22-009-TPA-LV-TEIL2-Fugenpflege_unbepreist.pdf

Straßen-, Tief- und Landschaftsbau sowie Fugenpflege am Theaterplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Projekt

Theaterplatz Aachen

Bauvorhaben

Umgestaltung Theaterplatz Aachen Frei- und Verkehrsanlagen

Leistung (LV)

2

TEIL 2: Fugenpflege

Ausführungsbeginn Ausführungsende

k.A. k.A.

Angebotsaufforderung

Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.

Abgabetermin Abgabezeit

k.A. k.A.

Abgabeort

Zuschlagsfrist

k.A.

MwSt. Währung

19,00 % EUR

Seiten ohne Anlage(n)

Seiten: 28 Leistungsverzeichnis, ohne Projektnummer, ohne Seite 2

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

1.00 Allgemeines

Verwandte Abkürzungen

AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer OZ = Ordnungszeichen = Position LB = Leistungsbeschreibung LV = Leistungsverzeichnis VB = Vorbemerkung ZV = Zusätzliche Vertragsbedingungen

1.01 Es wird empfohlen, vor Angebotsabgabe die Besonderheiten der Baumaßnahme und die damit evtl. verbundenen Behinderungen, Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten für die Ausführung an Ort und Stelle zu prüfen.

1.02 Die Absteckung der Achsen und Eigentumsgrenzen erfolgt durch den AG. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, daß die festgesetzten Strassenbegrenzungslinien eingehalten werden. Weiter haftet der AN für alle Grenzmerkmale und Pfähle innerhalb des Baustellenbereiches.

Neuvermessungen infolge Beschädigung der Pfähle und Grenzmerkmale gehen zu Lasten des AN. Die bei der Ausführung der Arbeiten vorgefundenen Polygonpunkte mit der Aufschrift "Vermessungsamt" dürfen nur nach Genehmigung durch Bauleitung und nachdem das Vermessungsamt die Polygonpunkte eingemessen hat, entfernt werden. Bei Nichtbeachtung gehen die Vermessungskosten für die Neuvermessung zu Lasten des AN.

1.03 Werden bei den Tiefbauarbeiten Einzelbäume oder Baumreihen berührt, so dürfen deren Wurzeln nicht beschädigt oder entfernt werden. Ergeben sich hierdurch Schäden, so haftet der AN für diese Schäden und die daraus entstehenden Kosten.

1.04 Bezüglich der erforderlichen Umleitungen, Verkehrssicherungen und -regelungen hat der AN die STVO - hier besonders den § 45 - zu beachten. Siehe Abs. 5.00. Die Beantragung durch den AN hat rechtzeitig zu erfolgen.

1.05 Die Durchführung der Arbeiten und die Lagerung der Baustoffe haben so zu erfolgen, daß der Anlieger- und Fußgängerverkehr während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt und Einrichtungen der Versorgungsträger, wie Hydranten, Schieber, Schächte u. dgl. freigehalten werden. Grundstücks- und Garageneinfahrten der angrenzenden Grundstücke sind nicht länger als unvermeidbar, höchstens aber 3 Tage, unpassierbar zu belassen. Nach dieser Frist ist die Zufahrt durch Erstellung von Brücken oder Rampen wieder herzustellen und bei Dunkelheit oder Nebel zu beleuchten. Einfahrten zu Garagen und Einfahrten mit täglichem Zulieferbetrieb dürfen nur im Einvernehmen mit dem Anlieger - und nur stundenweise - gesperrt werden. Die Kosten sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.

1.06 Der AG ist berechtigt, die Inangriffnahme oder die vorzugsweise Förderung derjenigen Leistungen zu verlangen, welche er mit Rücksicht auf den Gesamtfortgang der Arbeiten für notwendig oder aus sonstigen Gründen für besonders vordringlich erachtet. Der AN ist verpflichtet mit dritten auf der Baustelle eingesetzten Firmen zusammenzuarbeiten.

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

1.07 Der AN hat bei Hochwasser und Unwetter rechtzeitig Vorsorge für die Sicherung der Baustelle sowie der Geräte, der Baustoffe und der Baustelleneinrichtung zu treffen. Auch hat er, wenn erforderlich, nach Ablauf des Wassers die Baugruben und die übrigen Anlagen ohne Entschädigung wieder trockenzulegen und zu reinigen. Kommt der AN etwaigen Forderungen des AG bezüglich Schutzmaßnahmen nicht nach, so ist der AG berechtigt, diese Maßnahmen in Fällen der Gefahr auf Kosten des AN durchzuführen zu lassen.

1.08 Das Betreten von, sowie das Arbeiten in bestehenden Kanalanlagen ist dem AN wegen der damit verbundenen Gefahren ohne vorherige Unterweisung über die Sicherheitsbestimmungen durch einen Mitarbeiter der STAWAG-Kanalbauabteilung nicht gestattet. Der AG behält sich vor, offensichtliche Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen der Tiefbauberufsgenossenschaft (TBG) sowie dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz (StAfA) zu melden und die Baustelle still zu legen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Unfallverhütungsvorschriften der TBG (UVV) und des GemeindeunfallVersicherungsverbandes (GUV), hier insbesondere die BGV A 1 (ehemals VBG 1 allgemeine Vorschriften) und BGV C 3 (ehemals VBG 54 abwassertechnische Anlagen), die GUV 17.6 (Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen), zu beachten sind. Der AN ist für die Sicherheit der auf der Baustelle eingesetzten Arbeiter bzw. für die Betriebssicherheit der eingesetzten Geräte verantwortlich. Ebenso muss bei notwendigen Arbeiten in vorhandenen Kanalisationsanlagen ein Gasmess- bzw. Gaswarngerät eingesetzt werden.

Darüber hinaus sind die RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten im Straßenraum) anzuwenden.

1.09 Erdaufschlüsse und sonstige Handlungen, die die Ergiebigkeit der staatl. anerkannten Heilquellen oder die Beschaffenheit des Heilquellenwassers beeinflussen können, bedürfen der Genehmigung des Regierungspräsidenten (Obere Wasserbehörde). Auf die vorläufige Anordnung über genehmigungspflichtige Handlungen zum Schutze der Heilquellen vom 16.12.1964 wird hingewiesen.

1.10 Den Abrechnungen der Neu- und Umbaumaßnahmen sind Abrechnungszeichnungen i.M. 1:500 bis 1:100 in zweifacher Ausfertigung beizufügen.

