05 L1_RV_Anlage 5_Verpflichtungserklärung (V1).pdf

Technische Systemadministration und Softwareentwicklungsleistungen für SAP und Risk/Cont

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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V E R P F L I C H T U N G S E R K L Ä R U N G

(Datenschutzgrundverordnung, Bank- und Geschäftsgeheimnis und Wertpapier- Compliance)

Name und Vorname:
Firma und Anschrift:
(entfällt bei LfA-Mitarbeitern)
  1. Datengeheimnis

Hiermit verpflichte ich mich, personenbezogene Daten, zu denen ich im Rahmen meiner Tätigkeit Zugang erhalte oder Kenntnis erlange, vertraulich zu behandeln und nur nach den Anweisungen der Bank zu verarbeiten. Anderen Personen dürfen diese Daten nicht unbefugt mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden.

Der Begriff der Verarbeitung bezieht sich auf das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen und die Verwendung von Daten. Des Weiteren sind erfasst die Offenlegung gegenüber Dritten durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten.

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

• auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden

• für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden

• dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“)

• sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden

• in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist

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• in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“)

Verstöße gegen die DSGVO können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadensersatz- ansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Eine sich aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt.

  1. Bank- und Geschäftsgeheimnis

Hiermit verpflichte ich mich über alle mir im Rahmen meiner Tätigkeit bei bzw. für die LfA bekannt werdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Bank-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) Verschwiegenheit zu bewahren.

Vertrauliche Informationen sind alle internen und externen Informationen die von der LfA oder Dritten (insbesondere Hausbanken, Zentralinstituten, Endkunden, Dienstleistern und Auftragsverarbeitern) als vertraulich bezeichnet werden oder die vernünftigerweise vertraulich zu behandeln sind. Darunter fallen insbesondere Informationen die einen wirtschaftlichen Wert haben und nicht allgemein bekannt sind (siehe § 2 GeschGehG) und Informationen die unter das Bankgeheimnis fallen. Also alle Tatsachen und Wertungen, die kundenbezogen sind und die aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der kreditinstitutionellen Geschäftsverbindung bekannt werden.

Die Verschwiegenheitspflichten gelten sowohl innerhalb der LfA bzw. meinem Arbeitgeber sowie außerhalb gegenüber sämtlichen Dritten. Vertrauliche Informationen dürfen von mir nur offengelegt werden, wenn gesetzliche Vorschriften (z.B. das Geldwäschegesetz) dies fordern und ich die LfA, soweit zulässig, hierüber vorab informiert habe oder eine ausdrückliche Genehmigung diese Offenlegung gestattet. Innerhalb der LfA bzw. meinem Arbeitgeber darf ich vertrauliche Informationen nur mit Kollegen teilen, soweit dies für die Zusammenarbeit erforderlich ist.

Die Verschwiegenheitspflichten bestehen zeitlich unbefristet, also auch nach Beendigung meiner Tätigkeit bei bzw. für die LfA.

Mir ist bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen zu zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen als auch strafrechtlichen Konsequenzen (insbesondere Schadensersatzansprüche, Abmahnung und Kündigung sowie Geld- und Freiheitsstrafen) führen kann.

  1. Wertpapier-Compliance

Neben der grundsätzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Informationen über Kunden der LfA Förderbank Bayern (LfA) aufgrund und im Zusammenhang mit dem zwischen der LfA und Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber bestehenden Vertragsverhältnis, weisen wir Sie hiermit auch auf das Verbot hin,

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Insidergeschäfte zu tätigen. Aufgrund Ihrer Tätigkeit für die LfA Förderbank Bayern besteht die Möglichkeit, dass Sie Informationen über Finanzinstrumente erlangen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, sog. Insiderwissen.

Bitte beachten Sie: Das Wertpapierhandelsgesetz stellt die Verwendung von Insiderwissen bei Geschäften mit Finanzinstrumenten (einschließlich daraus abgeleiteter Geschäfte, wie z.B. Optionsgeschäfte) unter Strafe.

Bitte vermeiden Sie daher bereits den Anschein eines solchen Gesetzesverstoßes. Sie werden hiermit nochmals ausdrücklich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass das Ansehen der LfA Förderbank Bayern in der Öffentlichkeit und bei ihren Kunden nicht geschädigt wird. Die von der LfA zu diesem Themenkomplex getroffenen Regelungen können Sie im Intranet der LfA unter Start > Weisungen & Vordrucke > Nicht-Finanzielle Risiken > Wertpapier-Compliance finden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen diese Regelungen gerne auch als PDF zur Verfügung. Diese Regelungen sind hiermit auch für Sie bindend.

Sollten Sie Fragen zu den Wertpapier-Compliance-Regelungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Wertpapier-Compliance-Beauftragten, Herrn Dr. Markus Staab, unter der Telefonnummer 089 / 21 24 25 12.

Mit meiner nachstehenden Unterschrift erkläre ich, die Bestimmungen der Ziffern 1 (Datengeheimnis), 2 (Bank- und Geschäftsgeheimnis) und 3 (Wertpapier- Compliance) zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichte mich hiermit zu deren Einhaltung.


Ort, Datum, Unterschrift des Verpflichteten

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