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Technische Beratung für Planung und Bau von Bundeswehrunterkünften

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Leistungsbeschreibung – Anlage T4-1

Technische Beratungsleistung für die Realisierung

von Bundeswehrunterkünften, Los 1 bis 4

VOEK_310-25_VE04_T4-1_PBuLB

Auftraggeberin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ellerstraße 56 53119 Bonn

Art und Umfang der Leistung Technische Beratungsleistung für das Planungs-/Baucontrolling, ökologische Baubegleitung sowie Abnahme-/In- betriebnahmemanagement von ein bis vier Totalunternehmern Baufeldfreimachung, Umwelt und Medien und ein bis vier Totalunternehmern Hochbau zur Errichtung von schlüsselfertigen, mehrgeschossigen Bundeswehrun- terkünften in serieller und modularer Bauweise sowie Freianlagen.

Vergabenummer VOEK 310-25 – VE04 – Technischer Multiprojektberater: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)

Version 0.8, 43 Seiten

Technische Beratungsleistung für die Realisierung von Bundeswehrunterkünften, Los 1 bis 4 VOEK_310-25_VE04_T4-1_PBuLB

Inhalt

Inhalt 1

Abbildungsverzeichnis 3

Tabellenverzeichnis 4

1 Einleitung und Projektbeschreibung 5

2 Leistungsumfang VE02 TU Umwelt und Medien 11

3 Leistungsumfang VE03 TU Hochbau 12

3.1 Anforderungen an die Planungsleistungen 12

3.1.1 Flächenprogramm 12

3.1.2 Gebäudetypen Typ 1 bis 4 15

3.1.3 Losübersicht der Gebäudetypen 20

3.1.4 Planungskonzept serielles Bauen 21

3.1.5 Funktionale und nutzungsspezifische Anforderungen 22

3.1.6 Einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vorschriften 23

3.1.7 Art und Umfang der von der AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise 24

3.1.8 Informationssicherheitskonzept 24

4 Baurechtliche Genehmigung durch die Baudienststelle Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Zentrale (BImA ZE) 25

5 Building Information Modeling (BIM) 27

6 Rahmentermine 29

7 Leistungsbeschreibung 30

7.1 Übergeordnete Leistungen 30

7.1.1 Einarbeitung in die Projektunterlagen 30

7.1.2 Schnittstellenharmonisierung und Sicherstellung des Informationsflusses zwischen TU Umwelt und Medien und TU Hochbau pro Los 30

7.2 Planungs- und Baucontrolling inklusive ökologische Baubegleitung sowie Begleitung des Abnahme- und Inbetriebnahmemanagements der Leistungserbringung des Totalunternehmers je Liegenschaft in technischer Hinsicht für die Baufeldfreimachung, Umwelt und Medien 32

7.2.1 Planungsmanagement 32

7.2.2 Terminmanagement 32

7.2.3 Änderungs- und Entscheidungsmanagement 33

7.2.4 Risikomanagement 33

7.2.5 Kostenmanagement 33

7.2.6 Nachtragsmanagement 34

7.2.7 Vertragsmanagement 34

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7.2.8 Berichtswesen 34

7.2.9 Objektüberwachung 34

7.2.10 Begleitung und Koordination der Planung der Inbetriebnahme 35

7.2.11 Abnahmemanagement je Liegenschaft 35

7.2.12 Inbetriebnahmemanagement je Liegenschaft 36

7.3 Planungs- und Baucontrolling inklusive ökologische Baubegleitung sowie Begleitung des Abnahme- und Inbetriebnahmemanagements der Leistungserbringung des TU je Liegenschaft in technischer Hinsicht für den Hochbau 37

7.3.1 Planungsmanagement 37

7.3.2 Terminmanagement 38

7.3.3 Änderungs- und Entscheidungsmanagement 38

7.3.4 Risikomanagement 38

7.3.5 Kostenmanagement 38

7.3.6 Nachtragsmanagement 39

7.3.7 Vertragsmanagement 39

7.3.8 Berichtswesen 39

7.3.9 Objektüberwachung 40

7.3.10 Optional: Vorbereitung, Auswertung und Begleitung der Ausschreibung Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM)/ Technisches Gebäudemanagement (TGM) 40

7.3.11 Begleitung und Koordination der Planung der Inbetriebnahme 41

7.3.12 Abnahmemanagement je Liegenschaft 41

7.3.13 Inbetriebnahme Management je Liegenschaft 42

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht über die 23 Liegenschaften der Lose 1-4 (Loszuteilung ist farblich gekennzeichnet) 7

Abbildung 2: Bindung der technischen Beratungsleistung losweise für beide TU-Leistungen (1 TB je Los).9

Abbildung 3: Auszug aus der verbindlichen Planungsvorgabe – Ansichten 13

Abbildung 4: Auszug aus der verbindlichen Planungsvorgabe – Einzelbaustein Grundriss Einzelunterkunft 13

Abbildung 5: Auszug aus der verbindlichen Planungsvorgabe – Einzelbaustein Wandabwicklung Einzelunterkunft 13

Abbildung 6: Grundriss Erdgeschoss Typ 1 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet) 15

Abbildung 7: Grundriss Erdgeschoss Typ 2 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet) 17

Abbildung 8: Grundriss Erdgeschoss Typ 3 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet) 18

Abbildung 9: Grundriss Erdgeschoss Typ 4 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet) 19

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Projektdaten 6

Tabelle 2: Übersicht über die 23 Liegenschaften der Lose 1-4 (Los, Liegenschaftsbezeichnung, Ort, Bundesland) 7

Tabelle 3: Nutzung Gebäudetyp 1 16

Tabelle 4: Nutzung Gebäudetyp 2 17

Tabelle 5: Nutzung Gebäudetyp 3 18

Tabelle 6: Nutzung Gebäudetyp 4 19

Tabelle 7: Losübersicht der Gebäudetypen 20

Tabelle 8: Rahmentermine 29

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1 Einleitung und Projektbeschreibung

Aufgrund des zunehmenden Baubedarfs der Bundeswehr (Bw) und der damit verbundenen Priorisierung von Bauaufgaben sollen im Gesamtprojekt des „Bundeswehr-Bauprogramms Unterkünfte“ (BwBauProgU) etwa 74 Einzelunterkunftsgebäude auf 31 Liegenschaften schnellstmöglich im Zeitraum von 2026 bis 2031 errichtet werden.

Mit diesem Ziel hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben (BImA) als Grundstückseigentümerin der Bw-Liegenschaften mit der Umsetzung im Eigenbau nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) beauftragt. Das Gesamtprojekt ist in sechs Lose unterteilt, die sich an einer regionalen Zuordnung orientieren (Los 0, Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5). Los 0 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

Die Lose 1 bis 5 des Gesamtprojektes werden in dieser Ausschreibung in vier Lose der technischen Bera- tungsleistung (TB-Leistung) zusammengefasst (TB-Los 1 = Gesamtprojekt Los 1, TB-Los 2 = Gesamtprojekt Los 2, TB-Los 3 = Gesamtprojekt Los 3, TB-Los 4 = Gesamtprojekt Los 4 und Los 5). Die Ausschreibung dieser vier Lose ist als Vergabeeinheit 04 (VE04) definiert.

Die vorliegende Unterlage beschreibt im BwBauProgU die technische Beratungsleistung, für das Planungs- und Baucontrolling, ökologische Baubegleitung sowie das Inbetriebnahme- und Abnahmemanagement von Totalunternehmer-Leistungen (TU-Leistungen) für die Baufeldfreimachung und die Herstellung der Medi- enversorgung sowie die Realisierung der Hochbaumaßnahmen nebst Außenanlagen

Im Rahmen der Bedarfsfestlegung des Nutzers wurden Grundrisstypologien entwickelt, die die Einzelunter- künfte sowie weitere notwendige Raumtypen nebst den funktionalen Beziehungen beinhalten, um unter anderem darauf basierend entsprechende Baufelder zu lokalisieren. Es wurden im Zuge der Nutzerbedarf- splanung 16 unterschiedliche Gebäudetypen entwickelt, wobei die Struktur, die räumlichen Beziehungen und die Raumtypen weitestgehend in den Gebäudetypen identisch sind.

Ein Unterkunftsgebäude umfasst unter anderem Einzelunterkünfte, bestehend aus einem Wohn-/ Arbeits-/Schlafbereich, einem Sanitärbereich mit eigenem Duschbad, Teeküchen, Reinigungsräumen, Wä- schelager, Putzmittelräumen, einem UVD-Raum, einem Gemeinschaftsraum, Kleidertrockenräumen sowie Technik- und sonstigen Nebenflächen.

Die Anforderungen an die Außenanlagen sind die Berücksichtigung von Wegebeziehungen, Anordnung von Kraftfahrzeug- sowie Fahrradabstellplätzen, Flächen für Müllsammelstellen sowie Streugutbehälter. Des Weiteren sind Stiefelwaschanlagen inklusive frostsicherer Außenzapfstellen zu berücksichtigen sowie eine Wegebeleuchtung sicherzustellen. Die Anforderungen und die jeweiligen Quantitäten sind in den entspre- chenden Anlagen vorgegeben. Es ist pro Liegenschaft ein Außenanlagenkonzept zu erstellen.

Ziel ist eine zügige und prozessoptimierte Realisierung der Unterkunftsgebäude. Dabei werden die Bau- maßnahmen mittels eines seriellen oder modularen Ansatzes möglichst effektiv und effizient vorbereitet, geplant und ausgeführt. Aufgrund dessen wird das Raumprogramm an allen Liegenschaften grundlegend identisch ausgebildet, wodurch sowohl in der Planung als auch in der baulichen Umsetzung neue Potenziale und Skaleneffekte geschaffen werden.

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Nachfolgend sind die Projekteckdaten dargestellt:

Tabelle 1: Projektdaten

Projekteckdaten Gesamtprojekt

Projektname Bundeswehr-Bauprogramm Unterkünfte (BwBauProgU)

Projektbeschreibung Serielle Errichtung von 74 Bundeswehrunterkunftsgebäuden

Bauherrin/Auftraggeberin (AG) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Nutzer Bundeswehr BAUIDBw Abt. Infra IUD Infra II 1

Projektziel/-beschreibung Die Umsetzung einer schnellen, effizienten und prozessoptimierten Reali- sierung des BwBauProgU

Projekteckdaten Los 1 bis Los 4

Projektvolumen Brutto-Grundfläche (BGF): circa 245.000 m² Los 1 circa 51.000 m² Los 2 circa 52.000 m² Los 3 circa 72.000 m² Los 4 circa 22.000 m²

Anzahl der Liegenschaften 23

Bundesländer Berlin, Freistaat Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Anzahl der Unterkunftsgebäude 57 Gebäude (aktueller Stand)

Anzahl der Einzelunterkunftsplätze Los 1-4 7.171 (aktueller Stand)

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Die Verortung der Liegenschaften und Kennzeichnung der Loszugehörigkeit ist der nachstehenden Abbil- dung 1 und Tabelle 2 zu entnehmen.

