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Neugestaltung Theaterplatz und Nebenstraßen in Aachen einschließlich Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen
Quelle: google.com/maps
Hinweise und Empfehlungen zur Bauausführung Teil 1: Oberflächenbefestigungen Theaterplatz und Theaterstraße
(ersetzt die Fassung vom 23.01.2024)
Auftraggeber: Regionetz GmbH / Stadt Aachen
Projekt-Nr.: 1624-22
Stand der Bearbeitung: 05.03.2026
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Inhalt Seite
1 Vorgang, Oberflächenbefestigungen 2
2 Unterlagen 5
3 Hinweise und Empfehlungen zur Bauausführung 6
4 Schlussbemerkung, Unterschrift 16
Anlagen (Nummerierung der Anlagen fortlaufend zum Gutachten vom 23.12.2022)
Anlage 1 – Anlage 33 siehe Baugrundbeschreibung vom 23.12.2022
Anlage 34 – Anlage 37 siehe Hinweise und Empfehlungen, Teil 2: Löschwasserbehälter mit
Technikraum, Stand 10.10.2025
Anlage 38 Lageplan, Zuweisung Regelaufbauten, erhalten am 24.02.2026
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1 Vorgang, Oberflächenbefestigungen
Die Stadt Aachen plant die Neugestaltung der Theaterstraße zwischen Theater und Borngasse
(1. Bauabschnitt) und des Theaterplatzes (2. Bauabschnitt). In einem 3. Bauabschnitt soll an-
schließend auch der Kapuzinergraben zwischen Franz- und Hartmannstraße umgebaut werden.
Mit Datum vom 23.12.2022 hat unser Ingenieurbüro eine ausführliche Beschreibung der Bau-
grund- und Grundwasserverhältnisse vorgelegt. Darauf aufbauend hat der Planer club L94
Landschaftsarchitekten GmbH Regeldetails für die neuen Oberflächenbefestigungen ausgear-
beitet und in der Folge nochmals überplant. Der vorliegende Teil 1 der Gründungsberatung
beinhaltet die Hinweise und Empfehlungen zur Neugestaltung von Theaterstraße und Thea-
terplatz im 1. und 2. Bauabschnitt. Er ersetzt die Fassung vom 23.01.2024. Der Bau eines
Löschwasserbehälters einschließlich eines unterirdischen Technikraums wird in einem geson-
derten Gutachten behandelt (siehe Teil 2). Das Gleiche gilt für die verschiedenen Gewerke im
- Bauabschnitt.
Gemäß dem aktuellen Lageplan sind vier verschiedene Typen von Oberflächenbefestigungen
vorgesehen (siehe Detail D1 – D4 in Anlage 38):
- Detail D1 = Gehwege entlang der Randbebauung und Nebenanlagen,
Flächenbelag Naturstein Granit auf Dränbeton
Bild 1.1: Detail Flächenbelag Naturstein Granit auf Dränbeton
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- Detail D2 = Flächen um das Theater einschließlich Theatervorplatz
Flächenbelag Naturstein Granit auf Dränbeton
Bk1,8 gemäß RStO 12 (Tafel 3, Zeile 7)
Bild 1.2: Detail Flächenbelag Naturstein Granit auf Dränbeton, Bk1,8 gem. RStO 12
- Detail D3 = Theaterbrunnen
Flächenbelag Naturstein Valser Quarzit, gebundene Bauweise, auf Dränbeton
Bk1,8 gemäß RStO 12, Typ B
Bild 1.3: Detail Flächenbelag Naturstein Valser Quarzit auf Dränbeton, Bk1,8 gem. RStO 12
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- Detail D4 = Fahrbahn Busspur Theaterstraße und Theaterplatz
Flächenbelag Ortbeton auf Asphalt
Bk100 gemäß RStO 12 (Tafel 2, Zeile 2)
Bild 1.4: Detail Flächenbelag Ortbeton auf Asphalt, Bk100 gem. RStO 12
Für unterbaute Bereiche auf dem Theatervorplatz und auf der Rückseite des Theaters ist das
Detail D2 in Detail D10 abzuwandeln (siehe Anlage 38 bzw. Unterlage 2.31).