1.11 Jede Lieferung und Transportleistung ist, soweit sie bei der Abrechnung zugrunde gelegt werden muß, mit Wiegekarten bzw. Lieferscheinen nachzuweisen. Lieferbelege sind dem AG bei der Anlieferung der Baustoffe oder Bauteils sofort zur Quittierung vorzulegen. Später vorgelegte Lieferscheine und Wiegekarten werden nicht anerkannt. Die Gewichtsnachweise müssen folgende Angaben enthalten: Standort der Waage, Datum und Uhrzeit der Wägung, Name der Baustelle, Art des Wägegutes, Nummer des Wiegescheines, eingedrucktes Brutto- und Taragewicht, pol. Kennzeichen des LKW, sowie Unterschrift des vereidigten Wägers. Die Bauleitung behält sich das Recht vor, die Tonnenangaben der Wiegekarten durch eine nochmalige Überprüfung bei einer geeichten Waage im Stadtgebiet vornehmen zu lassen.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

2.00 Erdarbeiten

Der Bieter hat damit zu rechnen, daß innerhalb der Baustrecke die verschiedensten Ver- und Entsorgungsleitungen angetroffen werden. Der Bieter hat sich über das Vorhandensein unterirdischer Leitungen zu unterrichten und evtl. Arbeitserschwernisse in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lage und Verlauf ober- und unterirdisch verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen müssen bei folgenden Stellen erfragt werden:

  • Stadtwerke Aachen AG, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen
  • Deutsche Telekom AG, Am Gut Wolf 3, 52070 Aachen
  • EWV - Energie- u. Wasserversorgungs GmbH, Willy-Brandt-Platz 2 52222 Stolberg
  • Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Koordinierungsstelle Abwasser
  • " , Planungsamt, Verkehrsmanagement
  • " , Bauverwaltung, Vertragsabteilung, TK-Leitungen, private Leitungen

3.00 Straßenbauarbeiten

Falls nicht besonders darauf hingewiesen, gelten für den normalen Stadtstraßenbau folgende Ausschachtungsbreiten für Bordsteine einschließlich Arbeitsraum, gemessen ab Vorderkante Bordstein

bis Profil 10/20 cm = 35 cm bis Profil 12/15/30 cm = 40 cm bis Profil 15/18/30 cm = 45 cm darüber hinaus = 50 cm

4.00 Brandschutztechnische Anforderungen

Bei Beachtung der folgenden Punkte erübrigt sich die Einholung einer Stellungnahme der Feuerwehr zu den v.g. Arbeiten.

4.01 Sollte eine Straßensperrung oder Einbahnverkehrung erforderlich werden, so ist der Beginn und das Ende dieser Maßnahme der Feuerwehr, Tel.: 9441-0 mitzuteilen.

4.02 Bei Straßensperrungen darf die Entfernung von befahrbaren Flächen bis zu Gebäuden mit Brüstungshöhen der notwendigen Fenster von weniger als 8,00 m nicht mehr als 50,00 m betragen. Zur Sicherung wirksamer Lösch- und Rettungsmaßnahmen ist ein 2,00 m breiter Zugang erforderlich.

4.03 Bei Gebäuden mit Brüstungshöhen der notwendigen Fenster von mehr als 8,00 m muß statt des 2,00 m breiten Zuganges eine mindestens 4,50 m breite Zufahrt für die Drehleiter (18 to Gesamtgewicht) verbleiben. Falls diese 4,50 m breite Zufahrt nicht verbleibt, darf die Baustelle nicht länger als 20 m sein, so daß die notwendigen Fenster bei 10,00 m Ausladung der Drehleiter erreichbar bleiben. Die jeweilige Lage der Baustelle (gerade und ungerade Haus-Nr.) ist der Feuerwehr mitzuteilen.

4.04 Eine Löschwasserversorgung aus den im Baubereich liegenden Hydranten muß jederzeit sichergestellt sein. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Entfernung zum nächsten Hydranten nicht mehr als 100,00 m beträgt.

4.05 Vorhandene Zufahrten zu Grundstücken, die ggfs. von Feuerwehrfahrzeugen benutzt werden, müssen erhalten bleiben.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

Anmerkung:

Die v.g. Anforderungen sind teilweise Kompromisse (insbesondere Ziffer 4.03), die nur für die Zeit der Arbeiten akzeptiert werden.

5.00 Sicherung der Arbeitsstellen und Regelung des Straßenverkehrs

5.01 Für die Durchführung von Bauarbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Verkehrsanordnung gem. § 45 StVO erforderlich. Die Verkehrsanordnung wird auf der Grundlage eines vom AN zu erstellenden Verkehrszeichenplanes durch den AG gebührenpflichtig erteilt.

5.02 Gemäß § 45 Abs. 6 StVO ist der AN zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der angeordneten Verkehrszeichen und -einrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung verpflichtet. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der AN gem. § 5b des Straßen- verkehrsgesetzes vom19.12.1952 in der derzeit gültigen Fassung.

5.03 Alle vorhandenen, der Anordnung bzw. dem Verkehrszeichenplan entgegenstehenden Verkehrszeichen sind zu verdecken, sollte deren Entfernung notwendig sein, so darf dies nur im Einvernehmen mit dem Aachener Stadtbetrieb, E18/500 unter der Tel.: 0241/432-18936 oder -18939 erfolgen.

5.04 Es dürfen nur die in der StVO beschriebenen Verkehrszeichen und -einrichtungen verwendet werden. Sie müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und in einem solchen gehalten werden. Andere als die hier aufgeführten Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nur auf Anordnung des AG's angebracht werden. Alle verwendeten Verkehrszeichen sind auf der Rückseite mit vollständiger Firmenanschrift einschließlich Telefonnummer zu kennzeichnen.

Auflage: Soweit der Stand der Bauarbeiten es erlaubt, ist die Baustelle außerhalb der Arbeitszeiten zu räumen. Die verkehrsbeschränkenden Verkehrszeichen und -einrichtungen sind dann soweit wie möglich zu entfernen.

