Vergabeverfahren: LfA-2026-01 Unterstützung – technische Systemadministration Vertragsbedingungen – Los 1: EVB-IT Rahmenvereinbarung
Vertragsbedingungen Los 1:
EVB-IT Rahmenvereinbarung
| Bezeichnung der Vergabemaßnahme | Unterstützung – technische Systemadministration |
|---|---|
| Vergabeart | EU-Ausschreibung / Offenes Verfahren |
| Auftraggeber | LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München |
Hinweise an die Bieter:
Das Vertragsdokument wurde vom Auftraggeber mittels Vertragserstellungstool EVB-IT digital Version 1.0.1 vom 13.05.2025 erstellt und vorausgefüllt.
Es wurden Änderungen/Streichungen am Vertragstext vorgenommen. Auf Markierungen der Änderungen/Streichungen wurde mangels EVB-IT Standardtextes bei Rahmenvereinbarungen Abstand genommen.
Die Bereiche (auch in den Anlagen), in denen Angaben des Bieters erforderlich sind, sind hellblau markiert. Diese Angaben sind gesammelt im Formblatt Ergänzende Angaben zur Rahmenvereinbarung Los 1: SAP-Basis Unterstützung zu machen.
EVB-IT Rahmenvereinbarung SAP-Basis Unterstützung (SAP-ERP, SAP-BW, Solution Manager) Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Unterstützung – technische Systemadministration Los 1
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Teil A Allgemeine Regelungen ................................................................................................... 4 1 Gegenstand .................................................................................................................. 4 2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung.............................................................................. 5 3 Anzahl der Auftragnehmer............................................................................................... 6 4 Einzelaufträge ............................................................................................................... 6 5 Geschätztes Auftragsvolumen ......................................................................................... 7 6 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme ........................................................................... 8 7 Höchstvolumen.............................................................................................................. 8 8 Berichtswesen (Reporting) [entfällt] .................................................................................. 9 9 Vergütung der Leistungen ............................................................................................... 9 10 Preisanpassungen [entfällt] ............................................................................................10 11 Rechnungen ................................................................................................................10 12 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) ........................................................................11 13 Remoteservice* ............................................................................................................11 14 Lieferantendialog/Statusgespräch....................................................................................11 15 Haftpflichtversicherung ..................................................................................................11 16 Haftungsregelungen ......................................................................................................12 17 IT-Sicherheit ................................................................................................................12 18 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz [entfällt] ............................................12 19 Vertraulichkeit und Datenschutz ......................................................................................12 20 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen ..........................13 21 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte .......................................................14 22 Textform ......................................................................................................................14 23 Anwendbares Recht, Gerichtstand...................................................................................15 24 Sonstige Vereinbarungen ...............................................................................................15
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Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) ................................................16 1 Geltung der AGB ..........................................................................................................16 2 Überblick über die Leistungen .........................................................................................16 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ........................................................16 4 Vergütung....................................................................................................................17 5 Service- und Reaktionszeiten* ........................................................................................18 6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz ................................19 7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers .........................................................................20 8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ............................21 9 Quellcode* ...................................................................................................................21 10 Abweichende Haftungsregelungen [entfällt].......................................................................21 11 Vertragsstrafen .............................................................................................................21 12 Weitere Regelungen......................................................................................................22 13 Interessenkonflikt ..........................................................................................................22 14 Pflichten nach Vertragsende ...........................................................................................22 15 Sonstige Vereinbarungen ...............................................................................................22
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Rahmenvereinbarung über SAP-Basis Unterstützung (SAP-ERP, SAP-BW, Solution Manager)
Vertragsparteien
Auftraggeber LfA Förderbank Bayern Königingstr. 17, 81539 München Vertragskennung Auftraggeber: Unterstützung – technische Systemadministration Los 1
Auftragnehmer
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
Teil A Allgemeine Regelungen
1 Gegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind die in der Leistungsbeschreibung Los 1 (Anlage 1) genannten Leistungen: Der Auftragnehmer unterstützt die LfA bei der Bearbeitung sämtlicher instituts spezifischer Themenstellungen im Bereich SAP-Basis. Dies umfasst unter der Beachtung, dass die LfA den SAP- Betrieb ihres ERP- sowie ihres BW-Systems in die SAP-Cloud ausgelagert hat, insbesondere:
● Die Unterstützung beim Einspielen von SAP Notes sowie sicherheitsrelevanten Hinweisen zur Gewährleistung eines stabilen und sicheren Systembetriebs. ● Darüber hinaus leistet der Auftragnehmer Unterstützung bei der Durchführung technischer Releasewechsel, bei der Einspielung neuer SAP Support Packages, sowie OSS-Hinweisen. ● Die Analyse und Behebung von basisbezogenen Fehlermeldungen unter Beachtung der LfA Vorgaben hinsichtlich Reaktions- und Bearbeitungszeit (ggf. inklusive Pflege der entsprechenden Tickets im SAP Solution Manager) sowie die Unterstützung bei der Betreuung des Transportwesens gehören ebenso zum Leistungsumfang. ● Weiterhin umfasst der Leistungsumfang die Unterstützung bei der Wartung des SAP Solution Managers (z.B. Einspielen von Security-Patches und Anlage neuer Änderungszyklen) sowie gegebenenfalls die Begleitung bei dessen geplanter Ablösung.
