318-2_Anlage_1_LV.pdf

Spezialtiefbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:34 (Europe/Berlin)

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Angebotsaufforderung - 318

Spezialtiefbauarbeiten

Projekt Vergabeeinheit 143_ISO_Instandsetzung Schloss Oranienbaum - 318 Spezialtiefbauarbeiten Nördlicher Wirtschaftsflügel mit Kopfbau Angebotsfrist: Schlossstraße Ausführungsbeginn: 05.10.2026 DE-06785 Oranienbaum-Wörlitz

Auftraggeber Bieter Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Schloss Großkühnau, Ebenhanstraße 8 DE-06846 Dessau-Roßlau

Gesamt Netto

USt

Gesamt Brutto

Datum, Unterschrift Bieter

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143_ISO_Instandsetzung Schloss Oranienbaum - Nördlicher Wirtschaftsflügel mit Kopfbau 318 Spezialtiefbauarbeiten

0.1.1 Baubeschreibung: Allgemein

Das nach Entwürfen des holländischen Baumeisters Cornelis Ryckwaert 1683 begonnene Schloss Oranienbaum diente Fürstin Henriette Catharina als Sommer- und Witwensitz. Die Erweiterung der Anlage bis 1705 mit symmetrisch zur Hauptachse angelegten Wirtschaftsflügeln und pavillonartigen Kopfbauten weist in ihrem Grundaufbau auf das Schloss Het Loo in den Niederlanden. Das Schloss und die Gartenanlage gehören zum UNESCO-Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz und damit zur höchsten Denkmalkategorie überhaupt.

Die denkmalgerechte Instandsetzung des nördlichen Wirtschaftsflügels mit Kopfbau und die teilweise Umnutzung des Wirtschafsflügels mit der Einordnung von zwei Ferienwohnungen ist Bestandteil der Instandsetzungsstrategie für das Gesamtensemble im Rahmen des 8. Bauabschnittes.

0.1.2 Baubeschreibung: Grundstück und Lage

Lage: Das Schloss Oranienbaum liegt in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz in Sachsen-Anhalt an der Schlossstraße (B107) Es gehört zum Gartenreich Dessau-Wörlitz.

Topografie: Das Schloss Oranienbaum ist eingebettet in die Schlossparkanlage. Das Gelände ist eben bzw. steigt als Folge der früheren Geländeaufschüttung leicht in westlicher Richtung zum Schloss an. Das Schlossparkgelände fällt in nördlicher Richtung bis auf ca. 61,00 m NN am Kapengraben ab und besitzt eine geringe Reliefenergie. Der mittlere Wasserspiegel des Kapengrabens liegt bei ca. 60,00 m NN.

Geologie: Es liegt ein geotechnischer Bericht vor.

Regionalgeologisch gehört das Untersuchungsgebiet zu den Nordausläufern der Dübener-Heide im Übergangsbereich zum Urstromtal der Elbe. Das Urstromtal bildete die Hauptabflussbahn der Schmelzwässer der Weichsel- und Saaleeiszeit. Die oberflächennahen Schichten bestehen insbesondere aus den weichseleiszeitlichen Talsanden. Diese werden im nicht beeinflussten Bereich von holozänen bindigen Schichten (Auelehm) bzw. nichtbindigen Schichten (Schwemmsand) überlagert. Bedingt durch frühere Sandentnahmen und zur Hochwassersicherung der historischen Schlossanlage muss lokal mit Auffüllungen gerechnet werden. Die hydrologischen Verhältnisse des Untersuchungsgebietes werden durch den Schlossgraben und den nördlich gelegenen Kapengraben bestimmt. Der Schlossgraben stellt ein künstlich hergestelltes Bachgerinne dar, welches zur Speisung der Gewässer im Schlosspark dient. Im weiteren Umfeld des Bauwerkes ergeben sich Absoluthöhen um 64,50 bis 65,00 m NN. Bei einem mittleren Grundwasserstand von ca. 62,60 m NN ergibt sich ein durchschnittlicher Grundwasserflurabstand von ca. 2,30 m.