5.05 Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Sonderrechte gem. § 35 StVO nicht für die Fahrzeuge der bauausführenden Firma gelten. Diese Anordnung beinhaltet nicht die Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NW zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus. Genehmigungsbehörde ist für die Stadt Aachen das Bauverwaltungsamt. Bei der Einrichtung von baustellenbedingten Halteverboten sind die Schilder mit Zusätzen "wegen Bauarbeiten ab....,h" mindestens 72 Stunden vor Geltungsbeginn bei der Registrierung der dann vorhandenen Kfz aufzustellen. Sofern sich das Halteverbot auch auf einen abmarkierten (Z= 295 StVO) oder baulich angelegten Seitenstreifen beziehen soll, ist (Z= 1052-37 StVO unter den Z= 283 StVO) zu ergänzen.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

Erläuterung zur Ausschreibung

Inhaltsverzeichnis:

  1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.1. Art und Umfang der Leistung 1.2. Lage und Zugang der Baustelle 1.3. Ausgeführte Vorarbeiten 1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten 1.5. Koordinationsgespräche 1.6. Bautagebuch 1.7. Dokumentation 1.8. Ausführungsunterlagen / Kalkulationsgrundlage 1.9. Abrechnung 1.10. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) 1.11. Gewährleistung

  2. ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE 2.1. Öffentlicher Verkehr im Baubereich 2.2. Vorhandene Anlagen im Baubereich 2.3. Schutzbereiche- und Objekte im Baubereich 2.4. Baustelleneinrichtung und Lagerplätze

  3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1. Bauablauf 3.2. Stoffe/Bauteile 3.3. Abfallbeseitigung 3.4. Aufmaß und Materialnachweis 3.5. Sauberkeit auf der Baustelle 3.6. Immissionsschutz

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

  1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

1.1. Art und Umfang der Leistung Die Stadt Aachen beabsichtigt, die grundhafte Neugestaltung des Theatervorplatzes, der anschließenden Theaterstraße und dem Knotenpunkt Borngasse. In dem folgenden Leistungsverzeichnis werden die Leistungen zur Fugenpflege der Natursteinpflasterdecke nach Abnahme der Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten beschrieben.

Insgesamt umfasst die hier beschriebene Leistung ca. 5.000m² Natursteinpflasterdecke.

Das LV ist nach Bauabschnitten, analog zu den im folgenden genannten Förderbereichen gegliedert, wobei die genaute Aufteilung dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen ist.

  • Förderbereich 1 - Theaterstraße (ca. 1.620 m2)
  • Förderbereich 2 - Knotenpunkt Borngasse (ca. 650 m2)
  • Förderbereich 3 - Theaterplatz (ca. 6.350 m2)
  • Förderbereich 4 - ÖPNV-Haltestellen (ca. 492 m2, zwei Haltestellen zu je 246m2)

Der 1. Bauabschnitt Theaterstraße und Knoten Borngasse umfasst den Förderbereich Nr. 1, 2 und 4. Der 2. Bauabschnitt Theaterplatz umfasst den Förderbereich Nr. 3.

TEILE STRASSEN-, TIEF- UND LANDSCHAFTSBAUARBEITEN

Die Arbeiten für die Neugestaltung des Theaterplatzes werden in zwei Teilen ausgeführt:

  • Teil 1: Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten
  • Teil 2: Fugenpflege

Die Abgabe eines gültigen Angebotes für beide Teile ist zwingend erforderlich. Andernfalls erfolgt der Ausschluss des Bieters. Die Ausführung des hier beschriebenen Teils 2 zur Fugenpflege der Natursteinpflasterdecke erfolgt nach Abnahme der Leistungen des Teils 1 und auf gesonderte Aufforderung durch den AG.

ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN:

Dabei gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV" der VOB/C nachstehende "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" - ZTV:

DIN 18315, 18316 und DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ZTV Pflaster-StB ZTV Fug-StB ZTV Naturstein gem. Punkt 4.2.2. Teil 1 - Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten

jeweils in neuester Fassung.

Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Die Erläuterung zur Ausschreibung gelten für alle ausgeschriebenen Abschnitte, Bereiche, Titel/Gewerke und Untertitel und sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Eine zusätzliche Vergütung für etwaige

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

notwendige zusätzliche Leistungen des AN infolge dieser Angaben erfolgt nicht. Solche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

1.2. Lage und Zugang der Baustelle Die Baustelle befindet sich in 52062 Aachen. Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zugänglich, einerseits aus Richtung Osten über die Theaterstraße am Knotenpunkt Borngasse und andererseits auf der gegenüberliegenden Seite aus südlicher Richtung über den Kapuzinergraben. Die Zufahrt aus nördlicher Richtung über die Petersstraße kommend und über den Friedrich-Wilhelm-Platz führend ist nicht zulässig. Zum Zeitpunkt der Bauausführung der Leistungen des Teils 1 - Straßen-, Tief- und Landschaftsabauarbeiten ist eine übergeordnete Verkehrslenkung eingerichtet, welche die Durchfahrt über die Theaterstraße und den Theaterplatz untersagt. Die übergeordnete Verkehrsregelung wird bis zum Ende der Baumaßnahme des Teils 1 aufrecht erhalten. Der Verkehrsregelplan ist der Ausschreibung als Anlage beigefügt. Ab 2027 erfolgen Sanierungsarbeiten am Kanal und der Fernwärmeleitung im Bereich des Alexianergrabens. Diese Arbeiten können zu Behinderungen im Bereich des Knotenpunktes Kapuzinergraben, Franzstraße und Alexianergraben führen und damit die Zugänglichkeit der Baustelle aus westlicher Richtung über den Kapuzinergraben erschweren. Bzgl. weiterer Einschränkungen und Behinderungen siehe Anmerkungen unter Punkt 3.4. Es wird empfohlen, dass der Bieter zur Angebotserstellung eine Ortsbesichtigung vornimmt.

1.3. Ausgeführte Vorarbeiten Die Fugenpflege der Natursteinpflasterdecke erfolgt nach Abschluss der Hauptbaumaßnahme des Teils 1 - Straßen-, Tief,- und Landschaftsabauarbeiten.

1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten Der AN ist verpflichtet seine Arbeiten mit allen im Baubereich eventuell tätigen Unternehmen abzustimmen. Im Vorfeld, respekive zeitgleich finden Straßen- und Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten sowie Pflanzarbeiten statt.

1.5. Koordinationsgespräche Der Auftragnehmer muss in erforderlichem Umfang an Baubesprechungen (in der Regel 1 x wöchentlich) durch einen bevollmächtigten deutschsprachigen Vertreter teilnehmen.

1.6. Bautagebuch Der AN hat über die Ausführung seiner Leistungen Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung des AG wöchentlich zur Prüfung vorzulegen sind. Diese müssen folgende Angaben beinhalten:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
  • Witterung (Temperaturen, Niederschlag),
  • Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
  • eingesetzte Nachunternehmer / andere Unternehmer,
  • Art und Anzahl der eingesetzten Großgeräte,
  • Anlieferung von Hauptbaustoffen,
  • Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichsten Angaben über den
  • Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs),
  • Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
  • Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
  • Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

1.7. Dokumentation Mit Abschluss der Arbeiten ist eine Dokumentation (in digitaler Form und 2-fach in Papierform) vorzulegen. Darin enthalten sind u. a.:

  • Verwendete Materialien, Ausstattungsgegenstände, Herstellerangaben,
  • Zeichnungen (Ausführungs-, Montage-, Bestandszeichnungen),
  • Elektrobestandsplan (eingemessene Kabelleitungen, Leerrohre, AZK´s, etc.)
  • Produktdatenblätter,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen,

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

  • Leistungserklärungen,
  • Wartungs-, Reinigungs- und Pflegeanleitungen,
  • Zulassungen, Prüfzeugnisse,
  • Abfallentsorgungsdokumentation (Massenaufstellung nach Abfallschlüsseln, tabellarisch nach Anfallort).