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2 Unterlagen
Dem Ingenieurbüro Gell & Partner GbR wurden zur Bearbeitung des Baugrundgutachtens fol-
gende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
2.1 – 2.24 siehe Baugrundbeschreibung vom 23.12.2022
2.25 Theaterplatz Aachen, Lageplan mit geplanten Flächenbelägen, Lindschulte Ingenieurgesell-
schaft mbH, Düsseldorf, Stand: 31.05.2023 (überholt)
2.26 Theaterplatz Aachen, Entwurfsplanung (Vorabzug), Flächenbeläge, Regeldetails 01 – 05,
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf, Stand: 26.04.2023, einschließlich Her-
leitung der Belastungsklassen gemäß RStO 12 (überholt)
2.27 – 2.30 siehe Hinweise und Empfehlungen zur Bauausführung, Teil 2 vom 10.10.2025
2.31 Theaterplatz Aachen, Lageplan mit geplanten Flächenbelägen, Baumscheiben und Vegeta-
tionsflächen, erhalten am 24.02.2026
2.32 Theaterplatz Aachen, Flächenbeläge, Details D1 – D4, club L94 Landschaftsarchitekten
GmbH, Köln, Stand: 02.2026
Literatur:
[L1] – [L8] siehe Baugrundbeschreibung vom 23.12.2022
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3 Hinweise und Empfehlungen zur Bauausführung
Allgemeines Der Aachener Theaterplatz und die angrenzenden Abschnitte von Theaterstraße und Kapuzi-
nergraben sollen neu gestaltet werden. Im 1. Bauabschnitt soll die Theaterstraße bis zur Born-
gasse und im 2. Bauabschnitt der Theaterplatz in Angriff genommen werden. Die vorhande-
nen Oberflächenbefestigungen sollen vollständig aufgenommen und durch neue Flächenbelä-
ge ersetzt werden.
Die neuen Verkehrsflächen werden gemäß den Unterlagen 2.31 und 2.32 in die folgenden
Belastungsklassen gemäß RStO 12 eingestuft:
- Busspuren Theaterstraße und Theaterplatz (siehe auch Bild 1.4)
Belastungsklasse Bk100
Gesamtdicke des Aufbaus = 75 cm
Verformungsmodul auf OK Schottertragschicht E 120 MPa V2
- Flächenbelag um das Theater herum einschließlich Vorplatz (siehe auch Bild 1.2)
Belastungsklasse Bk1,8
Gesamtdicke des Aufbaus = 68 cm
Verformungsmodul auf OK Schottertragschicht E 120 MPa V2
- Gehwege entlang der Randbebauung und Nebenanlagen (siehe auch Bild 1.1)
Sonderbauweise
Gesamtdicke des Aufbaus = 61 cm
Verformungsmodul auf OK Schottertragschicht E 120 MPa V2
- Theaterbrunnen (siehe auch Bild 1.3)
Belastungsklasse bis Bk1,8
Gesamtdicke des Aufbaus = 94 – 111 cm
Verformungsmodul auf OK Schottertragschicht E 100 MPa V2
Die Dicke des planmäßigen Gesamtaufbaus beträgt demnach 61 – 68 cm im Bereich der
Gehwege und Platzflächen, 75 cm im Bereich der Betonfahrbahnen und 94 – 111 cm im Be-
reich Theaterbrunnen. Auf OK Schottertragschicht wird ein Verformungsmodul E 100 V2
MPa im Bereich Theaterbrunnen bzw. E 120 MPa sonst gefordert. V2
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Die Dicke der ungebundenen Frostschutz- und Tragschichten variiert zwischen lediglich 24
cm im Profil D3 (Theaterbrunnen), 30 cm in den Profilen D1 und D2 (Gehwege und Platzflä-
chen) sowie 39 cm im Profil D4 (Ortbetonfahrbahnen).
