeschreibung

1 Übersichtsinformationen zum Projekt

1.1 Auftraggeber

Als die Cybersicherheitsbehörde des Bundes gestaltet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Das BSI wurde am 1. Januar 1991 gegründet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Derzeit sind dort ca. 1.800 Mitarbeitende beschäftigt. Seinen Hauptsitz hat das BSI in Bonn.

Das BSI ist die zentrale, unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT-Sicherheit. Das BSI schützt die Netze des Bundes; es richtet sich jedoch zugleich auch an gewerbliche und private Anbieter wie Nutzer von Informationstechnik. Das breite Aufgabenspektrum des BSI ist im BSI-Gesetz geregelt.

1.2 Ausgangslage und Handlungsbedarf

Im Rahmen derVerordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung) (CRA) hat die Erstellung und Bereitstellung einer Software-Stückliste (engl.: Software Bill of Materials (SBOM)) einen hohen Stellenwert und ist rechtlich vorgeschrieben. Berücksichtigt wurden bisher jedoch nur SBOMs, die für klassische Software ohne Komponenten mit künstlicher Intelligenz (KI) bereitgestellt werden müssen. In diesem Bereich gibt es bereits sowohl eine technische Richtlinie seitens des BSI als auch gängige Lösungen, die die automatisierte Erstellung einer solchen SBOM unter Berücksichtigung der Forderungen der technischen Richtlinie umsetzen. Etabliert haben sich im Bereich der klassischen Software die Lösungen System Package Data Exchange1 (SPDX) und CycloneDX2 (CDX).

Für Software mit KI-Komponenten wurden Lücken in der klassischen SBOM identifiziert, da KI-spezifische Informationen darin nicht abgedeckt sind. Zwar gibt es mittlerweile sowohl bei SPDX als auch bei CDX erste Ansätze zur automatisierten Erstellung einer SBOM für KI-Systeme, allerdings sind die darin abgedeckten KI- spezifischen Informationen aktuell weder international abgestimmt noch vollständig und stellen allenfalls einen ersten Ansatz der Transparentmachung von Informationen über die KI-Lieferkette dar. Aufbauend auf dieser Identifikation bestehender Handlungsbedarfe wurde im Rahmen der G7 Cybersecurity Working Group3 an einem KI-spezifischen Konzept einer SBOM für KI gearbeitet. Bereits im Jahr 2025 veröffentlichten die G7-Partner unter der Federführung des BSI die gemeinsame Vision einer SBOM für KI4. Neben dem Konsenz der führenden G7 Cybersicherheitsbehörden und der Europäischen Kommission, dass eine SBOM für KI als notwendig erachtet wird, wird in diesem Dokument auch skizziert, wie eine solche SBOM für KI

1 https://spdx.dev/ 2 https://cyclonedx.org/ 3 Deutschland (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)), Italien (Agenzia per la cybersicurezza nazionale (ACN)), Frankreich (Agence nationale de la sécurité des systèmes d'information (ANSSI)), Kanada (Communications Security Establishment (CSE)), Vereinigte Staaten von Amerika (Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA)), Vereinigtes Königreich (National Cyber Security Centre (NCSC)) und Japan (National Cybersecurity Office (NCO)), in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission 4 A shared G7 vision on Software Bill of Materials for AI. Transparency and Cybersecurity along the AI Supply Chain

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aussehen könnte. Dies wurde 2026 in einem weiteren Dokument5 konkretisiert. Darin wurden die KI- spezifischen Systemaspekte berücksichtigt und konkrete Elemente definiert, die in einer SBOM für KI enthalten sein sollen. Diese Elemente sind auf konzeptioneller Ebene ausgearbeitet und mit den Partnern der G7 Cybersecurty Working Group abgestimmt.

Das Projekt 1034 - SBOM4AI knüpft nahtlos an den oben geschilderten IST-Zustand an. In einem nächsten Schritt sollen die konzeptionell ausgearbeiteten Elemente technisch umgesetzt werden, um wie bei klassischer Software eine automatisierte Lösung für die Erstellung einer SBOM für KI, mit den in der G7- Publikation geforderten Kriterien, erstellen zu können. Die automatisierte Erstellung der SBOM für KI ist notwendig, um zuverlässig spezifische Aspekte von Systemen mit KI-Komponenten in SBOM Formaten zu berücksichtigen und deren zunehmender Komplexität gerecht werden zu können. Neben den gesetzlichen Anforderungen erfordern die rasante Geschwindigkeit, mit der Entwicklungen im KI-Bereich vorangetrieben werden (z.B. Weltmodelle in Verbindung mit Physical AI oder Agentic AI) sowie zunehmende Cyberbedrohungen mit und durch KI ein entsprechend schnelles Handeln, um Transparenz in die KI- Lieferkette zu bringen und diese gegen Angriffe zu härten. Nur so kann in diesem Bereich ein effektiver Beitrag zum Thema Cybersicherheit geleistet werden. Grundsätzlich ist die Absicherung der KI-Lieferkette vor allem im Hinblick zunehmender Angriffe ein wichtiges Thema der Cybersicherheit. Voraussetzung für die schnelle und verlässliche Erkennung von Schwachstellen innerhalb der KI-Lieferkette ist das Transparentmachen von Informationen (i.S. der BSI-Definition von Transparenz für KI-Systeme6) über die in den Systemen enthaltenen Komponenten und derer Abhängigkeiten. Vor allem im Bereich von KI-Systemen nimmt die Bedeutung dieser Lieferkettentransparenz zu, da die Systeme nicht nur komplexer, sondern auch zunehmend intransparenter werden und die Anzahl verwendeter Komponenten (z.B. Softwarebibliotheken von Drittanbietern) stetig zunimmt.

1.3 Auftragsgegenstand und Projektziele

Im Projekt 1034 - SBOM4AI ist das im G7-Rahmen entwickelte Konzept der "SBOM for AI - Minimum Elements", welches einer Kriterienliste bzw. einer Auflistung von Datenfeldern entspricht, in die Praxis zu überführen und dafür eine technische Umsetzung der definierten Kriterien zu erarbeiten. Die SBOM für KI ist automatisiert zu erstellen und in einem geeigneten Format auszugeben. Idealerweise lässt sich die zu entwickelnde Lösung in die bereits für klassische Software existierenden und führenden SBOM-Formate SPDX und CDX (vgl. Abschnitt Ausgangslage und Handlungsbedarf) integrieren. Dies wäre unter den Gesichtspunkten von Transparenz und Anwendbarkeit nicht nur sinnvoll, sondern würde auch den Entwicklungsaufwand für ein eigenes SBOM-Format deutlich reduzieren. Letzteres wäre aber eine gangbare Alternative, sollte sich die Kriterienliste nicht in ein bestehendes SBOM-Format integrieren lassen. Aufschluss darüber geben kann eine anfänglich durchzuführende ausführliche Marktanalyse, bei der der Auftragnehmer auch in direkten Kontakt mit den Stakeholdern bereits bestehender Ansätze tritt, um potenzielle Möglichkeiten auszuloten bzw. abzustimmen.

Aufbauend auf dem Ergebnis der Marktanalyse wird das G7-Konzept dann in die Praxis überführt werden. In einer sich an die Marktanalyse anschließende Machbarkeitsanalyse ist dazu festzustellen, welche Elemente aus dem G7-Konzept so in o.g. Formate integriert werden können, dass am Ende eine praxistaugliche SBOM für KI automatisiert erstellt werden kann. Die entwickelte Lösung wird nach Fertigstellung allen Interessenträgern von KI zur Verfügung gestellt. Sie ist so zukunftssicher zu gestalten, dass aktualisierte Kriterien im Nachgang ergänzt/importiert werden können. Gleichzeitig soll die entwickelte Lösung als Proof- of-Concept für die im G7-Konzept erarbeiteten Elemente dienen. Der Proof-of-Concept gilt dann als erfolgreich umgesetzt, wenn die erzeugte SBOM für KI (also die Stückliste, die alle Komponenten und Abhängigkeiten eines KI-Systems enthält) alle nach dem Ergebnis der Machbarkeitsanalyse umsetzbaren Elemente des G7-Konzepts enthält. Anschließend ist die SBOM for AI zu implementieren und in die

5 SBOM for AI - Minimum Elements 6 Transparency of AI Systems

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entsprechenden Formate zu integrieren. Hierzu ist ein enger Austausch zwischen dem Auftragnehmer und dem/den in der Marktanalyse ermittelten Anbieter/n durchzuführen. Sollte sich herausstellen, dass sich die SBOM für KI nicht in ein bestehendes Format integrieren lässt, ist ein eigenes SBOM-Format für KI zu entwickeln.

1.4 Projektstrukturplan

Im Rahmen der Leistungserbringung sind folgende Arbeitspakete (AP) vorgesehen:

AP 1: Auftaktworkshop und Feinkonzept

AP 2: Marktanalyse

AP 3: Machbarkeitsanalyse

AP 4: Erstellung von Optionen und ggf. Workarounds

AP 5: Austausch mit Stakeholdern

AP 6: Erstellen einer importierbaren Kriterienliste

AP 7: Technische Voranalysen und Prototyp zur Belegung der Machbarkeit

AP 8 (OPTIONAL): Abstimmung mit Stakeholdern

AP 9 (OPTIONAL): Integration der Kriterienliste

AP 10 (OPTIONAL): Entwicklung eines neuen Formats für eine SBOM für KI.

AP 11: (OPTIONAL) Testen und Evaluieren der erarbeiteten Lösung

AP 12: (OPTIONAL) Endabnahme der erarbeiteten Lösung inkl. Dokumentation

AP 13: (OPTIONAL) Veröffentlichung der erarbeiteten Lösung

AP 14: Abschlusspräsentation und Abschlussbericht

Die Arbeitspakete 8 bis 13 sind optionale Leistungen. Je nachdem, ob die Kriterienliste in ein bestehendes SBOM-Format integriert werden kann oder ob ein neues SBOM-Format entwickelt werden muss, werden entweder entsprechend die Arbeitspakete 8 und 9 ODER Arbeitspaket 10 durchgeführt. Alle optionalen Arbeitspakte müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch abhängig von den Ergebnissen von AP 3, 5 und 7 entweder auf die Beauftragung der Arbeitspakete 8 und 9 oder des Arbeitspakets 10.

Sollte sich herausstellen, dass sich der Arbeitsaufwand in Arbeitspaket 10 und die zur Verfügung stehenden personellen, zeitlichen und monetären Ressourcen nicht in Einklang bringen lassen, muss das Projekt an dieser Stelle abgebrochen werden. Im Falle eines Projektabbruchs sind die optionalen Arbeitspakete 11 bis 13 nicht mehr abzuleisten und werden dementsprechend auch nicht vergütet. Arbeitspaket 14 bleibt von dieser Regelung unberührt.

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2 Beschreibung der Arbeitspakete

Der Auftragnehmer (AN) hat die in den folgenden Arbeitspaketen dargestellten Leistungen zu erbringen.

2.1 Arbeitspaket 1: Auftaktworkshop und Feinkonzept

Zu Beginn des Projekts findet beim Auftraggeber (AG) in den Räumlichkeiten des BSI in Saarbrücken ein Auftaktworkshop zwischen dem AG und allen wesentlich am Projekt beteiligten Mitgliedern (Projektleitung, Entwickler und Marktanalyst oder sprechfähigen Stellvertretungen) des Projektteams des AN, jedoch maximal drei Personen, statt. Die Veranstaltung ist inhaltlich und organisatorisch grundsätzlich vom AN zu planen. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Teilnehmer vor der Besprechung umfassend mit dem Projekt auseinandergesetzt haben.

Im Auftaktworkshop wird vom AN das Vorgehen zu allen Arbeitspaketen im Detail vorgestellt. Verbleibende offene Fragen und Unklarheiten werden zwischen AG und AN diskutiert und verbindlich geklärt. Die Planung wird gegebenenfalls weiter konkretisiert und die Regeln der Zusammenarbeit sowie das daraus resultierende Feinkonzept verabschiedet.

Ferner sind die generellen Kommunikationswege sowie die Wege zur Übermittlung und Abstimmung von Dokumenten und sonstigen Leistungsgegenständen zu etablieren und die Erreichbarkeit der beteiligten Personen seitens AN und AG abzustimmen. Als Kollaborationsplattform (insb. zum Austausch von Dateien wie z.B. Protokollen, Berichten, Dokumentationen, Präsentationen und/oder (Zwischen-)Ergebnissen) dient BSCW Social7 des ITZBund. Der AG richtet entsprechende Zugänge für die Projektmitglieder ein.

Der AN erstellt ein Besprechungsprotokoll und legt dieses dem AG innerhalb von einer Woche nach der Besprechung vor.

2.2 Arbeitspaket 2: Marktanalyse

Im Rahmen dieses Arbeitspakets wird eine umfassende Marktanalyse durchgeführt, um geeignete SBOM- Formate für die Integration der Kriterienliste aus dem G7-Konzept zu identifizieren und zu bewerten. Ziel ist es, eine technische Lösung auszuwählen, die sowohl den Anforderungen an Datenstruktur und Interoperabilität als auch zukünftigen Entwicklungen im KI-Bereich gerecht wird.

