VOEK 310-25 FB Frage-Antwort 1-9.pdf

Technische Beratung für Planung und Bau von Bundeswehrunterkünften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 21:02 (Europe/Berlin)

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Technische Beratungsleistung für die Realisierung von Bundeswehrunterkünften, VE04 Vergabenummer: VOEK 310-25

Teilnehmerfragen und Antworten

Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:16.09.2026

Lfd. Nr.Bezug / Betroffener Punkt der UnterlagenFrageAntwort
1Mindestkriterium 3.3 Technische Beratungsleistung – BIMFür das Mindestkriterium 3.3 Technische Beratungsleistung – BIM wird vorgegeben, dass es sich um „Beratungsleistungen betreffend der Planung eines vergleichbaren Neubaus“ handeln muss – können Sie bitte klarstellen, welche Leistungen hier konkret als Eignungskriterium erforderlich sind? Die Beschreibung passt aus unserer Sicht nicht mit dem Erfordernis 3.3.2.4 „Vollumfängliche Umsetzung des Projektsteuerungsbildes BIM auf Basis AHO […]“ zusammen.Siehe Änderungsbekanntmachung. Die Angaben wurden in der Unterlage VOEK_310-25_VE04_T1-2_Wertungsmatrix_TNW und dem Formblatt VOEK_310-25_VE04_T2-1-8_FB_Referenzen konkretisiert und die Dokumente ausgetauscht.
2Mindestkriterium 3.6 Technischer Beratung – Objektüberwachung “Hochbau“Bezüglich des Mindestkriterium 3.6 Technischer Beratung – Objektüberwachung “Hochbau“ bitten wir um Klärung, ob auch artverwandte Leistungen, die mit der Kernaufgabe identisch sind, wie das “Baucontrolling“ für vergleichbare Neubauten gewertet werden – auch wenn diese nicht den vollen Umfang der Objektüberwachung gem. LPH 08 HOAI beinhalten?Es ist der volle Umfang der Objektüberwachung, exklusive der Koordinierung der Gewerke gem. LPH 08 HOAI nachzuweisen.
3Bitte um Bereitstellung der Zuschlagsmatrixim Zusammenhang mit der oben genannten Ausschreibung ist uns aufgefallen, dass die Zuschlagsmatrix bzw. die detaillierten Zuschlagskriterien bislang nicht in den Vergabeunterlagen enthalten sind. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns die entsprechende Zuschlagsmatrix zur Verfügung stellen.Die Zuschlagsmatrix wird im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
4Mindestkriterium 3.3 Technische Beratungsleistung – BIMDürfen für das Mindestkriterium 3.3 „Technische Beratungsleistung – BIM“ auch Referenzen aus dem Bereich Bürogebäude geltend gemacht werden? Aus unserer Sicht sind BIM-Leistungen bei Bürogebäuden häufig mindestens ebenso komplex, teilweise sogar komplexer als bei Wohngebäuden, insbesondere aufgrund höherer technischer Anforderungen und einer größeren Anzahl beteiligter Fachdisziplinen.Siehe Änderungsbekanntmachung. Die Angaben wurden in der Unterlage VOEK_310-25_VE04_T1-2_Wertungsmatrix_TNW und dem Formblatt VOEK_310-25_VE04_T2-1-8_FB_Referenzen konkretisiert und die Dokumente ausgetauscht.
5Anforderungen an BIM-Referenzen / LeistungsumfangGemäß den Vergabeunterlagen sind Referenzprojekte mit BIM-Leistungen nachzuweisen. Im Wohnungsbau werden BIM-Leistungen jedoch häufig lediglich bis zum Beginn der Bauausführung bzw. bis zum Abschluss der Planungsleistungen beauftragt, während Leistungen der LP 8 und LP 9 regelmäßig nicht Bestandteil des BIM-Leistungsbildes sind. Frage: Kann eine Referenz als vollständig anerkannt werden, sofern die BIM-Leistungen projektspezifisch mit Beginn der Bauausführung bzw. nach Abschluss der Planungsleistungen endeten und daher keine BIM-Leistungen in den Leistungsphasen 8 und 9 erbracht wurden? Oder wird für die Wertbarkeit der Referenz zwingend ein BIM-Leistungsnachweis über die Bauausführung hinaus erwartet?Die BIM-Leistungen in den Leistungsphasen 8 und 9 sind zwingend nachzuweisen, damit eine Referenz gewertet werden kann. Darüber hinaus ist die Beantwortung der Bieterfrage 4 zu beachten.
6Anforderungen an die Nutzungsart der ReferenzprojekteNach den Vergabeunterlagen müssen Referenzprojekte einen Wohnnutzungsanteil von mindestens 50 % aufweisen. BIM-Anwendungen im deutschen Wohnungsbau sind jedoch insbesondere bei bereits fertiggestellten Projekten bislang nur eingeschränkt verbreitet, da eine entsprechende BIM- Anforderung in vielen Projekten vor mehreren Jahren noch nicht etabliert war. Dadurch steht nur eine begrenzte Anzahl geeigneter Referenzen zur Verfügung. Frage: Wäre der Auftraggeber bereit, die Anforderungen an den geforderten Wohnnutzungsanteil zu flexibilisieren oder alternativ Referenzprojekte mit vergleichbaren Anforderungen an Planung, Koordination, Sicherheits- und Betriebsanforderungen (z. B. Projekte für Bundeswehr, Polizei oder andere sicherheitsrelevante öffentliche Einrichtungen) als gleichwertig anzuerkennen?Es wird auf die Antwort zur Bieterfrage 4 verwiesen.
7Bieterfrage zum Kriterium Ziff. 3.3.2.1Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Eignung für die ausgeschriebene BIM-Beratungsleistung an bestimmte Gebäudenutzungen, insbesondere Wohnbebauung, geknüpft wird. Für die BIM-Kompetenz erscheint vielmehr die technische und planerische Komplexität des Referenzprojektes maßgeblich. So sollte beispielsweise die nachweislich erfolgreiche BIM-Anwendung bei hochkomplexen Bauvorhaben wie Flughafenterminals oder Bahnhöfen einen gleichwertigen bzw. höheren Eignungsnachweis darstellen. Wir bitten daher, die Anforderung dahingehend anzupassen, dass Referenzprojekte unabhängig von der Nutzungsart anerkannt werden, sofern sie hinsichtlich ihrer Komplexität mindestens vergleichbar sind, z. B. Baukosten KG 300–400 von mindestens 25 Mio. € netto und mindestens Honorarzone III aufweisen sowie eine BIM- Management-Leistungserbringung von der Planungsphase bis einschließlich Projektabschluss umfassen. Sofern der Auftraggeber an der Beschränkung auf die genannten Nutzungsarten festhält, bitten wir um Darlegung der konkreten leistungsbezogenen Gründe, aus denen gerade die Erfahrung mit diesen Gebäudetypologien für die Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen BIM-Beratungsleistung erforderlich ist. Vielen Dank.Es wird auf die Antwort zur Bieterfrage 4 verwiesen.

