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Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Haltestellenumbauprogramm 2025 - 2
- Allgemeine Angaben Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Das Maßnahmenpaket des HUP 2025 – 2 umfasst folgende Haltestelle:
LOS 1: Hst Birkmanns (2 Haltepunkte)
LOS 2: Hst In der Aue (1 Haltepunkte)
LOS 3: Hst Prinzenstraße (2 Haltepunkte)
LOS 4: Hst Adlerstraße (2 Haltepunkt)
- Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Der Baustellenbereich befindet sich im Stadtgebiet Mönchengladbach. Die genaue Lage ist der Baubeschreibung zum Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
2.2 Zugänge, Zufahrten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt grundsätzlich über öffentliche Straßen. Es ist deshalb besonders darauf zu achten, dass die Zufahrten sauber gehalten werden. Unvermeidbare Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Zusätzliche Oberflächenbefestigungen, welche der Auftragnehmer zur Herstellung der ausgeschriebenen Leistungen, als notwendig erachtet (z.B. zusätzliche Baustraßen) sowie der Rückbau vorstehender Maßnahmen und die Wiederherstellung des Urzustandes gehen zu seinen Lasten.
2.3 Baustelleneinrichtung und Baustellenversorgung
Die Baustelleneinrichtung hat gem. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVo), den Arbeitsstätten- Richtlinien (ASR) und den bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu erfolgen.
Die notwendigen Anschlussmöglichkeiten für Energie- und Wasserversorgung der Baustelle hat der Auftragnehmer vorab mit dem jeweiligen Versorgungsträger abzuklären. Die Kosten für etwaige Anschlüsse und den Verbrauch trägt der Auftragnehmer.
2.4 Gewässer und Wasserschutzzonen
Die Baustelle liegt nicht im Bereich einer ausgewiesenen oder geplanten Wasserschutzzone, d. h. es darf Recyclingmaterial verwendet oder angeboten werden.
Weiterhin sind die einschlägigen Vorschriften über das Lagern von Wasser gefährdenden Flüssigkeiten strikt einzuhalten. Alle auf der Baustelle befindlichen Baugeräte und -maschinen sind regelmäßig auf eventuelle Öl- und Treibstoffverluste zu untersuchen; ggf. sind sofort Maßnahmen zum Auffangen von Ölen und Treibstoffen zu treffen. Entsteht trotzdem durch Öl- und Treibstoffverlust an Baugeräten und -maschinen eine Gewässergefährdung, ist dies unverzüglich der unteren Wasserbehörde anzuzeigen und es sind entsprechende Sofortmaßnahmen einzuleiten.
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Eine Versickerung von dem auf der Baustelle anfallenden Abwasser (WC, Waschwasser usw.) ist nicht gestattet. Das Abwasser muss gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
2.5 Baugrundverhältnisse
Die auszuführenden Erdarbeiten sind gemäß DIN 4020 den Baumaßnahmen der Geotechnischen Kategorie 1 (GK 1 - Kleiner Erdbau) zuzuordnen.
Bei der vorliegenden Straßenbaumaßnahme wurde aufgrund des Auftragsvolumens auf eine weitergehende geotechnische Untersuchung verzichtet.
Die Auswahl der erforderlichen Bauverfahren und Geräte zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungspositionen durch den AN können auf den Grundlagen der nachfolgend beschriebenen Homogenbereiche ermittelt werden.