Zu Beginn erfolgt eine Untersuchung bestehender Standards und marktüblicher Formate, die für SBOMs eingesetzt werden. Dabei werden unter anderem Formate hinsichtlich ihrer Maschinenlesbarkeit, Erweiterbarkeit, Kompatibilität mit vorhandenen Cybersicherheitstools sowie ihrer Eignung für die automatisierte Verarbeitung analysiert. Zusätzlich werden relevante Anwendungsfälle und bestehende Lösungen aus vergleichbaren Projekten betrachtet, um bewährte Verfahren und etablierte Standards zu identifizieren.

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden verschiedene SBOM-Formate systematisch gegenübergestellt und anhand definierter Bewertungskriterien verglichen. Hierzu zählen beispielsweise die Abbildbarkeit komplexer (mehrschichtiger) Kriterienstrukturen, die Unterstützung von Metadaten, die Möglichkeiten zur Validierung von Dateninhalten sowie die langfristige Wartbarkeit und Zukunftssicherheit des Formats. Darüber hinaus werden Anforderungen potenzieller Einsatzszenarien (z.B. Schwachstellenmanagement) und technischer Schnittstellen berücksichtigt, um eine möglichst breite Einsetzbarkeit der Lösung im Bereich der Lieferkettensicherheit sicherzustellen.

Das Arbeitspaket schließt mit der Erstellung eines Marktanalyseberichts ab, in dem die untersuchten Formate bewertet und eine fundierte Empfehlung für das am besten geeignete SBOM-Format ausgesprochen wird. Die

7 https://social.bscw.bund.de/index.html.de

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Ergebnisse bilden die Grundlage für die anschließende technische Umsetzung und gewährleisten, dass die Kriterienliste in einer standardisierten, effizienten und nachhaltig nutzbaren Form bereitgestellt werden kann. Der Bericht ist spätestens eine Woche vor Beginn des nächsten Arbeitspakets als Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektbearbeitung auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und dem AG vorzustellen. Hierfür organistert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen.

2.3 Arbeitspaket 3: Machbarkeitsanalyse

Ziel dieses Arbeitspakets ist die Bewertung der technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der im G7-Konzept veröffentlichten Elemente in die in AP 2 als geeignet identifizierten Lösungsansätze. Die Machbarkeitsanalyse dient dazu, Risiken frühzeitig zu identifizieren, technische Herausforderungen zu bewerten und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektplanung und Entwicklung zu schaffen.

Zu Beginn werden die fachlichen und technischen Anforderungen an die geplante Lösung systematisch erfasst und analysiert. Auf dieser Grundlage werden mögliche Umsetzungsvarianten untersucht und hinsichtlich ihrer Eignung, Komplexität und Integrationsfähigkeit bewertet. Dabei werden insbesondere bestehende Technologien, verfügbare Schnittstellen, Datenstrukturen sowie notwendige Erweiterungen bestehender SBOM-Formate berücksichtigt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Analyse potenzieller Risiken und Einschränkungen. Hierzu gehören technische Abhängigkeiten, Anforderungen an die Integrierbarkeit, Aspekte der Datenqualität sowie organisatorische Rahmenbedingungen. Ergänzend werden mögliche Alternativen betrachtet und deren Vor- und Nachteile gegenübergestellt.

Im Rahmen der Machbarkeitsanalyse sind zudem erste prototypische Untersuchungen und/ oder Konzeptnachweise durchzuführen, um kritische Funktionen und technische Annahmen zu validieren. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dokumentiert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die weitere Entwicklung bewertet. Die Ergebnisse werden in AP 7 aufgegriffen und vertieft.

Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengeführt und in Form einer Gesamteinschätzung der Machbarkeit aufbereitet. Das Ergebnis des Arbeitspakets ist ein Machbarkeitsbericht, der die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, identifizierte Risiken, potenzielle Lösungswege sowie Empfehlungen für die weitere Umsetzung des Vorhabens beschreibt. Dieser Bericht bildet eine wesentliche Grundlage für die Planung der nachfolgenden Entwicklungs- und Integrationsarbeiten. Der Bericht ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets als Entscheidungsgrundlage auf der Kollaborationsplattform vorzulegen und dem AG vorzustellen. Hierfür organsiiert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen. Auf Grundlage des Berichts wird das BSI bei Bedarf Anregungen und Anmerkungen rückmelden, die für die weitere Projektbearbeitung durch den AN zu berücksichtigen sind.

2.4 Arbeitspaket 4: Erstellung von Optionen und ggf. Workarounds

Im Rahmen dieses Arbeitspakets werden die im Projektverlauf identifizierten technischen, organisatorischen und fachlichen Einschränkungen systematisch analysiert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Integration und Nutzung der Kriterienliste bewertet. Ziel ist es, geeignete Lösungsansätze zu entwickeln, um bestehende Limitierungen zu überwinden oder deren Auswirkungen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die angestrebte Funktionalität auch unter den gegebenen Randbedingungen zuverlässig und praxisgerecht umgesetzt werden kann.

Auf Grundlage der zuvor durchgeführten Markt- und Machbarkeitsanalyse werden potenzielle Herausforderungen identifiziert. Diese können beispielsweise aus den Eigenschaften des gewählten SBOM- Formats, aus Einschränkungen bei der Datenmodellierung oder aus Anforderungen an Datenintegrierbarkeit

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und Weiterverarbeitung resultieren. Für jede identifizierte Einschränkung werden mögliche Handlungsoptionen erarbeitet und hinsichtlich Aufwand, Umsetzbarkeit, Risiken sowie langfristiger Wartbarkeit bewertet.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung praktikabler Workarounds, die eine Nutzung der Kriterienliste auch dann ermöglichen, wenn einzelne Anforderungen nicht vollständig durch Standardfunktionen oder etablierte Lösungen abgedeckt werden können. Hierzu werden alternative Datenstrukturen, ergänzende Metadatenkonzepte, Konvertierungsmechanismen oder Anpassungen von Prozessen und Schnittstellen untersucht. Die verschiedenen Lösungsansätze werden dokumentiert und miteinander verglichen, um ihre Eignung für den vorgesehenen Anwendungsfall transparent darzustellen.

Als Ergebnis des Arbeitspakets entsteht ein strukturierter Maßnahmen- und Entscheidungskatalog, der die identifizierten Einschränkungen, die untersuchten Lösungsoptionen sowie die empfohlenen Vorgehensweisen beschreibt. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die weitere technische Umsetzung und tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu minimieren sowie die langfristige Nutzbarkeit und Flexibilität der entwickelten Lösung sicherzustellen. Der Katalog ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets als Entscheidungsgrundlage auf der Kollaborationsplattform vorzulegen und dem AG vorzustellen. Hierfür organsiiert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen. Auf Grundlage des Katalogs wird das BSI bei Bedarf Anregungen und Anmerkungen rückmelden, die für die weitere Projektbearbeitung durch den AN zu berücksichtigen sind.

2.5 Arbeitspaket 5: Austausch mit Stakeholdern der als geeignet

identifizierten Ansätze

Im Rahmen dieses Arbeitspakets erfolgt ein initialer Austausch mit mindestens zwei relevanten Stakeholdern, die an der Entwicklung oder Weiterentwicklung der in Betracht gezogenen SBOM-Formate beteiligt sind. Ziel ist es, zusätzliche fachliche und technische Erkenntnisse zu gewinnen, Anforderungen und Erwartungen der unterschiedlichen Interessengruppen zu erfassen sowie die Praxistauglichkeit und Zukunftsfähigkeit der vorgesehenen Lösung abzusichern.

Hierzu werden Gespräche und Abstimmungen mit mindestens zwei relevanten Akteuren durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur technischen Umsetzung, zur Interoperabilität mit bestehenden Tools (z.B. zum Schwachstellenmanagement), zu zukünftigen Entwicklungen der Formate (z.B. in Hinblick auf Entwicklungen in den Bereichen Physical AI oder Agentic AI) sowie zu möglichen Herausforderungen bei deren Einführung und Nutzung. Darüber hinaus werden bestehende Erfahrungen, Best Practices und Empfehlungen der Stakeholder systematisch erfasst und ausgewertet.

Die gewonnenen Informationen werden analysiert und mit den Ergebnissen der Markt- und Machbarkeitsanalyse sowie den identifizierten Anforderungen des Projekts abgeglichen. Dabei werden insbesondere Aspekte wie Verbreitungsgrad, langfristige Unterstützung, Kompatibilität mit bestehenden Prozessen und mögliche Weiterentwicklungsperspektiven berücksichtigt. Auf diese Weise können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten für die Auswahl und Integration des geeigneten SBOM-Formats identifiziert werden.

Das Arbeitspaket schließt mit der Dokumentation der Stakeholder-Rückmeldungen und der Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen ab. Die Ergebnisse dienen als wichtige Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektbearbeitung und tragen dazu bei, eine möglichst breit akzeptierte, nachhaltige und zukunftssichere Lösung für die Integration der Kriterienliste zu entwickeln. Ziel ist es, dass die SBOM für KI unter Zustimmung und Unterstützung relevanter Stakeholder in die favorisierte Lösung integriert werden kann. Die Dokumentation ist spätestens eine Woche vor Beginn des nächsten Arbeitspakets als Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektbearbeitung auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und dem AG vorzustellen. Hierfür organistert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen.

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2.6 Arbeitspaket 6: Erstellen einer importierbaren Kriterienliste

Im Rahmen dieses Arbeitspakets wird das im G7-Konzept veröffentlichte Konzept einer SBOM für KI in ein standardisiertes, maschinenlesbares und importierbares Format überführt. Ziel ist es, die fachlich definierte Kriterienliste so zu modellieren, dass sie in die favorisierte Lösung integriert, automatisiert verarbeitet und langfristig wartbar genutzt werden kann. Dabei steht insbesondere die Umsetzung in ein geeignetes Austauschformat im Fokus, das eine strukturierte, konsistente und erweiterbare Abbildung der Kriterien ermöglicht.

Hierzu wird zunächst die Kriterienliste aus dem G7-Konzept in ein standardisiertes Datenmodell überführt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Abbildung mittels OSCAL, um eine normierte Strukturierung von Kontrollen, Parametern und Metadaten zu ermöglichen. Hierbei werden die fachlichen Kriterien in die entsprechenden OSCAL-Objekte überführt und so modelliert, dass sie sowohl menschenlesbar als auch maschinenverarbeitbar sind. Ergänzend werden relevante Metadaten, Hierarchien sowie Abhängigkeiten zwischen einzelnen Kriterien berücksichtigt.

Im Zuge der Umsetzung werden geeignete Mapping-Regeln definiert, die eine konsistente Transformation der bestehenden Kriterienstruktur in das Zielformat gewährleisten. Darüber hinaus erfolgt eine Validierung der erzeugten Datenstrukturen hinsichtlich syntaktischer Korrektheit, Vollständigkeit und Konformität mit den Spezifikationen des gewählten Standards. Etwaige Anpassungen oder Erweiterungen des Datenmodells werden iterativ vorgenommen, um eine hohe Qualität und Wiederverwendbarkeit sicherzustellen.

Das Arbeitspaket endet mit der Bereitstellung einer importierbaren Kriterienliste in einem standardisierten Format sowie einer begleitenden technischen Dokumentation. Diese beschreibt die Struktur, das verwendete Datenmodell sowie die angewandten Transformationsregeln. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die technische Integration in die favorisierte Lösung und ermöglichen eine effiziente, automatisierte Weiterverarbeitung der Kriterienliste.

Die technische Dokumentation ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets als Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektbearbeitung auf der Kollaborationsplattform bereitzustellenbereitzustellen und dem AG vorzustellen. Hierfür organistert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen.

2.7 Arbeitspaket 7: Technische Voranalysen und Prototyp zur

Belegung der Machbarkeit

Im Rahmen dieses Arbeitspakets werden technische Voranalysen durchgeführt, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit der geplanten Lösung zur technischen Umsetzung des G7-Konzepts in eine SBOM für KI zu bewerten. Ziel ist es, frühzeitig technische Risiken zu identifizieren, zentrale Abhängigkeiten zu verstehen und die Realisierbarkeit der vorgesehenen Architektur sowie des gewählten SBOM-Formats unter realen Bedingungen zu überprüfen.

Zu Beginn erfolgt eine detaillierte Untersuchung der relevanten technischen Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Integration der Kriterienliste, der bestehenden Toollandschaft (z.B. zum Schwachstellenmanagement) sowie möglicher Schnittstellen zur automatisierten Erstellung und Validierung der SBOM für KI. Dabei werden zentrale Fragestellungen wie Datenmodellierung, Transformationslogiken, Import-/Exportmechanismen sowie Validierungsverfahren analysiert und bewertet.