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● Zudem umfasst der Leistungsumfang die Unterstützung bei der Durchführung von System- und Mandantenkopien gemäß den definierten betrieblichen Vorgaben. Auch in diesem Zusammenhang ist ein enger Austausch mit dem Infrastrukturteam (insbesondere mit den Datenbankadministratoren) erforderlich. Hierfür ist grundlegendes Wissen über HANA-DB, Oralce-DB und Max-DB wünschenswert. ● Die Unterstützung bei der Anpassung / Überarbeitung bestehender Dokumente (z.B. SAP- Basis-Betriebshandbuch) ist ebenfalls Leistungsbestandteil. ● Auch die Teilnahme an Abstimmungsterminen mit dem Dienstleister SAP kann bedarfsorientiert Bestandteil der Leistungserbringung sein.
2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung Es gelten als Vertragsbestandteile:
2.1 dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der Rangfolge 2 vor 1, 3 bis 12.
Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung Soweit in den Anlagen vorgesehen, sind diese vom Auftragnehmer zu unterzeichnen bzw. in Textform einzureichen.
| Anlage | Bezeichnung | Bezeichnung | Datum / | Anzahl | |
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Version | Seiten | |||
| 1 | Leistungsbeschreibung Los 1 samt den Anhängen: Anhang LB 1 – Vorlage Fachkonzept Anhang LB 2 – Vorlage IT-Konzept Anhang LB 3 – Vorlage Entwickler Testdokumentation Anhang LB 4 - Aufforderung zur Angebotsabgabe im Miniwettbewerb | / / / / / | 12 6 8 4 8 | ||
| 2 | Ergänzungsvereinbarung über die Mindestinhalte nach Art. 30 Abs. 2 DORA | 20.10.2025 | 11 | ||
| 3 | Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung samt Anhang über technische und organisatorische Maßnahmen | / | 7 | ||
| 4 | Verpflichtung zur Informationssicherheit | 783/04.20 | 4 | ||
| 5 | Verpflichtungserklärung (Datenschutzgrundverordnung und Bank- und Geschäftsgeheimnis) | 979/11.25 | 3 | ||
| 6 | Datenschutzhinweise | 30.10.2025 | 5 | ||
| 7 | Preisblatt Los 1 | / | 2 | ||
| 8 | Verhaltenskodex | / | 2 | ||
| 9 | Art. 5k EU Nr. 833/214 | / | 2 | ||
| 10 | Sonstige Vereinbarungen | / | 4 |
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| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum / | Anzahl |
|---|---|---|---|
| Version | Seiten | ||
| 11 | Vorlage Abruf Miniwettbewerb | / | 8 |
Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
2.2 für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| EVB-IT Dienstleistungs-AGB | Dienstleistungen |
Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____. sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwe.bund.de zur Einsichtnahme bereit. Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden. Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.
3 Anzahl der Auftragnehmer Es handelt sich hierbei um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (3) Auftragnehmern vgl. § 21 Abs. 4 VgV/§ 14 Abs. 4 f VSVgV/§ 15 Abs. 1 UVgO/§ 19 Abs. 2 SektVO, d. h. es bestehen entsprechende Rahmenvereinbarungen mit weiteren Auftragnehmern.
