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Strategische Neuausrichtung des barrierefreien Tourismus in Brandenburg 2026–2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.09.2026, 16:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Rahmenvertrag

zwischen der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Woronka,

Babelsberger Straße 26, 14473 Potsdam

  • nachstehend kurz "TMB" genannt -

und der XYZ GmbH

vertreten durch XYZ

Straße, PLZ Stadt

  • nachstehend kurz "Auftragnehmer" genannt –

Auf der Grundlage der Ausschreibung vom TT.MM.JJJJ, dem zugrunde liegenden

Leistungsverzeichnis sowie den damit verbundenen Angebotsbedingungen, dem

Angebot des Auftragnehmers vom TT.MM.JJJJ, dem auf dieser Basis von der TMB

erteilten Zuschlag vom TT.MM.JJJJ wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:

I. Aufgabenstellung

  1. Die TMB beauftragt den Auftragnehmer auf der Basis der Ausschreibung und

seines daraufhin erfolgten Angebotes vom TT.MM.JJJJ mit der Leistung

„Rahmenvereinbarung zur strategischen Neuausrichtung des barrierefreien

Tourismus in Brandenburg 2026–2029“.

  1. Die TMB stimmt mit dem Auftragnehmer die jeweils durchzuführenden Aufgaben

zeitnah ab.

II. Grundsätze für den Arbeitsablauf

  1. Leistungsgrundlage stellt das vorliegende Leistungsverzeichnis in Verbindung mit

dem Kostenangebot zur Ausschreibung dar. Sollte sich aus der Umsetzung einzelner

Leistungsbausteine für die folgenden Bausteine Änderungsbedarfe ergeben, kann

einvernehmlich von den Vertragspartnern eine Anpassung des Leistungsumfangs

vorgenommen werden.

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  1. Die Einzelaufgaben werden sukzessiv spezifiziert festgelegt und beauftragt. Die

TMB wird ihre Vorstellungen gegenüber der Auftragnehmerin für die konkreten

Anforderungen so frühzeitig wie möglich benennen, soweit sie sich nicht bereits aus

der Leistungsbeschreibung ergeben.

  1. Die TMB erteilt die Leistungsanforderungen jeweils in Form von Einzelaufträgen

bzw. mit der Auftragnehmerin abgestimmten Arbeitsplänen.

  1. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der TMB zu beachten.

  2. Der Auftragnehmer bzw. die in seinem Auftrag arbeitenden Unternehmen führen

alle Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aus.

  1. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder

von ihm beauftragte Personen oder Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig

verursacht werden.

III. Vergütung

  1. Die Vergütung erfolgt auf der Basis der angegebenen Pauschalen, Tages- und

Stundensätze sowie des für die jeweilige Einzelaufgabe festgelegten

Leistungsumfanges.

Darüber hinaus gelten die vom Auftragnehmer angebotenen Einheitspreise je

Position. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit jeweils einzeln nach

Bedarf; eine Mindestabnahme besteht nicht.

  1. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden

Umsatzsteuer.

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  1. Die Rechnungslegung der Auftragnehmerin gegenüber der TMB erfolgt jeweils

nach Abschluss der jeweiligen Auftragsausführung auf der Basis einer nach Stunden

bzw. Tagen untersetzten Leistungsaufstellung auf Basis der abgerufenen

Einzelaufträge und der dafür angebotenen Einheitspreise bzw. nach den

angebotenen Pauschalen. Die Rechnungen sind innerhalb von 3 Wochen nach

Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

IV. Vertragsdauer

  1. Die Rahmenvereinbarung tritt am TT.MM.JJJJ in Kraft und wird für die Dauer von bis

zum 31.12.2029 geschlossen. Sie endet somit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  1. Voraussetzung für die Erfüllung des Vertrages ist, dass der TMB vom

Zuwendungsgeber die entsprechenden Mittel jährlich zur Verfügung gestellt werden.

V. Schlussbestimmungen

  1. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser

Vertrag Lücken enthält, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die zwischen den

Vertragspartnern vereinbarte Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksam

gewordenen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung

zwischen den Vertragspartnern als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn

und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die

Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.

  1. Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Partner verpflichtet,

zunächst eine gütliche Einigung zu versuchen. Das hat gegebenenfalls durch

Vermittlung eines von beiden Partnern zu bestellenden Anwalts oder Schlichters zu

geschehen.

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  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des

gegenseitigen Einverständnisses der Vertragspartner. Nebenabsprachen zu diesem

Vertrag sind nicht getroffen.

  1. Für die Erfüllung des Vertrages haften die Vertragspartner einander für sich, wie

für ihre Rechtsnachfolger.

  1. Erfüllungsort ist, soweit sich aus der Natur des Auftrages nicht etwas

Gegenteiliges ergibt, Potsdam; Gerichtsstand ist Potsdam.

Potsdam, den TT.MM.JJJJ

TMB Tourismus-Marketing XYZ

Brandenburg GmbH

Christian Woronka Vorname Name

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