Auf Basis dieser Voranalysen wird ein funktionsfähiger Prototyp entwickelt, der die wesentlichen Kernaspekte der Lösung exemplarisch abbildet. Dieser Prototyp dient als technischer Proof-of-Concept und demonstriert insbesondere die Transformation einer fachlich definierten Kriterienstruktur (G7-Konzept) über eine maschinenverarbeitbare Kriterienliste (Ergebnis AP 6) in das Ziel-SBOM-Format sowie deren erfolgreiche Verarbeitung und Anwendung innerhalb des als geeigent identifizierten Ansatzes. Dabei wird überprüft, ob die definierte Mapping-Logik (Cluster und Elemente aus dem G7-Konzept auf die

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entsprechenden Datenfelder des Zielformats) korrekt umgesetzt werden kann und ob die erzeugten Datenstrukturen den Anforderungen an Konsistenz, Validierbarkeit und Interoperabilität entsprechen.

Der Proof-of-Concept umfasst zudem die praktische Validierung typischer Anwendungsfälle, um die Robustheit der Lösung unter realitätsnahen Bedingungen zu testen. Eventuelle technische Einschränkungen oder Optimierungsbedarfe werden dokumentiert und fließen direkt in die Weiterentwicklung des Prototyps ein.

Das Arbeitspaket schließt mit der Dokumentation der technischen Voranalysen sowie der Ergebnisse des Prototyps ab. Der erfolgreich erbrachte Proof-of-Concept belegt die grundsätzliche Machbarkeit des Ansatzes und bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die anschließende finale Integration der Kriterienliste in das Zielformat. Die Dokumentation ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets als Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektbearbeitung auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und dem AG vorzustellen. Hierfür organistert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen.

2.8 Arbeitspaket 8 (OPTIONAL): Abstimmung mit Stakeholdern der

als geeignet identifizierten Ansätze

Im Rahmen dieses optionalen Arbeitspakets erfolgt eine erneute Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern des als geeignet identifizieren SBOM-Formats hinsichtlich der Integration der entwickelten Kriterienliste. Ziel ist es, die im Projekt erarbeiteten Zwischenergebnisse – insbesondere das Datenmodell, die Transformationslogik sowie den erstellten Prototyp – mit den praktischen Anforderungen und technischen Rahmenbedingungen der Stakeholder abzugleichen und eine konsensfähige Integrationslösung zu erarbeiten.

Ausgehend von den zuvor durchgeführten technischen Voranalysen und dem erbrachten Proof-of-Concept wird die konkrete Umsetzbarkeit der Integration in das Zielformat diskutiert. Dabei stehen insbesondere Fragen der Kompatibilität, der Datenvalidierung, der Importmechanismen sowie der langfristigen Wartbarkeit im Vordergrund. Ebenso werden mögliche Abweichungen zwischen dem entwickelten Datenmodell (z. B. auf Basis von OSCAL) und dem Zielformat identifiziert und bewertet.

Ein zentraler Bestandteil des Arbeitspakets ist die gemeinsame Erarbeitung von Anpassungen und Konvertierungsstrategien, um eine reibungslose Integration der Kriterienliste in das Zielformat zu ermöglichen. Hierbei werden sowohl technische Mapping-Ansätze als auch organisatorische und prozessuale Anpassungen berücksichtigt. Ziel ist es, eine Lösung zu entwickeln, die einerseits den konzeptionellen Ansatz des Projekts wahrt und andererseits die praktischen Anforderungen der Stakeholder erfüllt.

Die Ergebnisse der Abstimmungen werden dokumentiert und in Form von konkreten Anpassungsmaßnahmen, Integrationsrichtlinien sowie technischen Empfehlungen zusammengefasst. Das Arbeitspaket bildet damit die Grundlage für die finale Abstimmung der Datenstruktur und stellt sicher, dass die Kriterienliste in dem Zielformat erfolgreich eingesetzt werden kann. Sobald die Erbenisse feststehen, kann parallel zu AP 8 mit der Bearbeitung von AP 9 (sofern beauftragt) - der eigentlichen Integration - begonnen werden. Während der Integration ist ein kontinuierlicher Austausch zwischen AN und den relevanten Stakeholdern notwendig. Über die Ergebnisse sowie über Erkenntnisse aus dem Austausch ist der AG umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit dieser, z.B. bei der Identifikation von Herausforderungen oder Hemmnissen, zeitnah steuernd eingreifen kann. Die Dokumentation ist zusammen mit der Dokumentation aus AP 9 auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und dem AG vorzustellen.

2.9 Arbeitspaket 9 (OPTIONAL): Integration der Kriterienliste

Ziel dieses optionalen Arbeitspakets ist die Erweiterung eines bestehenden, favorisierten SBOM-Formats um die strukturierte Abbildung der Kriterienliste aus dem G7-Konzept. Die Kriterienliste soll zukünftig als

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integraler Bestandteil der SBOM für KI gespeichert, verarbeitet und ausgetauscht werden können, ohne die Kompatibilität zu bestehenden Anwendungen und Datenbeständen zu beeinträchtigen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherstellung der Abwärtskompatibilität, sodass bestehende SBOM-Versionen weiterhin verarbeitet werden können. Hierzu ist ein kontinuierlicher, enger Austausch mit den Stakeholdern des SBOM-Formats notwendig. Daher sollen die optionalen Arbeitspakete 8 und 9 (sofern beauftragt) weitestgehend parallel bearbeitet werden. Als Grundlage der Integration der Kriterienliste dienen die in AP 7 gewonnen Kenntnisse aus den technischen Voranalysen, dem Proof-of-Concept sowie die Informationen aus den Abstimmungsrunden mit den relevanten Stakeholdern.

Schwerpunkt des Arbeitspakets ist die technische Umsetzung / Durchführung der Erweiterung des favorisierten SBOM-Formats. Dies umfasst die Anpassung der Datenstrukturen, die Erweiterung der Ein- und Auslesefunktionen sowie die Implementierung erforderlicher Validierungsmechanismen. Die durchgeführten Integrationsschritte und Ergebnisse sind zu dokumentieren. Die Dokumentation ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und dem AG vorzustellen. Hierfür organistert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen.

2.10 Arbeitspaket 10 (OPTIONAL): Entwicklung eines neuen Formats

für eine SBOM für KI

Bei negativen Ergebnissen von AP 3 (Integrierbarkeit in die favorisierte Lösung), AP 5 (Einverständnis der beteiligten Stakeholder) oder AP 7 (erfolgreicher Proof-of-Concept und Prototyp) ist ein neues SBOM-Format für KI-Systeme unter Berücksichtigung der funktionalen, technischen, finanziellen und personellen Anforderungen zu entwickeln.

Ziel dieses optionalen Arbeitspakets ist daher die Konzeption, Spezifikation und Implementierung eines neuen SBOM-Formats zur strukturierten und automatisierten Erstellung einer SBOM für KI gemäß des G7- Konzepts. Das Format soll die fachlichen und technischen Anforderungen des Anwendungsbereichs abbilden, eine effiziente Datenhaltung ermöglichen und gleichzeitig eine hohe Erweiterbarkeit für zukünftige Anforderungen gewährleisten. Zudem soll das Format die Prüfung einer SBOM für KI auf Korrektheit und Vollständigkeit unterstüzen und idealerweise gegen Kompromittierungen gehärtet sein.

Zu Beginn werden die Anforderungen an das neue Dateiformat erhoben und analysiert. Hierzu gehören die zu speichernden Datenstrukturen, notwendige Metadaten, Anforderungen an Datenintegrität, Austauschbarkeit sowie Aspekte der Performance und Kompatibilität. Auf dieser Grundlage wird ein fachliches und technisches Datenmodell entwickelt, das die Grundlage für die spätere Spezifikation bildet.

Anschließend erfolgt die Ausarbeitung der Formatdefinition. Dabei werden die Struktur der Datei, die einzelnen Datenelemente, deren Beziehungen sowie Regeln für Validierung, Versionierung und Erweiterungen festgelegt. Besonderes Augenmerk wird auf eine klare Dokumentation und eine nachvollziehbare Spezifikation gelegt, um eine langfristige Nutzbarkeit und Interoperabilität sicherzustellen.

Im nächsten Schritt wird die technische Umsetzung des Dateiformats realisiert. Dies umfasst die Entwicklung von Mechanismen zum Erzeugen, Einlesen, Verarbeiten und Validieren der Dateien. Darüber hinaus werden geeignete Testfälle definiert und durchgeführt, um die Funktionalität, Konsistenz und Robustheit des Formats unter verschiedenen Anwendungsbedingungen zu überprüfen.

Abschließend werden die Ergebnisse dokumentiert und die entwickelte Spezifikation einschließlich Anwendungsbeispielen bereitgestellt. Das Ergebnis des Arbeitspakets ist ein vollständig definiertes, dokumentiertes und getestetes SBOM-Format für KI, das die Anforderungen des Projekts erfüllt und als Grundlage für die weitere Entwicklung und Integration in bestehende oder neue Tools, z.B. zum Schwachstellenmanagement, dient. Das entwickelte Format ist zu spezifizieren, zu dokumentieren und zur weiteren Umsetzung allen Stakeholdern von KI-Systemen bereitzustellen. Die Dokumentation ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und

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dem AG vorzustellen. Für dieses optionale Arbeitspaket ist aufgrund seines neu zu bewertenden Umfangs ein Projektänderungsantrag notwendig.

2.11 Arbeitspaket 11 (OPTIONAL): Testen und Evaluieren der

erarbeiteten Lösung

Ergänzend zum optionalen Arbeitspaket 9 (Integration der Kriterienliste) bzw. zum optionalen Arbeitspaket 10 werden geeignete Tests entwickelt und durchgeführt, um die korrekte Speicherung, den Austausch und die maschinelle Verarbeitung der Kriterienliste nachzuweisen. Dabei werden sowohl Standardfälle als auch Randbedingungen und mögliche Fehlerszenarien berücksichtigt. Zudem werden Evaluationen zur Belegung der Funktionalität, Qualität und Eignung der umgesetzten Lösung durchgeführt. Insbesondere ist die Zukunfsfähigkeit der umgesetzten Lösung - also der Fall, bei der die Kriterienliste z.B. durch neue Entwicklungen im KI-Bereich geupdatet werden muss - zu bewerten.

Zum Abschluss werden die vorgenommenen Änderungen dokumentiert. Die Dokumentation umfasst die Beschreibung des erweiterten SBOM-Formats, die Definition der neuen Elemente der Kriterienliste, Hinweise zur Nutzung sowie gegebenenfalls notwendige Migrations- oder Konvertierungsschritte für bestehende SBOMs. Das Ergebnis des Arbeitspakets ist ein erweitertes, dokumentiertes und getestetes SBOM-Format für KI, das die Speicherung und Verarbeitung der G7-Kriterienliste sowie zukünftige Kriterienlisten unterstützt und in die bestehende Toollandschaft (z.B. zum Schwachstellenmanagement) integriert werden kann. Die Dokumentation ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und dem AG vorzustellen. Hierfür organistert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen.

2.12 Arbeitspaket 12 (OPTIONAL): Endabnahme der erarbeiteten

Lösung inkl. Dokumentation

Im Rahmen dieses Arbeitspakets erfolgt die abschließende Prüfung und formale Abnahme der im Projekt entwickelten Gesamtlösung zur Erstellung, Transformation und Integration der Kriterienliste aus dem G7- Konzept in ein Ziel-SBOM-Format. Ziel ist es, die vollständige Funktionsfähigkeit, Konsistenz und Praxisreife der erarbeiteten Ergebnisse sicherzustellen und diese in eine nachvollziehbar dokumentierte Endfassung zu überführen.

Die Endabnahme durch den AG umfasst die Validierung aller wesentlichen Komponenten, insbesondere des Datenmodells, der Transformationslogik sowie des implementierten Prototyps. Dabei wird überprüft, ob die definierten fachlichen und technischen Anforderungen vollständig erfüllt sind und ob die Lösung in dem vorgesehenen Zielformat zuverlässig eingesetzt werden kann. Besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Abbildung der Kriterienstruktur, der Konformität mit dem gewählten Standardformat (z. B. OSCAL) sowie der Stabilität der Import- und Verarbeitungsprozesse. Hierzu legt der AN dem AG durch eine Kombination aus Abnahmepräsentation, Live-Demonstration und dokumentiertem Abnahmenachweis/Prüfprotokoll nachvollziehbar dar, dass die erarbeitete Lösung funktioniert und die Anforderungen erfüllt. Im Detail umfasst die Endabnahme folgende Punkte:

  • Abgleich mit den Anforderungen: Eine Prüfliste bzw. Traceability-Matrix zeigt für jede wesentliche fachliche und technische Anforderung, wie und mit welchem Ergebnis deren Erfüllung nachgewiesen wurde.
  • Vorführung des Prototyps: Die zentralen Funktionen werden anhand eines definierten End-to-End- Szenarios demonstriert – vom Import der Ausgangsdaten über die Transformation bis zur Ausgabe im Zielformat.
  • Prüfung des Datenmodells und der Kriterienstruktur: Anhand ausgewählter repräsentativer Beispiele wird gezeigt, dass die fachlichen Strukturen und Beziehungen korrekt abgebildet werden.