Die Gesamteingriffstiefen (ohne einen ggf. örtlich erforderlichen Bodenaustausch) entspre-
chen in etwa den o.a. Gesamtdicken des Aufbaus.
Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus Aachen liegt in der Frosteinwirkungszone 1. Gemäß Unterlage 2.32 kann davon ausgegangen
werden, dass der Bodenaushub nach der Aufnahme der vorhandenen Oberflächenbefestigun-
gen bis in eine Tiefe von i.d.R. nicht mehr als 75 cm unter heutiger GOK/FOK erfolgt. Ledig-
lich für den Theaterbrunnen muss der anstehende Boden wenige Dezimeter tiefer abgetragen
werden.
Das Erdplanum für die neuen Flächenbefestigungen liegt demnach in allen Regelbereichen
innerhalb der flächenhaften Auffüllungen, die zum überwiegenden Teil aus gemischtkörnigen
Böden bzw. Boden-Bauschutt-Gemischen bestehen. Seltener finden sich grobkörnige oder
feinkörnige Bereiche.
Lediglich mit den drei 5 m tiefen Aufschlüssen an den Punkten 2.3, 2.4 und 2.5 wurden die in
Tiefen von 2,8 – 3,7 m unterhalb der Füllböden anstehenden geringtragfähigen Auenlehme ange-
troffen. Alle übrigen Kleinerkundungen enden planmäßig in den Auffüllungen.
Die flächenhaften Auffüllungen sind überwiegend in die Frostempfindlichkeitsklasse F 2 gemäß
ZTV E-StB 17 einzustufen. Bei hohen Feinkorngehalten fallen die Füllböden aber auch in die
Frostempfindlichkeitsklasse F 3. Erdstoffe der Klasse F 1 nach ZTV E-StB 17 wurden in Höhe
des Erdplanums eher selten angetroffen.
Je nach Frostempfindlichkeitsklasse gelten gemäß RStO 12 folgende Ausgangswerte für die Be-
stimmung der Mindestdicke des frostsicheren Straßenoberbaus in den verschiedenen Belastungs-
klassen:
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| Frostempfindlichkeitsklasse | Dicke in cm bei Belastungsklasse Bk100 bis Bk10 Bk3,2 bis Bk1,0 Bk0,3 | ||
|---|---|---|---|
| F2 | 55 | 50 | 40 |
| F3 | 65 | 60 | 50 |
Tabelle 3.1: Ausgangswerte für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren
Straßenaufbaus (aus RStO 12)
Der Flurabstand des Grundwasserspiegels beträgt mehr als 2 m bezogen auf den Bemes-
sungsgrundwasserspiegel HHGW = +160,5 mNHN. Die Auffüllungen im Erdplanum können
örtlich einen bindigen Charakter besitzen und gering durchlässig sein. In solchen Bereichen
kann sich zeitweise Schichtenwasser sammeln.
Die neuen Verkehrsflächen liegen nahezu ebenerdig (keine Einschnitte oder Dammlagen).
Infolge örtlicher Einflüsse sind beim frostsicheren Straßenbau aus geotechnischer Sicht ge-
mäß RStO 12, Tab. 7 folgende Mehr- oder Minderdicken zu berücksichtigen:
-
Frosteinwirkung: Zone 1 0 cm
-
kleinräumige Klimaunterschiede: keine besonderen Einflüsse 0 cm
-
Wasserverhältnisse im Untergrund: Schichtenwasser zeitweise höher als 1,5 m unter Planum +5 cm
-
Entwässerung: über Rinnen, Abläufe und Rohrleitungen -5 cm
Mit der auf der sicheren Seite liegenden Einstufung des gesamten Baufeldes in die Frostemp-
findlichkeitsklasse F 3 errechnet sich die erforderliche Mindestdicke des frostsicheren Ober-
baus zu 65 cm (Bk100) bzw. 60 cm (Bk1,8) bzw. 50 cm (Bk0,3 bzw. Sonderbauweise).