Los 1: Nord

Los 2: Nord-West

Los 3: Mitte

Los 4: Süd-West

Abbildung 1: Übersicht über die 23 Liegenschaften der Lose 1-4 (Loszuteilung ist farblich gekennzeichnet)

Tabelle 2: Übersicht über die 23 Liegenschaften der Lose 1-4 (Los, Liegenschaftsbezeichnung, Ort, Bundesland)

Los Liegenschaftsbezeichnung Adresse Ort Bundesland

Los 1: Nord Preußer-Kaserne Flensburger Straße 61-65, Eckernförde Schleswig-Holstein 24340 Eckernförde

Marinestützpunkt Eckernförde Am Ort 6, 24340 Eckern- Eckernförde Schleswig-Holstein förde

Oberst-Herrmann-Kaserne Oldenburger Landstraße 13, Eutin Schleswig-Holstein 23701 Eutin

Julius-Leber-Kaserne Matthias-Claudius-Straße Husum Schleswig-Holstein 135, 25813 Husum

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Los Liegenschaftsbezeichnung Adresse Ort Bundesland

Dienstliegenschaft Toden- Todendorf, 24321 Panker Panker Schleswig-Holstein dorf/Panker

Südtondern-Kaserne Stadum Am Tannenberg 1, 25917 Stadum Schleswig-Holstein Stadum

Los 2: Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne Sieben Eichen 6, 19230 Ha- Hagenow Mecklenburg- Nord-West genow Vorpommern

Wulf-Isebrand-Kaserne Hamburger Straße 162, Heide Schleswig-Holstein 25746 Heide

Marine-Kaserne Neustadt Dornbuschstraße, 23730 Neustadt Schleswig-Holstein Neustadt in Holstein

Henning-von-Tresckow-Kaserne Bümmersteder Tredde 34, Oldenburg Niedersachsen 26133 Oldenburg

Fallschirmjäger-Kaserne Twistenberg 120, 27404 Seedorf Niedersachsen Seedorf

TUK-Wittmund Isumer Straße 20d, 26409 Wittmund Niedersachsen Wittmund

Marinefliegerstützpunkt Nord- Peter-Strasser-Platz 1, Wurster Nord- Niedersachsen holz (NATO) 27637 Wurster Nordsee- seeküste küste

Los 3: Mitte Karl-Günther-Kaserne Kurt-Hafermalz-Straße 5, Sondershausen Freistaat Thüringen 99706 Sondershausen

Hauptfeldwebel-Lagenstein-Ka- Kugelfangtrift 1, 30179 Han- Hannover Niedersachsen serne nover

Theodor-Körner-Kaserne Bleckeder Landstraße 59, Lüneburg Niedersachsen 21337 Lüneburg

Wilhelmstein-Kaserne Zur Jürse 2, 31535 Neustadt Neustadt am Niedersachsen am Rübenberge Rübenberge

Flugplatz Wunstorf Zur Luftbrücke 1, 31515 Wunstorf Niedersachsen Wunstorf

Los 4: Heinrich-Hertz-Kaserne Heinrich-Hertz-Straße 6, Daun Rheinland-Pfalz Süd-West 54550 Daun

Hunsrück-Kaserne Graf-Moltke-Straße, 56288 Kastellaun Rheinland-Pfalz Kastellaun

Rittersturz-Kaserne Hermsdorfer Straße 2, Lahnstein Rheinland-Pfalz 56112 Lahnstein

Alsberg-Kaserne Alsberg-Kaserne 1, 56477 Rennerod Rheinland-Pfalz Rennerod

Theodor-Heuss-Kaserne Nürnberger Straße 184, Stuttgart Baden-Württemberg 70374 Stuttgart

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Die detaillierte Beschreibung der Liegenschaften inkl. der Bauaufgabe wird zur Stufe 2 des Verfahrens über- geben.

Die Lose 1 bis 5 des Gesamtprojektes bestehend aus insgesamt 23 Liegenschaften und 57 Einzelunterkunfts- gebäude benötigen teilweise umfangreiche vorbereitende Maßnahmen der Baufeldfreimachung und/oder Ertüchtigung der Medienversorgung, bevor die Hochbaumaßnahmen realisiert werden können. Die TU- Leistung Baufeldfreimachung, Umwelt und Medien (TU-Leistung Umwelt und Medien) und die TU-Leistung des Hochbaus (TU-Leistung Hochbau) werden getrennt voneinander ausgeschrieben.

Daraus resultierend besteht ein TB-Los jeweils aus einer TU-Leistung Umwelt und Medien und einer TU- Leistung Hochbau. Beide TU-Leistungen werden durch eine TB-Leistung betreut (siehe nachstehende Ab- bildung 2). Mit Ausnahme von Los 4, hier können es ein oder zwei TU-Leistungen Umwelt und Medien und ein oder zwei TU-Leistungen Hochbau sein, die durch eine TB-Leistung betreut werden.

Abbildung 2: Bindung der technischen Beratungsleistung losweise für beide TU-Leistungen der Lose 1 bis 3 (1 TB je Los), mit Ausnahme von Los 4.

Die TB-Leistung fasst die fünf Lose der TU-Leistung Umwelt und Medien sowie die fünf Lose der TU-Leistung Hochbau in vier Losen zusammen. Dies bedeutet, dass sich der Auftragnehmer (AN) auf ein bis vier Lose bewerben kann, in dem es jeweils eine TU-Leistung Umwelt und Medien und eine TU-Leistung Hochbau gibt, mit Ausnahme von Los 4 (siehe oben). Die Schnittstellen zwischen TB/TU-Hochbau/TU-Umwelt und Medien/AG etc. sind der Anlage T4-2 zu entnehmen.

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Für jedes Los vergibt die BImA folgende Leistungen der technischen Beratung:

Leistungsbeschreibung

7.1 Übergeordnete Leistungen

Inkl. Einarbeitung in die Projektunterlagen

Inkl. Schnittstellenharmonisierung und Sicherstellung des Informationsflusses zwischen TU Umwelt und Medien und TU Hochbau

Leistungen für die Baufeldfreimachung, Umwelt und Medien:

7.2 Planungs-/Baucontrolling der Leistungserbringung der TU je Liegenschaft in technischer Hinsicht

Inkl. ökologische Baubegleitung

Inkl. Abnahmemanagement je Liegenschaft

Inkl. Inbetriebnahme Management je Liegenschaft

Leistungen für den Hochbau:

7.3 Planungs-/Baucontrolling der Leistungserbringung der TU je Liegenschaft in technischer Hinsicht

Inkl. ökologische Baubegleitung

Inkl. Abnahmemanagement je Liegenschaft

Inkl. Inbetriebnahme Management je Liegenschaft

Optional: Vorbereitung, Auswertung und Begleitung der Ausschreibung Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM)/Technisches Gebäudemanagement (TGM)

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2 Leistungsumfang VE02 TU Umwelt und Medien

Die Leistungen der Baufeldfreimachung, der Medienver- und -entsorgung, der Tiefbauarbeiten sowie der Umweltmaßnahmen werden durch den TU Umwelt und Medien erbracht. Die vom TU Umwelt und Medien zu erbringenden Leistungen umfassen die Herstellung der baulichen und infrastrukturellen Voraussetzun- gen für die anschließende Realisierung der Hochbauvorhaben.

Auf sämtlichen Liegenschaften wurden vorbereitende Maßnahmen erbracht. Diese umfassen spezielle ar- tenschutzrechtliche Prüfungen, Bodengutachten und Kampfmittelsondierungen, und sofern erforderlich Schadstoffgutachten für abzubrechende Gebäude oder Bauwerke. Diese Grundlagen entsprechen der Leis- tungsphase 2 gem. HOAI, die zu erbringenden Planungsleistungen bauen darauf auf und beinhalten alle erforderlichen Leistungen zur Genehmigung und Durchführung der Aufgabe. Hierin eingeschlossen sind Planungsleistungen für Sicherheits- und Gesundheitskoordination und ggf. gutachterliche Planungsleistun- gen. Die Schnittstellen zum TU Hochbau sind durch eine definierte Baufläche nebst vorgegebenen Übergabe- punkten der Ver- und Entsorgungsmedien gegeben. Eine detaillierte Leistungsübersicht ist der Anlage T4- 3-1 zu entnehmen.

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3 Leistungsumfang VE03 TU Hochbau

Der TU Hochbau hat bei der Planung die folgenden Projektziele zu beachten und dementsprechend auf die Erfüllung dieser durchgehend hinzuwirken:

Ziel ist es, nahezu systemisch baugleiche Unterkunftsgebäude schnellstmöglich und zeitgleich zu errichten und damit sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase Synergien durch Skaleneffekte zu generieren.

Dieser Ansatz wurde bereits bei der Erstellung der verbindlichen Planungsvorgabe verfolgt, die der Funkti- onalen Leistungsbeschreibung der Hochbauleistungen zu Grunde liegt. In der nun fortzuführenden Planung für die weiteren Planungs- und Bauphasen ist ein möglichst großes Maß an Standardisierung und Verein- heitlichung auf Basis der vorliegenden verbindlichen Planungsvorgabe beizubehalten. Somit ist auch wei- terhin das Ziel zu verfolgen, standardisiertes Planen und Bauen, insbesondere bezüglich serieller und mo- dularer Ansätze, umzusetzen.

Grundsätzlich ist geplant, bei allen Liegenschaften das systemisch identische Bausoll, angepasst an die je- weilige Grundstückssituation, vorzusehen. In Abstimmung mit der AG sind die liegenschaftsspezifischen Anpassungsbedarfe zu konkretisieren und einzuplanen.

Der TU Hochbau hat die Objekte dem Nutzerbedarf entsprechend weiterzuentwickeln (siehe Planungs- grundlagen, Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) und hierbei die Ziele für Bw- und Bundesbauten zu berück- sichtigen. Für die Maßnahme ist der Leitfaden Nachhaltiges Bauen und Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundeswehr-Unterkünfte und Gebäude (Bw-UGebN) 2017 (Übergabe Stufe 2 des Verfah- rens) anzuwenden. Dies ist durch den TU Hochbau zu planen und umzusetzen. Zielvorgabe gemäß Basis- Zielvereinbarungstabelle ist ein Gesamterfüllungsgrad der BNB-Kriterien von circa 71,6 Prozent. Eine Zerti- fizierung wird nicht angestrebt. Das Projekt ist mit Building Information Modeling (BIM) durchzuführen.

3.1 Anforderungen an die Planungsleistungen

Die der FLB beigefügten Planungsunterlagen (Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) entsprechen in etwa einer LPH 2 der HOAI (ausschließlich Leistungsbild Gebäude und Innenräume). Die planerische Ausarbeitung un- ter anderem in Bezug auf die gewählte Baukonstruktion sowie die technische Gebäudeausrüstung (TGA) ist durch den TU in Abstimmung mit der AG zu erbringen.

Die Baufelder werden gemäß der Baumaßnahmennummer der Bw benannt (siehe FLB, Teil B, Übergabe Stufe 2 des Verfahrens).

3.1.1 Flächenprogramm

Für das BwBauProgU wurden durch die Bw auf Basis der verbindlichen Planungsvorgabe konkrete Standar- dunterkunftsgebäude entwickelt, um so den notwendigen Bedarf im Flächenprogramm zu decken.

Aufgrund des gewählten Vergabemodells sowie auf Grundlage der verbindliche Planungsvorgaben wurde keine vertiefte Ausarbeitung der Standardunterkunftsgebäude durchgeführt, um die Kompetenzen des Markts insbesondere bei serieller oder modularer Planung und Herstellung optimal zu nutzen.

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Abbildung 3: Auszug aus der verbindlichen Planungsvorgabe – Ansichten

Abbildung 4: Auszug aus der verbindlichen Planungsvorgabe – Einzelbaustein Grundriss Einzelunterkunft

Abbildung 5: Auszug aus der verbindlichen Planungsvorgabe – Einzelbaustein Wandabwicklung Einzelunterkunft

Für das BwBauProgU wurden insgesamt vier Grundtypen (Typ 1 bis 4) entwickelt, die je nach Bedarf über zwei Sondertypen anpassbar sind.