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  • Validierung des Zielformats: Die erzeugten Ergebnisse werden gegen die relevanten Spezifikationen bzw. ein Schema des gewählten Standards, beispielsweise OSCAL, validiert.
  • Nachweis der Prozessstabilität: Mehrere Testläufe bzw. definierte Testfälle dokumentieren, dass Import, Transformation und Verarbeitung reproduzierbar und fehlerfrei funktionieren.
  • Dokumentation der Ergebnisse: Die einzelnen Prüfungen werden mit Testfall, erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen, Status sowie gegebenenfalls festgestellten Abweichungen dokumentiert. AN und AG bestätigen gemeinsam anhand dieses Nachweises, welche Anforderungen erfüllt sind und ob noch offene Punkte bestehen.

Im Zuge der Abnahme werden zudem die Ergebnisse der vorherigen Arbeitspakete – einschließlich Marktanalyse, Stakeholder-Abstimmungen, technischer Voranalysen und Proof-of-Concept – konsolidiert und im Gesamtkontext bewertet. Etwaige letzte Anpassungen oder Korrekturen werden dokumentiert und in die finale Version der Lösung übernommen.

Parallel zur technischen Abnahme erfolgt die Erstellung einer umfassenden Projektdokumentation durch den AN. Diese beschreibt die entwickelte Lösung, die zugrunde liegenden Konzepte, die Architekturentscheidungen sowie die angewandten Methoden und Standards. Ergänzend werden Bedienungs- und Integrationshinweise sowie Hinweise zur Wartung und Weiterentwicklung der Lösung bereitgestellt.

Das Arbeitspaket schließt mit der formalen Freigabe der Gesamtlösung durch den AG und der Übergabe der vollständigen Dokumentation sowie der erarbeiteten Lösung durch den AN ab. Damit wird sichergestellt, dass die integrierte Kriterienliste in einer stabilen, nachvollziehbaren und nachhaltig nutzbaren Form zur Verfügung steht und in produktiven Umgebungen eingesetzt werden kann. Die Dokumentation ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen. Hierfür organistert der AN ein virtuelles Arbeitstreffen.

2.13 Arbeitspaket 13 (OPTIONAL): Veröffentlichung der erarbeiteten

Lösung

Im Rahmen dieses Arbeitspakets erfolgt die gezielte Veröffentlichung der im Projekt erarbeiteten Lösung zur technischen Umsetzung einer SBOM für KI. Ziel ist es, die Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sowohl die fachliche als auch die technische Reichweite der entwickelten Lösung zu erhöhen. Dabei stehen insbesondere die Kommunikation der Ergebnisse, die Darstellung des Nutzens sowie die Einordnung in bestehende fachliche und technologische Kontexte im Vordergrund.

Die Veröffentlichung erfolgt über die offiziellen Kommunikationskanäle des BSI, insbesondere die BSI- Website sowie die bestehenden Social-Media-Kanäle. Auf der BSI-Website wird die Lösung in Form eines strukturierten Beitrags (in Form einer Pressemitteilung) dargestellt, der die Problemstellung, den Lösungsansatz, die technische Umsetzung sowie die zentralen Ergebnisse verständlich aufbereitet. Ergänzend werden weiterführende Informationen, ggf. technische Dokumentationen oder Verlinkungen zu relevanten Ressourcen bereitgestellt.

Über die Social-Media-Kanäle des BSI wird die Veröffentlichung gezielt kommuniziert, um Aufmerksamkeit in relevanten Fach- und Anwenderkreisen zu erzeugen. Dabei werden die Inhalte in prägnanter Form aufbereitet und auf die detaillierte Darstellung auf der BSI-Website verwiesen. Ziel ist es, sowohl Fachpublikum als auch potenzielle Anwender und Interessierte auf die entwickelte Lösung aufmerksam zu machen und deren Nutzen herauszustellen.

Der AN bereitet die Veröffentlichung für die vorgesehenen Kommunikationskanäle des AGs vollständig vor. Hierzu erstellt und finalisiert er die erforderlichen redaktionellen Inhalte, bereitet diese in den für die jeweiligen Zielkanäle geeigneten Formaten auf und stellt sämtliche erforderlichen Begleitinformationen bereit. Die zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte werden einer abschließenden fachlichen, redaktionellen und technischen Qualitätssicherung unterzogen und dem AG in einem strukturierten

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Veröffentlichungspaket übergeben. Da der AN keinen direkten Zugriff auf die Kommunikationskanäle des AGs besitzt, erfolgt die eigentliche Einstellung und Veröffentlichung durch den AG. Der AN unterstützt diesen Prozess bei Bedarf beratend und nimmt erforderliche Anpassungen an den bereitgestellten Materialien vor.

Inhaltlich wird insbesondere auf die erzielten Mehrwerte eingegangen, wie etwa die Erweiterung einer SBOM um Elemente des G7-Konzepts, die damit verbundene verbesserte Transparenz entlang der KI-Lieferkette sowie die Möglichkeit zur automatisierten Erstellung einer SBOM für KI. Darüber hinaus werden zentrale Projektergebnisse und Erkenntnisse in zusammengefasster Form dargestellt.

Das Arbeitspaket schließt mit der erfolgreichen Veröffentlichung der Inhalte über alle definierten Kanäle sowie der Sicherstellung einer konsistenten und zielgruppenorientierten Außendarstellung der Projektergebnisse. Damit wird die Sichtbarkeit der Lösung erhöht und ein Beitrag zur fachlichen Verbreitung des entwickelten Ansatzes geleistet. Die Inhalte der Veröffentlichungen sind spätestens zwei Wochen vor Beginn des nächsten Arbeitspakets auf der Kollaborationsplattform bereitzustellen und dem AG vorzustellen. Nach Freigabe durch den AG werden diese in den Veröffentlichungsprozess des BSI gegeben.

2.14 Arbeitspaket 14: Abschlusspräsentation und Abschlussbericht

Die Projektergebnisse werden im Rahmen einer virtuellen, (maximal) halbtägigen Abschlussveranstaltung vom AN vor Fachpublikum (u. a. BSI-Mitarbeitende) präsentiert. Die Veranstaltung ist inhaltlich und organisatorisch grundsätzlich vom AN zu planen. Die Besprechung findet als Videokonferenz mit Einwahlmöglichkeit für Mitarbeitende des BSI statt und ist vom AN zu organisieren. Sie findet spätestens vier Wochen nach Abschluss des optionalen APs 13 auf Deutsch und/oder Englisch statt. Die Details der Durchführung der Veranstaltung werden im Vorfeld vom BSI festgelegt bzw. zwischen dem BSI und dem AN abgestimmt. Bei der Präsentation werden die wesentlichen Erkenntnisse des Projektes vorgestellt, wobei der Fokus auf den Ergebnissen aus AP 7 (insb. Prototyp zur Belegung der Machbarkeit) bzw. dem optionalen AP 9 (Integration der Kriterienliste) / optionalen AP 10 (Entwicklung eines neuen Formats für eine SBOM für KI)

  • liegen soll. Dies schließt u. a. folgende Punkte ein:

• Darstellung der importierbaren Kriterienliste sowie der ausgegebenen SBOM für KI aus dem Proof- of-Concept (incl. erarbeiteter Optionen und Workarounds)

• Die erfolgreich integrierte Kriterienliste in die letztendlich favorisierte Lösung

• Die Zukunftsfähigkeit der favorisierten Lösung in Hinblick auf Updates der Kriterienliste aufgrund neuer Entwicklungen im KI-Bereich

• Etwaige offene Fragen sind vom AN im Anschluss zu benennen.

Die Präsentationsunterlagen (Foliensatz in MS PowerPoint) stellt der AN dem BSI mindestens zwei Wochen vor der Präsentation zur Freigabe auf der Kollaborationsplattform zur Verfügung. Von Seiten des BSI können weitere Teilnehmer dazu eingeladen werden. Die teilnehmenden Personen des AN müssen in der Lage sein, Detailfragen zu den Inhalten von anwesenden Experten beantworten zu können. Die Anzahl der teilnehmenden Personen seitens des AN ist auf maximal drei Personen (Projektleitung, Entwickler und Marktanalyst oder sprechfähigen Stellvertretungen) zu beschränken.

Zudem erstellt der AN einen Abschlussbericht, der ebenfalls auf die o. g. Punkte zusammenfassend eingeht. Dieser muss, etwaige Anhänge ausgerechnet, etwa fünf mit Inhalt gefüllte Seiten in der Schriftart „BundesSans Regular“ mit Schriftgröße 11 und 1,25-fachem Zeilenabstand umfassen. Abweichungen hiervon müssen mit dem AG abgestimmt werden. Den Abschussbericht stellt der AN dem BSI ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der Präsentation zur Freigabe auf der Kollaborationsplattform zur Verfügung.

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3 Zahlungs- und Meilensteinplan, Projektplan und

Vergütung

Die nachfolgenden Kapitel geben einen Überblick über die Vergütung und den zeitlichen Projektverlauf.

3.1 Vergütung

Die Vergütung erfolgt abhängig von den einzelnen Arbeitspaketen / der Art der Leistung entweder als Festpreis oder nach Aufwand bis zu einer maximalen Obergrenze (siehe die verbindlichen Vorgaben in Kapitel 3.2, Tabelle 2, Spalte „Art der Vergütung“).

3.1.1 Vergütung von AP nach Festpreis

Die Vergütungen der Arbeitspakete 1 sowie 12 (optional), 13 (optional) und 14 erfolgen per Festpreis (siehe Kapitel 6.2.1.4 Zuschlagskriterium „Kalkulation der Festpreise“).

3.1.2 Vergütung von AP nach Aufwand

Die Vergütung der Arbeitspakete 2 bis 7, sowie der optionalen Arbeitspakete 8 bis 11 erfolgt nach Aufwand bis zu einer jeweiligen maximalen Obergrenze. Hierzu sind die tatsächlich angefallenen Aufwände bei Rechnungsstellung zu belegen. Angefallene Aufwände, die nicht zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, können nicht vergütet werden.

Hierfür legt der AG folgende Kontingente fest:

• AP 2: Kontingent in Höhe von 6 Personentagen • AP 3: Kontingent in Höhe von 13 Personentagen • AP 4: Kontingent in Höhe von 8 Personentagen • AP 5: Kontingent in Höhe von 6 Personentagen • AP 6: Kontingent in Höhe von 6 Personentagen • AP 7: Kontingent in Höhe von 50 Personentagen • AP 8 (OPTIONAL): Kontingent in Höhe von 20 Personentagen • AP 9 (OPTIONAL): Kontingent in Höhe von 93 Personentagen • AP 10 (OPTIONAL): Kontingent in Höhe von 113 Personentagen • AP 11 (OPTIONAL): Kontingent in Höhe von 13 Personentagen

Die jeweiligen maximalen Obergrenzen ergeben sich bei diesen Arbeitspaketen somit aus der vorgegebenen Kontingentgröße und den im Angebot anzugebenden Tagessätzen (siehe Kapitel 6.2.1.4 Zuschlagskriterium „Kalkulation der maximalen Obergrenzen“).

Gemeinkosten, Materialkosten, Reisekosten sowie sonstige Kosten werden nicht gesondert vergütet und müssen daher bereits in den veranschlagten Tagessätzen enthalten sein.

Die angegebenen Tagessätze basieren auf acht Zeitstunden.

Die angefallenen personellen Aufwände sind viertelstundengenau in Rechnung zu stellen und mittels eines Leistungsnachweises (Muster siehe Kapitel D) zu belegen. Die Tätigkeiten der eingesetzten Personen müssen dabei einzeln und personenbezogen erfasst werden. Im Leistungsnachweis sind für jeden Arbeitstag die Zeiten mit Zuschlüsselung der Tätigkeiten auszuweisen.

Bei entsprechendem Nachweis können pro Person und pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

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Im Laufe des Projektes können in Abstimmung zwischen AN und AG bei Bedarf Personentage auftragswertneutral zwischen den einzelnen (beauftragten) AP verschoben werden.

3.2 Projektverlauf, Zahlungs- und Meilensteinplan

Die Projektlaufzeit beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung (Projektstart) und endet 6 Kalenderwochen nach der durch den Auftragnehmer im Angebot festgelegten Dauer für die Auftragsdurchführung. Für die Fertigstellung des Projektes wird vom AG dabei ein Zeitrahmen von maximal 18 Kalendermonaten verbindlich vorgegeben. Bei einer Auftragsänderung verschiebt sich das Projektende entsprechend der Änderung. Bei erforderlichen Nachbesserungen endet die Projektlaufzeit erst mit vollständiger Abnahme der Gesamtleistung.