4 Einzelaufträge Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind.
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Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.
4.1 Abrufe und Bestätigung
4.1.1 Der Einzelauftrag erfolgt mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. 11. mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen. mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers. wie nachfolgend beschrieben: _____
Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang). nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. 1 i. V. m. Anlage Nr. 11.
4.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche 14 Kalendertagen wie folgt zu bestätigen: wie in Anlage Nr. 11 vorgesehen in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____ in Textform an: _____.
4.2 Auswahl des Auftragnehmers für Einzelaufträge bei Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern Die Regelungen zur Auswahl des jeweiligen Auftragnehmers zur Erteilung von Einzelaufträgen ergeben sich aus Anlage Nr. 1.
5 Geschätztes Auftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge) ergibt sich aus: _____ ergibt sich aus Anlage Nr. _____. beträgt _____ Euro (netto). beträgt 390 Personentage. ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)
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Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. wie folgt: _____.
6 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung. Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _____. Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto). Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung). Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr. _____. Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.
7 Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung] ergibt sich aus Anlage Nr. _____. beträgt 425 Personentage (Höchstmenge).
Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.
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Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr. _____
7.1 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet. Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmer über das Erreichen des Höchstvolumens bzw. einzelner Höchstvolumina, sofern mehrere vereinbart sind. Unabhängig davon hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten zu kündigen. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind. endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
8 Berichtswesen (Reporting) [entfällt]
9 Vergütung der Leistungen
9.1 Grundsätzliches Die Vergütung eines Einzelauftrags erfolgt nach Aufwand und ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen gemäß Anlage Nr. 1 i. V. m. Anlage Nr. 11 geschlossenen Einzelauftrags. Für die Kalkulation der Vergütung der Einzelaufträge sind die Tagessätze entsprechend der Anlage 7 maßgeblich. Der Angebotspreis des Einzelauftrages gemäß Anhang Preisblatt Miniwettbewerb zu Anlage Nr. 11 ist die Obergrenze der Vergütung des Einzelauftrags. Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
9.2 Vergütung nach Aufwand Für die vereinbarten Vergütung des Einzelauftrages nach Aufwand, gilt Folgendes, soweit in Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist:
9.2.1 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht. Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. 1 erbracht.
9.2.2 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
9.3 Fälligkeit und Zahlungsfristen Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten in elektronischer Form einreicht. Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.
10 Preisanpassungen [entfällt]
11 Rechnungen Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift] Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr. Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
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Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: rechnung@lfa.de Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigen abgerechnet. Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
12 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben |
Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| [●] | [●] | [●] | [●] | [●] |
Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
13 Remoteservice* Der Auftragnehmer kann Leistungen, soweit in den Einzelaufträgen vereinbart, Remote erbringen. Hierfür gelten die Regelungen in Anlage 1. Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.
14 Lieferantendialog/Statusgespräch Die Parteien werden regelmäßig einen Lieferantendialog / ein Statusgespräch durchführen. In regelmäßig einmal je Quartal durchzuführenden Treffen bietet sich den Parteien die Möglichkeit, die Ergebnisse der bisherigen Vertragsdurchführung darzustellen bzw. zu bewerten, die Erfüllungsgrade zu reflektieren und Verbesserungsmöglichkeiten für die praktische Vertragsdurchführung aufzuzeigen. Der Lieferantendialog ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
15 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens 2 mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Vermögensschäden 500000 Euro Sachschäden 500000 Euro Personenschäden 500000 Euro Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages
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berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
16 Haftungsregelungen
16.1 Haftung des Auftragnehmers In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigen aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zu Grunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zu Grunde gelegt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.
Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer etwas anderes vereinbart ist.
16.2 Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" abweichende Haftungsregelungen [entfällt]
17 IT-Sicherheit Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugs berechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß der Anlagen Nr. 2 und 4 zu beachten.
18 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz [entfällt]
19 Vertraulichkeit und Datenschutz Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. 5.
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Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes: die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____. Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt. Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. 3. Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten. Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. 5.
20 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen
20.1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027; mit Zuschlag; mit Zuschlag, jedoch frühestens am _____; sie endet am 31.03.2030. mit Ablauf von _____ Monaten. Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.