Homogenbereich B entspricht Bkl. 3 - 5 nach DIN 18300 (2012),
Homogenbereich C entspricht Bkl. 3 - 5 nach DIN 18300 (2012)
| Bodenart 3) | Homogen- bereich | Bodengrupp e nach DIN 18196 | Steine, Blöcke, große Blöcke [M.-%] | Konsistenz / Lagerungsdichte |
|---|---|---|---|---|
| Oberboden | A | OU | - 1) | steif bis locker |
| Auffüllböden mit bodenfremden Bestandteilen (Bauschutt, Straßenaufbruch, ungebundene Tragschichten, Schlacken usw.) | B | kann alle Bodenarten wie Sande, Kiese und Schluffe betreffen | - 2) | mitteldicht bis sehr dicht weich bis halbfest |
| Sande mit kiesigen Beimengungen | C | SE / SW / SI | - 1) | mitteldicht bis dicht |
| Sande mit schwach schluffigen bis schluffigen Beimengungen | C | SU | - 1) | mitteldicht bis dicht |
| Sande mit stark schluffigen Beimengungen | C | SU* | - 1) | mitteldicht bis dicht |
| Kiese mit sandigen Beimengungen | C | GE / GW / GI | - 1) | mitteldicht bis sehr dicht |
| Kiese mit schwach schluffigen bis schluffigen Beimengungen | C | GU | - 1) | mitteldicht bis sehr dicht |
| Kiese mit stark schluffigen Beimengungen | C | GU* | - 1) | mitteldicht bis sehr dicht |
| Schluffböden mit sandigen und tonigen Beimengungen | C | UL / UM | - 1) | weich bis halbfest |
- kommen in der Regel im Stadtgebiet nicht vor, sind aber mit bis zu 10 M.-% zu kalkulieren
- In Auffüllböden ist mit einem Anteil von 10 - 30 M.-% zu kalkulieren!
- sind Böden gemäß DepV mindestens nach DK I zu entsorgen, so sind sie als eigener Homogenbereich D zu behandeln
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2.6 Schutzbereiche und Schutzobjekte
Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Arbeiten zur flankierenden, älteren Wohnbebauung ist auf den Einsatz geeigneter Verdichtungsgeräte zu achten. Beschädigungen an Gebäuden, die aufgrund des Einsatzes von zu schwerem Verdichtungsgerät entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.7 Anlagen im Baubereich
Entfällt
2.8 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Die Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG NRW), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschriften zur StVO sowie die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA) und die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) sind zu beachten.
2.9 Kampfmittelverdachtsflächen
Durch die von den Alliierten des zweiten Weltkrieges neu zu Verfügung gestellten Luftbildaufnahmen ist das gesamte Stadtgebiet Mönchengladbach als generelle Verdachtsfläche von Kampfmitteln eingestuft. Da nicht in allen Fällen eine gezielte Luftbildauswertung oder Flächendetektion möglich ist, kann auch keine konkrete Aussage über mögliche Kampfmittelbelastung erfolgen. Hierbei wird auf das "Merkblatt für das Einbringen von Sondierbohrungen im Regierungsbezirk Düsseldorf" des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf hingewiesen.
Alle zu bearbeitenden Flächen wurden nach dem Kriegsende 1945 bereits bis zu einer Tiefe von ca. 80 cm im normalen Straßenoberbau und bis zur Tiefe der vorhandenen Kanalanschlussleitung für Regen- und Schmutzwasser bearbeitet. Mit Kampfmittelfunden ist in diesem bereits bearbeitenden Bereich nicht zu rechnen.
In den vorliegenden Bereichen liegen somit keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Die Erdarbeiten sind mit der gebotenen Vorsicht durchzuführen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde 02161/25-6250 o. 6252, der Kampfmittelbeseitigungsdienst Tel.-Nr. 0211-475-0 oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
3 Baustellenabsicherung, Bauphasen
3.1 Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen für Baustelleneinrichtungen und Baustellensicherung als zwingende Grundlage für die verkehrsrechtliche Genehmigung durch die Anordnungsbehörde
3.1.1 Antragsteller muss der für die Verkehrssicherung verantwortliche Hauptauftragnehmer sein (nicht der Subunternehmer) 3.1.2 Antragstellung mindestens 10 AT vor geplantem Inbetriebnahme-Datum der Baustellenanlage (mindestens erforderliche Prüf- und Genehmigungszeit). 3.1.3 Einreichung von prüffähigen Unterlagen. Prüffähig heißt: Lageplan im Maßstab 1: 250 Darstellung der Führung für ÖPNV, MIV, Fußgänger und Radfahrer Darstellung der Umleitungsbeschilderung für ÖPNV, MIV, Fußgänger und Radfahrer 3.1.4 Bei der Umstellung von Bauphasen ist ein Verantwortlicher des Hauptauftragnehmers vor Ort als Ansprechpartner anwesend. Bei der Umstellung von Bauphasen ist ein Verantwortlicher des Hauptauftragnehmers vor Ort als Ansprechpartner anwesend.