Nach den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung ist die Baugrundschichtung kompliziert. Die anstehenden Auffüllungen besitzen nur eine geringe Tragfähigkeit. Die Talsande sind dagegen mitteldicht gelagert und weisen eine sehr gute Tragfähigkeit auf. Die Fundamentabmessungen und bauliche Ausbildung der historischen Fundamente wurden jeweils mittels Handschurf bestimmt. Es wird empfohlen, die vorhandenen Wände abschnittsweise nach DIN 4123 zu unterfangen. Es ist eine Mindesteinbindetiefe von d ≥ 0,80 m einzuhalten. Hierbei sollte die Gründung innerhalb des ausreichend tragfähigen Talsandes erfolgen.

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0.1.3 Baubeschreibung: Gebäude- und Planungsdaten

Nördlicher Wirtschaftsflügel: Der westliche Teil des Erdgeschosses wird instandgesetzt und soll als Fahrradraum für Besucher zur Verfügung gestellt werden. Um einen ebenerdigen Zugang zu ermöglichen wird das Bodenniveau des Raumes auf die Höhe des umgebenen Geländes abgesenkt. Die angrenzende Durchfahrt wird unter anderem zur barrierefreien Erschließung der beiden Ferienwohnungen und des geplanten Aufzuges (BA.9) auf der Nordseite des Hauptgebäudes geschaffen.

Der „Mittelteil“ soll, getrennt durch den Treppenraum zum Dachgeschoss, zwei Ferienwohnungen aufnehmen, wobei eine davon behindertengerecht geplant wird. Für die Belichtung und Belüftung der Ferienwohnungen werden jeweils zwei zusätzliche Fenster in Brüstungshöhe unter den historischen Fensteröffnungen an der Südfassade geschaffen. Die Nordfassade der Ferienwohnungen bleibt öffnungslos. Der barrierefreie Zugang zu den Ferienwohnungen erfolgt über eine Rampenanlage und neu geschaffene Türöffnung in den historischen Treppenraum von Norden. Der östliche Teilbereich dient der Aufnahme von Nebenräumen und einem Multifunktionsraum. Die historische Gartentür wird in der Nordfassade wieder eingefügt und dient fortan als zweiter Rettungsweg sowie zusätzliche Belüftung des Raumes. Das Dachgeschoss bleibt ungenutzt und dient zum Verzug der Installationen HLS und ELT.

Kopfbau: Dieser Gebäudeteil wird instandgesetzt und dient fortan als Ausstellungsraum. Dafür werden alle historischen Einbauten (Heuraufen und Tröge) und Oberflächen erhalten. Der Raum erhält somit sein Antlitz als historischer Pferdestall. Der Bodenbelag wird aufgenommen, gereinigt und wieder neu verlegt um eine barrierefreie Durchwegung des Kopfbaus zu ermöglichen.

Baubegleitende Untersuchungen: Während der gesamten Baudurchführung sind nach Erfordernis begleitend restauratorische und holzschutztechnische Untersuchungen durchzuführen und vorschriftsmäßig zu dokumentieren. Diese werden seitens der Kulturstiftung gesondert beauftragt und können zu Verzögerungen im Bauablauf führen.

Planungsdaten: BGF: ca. 960qm NF: ca. 335qm BRI: ca. 2830cbm Gebäudehöhe Nördlicher Wirtschaftsflügel und Kopfbau ab Gelände - OK Traufe: ca. 3,80m Gebäudehöhe Nördl. Wirtschaftsflügel ab Gelände - OK First: ca. + 6,70m Gebäudehöhe Kopfbau ab Gelände - OK First: ca. + 9,15m

0.1.4 Baubeschreibung: Planungsbeteiligte

Bauherr:

Kulturstiftung Dessau Wörlitz Schloss Großkühnau Ebenhanstraße 8 06846 Dessau-Roßlau

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0.1.5 Baubeschreibung: Instandsetzungmaßnahmen

I. Ausführungsbeschreibung

Gründung: Abschnittsweise Freilegung der vorhandenen Fundamentierung im Innen- und Außenbereich für Unterfangung unter historischen Fundamenten sowie Erstellung neuer Fundamente (bewehrt und unbewehrt) im Innenbereich. Erstellung Planum und Wiederverfüllung der Arbeitsräume. Einbringen einer kapillarbrechenden Schicht aus Glasschotter unter Bodenplatte (25-30cm Stärke). Einbringen einer bewehrten Bodenplatte mit Bauteilaktivierung für die Bereiche der Ferienwohnungen und des Mehrzweckraumes.

