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Strangsanierung von Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:04 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen des Auftragsgebers

Dokument VBLD_Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 1 Prozess Einkaufs-Prozess Stand Dezember 2018 2D | SEA | 402 Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsord- 5. Nebenangebote nung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die 5.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A). als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen der auf dem Angebotsdeckblatt bezeichneten Stelle aufzufüh- ren. Die Angaben in den Vergabeunterlagen befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur Besichtigung des Leistungsortes und ge- 5.2 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müs- nauen Prüfung aller für das Angebot maßgebenden Verhältnisse. sen diese erfüllt werden. Andernfalls müssen sie im Vergleich Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewer- zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwer- bers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auf- tig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die traggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Tele- Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. fax darauf hinzuweisen. 5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen
  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu ei- kung beteiligen, werden ausgeschlossen. ner einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. den Vertragsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entspre- chende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser
  3. Angebot Leistung zu machen. 3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Spra- 5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des che abzufassen. Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, ent- 3.2 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine fallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pau- vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat schalsumme). (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeich- 5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1, erster Halbsatz, 5.2 bis nung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgege- 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- bene Fabrikat anbieten will. sen. 3.3 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für
  4. Bietergemeinschaften einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen ver- 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen teilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein-
  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere erklärt ist, Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte 3.4 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Vertreter bezeichnet ist, Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, 6.2 Bei Beschränkter Ausschreibung / Beim Nichtoffenen Verfah- sind diese an der auf dem Angebotsdeckblatt bezeichneten ren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst Stelle aufzuführen, sonst werden sie bei der Wertung der An- nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten gebote nicht berücksichtigt. Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

Preisnachlässe mit Bedingungen, z. B. für die Zahlungsfrist 6.3 Nach Angebotsabgabe bedarf eine Änderung in der Zusam- (Skonti), werden bei der Wertung der Angebote nicht berück- mensetzung einer Arbeitsgemeinschaft oder der Zusammen- sichtigt, bleiben aber Inhalt des Angebotes und werden im Fall schluss mehrerer Bieter zu einer Arbeitsgemeinschaft der Zu- der Auftragserteilung Vertragsinhalt. stimmung des Auftraggebers.

3.5 Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe ver- 7. Nachunternehmer langt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeit- Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern punkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben Bei nicht elektronischer Abgabe des Angebotes und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. 3.6 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen 8. Bevorzugte Vergabe Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorge- Bei der Vergabe von Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden sehenen Stelle zu unterschreiben. vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungs- §§ 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes verzeichnisses ist zulässig, wenn der Bieter den vom Auftrag- entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unterneh- geber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im An- men bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, gebot als alleinverbindlich anerkennt. sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. 3.7 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Frage kommenden 4. Unterlagen zum Angebot Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständi- Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers die Urkalkulation gen Stellen vorzulegen. sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise zu dem vom Auf- traggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

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