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Die Summe der möglichen Typenkombinationen aus Typ 1 bis 4 und den Sondertypen ergeben insgesamt 16 verschiedene Gebäudeabwandlungen. Dadurch sind, je nach Bauweise, BGF von circa 2.260 m2 (Typ 1) bis circa 5.988 m2 (Typ 4+ BF) stufenweise realisierbar.

Sondertyp Barrierefrei (BF)

Über die Anwendung des Sondertyps „BF“ können die Typen jeweils mit einer behindertengerechten Un- terkunftseinheit ausgestattet werden. Die Änderung erfolgt innerhalb des Erdgeschosses und reduziert die maximale Anzahl der Einzelunterkünfte durch die Zusammenlegung von zwei Einzelunterkünften zu einer BF-Unterkunft und einem Unterkunftsplatz.

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Sondertyp X+

Über die Anwendung des Sondertyps „X+“ können die Typen 1 bis 4 jeweils um ein zusätzliches Zwischen- geschoss erweitert werden.

3.1.2 Gebäudetypen Typ 1 bis 4

Bei den Gebäudetypen handelt es sich um drei- bis viergeschossige Zeilenbauten, die eine Tiefe von circa 14 m und eine Länge von

− circa 54 m (Typ 1), − circa 71 m (Typ 2), − circa 89 m (Typ 3) oder − circa 107 m (Typ 4) haben.

Die Erschließung erfolgt über

− einen (Typ 1 und 2) oder − zwei (Typ 3 und 4) längsseitig positionierte Hauptzugänge.

Die einzelnen Geschosse sind über zwei bis vier Treppenhäuser in direkter Nähe zum Haupt- und Neben- eingang erreichbar.

Innerhalb einer Geschossebene sind Einzelunterkünfte, Gemeinschafts-, Funktions- und Technikräume über einen Mittelgang zugänglich.

Das Gebäude ist zweiseitig orientiert, wodurch jede Unterkunft, die Gemeinschaftsräume und zum größten Teil auch die Funktionsräume über eine Belichtungsseite (Tageslicht) verfügen.

3.1.2.1 Typ 1

Abbildung 6: Grundriss Erdgeschoss Typ 1 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet)

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Die Nutzungsverteilung des Gebäudes gestaltet sich wie in der folgenden Tabelle 33 dargestellt.

Tabelle 3: Nutzung Gebäudetyp 1

Nutzungsverteilung Typ 1 Mit zwei Treppenhäusern

Erdgeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 17

Bei Wahl Sondertyp BF 16

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, Teeküche

Funktionsräume Bettwäschelager, Rohmateriallage (RM-Lager), Putzraum, Trockenraum, WC barrierefrei, UVD-Raum

Technikräume Hausanschluss (HA) Wasser, Heizung, HA Elektro, IT-Systemhaus der Bundeswehr (BWI), UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 24

Gemeinschaftsräume Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, RM-Lager

Technikräume UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 21

Gemeinschaftsräume Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, RM-Lager

Technikräume Lüftungszentrale, UV Elektro

Zusätzliches Geschoss Typ 1+

Anzahl Einzelunterkünfte 24

Gemeinschaftsräume Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, RM-Lager

Technikräume UV Elektro

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3.1.2.2 Typ 2

Abbildung 7: Grundriss Erdgeschoss Typ 2 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet)

Die Nutzungsverteilung des Gebäudes gestaltet sich wie in der nachfolgenden Tabelle 4 dargestellt.

Tabelle 4: Nutzung Gebäudetyp 2

Nutzungsverteilung Typ 2 Mit drei Treppenhäusern

Erdgeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 26

Bei Wahl Sondertyp BF 25

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, Teeküche

Funktionsräume Bettwäschelager, RM-Lager, Putzraum, Trockenraum, WC barrierefrei, UVD-Raum

Technikräume HA Wasser, Heizung, HA Elektro, BWI, UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 33

Gemeinschaftsräume Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, RM-Lager

Technikräume UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 30

Gemeinschaftsräume Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, RM-Lager

Technikräume Lüftungszentrale, UV Elektro

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Nutzungsverteilung Typ 2 Mit drei Treppenhäusern

Zusätzliches Geschoss Typ 2+

Anzahl Einzelunterkünfte 33

Gemeinschaftsräume Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, RM-Lager

Technikräume UV Elektro

3.1.2.3 Typ 3

Abbildung 8: Grundriss Erdgeschoss Typ 3 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet)

Die Nutzungsverteilung des Gebäudes gestaltet sich wie in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellt.

Tabelle 5: Nutzung Gebäudetyp 3

Nutzungsverteilung Typ 3 Mit drei Treppenhäusern

Erdgeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 33

Bei Wahl Sondertyp BF 32

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

Funktionsräume Bettwäschelager, RM-Lager, Putzraum, Trockenraum, WC barrierefrei, UVD-Raum

Technikräume HA Wasser, Heizung, HA Elektro, BWI, zweimal UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 39

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, zweimal RM-Lager

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Nutzungsverteilung Typ 3 Mit drei Treppenhäusern

Technikräume zweimal UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 36

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, zweimal RM-Lager

Technikräume Lüftungszentrale, zweimal UV Elektro

Zusätzliches Geschoss Typ 3+

Anzahl Einzelunterkünfte 39

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, zweimal RM-Lager

Technikräume Lüftungszentrale, zweimal UV Elektro

3.1.2.4 Typ 4

Abbildung 9: Grundriss Erdgeschoss Typ 4 (siehe Planungsgrundlagen übergeordnet)

Die Nutzungsverteilung des Gebäudes gestaltet sich wie in der nachfolgenden Tabelle 6 dargestellt.

Tabelle 6: Nutzung Gebäudetyp 4

Nutzungsverteilung Typ 4 Mit vier Treppenhäusern

Erdgeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 42

Bei Wahl Sondertyp BF 41

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

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Nutzungsverteilung Typ 4 Mit vier Treppenhäusern

Funktionsräume Bettwäschelager, RM-Lager, Putzraum, Trockenraum, WC barrierefrei, UVD-Raum

Technikräume HA Wasser, Heizung, HA Elektro, BWI, zweimal UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 48

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, zweimal RM-Lager

Technikräume zweimal UV Elektro

  1. Obergeschoss

Anzahl Einzelunterkünfte 45

Gemeinschaftsräum Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

Funktionsräume Putzraum, Trockenraum, zweimal RM-Lager

Technikräume Lüftungszentrale, zweimal UV Elektro

Zusätzliches Geschoss Typ 4+

Anzahl Einzelunterkünfte 48

Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsraum, zweimal Teeküche

Funktionsräum Putzraum, Trockenraum, zweimal RM-Lager

Technikräume zweimal UV Elektro

3.1.3 Losübersicht der Gebäudetypen

Tabelle 7: Losübersicht der Gebäudetypen

LosLiegenschaftGebäudetypAnzahl GebäudeAnzahl Unterkunfts-
plätze

Los 1: Preußer-Kaserne Typ 1 3 186 Nord Typ 1 BF 1 61 Typ 2 2 178

Marinestützpunkt Eckernförde Typ 1 2 124 Typ 1 BF 1 61 Typ 2 1 89

Oberst-Herrmann-Kaserne Typ 2 BF 1 88

Julius-Leber-Kaserne Typ 1 BF 1 61 Typ 2 2 178

Dienstliegenschaft Todendorf/Panker Typ 1 2 124

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LosLiegenschaftGebäudetypAnzahl GebäudeAnzahl Unterkunfts-
plätze

Südtondern-Kaserne Stadum Typ 1 BF 1 61 Typ 2 1 89

Los 2: Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne Typ 2 BF 1 88 Nord- West Wulf-Isebrand-Kaserne Typ 1 BF 1 61

Marine-Kaserne Neustadt Typ 1 BF 1 61

Henning-von-Tresckow-Kaserne Typ 1 1 62 Typ 2 2 178 Typ 3 BF 1 107

Fallschirmjäger-Kaserne Typ 2 BF 1 88 Typ 4 4 540

TUK-Wittmund Typ 1 BF 1 61

Marinefliegerstützpunkt Nordholz Typ 1 1 62 (NATO) Typ 2 BF 1 88 Typ 3 1 108

Los 3: Karl-Günther-Kaserne Typ 2+ BF 1 121 Mitte Typ 4+ 2 366

Hauptfeldwebel-Lagenstein-Kaserne Typ 2 BF 2 176 Typ 4+ 2 366

Theodor-Körner-Kaserne Typ 1 3 186 Typ 2 1 89

Wilhelmstein-Kaserne Typ 2 BF 1 88 Typ 3 1 108 Typ 4 1 135

Flugplatz Wunstorf Typ 1 1 62 Typ 2 1 89 Typ 4 BF 1 134

Los 4: Heinrich-Hertz-Kaserne Typ 3+ BF 1 146 Süd- West Hunsrück-Kaserne Typ 2+ 1 122 Typ 2+ BF 1 121

Rittersturz-Kaserne Typ 1+ BF 1 85

Alsberg-Kaserne Typ 1 BF 1 61

Theodor-Heuss-Kaserne Typ 2+ BF 1 121

3.1.4 Planungskonzept serielles Bauen

Die standarisierte Planung soll ermöglichen, die Gebäude in einer seriellen Element-Bauweise mit einem hohen Anteil an industrieller Vorfertigung zu errichten. Grundsätzlich sieht das Konzept derzeit eine mög- lichst zentrale Verortung der Technikflächen im Gebäude vor. Hierdurch wird insbesondere bezüglich

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Wartung und Instandhaltung ein effizientes Konzept geschaffen. Der TU kann hierzu auch eine Alternativ- ausführung vorsehen, solange diese gleichwertig ist und die beim aktuellen Konzept gesehenen Vorteile beibehält.

Die Luft-, Wasser- und Energieverteilung im Gebäude soll möglichst gleichbleiben, sodass die Leitungstras- sen sowie der Aufbau von Verteilern, Wärmetauschern, Pufferspeichern und Komponenten in serieller Mo- dulbauweise umgesetzt werden kann. Jedoch muss liegenschaftsspezifisch geprüft werden, ob gegebenen- falls passendere Alternativausführungen vorgesehen werden müssen, solange diese mindestens gleichwertig sind und die beim aktuellen Konzept gesehenen Vorteile beibehalten. Alternativausführungen müssen mit Blick auf Behaglichkeit, geringe Betriebskosten, Instandhaltungs- und Wartungsaufwand sowie Nachhaltigkeit mindestens gleichwertig zum aktuellen Konzept sein.

Vorgefertigte Anlagenteile sollen unter Berücksichtigung der Kosten aller Gewerke eingesetzt werden. In- stallationsbausteine, -schächte, -wände oder Installationsblöcke sollen bevorzugt vorgefertigt eingesetzt werden, um eine höhere Qualität der Installationen und eine Verkürzung der Bauzeit zu erzielen.

Vorwandinstallationen aus vorgefertigten Installationsbausteinen sind mit Revisionsöffnungen oder ab- nehmbarer Verkleidung zu kombinieren, um Wartungs- und Instandhaltungskosten zu minimieren.

3.1.5 Funktionale und nutzungsspezifische Anforderungen

Der TU hat das Raumbuch (Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) samt Anlagen zu beachten und alle darin enthaltenen Anforderungen umzusetzen. Teils werden die allgemeinen Anforderungen im Raumbuch raumspezifisch konkretisiert. Die FLB regelt darüberhinausgehende Anforderungen. Zusätzlich sind die Ziel- vorgaben Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Abstimmung mit der AG zu berücksichtigen, in- sofern sie eine höhere Anforderung darstellen.

