Rahmenbedingungen Leistungsumfang 2026_28.pdf

Straßenwinterdienst im Landkreis Harz 2026‑2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 11:24 (Europe/Berlin)

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Rahmenbedingungen/Leistungsumfang

  1. Die Glättebekämpfung (Schnee, Reif, Eisglätte und Glatteis) hat mit auftauenden Streumitteln zu erfolgen (FS 30 Technik), Brockenstraße mit Edelsplitt (2/5 ; 5/8)

  2. Die Materialbereitstellung der auftauenden und abstumpfenden Streumittel erfolgt durch den Auftraggeber.

  3. Kontrollfahrten sind: Der Zeitaufwand für die Kontrolle der Straßen ohne Einsatz der Räum- und Streutechnik. Der Einsatz erfolgt bei extremer Wetterlage auf Weisung des Auftraggeber.

  4. Räumdienst / Streudienst Der Räumdienst / Streudienst beginnt, nach Weisung des Auftraggeber, in der Zeit, zu welcher tatsächlich auf den Kreisstraßen mit Winterdiensttechnik geräumt bzw. gestreut wird.

  5. Leerwege Summe aller Wege, einer Route (km) auf denen weder gestreut noch geräumt wird. Hierzu zählen An- und Abmarschwege, Leerwege im Einsatzbezirk von einer Strecke zur nächsten, sowie Nachladewege.

  6. Räumdienst Der Räumdienst umfasst die Zeit, in der tatsächlich mit dem Schneepflug bzw. anderer Winterdiensttechnik geräumt wird.

6.1 Nachladefahrt Während eines Streueinsatzes notwendige Fahrt zu einem Streugutlager oder Betriebshof und zurück, um Streugut nachzuladen.

6.2. Beladezeit Ist die Standzeit zur Aufnahme von Sole und Streumittel. Die Beladedauer wird mit 15 min. pauschal vom Stundensatz/EUR angesetzt.

  1. Einsatzzeit Der Kalendertag von 03:00 Uhr bis 22:00 Uhr Mo.-Fr. und 04:00 Uhr bis 22:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen, unter Beachtung des Anforderungsniveaus, nach Auftrag durch den Auftraggeber.

  2. Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die anlässlich des Einsatzes seines Fahrzeuges und der Technik zur Räumung und Streuung der Straßen durch den Winterdienst entstehen, oder die von seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Er stellt den AG von Haftungsansprüchen frei, die von Dritten in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden.

  3. Verkehrssicherungspflicht Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Baulastträger.

  4. Rechnungslegung Vierwöchentlich für Räum- und Streudienst, ist einschließlich der WD - Berichte, im Original unterschrieben.

  5. Einsatzzeit Der Nachweis der Zeiteinsätze in Minuten zu Ziff. 3 - 6.1 erfolgt anhand der Fahrtenschreiberausdrucke/GPS-Datenerfassung und der WD Berichte am kommenden Tag, bis 08:00 Uhr, per Fax (03941/5970 4909) oder per E-Mail an kreisstrassenbauhof@kreis-hz.de, als Grundlage für die spätere Rechnungslegung.

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