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4 Baustellenlichtsignalanlagen
4.1 Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen für Baustelleneinrichtungen und Baustellensicherung incl. Baustellenlichtsignalanlagen als zwingende Grundlage für die verkehrsrechtliche Genehmigung durch die Anordnungsbehörde
4.1.1 Antragsteller muss der für die Verkehrssicherung verantwortliche Hauptauftragnehmer sein (nicht der Subunternehmer) Antragstellung mindestens 10 AT vor geplantem Inbetriebnahme-Datum der Baustellenanlage (mindestens erforderliche Prüf- und Genehmigungszeit).
4.1.2 Einreichung von prüffähigen Unterlagen. Prüffähig heißt:
-
Lageplan (Maßstab 1:250) mit Straßennamen, Signalgeberbezeichnung, SG- Symbolik, Signalgruppen, Mastbezeichnung/Typ, Fußgänger- und Radfahrereinrichtungen, Ordnungsbeschilderung, Markierung
-
Berechnung der Zwischenzeiten mit allen zu berücksichtigenden Fällen der einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen, z.B. Kfz, Radfahrer, Busse, usw.
-
Zwischenzeitmatrix mit 2 Unterschriften der Signalbaufirma
-
Darstellung der Absperreinrichtungen
-
Signalsteuerungsunterlagen (Signalprogramme, Umlaufzeit)
-
Erläuterung der verkehrsabhängigen Steuerung, z.B. Anforderungsbedingungen
-
Angaben über die Stromeinspeisung
-
Falls gefordert: Nachweis der Koordinierungsunterlagen mit stationären LSA (gemäß Leistungsverzeichnis)
4.1.3 Bei der Abstimmung von Terminen nach AO ist eine Vorlaufzeit von mindestens 3 AT für die Außerbetriebnahme von stationären LSA erforderlich. Die Abstimmung erfolgt direkt mit der Abteilung 66.30 Verkehrstechnik der Stadt Mönchengladbach.(Verkehrstechnik@moenchengladbach.de und dem zuständigen Projektleiter)
4.1.4 Nach Inbetriebnahme der Baustellenlichtzeichenanlage geht der Anordnungsbehörde innerhalb eines Tages ein Inbetriebnahme-Protokoll mit der schriftlichen Bestätigung zu, dass die Baustellenlichtzeichenanlage gemäß Anordnungsunterlagen und geprüft in Betrieb gegangen ist (Datum, Uhrzeit, Prüfername und Unterschrift).
4.1.5 Die Störungsbeseitigung an der defekten Baustellen-LSA erfolgt innerhalb eines Tages nach Störungsmeldungen. Die Störungsmeldung kann durch die Polizei, den AG des Verkehrssicherers oder die Stadt Mönchengladbach erfolgen.
- Angaben zur Ausführung
5.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Vor Baubeginn der Baumaßnahme ist seitens des Auftragnehmers eine verkehrsregelnde Anordnung beim Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. Hierzu sind von einem Sachkundigen (nach MVAS 99) die notwendigen Verkehrszeichenpläne zu erstellen und vorzulegen. Die erteilten verkehrsregelnden Anordnungen sind umzusetzen und zu befolgen. Die Kosten hierfür und die gesamte Verkehrssicherung sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
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5.2 Bauablauf und Bauzeit
Die Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten bleibt überwiegend dem AN überlassen. Sie ist dem AG vorab, spätestens eine Woche vor Baubeginn, in Form eines Bauzeitenplans (Zeit-Wege-Diagramm) mitzuteilen. Der AN hat den Bauzeitenplan während der Baudurchführung durch Eintragung des IST- Verlaufes fortzuschreiben und auf Verlangen der Bauleitung ein Exemplar des fortgeschriebenen Planes auszuhändigen.
Der AN verpflichtet sich während der gesamten Bauzeit zur Teilnahme an Baustellenterminen (z.B. Baubesprechungen, Koordinierungsgesprächen mit Dritt-Unternehmen, Aufmaßtermine, etc.).
Die Fertigstellung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme ist bis zum 30.06.2027 zu gewährleisten.
5.3 Wasserhaltung
Entfällt
5.4 Stoffe und Bauteile
Bei allen Maßnahmen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100.000 € brutto sind die Prüfzeugnisse aller einzubauenden Schüttgüter (Material der ungebundenen Tragschichten wie Bodenaustausch, Frostschutz- und Schottertragschicht, Bettungs- und Fugenmaterial etc.) spätestens eine Woche vor Baubeginn unaufgefordert der städtischen Projektleitung vorzulegen.