Die Soll-Flächen werden in den baufachlichen Vorgaben (Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) dargestellt. Die dargestellten Soll-Flächen sind zwingend einzuhalten und gelten als Mindestanforderung. Maßliche Anpas- sungen sind nur zulässig, sofern kein lichtes Innenmaß (Länge oder Breite einer Wand) unter Berücksichti- gung von Rohbautoleranzen unterschritten wird, sie der Optimierung systembedingter Fertigungsprozesse dienen und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebots verbessern. Die dadurch entstehenden Mehrflächen sollten den Hauptnutzungsflächen zugeschrieben werden.

Die raumfunktionalen Beziehungen sind in den aktuellen Grundrissen der verbindlichen Planungsvorgabe (Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) abgebildet und im dargestellten Umfang beizubehalten. Ergibt sich aus dem anlagentechnischen Konzept ein geringerer Flächenbedarf für Technikflächen, ist die freiwerdende Fläche im Rahmen des vorgegebenen Ausbaurasters zusätzlichen Unterkunftsräume zuzuschlagen. Die Raumqualität und Ausstattung müssen dem Standard der übrigen Unterkünfte entsprechen.

Bei Widersprüchen oder Unvollständigkeiten im Raumbuch gelten vorrangig die Angaben der FLB, bei Kon- kretisierungen hat das Raumbuch Vorrang. Verweise im Raumbuch auf noch ausstehende Wirtschaftlich- keitsuntersuchungen sind für die Kalkulation nicht zu beachten. In diesen Fall bleiben die Angaben offen und liegen im Ermessen des TU und AN unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, sofern nicht an anderer Stelle im FLB eine verbindliche Vorgabe getroffen wurde. Maßgeblich ist der Standard der FLB.

Der TU hat seine Entwurfskonzepte auf Basis der vorgegebenen Gebäudetypologien, Anordnungen und Ausrichtungen zu entwickeln. Abweichungen sind zulässig, sofern sie nachweislich zu einer Optimierung der Funktionalität oder Wirtschaftlichkeit führen und im Angebot detailliert begründet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gebäude einen Abstand von mindestens 16 Meter zum Außenzaun der

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Liegenschaft haben sollen. Die Abstände zwischen den Gebäuden ermessen sich nach der jeweils anzuwen- denden Bauordnung, jedoch mindestens 11 Meter, um spätere Aufstockungen zu ermöglichen. Kann der Abstand zum Außenzaun der Liegenschaft nicht eingehalten werden, müssen die Fenster und Türen, die diesen Abstand unterschreiten, die Anforderung der Einbruchsklasse der Widerstandsklasse RC 2 erfüllen. Eine Unterschreitung von weniger als fünf Meter zum Außenzaun der Liegenschaft ist nicht zulässig. Vor- zugsweise sollten die Gebäude in Ost-West-Ausrichtung in einem ruhigen Liegenschaftsteil, örtlich zusam- menhängend und abseits von Lager- und technischen Bereichen positioniert werden.

3.1.6 Einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vorschriften

Es sind alle zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Gesetze, alle allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle technischen Vorschriften und Normen (wie z. B. Normen nach Deutschem Institut für Normung (DIN-Normen), Europäische Normen (EN-Normen), Normen nach der Internationalen Organisation für Nor- mung (ISO-Normen), Normen des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. (VDI-Normen), Richtlinien des Ver- bands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), Richtlinien zur Schadenverhütung (VdS- Richtlinien) sowie Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kom- munaler Verwaltungen (AMEV) und Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Ener- gien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG)) zu beachten.

Ergänzend sind die den FLB beiliegenden Regelungen und Richtlinien zu beachten. Darüber hinaus sind ins- besondere folgende Regelwerke in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Abnahme eines Unterkunftsgebäudes in der aktuellsten Fassung einzuhalten (Reihenfolge der Dokumente stellt keine Rangfolge dar):

− Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) − Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)) − Musterbauordnung (MBO) − Baugesetzbuch (BauGB) − Baunutzungsverordnung (BauNVO) − Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) − Wasserhaushaltsgesetz (WHG) − Baufachliche Richtlinien Abwasser (BFR Abwasser) − Bodenschutzgesetz (BBodSchG) − Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) − Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwal- tungen (AMEV) zum Planen und Bauen für öffentliche Gebäude − Landesbauordnungen (LBO) des jeweiligen Bundeslandes, in denen die Unterkünfte verortet sind − Kommunale und Landspezifische Auflagen und Regelungen, Energiegesetze (GEG) − Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) − Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm) − Dokumentationsrichtlinie des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (siehe https://social.bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/5564869) − BImA-Dokumentationsvorgabe für digitale Liegenschafts- und Gebäudedaten − BImA-Leitfaden Gebäudeautomation (GA) − Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes − Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gesamtsanierungen des Bundes (EEFB) − BNB-Richtlinien der BNB-Systemvariante für Unterkunftsgebäude der Bw

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− Naturschutzstrategie für Bundesflächen: Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversi- tätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Natur- schutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), ehemals Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) − Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidun- gen in Holzbauweise (MHolzBauRL) bei Verwendung von Holzbaustoffen

Der TU ist für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich. Diese sind, falls nicht als Anlage enthalten, sel- ber zu beschaffen und gegebenenfalls über das Portal Fachinformation Bundesbau (FIB) zu beziehen. Soll- ten aufgelistete Anlagen nicht vorliegen oder der aktuelle Stand nicht klar erkenntlich sein, ist es die Pflicht des TU, dies bei der AG anzufragen.

Alle eingesetzten Produkte, die als Voraussetzung für ein funktionsfähiges Vertragsobjekt erforderlich sind, müssen den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Anforderungen und Richtlinien des Bundes, der AG und des Nutzers entsprechen sowie eine bauaufsichtliche Zulassung haben, es sei denn, es ist im Nachfolgenden abweichend beschrieben.

Beim Einsatz von innovativen Bauweisen ist es alternativ gestattet, den Schallschutz innerhalb der Gebäude auf Basis von rechnerischen Nachweisen und stichprobenartigen Messungen nachzuweisen, solange die einzelnen Bauelemente über entsprechende Prüfzertifikate verfügen und lediglich die Kombination aus die- sen einzeln zertifizierten Bauelementen über kein Prüfzertifikat verfügt.

Zudem darf der Schallschutz beim Einsatz von alternativen Produkten, wie zum Beispiel Lehmbauplatten oder Ähnlichem, alternativ rechnerisch über die Rohdichte und über Messungen vor Ort nachgewiesen wer- den, solange dargelegt werden kann, dass keine Alternative mit Prüfzertifikat besteht und der Hersteller über Erfahrungsmessungen und Produktbeschreibungen die Einhaltung des Schallschutzes bestätigen kann.

3.1.7 Art und Umfang der von der AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise

Der TU hat die Eignungs- und Gütenachweise gemäß Unterlagen der Planungsgrundlage zur Genehmigung vorzulegen. Alle Bauteile sind zulassungskonform einzubauen und zu errichten.

3.1.8 Informationssicherheitskonzept

Der TU hat das Informationssicherheitskonzept (Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) der Bw einzuhalten. Diese wird nach Beauftragung vorbehaltlicher Verschlusssachen-Verpflichtung (VS-Verpflichtung) an den TU übergeben. Durch das Informationssicherheitskonzept ist zu berücksichtigen, dass Informationenfluss und Bedienung technischer Anlagen (v. a. GA und Photovoltaikanlage (PV-Anlage)) nach Inbetriebnahme ausschließlich durch den Nutzer erfolgen darf.

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4 Baurechtliche Genehmigung durch die Baudienststelle

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Zentrale (BImA ZE)

Für Bundesbaumaßnahmen im Bereich der Landesverteidigung kommt auf Basis der jeweils gültigen LBO das Kenntnisgabeverfahren als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Verantwortliche Stelle für dieses Verfahren ist die Baudienststelle der BImA, die die Baufreigabe sowie weitere behördliche Freigaben und Genehmigungen erteilt und das Einvernehmen mit den zu beteiligenden unteren Verwaltungsbehörden der Länder herstellt.

Der TU ist dafür verantwortlich, eine genehmigungsfähige Bauentwurfs- und Genehmigungsplanung inklu- sive aller erforderlichen Fachplanungen und behördlichen Abstimmungen der Baudienststelle zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Planungsunterlagen wie La- geplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) und Baubeschreibung, Angaben zur Nutzung, Gebäudeabmessungen, Geschossigkeit und Erschließung des Bauvorhabens sowie Fachgutachten, Standsi- cherheitsnachweise, Wärme-, Akustik-, Schall- und Brandschutzschutznachweise, Versickerungsnachweise und Blitzschutznachweise. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der TU kann davon ausgehen, dass Unterlagen im üblichen Rahmen einer Baugenehmigung erforderlich sein werden. Der ge- naue Umfang der Unterlagen ist vorab mit der Baudienststelle der BImA abzustimmen. Als Planungsgrund- lage dienen stets die landesspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die jeweilige LBO sowie ergänzende behördliche Bestimmungen.

Im weiteren Verlauf unterstützt der TU die Bauherrin bei fachlichen Rückfragen der Baudienststelle. Er wirkt aktiv an der Klärung von Sachverhalten oder der Nachreichung von Unterlagen mit. So stellt er sicher, dass das Bauvorhaben ordnungsgemäß angezeigt werden kann und alle Voraussetzungen für einen rechtssiche- ren Baubeginn erfüllt sind.

Sofern für technische Anlagen zusätzliche Gebäude oder Betonfertigbauten (z. B. für Erweiterung Stromversorgung, Transformatoren etc.) erforderlich werden, sind diese mit in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen.

LPH 0: Vorlaufende Abstimmungen und Klärung der Genehmigungsanforderungen

Der TU verpflichtet sich, im Vorfeld der Planung die erforderlichen Abstimmungen mit den jeweils zustän- digen unteren Verwaltungs-, Genehmigungs- und Fachbehörden auf Länderebene zu führen (Untere Um- weltbehörde, Untere Bodenbehörde, Untere Wasserbehörde etc.). Die Abstimmung dient dem nachfolgen- den Herstellen des Einvernehmens durch die Baudienststelle der BImA.

Ziel der planungsvorlaufenden Maßnahme ist die vollständige Ermittlung aller planungsrelevanten Anfor- derungen und Auflagen als Grundlagen für eine genehmigungsfähige Planung.

Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich (es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Auflistung):

− Klärung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie sonstiger behörd- licher Vorgaben für die vorgesehenen Flächen − Abstimmung der Anforderungen an die Regenwasserentwässerung einschließlich Einleitbedingungen und möglicher zentraler oder dezentraler Lösungen − Ermittlung liegenschaftsspezifischer Besonderheiten, die für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblich sind

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Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind in Form eines Protokolls zu dokumentieren, die Anforderungen festzuhalten und der AG vorzulegen. Für jede Liegenschaft ist seitens des TU eine fachlich geeignete, kom- munikativ versierte und proaktiv agierende Projektleitung zu benennen, die diese Abstimmungen eigen- ständig plant und durchführt. Auf dieser Grundlage erstellt der TU seine genehmigungsfähige Planung und übergibt diese zusammen mit der Dokumentation der Abstimmungen (dem Protokoll) der Baudienststelle zur Durchführung der Genehmigung im Zuge des Kenntnisgabeverfahrens.

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5 Building Information Modeling (BIM)

Der TU-Hochbau erarbeitet die ihm obliegenden Leistungen der Planung und in der BIM-Methode. Die An- forderungen der AG, die in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) (Übergabe Stufe 2 des Ver- fahrens) sind durch den TU-Hochbau verbindlich, vollständig und termingerecht umzusetzen.