Die Dokumentation ist der Bauleitung fünf Tage vor dem Abnahmetermin vollständig zu übergeben.

1.8. Ausführungsunterlagen / Kalkulationsgrundlage Der Ausschreibung sind Planunterlagen gemäß Planverzeichnis im PDF-Format beigefügt, sowie die folgenden Unterlagen und Dokumente:

  • Lagepläne Theaterstraße und Theaterplatz, Plan Nr.: 2020_027_AP_L7 und L8,
  • Übersichtplan, Plan Nr.: 2020_027_AP_L9,
  • Regeldetails Flächenbeläge, Plan NR.: 2020_027_AP_D1 bis D12,
  • Übersichtplan Förderabschnitte = Bauabschnitte,
  • Verkehrsregelplan, übergeordnete Verkehrslenkung.

Die Ausführungsunterlagen werden nach der Auftragserteilung dem AN übergeben. Dem Auftragnehmer werden die Pläne des Auftraggebers kostenfrei 2-fach als Papierplot sowie als pdf-Datei übergeben.

Aufgrund des deutlichen zeitlichen Abstands zwischen Angebotsabgabe und Abruf der Leistungen des Teils 2 wird für die Leistungen der Fugenpflege eine indexbasierte Preisanpassung vorgesehen:

Die Einheitspreise für die Leistungen werden bei jedem Abruf der Fugenpflege durch die Auftraggeberin entsprechend der Entwicklung des Destatis-Preisindexes für Bauwerke, Ingenieurbau, Instandhaltung, Basisjahr 2021 = 100, angepasst. Als Basispreise gelten die mit dem Angebot angebotenen Einheitspreise. Als Basisindex gilt der zum Ablauf der Angebotsfrist zuletzt veröffentlichte Indexstand. Für die jeweilige Preisanpassung ist der zum Zeitpunkt des Abrufs durch die Auftraggeberin zuletzt veröffentlichte Indexstand des quartalsweise ermittelten Indexes maßgeblich.

Der angepasste Einheitspreis errechnet sich wie folgt: angepasster Einheitspreis = ursprünglicher Einheitspreis x (Index zum Abruf / Basisindex)

Eine Preisanpassung erfolgt, wenn sich der maßgebliche Index gegenüber dem Basisindex um mehr als 1 % verändert. Bei Überschreitung der Bagatellgrenze wird die tatsächliche Indexveränderung vollständig berücksichtigt.

Die Preisanpassung erfolgt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Verringerung des Indexes.

1.9. Abrechnung Die Baumaßnahme ist in Förderabschnitte gemäß dem Übersichtsplan gegliedert. Die Aufmaßerstellung und der Mengennachweise müssen jeweils getrennt nach den einzelenen Förderabschnitten erfolgen.

1.10. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Der Auftraggeber hat als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) das im Folgenden genannte Ingenieurbüro beauftragt. Das Büro wird auch den evt. notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) aufstellen.

Ansprechpartner: Wolfgang Berndt GE HA Ingenieurbüro Dipl.-Ing. G. Geßenich GmbH Rotter Bruch 6

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

52068 Aachen

1.11. Gewährleistung Die Fugenpflege erfolgt jährlich nach Auffordderung durch den AG innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche der Leistungen des Teils 1 - Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

  1. ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE

2.1. Öffentlicher Verkehr im Baubereich Die Verkehrssicherungspflicht bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt dem AN. Vorab sind der Bauablauf und die sich daraus ergebenden Einschränkungen für den Verkehr durch den AN mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen. Die Maßnahmen zur Verkehrssicherung während der Bauarbeiten sind abschnittsweise zu beantragen.

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme ohne Komplettsperrung der Theaterstraße und des Theaterplatzes zu realisieren. Die Anlieger umfassen neben Wohngebäuden auch div. Geschäfte, Restaurants, Ärzte sowie die Hochschule für Musik und Tanz (HfMT) und das Theater Aachen. Die anliegenden Geschäfte, Restaurants und Ärztehäuser bleiben durchgehend geöffnet. Die Andienung der Gebäude mit Lieferfahrzeugen aller Art zur Anlieferung und zur Ver- und Entsorgung sind durchgehend zu ermöglichen, ebenso wie die Zufahrt zu privaten Parkplätzen, die Zufahrt zum alten Posthof, sowie der Fußgängerverkehr für Passanten und Bewohner.

Auf die Spielzeiten des Theater Aachens wird hingewiesen. Die regelmäßigen Probezeiten des Theaters sind von Mo-Sa., 10-14 Uhr und 18-22 Uhr. Darüber hinaus finden außerhalb dieser Zeiten Veranstaltungen auf den verschiedenen Bühnen statt (Großes Haus, Kammer, Spiegelfoyer). In diesen Zeiten ist mit Einschränkungen und erhöhtem Publikumsverkehr zu rechnen. Die Jahresdisposition des Theaters wird zur Verfügung gestellt. Konflikte mit Veranstaltungen durch besonders lärmintensive Bauarbeiten bzw. starke Erschütterungen sind durch rechtzeitige Ankündigung der Maßnahmen und Abstimmung zu vermeiden. Auf der Rückseite des Theaters befinden sich Flächen, die dem Theater als Lagerflächen für Requisiten vorbehalten sind. Diese Flächen müssen während den Spielzeiten dauerhaft erreichbar sein.

Des Weiteren befindet sich die Hochschule für Musik und Tanz Köln im Baubereich. Es ist während der gesamten Bauzeit mit erhöhtem Publikumsverkehr zu rechnen.

Darüber hinaus sind die vorhandenen Hydranten und Schieber für den Bedarfsfall stets freizuhalten. Die Zufahrten für Rettungsfahrzeuge, sowie Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen sind dauerhaft frei zu halten. Im Bedarfsfall müssen Einsatzfahrzeuge in den Baustellenbereich einfahren. Etwaige Provisorien sind im Einzelnen rechtzeitig mit der Feuerwehr abzustimmen.

2.2. Vorhandene Anlagen im Baubereich Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten bei den Leitungsträgern über vorhandene Anlagen, sowie über sämtliche die Ausführung betreffenden Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen zu informieren und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren; es erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Leitungsauskünfte sind über die Dauer der Bauzeit auf dem aktuellen Stand einzuholen.