Kam es bei der Auftragserteilung zu zeitlichen Verschiebungen (vgl. Kapitel 6.2.1.4, Zuschlagskriterium „Zahlungs- und Meilensteinplan“) so werden die daraus ggf. resultierenden Terminverschiebungen verbindlich zwischen AN und AG abgestimmt. Die Terminverschiebungen müssen sich innerhalb der Projektlaufzeit befinden. Der aktualisierte Meilensteinplan ist vom AN mit dem Besprechungsprotokoll, jedoch spätestens 6 Kalenderwochen nach der Auftragserteilung schriftlich oder in Textform vorzulegen. Nach Freigabe durch die BSI-Projektleitung (in Textform) wird der aktualisierte Meilensteinplan Vertragsbestandteil. Liegt innerhalb von 6 Kalenderwochen kein abgestimmter geänderter Meilensteinplan vor, so bleibt der mit dem Angebot vorgelegte Meilensteinplan gültig.

Der Auftaktworkshop ist seitens des AN in Abstimmung mit dem AG spätestens vier Kalenderwochen nach Auftragserteilung anzusetzen.

Das AP 2 muss spätestens zwei Monate nach dem offiziellen Projektstart abgeschlossen werden.

Die meisten Arbeitspakete bauen aufeinander auf und sind daher zwingend nacheinander zu bearbeiten. Lediglich bei den Arbeitspaketen 3 und 4 sowie 8 und 9 ist eine (teilweise) parallele Bearbeitung möglich.

Jedes der Arbeitspakete wird einem Meilenstein zugeordnet. Ein Meilenstein gilt als erreicht, sobald die ihm zugeordneten Arbeitspakete erbracht und vom AG abgenommen wurden. Grundsätzlich können nur vollständig erbrachte Arbeitspakete abgenommen werden. Eine Rechnungslegung ist erst nach Erreichen eines Meilensteins zulässig (siehe auch Kapitel 4.10.1).

Arbeitspaket(Kurz-) BezeichnungTermin nachBeginnEndeArt derHöhe des
(AP) /ProjektstartVergütungFestpreises
[Kalendermonate]/ der maximalen
Meilenstein
Obergrenzen
(MS)
BeginnEndezzgl. USt.inkl. USt.
AP 1Auftaktworkshop und Feinkonzept01---DatumFestpreisBetrag €Betrag €
AP 2Marktanalyse12DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
AP 3Machbarkeitsanalyse24DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
MS 1Meilenstein 1---4---Datum---Betrag €Betrag €
AP 4Erstellung von Optionen und ggf. Workarounds25DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
AP 5Austausch mit Stakeholdern der als geeignet identifizierten Ansätze56DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
AP 6Erstellen einer importierbaren Kriterienliste67DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €

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Arbeitspaket(Kurz-) BezeichnungTermin nachBeginnEndeArt derHöhe des
(AP) /ProjektstartVergütungFestpreises
[Kalendermonate]/ der maximalen
Meilenstein
Obergrenzen
(MS)
BeginnEndezzgl. USt.inkl. USt.
AP 7Technische Voranalysen und Prototyp zur Belegung der Machbarkeit710DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
MS 2Meilenstein 2---10---Datum---Betrag €Betrag €
AP 8 (optional)Abstimmung mit Stakeholdern der als geeignet identifizierten Ansätze1014DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
AP 9 (optional)Integration der Kriterienliste1014DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
AP 10 (optional)Entwicklung eines neuen Formats für eine SBOM für KI1014DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
MS 3Meilenstein 3---14---Datum---Betrag €Betrag €
AP 11 (optional)Testen und Evaluieren der erarbeiteten Lösung1415DatumDatumAufwandBetrag €Betrag €
AP 12 (optional)Endabnahme der erarbeiteten Lösung inkl. Dokumentation1516DatumDatumFestpreisBetrag €Betrag €
AP 13 (optional)Veröffentlichung der erarbeiteten Lösung1617DatumDatumFestpreisBetrag €Betrag €
AP 14Abschlusspräsentation und Abschlussbericht1718DatumDatumFestpreisBetrag €Betrag €
MS 4Meilenstein 4---18---Datum---Betrag €Betrag €
Gesamtprojekt018DatumDatum---Betrag €Betrag €

Tabelle 1 - Zahlungs- und Meilensteinplan

Der hier dargestellte und nicht vollständig befüllte Zahlungs- und Meilensteinplan dient als Übersicht über den derzeit vom AG als sinnvoll erachteten Projektverlauf. Bei den Angaben in der Spalte „Termin nach Projektstart (Beginn, Ende)“ handelt es sich um unverbindliche Schätzwerte des AG. Im Rahmen des Angebotes ist ein konkreter und verbindlicher Zahlungs- und Meilensteinplan in der obenstehenden Darstellungsform vorzulegen (siehe Kapitel 6.2.1.4, Zuschlagskriterium „Zahlungs- und Meilensteinplan“). Dabei sind die Spalten „Beginn“, „Ende“ sowie „Höhe des Festpreises /der maximalen Obergrenze“ zu befüllen. Die verbindlichen Vorgaben aus Kapitel 3.1 und 3.2 sind zwingend zu beachten.

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4 Rahmen- und Ausführungsbedingungen

In diesem Kapitel sind die Rahmen- und Ausführungsbedingungen für die Projektdurchführung festgelegt. Deren Einhaltung wird durch Abgabe eines Angebotes automatisch von den Bietern bestätigt (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“).

4.1 Personal des Auftragnehmers

4.1.1 Direktionsrecht und Disziplinargewalt

AG und AN werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die jeweils von Ihnen abgestellten Personen für die Leistungserbringung ausschließlich dem Direktionsrecht und der Disziplinargewalt des jeweiligen Arbeitsgebers unterstehen. Weisungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Aufgabenverteilung.

4.1.2 Qualifikationen, Erfahrungen und sonstige Anforderungen

Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personen müssen vereinbarungsgemäß, unabhängig davon jedoch mindestens dem Vertragszweck und der Aufgabenstellung entsprechend, qualifiziert sein. Unabhängig davon wird der AN gewährleisten, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die Qualifikation verfügen, die mindestens seinen diesbezüglichen Angaben sowie den Anforderungen des AG im Vergabeverfahren entspricht.

Für die einzelnen vorgesehenen Rollen gelten die nachfolgend aufgelisteten Mindestanforderungen. Deren Erfüllung ist im Angebot mit geeigneten Referenzen zu belegen (siehe Kapitel 6.2.1.4).

a) Projektleitung (PL):

− Zertifiziert für Projekt-Management (z.B. IPMA® Level C, PMP®-Zertifikat oder vergleichbare Nachweise)

− Erfolgreiche Leitung von mindestens einem Projekt mit Schwerpunkt KI-Systeme, welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht

− Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich des vorherrschenden europäischen Rechts insbesondere im Bereich der Anforderungen an KI-Systeme in der KI-VO und dem CRA

b) Personal für die Durchführung der Marktanalyse

− Erfolgreiche Durchführung von mindestens drei erfolgreichen Marktanalysen

− Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT-Sicherheit, insbesondere im Bereich Sicherheit von KI-Lieferketten

c) Entwickler/in

− Hochschulabschluss im Bereich Informatik oder vergleichbar

− Praktische Erfahrung im Bereich gängiger SBOM-Formate (SPDX und CycloneDX) durch maßgebliche Mitwirkung an mindestens einem Projekt / Auftrag in diesem Themenbereich

− Praktische Erfahrung mit der Entwicklung und Dokumentation von Anforderungen und Kriterien im OSCAL-Format

− Innerhalb der letzten drei Jahre aktive Teilnahme, d. h. durch mindestens einen eigenen Vortragsbeitrag, an mindestens einer Fachkonferenz. Die Person muss in der Lage sein, technische Sachverhalte abstrahiert darzustellen und einem Fachpublikum verständlich vermitteln zu können.

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d) mindestens 1 Person des Projektteams / Teamqualifikation

Die folgenden Mindestanforderungen können von verschiedenen Personen des Projektteams abgedeckt werden.

− Veröffentlichung eines Whitepapers oder einer wissenschaftlichen Arbeit mit Bezug zum Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Person muss in der Lage sein, technische Sachverhalte abstrahiert und verständlich in englischer Sprache mit korrektem Satzbau und Grammatik textlich darstellen zu können.

− Erweiterte Kenntnisse zur Erstellung barrierefreier Web-Inhalte/ Erstellung barrierefreier PDFs

− Praktische Erfahrung in der Umsetzung und Durchführung eines projektbegleitenden Qualitätsmanagements

e) alle Personen des Projektteams (inkl. PL)

− Englische Sprachkenntnisse auf verhandlungssicherem Niveau − Mindestens Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Abschluss) im mathematisch-/ informatisch- / natur-/ oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich. Alternativ ist eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in einem gleichwertigen Arbeitsgebiet nachzuweisen.

4.1.3 Personaleinsatz und -austausch

Der AN hat zwingend mindestens das Personal einzusetzen, das er im Rahmen seines Angebots (Anlage: „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“) als konkret einzusetzendes Personal mit Qualifikationsprofilen angeboten hat. Unabhängig davon hat er nur solches Personal einzusetzen, das für die jeweils zu erbringende Leistung hinreichend qualifiziert ist. Für jede Person, die eingesetzt wird, hat der AN spätestens eine Woche vor dem geplanten Einsatz ein Qualifikationsprofil einzureichen, es sei denn, es liegt betreffend der jeweiligen Person ein solches Qualifikationsprofil beim AG bereits vor. Ein Austausch von Personal ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG zulässig.

Der AG wird seine Zustimmung im Fall eines berechtigten Grundes und wenn ein gleich- oder höherwertiger Ersatz angeboten wird erteilen. Ein berechtigter Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Austausch aufgrund Krankheit oder Ausscheiden der betreffenden Person aus dem Unternehmen oder vergleichbarer Umstände, bedingt ist. Die Umstände sind vom AN darzulegen und plausibel zu machen. Kein berechtigter Grund ist der Einsatz der betreffenden Person in einem anderen Projekt oder ein Umzug des Standorts des Unternehmens. Die Gleichwertigkeit des Ersatzes orientiert sich anhand des für die auszutauschende Person vormals eingereichten Qualifikationsprofils, soweit ein solches vorliegt, andernfalls nach billigem Ermessen.

Eine höhere Qualifikation der Ersatzperson begründet keinen Anspruch auf Erhöhung der Vergütung.

Die durch den Austausch und die Einarbeitung der Ersatzperson entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.

Das eingetauschte Personal ist unverzüglich auf Kosten des AN vollumfänglich einzuarbeiten. Soweit möglich arbeitet die ausscheidende Person die Ersatzperson ein.

4.2 Projektorganisation und Erreichbarkeit

Durch den AN ist eine qualifizierte Person als Projektleitung zur Verfügung zu stellen, die sich mit der Projektleitung des AG abstimmt und die durchzuführenden Arbeiten auf Seiten des AN koordiniert.

Die Projektleitung muss während der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Donnerstag, jeweils mindestens von 9:30 bis 15:30 Uhr und Freitag mindestens von 08:30-13:30 Uhr) regelmäßig telefonisch oder per E-Mail

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erreichbar sein. Sollte die Projektleitung verhindert sein, muss jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter benannt werden.

Seitens des AG wird das Projekt vom Referat T26 geleitet. Ansprechpartner/-innen werden bei Erteilung des Zuschlags mitgeteilt.

4.3 Projektsprache

Die Projektsprache ist grundsätzlich Deutsch. Abweichungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Fachliche Abstimmung zwischen Auftragsnehmer und BSI (persönliche Treffen, telefonisch, schriftlich):Deutsch und/oder Englisch
Berichtswesen, Besprechungsprotokolle intern:Deutsch und/oder Englisch
Berichtswesen, Besprechungsprotokolle extern:Englisch
Alle Ergebnisdokumente:Englisch

4.4 Besprechungen

Die Auftaktworkshop findet in Präsenz im BSI in Saarbrücken statt, während die Abschlusspräsentation virtuell stattfindet.

Zudem sind im Rahmen aller Arbeitspakete regelmäßige, virtuelle (Video- oder Telefonkonferenz) Arbeitstreffen (mindestens eins pro Arbeitspaket) einzuplanen, um den Stand der Arbeiten zu verfolgen und dem AG die Möglichkeit zu geben, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und Feedback zu geben. Hierfür wird im Rahmen des Auftaktworkshops ein entsprechender Regeltermin vereinbart. Der AN berichtet in diesen regelmäßigen Besprechungen über den aktuellen Stand der Arbeiten und die geplanten inhaltlichen Aktivitäten im nächsten Arbeitspaket. Darüber hinaus stattfindende Meetings zur Diskussion von Zwischenergebnissen finden nach Absprache ebenfalls virtuell statt. Der Auftragnehmer stellt die Plattform für die anfallenden virtuellen Treffen (Videokonferenzen).

Zu jedem Arbeitstreffen ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, in dem die Beschlüsse und Ergebnisse festgehalten werden. Das Protokoll ist dem AG spätestens drei Arbeitstage nach Stattfinden des jeweiligen Arbeitstreffens zur Freigabe vorzulegen.

Struktur und Format der Besprechungsprotokolle werden im Rahmen des Auftaktworkshops festgelegt. Die Arbeitstreffen sind durch den AN nach Absprache mit dem AG in einem geeigneten virtuellen Format zu organisieren.