BIM soll als primäre Methode für Dokumentation und Entscheidungsfindung verwendet werden. Die Mo- delle bilden die führende Dokumentation des Planungsstands. Pläne sind aus den BIM-Modellen abzuleiten.

Folgende BIM-Anwendungsfälle (AWF) sollen im Projekt umgesetzt werden:

− AWF 040: Visualisierung − AWF 050: Koordination der Fachgewerke − AWF 060: Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung − AWF 080: Ableitung von Planunterlagen − AWF 100: Mengen- und Kostenermittlung − AWF 120: Terminplanung der Ausführung − AWF 140: Baufortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung − AWF 150: Änderungs- und Nachtragsmanagement − AWF 170: Abnahme- und Mängelmanagement − AWF 180: Inbetriebnahme Management − AWF 190: Projekt- und Bauwerksdokumentation − AWF 200: Nutzung für Betrieb und Erhaltung

Es ist die Pflicht des TU-Hochbau, während der Planungs- und Ausführungszeit ein der Bauaufgabe ange- messenes, qualifiziertes Personal zur Umsetzung der BIM-Methode einzusetzen.

Der TU-Hochbau verantwortet die BIM-Gesamt- und Fachkoordination und stellt für die gemeinsame Koor- dination hinsichtlich Datenformat, Informationstiefe und Planungsqualität geeignete Koordinations- und Fachmodelle aller Projektliegenschaften entsprechend der Lieferterminvorgaben gemäß der AIA bereit.

Der TU-Hochbau ist verantwortlich, dass die geforderte Qualität eingehalten und die Liefergegenstände erbracht werden und koordiniert alle Fachdisziplinen gemäß seiner Beauftragung. Durch den TU-Hochbau werden alle Zwischen- und Abgabestände der digitalen Fachmodelle entsprechend den Anforderungen der AIA geliefert.

Alle in den AIA beschriebenen BIM-Anwendungsfälle, Level-of-Information-Need-Anforderungen (LOIN- Anforderungen), Modellierungsanforderungen, zu liefernde Objekte und Attribute sind gemäß ihren Anfor- derungen umzusetzen.

Der TU-Hochbau erstellt mit Beginn des Projekts einen BIM-Abwicklungsplan (BAP), der die Umsetzung der BIM-Methode gemäß AIA schlüssig und vollständig darstellt, und schreibt diesen über die gesamte Projekt- laufzeit entsprechend der Liefertermine, die in den AIA angegeben werden, in Zusammenarbeit mit den in den jeweiligen LPH beauftragten Projektbeteiligten und dem BIM-Management der AG sowie dem Nutzer und Betreiber fort.

Die AIA (mit ihren Anlagen) dient dem TU-Hochbau in ihrer Struktur als Grundlage für die Ausarbeitung des BAP. Darauf aufbauend entwickelt der TU-Hochbau im BAP einen Vorschlag zur prozessualen und techni- schen Umsetzung der zu berücksichtigenden Anwendungsfälle und beschreibt diesen entsprechend.

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Hierbei sind unter anderem Angaben zu beteiligten BIM-Rollen und -Verantwortlichkeiten, Eingangsdaten, Lieferleistungen sowie zur verwendeten BIM-fähigen Software und zu Datenaustauschformaten zu ma- chen.

Darüber hinaus sind die Prozesse der Kommunikation sowie der Bereitstellung modellbasierter Planungser- gebnisse und Prüfberichte darzustellen. Sämtliche durch den TU-Hochbau eigenständig sowie in Abstim- mung mit den Planungsbeteiligten und dem BIM-Management zu erbringenden Leistungen sind in den vom TU-Hochbau zu erstellenden übergeordneten Terminplänen und nicht als separate BIM-Terminpläne abzu- bilden.

Der BAP wird nach Auftragserteilung in Abstimmung mit den in den jeweiligen LPH beauftragen Beteiligten auf der Vorlage basierend erarbeitet, sodass der BAP 1.0 entsprechend den Lieferterminen (siehe AIA, Kap. 4 Liefergegenstände) vorgelegt werden kann. Jede BAP-Version erhält erst durch die Zustimmung der AG Gültigkeit.

Der TU-Hochbau führt Besprechungen gemäß der AIA durch. Er hat die seinen Leistungsbereich betreffen- den Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit BIM-Modellprüfungen zur BIM-Koordination durchge- führt werden können. Er hat etwa vorhandene Abstimmungen und Nachbearbeitungen von Planungsleis- tungen vorzunehmen. Es sind grundsätzlich alle Überprüfungen der BIM-Modelle im notwendigen Umfang gefordert, um ein leistungsphasengerechtes, abgestimmtes Koordinationsmodell herzustellen. Das Koordi- nationsmodell ist jeweils inklusive des Prüfungsberichts gesondert abzulegen.

Der TU-Hochbau verwendet zum Zwecke der Umsetzung der Projektabwicklung mit BIM die gemeinsame Datenumgebung Projektkommunikationssystem (PKMS) nach Maßgabe der AIA und des BAP. Er hat dort als Ergebnis seiner Planung und Umsetzung die BIM-Modell-Dateien, Pläne, Dokumentation und sonstige nach den Vorgaben der AIA und des BAP herzustellenden Dateien entsprechend den vereinbarten Aus- tauschformaten, Freigabeabläufen und Namenskonventionen einzustellen.

Informationsanforderungen des Betriebs

Die Anforderungen des Betriebs werden in der AIA sowie deren Anlagen (Modellierungsrichtlinie, Doku- mentation, Objektkatalog, Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) beschrieben und sind in der vorliegenden FLB beispielsweise in Abschnitt 3.2 Dokumentation enthalten. Wir weisen hier auf Besonderheiten und Schwer- punkte hin.

In diesem Projekt werden die jeweiligen Betreiber der Gebäude an der Prüfung der digitalen und baulichen Liefergegenstände beteiligt. Sie werden in jeder LPH mindestens ein Mal, rechtzeitig vor Abschluss der Phase, an Prüfläufen des Koordinationsmodells und gegebenenfalls an Planungs- beziehungsweise Baube- sprechungen oder Baubegehungen teilnehmen. Sie sind bei der Einweisung beziehungsweise Übergabe der Anlagen und des Gebäudes zugegen. Sie erhalten lesenden Zugriff auf das PKMS.

Ab der LPH2 gemäß HOAI soll ein Konzept zur Umsetzung des AWF Inbetriebnahme (AIA) unter Mitwirkung des TU-Hochbau ausgearbeitet werden. Ziel ist die Reduzierung von Arbeitsaufwand bei Inbetriebnahmen sowie die verbesserte Übergabe an den Betrieb durch eine durchgängige Informationsverwaltung.

Für den Betrieb wird die Dokumentation des gebauten Gebäudes in digitaler Form auf dem PKMS abgelegt. Dazu gehören neben den digitalen Liefergegenständen gemäß AIA die für den Betrieb erforderlichen Un- terlagen gemäß der Dokumentation (Übergabe Stufe 2 des Verfahrens). Hier werden insbesondere Fotodo- kumentationen für die spätere Unterstützung der Prozesse in der Betriebsphase gefordert.

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6 Rahmentermine

Tabelle 8: Rahmentermine

VE02 TU Umwelt und Medien

Zuschlagserteilung/Vertragsschluss Q3 2027

Leistungsende Q4 2029

VE03 TU Hochbau

Zuschlagserteilung/Vertragsschluss Q4 2027

Leistungsende vorraussichtlich Q1 2031

Übergeordnete Termine

Dauer Kenntnisgabeverfahren BImA ZE 80 Werktage

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7 Leistungsbeschreibung

7.1 Übergeordnete Leistungen

7.1.1 Einarbeitung in die Projektunterlagen

a) Die Leistungspflichten des AN beinhalten die vollständige fachlich-technische Einarbeitung in die vor- handenen Projektunterlagen, insbesondere in die Bestandsunterlagen zu den Liegenschaften, die vor- liegenden Planungsleistungen sowie die verbindliche Planungsgrundlage und die von der AG erarbeite- ten Vergabeunterlagen, zum Beispiel FLB oder die AIA sowie die Muster BAP.

b) Teil der Leistungen des AN ist im Weiteren eine Plausibilitätsprüfung des Nutzerbedarfs, der Kosten- und Terminziele sowie der vorliegenden Risikoübersicht der AG in Bezug auf die Vollständigkeit und Konsistenz. Die Erkenntnisse der Plausibilitätsprüfung sind zu dokumentieren, inklusive einer mögli- chen Erstellung von Verbesserungsvorschlägen für Unterlagen bei Bedarf.

Die FLB für die Planungs- und Bauleistung wird derzeit von einem durch die AG gesondert beauftragten TB erstellt. Diese orientiert sich maßgeblich an marktüblichen Baustandards unter Berücksichtigung spezifi- scher Anforderungen wie dem Ansatz des seriellen Bauens, den Vorgaben des Nutzers und los- beziehungs- weise liegenschaftsbezogener Besonderheiten.

Die von der AG erarbeiteten Vergabeunterlagen werden dem AN zusammen mit den weiteren Projektun- terlagen unmittelbar nach Zuschlagserteilung – soweit vorliegend – im .docx-/pdf- beziehungsweise .xlsx oder mpp-Format übergeben.

Leistungsbeginn des AN ist unmittelbar nach Beauftragung.

7.1.2 Schnittstellenharmonisierung und Sicherstellung des Informationsflusses zwi- schen TU Umwelt und Medien und TU Hochbau pro Los

Die Leistungspflicht des AN umfasst koordinierende, beratende und steuernde Maßnahmen sowie deren Dokumentation, um möglichen Konflikten zwischen den TU vorzubeugen und den erfolgreichen Projekt- fortschritt zu gewährleisten.

a) Der AN identifiziert und strukturiert eigenständig Schnittstellen zwischen den Planungs- und Bauleis- tungen sowie der Abnahme- und Inbetriebnahme zur Umsetzung der Baufeldfreimachung, Umwelt und Medien und den Planungs- und Bauleistungen sowie Abnahme- und Inbetriebnahme zur Umsetzung des Hochbaus in Bezug auf Kosten, Termine, Risiken und Qualitäten. Die Schnittstellen zwischen den beiden TU sind der AG in einer Schnittstellenliste/-matrize zu übergeben und regelmäßig fortzuschrei- ben. b) Der AN hat den Informationsfluss zwischen den beiden TU zu gewährleisten und klare Abstimmungs- prozesse in der Planungs-/Bau-/Abnahme- und Inbetriebnahme-Phase aufzusetzen, zu etablieren und fortzuschreiben. Hierzu gehört auch die Durchführung und Protokollierung möglicher Abstimmungsbe- sprechungen mit den beiden TU, unter Teilnahme der AG und ihrer Berater:innen. Die Leistung bein- haltet die Abstimmung fachlicher, terminlicher und organisatorischer Übergänge, wie zum Beispiel Baustellenzufahrten, Versorgungsanschlüsse/Übergabepunkte, Baufeldübergabe, Baustelleneinrich- tung oder die Koordination von Lieferketten. c) Erstellung von Koordinationsplänen der Schnittstelle TU Umwelt und Medien und TU Hochbau in der Planungs-/Bau-/Abnahme- und Inbetriebnahme-Phase.