2.3. Schutzbereiche- und Objekte im Baubereich Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Vermessungs- und Vermarkungseinrichtungen und alle im Baustellenbereich vorhandenen Verkehrsflächen, Bauwerke, Grundstücke und sonstige Anlagen (z.B. Straßenbeleuchtungsmaste, Verkehrszeichen, Grünanlagen) sind gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Hier sind vor allem die folgenden Objekte zu nennen:

Im Umfeld des Theaterplatzes im 2. Bauabschnitts, sind insgesamt fünf zu erhaltende Bestandsbäume vorhanden, die zwingend im Stamm- wie auch Wurzelbereich zu schützen sind. Das Befahren und das Abstellen von Fahrzeugen, sowie das Lagern jeder Art ist im Kronentraufbereich verboten. Die Vorgaben der DIN 18920, der R SBB und der ZTV-Baumpflege sind einzuhalten. Grundsätzlich gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

Zur Sicherstellung des Baumschutzes während der Bauausführung wird durch die Stadt Aachen eine ökologische Baubegleitung entsprechend dem Leitfaden (ÖBB) durchgeführt. Den Vorgaben und Anweisungen der ökologischen Baubegleitung ist Folge zu leisten. Die Arbeiten im Bereich der Bestandsbäume sind der örtlichen Bauüberwachung min. 5 Werktage vor Ausführung mitzuteilen.

2.4. Baustelleneinrichtung und Lagerplätze Durch den Auftraggeber werden keine Flächen für die Baustelleneinrichtungen außerhalb des Baufeldes zur Verfügung gestellt. Zur Lagerung von Materialien, Boden, Geräten und zur Baustelleneinrichtung sind daher die Flächen innerhalb des Baufeldes zu nutzen. Es wird ausdrücklich auf die beengten Verhältnisse im Baufeld hingewiesen. Zu Beginn der Bauausführung steht der Bereich des 2. Bauabschnitts, insbesondere der Theatervorplatz nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Mitbenutzung kann in Abstimmung mit dem Leitungsbau (Regionetz) erfolgen. Die Koordination der Materialanlieferungen, der Materialtransport und die Materialeinbringung für eigene, auszuführende Arbeiten ist Sache des Auftragnehmers. Durch den Auftraggeber werden keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen gestellt. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Baustellen auch Tagesbaustellen und Baustellenzufahrten gemäß StVO unter Anwendung der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) abzusichern. Grundsätzlich dürfen Leitungs- und Kanaltrassen sowie Schachtdeckel aller Art, Hydranten und Schieber nicht mit unverrückbarer Baustelleneinrichtung bedeckt werden. Die erforderlichen Transportwege auf der Baustelle und Baustraßen sowie die privaten und öffentlichen Zu- und Abfahrten sind sauber und in gut befahrbarem Zustand zu halten. Die Wahl der geeigneten Baustellen- und Anlieferungsfahrzeuge ist Sache des AN.

Die Baustelleneinrichtung ist jährlich für jeden Durchgang der Fugenpflege herzustellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten zu räumen. Entsprechend ist auch die verkehrsrechtliche Anordung zu beantragen.

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

  1. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

3.1. Bauablauf

Die Fugenpflege erfolgt jährlich nach Aufforderung durch den AG innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche der Leistungen des Teils 1 - Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten.

Die Ausführung der Fugenpflege erfolgt überwiegend nach Abnahme und Abschluss der Hauptbaumaßnahme des Teils 1 - Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten. Je nach Abnahmezeitpunkt der Leistungen des Teils 1 kann die Ausführung der Fugenpflege in Teilbereichen parallel zur Hauptbaumaße erfolgen. Aufgrund zahlreicher Sondernutzungen (z.B. Außengastronomie) der fertiggestellten Natursteinpflasterflächen nach Abschluss der Hauptbaumaßnahme ist die Ausführung der Fugenpflege vorrangig in den Herbst- und Wintermonaten auszuführen (Oktober bis März).

3.2. Stoffe/Bauteile Sämtliche erforderliche Baustoffe und Bauteile liefert der AN, soweit es in den Leistungspositionen nicht anders bestimmt ist. Alle Stoffe und Bauteile müssen den Spezifikationen der Leistungsverzeichnispositionen, den ZTV, Merkblättern und der VOB entsprechen. Die Verwendung gebrauchter Stoffe und Bauteile ist nur in dem in den Leistungsverzeichnispositionen genannten Umfang oder auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zulässig.

Der Einsatz von mineralischen Stoffen aus anderer Bautätigkeit (Recycling-Baustoffe) oder industriellen Nebenprodukten ist nicht zugelassen.

Die jeweils angebotenen Produkte sind dort, wo sie abgefragt werden, mit dem Angebot verbindlich bekannt zu geben.

Sofern Qualitäten / Produkte durch den Auftraggeber vorgegeben werden, muss, wenn eine Alternative angeboten wird, diese benannt werden. Die Gleichwertigkeit in technischer und gestalterischer Hinsicht muss nachgewiesen werden. Sollte an diesen Stellen kein Produkt benannt werden, gilt das vorgegebene Produkt als verbindlich angeboten. Eine Abweichung von den angebotenen Produkten ist ausschließlich nach Prüfung und Freigabe des Auftraggebers möglich.

Für das Fugenmaterial und die Ausführung der Fugenpflege gelten die Hinweise gemäß Punkt 4.2.2 - ZTV Naturstein des Teils 1 analog.

3.3. Abfallbeseitigung Entstehender Abfall ist nach den derzeit gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen arbeitstäglich zu entsorgen oder wiederzuverwenden. Die Entsorgung hat auf einer zugelassenen Deponie oder Recyclinganlage zu erfolgen. Die Entsorgungsgebühren sind vom AN einzukalkulieren. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ist unmittelbar zu erbringen.

3.4. Aufmaß und Materialnachweis Für den Stoffverbrauch je Abrechnungsnachweis ist für alle Schüttgüter ein Lieferscheinnachweis in Form von Wiegekarten zu erbringen. Zusätzlich sind Soll-/Ist-Nachweise zu führen. Aufmaßblätter sind mit Angabe der erbrachten Leistungen sowie einer Skizze nach Vorlage des AG zu erstellen und, soweit die festgehaltene Leistung später nicht mehr zu sehen ist (z.B. Anschlussleitungen), mit mind. drei Fotos (z.B. bei Leitungen vor Aufbruch, während Verlegung und nach Verfüllung) zu ergänzen. Zur Abrechnung gelangen nur Aufmaßzettel, die durch die örtliche OÜ gegengezeichnet sind.