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Aufbruch der Oberflächenbefestigungen und Bodenabtrag, Theaterstraße (1. BA) Im Fahrbahnbereich der Theaterstraße sind zwischen 13 und 23 cm Schwarzdecke aufzubre-
chen. Darunter folgt an den meisten Punkten das 15 cm dicke alte Straßenpflaster (siehe auch
Zusammenfassung in Tabelle 5.5 der Baugrundbeschreibung). Am Punkt 1.13/2022 wurde
der PAK-Gehalt zu rd. 305 mg/kg ermittelt (= pechhaltiger Straßenaufbruch). Dagegen han-
delt es sich am Punkt 2/2017 um gefährlichen pechhaltigen Straßenaufbruch.
Die beiden Gehwege an der Theaterstraße besitzen einen 5 – 6 cm dicken Plattenbelag über
einer rd. 10 – 25 cm dicken Betontragschicht (siehe auch Zusammenfassung in Tabelle 5.1
der Baugrundbeschreibung).
Die ungebundenen Tragschichten unter der Fahrbahn reichen bis in Tiefen von 60 – 80 cm
unter FOK. Sie bestehen aus Kies-Sand-Gemischen, die z.T. Ziegel- und Betonbruchstück-
chen enthalten.
Unter den ungebundenen Tragschichten (Fahrbahnbereich) bzw. der Betontragschicht (Geh-
wegbereich) folgen flächenhafte Auffüllungen aus zumeist gemischtkörnigen und seltener
grobkörnigen Böden bzw. Boden-Bauschutt-Gemischen. Die Schadstoffanalysen nach LAGA
und DepV führen zu einer Einstufung Z2 und DK 0. Allerdings ist eine Entscheidung im Ein-
zelfall herbeizuführen, weil der TOC-Gehalt die zulässigen Grenzwerte übersteigt (die Gas-
bildungsrate GB und der Brennwert H sind ohne Befund). 21 0
Die Gesamteingriffstiefen (ohne einen ggf. örtlich erforderlichen Bodenaustausch) entspre-
chen in etwa der Gesamtdicke des jeweiligen Aufbaus in den Details D1 und D4.
Die Auffüllungen in den jeweiligen Aushubsohlen sind nur gering bis mäßig tragfähig. Die
einzige Rammsondierung am Punkt 1.13/2022 liefert im Gründungsniveau N = 4 Schlä- 10,DPH ge. Wenn es gelingt, auf dem Erdplanum durch Nachverdichten den geforderten Wert von E V2 = 45 MPa zu erreichen, sind die gewählten Dicken ausreichend, um auf OK Schottertrag-
schicht E 120 MPa nachweisen zu können (siehe [L5], Sonderkapitel S5, Tab. 3). Auf V2
mehr auf der Hälfte der Fläche dürfte allerdings zur Ertüchtigung des Erdplanums ein Boden-
austausch bzw. eine Bodenverbesserung erforderlich werden.
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Aufbruch der Oberflächenbefestigungen und Bodenabtrag, Nordseite Theaterplatz (2. BA) An den Punkten 1.10, 1.11 und 2.9/2022 im Bereich der geplanten Busspur mussten 10 bis
16 cm Schwarzdecke und darunter 14 – 23 cm Beton gekernt werden (siehe auch Zusammen-
fassung in Tabelle 5.5 der Baugrundbeschreibung). Der PAK-Gehalt variiert hier zwischen 73
und 165 mg/kg, sodass es sich um pechhaltigen Straßenaufbruch handelt.
Der Plattenbelag des Gehwegs entlang der nördlichen Randbebauung ist wiederum 5 – 6 cm
dick und wurde auf einer örtlich bis zu rd. 35 cm dicken Betontragschicht verlegt (siehe auch
Zusammenfassung in Tabelle 5.3 der Baugrundbeschreibung).