4.5 Berichtswesen

Im Rahmen des Berichtwesens erhält der AG vom AN alle 21 Tage einen tabellarischen, fortlaufend zu erweiternden und aussagekräftigen Kurzbericht per E-Mail über den Verlauf. Mögliche Probleme im Projektverlauf sind sofort anzuzeigen und dem AG gegenüber besonders hervorzuheben. Die vertraglichen Regelungen in Ziffer 9 des Projektvertrages bleiben unberührt.

Struktur und Format der regelmäßigen Berichte werden im Rahmen der Auftaktbesprechung festgelegt.

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4.6 Formale Anforderungen an Projektdokumente

Der AN übermittelt die Projektdokumente (Projektergebnisse, Besprechungsprotokolle, Berichte) in elektronischer Form entweder im Open XML-Dateiformat (DOCX) oder im Portable Document-Format (PDF) an den AG. Ausnahmen von diesen Dateiformaten sind erst nach Absprache mit dem AG möglich. Wurde sich auf die Erstellung von Microsoft Word-Dokumenten geeinigt, so ist in diesen grundsätzlich auf die Referenzierung von OLE-Objekten (Object Linking and Embedding) zu verzichten.

Alle Projektdokumente sind übersichtlich strukturiert und enthalten (wenn sinnvoll) ein Inhaltsverzeichnis, eine Zusammenfassung, eine Dokumenten-Version, eine Änderungshistorie mit Erstellungs- und Bearbeitungs-Datum sowie der Liste der Autoren, so dass Erstellung und Änderung des jeweiligen Dokuments nachvollziehbar sind. Sämtliche Dateien – unabhängig vom Dateityp, d.h. sowohl Open XML, Portable Document, als auch Bilddatei etc.– müssen vom AN von Metadaten bereinigt werden. Es dürfen in den Metadaten weder personenbezogene Daten enthalten sein, noch Informationen zur eingesetzten Software.

Die sprachliche Qualität ist von großer Bedeutung. Im Durchschnitt sind pro Textseite maximal vier sprachliche Fehler; das heißt grammatikalische Fehler oder Rechtschreibfehler zulässig.

Zudem ist darauf zu achten, dass mindestens Ergebnisdokumente, welche (möglicherweise) zur Veröffentlichung vorgesehen sind, in geschlechtergerechter Sprache zu erstellen sind. Dabei sind mindestens die Anforderung für Gesetzestexte (siehe Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: http://hdr.bmj.de/page_b.1.html#an_110) zu erfüllen, es dürfen jedoch nur die offiziell zugelassen Möglichkeiten der englischen Sprache (also kein Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich) verwendet werden.

4.7 Barrierefreie Gestaltung

Die folgenden Projektdokumente / Lieferleistungen sind barrierefrei zu erstellen:

− Alle Ergebnisdokumente

Dabei sind die Vorgaben der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0, https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html) zwingend einzuhalten.

Da sich nur ein von Anfang an gut strukturiertes Dokument ohne größere Probleme in ein barrierefreies PDF umwandeln lässt, ist bereits das Dokument in seinem editierbaren Ursprungsformat barrierefrei zu erstellen. Im Autorendokument (Word) dürfen hierzu durch die softwareeigene Prüfung keine Fehler angezeigt werden. Folgende Anforderungen an das PDF-Endprodukt sind zu erfüllen:

  1. Das PDF-Dokument muss für handelsübliche Screenreader geeignet sein und sinnvoll vorgelesen werden können.
  2. Das PDF-Dokument muss die Prüfung nach PDF/UA durch den PDF Accessibility Checker (PAC) fehlerfrei bestehen (kostenfreies Tool zur Verwendung auf Windows-PCs).
  3. PDFs müssen durch Lesezeichen strukturiert sein.
  4. Das Dokument muss über ein getaggtes Inhaltsverzeichnis sowie eine korrekte Überschriftenstruktur verfügen.
  5. Die Dokumenteigenschaften müssen fehlerfrei eingetragen und konfiguriert sein (Hauptsprache, Titel, Autor, Tags, Kommentare).
  6. Die Lesereihenfolge und die Tag-Struktur müssen sinnvoll angeordnet sein.
  7. Alle Bilder (Ausnahme: Hintergrundgrafiken/Artefakte) müssen sinnvolle Titel und Alternativtexte (Bildbeschreibung – keine Bildunterschrift) haben.
  8. Bilder und Texte müssen im Wesentlichen kontrastreich verarbeitet werden (z. B. keine dunkle Schrift auf dunklem Hintergrund, gut differenzierbare Verwendung von Farben in Diagrammen, etc.).
  9. Listenelemente müssen (auch seitenübergreifend) sinnvoll gegliedert sein

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 23

[Seite 24]

  1. Tabellen müssen korrekt ausgezeichnet (Kopfzeilen, Lesereihenfolge) und strukturiert (TH, TD, Colspan, Rowspan) sein.
  2. Seitenübergreifende Tabellen müssen als eine Tabelle erkannt werden.
  3. Linkverweise zu Webseiten (insbesondere Mehrzeilige) müssen auf korrekte Funktionsweise getestet werden.
  4. Die Schriften müssen korrekt im PDF eingebettet sein als „eingebettete Untergruppe“. Eine Erläuterung der gesetzlichen Prüfroutine mit allen Details und Hinweisen für Web und PDF-Dateien findet sich unter https://bitvtest.de/test-methodik/web/beschreibung-des-pruefverfahrens

4.8 Berechtigte Interessen des Herstellers

Zur Untersuchung von informationstechnischen Produkten und Systemen darf sich das BSI gemäß § 14 Abs. 2 BSIG externer Auftragnehmer nur bedienen, soweit berechtigte Interessen des Herstellers der betroffenen Produkte und Systeme dem nicht entgegenstehen. Die Beauftragung eines direkten Konkurrenten mit der hier beschriebenen Leistung ist somit ausgeschlossen.

Die aus den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen seitens des BSI weitergegeben bzw. veröffentlichen werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 14 Abs. 2 BSIG genannten Aufgaben erforderlich ist. Vor der Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Informationen gibt das BSI dem betroffenen Hersteller unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist vorab Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nach Abschluss des Projektes sind alle bei der Durchführung des Projektes angefallenen Dokumente und Ergebnisse an das BSI herauszugeben und anschließend beim Auftragnehmer zu löschen. Die Löschung ist dem BSI gegenüber glaubhaft zu machen.

4.9 Einsatz von Unterauftragnehmern

Der AN kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der AG dem ausdrücklich vorher zustimmt. Die Zustimmung kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden.

Die Einarbeitung des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des AN. Für die im Angebot des AN benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des AG als erteilt.

Die Weitergabe von Projektteilen an nicht zugelassene Unterauftragnehmer ist verboten.

4.10 Anforderungen an die Rechnungsstellung

4.10.1 Zeitpunkt

Um dem AG eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der ihm vom Gesetzgeber zugewiesenen Haushaltsmittel zu ermöglichen, sind die vom AN erbrachten Leistungen frühestmöglich nach Eintreten des entsprechenden vertraglich vereinbarten Meilensteins, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach dessen Eintreten, in Rechnung zu stellen.

Bei abnahmefähigen Leistungen setzt das Eintreten eines Meilensteines eine erfolgreiche Abnahme voraus.

24 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

[Seite 25]

4.10.2 Elektronische Form

Gemäß § 3 i.V.m. § 11 der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) sind Rechnungen zwingend in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Hierbei ist grundsätzlich der Datenaustauschstandard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden (§ 4 E-RechV).

Erforderliche Anlagen sind immer die Abnahmeprotokolle für die abzurechnenden Leistungen sowie bei Leistungen nach Aufwand zusätzlich die entsprechenden Leistungsnachweise.

Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm für die Rechnungsstellung (EN-16931) entsprechen sowie Rechnungen, die nicht über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung-bdr.de) zugestellt wurden, werden nicht berücksichtigt.

Nähere Informationen zu den formalen Anforderungen sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument „Die Rechnungseingangsplattformen des Bundes“ (Version September 2025) zu entnehmen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 25

[Seite 26]

B Besondere Bewerbungsbedingungen

5 Bedingungen für die Zuschlagserteilung

In diesem Kapitel sind die Bedingungen für die Zuschlagserteilung festgelegt, die bei der Erstellung eines Angebots gemäß Kapitel 6 zu berücksichtigen sind.

5.1 Gesetzliche Ausschlussgründe, Eignung und

Ausführungsbedingungen

Öffentliche Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 UVgO).

Die zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) und die fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) können unter den folgenden Quellen nachgelesen werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Mit der Abgabe des Angebots erklären die Bieter, dass keine der in §§ 123, 124 GWB genannten Gründe im Hinblick auf ihre Person oder Unternehmen vorliegen, soweit nicht eine Erklärung zu den §§ 123, 124 GWB eingereicht wurde (siehe Kapitel 6.2.4). Das BSI schließt ein Unternehmen jedoch zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn es Kenntnis davon erhält, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Ein Ausschluss kommt gleichermaßen bei Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach § 124 GWB in Betracht. Die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unberührt.

Das BSI prüft, ob die Bieter die festgelegten Eignungskriterien (siehe Kapitel 6.2.1.3) und etwaig festgelegte Mindestanforderungen erfüllen (§ 122 Abs. 2 GWB8, § 31 Abs. 2 UVgO). Wird eine Mindestanforderung an die Eignung nicht erfüllt, ist das Angebot auszuschließen. Im Übrigen prüft das BSI auf Grundlage der Eignungskriterien, ob die vorgelegten Belege den Schluss zulassen, dass der Bieter den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann.

Ausführungsbedingungen betreffen die Vertragsausführung und stellen vom BSI festgelegte Bedingungen dar, die vom AN einzuhalten sind. Der Transparenz halber ist von den Bietern bereits im Vergabeverfahren zu versichern, dass sie im Rahmen der Auftragsausführung die vom BSI vorgesehenen Bedingungen einhalten werden (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“).

5.2 Wirtschaftlichstes Angebot

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des BSI, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Abs. 1 GWB, § 43 Abs. 1 und 2 UVgO).

Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes wendet das BSI die „erweiterten Richtwertmethode“ über die Faktoren „Bewertungspreis“ (siehe Kapitel 5.2.1) und „Leistung“ (siehe Kapitel 5.2.2) an.

8 Jeweils in Verbindung mit den Regelungen der §§ 42 ff. VgV oder §§ 7, 21 ff VSVgV.

26 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

[Seite 27]

5.2.1 Bewertungspreis

Der Bewertungspreis umfasst die folgenden Komponenten (siehe auch Kapitel 6.2):

Bewertungspreis = Angebotsnettopreis + anfallende (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft

Der Angebotsnettopreis umfasst dabei sämtliche Einzelpositionen (siehe Kapitel 3.2, Tabelle 1).

5.2.2 Leistung

Die „Leistung“ der einzelnen Angebote wird vom BSI anhand der festgelegten qualitativen Zuschlagskriterien (siehe Kapitel 6.2.1.4) bewertet.

Bei den qualitativen Zuschlagskriterien wird zwischen Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) differenziert.

Während bei einem A-Kriterium lediglich geprüft wird, ob die Ausführungen des Bieters die definierten Mindestanforderungen erfüllen (Prüfergebnis: Ja oder Nein), werden die Ausführungen des Bieters bei einem B-Kriterium anhand einer durchgängigen Wertungsskala von 0 bis 4 Bewertungspunkten (BP) bewertet:

BPZielerreichungsgrad
0Es sind keine Angaben vorhanden oder in Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI nur in unzureichendem Maße entsprechen wird.
1In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI in ausreichendem Maße entsprechen wird.
2In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI weitgehend entsprechen wird.
3In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI voll entsprechen wird.
4In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI in besonderem Maße entsprechen wird.

Zur Orientierung werden bei jedem B-Kriterium die Voraussetzungen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit das Angebot bzgl. dieses Kriteriums vom BSI mit 0 BP, 1 BP oder 4 BP bewertet wird.

Bei den B-Kriterien muss das Angebot jeweils mindestens 1 BP (BP = 1) erzielen (Mindestanforderung). min

Erfüllt ein Angebot bei mindestens einem A-Kriterium oder bei mindestens einem B-Kriterium nicht die definierte Mindestanforderung, so wird dieses Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Bei den verbleibenden Angeboten ergeben sich die für die erweiterte Richtwertmethode maßgeblichen Leistungspunkte (LP) aus dem Produkt der bei den einzelnen B-Kriterien erzielten BP und der vom BSI für die jeweiligen B-Kriterien vorgegebenen Gewichtungsfaktoren (GF, siehe Kapitel 6.2.1.4).

5.2.3 Erweiterte Richtwertmethode mit dem Entscheidungskriterium

„Leistungspunkte“

Bei der erweiterten Richtwertmethode wird in einem ersten Schritt für jedes der Angebote eine individuelle Kennzahl, welche aus dem Quotient zwischen den erzielten Leistungspunkten (siehe Kapitel 5.2.2) und dem Bewertungspreis (siehe Kapitel 5.2.1) besteht, ermittelt.

Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl wird in einem nächsten Schritt ein Schwankungsbereich von 10 % definiert. Alle Angebote, die mit Ihrer Kennzahl unterhalb dieses Schwankungsbereiches liegen, können bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 27

[Seite 28]

Bei den verbleibenden Angeboten erfolgt die Zuschlagserteilung auf das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl. Ist die Leistungspunktzahl identisch, erfolgt der Zuschlag auf das preislich günstigere Angebot.

28 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

[Seite 29]

6 Erstellung des Angebots

Ein vollständiges Angebot besteht aus folgenden Unterlagen:

− Angebotsformular (siehe Kapitel 6.2)

− Anlagen zum Angebotsformular

− Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen (siehe Kapitel 6.2.1).

Wird im Rahmen einzelner Eignungskriterien und / oder Zuschlagskriterien explizit die Einreichung weiterer Dokumente (z.B. Kopie einer offiziellen Bescheinigung oder eines amtlichen Nachweises, etc.) gefordert, so sind diese nach Möglichkeit an der entsprechenden Stelle in diese Anlage zu integrieren. Ist eine Integration nicht möglich, so bilden diese eine eigenständige Anlage.

− ggf. Bietergemeinschaftserklärung (siehe Kapitel 6.2.2)

− ggf. Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (siehe Kapitel 6.2.3)

− ggf. Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (siehe Kapitel 6.2.4)

− ggf. weitere individuelle Anlagen des Bieters (siehe Kapitel 6.2)

Die Anzahl der geforderten Anlagen ist dabei abhängig von der Bieterkonstellation (siehe Kapitel 6.2.2), der geplanten Einbindung von Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.2.3) sowie dem Vorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen (siehe Kapitel 6.2.4).

Das BSI ist rechtlich verpflichtet, die eingereichten Angebote mindestens drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung aufzubewahren. Reichen Sie daher alle für die Angebotswertung relevanten Informationen in archivierbarer Form ein. Verzichten Sie z.B. in der Anlage „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“ auf die Angabe von URLs bzw. auf deren Verweisung.

Bitte fügen Sie nach Möglichkeit alle Anlagen zum Angebotsformular zu einer „Gesamtdatei“ (PDF) zusammen (jedoch ohne das Angebotsformular, vgl. Kapitel 6.2).

6.1 Angebotsformular

Das in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsformular ist gemäß den dort aufgeführten Vorgaben auszufüllen.

Ist die Steuerschuldnerschaft aufgrund von § 13b USTG auf den AG übergegangen (reverse charge), so weisen Sie im Angebot einen Steuersatz von 0 % aus. In diesem Fall wird die von AG abzuführende Umsatzsteuer bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt (siehe Kapitel 5.2.1).

Verschiedene Eingabefelder des Angebotsformulars werden nach Abgabe und Öffnung des Angebotes maschinell ausgelesen. Verzichten Sie daher auf die Einreichung eines eingescannten Auftragsformulars und auf die Zusammenfassung des Angebotsformulars mit den zugehörigen Anlagen zu einer „Gesamtdatei“.

6.2 Anlagen zum Angebotsformular

Die nachfolgenden Unterkapitel geben einen Überblick über die einzelnen Anlagen sowie über deren inhaltliche Anforderungen.

Falls aus Sicht des Bieters erforderlich, so kann das Angebot um weitere Anlagen ergänzt werden.

Alle zum Angebot gehörenden Anlagen sind auf Seite 2 des Angebotsformulars aufzuführen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 29

[Seite 30]

6.2.1 Anlage: Angebotsangaben gemäß den Besonderen

Bewerbungsbedingungen

Die von jedem Bieter individuell zu erstellende Anlage „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“ fungiert neben dem Angebotsformular als zentraler Bestandteil des Angebotes.

Halten Sie sich bei der Erstellung dieser Anlage an die Vorgaben in den Kapiteln 6.2.1.1 bis 6.2.1.4 sowie an die vorgegebene Reihenfolge. Achten Sie darauf, die geforderten Angaben unmittelbar bei den einzelnen Kriterien aufzuführen.

Achtung: Verzichten Sie auf nicht geforderte Angaben, insbesondere zu den vertraglichen Regelungen (siehe Ziffer 4.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).

Die vollständige Abdeckung des in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsumfangs inkl. der Einhaltung sämtlicher in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung definierten Rahmen- und Ausführungsbedingungen wird durch Abgabe eines Angebotes automatisch bestätigt (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“).

6.2.1.1 Einzelbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft

Erstellen Sie vom Einzelbieter bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein aussagekräftiges Firmenprofil. Die Darstellung muss in tabellarischer Form erfolgen und folgende Punkte umfassen:

− Offizielle Bezeichnung

− Rechtsform

− Firmensitz und Standorte

− Struktur und Organisation

− z.B. Abbildung des Organigramms

− Geschäftsfelder

− Auflistung der einzelnen Geschäftsfelder

− Benennung der Geschäftsfelder, die für den hier zu vergebenden Auftrag relevant sind (auftragsbezogene Geschäftsfelder)

− ggf. nähere Ausführungen / Erläuterungen zu den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern

− Anzahl der Mitarbeiter in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern

− Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

− Umsatz in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Gehen Sie im Falle einer Bietergemeinschaft zudem auf die Aufteilung der zu erbringenden Leistung auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ein.

6.2.1.2 Unterauftragnehmer

Werden wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht (siehe Ziffer 2.1 des Angebotsformulars), so sind diese Unternehmen inkl. der von ihnen durchzuführenden Leistungen genau zu benennen. Erstellen Sie von jedem Unterauftragnehmer zudem ein aussagekräftiges Firmenprofil inkl. der folgenden Angaben:

− Offizielle Bezeichnung

− Rechtsform

30 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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− Firmensitz und Standorte

− auftragsbezogene Geschäftsfelder

− Anzahl der Mitarbeiter in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern

− durchzuführende Leistungen

Wird die Leistung ohne Mitwirkung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht, so geben Sie an dieser Stelle Ihres Angebotes bitte lediglich „Kein Unterauftragnehmer“ an.

Die Weitergabe von wesentlichen Projektteilen an nicht genannte Unterauftragnehmer ist verboten.

6.2.1.3 Eignungskriterien

Nr.Kriterien
1Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8 Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (→ Bestätigung) oder „NEIN“ (→ keine Bestätigung) beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2Ausschluss eines Interessenskonflikts Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 31

[Seite 32]

Nr.Kriterien
nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal. Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Formats oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor. Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
3Referenzen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von SBOM-Formaten. Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben: 1. Entwicklung und Anwendung von SBOM-Formaten 2. Erstellung von Konzepten im OSCAL-Format 3. Implementierung von Kriterien in gängige SBOM-Formate 4. Umsetzung/Realisierung einer Markt- und Machbarkeitsanalyse 5. Prototyping Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein: − Auftraggeber inkl. Fachbereich − (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit − Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich − Dauer − Auftragsvolumen Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
4Referenzen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen im Hinblick auf KI-Systemen und deren Anforderungen in der KI-VO und dem CRA. Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit mit Stakeholdern und der wissenschaftlichen Publikation von erarbeiteten Ergebnissen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben: 1. Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit, insbesondere Lieferkettensicherheit von KI-Systemen 2. Kenntnisse über die Anforderungen in der KI-VO und dem CRA 3. Publikation von wissenschaftlichen Artikeln im KI-Bereich

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[Seite 33]

Nr.Kriterien
4. Erfahrung im Austausch mit internationalen Stakeholdern Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein: − Auftraggeber inkl. Fachbereich − (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit − Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich − Dauer − Auftragsvolumen Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
5Technische Ausrüstung Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird. Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
6Qualitätsmanagement Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat. Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.

6.2.1.4 Qualitative Zuschlagskriterien

Nr.Kriterien-Kriteriengruppe (KG) / KriterienBP minGFLP minLP max
art
1A/BKG1: Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Leistung624
1.1AAufgabenverständnis Weisen Sie Ihr Aufgabenverständnis nach, indem Sie die Ausgangssituation, die Zielsetzung des Projektes und die erwarteten Ergebnisse mit eigenen Worten erläutern. Benennen Sie die Ihrer Ansicht nach wichtigsten Punkte zu diesem Fachthema. Mindestanforderung: Die Ausgangssituation, die Projektziele und das erwartete Ergebnis sind ausreichend beschrieben. Die Ausarbeitung lässt eine Auseinandersetzung bzw. ein Verständnis der Thematik erkennen. Das Ziel des Projektes wurde hinreichend verstanden.----
1.2BVorgehensweise Marktanalyse Erläutern Sie Ihre Vorgehensweise bei der Marktanalyse. Können Sie weitere Produktgruppen, Anwendungsbereiche, Mechanismen etc. benennen, die aus Ihrer Sicht zusätzlich zu den in Kapitel 2 genannten in die Marktanalyse einbezogen werden sollen? Welche Quellen werden Sie bei der Marktanalyse heranziehen? Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP):1114

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Nr.Kriterien-Kriteriengruppe (KG) / KriterienBP minGFLP minLP max
art
− 0 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Marktanalyse liegt nicht vor. − 1 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Marktanalyse liegt bruchstückhaft vor. − 4 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Marktanalyse liegt vollständig vor, ist plausibel und es werden zusätzlich zu den in Kapitel 2 genannten Mechanismen in die Marktanalyse einbezogen.
1.3BVorgehensweise Machbarkeitsanalyse Erläutern Sie Ihre Vorgehensweise bei der Machbarkeitsanalyse. Können Sie weitere Herausforderungen, Mechanismen etc. benennen, die aus Ihrer Sicht zusätzlich zu den in Kapitel 2 genannten in die Machbarkeitsanalyse einbezogen werden sollen? Welche Quellen werden Sie bei der Machbarkeitsanalyse heranziehen? Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Machbarkeitsanalyse liegt nicht vor. − 1 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Machbarkeitsanalyse liegt bruchstückhaft vor. − 4 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Machbarkeitsanalyse liegt vollständig vor, ist plausibel und es werden zusätzlich zu den in Kapitel 2 genannten Mechanismen in die Machbarkeitsanalyse einbezogen. −1228
1.4AUmsetzung des optionalen Arbeitspaket 9 Beschreiben Sie detailliert, wie Sie die in Arbeitspaket 9 enthaltenen Anforderungen bzgl. der technischen Umsetzung der Kriterien umsetzen werden. Mindestanforderung: Die Ausführungen sind vollständig und stimmig. Aus Sicht des BSI können die Ziele dieses Projektes auf dem beschriebenen Wege erfolgreich erreicht werden.----
1.5BUmsetzung des optionalen Arbeitspaket 11 Beschreiben Sie detailliert, wie Sie die in Arbeitspaket 11 enthaltenen Anforderungen bzgl. der Evaluation und Testung der erarbeiteten Lösung umsetzen werden. Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die Ausführungen liegen nicht vor. Aus Sicht des BSI können die Ziele dieses Projektes auf dem beschriebenen Wege nicht erreicht werden. − 1 BP: Die Ausführungen liegen teilweise vor. Aus Sicht des BSI können die Ziele dieses Projektes auf dem beschriebenen Wege möglicherweise erreicht werden. − 4 BP: Die Ausführungen sind vollständig und stimmig. Aus Sicht des BSI können die Ziele dieses Projektes auf dem beschriebenen Wege erfolgreich erreicht werden.1228

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Nr.Kriterien-Kriteriengruppe (KG) / KriterienBP minGFLP minLP max
art
1.6BProjektrisiken Welche Projektrisiken sehen Sie? Wie werden Sie mit diesen umgehen? Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die Ausführungen fehlen, die Darstellung der genannten Risiken ist unzureichend oder die Lösungsansätze für identifizierte Risiken sind nicht vorhanden oder undifferenziert. − 1 BP: Es wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Darstellung der genannten Risiken ist plausibel. Geeignete Lösungsansätze für identifizierte Risiken sind vorhanden, aber wenig differenziert. − 4 BP: Es wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Darstellung der genannten Risiken ist fundiert. Geeignete Lösungsansätze für identifizierte Risiken sind vorhanden und differenziert.1114
2AKG 2: Projektorganisation und Kosten----
2.1APersonalprofile und Rollen Erstellen Sie von sämtlichen Personen des angebotenen Projektteams ein Personalprofil. Mindestens die Projektleitung (PL) sowie die stellvertretende Projektleitung (sPL) sind namentlich zu benennen. Geben Sie im Profil der PL auch die Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) an. Ordnen Sie die einzelnen Personen den beteiligten Unternehmen (Anbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) zu. Erläutern Sie in den Personalprofilen die Kenntnisse und Erfahrungen der einzelnen Personen anhand ihrer Bildungsabschlüsse und/oder anhand von konkreten Projekten / Aufträgen / Publikationen, an denen die einzelnen Personen maßgeblich beteiligt waren. Gehen Sie dabei explizit auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Projekte /Aufträge / Publikationen ein (Verweis auf bei den Eignungskriterien aufgeführte Referenzen der beteiligten Unternehmen möglich) und erläutern Sie die Tätigkeiten, die von der jeweiligen Person im Rahmen dieser Projekte / Aufträge / Publikationen erbracht wurden und welche Erfahrungen die jeweilige Person dabei sammeln konnte, die für das hier zu vergebende Projekt / die Abdeckung der definierten Mindestanforderungen relevant sind. Es muss für das BSI klar ersichtlich sein, welche konkreten Mindestanforderung aus Kapitel 4.1.2 mit den beschriebenen Projekten / Aufträgen /Publikationen abgedeckt werden. Die hier genannten Projekte / Aufträge / Publikationen, an denen die hier angebotenen Personen des Projektteams maßgeblich beteiligt waren, müssen nicht mit dem derzeitigen Arbeitgeber (Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) im Zusammenhang stehen. Kann das veröffentlichte Whitepaper oder die veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit mit Bezug zum Projekt (siehe Kapitel----

