Rahmenvertrag
zwischen der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Woronka,
Babelsberger Straße 26, 14473 Potsdam
- nachstehend kurz "TMB" genannt -
und der XYZ GmbH
vertreten durch XYZ
Straße, PLZ Stadt
- nachstehend kurz "Auftragnehmer" genannt –
Auf der Grundlage der Ausschreibung vom TT.MM.JJJJ, dem zugrunde liegenden
Leistungsverzeichnis sowie den damit verbundenen Angebotsbedingungen, dem
Angebot des Auftragnehmers vom TT.MM.JJJJ, dem auf dieser Basis von der TMB
erteilten Zuschlag vom TT.MM.JJJJ wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:
I. Aufgabenstellung
- Die TMB beauftragt den Auftragnehmer auf der Basis der Ausschreibung und
seines daraufhin erfolgten Angebotes vom TT.MM.JJJJ mit der Leistung
„Rahmenvereinbarung zur strategischen Neuausrichtung des barrierefreien
Tourismus in Brandenburg 2026–2029“.
- Die TMB stimmt mit dem Auftragnehmer die jeweils durchzuführenden Aufgaben
zeitnah ab.
II. Grundsätze für den Arbeitsablauf
- Leistungsgrundlage stellt das vorliegende Leistungsverzeichnis in Verbindung mit
dem Kostenangebot zur Ausschreibung dar. Sollte sich aus der Umsetzung einzelner
Leistungsbausteine für die folgenden Bausteine Änderungsbedarfe ergeben, kann
einvernehmlich von den Vertragspartnern eine Anpassung des Leistungsumfangs
vorgenommen werden.
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- Die Einzelaufgaben werden sukzessiv spezifiziert festgelegt und beauftragt. Die
TMB wird ihre Vorstellungen gegenüber der Auftragnehmerin für die konkreten
Anforderungen so frühzeitig wie möglich benennen, soweit sie sich nicht bereits aus
der Leistungsbeschreibung ergeben.
- Die TMB erteilt die Leistungsanforderungen jeweils in Form von Einzelaufträgen
bzw. mit der Auftragnehmerin abgestimmten Arbeitsplänen.
-
Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der TMB zu beachten.
-
Der Auftragnehmer bzw. die in seinem Auftrag arbeitenden Unternehmen führen
alle Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aus.
- Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder
von ihm beauftragte Personen oder Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht werden.
III. Vergütung
- Die Vergütung erfolgt auf der Basis der angegebenen Pauschalen, Tages- und
Stundensätze sowie des für die jeweilige Einzelaufgabe festgelegten
Leistungsumfanges.
Darüber hinaus gelten die vom Auftragnehmer angebotenen Einheitspreise je
Position. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit jeweils einzeln nach
Bedarf; eine Mindestabnahme besteht nicht.
- Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden
Umsatzsteuer.
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- Die Rechnungslegung der Auftragnehmerin gegenüber der TMB erfolgt jeweils
nach Abschluss der jeweiligen Auftragsausführung auf der Basis einer nach Stunden
bzw. Tagen untersetzten Leistungsaufstellung auf Basis der abgerufenen
Einzelaufträge und der dafür angebotenen Einheitspreise bzw. nach den
angebotenen Pauschalen. Die Rechnungen sind innerhalb von 3 Wochen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
IV. Vertragsdauer
- Die Rahmenvereinbarung tritt am TT.MM.JJJJ in Kraft und wird für die Dauer von bis
zum 31.12.2029 geschlossen. Sie endet somit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Voraussetzung für die Erfüllung des Vertrages ist, dass der TMB vom
Zuwendungsgeber die entsprechenden Mittel jährlich zur Verfügung gestellt werden.
V. Schlussbestimmungen
- Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser
Vertrag Lücken enthält, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die zwischen den
Vertragspartnern vereinbarte Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksam
gewordenen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung
zwischen den Vertragspartnern als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn
und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die
Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.
- Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Partner verpflichtet,
zunächst eine gütliche Einigung zu versuchen. Das hat gegebenenfalls durch
Vermittlung eines von beiden Partnern zu bestellenden Anwalts oder Schlichters zu
geschehen.
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- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des
gegenseitigen Einverständnisses der Vertragspartner. Nebenabsprachen zu diesem
Vertrag sind nicht getroffen.
- Für die Erfüllung des Vertrages haften die Vertragspartner einander für sich, wie
für ihre Rechtsnachfolger.
- Erfüllungsort ist, soweit sich aus der Natur des Auftrages nicht etwas
Gegenteiliges ergibt, Potsdam; Gerichtsstand ist Potsdam.
Potsdam, den TT.MM.JJJJ
TMB Tourismus-Marketing XYZ
Brandenburg GmbH
Christian Woronka Vorname Name
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