0142_26 Aufforderungsteil.pdf

Tagesdienstkleidung für die Feuerwehr Magdeburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 10:56 (Europe/Berlin)

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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart Landeshauptstadt Magdeburg Die Oberbürgermeisterin Zentrale Vergabestelle 39090 Magdeburg Öffentliche Ausschreibung Sitz: Katzensprung 2, 39104 Magdeburg Tel: +49391540 2445 Fax: +49391540 5323 Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de

An Teilnehmer/Bewerber Ablauf der Angebotsfrist Datum/Uhrzeit Ausschreibung für: 14.09.2026 23:59:59

Bindefrist endet am: 11.12.2026 23:59:59

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

(Vergabeverfahren gemäß UVgO)

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tagesdienstkleidung für die Feuerwehr Magdeburg

Vergabenummer Leistung 30-ZV-0142/26

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017) 227 Zuschlagskriterien Information zum Datenschutz

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 625 NATO Infrastrukturbauten

Handlungsanleitung Ergänzende_Vertragsbedingungen zu den §§ 17 und 18 TVergG LSA

VHB – Bund – Ausgabe 2019 – Stand 2019 Seite 1 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle weiterhin vor, die Originale zu verlangen) 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])

234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern

Eigenerklärungen zu § 14 TVergG LSA vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft

Eigenerklärungen zum § 11 TVergG LSA vom Nachunternehmer

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst 39090 Magdeburg zu vergeben.

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Fax Straße E-Mail PLZ/Ort

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

VHB – Bund – Ausgabe 2019 – Stand 2019 Seite 2 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe. Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) vom präqualifizierten Bieter/ jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft Zertifizierung nach EIN ISO 11612:2015 A1, A2, B1, C1 und EN1149-5 jeweils ein Muster für Blouson und Cargohose (Gr. 52 – Herren) nebst Datenblätter

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

siehe (Auftrags)Bekanntmachung Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)

3.3 - frei -

VHB – Bund – Ausgabe 2019 – Stand 2019 Seite 3 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 4 Losweise Vergabe

Nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen)

  • ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

6 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

VHB – Bund – Ausgabe 2019 – Stand 2019 Seite 4 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

7 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe

„Angebot für

Maßnahmennummer:Maßnahme: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tagesdienstkleidung für die Feuerwehr Magdeburg
Vergabenummer: 30-ZV-0142/26Leistung:

„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.

8 Nachprüfungsstelle

Anträge auf Nachprüfung können entsprechend § 24 TVergG LSA gestellt werden an:

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/ Saale Telefon: +49 3455141529, Telefax: +49 3455141115

9 Kommunikation während des Verfahrens, Nachforderung von Unterlagen

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.

Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.

VHB – Bund – Ausgabe 2019 – Stand 2019 Seite 5 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

Information zum Datenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle (ZVS)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Rahmens der EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

  1. Datenschutzhinweis

Zum Vergabeverfahren Vergabenr: 30-ZV-0142/26 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tagesdienstkleidung für die Feuerwehr Magdeburg

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist Frau BRAUNE, Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Katzensprung 2, 39104 Magdeburg, E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de, Tel. Behördennummer 115 oder

+49391540 2445

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung Julius-Bremer-Straße 10 39104 Magdeburg, Tel. Behördennummer 115 oder +49 391 540-2808, Mail: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de.

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir erheben und verarbeiten die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

  • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
  • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Beteiligung am Vergabeverfahren und für einen Vertragsschluss erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Angebot im Zuge des Vergabeverfahrens somit nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Im Rahmen eines Vergabeverfahrens kommen verschiedene Ermächtigungsnormen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Rechtsgrundlagen einer rechtmäßigen Verarbeitung in Betracht:

Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die Datenverarbeitung im Rahmen des Vergabeverfahrens als vorvertragliche Maßnahme zur Durchführung erforderlich ist.

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. einzelnen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und je nach Auftragsart der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A, des Tariftreue- und Vergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) sowie der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) Rechtsgrundlage.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSVGO zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Auch dies kann in der Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (02/2024) Seite 6 von 13

Anwendung der einzelnen Bestimmungen des GWB, der VgV, der UVgO, des TVergG LSA oder der VOB/A sowie der VergStatVO zu sehen sein.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Wir geben die von Ihnen gemachten Angaben zur Bearbeitung an die am Vergabeverfahren beteiligten Dritten, (Planungsbüros, Architekten, Ingenieure, Statiker, ggf. Gutachter und Rechtsanwälte, Nachprüfungsstellen, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe und Zuwendungsgeber) weiter. Bei Streitigkeiten werden die Daten auch an die zuständigen Vergabekammern und/oder Gerichte weitergegeben.

