| Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung eigener Beschäftigter |
| Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Beschäftigten meines Unternehmens sind nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) wie folgt überprüft worden: | |
| [ ] | Ü1 Einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG. XXX Beschäftige |
| [ ] | Ü2 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG. XXX Beschäftigte |
| [ ] | Ü3 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG. XXX Beschäftige |
| [ ] Falls eine Sicherheitsüberprüfung nicht vorhanden ist, erklären wir uns bereit, die von uns vorübergehend eingesetzten Beschäftigten meines Unternehmens der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen. | |
| Im Falle der Zuschlagserteilung erklären wir uns bereit, für die von uns im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten vorübergehend eingesetzten Mitarbeiter/-innen auf Verlangen des Auftraggebers ein einfaches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 BZRG innerhalb von 6 Wochen vorzulegen. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. |