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8Bezug: Anlage T1-2 Wertungsmatrix, Kriterium 3.3; Anlage T2-1-8, Ziffern 3.3.2.4 und 3.3.2.5Kriterium 3.3 (Unternehmensreferenz Technische Beratungsleistung – BIM) nennt unter 3.3.2.4 das Projektsteuerungsbild BIM auf Basis AHO und unter 3.3.2.5 das BIM-Management AHO „oder ein vergleichbarer Leistungsumfang“. Es handelt sich um Grund- und besondere Leistungen, die regelmäßig von unterschiedlichen Unternehmen erbracht werden: Die Grundleistungen der Projektsteuerung bezogen auf ein BIM-Projekt von einem Projektsteuerungsbüro und die besonderen Leistungen (BIM-Management) von einem BIM-Dienstleister. Gehen wir recht in der Annahme, dass eine Referenz das Kriterium 3.3 erfüllt, wenn „im Sinne des vergleichbaren Leistungsumfanges“ entweder die Grundleistungen oder die besonderen Leistungen (BIM-Management) ab Projektstufe Planung bis einschließlich Projektabschluss verantwortet hat?Es wird auf die Antwort zur Bieterfrage 4 verwiesen. Darüber hinaus können die BIM-Management-Leistungen durch einen BIM-Dienstleister erbracht werden.
9Bezug: Anlage T4-1 PBuLB, Kap. 5 (BIM) – Projektkommunikationssystem (PKMS)Die Leistungsbeschreibung fordert die Nutzung eines Projektkommunikationssystems (PKMS) als gemeinsame Datenumgebung. Wird das PKMS durch die Auftraggeberin gestellt oder ist es durch den jeweiligen TU bereitzustellen? Falls die AG das System stellt: Um welches Produkt handelt es sich?Das PKMS-System wird durch die AG gestellt. Es handelt sich hierbei um die Plattform Big von Kaulquappe.
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