Die Schichtgrenzen zwischen den ungebundenen Tragschichten und den flächenhaften Auf-
füllungen konnte im Fahrbahnbereich nicht eindeutig ermittelt werden. Die Füllböden beste-
hen hier fast ausschließlich aus gemischtkörnigen Boden-Bauschutt-Gemischen mit einer Ein-
stufung Z2 nach LAGA bzw. DK 0 nach DepV nach einer Entscheidung im Einzelfall wegen
des leicht auffälligen TOC-Gehalts (Gasbildungsrate GB und Brennwert H ohne Befund). 21 0
Die Gesamteingriffstiefen (ohne einen ggf. örtlich erforderlichen Bodenaustausch) entspre-
chen in etwa der Gesamtdicke des jeweiligen Aufbaus in den Details D1, D2 und D4.
Die o.a. flächenhaften Auffüllungen werden demnach auch in der Aushubsohle angetroffen.
Die Eindringwiderstände der Leichten Rammsonde in der Gründungssohle betragen an den
Punkten 1.10, 1.11 und 2.9 N = ca. 3 – 10 Schläge. Es ist also davon auszugehen, dass 10,DPL auch nördlich des Theaters über weite Strecken Maßnahmen zur Ertüchtigung des Erdpla-
nums angezeigt sind, die über das Nachverdichten der vorhandenen Böden hinausgehen.
Aufbruch der Oberflächenbefestigungen und Bodenabtrag, Südseite Theaterplatz (2. BA) Auf der Südseite des Theaters wurde die Dicke der vorhandenen Schwarzdecke an zwei Punk-
ten zu etwa 10 – 15 cm ermittelt. Darunter folgt eine ca. 15 – 20 cm dicke Betontragschicht
(siehe auch Zusammenfassung in Tabelle 5.5 der Baugrundbeschreibung). Der PAK-Gehalt
betrug lediglich 4,2 bzw. 5,0 mg/kg. Damit handelt es sich um nicht verunreinigten Ausbau-
asphalt.
Die Dicke der Gehwegplatten variiert an den Punkten 1.15, 1.16 und 1.17/2022 zwischen 4
und 8 cm. An jedem Aufschlusspunkt wurde auch eine Betontragschicht angetroffen. Deren
Dicke ist allerdings extrem uneinheitlich: Länge der drei Kernstücke = 5, 31 bzw. 56 cm.
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Unter den Betontragschichten von Fahrbahn und Gehweg finden sich wieder die in der Regel
mehr als 2 m dicken flächenhaften Auffüllungen (siehe auch Zusammenfassung in Tabelle
5.11 der Baugrundbeschreibung) aus meist gemischtkörnigen Böden mit häufig mehr als
10 Vol.-% mineralischen Fremdbestandteilen (Boden-Bauschutt-Gemische): Einstufung Z2
nach LAGA, DK 0 nach DepV, TOC-Gehalt mit Entscheidung im Einzelfall unkritisch (Gas-
bildungsrate GB und Brennwert H ohne Befund). 21 0
Die Schlagzahlen der Sondierung DPL 2.11/2022 betrug in Höhe des vorgesehenen Erdplanums
lediglich N = rd. 5 Schläge, was auf eine häufig lockere Lagerung der Füllböden schließen 10,DPL lässt. Wie im 2. BA nördlich des Theaters und im 1. BA dürften auch auf der südlichen Theater-
straße Maßnahmen zur Ertüchtigung bzw. Verbesserung des Erdplanums erforderlich werden.
Aufbruch der Oberflächenbefestigungen und Bodenabtrag, Vorplatz Theater (2. BA) Auf dem Platz zwischen dem Theater und dem Kapuzinergraben muss zunächst das 10 cm
dicke Mosaikpflaster aufgenommen werden, das in einer rd. 10 cm dicken Trag-/Bettungs-
schicht aus kiesigem Sand verlegt wurde. Darunter folgen wiederum flächendeckende Auffül-
lungen mit einer Unterkante in Tiefen von 2,8 – 3,7 m unter GOK. Im Bereich des Löschwas-
sertanks mit Technikraum (Vorabbaumaßnahme) ist ggf. eine provisorische Tragdeckschicht
aufzunehmen.
