Studie zu Des- und Fehlinformationen in radiologischen Notfällen

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
02.09.2026
Bekanntmachungsnummer
b7c4d1ef-34a3-464d-967a-57aa789f68a9
Verfahrensnummer
2a39699e-d9ba-4b00-93aa-dab1052f2376
CPV-Codes
79315000 · Sozialforschung

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beschafft eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung zu Des- und Fehlinformationen in radiologischen Notfällen. Untersucht werden bestehende und mögliche Informationslagen, beteiligte Akteure und geeignete Strategien der Krisenkommunikation; außerdem sollen konkrete Werkzeuge und Methoden zur Erkennung von Desinformation sowie Empfehlungen für Kommunikation und Übungen entwickelt werden. Die Leistung ist datenschutzkonform innerhalb des Geltungsbereichs der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

In Zeiten von Krisen verbreiten sich Informationen, korrekte wie falsche, in einem nie dagewesenen Ausmaß. Insbesondere Soziale Medien tragen durch ihre hohe Verbreitungsgeschwindigkeit und vermeintliche Anonymität zur Verbreitung von absichtlicher Desinformation und unabsichtlicher Fehlinformation bei. Zudem eröffnet Künstliche Intelligenz nie dagewesene Möglichkeiten in der Generierung und Verbreitung von Desinformationen. In radiologischen Notfällen kann dies zu Verunsicherung führen sowie dazu, dass sich Bürger*innen nicht an Schutzmaßnahmen halten. Weiter kann Desinformation (z.B. über eine notwendige Evakuierung) die Bevölkerung zu potenziell schädlichem Verhalten führen und chaotische Zustände auslösen. Während die Verbreitung von Desinformation in vielerlei Hinsicht problematisch ist, besteht im radiologischen Notfall das Problem, dass Institutionen und Entscheidungsträger diese unter hohem Zeitdruck ausfindig machen und darauf reagieren müssen. Das BMUKN und BfS würden sich zudem mit dem Bedürfnis der Bürger*innen nach Informationen und einer Flut an Fehl- und Desinformationen konfrontiert sehen, welche die schnelle und zielgerichtete Verbreitung korrekter Informationen stark erschwert. Eine schnelle und effektive Krisenkommunikation ist im radiologischen Notfall jedoch essentiell. Das FV soll den aktuellen Kenntnisstand zu Des- und Fehlinformationen zusammentragen und systematisch für die Zwecke der Krisenkommunikation und den radiologischen Notfallschutz des BMUKN und BfS analysieren und aufbereiten. Dabei stehen folgende Fragen im Fokus: - Welche Des- und Fehlinformationen existieren im Kontext radiologischer Notfälle oder könnten entstehen? - Welche Arten von Akteuren und Motivationen lassen sich identifizieren/kategorisieren? - Welche strategischen Ableitungen für die Krisenkommunikation existieren bereits oder können gezogen werden? - Welche Strategien gegen Des- und Fehlinformationen werden im Kontext radiologischer Notfälle als erfolgversprechend eingestuft, welche weniger? Ziel des FV ist es, (1) Tools und Methoden zur Detektion von Desinformation zu ermitteln, die das BfS im radiologischen Notfall nutzen können und (2) konkrete Empfehlungen für den strategischen Umgang mit Desinformation in der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall zu erarbeiten. Dabei soll deutlich werden, welche Erkenntnisse über existierende Des- und Fehlinformationen im radiologischen Notfall und anderen, für die Fragestellung relevanten Krisen vorliegen und welche Strategien für die Kommunikation in einem radiologischen Notfall sowie für die Entwicklung von Kommunikationsübungen zur Vorbereitung auf eine tatsächliche Lage genutzt werden können. Das Vorhaben soll keine allgemeine Abhandlung über Des- und Fehlinformationen im Allgemeinen umfassen, sondern konkret auf die Bedarfe des BfS und BMUKN zugeschnitten sein. Am Ende des Vorhabens stehen eine Übersicht konkreter Tools zur Detektion und Hilfestellungen zum strategischen Umgang mit Desinformationen im radiologischen Notfall. Das vorliegende FV bietet BMUKN und BfS damit eine wichtige Grundlage für die Information der Bevölkerung sowohl über eine radiologische Lage als auch über Vorsorge- bzw. Schutzempfehlungen und dient damit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, insbesondere §105 und §112. Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung von BMUKN/ BfS ist nach Maßgabe des Atom- und Strahlenschutzrechts der jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik. Die vom BMUKN/BfS in Auftrag gegebenen Untersuchungen, Studien und Gutachten müssen daher vom vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik auf dem jeweils zu bearbeitenden Aufgabengebiet ausgehen. Dabei sind neue Erkenntnisse und wissenschaftlich-technische Fortschritte mit Blick auf die Ziele des Vorhabens zu ermitteln und zu bewerten. Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen wissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in den beschriebenen Aufgabenbereichen durchzuführen. Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie DSGVO und BDSG, sind umzusetzen. Sofern personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) oder sogar bestimmte Kategorien personenbezogener Daten z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen usw. (Art. 9 Abs. 1 DSVO) verarbeitet werden, ist ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verarbeitung zu schließen. Der Auftragnehmer hat ein Datenschutzkonzept vorzulegen und alle Verpflichtungen der DSGVO einzuhalten. Die Daten dürfen den Geltungsbereich der DSGVO nicht verlassen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 3626S72252 - Des- und Fehlinformation im radiologischen Notfall