Alle Liefer-, Wiege-, Materialscheine etc. sind dem Auftraggeber zur Kontrolle unaufgefordert bei Rechnungslegung der entsprechenden Positionen vorzulegen, auch wenn sie nicht unmittelbar abrechnungsrelevant sind. Sie dienen ebenfalls als Qualitäts- bzw. Kontrollnachweis der gelieferten und verbauten Materialien. Des Weiteren haben sie zur Anerkenntnis durch den AG folgende Angaben zu enthalten:
• Lieferwerk • Wiege- / bzw. Lieferscheinnummer • Name des Lieferanten • Name des Empfängers • Name des Transporteurs • Brutto- und Nettomassen • Taramasse (Gewicht des unbeladenen Fahrzeugs) • Eindeutige Bezeichnung der verwogenen Materialien • Datum und Uhrzeit der Verwiegung • Unterschrift des Anlieferers bzw. Empfängers (Wägers) • Name der Baustelle • Kennzeichnung des Beförderungsfahrzeuges (amtl. Kennzeichen)
Leistungspositionen, die durch fehlende Unterlagen nicht vollständig dokumentiert sind, werden bei der Rechnungsprüfung nicht anerkannt.
Falls im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges ausgeführt ist, beinhalten die Positionen die Lieferung sämtlicher Baustoffe und Materialien sowie alle Nebenkosten, die zur sach- und fachgerechten Durchführung der geforderten Leistungen erforderlich sind.
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5.5 Entsorgung und Wiederaufbereitung
Die zu entsorgenden Materialien und Altbaustoffe aus Aushub-, Aufbruch- und Abbruchpositionen sind getrennt einer geeigneten Wiederaufbereitungsanlage bzw. einer Deponie zuzuführen (gemäß den gesetzlichen Abfallbestimmungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Stand: 01.06.2012). Hierzu gehören auch die durch den AN auf der Baustelle anfallenden Abfälle, wie z.B. Schutt und Verpackungsmaterial.
Auf der Baustelle werden voraussichtlich nur die Abfälle vorkommen, die entsprechend ihrer Einsortierung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10.12.2001 nicht überwachungsbedürftig bei entsprechender Verwertung, bzw. überwachungsbedürftig bei einer Beseitigung sind.
Grundsätzlich kann der AN jede zugelassene Deponie oder Wiederaufbereitungsanlage für die Entsorgung der o.g. Abfälle wählen, wenn er dort die entsprechenden Entsorgungsnachweise (eigener Sammelnachweis) führt bzw. führen darf. Vor Auftragserteilung ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, welche Materialien wo endgültig aufbereitet bzw. abgelagert werden. Die endgültige Entsorgung ist dem Auftraggeber in Form von Wiegekarten, Lieferscheinen, Übernahmescheinen etc. der Deponie bzw. Wiederaufbereitungsanlage unaufgefordert vorzulegen.
Es ist nicht mit Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen als bituminierter, teerhaltiger Straßenaufbruch (PAK-Gehalt nach EPA > 25 mg/kg ) zu rechnen. Die Verwertung/Entsorgung kann alternativ einer Aufbereitungsanlage für Recyclingbaustoffe als Verwertungsklasse A zugeführt werden.
Steht in den Vorbemerkungen zu Positionen oder in den Leistungspositionen der Textbaustein "entsorgen" oder "das Material ist zu laden, transportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen", so sind hier die Aufnahme des Materials, der Transport zu den Entsorgungsstellen, die Führung des Entsorgungsnachweises, die Deponie- bzw. Entsorgungskosten oder die Wiederaufbereitung einzurechnen.
Die Kosten für den Transport und die Führung der erforderlichen Entsorgungsnachweise sind in die Einheitspreise der betreffenden Positionen einzurechnen.
Die Deponie- bzw. Wiederaufbereitungskosten sind in die Einheitspreise der betreffenden Positionen einzurechnen. Dies gilt für alle im Kapitel 7 genannten Abschnitte.