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d) Der AN hat mit Beginn seiner Leistung quartalsweise einen Gesamtrahmenterminplan inklusive Darstel- lung des Soll-Ist-Abgleichs über das Los und den TU Umwelt und Medien sowie den TU Hochbau der AG und ihren Berater:innen zu übergeben. e) Zu den Leistungen des AN gehört, aus den Schnittstellen resultierende Risiken zu identifizieren, zu strukturieren, zu bewerten, eine Handlungsempfehlung auszusprechen und falls notwendig Gegen- maßnahmen zu benennen.

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7.2 Planungs- und Baucontrolling inklusive ökologische Baubegleitung

sowie Begleitung des Abnahme- und Inbetriebnahmemanage-

ments der Leistungserbringung des Totalunternehmers je Liegen-

schaft in technischer Hinsicht für die Baufeldfreimachung, Um-

welt und Medien

In diesem Rahmen fallen insbesondere folgende Tätigkeiten an:

7.2.1 Planungsmanagement

a) Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Planungsbesprechungen mit der AG sowie mit dem TU. Hierbei ist anzunehmen, dass wöchentlich bis zweiwöchentliche Planer-Jour-Fixe zur Abstim- mung mit der AG anzusetzen sind. Grundsätzlich ist der AN dafür zuständig, entweder die erforderli- chen Abstimmungsthemen im Planer-Jour-Fixe zu bündeln oder die entsprechenden Abstimmungster- mine zu initiieren. Seitens AN sind die Abstimmungen der im Rahmen der Planungsleistung erwartbaren Themen zu berücksichtigen. Hierzu sind die Projektspezifika zu berücksichtigen, wie beispielsweise auf- kommende Abstimmungsbedarfe zu BNB, BIM, dem Planungsprozess und ähnliche Themen. Zudem sind seitens AN regelmäßige, voraussichtlich wöchentliche, Abstimmungstermine mit der AG zur Vor- besprechung und Abstimmung sämtlicher Themen betreffend die Planung/des TU anzusetzen.

b) Darüber hinaus sind bis zu 24 ganztägige Planungs- und Prüfworkshops inklusive Moderation sowie Vor- und Nachbereitung mit dem TU durchzuführen. Des Weiteren fallen bis zu 17 ganztägige Kosten-/Ter- minworkshops an, die ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem TU vor- und nachzubereiten sowie zu mo- derieren sind.

c) Stetige Prüfung der Planungsleistungen und -ergebnisse des TU hinsichtlich vereinbarter Ziele, Anfor- derungen, Funktionen, Qualitäten und Quantitäten sowie in Bezug auf betriebliche Belange. Vorberei- tung der Sichtvermerke der Planunterlagen für die AG. Die Durchführung der Prüfungen mittels einge- richteter Prüfprozesse in einem PKMS setzt eine aktive Anwendung des Systems, auch unter Berücksichtigung des Einsatzes der BIM-Methode im Projekt, voraus. Die aus der Anwendung der BIM- Methode resultierenden Liefergegenstände sind zur Prüfung, Auswertung und Plausibilisierung der Pla- nungsleistungen und -ergebnisse der TU sowie für einen fortlaufenden Ergebnisaustausch mit der AG zu nutzen. Hierbei ist das Format der Prüfung dem AN überlassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Abstellen der erkannten Defizite im erwartbaren Rahmen einer durchschnittlichen Planungsqualität zu begleiten/nachzuverfolgen ist. Im Ergebnis ist in dem Sichtvermerk zu den erkannten Planungsdefi- ziten darzustellen, dass diese eingearbeitet wurden sowie welche Themen als Auflagen mit in die kom- mende Planungsphase eingebracht werden.

7.2.2 Terminmanagement

a) Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele

b) Prüfung des vom TU vorgelegten Terminplans auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der AG, Aus- wertung von Abweichungen und Abstimmung mit der AG zu den Ergebnissen der Prüfung sowie Plau- sibilisierung der durch den TU angegebenen Termine. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Abstellen der erkannten Defizite im erwartbaren Rahmen einer durchschnittlichen Terminplanqualität zu beglei- ten/nachzuverfolgen ist.

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c) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zum Beispiel zur Beschleunigung bei Terminverzögerungen als Grundlage für Gespräche der AG mit dem TU.

d) Kontrolle der frist- und termingerechten Leistungserbringung des TU im Hinblick auf Übereinstimmung mit den von der AG freigegebenen Terminplans.

7.2.3 Änderungs- und Entscheidungsmanagement

a) Formlose Beschreibung Änderungsbegehren je nach Initiator. Jede Änderung, sei es ein Bedarfs‑ oder ein Planungs‑ beziehungsweise Ausführungswunsch, muss schriftlich begründet werden.

b) Führen und Nachhalten des Entscheidungs- und Änderungsregisters mit Dokumentation des Datums des Eingangs, des Entscheidungsdatums und der verantwortlichen Stakeholder

c) Ausarbeiten der Entscheidungsvorlage (EV) mit Fokus auf Auswirkungen hinsichtlich Termine, Kosten und Qualitäten sowie Einschätzung der liegenschaftsübergreifenden Auswirkungen

d) Prüfung und Bewertung der Entscheidungsvorlage des TU und Identifikation von Gefährdungen der Kosten-, Qualitäts- und Terminziele

e) Fachliche Prüfung und Ergänzung nach Besprechung der Entscheidungsvorlage

f) Erstellung einer Empfehlung auf Basis der geprüften EV und der fachlichen Ergänzungen an die BImA ZE

g) Annahme des Änderungsantrags: Ablehnung oder Eskalation des Änderungsantrags

7.2.4 Risikomanagement

a) Überprüfung der Leistungsergebnisse des TU im Hinblick auf das Risikomanagement (monatlicher Rhythmus) und Abstimmung mit der AG zu den Ergebnissen der Überprüfung. Vom TU zu erfassen sind projektspezifische sowie projektübergreifende Risiken mit ihren zeitlichen sowie kostenmäßigen Aus- wirkungen einschließlich Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Gegenmaßnahmen.

b) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Beseitigung bestehender/eingetretener/zu erwartender Risi- ken als Grundlage für Gespräche der AG mit dem TU.

7.2.5 Kostenmanagement

a) Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele. Die technische Schnittstelle zum Gesamtcontrolling wird im weiteren Projektverlauf durch die AG definiert.

b) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bei drohenden beziehungsweise eingetretenen Kostenüberschrei- tungen als Grundlage für Gespräche der AG mit dem TU. c) Preisliche und inhaltliche Prüfung sowie Bewertung der Abschlags- und Schlussrechnungen des TU (ein- schließlich Vergleich von Ist- zu Soll-Leistungen, Mengenermittlung, Preisüberprüfung nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) und Marktpreisen sowie Feststellung von For- derungen sowie gegebenenfalls Mitwirkung und Unterstützung bei der erforderlichen Zurückweisung. Die Leistung umfasst monatlich eine Abschlagsrechnungen pro Liegenschaft. Der prinzipielle Ablauf im Hinblick auf die Rechnungsprüfung gestaltet sich wie folgt: Durch den TU werden vor Rechnungsstellung Vorabzüge der Rechnungen im .pdf-Format zur Verfügung gestellt, die vom AN zu prüfen sind. Die Ergebnisse der Prüfung sind einschließlich etwaiger

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Anmerkungen durch den AN in digitaler Form an die AG, die PD und den TU zu verteilen. Im Anschluss reicht der TU eine gegebenenfalls korrigierte Rechnung über das Online-Rechnungsportal der AG ein. Der AN überprüft die Umsetzung von der AG angemerkten Korrekturen.

d) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme.

e) Monatliche Fortschreibung der Kostenverfolgung je Liegenschaft (DIN 276, 2. Ebene).

f) Monatliche Fortschreibung der Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss je Liegenschaft (DIN 276, 2. Ebene).

7.2.6 Nachtragsmanagement

a) Preisliche und inhaltliche Prüfung sowie Bewertung von Nachtragsangeboten des TU einschließlich Stel- lungnahme gegenüber der AG.

b) Teilnahme und Mitwirkung an Nachtragsverhandlungen mit dem TU auf Seiten der AG.

7.2.7 Vertragsmanagement

a) Technische Prüfung, Bewertung und Dokumentation von Behinderungen beziehungsweise Stillständen und Bedenken.

b) Zuarbeit zum vertragsrelevanten Schriftverkehr zwischen AG und TU in technischer Hinsicht.

c) Mitwirkung bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber dem TU.

7.2.8 Berichtswesen

a) Erstellung von monatlichen Statusberichten zur Leistungserbringung des TU je Liegenschaft inklusive der unterschiedlichen Baufelder als Zuarbeit zum Berichtswesen gegenüber der AG. Die vom ANzu er- stellenden Statusberichte sind im Format der Governance-Sitzungsprotokolle (Übergabe Stufe 2 des Verfahrens) zu erstellen und umfassen inhaltliche Darstellungen zu Projektverlauf und nächsten Schrit- ten, Bautenstand, Termin- und Kostensituation, Risiken sowie von der AG zu treffenden Entscheidun- gen. Im Hinblick auf die Kostensituation ist abweichend von den Governance-Sitzungsprotokollen auf Basis der Leistungen des Kostenmanagements gemäß Abschnitt 2.2.5 eine monatsscharfe Darstellung der Ist-Kostensituation einschließlich Prognose und Risikokosten vorzulegen. Die Darstellung des Bau- tenstands ergänzt das bestehende Format der Governance-Sitzungsprotokolle.

7.2.9 Objektüberwachung

a) Durchführung und Protokollierung von Baubesprechungen mit dem TU. Hierbei ist anzunehmen, dass zweiwöchentliche Baustellen-Jour-Fixe zur Abstimmung mit der AG anzusetzen sind. Grundsätzlich ist der AN dafür zuständig, entweder die erforderlichen Abstimmungsthemen im Baustellen-Jour-Fixe zu bündeln oder die entsprechenden Abstimmungstermine zu initiieren. Seitens AN sind die Abstimmun- gen der im Rahmen der Bauleistung erwartbaren Themen zu berücksichtigen. Hierzu sind die Pro- jektspezifika zu berücksichtigen, wie beispielsweise aufkommende Abstimmungsbedarfe zum Baupro- zess oder ähnlichen Themen. Zudem sind seitens AN regelmäßige, voraussichtlich wöchentliche, Abstimmungstermine mit der AG zur Vorbesprechung und Abstimmung sämtlicher Themen betreffend den Bauprozess/des TU anzusetzen. Soweit möglich sind die Planungsbesprechungen und Baubespre- chungen in einem Termin zu bündeln.

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b) Durchführung und Protokollierung von Baustellenbegehungen nach Bauabschnitten und Bauleistungen angepasst an den Baufortschritt (durchschnittlich zweiwöchiger Rhythmus) einschließlich der Kontrolle der Gewerke, Feststellung des Leistungsstands, Mängelfeststellung sowie Bewertung und Überwa- chung der Mängelbeseitigung.

c) Prüfung der erbrachten Bauleistungen des TU im Hinblick auf die Vorgaben aus den Vertragsunterlagen zu vereinbarten Zielen, Anforderungen, Funktionen, Qualitäten und Quantitäten sowie Überwachung der Erfüllung baulicher Standards, des baulichen Zustands und der Anforderungen an den Bauablauf gemäß TU-Ausschreibung. Hierzu zählt ferner die ökologische Baubegleitung mit der Überwachung der Einhaltung umwelt- und naturschutzrechtlicher Vorgaben, der Kontrolle der Umsetzung festgelegter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen, der Dokumentation der ökologisch relevanten Bauabläufe sowie der Mitwirkung bei der Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und Gutach- tern. Die Durchführung der Prüfung mittels eingerichteter Prüfsoftware in einem eigenständigen Tool setzt eine aktive Anwendung des Systems, auch unter Berücksichtigung des Einsatzes der BIM-Methode im Projekt, voraus.