Die Gesamteingriffstiefe beträgt hier rd. 70 cm bzw. 94 – 111 cm (siehe Detail D2 bzw. Detail
D3). Im oberflächennahen Bereich und damit auch in Höhe des Erdplanums handelt es sich bei
den Füllböden in der Regel um schluffige Kies-Sand-Gemische mit einem vergleichsweise hohen
Anteil an Bauschuttresten und Asche (siehe auch Zusammenfassung in Tabelle 5.9 der Bau-
grundbeschreibung). Die Laboranalysen führen zu einer Einstufung > Z2 nach LAGA und DK 0
nach DepV, wenn im Einzelfall die Gasbildungsrate GB und der Brennwert H anerkannt wer- 21 0 den.
Die Eindringwiderstände der Leichten Rammsonde betrugen in Tiefen von 70 cm unter
GOK etwa N = 7 – 10 Schläge. Es sollte versucht werden, die Tragfähigkeit des Erdpla- 10,DPL
nums durch Nachverdichten auf E 45 MN/m² zu verbessern, bevor ggf. aufwendigere V2
Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
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Erdarbeiten Im Rahmen der Neugestaltung von Theaterplatz und Theaterstraße fallen gemäß den vorlie-
genden Erkundungsergebnissen neben den ungebundenen Tragschichten ausschließlich weite-
re flächenhafte Auffüllungen an. Es wird empfohlen, sämtliche Füllböden unterhalb der vor-
handenen Befestigungen zum Homogenbereich E1 nach DIN 18300 zusammenzufassen:
- Homogenbereich E1 = ungebundene Tragschichten (i.d.R. Kies-Sand-Gemische, lokal mit
variierenden Mengen an mineralischen Fremdbestandteilen) sowie flächenhafte Auffüllun-
gen (mit häufig mehr als 10 Vol.-% mineralischen Fremdbestandteilen)
Bodengruppen nach DIN 18196: SW, SI, SU, GW, GI, GU, untergeordnet SE, GE,
GU, SU
Bodenklassen nach DIN 18300:2012: 3, untergeordnet 5
Korngrößenverteilung: eng-, intermittierend und weitgestuft
Massenanteil Steine: < 40 Massen-%
Massenanteil Blöcke: < 10 Massen-%
Massenanteil große Blöcke: 0
Dichte: ρ = 1,6 – 2,3 g/cm³
undränierte Scherfestigkeit: -
Wassergehalt: w = 5 – 30 %
Plastizitätszahl Ip: -
Konsistenzzahl Ic: -
Lagerungsdichte: locker bis dicht
organischer Anteil: i.d.R. nicht humos
In den Auffüllungen wurden verschiedene Schadstoffe in unterschiedlichen Konzentrationen
angetroffen (siehe auch Kapitel 6 der Baugrundbeschreibung). Deswegen soll die Hauptpo-
sition des Homogenbereichs E1 eine Einstufung Z2 nach LAGA und mit einer Entscheidung
im Einzelfall DK 0 nach DepV beinhalten. Der TOC-Gehalt beträgt zwar 1,4 – 3,0 % und
der Glühverlust 3,4 – 5,4 %. Die Gasbildungsrate GB und der Heizwert H sind jedoch in 21 0 allen 4 untersuchten Mischproben aus den Bereichen Theaterstraße (1. BA) und Theaterplatz
Nord- und Südseite (2. BA) ohne Befund.