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Vorgänge zu dem jeweiligen Vergabeverfahren werden für die Dauer der Bearbeitung gespeichert und darüber hinaus für die Dauer der Verjährung sowie der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und ggf. vom Zuwendungsgeber festgesetzten Ausführungsfristen.

  1. Recht auf Auskunft

Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.

  1. Recht auf Berichtigung

Sie haben nach Art. 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffenden personenbezogener Daten zu verlangen.

  1. Recht auf Einschränkung

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO zu verlangen, sofern eine der darin genannten Voraussetzungen gegeben ist.

  1. Widerspruchsrecht

Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO). Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de Bitte beachten Sie, dass wir bei derartigen Anfragen sicherstellen müssen, dass es sich tatsächlich um die betroffene Person handelt. Aus diesem Grund wird regelmäßig ein Identitätsnachweis erforderlich sein.

  1. Beschwerderecht

Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto- von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).

Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (02/2024) Seite 7 von 13

227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)

Vergabenummer
30-ZV-0142/26
Maßnahme Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tagesdienstkleidung für die Feuerwehr Magdeburg
Leistung

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien

ZuschlagskriterienGewich- tung %Grundlage PunktebewertungPunkte min./max je Kriterium
1Preis100Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber100 0
2
3
4
5
6
Summe100

Hinweise: 1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkte festgelegt. 100 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Allgemeiner Hinweis bei mehreren Zuschlagskriterien: Bei abschließender Gleichheit der Gesamtpunktzahl von allen o.g. Zuschlagskriterien ist das Kriterium entsprechend § 5 TVergG LSA maßgebend. Sollte dann immer noch Gleichstand bestehen, entscheidet das Los. .

VHB – Bund – Ausgabe 2017 Seite 8 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

632 (UVgO – Bewerbungsbedingungen) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte”, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).

1 Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote

4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

VHB – Bund – Ausgabe 2017 Seite 9 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

632 (UVgO – Bewerbungsbedingungen)

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Eignung

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.

7 Sonstiges

Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

VHB – Bund – Ausgabe 2017 Seite 10 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistung) Vergabenummer 30-ZV-0142/26 Maßnahme Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tagesdienstkleidung für die Feuerwehr Magdeburg

Leistung

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Feuerwache Süd Gebäude Otto-Lilienthal-Straße 5 Raum 39120 Magdeburg

3 Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung 01.01.2027 Ende der Ausführung 31.12.2029

folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

Der Auftraggeber behält sich die Option vor, das Vertragsverhältnis einmal um ein Jahr zu verlängern. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer frühzeitig, jedoch spätestens zwei Monate vor Ende der vereinbarten Laufzeit über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Jede optionale Verlängerung bedarf der Zustimmung durch den Auftragnehmer. Alle Lieferungen haben unverzüglich, jedoch spätestens 12 Wochen nach Warenabruf zu erfolgen und sind frei Haus.

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche ----------- Prozent für jeden Werktag 0,5 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Netto-Abrechnungssumme begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

VHB – Bund – Ausgabe 2017 Seite 11 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistung) 5 Rechnungen (§15)

Die Rechnungslegung hat ausschließlich elektronisch und im PDF-Format unter Angabe der Rechnungsnummer, des Namens des beauftragenden Mitarbeiters, sowie des Leistungsortes an folgende zentrale E-Mail-Adresse zu erfolgen:

rechnung@kas.magdeburg.de

6 Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. „keine“

8 - frei - 9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

9.1 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen solange zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist.

9.2 Etwaige Vorverträge, in Anlagen A bis D und unter Punkt 3 des Formblattes 631 nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dieser Zuschlagserteilung, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.

"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen"

VHB – Bund – Ausgabe 2017 Seite 12 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)

Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen.

2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B)

Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B)

Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.

5 Abnahme (§ 13 VOL/B)

5.1. Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über

  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
  • bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B)

7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum,
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
  • die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer

VHB – Bund – Ausgabe 2017 Seite 13 von 13 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2023)

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