Ergänzung der Verrechnungssätze, Zuschläge für den Fahrzeugeinsatz an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden für die an diesen Tagen zwischen 00:00 und 24:00 Uhr geleisteten Einsatzstunden vergütet .
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zuschlag für Sonntage: __________
Zuschlag für gesetzliche Feiertage: __________