20.2 Verlängerungen der Rahmenvereinbarung [entfällt]
20.3 Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des zweiten Vertragsjahres. Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.
20.4 Ende/Kündigung von Einzelaufträgen Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt.
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_____. Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____
20.5 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmen vereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: ● Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären. ● Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● in den in Anlage 2 genannten Gründen. Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.
21 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.
22 Textform Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
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23 Anwendbares Recht, Gerichtstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz des Auftraggebers. Erfüllungsort ist München
24 Sonstige Vereinbarungen . Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 10.
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Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Überblick über die Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline sonstige Dienstleistungen
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt 72 (Stunden/Tage). Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in _____ (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
3.2 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
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4 Vergütung
4.1 Vergütung nach Aufwand Soweit für den Einzelauftrag eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Regelungen gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend die Regelungen dieses Moduls. die Tagessätze und ggf. weitere Konditionen, z.B. Obergrenzen, ergeben sich aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. 1 i. V. m. 11.
4.1.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
4.1.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd | Bezeichnun g der Kategorie | Bezeichnun | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 7 Samstag von bis | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 7 Samstag von bis | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 7 Sonn- und Feiertage von bis | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 7 Sonn- und Feiertage von bis | Zuschläge in | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| . | g der | Prozent auf die | Prozent auf die | Prozent auf die | Prozent auf die | Prozent auf die | ||||||
| Nr. | Kategorie | Vergütungssätz | Vergütungssätz | Vergütungssätz | Vergütungssätz | Vergütungssätz | ||||||
| e gemäß | e gemäß | e gemäß | e gemäß | e gemäß | ||||||||
| Anlage | Anlage | Anlage | Anlage | Anlage | ||||||||
| Nr. 7 Montag | Nr. 7 Samstag | Nr. 7 Samstag | Nr. 7 Sonn- | Nr. 7 Sonn- | ||||||||
| bis Freitag | und Feiertage | und Feiertage | ||||||||||
| von | von | |||||||||||
| (Arbeitstage) | ||||||||||||
| von | von | |||||||||||
| außerhalb der | bis | bis | ||||||||||
| zuschlagsfreien | bis | bis | ||||||||||
| Zeiten |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____
4.1.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
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4.1.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt _____. gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Soweit eine Vergütung zum Pauschalfestpreis vereinbart ist, ergibt sich diese gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
5 Service- und Reaktionszeiten* Für die zu erbringenden Leistungen können im Einzelauftrag gemäß Anlage Nr. 12 und Reaktionszeiten* vereinbart werden.
5.1 Servicezeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Servicezeiten* vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen | von _____ bis _____ Uhr |
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Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.
5.2 Reaktionszeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Reaktionszeiten* verein bart:
| Leistung gemäß Anlage Nr. | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* |
|---|---|---|
| in Stunden |
Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei, hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr. _____ ersichtlich. hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|---|
| z. B. weitere | |||||
| Sicherheitsanforderungen |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen Bezugsberechtigten anwendbar ist, hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist. |
hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden. aus Anlage Nr. _____ ersichtlich sind, Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers.
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Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Person oder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt: _____. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt. Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (dort: Tz. 4.2) i. V. m. Einzelauftrag.
7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. 1 sowie ggf. aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
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8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungs rechte vereinbart: Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. 1 gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. 1 gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
9 Quellcode* Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
10 Abweichende Haftungsregelungen [entfällt]
11 Vertragsstrafen Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Nummer 3.1 vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr. _____ genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB- IT Dienstleistungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
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Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
12 Weitere Regelungen
12.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 2 zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
12.2 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
12.3 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
13 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
14 Pflichten nach Vertragsende Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.
15 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____
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Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
LfA Förderbank Bayern (Auftraggeber) Auftragnehmer
Datum, Ort Datum, Ort
Siehe Zuschlagsschreiben Siehe Angebotsschreiben
Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Druckschrift)
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Begriffsbestimmungen
| Auftragswert | Der Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist. |
|---|---|
| Bezugsberechtigter | Der Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages. |
| Nebenkosten | Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind. |
| Reaktionszeit | Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeit raum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Ser vicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*. |
| Remoteservice | Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet. |
| Störung | Beeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag. |
| Systemkomponente | Teil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*. |
| Ticketsystem | Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. |
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