Decke: Deckenkonstruktionen mit eingeschobenen, lehmumwickelten Staakhölzern und massiven Holzeinschüben aufgrund von Schädigungen durch Herausschneiden geschädigter Partien und dem Wiedereinfügen dimensions- und qualitätsgleicher Vollhölzer mittels traditioneller Holzverbindungen instand setzen. Fehlende bzw. geschädigte Lehmstaakungen und massive Holzeinschübe befundgerecht erneuern oder ergänzen. Neue Massivholzoberzüge und Schwellen (Kiefer) über Deckenbalken. Neue Massivholzunterzüge (Kiefer) in Ferienwohnungen.

Außenwände und Fassade: Sockelmauerwerk abschnittsweise unter Nutzung des Altmaterials und von qualitativ- und dimensionsgleichem Neumaterial in Kalkmörtel erneuern. Angrenzende massive Trennwände im Durchfahrtsbereich in Fachwerkbauweise mit Ziegelfüllung auf Sockelmauerwerk neu erstellen. Fachwerkwände aus Eichenholz, aufgrund tierischer und pflanzlicher Schädigungen durch Herausschneiden geschädigter Schwellen, Pfosten, Riegel oder Streben einschl. Entfernung des angrenzenden Mauerwerks und dem Wiedereinfügen dimensions- und qualitätsgleicher Vollhölzer mittels traditioneller Verbindungen instand setzen.Gefache der Fachwerkwände mit sonderformatigen Ziegelsteinen in Kalkmörtel traditionell eingebunden schließen.

Tragende Innenwände: Fachwerkwände, aufgrund tierischer und pflanzlicher Schädigungen durch Herausschneiden geschädigter Schwellen, Pfosten, Riegel oder Streben und dem Wiedereinfügen dimensions- und qualitätsgleicher Vollhölzer mittels traditioneller Verbindungen instand setzen. Fachwerkwände entsprechend der Befundlage neu abbinden und in das vorhandene Konstruktionsgefüge einbinden. Gefache der Fachwerkwände mit qualitativ- und dimensionsgleichen Ziegelsteinen entsprechend der Befundlage in Kalkmörtel instand setzen.

Dach: Dachkonstruktionshölzer, durch Rückschnitt mechanisch bzw. pflanzlich geschädigter Hölzer und dem Einfügen material- und dimensionsgleicher Hölzer traditionell instand setzen. Dachkonstruktion des Dachreiters komplett erneuern. Laternenkonstruktion, bestehend aus Schaft mit konvex / konkav gewellter Haube, demontieren, restaurieren und wieder aufsetzen. Gaupenkonstruktionen zimmermanns- und mauerwerkstechnisch traditionell instand setzen. Dacheindeckung mit trocken verlegten Biberschwanzziegeln in Doppeldeckung, und in Mörtel verlegten First- und Gratsteinen, einschl. erforderlicher Einlattungen, herstellen. Dacheindeckung der Laterne und des Segmentgiebels mit Kupfer

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einschl. Unterbau, Helmspitze aus Kupfer nach historischem Vorbild neu herstellen. Dachanschlüsse zu den aufgehenden Bauteilen mit mehrfach gekantetem Kupferblech. Installation der aufliegenden Rinne und Regenfallrohre sowie Standrohre aus Kupferblech zur Ableitung des Regenwassers.

Nichttragende Innenwände und Vorsatzschalen: Neue Innenwände als Holzständerkonstruktionen mit Holzfaserdämmung, Beplankung Lehmbauplatten, Gip skartonbeplankung in Feuchtbereichen und unter Fliesen.