Sollte trotzdem teerstämmiges Material vorgefunden werden ist folgende Vorgehensweise zu beachten: Die Auswahl der Entsorgungsstelle obliegt dem AN und ist dem AG rechtzeitig vor Baubeginn schriftlich unter Bekanntgabe des Beförderers und der Entsorgungsstelle nebst Beförderer- und Entsorgernummer mitzuteilen. Die Begleitscheine sind 5 AT vor Abfahrt des besonders überwachungspflichtigen Materials beim AG zu beantragen und werden dann vom AG mit den vom AN vorgegebenen Angaben erstellt und als Erzeuger digital signiert.
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5.6 Beweissicherung
Gemäß Leistungsverzeichnis
5.7 Sicherungsmaßnahmen
Gemäß Leistungsverzeichnis
5.8 Vermessungsleistungen
Gemäß Leistungsverzeichnis
5.9 Prüfungen und Nachweise
Vom Auftraggeber angeordnete Fremdüberwachungsprüfungen entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Pflicht der Eigenüberwachung. Mit Vorlage der Fremdüberwachungsergebnisse sind dem Auftraggeber unaufgefordert auch die Eigenüberwachungsprüfungen zu übergeben.
5.10 Nachunternehmer und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Sollte der Auftragnehmer einen Nachunternehmer für die Ausführung von (Teil-)Leistungen beauftragen, so ist dieser im Angebot zu benennen. Es wird hier auf Punkt 6 und 7 der Bewerbungsbedingungen der Stadt Mönchengladbach verwiesen.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Nachunternehmern das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern bedeutet und somit gemäß der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV)" vom 10.06.1998, zuletzt geändert am 23.12.2004, § 3 (1) ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen sind.
Die Auswahl und Beauftragung eines qualifizierten Koordinators hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die infolge dessen auftretenden Kosten (Honorare) hat der Auftragnehmer zu tragen. Bei der Bestellung des geeigneten Koordinators sind mindestens die Aufgaben nach §3 Absatz (2) und (3) der BaustellV in Verbindung mit den Konkretisierungen des Abschnittes 3 der "Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30)" zu übertragen. Zu den Aufgaben gehören somit u.a.: • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes • Beratung aller am Bau Beteiligten • Koordinierung der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber • Überwachung der Erfüllung von Arbeits- und Gesundheitsschutzpflichten durch regelmäßig stattfindende Baustellenbegehungen (7-Tage- Rhythmus) • Dokumentation der Begehung und unaufgeforderte Mitteilung an den Auftraggeber.
Der vom Auftragnehmer bestellte Koordinator ist dem Auftraggeber spätestens eine Woche nach Auftragsvergabe mit Nachweis der Qualifikation schriftlich anzuzeigen. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich der Auftraggeber vor, einen geeigneten Koordinator zu Lasten des Auftragnehmers zu beauftragen. Sich hieraus eventuell ergebende Verzögerungen im Bauablauf gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
- Ausschreibungsunterlagen und Rechnungslegung
6.1 Planungsunterlagen
Vom Auftraggeber werden zu Baubeginn der Baumaßnahme die Ausführungspläne in 2-facher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Diese Pläne sind in Hinsicht auf die örtliche Übereinstimmung zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unmittelbar der städtischen Projektleitung mitzuteilen. Digitale Versionen können auf Wunsch übersendet werden.
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6.2 Ausschreibungsunterlagen
Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Planungsunterlagen sind im Vergabemarktplatz hinterlegt.
Alle Rückfragen zur Ausschreibung müssen über den Vergabemarktplatz gestellt werden.
Innerhalb der weiteren Positionen gilt:
a) Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen Bei Wurzeln unter einem Durchmesser von ca. 4 cm ist die Wurzel mit einem sauberen Schnitt zu trennen, um ein "Ausfransen" zu verhindern. In allen anderen Fällen sowie in Zweifelsfällen ist der AN dazu verpflichtet, die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) Geschäftsbereich 3.2, Forst und Baum unter der Telefonnummer 02161 / 25 -6832 oder -6835 zu informieren und weitere Arbeitsanweisungen einzuholen.
b) Entwässerungsanlagen Sämtliche Leitungen und Kanalanschlüsse dürfen erst nach Abnahme durch die Bauleitung verfüllt werden. Dies gilt auch für das Setzen von Straßeneinläufen. Darüber hinaus ist bei neuen Anschlüssen von Anschlussleitungen an das bestehende Kanalnetz (Rohr oder Schacht) die NEW AG, Abt. Kanalbetrieb (Tel. 02166 / 688 -3785, -3246, -3438) zu informieren. Der AN ist dazu verpflichtet, den Kanal- bzw. Schachtanschluss von der NEW AG abnehmen zu lassen. Das Abnahmeprotokoll ist der Bauleitung des AG unverzüglich vorzulegen. Nachträgliches Freilegen des Anschlusses geht zu Lasten des AN.