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[Seite 36]

Nr.Kriterien-Kriteriengruppe (KG) / KriterienBP minGFLP minLP max
art
4.1.2) aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht dem Angebot beigefügt werden, so geben Sie im Angebot bitte eine prägnante Inhaltsangabe („Abstract“) wieder. Die gesamte Darstellung sollte pro Person zwei DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Ordnen Sie zudem in einer tabellarischen Übersicht die angebotenen Personen / die Personalprofile konkreten Rollen / Tätigkeiten im Sinn von Projektleitung, Entwickler, Techniker, wissenschaftlicher Mitarbeiter, technischer Berater, etc zu. Anmerkung: die im vorherigen Satz vom BSI exemplarisch genannten Rollen dienen lediglich der Anschauung und wurden nicht auf das hier zu vergebende Projekt abgestimmt. Mindestanforderung: Das angebotene Personal erfüllt die in Kapitel 4.1.2 definierten Mindestanforderungen.
2.2AKalkulation der Festpreise Stellen Sie für jedes einzelne AP, welches nach Festpreis vergütet wird (siehe Kapitel 3.1 und 3.2), Ihre Kostenkalkulation dar. Mindestanforderung: Das Angebot enthält eine tabellarische Übersicht, aus der für jedes einzelne AP, welches gemäß Kapitel 3.1 und 3.2 nach Festpreis vergütet wird, die folgenden Angaben entnommen werden können: − An der Durchführung des jeweiligen AP beteiligte Personen / Rollen (siehe Zuschlagskriterium „Personalprofile und Rollen“) − Tagessätze (zzgl. USt.) der jeweiligen Personen / Rollen (inkl. Gemeinkosten, etc.) − Kalkulierte Personentage pro Person / Rolle − Die aus den zuvor angegebenen Tagessätzen und kalkulierten Personentagen resultierenden Personalkosten − Anfallende Reisekosten − Ggf. anfallende Materialkosten. Setzen sich diese aus mehreren größeren Einzelpositionen zusammen, so sind diese in einer separaten Tabelle aufzuschlüsseln. − Höhe der Festpreise (zzgl. USt.) der einzelnen AP (resultierend aus den aufgeführten Personal-, Reise- und Materialkosten). Die bei den einzelnen AP vorgesehenen Personen / Rollen sowie die jeweils veranschlagten Personentage erscheinen unter Berücksichtigung der sonstigen Ausführungen im Angebot plausibel und stehen nicht im Widerspruch zu den in Kapitel 4.1.2 geforderten Mindestqualifikationen des für die Leistungserbringung einzusetzenden Personals.----

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Nr.Kriterien-Kriteriengruppe (KG) / KriterienBP minGFLP minLP max
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2.3AKalkulation der maximalen Obergrenzen Stellen Sie für jedes einzelne AP, welches nach Aufwand vergütet wird (siehe Kapitel 3.1 und 3.2), Ihre Kalkulation der jeweiligen angebotenen Obergrenze dar. Mindestanforderung: Das Angebot enthält eine tabellarische Übersicht, aus der für jedes einzelne AP, welches gemäß Kapitel 3.1 und 3.2 nach Aufwand vergütet wird, die folgenden Angaben entnommen werden können: − An der Durchführung des jeweiligen AP beteiligte Personen / Rollen (siehe Zuschlagskriterium „Personalprofile und Rollen“) − Tagessätze (zzgl. USt.) der jeweiligen Personen / Rollen. − Kalkulierte Personentage (PT) pro Person / Rolle Achtung: Für die Arbeitspaket 2-11 wurde vom BSI ein jeweiliges Kontingent an Personentagen festgelegt, d.h. die Summe der angebotenen Personentagen muss genau dem jeweiligen Kontingent entsprechen − Höhe der jeweiligen maximalen Obergrenzen (zzgl. USt.) der einzelnen AP (resultierend aus den aufgeführten Tagessätzen und Personentagen) Die bei den einzelnen AP vorgesehenen Personen / Rollen sowie die jeweils veranschlagten Personentage erscheinen unter Berücksichtigung der sonstigen Ausführungen im Angebot plausibel und stehen nicht im Widerspruch zu den in Kapitel 4.1.2 geforderten Mindestqualifikationen des für die Leistungserbringung einzusetzenden Personals.----
2.4AZahlungs- und Meilensteinplan Erstellen Sie anhand der Vorgaben in Kapitel 3.1 und 3.2 einen verbindlichen Zahlungs- und Meilensteinplan in tabellarischer Form mit folgenden Spalten (analog zur Darstellung in Tabelle 1 in Kapitel 3.2): − Arbeitspaket / Meilenstein − (Kurz-) Bezeichnung − Beginn − Ende − Art der Vergütung − Höhe des Festpreises / der maximalen Obergrenze − zzgl. USt. − inkl. USt. Die verbindlichen Vorgaben des AG (z.B. Art der Vergütung) sind dabei zwingend zu beachten. Stellen Sie den Ablauf des Projektes zudem als Gantt-Diagramm dar. Die zeitliche Planung ist im Angebot unter der Annahme zu erstellen, dass die Auftragserteilung erst unmittelbar vor Ablauf der Bindefrist des Angebotes erfolgt.----

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Bei der späteren Leistungserbringung sind sämtliche in Kapitel 3.2 definierten verbindlichen zeitlichen Vorgaben (inkl. „maximaler zeitlicher Abstand zwischen Auftragserteilung und Projektstart“ sowie „maximale Projektlaufzeit“) jedoch auch dann einzuhalten, wenn das Vergabeverfahren früher als geplant erfolgreich abgeschlossen werden kann. In diesem Fall ist die zeitliche Planung des erfolgreichen Bieters in Abstimmung mit dem BSI entsprechend anzupassen (vgl. Kapitel 2.1). Die Dauer der einzelnen AP kann von jedem Bieter individuell kalkuliert werden, d.h. Abweichungen von den unverbindlichen Schätzwerten des AG (siehe Kapitel 3.2, Tabelle 1, Spalte „Termin nach Projektstart [Kalendermonate], Beginn, Ende“) sind durchaus möglich. Mindestanforderung: − Der Meilensteinplan bildet alle AP / Leistungen, die in Kapitel 3.2, Tabelle 1 dargestellt sind, ab. Enthält Kapitel 3.2 verbindliche Vorgaben bzgl. der Bearbeitungsreihenfolge der einzelnen AP / Leistungen, so wurden diese eingehalten. − Wurde die Reihenfolge einzelner AP in Kapitel 3.2 nicht verbindlich vorgegeben und weicht die im Angebot enthaltene Planung bei diesen AP / Leistungen von der in Kapitel 3.2, Tabelle 1 dargestellten Reihenfolge ab, so wurde diese Abweichung detailliert begründet. Die abweichende Planung erscheint aus Sicht des BSI zweckmäßig. − Im Angebot ist jeweils ein konkretes Datum für die Fertigstellung der einzelnen Arbeitspakete sowie für das Erreichen der einzelnen Meilensteine angegeben. Diese erscheinen aus Sicht des BSI realistisch und plausibel. − Die verbindlichen zeitlichen Vorgaben aus Kapitel 3.2 (z.B. maximaler Zeitrahmen für die Leistungserbringung) wurden eingehalten. − Wurde die in Kapitel 3.2, Tabelle 1 dargestellte Meilensteinplanung zwecks Einführung zusätzlicher Zahlungszeitpunkte um weitere Meilensteine ergänzt, so wurden dabei die in Kapitel 3.2 definierten Vorgaben bzgl. Abnahmefähigkeit der Leistungen und Zulässigkeit der Rechnungslegung beachtet.
3BKG4: Nachhaltige Auseinandersetzung mit der Leistung14
3.1BKonzept zur nachhaltigen Umsetzung der Leistung Beschreiben Sie, wie die sozialen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit im Rahmen der Auftragserbringung in Ihrem Unternehmen berücksichtigt werden. Gehen Sie hierbei mindestens auf folgende Punkte ein: - Soziale Aspekte: − Die ILO-Kernarbeitsnormen werden eingehalten (Nachweis durch Angabe geeigneter Gütezeichen wie TCO, Mitgliedschaft bei der Responsible Business Alliance oder vergleichbare Erklärungen und Protokolle). - Ökologische Aspekte:1114

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− Zertifizierung „Blauer Engel“ oder vergleichbare Gütezeichen liegen vor und/oder die Einhaltung der Handlungsempfehlungen der Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes kann nachgewiesen werden. − Sparsamer/ nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Hierzu gehört u.a. der Einsatz von energieeffizienter Software/Hardware, Betrieb mit Öko-Strom, nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen (z.B. Druckerpapier), Digitalisierung von Arbeitsschritten. Nachweis durch Eigenerklärung und ggf. durch Angabe entsprechender Zertifizierungen. Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die o.a. Mindestangaben fehlen oder die Nachhaltigkeitsaspekte sind unzureichend beschrieben. Die Ausarbeitung lässt keine umfassende Auseinandersetzung des Unternehmens mit der Thematik erkennen. − 1 BP: Die o.a. Mindestangaben liegen vor. Die Ausarbeitung lässt eine Auseinandersetzung bzw. ein Verständnis der Thematik erkennen. − 4 BP: Die o.a. Mindestangaben liegen vor und darüber hinaus lässt die Ausarbeitung eine umfassende Auseinandersetzung bzw. ein tieferes Verständnis der Thematik erkennen. Der Bieter betreibt ein aktives Nachhaltigkeits-Management.
Gesamt:7728

6.2.2 Anlage: Bietergemeinschaftserklärung

Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, so ist dem Angebot eine entsprechende Erklärung beizufügen (siehe standardisiertes Formular in den Vergabeunterlagen). Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu signieren (siehe Ziffern 3.4.2 und Ziffer 6.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).

6.2.3 Anlage: Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung(en)

Sollen wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern für den Bieter erbracht werden, so ist dem Angebot pro Unterauftragnehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung beizufügen (siehe standardisiertes Formular in den Vergabeunterlagen). Diese sind von den Unterauftragnehmern zu signieren (siehe Ziffern 3.4.2 und Ziffer 6.3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).

6.2.4 Anlage: Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur

Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB

Liegt mindestens ein zwingender oder fakultativer gesetzlicher Ausschlussgrund bei dem Bieter, bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder bei einem Unterauftragnehmer vor (siehe Kapitel 5.1), so ist dem Angebot eine entsprechende Erklärung als Anlage beizufügen. Diese muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

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− Abschließende Auflistung aller vorliegenden Ausschlussgründe im Sinne von den § 123 und § 124 GWB

− Detaillierte Erläuterungen zu den vorliegenden Ausschlussgründen. Insbesondere enthalten die Erläuterungen Angaben zur Art der Straftat, zur Höhe des fraglichen Betrages, zum Datum einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung / bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung, zur Dauer des festgelegten Ausschlusszeitraums sowie zu den eingegangenen Verpflichtungen im Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB.

− Getroffene Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

Die Anlage ist zu signieren (siehe Ziffern 3.4.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).

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C Abkürzungsverzeichnis9

AGAuftraggeber
ANAuftragnehmer
APArbeitspaket
BMWiBundesministerium für Wirtschaft und Energie
BPBewertungspunkte
BP minMindestpunktzahl (Bewertungspunkte)
BQMBeauftragte/Beauftragter für Qualitätsmanagement
BSIBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
GPGewichtungspunkte
KGKriteriengruppe
LPLeistungspunkte
LP maxMaximalpunktzahl (Leistungspunkte)
LP minMindestpunktzahl (Leistungspunkte)
MSMeilenstein
PDFPortable Document Format
PLProjektleitung
sPLstellvertretende Projektleitung
SÜGSicherheitsüberprüfungsgesetz
Ü2Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
VS-NfDVerschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch

9 Das Abkürzungsverzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch kann dieses standardisierte Verzeichnis ggf. Abkürzungen und Begriffe zu inhaltlichen Punkten enthalten, die nicht Gegenstand der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung sind (z.B. SÜG).

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D Muster Leistungsnachweis

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für den Aufbau eines Leistungsnachweises und welche Informationen dieser erhalten sollte. Auf Wunsch wird das Muster als elektronisches Dokument nach Auftragsvergabe von der Projektleitung zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Leistungsnachweise müssen ausschließlich bei Vergütung nach Aufwand mit der Rechnung eingereicht werden.

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