Treppen: Holzwangentreppe (19 Stg.) und Tür auf Treppe, Nördl. Wirtschaftsflügel, zweiläufig, halbgewendelt, mit Brettbalustern, Eiche sichern und instandsetzen. Holzwangentreppe Kopfbau, halbgewendelt mit Brettbalustern, Eiche sichern und instandsetzen, 20Stg.

Boden- und Oberbeläge Ausbildung eines Ziegelbelages aus vorhandenen bzw. nachgeformten, rot-bunten Ziegeln in Kalkmörtelbettung mit abschließender Handverfugung in Fahrradraum und Kopfbau. Ausbildung Ziegelplattenbelag (oktogonal) im Treppenraum aus vorhandenen Ziegelplatten einschließlich Sandbettung und Kalkmörtel. In Nassbereichen Fußbodenkeramik, rutsch- und abriebfest, im Dünnbett verlegt. Steinholzestrich inkl. Versiegelung für Ferienwohnungen und Mehrzweckraum

Fenster, Verglasungen und Außentüren: Fensterflügel aus Eiche, entsprechend den Befundungen in traditioneller Weise herstellen und anschlagen, Verglasung aus Antikglas. Historische Fenster Kopfbau instandsetzen. Vorsatzfenster aus Eiche, zweiflüglig und ohne horizontale Unterteilung, innenliegend mit umlaufendem Futterholz und profilierten Blendrahmen, einfachverglast, herstellen und oberflächenfertig einsetzen. Historische Außentüren denkmalgerecht instandsetzen. Erstellung neue Außentüren, einflügelig und zweiflügelig, Holzrahmentüren Eiche mit Füllungen und Blockzarge.

Baukonstruktive Einbauten: Holz-Einbaumöbel in beiden Ferienwohnungen als umlaufendes Schranksystem in Schlaf-und Flurbereich mit Einbauküche in Koch- und Wohnbereich. Einbaumöbel im an der westlichen Wand im Mehrzweckraum Westwand als wandüberdeckendes Schranksystem mit integrierter Einbauküche.

0.2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen - Festlegungen

Es gilt die VOB in der gültigen Fassung.

Alle allgemeinen sowie gewerkespezifischen Ausschreibungsvortexte dieses LVs werden Vertragsbestandteil. Dies gilt auch bei elektronischer Abgabe des LVs.

Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme der betreffenden Leistung und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist.

Die Mitbenutzung vorh. Maschinen, Geräte und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom AN gesondert mit diesem zu vereinbaren.

Gewährleistung: Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Datum der

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gemeinsam mit dem Bauherren unterschriebenen Niederschrift über die förmliche Abnahme.

Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Er hat anhand der Planungsunterlagen und des örtlichen Befundes das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, spätestens bei Abgabe des Angebotes, schriftlich anzuzeigen.

Mit Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistung vollständig und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen erbringen kann.

In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind insbesondere einzukalkulieren:

  • Die Vorlage einer vollständigen Werk-und Montageplanung zur Prüfung (Prüffrist beträgt 2 Wochen)
  • Leistungen für Baustelleneinrichtung sofern nicht separat ausgeschrieben.
  • alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge.
  • die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten
  • Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-,Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle
  • der Schutz seiner Arbeiten gegen Niederschlag und Witterungseinflüsse durch den AN.
  • Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen.
  • Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie für eventuelle Messprotokolle soweit nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben.
  • Kosten aller technischen Unterlagen.
  • Kosten für die Vervielfältigung der Werkplanungen.

Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters, für eigene und seine Subunternehmerleistungen, eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung.

Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet.

0.2.2 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Ausführungsunterlagen

Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status Vorabzug und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden.

Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme soweit nötig, geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat der AN Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird.

0.2.3 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Veranlassung der Bauleitung ausgeführt werden (inklusive aller Nebenkosten)! Rapporte sind innerhalb einer Woche vorzulegen. Verspätet eingegangene Rapporte werden nicht anerkannt. Die im LV nachstehend angegebenen Stundenlöhne gelten gleichzeitig als Einheitspreis.