3.5. Sauberkeit auf der Baustelle Der AN gewährleistet, dass die Baustelle ständig in einem aufgeräumten Zustand gehalten wird und die von ihm genutzten Verkehrsflächen und der angrenzende Verkehrsraum im Bereich der Baumaßnahme, welcher

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Erläuterung zur Ausschreibung

durch die Baumaßnahme verschmutzt wird, ständig gereinigt werden (siehe auch StrWG NRW, § 17). Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Positionen für die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

3.6. Immissionsschutz Bei den Bauarbeiten dürfen hinsichtlich des Immissionsschutzes nur dem Stand der Technik entsprechende Maschinen und Geräte eingesetzt und Arbeitsverfahren angewandt werden. Die eingesetzten Maschinen und Geräte dürfen die in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen" vom 19.08.1970 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970) festgeschriebenen Emissions- und Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Ebenso sind die Ergänzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu beachten.

Grundsätzlich sind erschütterungsarme Verfahren anzuwenden bzw. sind unumgängliche Erschütterungen auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken, um Schäden an der bestehenden Bebauung oder untertägigen Einbauten zu vermeiden. Beeinträchtigungen der Umgebung der Baustelle, sowie Staubentwicklung sind auf das unvermeidliche Maß einzuschränken.

Insbesondere ist anfallender Staub bei der Benutzung von Maschinen und Geräten direkt am Entstehungsort wirksam abzusaugen, vollständig zu erfassen und zu entsorgen. Zur Staubbeseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren zu verwenden. Darüber hinaus ist Baulärm auf das für einen ordnungsgemäßen und zügigen Baufortschritt notwendige Maß zu beschränken, insbesondere aufgrund der sensiblen innerstädtischen Lage und unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung. Im Vorfeld wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt. Die darin enthaltenden Vorgaben und Empfehlungen sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.

Sind lärmintensive Arbeiten oder Erschütterungen unvermeidbar so sind diese im Vorfeld mit den Anliegern abzustimmen, insbesondere mit dem Stadttheater, der Musikhochschule und den anliegenden Ärzten.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Allgemeiner Hinweis zum LV.

Allgemeiner Hinweis zum LV.

In den folgenden Einzelpositionen ist unter den Begriffen zu verstehen:

  1. Kippe a) Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils zugelassene und geordnete Deponie, b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage. Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung des " AN". Werden bei der Aufnahme von Boden o. ä. Schadstoffe festgestellt, ist der " AG" unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem " AG" einer Sondermülldeponie zuzuführen. Entstehende Mehrkosten werden vergütet.

  2. Bauhof des städtischen Betriebshof des " AG", Freunder Weg 73, 52068 Aachen. Alle auf der Baustelle als wiederverwertbare Materialien bezeichnet, werden zum Bauhof transportiert und wie folgt gelagert (Servicezeiten beachten):

  • Mosaikpflaster in Gitterkörben angeliefert, bereits auf der Baustelle nach Sorten getrennt und gesäubert, abgeladen und gestapelt.
  • Kleinpflaster, Mittelpflaster, Großpflaster gesäubert, nach Größe und Material getrennt abgekippt.
  • Bordsteine, Randsteine aus Naturstein nach Abmessung und Material getrennt, wie folgt gestapelt: in Blöcken von jeweils 35 Stück in fünf Lagen jede Lage 7 Bordsteine auf 2 Kanthölzer 8/10 cm, 2,50 m lang aus imprägniertem Nadelholz.
  • Platten auf Kunststoffpaletten angeliefert, bereits auf der Baustelle nach Sorten und Material getrennt, abgeladen und gestapelt.

Servicezeiten Lager: Verwaltung: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mo - Do 8:00 - 15:00 Uhr Mo - Do 13:00 - 15:00 Uhr Fr 8:00 - 13:00 Uhr

Es gelten u.a. folgende Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung:

  • Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau ZVB/E-StB 95,
  • ATV DIN 18 299 ' Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art',
  • ATV DIN 18 317 ' Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten aus Asphalt',
  • ATV DIN 18 318 ' Verkehrswegebauarbeiten; Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassung,
  • Bodenklassen gem. DIN 18 300,
  • Entwässerungseinrichtungen gem. ZTVEw-StB,
  • Erdarbeiten im Straßenbau gem. ZTV E-StB 09,
  • Fahrbahndecken aus Asphalt gem. ZTV Asphalt-StB,
  • Fahrbahndecken aus Beton gem. ZTV Beton-StB,
  • Fugenvergußmasse gem. TV bit Fug,
  • Füllen von Rissen in Betonbaut. gem. ZTV- RISS,
  • Ingenieurbauwerke gem. ZTV- ING,
  • Landschaftsbauarb. im Straßenbau gem. ZTVLa-StB,
  • Markierungen auf Straßen gem. ZTV- M,
  • Technische Lieferbedingungen für weiße Markierungsmaterialien TL-M 97
  • Merkblatt für das Herstellen von Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflächen aus Asphalt 'MNA',
  • Schutz, Instandsetzung von Beton gem. ZTV-SIB,
  • Tragschichten im Straßenbau gem. ZTVT-StB,
  • Recycling-Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel gem. TL RC- ToB 95,
  • Pflaster- und Plattenarbeiten im Straßenbau gem. ZTV-Pflaster-StB 06, TL-Pflaster-StB 06
  • Sicherung von Arbeitsstellen von Straßen gem. ZTV-SA

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Allgemeiner Hinweis zum LV.

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV-A-STB 97/06,
  • Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen gem. TL Transportale Lichtsignalanlagen
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, RSA-95
  • Rohrverlegung nach DIN EN 1610, ATV A 139,
  • Steinzeug nach DIN EN 295 --> Stz ,
  • Beton- und Stahlbetonrohre nach DIN EN 1916, DIN V 1201
  • Duktile Gußrohre nach DIN 19691 -- > Duk,
  • Faserzement nach DIN 19850 -- > Fz,
  • Kunststoff Polypropylen nach DIN 1852 EN 476
  • "Richtlinien der Stadt Aachen für die Wiederherstellung der Befestigungen über Rohr- und Leitungsgräben, deren Kontrolle und Abnahme" ...