7.2.10 Begleitung und Koordination der Planung der Inbetriebnahme

a) Unterstützung und Kontrolle des Aufbaus eines Konzepts auf der Basis der Planung der Leistungen und der gewählten Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Baufeldfreimachung, Um- welt und Medien als Grundlage für die Aufgaben und Prozesse in der Bewirtschaftungssphase. Prüfung und Plausibilisierung sowie gegebenenfalls Ergänzung des Inbetriebnahme-Konzepts pro Liegenschaft, unter anderem durch Abstimmungen und Qualitätssicherung der durch den TU erstellten digitalen Lie- fergegenstände. Berücksichtigung der Inbetriebnahme der Versorgungseinrichtungen nach Abschluss der Inbetriebnahme des TU Hochbau.

b) Prüfung und Plausibilisierung des Teilnehmendenkreises gemäß Inbetriebnahme-Konzepts pro Liegen- schaft, insbesondere hinsichtlich der AG-seitigen Beteiligung.

c) Prüfung und Plausibilisierung sowie Ergänzung des Ablaufplans zur Inbetriebnahme sowohl pro Liegen- schaft als auch in einem Gesamt-Ablaufplan der Inbetriebnahme, in dem alle Liegenschaften in Bezie- hung zueinander dargestellt werden. Dabei sind alle weiterentwickelten Projekt-/Planungsinformatio- nen mit Inbetriebnahmemanagement-Relevanz (IBM-Relevanz) zu berücksichtigen.

d) Eskalationsanzeige bei der AG bei fehlender oder unzureichender Zuarbeit der TU oder anderer Pro- jektbeteiligter.

e) Optional: Darlegung und Abstimmung des Einweisungsprozesses.

7.2.11 Abnahmemanagement je Liegenschaft

Der AN unterstützt die AG bei der Durchführung der Abnahmen. Der AN hat mit seiner Leistungserbringung darauf hinzuwirken, dass vor Übernahme durch die AG alle gewerkespezifischen Inbetriebnahmen, Wirk-/Funktionstests, Sachverständigenabnahmen sowie die Abnahmen der Bauaufsicht dokumentiert und im PKMS digital abgelegt und frei von wesentlichen Mängeln erfolgt sind.

Im Rahmen des Abnahmemanagements fallen insbesondere folgende Leistungen an:

a) Übernahme vorbereitender Tätigkeiten auf Seiten der AG im Hinblick auf die technischen/ behördlichen Abnahmen sowie Steuerung der technischen/behördlichen Abnahmen, zum Beispiel Prüfung und lau- fende Konsolidierung Ablaufplanung.

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b) Protokollierung aller im Rahmen des Abnahmemanagements erfolgenden Besprechungen.

c) Teilnahme an technischen Vorbegehungen, gewerkespezifischen Inbetriebnahmen, Wirk-/Funktions- tests, Sachverständigenabnahmen sowie Teil- und Abnahmebegehungen einschließlich der Überprü- fung der digitalen Dokumentation und der Ergebnisse.

d) Prüfung der aufgenommenen Mängeldokumentation, Kontrolle und Dokumentation des Standes der Mängelbeseitigung. Dokumentation inklusive Hinweis auf Konflikte sowie deren mögliche Auswirkun- gen.

e) Abnahmeempfehlung für die AG.

f) Prüfung der Dokumentation der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

g) In Absprache mit der AG: Bestätigung der vollständigen Umsetzung der Vorgaben und Leistungsanfor- derungen aus der FLB sowie der technischen Anforderungen aus den weiteren Vergabeunterlagen.

h) Kontrolle der gemäß RBBau beziehungsweise BFR GBestand im Rahmen der Abnahme zu übergeben- den Unterlagen einschließlich der baubegleitenden Dokumentation sowie der abschließenden digitalen Baubestandsdokumentation auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit.

7.2.12 Inbetriebnahmemanagement je Liegenschaft

Der AN unterstützt die AG nach Abnahme der Leistungen der TU über einen Zeitraum von 12 Monaten bei der Überwachung der Inbetriebnahme durch den TU.

Die Leistungen des AN umfassen insbesondere:

a) AG-seitige Vorbereitung, Steuerung und Begleitung der Funktions- und Leistungstests, der Leistungs- messungen sowie der Inbetriebnahme einschließlich Überprüfung der Dokumentation der Ergebnisse insbesondere den Nachweisen der erreichten Bodenkennwerte durch Prüfberichte und den Vermes- sungsunterlagen.

b) Prüfung des Schulungs- und Einweisungskonzepts.

c) Protokollierung aller im Rahmen des Inbetriebnahmemanagements erfolgenden Besprechungen.

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7.3 Planungs- und Baucontrolling inklusive ökologische Baubegleitung

sowie Begleitung des Abnahme- und Inbetriebnahmemanage-

ments der Leistungserbringung des TU je Liegenschaft in techni-

scher Hinsicht für den Hochbau

In diesem Rahmen fallen insbesondere folgende Tätigkeiten an:

7.3.1 Planungsmanagement

a) Durchführung und Protokollierung der Planungsbesprechungen mit der AG sowie dem TU. Hierbei ist anzunehmen, dass wöchentlich bis zweiwöchentliche Planer-Jour-Fixe zur Abstimmung mit der AG an- zusetzen sind. Grundsätzlich ist der AN dafür zuständig, entweder die erforderlichen Abstimmungsthe- men im Planer-Jour-Fixe zu bündeln oder die entsprechenden Abstimmungstermine zu initiieren. Sei- tens AN sind die Abstimmungen der im Rahmen der Planungsleistung erwartbaren Themen zu berücksichtigen. Hierzu sind die Projektspezifika zu berücksichtigen, wie beispielsweise aufkommende Abstimmungsbedarfe zu BNB, BIM, dem Planungsprozess und ähnliche Themen. Zudem sind seitens AN regelmäßige, voraussichtlich wöchentliche Abstimmungstermine mit der AG zur Vorbesprechung und Abstimmung sämtlicher Themen betreffend der Planung/des TU anzusetzen.

b) Darüber hinaus sind bis zu 24 ganztägige Planungs- und Prüfworkshops inklusive Moderation sowie Vor- und Nachbereitung mit dem TU durchzuführen. Des Weiteren fallen bis zu 17 ganztägige Kosten- /Ter- minworkshops an, die ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem TU vor- und nachzubereiten sowie zu mo- derieren sind.

c) Prüfung der Planungsleistungen und -ergebnisse des TU hinsichtlich vereinbarter Ziele, Anforderungen, Funktionen, Qualitäten und Quantitäten sowie in Bezug auf betriebliche Belange. Vorbereitung der Sichtvermerke der Planunterlagen für die AG. Die Durchführung der Prüfung mittels eingerichteter Prüf- prozesse in einem PKMS setzt eine aktive Anwendung des Systems, auch unter Berücksichtigung des Einsatzes der BIM-Methode im Projekt, voraus. Die aus der Anwendung der BIM-Methode resultieren- den Liefergegenstände sind zur Prüfung, Auswertung und Plausibilisierung der Planungsleistungen und -ergebnisse des TU sowie für einen fortlaufenden Ergebnisaustausch mit der AG zu nutzen. Hierbei ist das Format der Prüfung dem AN überlassen. Eine einmalige Sichtung der Planung ist jedoch nicht ausreichend. Vielmehr ist im Ermessen des AN entweder eine kontinuierliche Prüfung der Planung des TU erforderlich. Alternativ kann die Prüfung am Ende der Leistungsphase erfolgen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Abstellen der erkannten Defizite im erwartbaren Rahmen einer durchschnitt- lichen Planungsqualität zu begleiten/nachzuverfolgen ist. Im Ergebnis ist in dem Sichtvermerk zu den erkannten Planungsdefiziten darzustellen, dass diese eingearbeitet wurden sowie welche Themen als Auflagen mit in die kommende Planungsphase eingebracht werden.

d) Der AN stellt die Umsetzung der BIM-Methode durch den TU auf Grundlage des Masterplans BIM für Bundesbauten sicher. Der Masterplan diente als Basis für die bauprogrammspezifische Weiterentwick- lung durch die AG, dem Nutzer sowie dem Betreiber, deren zentrales Ergebnis die AIA sind. Die Leistun- gen des operativen BIM-Managements werden gemäß der darin definierten Rollenbeschreibungen (siehe Abschnitt 5.2 der AIA) erbracht, einschließlich der vollumfänglichen Nutzung des PKMS und der offenen BIM-Standards.

e) AG-seitige Vorbereitung, Begleitung und Steuerung der Planung der Bemusterung einschließlich der Überprüfung der Dokumentation und der Ergebnisse.

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7.3.2 Terminmanagement

a) Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele.

b) Prüfung des vom TU vorgelegten Terminplans auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der AG, Aus- wertung von Abweichungen und Abstimmung mit der AG zu den Ergebnissen der Prüfung sowie Plau- sibilisierung der durch den TU angegebenen Termine. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Abstellen der erkannten Defizite im erwartbaren Rahmen einer durchschnittlichen Terminplanqualität zu beglei- ten/nachzuverfolgen ist.

c) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zum Beispiel zur Beschleunigung bei Terminverzögerungen als Grundlage für Gespräche der AG mit dem TU.

d) Kontrolle der frist- und termingerechten Leistungserbringung des TU im Hinblick auf Übereinstimmung mit dem von der AG freigegebenen Terminplan.

7.3.3 Änderungs- und Entscheidungsmanagement

a) Formlose Beschreibung Änderungsbegehren je nach Initiator:in. Jede Änderung, sei es ein Bedarfs‑ oder ein Planungs‑ beziehungsweise Ausführungswunsch, muss schriftlich begründet werden.

b) Führen und Nachhalten des Entscheidungs- und Änderungsregisters mit Dokumentation des Datums des Eingangs, des Entscheidungsdatums und der verantwortlichen Stakeholder.

c) Ausarbeiten der EV mit Fokus auf Auswirkungen hinsichtlich Termine, Kosten und Qualitäten sowie Einschätzung der liegenschaftsübergreifenden Auswirkungen.

d) Prüfung und Bewertung der EV des TU und Identifikation von Gefährdungen der Kosten-, Qualitäts- und Terminziele.

e) Fachliche Prüfung und Ergänzung nach Besprechung der EV.

f) Erstellung einer Empfehlung auf Basis der geprüften EV und der fachlichen Ergänzungen an die BImA ZE.

g) Annahme des Änderungsantrags: Ablehnung oder Eskalation des Änderungsantrags.

7.3.4 Risikomanagement

a) Überprüfung der Leistungsergebnisse des TU im Hinblick auf das Risikomanagement (monatlicher Rhythmus) und Abstimmung mit der AG zu den Ergebnissen der Überprüfung. Vom TU zu erfassen sind projektspezifische sowie projektübergreifende Risiken mit ihren zeitlichen sowie kostenmäßigen Aus- wirkungen einschließlich Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Gegenmaßnahmen.

b) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Beseitigung bestehender/eingetretener/zu erwartender Risi- ken als Grundlage für Gespräche der AG mit dem TU.

7.3.5 Kostenmanagement

a) Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele.