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0.2.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Bauabnahmen

Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der AN hat die Abnahme rechtzeitig schriftlich zu beantragen.

0.2.5 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Erklärungen und Nachweise

Bei Abnahme sind vorzulegen (digital und print):

  • Fachunternehmererklärung
  • Bauleitererklärung
  • Produktdatenblätter, Zertifikate, Zulassungen etc. aller verwendeten Baustoffe und Produkte.
  • Pflegehinweise
  • Baudokumentation (Tagebuch, Fotos, Berichte, Leistungsnachweise etc.)

0.2.6 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Entsorgung ausgebauter Stoffe

Eventuell entstehender Erlös aus der Entsorgung von Baustoffen ist dem AG gutzuschreiben. Die Nachweise der Entsorgungsmaßnahmen sind auf der Baustelle vorzuhalten.

0.2.7 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Baustellenreinigung

Anfallende Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterialien sind laufend zu beseitigen. Die Baustelle ist täglich in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen. Die Straßen sind regelmäßig zu reinigen. Insgesamt ist die südliche, dem Ehrenhof zugewandte Seite, frei von Baumaterialien zu halten. Für die Baustellenreinig ung anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. Un terlässt der Auftragnehmer dies, steht es dem Auftraggeber zu, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Drittfirma reinigen zu lassen.

0.2.8 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Gleichwertigkeit

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spe zifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

0.3.1 Leistungszusammenfassung - Spezialtiefbau

Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Titel:

1 Baustelleneinrichtung Schutzmaßnahmen 2 Baustelleneinrichtung Abführung Rücklauf 3 Baustelleneinrichtung Rampen/Verbau 4 Erdarbeiten 5 Spezialtiefbau/ Hochdruckinjektion 6 Stillstandskosten 7 Stundenlohnarbeiten

0.3.2 Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung und Gerüste:

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Für Arbeiten an den Fassaden und am Dach wird außen ein Fassadengerüst gestellt werden. Dieses ist nicht Teil dieser Ausschreibung sondern wird durch das Gewerk Gerüstbau bereitgestellt. Alle für die Ausführung der Arbeiten nötigen sonstigen Gerüste, Arbeitsebenen, etc. im Inneren des Gebäudes sind vom AN zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, die nicht gesondert als Baustelleneinrichtung ausgewiesen sind, einzurichten. Leistungen für das Einrichten und Vorhalten der Baustelle sind vom AN für die Dauer der eigenen Arbeiten in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Die Zufahrt zur Baustelle ist ausschließlich über die Baustellenzufahrt auf der Nordseite des Gebäudes möglich. Eine Zufahrt über den Ehrenhof ist nicht möglich!

Bauseits gestellt werden:

  • der Anschluss für Bauwasser / Baustrom (Abrechnung erfolgt als Netto-Abzug der Schlussrechnungssumme wie folgt; anteiliges Bauwasser 0,2 %, anteiliger Baustrom 0,3 %)
  • Baustellen-WC

0.3.4 Beigefügte Planunterlagen und Gutachten

  1. Werkpläne Architekten:

ISO_BA8_A5_L02-Lageplan

ISO_BA8_A5_BE_08-Baustelleneinrichtung_Spezialtiefbau

ISO_BA8_A5_G100.2-Grundriss EG Kopfbau_Abbruch ISO_BA8_A5_G101.2-Grundriss EG Kopfbau_Planung Rohbau ISO_BA8_A5_G102.2-Grundriss EG Kopfbau_Planung Ausbau

ISO_BA8_A5_S02.1-Schnitte Bestand_Kopfbau_Abbruch ISO_BA8_A5_S02.2-Schnitte_Kopfbau_Planung

ISO_BA8_A5_A01.1-Ansicht Süd_Abbruch ISO_BA8_A5_A01.2-Ansicht Süd_Planung ISO_BA8_A5_A02.1-Ansicht Nord_Abbruch ISO_BA8_A5_A02.2-Ansicht Nord_Planung ISO_BA8_A5_A03.1-Ansicht Ost_West_Abbruch ISO_BA8_A5_A03.2-Ansicht Ost_West_Planung