In den Einheitspreis einrechnen:

  • Lieferung aller Materialien,
  • Gestellen und vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgeräte.
  • Evtl. anfallende Kippgebühr bzw. Gebühr für die Ablieferung bei der Wiederaufbereitungsanlage. u.s.w.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege 1 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

1 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA

1.1 Bereich Vorbereitende Arbeiten, Herrichten

1.1.02 Titel Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes

1.1.02.01 Untertitel Einrichten der Baustelle

Hinweis 2.1.1: Baustelleneinrichtung Hinweis 2.1.1: Baustelleneinrichtung

In den Einheitspreis einrechnen:

  • Baustelle einrichten und räumen,
  • Vorhalten der Geräte und dergleichen für die Bauzeit des 1.BA.
  • Beschaffen, Mieten und Anlegen notwendiger Arbeits-, Lagerplätze und Zufahrtswege, die über die vom "AG" zur Verfügung gestellten Möglichkeiten hinausgehen.
  • Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Leiteinrichtungen, (z.B. Absperrbaken, Absperrschranken, Schrammborde, Markierungen) und Verkehrsschilder nach StVO zur Sicherung des allgem. und öffentlichen Verkehrs innerhalb der Baustelle und des dazugehörigen Bereiches (~75 m von Bauanfang in jede Richtung).
  • Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Hilfsbauwerken zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs, soweit dies nicht in den folgenden Positionen als zusätzliche Leistungen ausgeschrieben sind. (z.B. Brücken, Befestigung von Zufahrten und Zuwegen einschließlich der erforderlichen Rampen )
  • Vorkehrungen gegen Beschädigungen aller Art an benachbartem Eigentum und gärtnerischen Anlagen.
  • Schutz von Bäumen, Licht- und sonstigen Masten.
  • Freihalten aller für den Verkehr bestimmten Straßenflächen, der Hauseingänge und aller im Ausbaubereich befindlichen Einrichtungen der Gas-, Wasser- und E-Werke, der Post, Feuerwehr u.a.

Die Bezahlung erfolgt anteilig nach Baufortschritt im Bauabschnitt.

1.1.02.01.001 Einrichten der Baustelle (Pauschalposition) Einrichten der Baustelle im 1. BA. (Die Abrechnung erfolgt pauschal) für 1 pauschal.

2psch EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 17

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege 1 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA 1.1 Bereich Vorbereitende Arbeiten, Herrichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

1.1.02.01.002 Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen für den 1.BA. Der vorgesehene Bauablauf sowie die Aufteilung in Bauabschnitte ist dem beiliegenden Bauablaufkonzept zu entnehmen.

Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß Vorbemerkungen, laut ZTV-SA in der neuesten Fassung. Einschl. evtl. anfallender Gebühren. Der Antrag ist jeweils mind. 3 Wochen vor Beginn der Sicherungsarbeiten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Sämtliche weitere Änderungen bzw. Erweiterungen sind mit dieser Position abgedeckt.

Die Abrechnung erfolgt anteilig nach Baufortschritt im Bauabschnitt. für 1 pauschal.

2psch EP ......................... GP ............................

Summe Untertitel 1.1.02.01 Einrichten der Baustelle, Netto: ...............................

Summe Titel 1.1.02 Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Bereich 1.1 Vorbereitende Arbeiten, Herrichten, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 18

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege 1 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA 1.3 Bereich Freianlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

1.3 Bereich Freianlage

1.3.06 Titel Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen

1.3.06.01 Untertitel Pflasterarbeiten

1.3.06.01.001 Fugenpflege Natursteinpflasterdecke durchführen Nach der Abnahme hat der AN die Fugen auf Flächen nach Festlegung und Vorgabe durch den AG bis zum vollständigen Fugenschluss nachzuschlämmen und mit geeigneter Rüttelplatte in Abstimmung mit dem AG zu verdichten. Die Durchführung der Fugenpflege hat nach Aufforderung des AG in der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Teils 1 zu erfolgen.

Als Fugenmaterial ist ein Splitt 1/3 mm oder ein Brechsand 0/2 mm, Farbe hellgrau, gem. ZTV Naturstein des Teils 1 der Kategorie UF8 bis UF15 in Abstimmung mit dem AG in mehreren Arbeitsgängen bis zur vollständigen Füllung der Fuge einzuschlämmen, Fugenverdichtung vornehmen. Tiefe der Fuge ca. 4 cm. Als Gestein darf kein Kalkstein verwendet werden.

Abgerechnet wird diese Position nach der durchgeführten Fugenpflege in dem jeweiligen Pflegejahr. Die Fläche der Fugenpflege muss gemeinsam mit dem AG aufgemessen werden. Abgerechnet wird die tatsächlich bearbeitete Fläche, Mindestabrechnungsfläche 100 m².

1.840m2 EP ......................... GP ............................

Summe Untertitel 1.3.06.01 Pflasterarbeiten, Netto: ...............................

Summe Titel 1.3.06 Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Bereich 1.3 Freianlage, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 19

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege 1 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Abschnitt 1 Theaterstraße, 1.BA, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 20

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege 2 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA - ÖPNV Haltestellen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

2 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA - ÖPNV Haltestellen

Hinweis zur Ausführung / Kalkulation

Bei den im Folgenden beschrieben Leistungen zur Herstellung der ÖPNV-Haltestellen handelt es sich um Teilmengen der Theaterstraße (1. Abschnitt), die in räumlichen und zeitlichen Zusammenhang ausgeführt werden. Entsprechend werden die erforderliche Baustelleneinrichtung und verkehrsrechtliche Anordnung über den 1. Abschnitt abgedeckt.

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2 LV TEIL 2: Fugenpflege 2 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA - ÖPNV Haltestellen 2.3 Bereich Freianlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

2.3 Bereich Freianlage

2.3.06 Titel Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen

2.3.06.01 Untertitel Pflasterarbeiten

2.3.06.01.001 Fugenpflege Natursteinpflasterdecke durchführen Nach der Abnahme hat der AN die Fugen auf Flächen nach Festlegung und Vorgabe durch den AG bis zum vollständigen Fugenschluss nachzuschlämmen und mit geeigneter Rüttelplatte in Abstimmung mit dem AG zu verdichten. Die Durchführung der Fugenpflege hat nach Aufforderung des AG in der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Teils 1 zu erfolgen.

Als Fugenmaterial ist ein Splitt 1/3 mm oder ein Brechsand 0/2 mm, Farbe hellgrau, gem. ZTV Naturstein des Teils 1 der Kategorie UF8 bis UF15 in Abstimmung mit dem AG in mehreren Arbeitsgängen bis zur vollständigen Füllung der Fuge einzuschlämmen, Fugenverdichtung vornehmen. Tiefe der Fuge ca. 4 cm. Als Gestein darf kein Kalkstein verwendet werden.

Abgerechnet wird diese Position nach der durchgeführten Fugenpflege in dem jeweiligen Pflegejahr. Die Fläche der Fugenpflege muss gemeinsam mit dem AG aufgemessen werden. Abgerechnet wird die tatsächlich bearbeitete Fläche, Mindestabrechnungsfläche 100 m².

416m2 EP ......................... GP ............................

Summe Untertitel 2.3.06.01 Pflasterarbeiten, Netto: ...............................