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b) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bei drohenden beziehungsweise eingetretenen Kostenüberschrei- tungen als Grundlage für Gespräche der AG mit dem TU.

c) Preisliche und inhaltliche Prüfung sowie Bewertung der Abschlags- und Schlussrechnungen des TU (ein- schließlich Vergleich von Ist- zu Soll-Leistungen, Mengenermittlung, Preisüberprüfung nach VOB/B und Marktpreisen sowie Feststellung von Forderungen sowie gegebenenfalls Mitwirkung und Unterstüt- zung bei der erforderlichen Zurückweisung. Die Leistung umfasst monatlich eine Abschlagsrechnungen pro Liegenschaft. Der prinzipielle Ablauf im Hinblick auf die Rechnungsprüfung gestaltet sich wie folgt: Durch den TU werden vor Rechnungsstellung Vorabzüge der Rechnungen im .pdf-Format zur Verfügung gestellt, die vom AN zu prüfen sind. Die Ergebnisse der Prüfung sind einschließlich etwaiger Anmerkun- gen durch den AN in digitaler Form an die AG, die PD und den TU zu verteilen. Im Anschluss reicht der TU eine gegebenenfalls korrigierte Rechnung über das Online-Rechnungsportal der AG ein. Der AN überprüft die Umsetzung von ihr angemerkten Korrekturen.

d) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme.

e) Monatliche Fortschreibung der Kostenverfolgung je Liegenschaft (DIN 276, 2. Ebene).

f) Monatliche Fortschreibung der Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss je Liegenschaft (DIN 276, 2. Ebene).

7.3.6 Nachtragsmanagement

a) Preisliche und inhaltliche Prüfung sowie Bewertung von Nachtragsangeboten des TU einschließlich Stel- lungnahme gegenüber der AG.

b) Teilnahme und Mitwirkung an Nachtragsverhandlungen mit dem TU auf Seiten der AG.

7.3.7 Vertragsmanagement

a) Technische Prüfung, Bewertung und Dokumentation von Behinderungen beziehungsweise Stillständen und Bedenken.

b) Zuarbeit zum vertragsrelevanten Schriftverkehr zwischen AG und TU in technischer Hinsicht.

c) Mitwirkung bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber dem TU.

7.3.8 Berichtswesen

a) Erstellung von monatlichen Statusberichten zur Leistungserbringung des TU je Liegenschaft inklusive der unterschiedlichen Baufelder als Zuarbeit zum Berichtswesen gegenüber der AG. Die von dem AN zu erstellenden Statusberichte sind im Format der Governance-Sitzungsprotokolle zu erstellen und umfas- sen inhaltliche Darstellungen zu Projektverlauf und nächsten Schritten, Bautenstand, Termin- und Kos- tensituation, Risiken sowie von der AG zu treffenden Entscheidungen. Im Hinblick auf die Kostensitua- tion ist abweichend von den Governance-Sitzungsprotokollen auf Basis der Leistungen des Kostenmanagements gemäß Abschnitt 2.3.5 eine monatsscharfe Darstellung der Ist-Kostensituation einschließlich Prognose und Risikokosten vorzulegen. Die Darstellung des Bautenstands ergänzt das be- stehende Format der Governance-Sitzungsprotokolle.

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7.3.9 Objektüberwachung

a) Durchführung und Protokollierung von Baubesprechungen mit dem TU. Hierbei ist anzunehmen, dass zweiwöchentliche Baustellen-Jour-Fixe zur Abstimmung mit der AG anzusetzen sind. Grundsätzlich ist der AN dafür zuständig, entweder die erforderlichen Abstimmungsthemen im Baustellen-Jour-Fixe zu bündeln oder die entsprechenden Abstimmungstermine zu initiieren. Seitens AN sind die Abstimmun- gen der im Rahmen der Bauleistung erwartbaren Themen zu berücksichtigen. Hierzu sind die Pro- jektspezifika zu berücksichtigen, wie beispielsweise aufkommende Abstimmungsbedarfe zum Baupro- zess oder ähnlichen Themen. Zudem sind seitens AN regelmäßige, voraussichtlich wöchentliche, Abstimmungstermine mit der AG zur Vorbesprechung und Abstimmung sämtlicher Themen betreffend den Bauprozess/des TU anzusetzen. Soweit möglich sind die Planungsbesprechungen und Baubespre- chungen in einem Termin zu bündeln.

b) Durchführung und Protokollierung von Baustellenbegehungen nach Bauabschnitten und Bauleistungen angepasst an den Baufortschritt (durchschnittlich zweiwöchentlicher Rhythmus) einschließlich der Kon- trolle der Gewerke, Feststellung des Leistungsstands, Mängelfeststellung sowie Bewertung und Über- wachung der Mängelbeseitigung.

c) Prüfung der erbrachten Bauleistungen des TU im Hinblick auf die Vorgaben aus den Vertragsunterlagen zu vereinbarten Zielen, Anforderungen, Funktionen, Qualitäten und Quantitäten sowie Überwachung der Erfüllung baulicher Standards, des baulichen Zustands und der Anforderungen an den Bauablauf gemäß TU-Ausschreibung. Hierzu zählt ferner die ökologische Baubegleitung mit der Überwachung der Einhaltung umwelt- und naturschutzrechtlicher Vorgaben, der Kontrolle der Umsetzung festgelegter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen, der Dokumentation der ökologisch relevanten Bauabläufe sowie der Mitwirkung bei der Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und Gutach- tern. Die Durchführung der Prüfung mittels eingerichteter Prüfsoftware in einem eigenständigen Tool setzt eine aktive Anwendung des Systems, auch unter Berücksichtigung des Einsatzes der BIM-Methode im Projekt, voraus.

7.3.10 Optional: Vorbereitung, Auswertung und Begleitung der Ausschreibung Infra- strukturelles Gebäudemanagement (IGM)/ Technisches Gebäudemanage- ment (TGM)

a) Optional: Mit Ende LPH 03 HOAI ist das Grobkonzept-Betreiben durch den Bieter zu erstellen und vor- zulegen (inkl. Inbetriebnahme Schnittstellendefinition Übergabe zu Betrieb).

b) Optional: Mitte LPH 05 HOAI hat der Bieter die Ausschreibungsunterlagen (LV, Preisblatt, Wertungs- matrix und Anlagenverzeichnis) zu erstellen und mit der AG abzustimmen.

c) Optional: Ende LPH 05 HOAI hat der Bieter die Ausschreibungsunterlagen (LV, Preisblatt und Anlagen- verzeichnis und Betreiberkonzept) nach den Gesprächen mit der AG gegebenenfalls zu ergänzen und zu finalisieren.

d) Optional: Der Bieter hat die Auswertung von circa drei bis fünf Angeboten je Liegenschaft durchzufüh- ren.

e) Optional: Der Bieter hat die Verhandlungsphase zu begleiten. Es wird davon ausgegangen, dass es circa drei bis fünf Verhandlungen pro Liegenschaft geben wird.

f) Optional: Auswertung der optimierten Angebote von circa drei bis fünf Angeboten je Liegenschaft.

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g) Optional: Erstellung einer Vergabeempfehlung.

7.3.11 Begleitung und Koordination der Planung der Inbetriebnahme

a) Unterstützung und Kontrolle des Aufbaus eines Konzepts auf der Basis der digitalen Gebäudestruktu- rierung der Bauwerksinformationsmodelle als Grundlage für die Aufgaben und Prozesse in der Bewirt- schaftungssphase. Prüfung und Plausibilisierung sowie gegebenenfalls Ergänzung des Inbetriebnahme- Konzepts pro Liegenschaft unter anderem durch Abstimmungen und Qualitätssicherung der durch den TU erstellten digitalen Liefergegenstände.

b) Prüfung und Plausibilisierung des Teilnehmendenkreises gemäß Inbetriebnahme-Konzepts pro Liegen- schaft. Insbesondere hinsichtlich der AG-seitigen Beteiligung.

c) Prüfung und Plausibilisierung sowie Ergänzung des Ablaufplans zur Inbetriebnahme sowohl pro Liegen- schaft als auch in einem Gesamt-Ablaufplan der Inbetriebnahme, in dem alle Liegenschaften in Bezie- hung zueinander dargestellt werden. Dabei sind alle weiterentwickelten Projekt-/Planungsinformatio- nen mit IBM-Relevanz zu berücksichtigen.

d) Eskalationsanzeige bei der AG bei fehlender oder unzureichender Zuarbeit des TU oder anderer Pro- jektbeteiligter.

e) Optional: Darlegung und Abstimmung des Einweisungsprozesses

7.3.12 Abnahmemanagement je Liegenschaft

Der AN unterstützt die AG bei der Durchführung der Abnahmen. Der AN hat mit seiner Leistungserbringung darauf hinzuwirken, dass vor Übernahme durch die AG alle gewerkespezifischen Inbetriebnahmen, Wirk-/Funktionstests, Sachverständigenabnahmen sowie die Abnahmen der Bauaufsicht dokumentiert und im PKMS digital abgelegt und frei von wesentlichen Mängeln erfolgt sind.

Im Rahmen des Abnahmemanagements fallen insbesondere folgende Leistungen an:

a) Übernahme vorbereitender Tätigkeiten auf Seiten der AG im Hinblick auf die technischen/behördlichen Abnahmen sowie Steuerung der technischen/behördlichen Abnahmen, zum Beispiel Prüfung und lau- fende Konsolidierung Ablaufplanung.

b) Protokollierung aller im Rahmen des Abnahmemanagements erfolgenden Besprechungen.

c) Teilnahme an technischen Vorbegehungen, gewerkespezifischen Inbetriebnahmen, Wirk-/Funktions- tests, Sachverständigenabnahmen sowie Teil- und Abnahmebegehungen einschließlich der Überprü- fung der digitalen Dokumentation und der Ergebnisse.

d) Prüfung der aufgenommenen Mängeldokumentation, Kontrolle und Dokumentation des Standes der Mängelbeseitigung; Dokumentation inklusive Hinweis auf Konflikte sowie deren mögliche Auswirkun- gen.

e) Abnahmeempfehlung für die AG.

f) Prüfung der Dokumentation der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

g) In Absprache mit der AG: Bestätigung der vollständigen Umsetzung der Vorgaben und Leistungsanfor- derungen aus der FLB sowie der technischen Anforderungen aus den weiteren Vergabeunterlagen.

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h) Der AN stellt die Umsetzung der BIM-Methode durch den TU auf Grundlage des Masterplans BIM für Bundesbauten sicher. Der Masterplan diente als Basis für die bauprogrammspezifische Weiterentwick- lung durch die AG, dem Nutzer sowie dem Betreiber, deren zentrales Ergebnis die AIA sind. Die Leistun- gen des operativen BIM-Managements werden gemäß der darin definierten Rollenbeschreibungen (siehe Abschnitt 5.2 der AIA) erbracht, einschließlich der vollumfänglichen Nutzung des PKMS.

i) Kontrolle der gemäß RBBau beziehungsweise BFR GBestand im Rahmen der Abnahme zu übergeben- den Unterlagen einschließlich der baubegleitenden Dokumentation sowie der abschließenden digitalen Baubestandsdokumentation auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit.

7.3.13 Inbetriebnahme Management je Liegenschaft

Der AN unterstützt die AG nach Abnahme der Leistungen des TU über einen Zeitraum von 12 Monaten bei der Überwachung der Inbetriebnahme durch die TU.

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:

a) AG-seitige Vorbereitung, Steuerung und Begleitung der Funktions- und Leistungstests, der Leistungs- messungen sowie der Inbetriebnahme einschließlich Überprüfung der Dokumentation der Ergebnisse.

b) Prüfung des Schulungs- und Einweisungskonzepts.

c) Protokollierung aller im Rahmen des Inbetriebnahmemanagements erfolgenden Besprechungen.

d) Durchführung einer Nachbegehung je Unterkunftsgebäude 12 Monate nach Nutzungsaufnahme.

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