c) Platten- und Pflasterarbeiten Zu allen Positionen mit Platten- und Pflasterarbeiten gilt: Aus wirtschaftlichen Gründen ist auf ein exaktes Platten-, bzw. Pflastermaß zu achten, um unnötigen Schnitt zu vermeiden. Hierauf ist beim Setzen der Randeinfassungen zu achten. Es ist bis zum vollständigen Fugenschluss zu verfugen.
d) Bordstein R 15/22 mit r = 2 cm Zu allen Positionen mit dem Rundbordstein 15/20 mit r = 2 cm gilt, dass alternativ auch ein Rundbordstein mit den Abmessungen 15/19 und 15/22 (jeweils mit r = 2 cm) verwendet werden kann. Voraussetzung ist, dass es hierfür ein abgestimmtes Bordsteinprogramm mit den entsprechend benötigten Übergangssteinen gibt und diese passenden Übergangssteine auch verwendet werden. Außerdem müssen stets die gleichen Bordsteine verwendet werden. Eine Vermischung der angebotenen Alternativen ist nicht erlaubt.
e) Eigenlasten von Baustoffen Über alle eingebauten Materialien ist ein Nachweis mit Liefer- und Wiegescheinen bezüglich der Menge und Qualität den Abschlags- und Schlussrechnungen beizufügen. Sofern die Abrechnungsgrundlagen nicht über Flächen oder Volumen bestimmt sind, werden folgende Umrechnungsfaktoren (to - m³) für verdichtete Baustoffe verbindlich festgelegt:
Böden: 2,0 to/m³ RC-Baustoffe: 2,1 to/m³ Kies-Sand: 2,2 to/m³ Kalksteinschotter: 2,25 to/m³ ungeb. Tragschichten: 2,1 to/m³ Asphaltschichten: 2,4 to/m³ Beton unbewehrt: 2,4 to/m³ Stahlbeton: 2,8 to/m³
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6.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen
Bei vorgesehenen Arbeiten im Erdreich sind durch den Auftragnehmer vor Baubeginn Auskünfte über die Lage von Erdkabeln, Ver- und Entsorgungseinrichtungen jeder Art von den Betreibern/Versorgungsunternehmen einzuholen. Sind genaue (Plan-)Auskünfte nicht vorhanden, so hat der Auftragnehmer das Anzeigen der Leitungen vor Beginn der Arbeiten vor Ort durch den Betreiber / das Versorgungsunternehmen zu veranlassen.
6.4 Wertung der Angebote
Die vorliegende Ausschreibung gliedert sich in 4 Lose:
LOS 1: Hst Birkmanns (2 Haltepunkte)
LOS 2: Hst In der Aue (1 Haltepunkte)
LOS 3: Hst Prinzenstraße (2 Haltepunkte)
LOS 4: Hst Adlerstraße (2 Haltepunkt)
Es dürfen zum Submissionstermin Angebote zu einem oder mehreren Losen eingereicht werden. Die Fertigstellung und Abrechnung bis zum 30.06.2027 muss in jedem Fall gewährleistet werden. Die Vergabe erfolgt losweise an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Die Wertung aller Angebote erfolgt über das Kriterium Angebotspreis zu 100%.
6.5 Rechnungslegung
Aufmaße, Tagesberichte, Lieferscheine etc. und die Mengenermittlung sind vor der Rechnungsstellung an den zuständigen Projektleiter zu übergeben. Die Unterlagen werden geprüft und zur Rechnungsstellung freigegeben.
Alle Rechnungen sind ausschließlich digital über die Mailadresse rechnungen@moenchengladbach.de einzureichen.
- Normen, Regelwerke und Richtlinien
Es gelten alle einschlägigen Normen, Regelwerke und Richtlinien in der jeweils gültigen, aktuellen Fassung. Bei Verwendung von Altbaustoffen (RC) ist vor Baubeginn ein Gütezeugnis vorzulegen.
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