    In Zeiten von Krisen verbreiten sich Informationen, korrekte wie falsche, in einem nie dagewesenen Ausmaß. Insbesondere Soziale Medien tragen durch ihre hohe Verbreitungsgeschwindigkeit und vermeintliche Anonymität zur Verbreitung von absichtlicher Desinformation und unabsichtlicher Fehlinformation bei. Zudem eröffnet Künstliche Intelligenz nie dagewesene Möglichkeiten in der Generierung und Verbreitung von Desinformationen. In radiologischen Notfällen kann dies zu Verunsicherung führen sowie dazu, dass sich Bürger*innen nicht an Schutzmaßnahmen halten. Weiter kann Desinformation (z.B. über eine notwendige Evakuierung) die Bevölkerung zu potenziell schädlichem Verhalten führen und chaotische Zustände auslösen. Während die Verbreitung von Desinformation in vielerlei Hinsicht problematisch ist, besteht im radiologischen Notfall das Problem, dass Institutionen und Entscheidungsträger diese unter hohem Zeitdruck ausfindig machen und darauf reagieren müssen. Das BMUKN und BfS würden sich zudem mit dem Bedürfnis der Bürger*innen nach Informationen und einer Flut an Fehl- und Desinformationen konfrontiert sehen, welche die schnelle und zielgerichtete Verbreitung korrekter Informationen stark erschwert. Eine schnelle und effektive Krisenkommunikation ist im radiologischen Notfall jedoch essentiell. Das FV soll den aktuellen Kenntnisstand zu Des- und Fehlinformationen zusammentragen und systematisch für die Zwecke der Krisenkommunikation und den radiologischen Notfallschutz des BMUKN und BfS analysieren und aufbereiten. Dabei stehen folgende Fragen im Fokus: - Welche Des- und Fehlinformationen existieren im Kontext radiologischer Notfälle oder könnten entstehen? - Welche Arten von Akteuren und Motivationen lassen sich identifizieren/kategorisieren? - Welche strategischen Ableitungen für die Krisenkommunikation existieren bereits oder können gezogen werden? - Welche Strategien gegen Des- und Fehlinformationen werden im Kontext radiologischer Notfälle als erfolgversprechend eingestuft, welche weniger? Ziel des FV ist es, (1) Tools und Methoden zur Detektion von Desinformation zu ermitteln, die das BfS im radiologischen Notfall nutzen können und (2) konkrete Empfehlungen für den strategischen Umgang mit Desinformation in der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall zu erarbeiten. Dabei soll deutlich werden, welche Erkenntnisse über existierende Des- und Fehlinformationen im radiologischen Notfall und anderen, für die Fragestellung relevanten Krisen vorliegen und welche Strategien für die Kommunikation in einem radiologischen Notfall sowie für die Entwicklung von Kommunikationsübungen zur Vorbereitung auf eine tatsächliche Lage genutzt werden können. Das Vorhaben soll keine allgemeine Abhandlung über Des- und Fehlinformationen im Allgemeinen umfassen, sondern konkret auf die Bedarfe des BfS und BMUKN zugeschnitten sein. Am Ende des Vorhabens stehen eine Übersicht konkreter Tools zur Detektion und Hilfestellungen zum strategischen Umgang mit Desinformationen im radiologischen Notfall. Das vorliegende FV bietet BMUKN und BfS damit eine wichtige Grundlage für die Information der Bevölkerung sowohl über eine radiologische Lage als auch über Vorsorge- bzw. Schutzempfehlungen und dient damit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, insbesondere §105 und §112. Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung von BMUKN/ BfS ist nach Maßgabe des Atom- und Strahlenschutzrechts der jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik. Die vom BMUKN/BfS in Auftrag gegebenen Untersuchungen, Studien und Gutachten müssen daher vom vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik auf dem jeweils zu bearbeitenden Aufgabengebiet ausgehen. Dabei sind neue Erkenntnisse und wissenschaftlich-technische Fortschritte mit Blick auf die Ziele des Vorhabens zu ermitteln und zu bewerten. Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen wissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in den beschriebenen Aufgabenbereichen durchzuführen. Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie DSGVO und BDSG, sind umzusetzen. Sofern personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) oder sogar bestimmte Kategorien personenbezogener Daten z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen usw. (Art. 9 Abs. 1 DSVO) verarbeitet werden, ist ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verarbeitung zu schließen. Der Auftragnehmer hat ein Datenschutzkonzept vorzulegen und alle Verpflichtungen der DSGVO einzuhalten. Die Daten dürfen den Geltungsbereich der DSGVO nicht verlassen.

    Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

15 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
3626S72252_Angebotsbedingungen.pdfSonstiges283 KB
3626S72252_Angebotsvordruck.pdfFormular1.023 KB
3626S72252_Anlage B zum Vertragsentwurf_ABFE-BMUV.pdfVertragsbedingungen222 KB
3626S72252_Eigenerklärung - § 123,124 GWB.docxFormular75 KB
3626S72252_Erklärung_Bietergemeinschaft-Nachunternehmer.DOCXFormular57 KB
3626S72252_Formblatt_Ausstattung.docxFormular29 KB
3626S72252_Formblatt_Fachkräfte.docxFormular31 KB
3626S72252_Formblatt_Fachkräfte_Ergänzung.pdfFormular114 KB
3626S72252_Formblatt_Kalkulation.xlsxFormular34 KB
3626S72252_Formblatt_Publikation.docxFormular31 KB
3626S72252_Formblatt_Referenz.docxFormular32 KB
3626S72252_Leistungsbeschreibung_inkl_BM.pdfLVLeistungsverzeichnis500 KB
3626S72252_Vertragsentwurf.pdfVertragsbedingungen134 KB
3626S72252_Verwaltungsblatt.docxSonstiges60 KB

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Aktiv seit 2026 · 7 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2026Spitze KW 36 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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