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Für den Theatervorplatz ist eine Zulageposition zu bilden. Der Zinkgehalt führt hier zu einer
Einstufung > Z2 nach LAGA (siehe auch Kapitel 6 der Baugrundbeschreibung). Der leicht
auffällige TOC-Gehalt ist unkritisch, wenn die Gasbildungsrate GB und der Heizwert H 21 0 anerkannt werden (Einstufung DK 0 nach DepV nach Entscheidung im Einzelfall).
Weitere Hinweise zu den Erd- und Aufbrucharbeiten Grundsätzlich gilt, dass die Schadstoffuntersuchungen an Mischproben erfolgten. D.h., es wurden
mehrere Einzelproben zu einer (Misch-) Probe zusammengestellt. Dabei kann es u.U. zu einem
Verdünnungseffekt kommen. Dies bedeutet, einzelne Schadstoffgehalte können auch höher (oder
geringer) ausfallen, als in den Laborprotokollen bzw. im vorliegenden Gutachten angegeben.
Da es sich bei den durchgeführten Erkundungen nur um stichprobenartige Untersuchungen
handelt, sind während der Baumaßnahme grundsätzlich alle Aushubböden, insbesondere aus
den aufgefüllten Bodenhorizonten, regelmäßig durch Sicht- und Geruchskontrollen auf even-
tuelle Kontaminationen zu überprüfen. Bei Verdacht auf eine (stärkere) Verunreinigung ist
der Bodengutachter hinzuzuziehen.
Aufgrund ihrer Schadstoffgehalte sind alle ausgekofferten Böden nicht für den Wiedereinbau
in der Theaterstraße oder auf dem Theaterplatz geeignet.
Unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten sind die Schadstoffanalysen nach (LAGA und) DepV
ausreichend und erlauben eine realistische Abschätzung der Kosten. Vor Baubeginn werden
sehr wahrscheinlich neuerliche und ggf. vertiefende Untersuchungen durchzuführen sein. Da-
bei sind auch die Forderungen der Ersatzbaustoffverordnung zu berücksichtigen.
Erdplanum Die ZTV E-StB 17, Abs. 4.3.2, Tab. 4, fordert, dass das 10 %-Mindestquantil für den Verdich-
tungsgrad im Bereich bis 0,5 m unter Planum bei fein- und gemischtkörnigen Böden D = 97 % Pr und bei grobkörnigen Böden D = 100 % betragen muss. Des Weiteren ist nach ZTV E-StB 17, Pr Abs. 4.5.2, bei einem Untergrund aus fein- und gemischtkörnigen Böden auf dem Planum ein
Verformungsmodul von mindestens E = 45 MPa nachzuweisen. V2
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Die vorhandenen flächenhaften Auffüllungen werden den Anforderungen der ZTV E-StB im
unverbesserten Zustand nicht gerecht. So dürften auf dem unbehandelten Planum teilweise
nur Verformungsmoduli E von etwa 20 MPa erreicht werden. Ob sich die geforderte Trag- V2 fähigkeit allein durch Nachverdichten bei günstigen Witterungsverhältnissen erzielen lässt, ist
ggf. zu Baubeginn auf Probefeldern zu ermitteln. Alternativ kann auch die Dicke der unge-
bundenen Tragschichten vergrößert werden, um die Forderungen der ZTV E und der RStO 12
(E = 45 MPa) zu erfüllen. Von einer Untergrundverbesserung oder -verfestigung wird nicht V2 zuletzt wegen der Staubbelastung im innerstädtischen Bereich abgeraten.
Damit auf einem Bodenaustauschkörper (aus Kiessand) ein Wert von E = 45 MPa erreicht wer- V2 den kann, muss deren Dicke, wenn auf dem Erdplanum nur etwa E = 20 MPa gemessen wurden, V2 ca. 20 cm betragen (siehe z.B. [L5], Sonderkapitel S5, Bild 5). Wenn der Verformungsmodul auf
dem Erdplanum durch Nachverdichten auf E = 30 MPa verbessert werden kann, dürfte eine Di- V2 cke von ca. 10 cm ausreichend sein.