Summe Titel 2.3.06 Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Bereich 2.3 Freianlage, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 22

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege 2 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA - ÖPNV Haltestellen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Abschnitt 2 Theaterstraße, 1.BA - ÖPNV Haltestellen, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 23

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege 3 Abschnitt Theaterplatz, 2.BA

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3 Abschnitt Theaterplatz, 2.BA

3.1 Bereich Vorbereitende Arbeiten, Herrichten

3.1.02 Titel Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes

3.1.02.01 Untertitel Einrichten der Baustelle

Hinweis 2.1.1: Baustelleneinrichtung Hinweis 2.1.1: Baustelleneinrichtung

In den Einheitspreis einrechnen:

  • Baustelle einrichten und räumen,
  • Vorhalten der Geräte und dergleichen für die Bauzeit des 2. BA.
  • Beschaffen, Mieten und Anlegen notwendiger Arbeits-, Lagerplätze und Zufahrtswege, die über die vom "AG" zur Verfügung gestellten Möglichkeiten hinausgehen.
  • Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Leiteinrichtungen, (z.B. Absperrbaken, Absperrschranken, Schrammborde, Markierungen) und Verkehrsschilder nach StVO zur Sicherung des allgem. und öffentlichen Verkehrs innerhalb der Baustelle und des dazugehörigen Bereiches (~75 m von Bauanfang in jede Richtung).
  • Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Hilfsbauwerken zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs, soweit dies nicht in den folgenden Positionen als zusätzliche Leistungen ausgeschrieben sind. (z.B. Brücken, Befestigung von Zufahrten und Zuwegen einschließlich der erforderlichen Rampen )
  • Vorkehrungen gegen Beschädigungen aller Art an benachbartem Eigentum und gärtnerischen Anlagen.
  • Schutz von Bäumen, Licht- und sonstigen Masten.
  • Freihalten aller für den Verkehr bestimmten Straßenflächen, der Hauseingänge und aller im Ausbaubereich befindlichen Einrichtungen der Gas-, Wasser- und E-Werke, der Post, Feuerwehr u.a.

Die Bezahlung erfolgt anteilig nach Baufortschritt im Bauabschnitt.

3.1.02.01.001 Einrichten der Baustelle (Pauschalposition) Einrichten der Baustelle im 2. BA. (Die Abrechnung erfolgt pauschal) für 1 pauschal.

2psch EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 24

[Seite 25]

Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege 3 Abschnitt Theaterplatz, 2.BA 3.1 Bereich Vorbereitende Arbeiten, Herrichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

3.1.02.01.002 Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen für den 2. BA. Der vorgesehene Bauablauf sowie die Aufteilung in Bauabschnitte ist dem beiliegenden Bauablaufkonzept zu entnehmen.

Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß Vorbemerkungen, laut ZTV-SA in der neuesten Fassung. Einschl. evtl. anfallender Gebühren. Der Antrag ist jeweils mind. 3 Wochen vor Beginn der Sicherungsarbeiten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Sämtliche weitere Änderungen bzw. Erweiterungen sind mit dieser Position abgedeckt.

Die Abrechnung erfolgt anteilig nach Baufortschritt im Bauabschnitt. für 1 pauschal.

2psch EP ......................... GP ............................

Summe Untertitel 3.1.02.01 Einrichten der Baustelle, Netto: ...............................

Summe Titel 3.1.02 Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Bereich 3.1 Vorbereitende Arbeiten, Herrichten, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 25

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Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege 3 Abschnitt Theaterplatz, 2.BA 3.3 Bereich Freianlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3.3 Bereich Freianlage

3.3.06 Titel Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen

3.3.06.01 Untertitel Pflasterarbeiten

3.3.06.01.001 Fugenpflege Natursteinpflasterdecke durchführen Nach der Abnahme hat der AN die Fugen auf Flächen nach Festlegung und Vorgabe durch den AG bis zum vollständigen Fugenschluss nachzuschlämmen und mit geeigneter Rüttelplatte in Abstimmung mit dem AG zu verdichten. Die Durchführung der Fugenpflege hat nach Aufforderung des AG in der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Teils 1 zu erfolgen.

Als Fugenmaterial ist ein Splitt 1/3 mm oder ein Brechsand 0/2 mm, Farbe hellgrau, gem. ZTV Naturstein des Teils 1 der Kategorie UF8 bis UF15 in Abstimmung mit dem AG in mehreren Arbeitsgängen bis zur vollständigen Füllung der Fuge einzuschlämmen, Fugenverdichtung vornehmen. Tiefe der Fuge ca. 4 cm. Als Gestein darf kein Kalkstein verwendet werden.

Abgerechnet wird diese Position nach der durchgeführten Fugenpflege in dem jeweiligen Pflegejahr. Die Fläche der Fugenpflege muss gemeinsam mit dem AG aufgemessen werden. Abgerechnet wird die tatsächlich bearbeitete Fläche, Mindestabrechnungsfläche 100 m².

7.740m2 EP ......................... GP ............................

Summe Untertitel 3.3.06.01 Pflasterarbeiten, Netto: ...............................

Summe Titel 3.3.06 Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Bereich 3.3 Freianlage, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 26

[Seite 27]

Leistungsverzeichnis

2 LV TEIL 2: Fugenpflege 3 Abschnitt Theaterplatz, 2.BA

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Abschnitt 3 Theaterplatz, 2.BA, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 27

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LV-Zusammenfassung

2 LV TEIL 2: Fugenpflege

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

1 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA 17 ..............................

1.1 Bereich Vorbereitende Arbeiten, Herrichten 17 ..............................

1.1.02 Titel Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 17 ..............................

1.1.02.01 Untertitel Einrichten der Baustelle 17 ..............................

1.3 Bereich Freianlage 19 ..............................

1.3.06 Titel Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen 19 ..............................

1.3.06.01 Untertitel Pflasterarbeiten 19 ..............................

2 Abschnitt Theaterstraße, 1.BA - ÖPNV Haltestellen 21 ..............................

2.3 Bereich Freianlage 22 ..............................

2.3.06 Titel Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen 22 ..............................

2.3.06.01 Untertitel Pflasterarbeiten 22 ..............................

3 Abschnitt Theaterplatz, 2.BA 24 ..............................

3.1 Bereich Vorbereitende Arbeiten, Herrichten 24 ..............................

3.1.02 Titel Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 24 ..............................

3.1.02.01 Untertitel Einrichten der Baustelle 24 ..............................

3.3 Bereich Freianlage 26 ..............................

3.3.06 Titel Betonarbeiten, Plattenbeläge, Pflasterungen 26 ..............................

3.3.06.01 Untertitel Pflasterarbeiten 26 ..............................

Summe LV 2 TEIL 2: Fugenpflege

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

Angebotssumme, Brutto: EUR ..................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 01.09.2026 - Seite 28

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung