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Erklärung zur Verschwiegenheit über Vorgänge und
Informationen des Auftraggebers
Hiermit verpflichte ich mich, hinsichtlich der Vorgänge und Informationen, die mir durch meine Tätigkeit für das Auswärtige Amt / Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren und sämtliche Informationen, die mir in diesem Zusammenhang bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für die Nutzung und / oder Veröffentlichung von fremdem oder selbst angefertigtem Bildmaterial oder Lageplänen unserer Liegenschaften, da diese die Sicherheitsinteressen des Auswärtigen Amts / Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten berühren.
Ich bestätige, dass mir das „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD-Merkblatt) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Anlage 4 des Geheimschutzhandbuchs (GHB), ausgehändigt wurde, dass ich vom Inhalt Kenntnis genommen und ihn verstanden habe. Ich werde Vorgänge, die als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft sind, so aufbewahren, dass Unbefugte keinen Zugang oder Einblick haben (z. B. durch Einschließen im Schrank). Mir ist bekannt, dass als VS-NfD eingestufte Vorgänge und Informationen grundsätzlich nicht an Stellen außerhalb des Auswärtigen Amts / Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten weitergeleitet werden dürfen. Der Einsatz privater Informationstechnik (z. B. Notebooks), Software oder Datenträger ist ebenso wie der Versand von VS-NfD über das (ungeschützte) Internet untersagt. Über einen eventuellen Verlust eines als VS-NfD eingestuften Dokuments werde ich das Auswärtige Amt / Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten unverzüglich unterrichten.
Ich verpflichte mich, die mit der Auftragsausführung betrauten Beschäftigten meines Unternehmens über die o. g. Pflichten zu unterweisen.
Diese Erklärung wird Vertragsbestandteil. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Mir ist bewusst, dass ein Zuwiderhandeln zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Zusätzlich werden folgende Dokumente zum Vertragsbestandteil:
VS-NfD-Merkblatt / Teil 1 b) - Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zwischen VS-NfD- Auftraggeber und VS-NfD-Auftragnehmer
VS-NfD-Merkblatt / Teil 5 - Nachweis/-e über die Verpflichtung
VS-NfD-Merkblatt / Teil 6 - Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH in der Privatwohnung („Homeoffice“)
Erklärung zur Verschwiegenheit Seite 1 von 1 Stand: 15.04.2026