Bei der Verwendung von Schotter 0/32 mm bis 0/56 mm fällt die erforderliche Dicke des Boden-
austauschkörpers zwar geringer aus (siehe z.B. auch [L5], Sonderkapitel S5, Tabelle 3). Allerdings
ist die vom Größtkorn abhängige Mindesteinbaudicke zu beachten.
Es wird dringend angeraten, in verschiedenen Probefeldern für die Profile D1 bis D4 zu über-
prüfen, ob das Nachverdichten des Erdplanums ausreicht, um auf dem Bodenaustauschkörper
den geforderten Verformungsmodul E = 45 MPa und in der Folge auf der Frostschutz- V2
schicht aus Naturstein-Schotter 0/45 mm E 120 MPa bzw. E 100 MPa zu erzielen. V2 V2
Erfahrungsgemäß wird eine 30 – 40 cm dicke Schottertragschicht benötigt, um auf deren
Oberkante ein Verformungsmodul von E = 120 MPa zu erzielen, wenn ein Erdplanum mit V2 E = 45 MPa vorhanden ist (siehe Richtwerte in [L5], Sonderkapitel S5, Tabelle 3). V2
Weitere Hinweise zur Ausführung Neben den in den vorhergehenden Abschnitten aufgeführten Hinweisen und Empfehlungen
sind die Forderungen und Vorgaben der Vorschriften, Richtlinien und Merkblätter, insbeson-
dere der ZTV E-StB 17, zu beachten.
Im Zuge der Baumaßnahme fallen keine Böden an, die zum Einbau in den Frostschutzschichten
geeignet sind.
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Das Planum ist profilgerecht, eben und tragfähig mit den erforderlichen Querneigungen nach
ZTV E-StB 17 auszuführen. Es soll bei witterungsempfindlichen Bodenarten nicht über län-
gere Zeit ungeschützt liegen bleiben.
Es ist auf eine ausreichende Filterstabilität der einzelnen Schüttlagen gegeneinander und ge-
genüber dem anstehenden Boden zu achten.
Im Zuge der o.a. Probeverdichtung ist auch der Nachweis der Eignung des vorgesehenen
Bauverfahrens und der eingesetzten Geräte zu erbringen. Die Böden sind lagenweise einzu-
bauen. Die Schütthöhen richten sich nach dem ausgewählten Erdbaustoff und den zum Ein-
satz kommenden Geräten.
Es wird empfohlen, das Erdplanum nur auf der Fläche einer Tagesleistung freizulegen, nachzuver-
dichten und mit mindestens einer Lage Frostschutzkies bzw. grobkörnigem gebrochenem Erdstoff
abzudecken. Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit nur bei trockener Witterung ausgeführt werden.
Arbeiten bei Frostwetter regelt die ZTV E-STB 17 in Abschnitt 4.8.
Die Eignung vorgesehener Baustoffe ist von der ausführenden Baufirma durch Eignungsprü-
fungen nachweisen zu lassen. Rückstellproben sind unbedingt erforderlich.
Bodenverdichtung, Verdichtungskenngrößen, Verformungsmoduli, die Frostempfindlichkeit
der Baustoffe sowie die profilgerechte Lage und evtl. die Bodenverbesserung des Erdplanums
sind in den geforderten zeitlichen und räumlichen Abständen zu prüfen.
[Seite 17]
Ingenieurbüro Gell & Partner GbR Hansmannstraße 19, 52080 Aachen Tel.: (0241) 955 94 80
BV Theaterplatz und Nebenstraßen, Hinweise und Empfehlungen, Teil 1 Seite 16
4 Schlussbemerkung, Unterschrift
Bei Änderungen der dieser gutachterlichen Stellungnahme zugrundeliegenden Planunterlagen,
Annahmen oder Angaben ist Rücksprache mit dem Baugrundgutachter zu halten, da sich dann
Änderungen in der Beurteilung ergeben können.
Aachen, den 05.03.2026
Dipl.-Ing. Jürgen Knops