  1. Gutachten: Baugrundgutachten_Möbius_Kopfbau_Nord Baugrundgutachten_Möbius_Kopfbau_Nord_Anlagen_T1 Baugrundgutachten_Möbius_Kopfbau_Nord_Anlagen_T2 Protokoll 4 Nördlicher Wirtschaftsflügel und Kopfbau Gründung

  2. Statik: TDE-5-8-GR---06-00_nördl. Kopfbau_Säulenplan DSV Sanierung Schlossensemble Oranienbaum - nördl. Kopfbau - Ertüchtigung Gründung LPH4-Genehmigungsstatik 8. BA (Revision-a)

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  1. Terminplan: Terminplan Arge Schlossensemble Oranienbaum vom 02.12.2025 zur Orientierung

  2. Richtlinie der Kulturstiftung DessauWörlitz Denkmalpflegerische-restauratorische Grundsätze, Richtlinie für Baustellen

0.3.5 Denkmalpflegerische Anforderungen

Die kulturhistorische Bedeutung des Gebäudes verlangt von allen am Bau beteiligten Firmen eine Umsicht und Sorgfalt. Insbesondere ist zu beachten: Alle Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit der Bauleitung und dem baubegleitenden Restaurator. Sämtliche Abbrucharbeiten sind mit größter Vorsicht und so durchzuführen, dass die umgebenden Bauteile nicht beschädigt werden. So sind beispielsweise unnötige Beschädigungen von Konstruktionshölzern, Ausfachungen oder Ausbauteilen zu vermeiden. Beim Transport aller Gegenstände sind Beschädigungen zu vermeiden, ggf. sind die zu transportierenden Güter auf geeignete Weise zu polstern. Sollten trotz aller Vorsicht Schäden eingetreten sein, so sind unverzüglich die Bauleitung und der baubegleitende Restaurator zu informieren. Diese entscheiden darüber, durch wen und auf welche Art die Schäden repariert werden. Die Kosten trägt der Verursacher. Es hat keinen Anspruch darauf, die Schäden selbst zu beheben.

Gerüste und Arbeitsbühnen dürfen nicht mit Dübeln o.ä. am Bestand befestigt werden. Wo dies unvermeidlich ist, muss eine vorherige Abstimmung mit der Bauleitung bzw. dem baubegleitenden Restaurator erfolgen. Schutzkonstruktionen, wie Fensterabdeckungen, Bautüren, Abplanungen etc. Sind nicht an der vorhandenen Bausubstanz zu befestigen. Wo dies unvermeidlich ist, erfolgt eine vorherige Abstimmung mit der Bauleitung bzw. dem baubegleitenden Restaurator. Das Gebäude muss zu jeder Zeit vor Witterungseinflüssen geschützt sein, d.h., erforderliche Abplanungen müssen jeweils unverzüglich angebracht werden. Schäden infolge nicht ausreichenden Witterungsschutzes gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Die Erdarbeiten werden durch eine archäologische Baubegleitung begleitet. Diese ist während der gesamten Dauer der Erdarbeiten vor Ort und achtet auf Fundstücke (Münzen, Scherben etc.) und bauliche Strukturen. Sollten Fundstücke auftauchen, werden diese, sowie der Fundort, gesichert und dokumentiert. Bauliche Strukturen dürfen nicht zerstört werden. Während der Sicherung und Dokumentation müssen die Bauarbeiten unterbrochen werden! Alle Mitarbeiter sind von der Firmenleitung auf den Denkmalwert des Gebäudes und die hieraus erwachsenden Notwendigkeiten bei der Arbeit hinzuweisen. Es dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die mit den örtlichen Gegebenheiten und den besonderen Erfordernissen vertraut sind. Der Auftragnehmer benennt eine Person, die die örtlichen Arbeiten leitet und immer auf der Baustelle anwesend ist. Diese Person darf während der Bauzeit nicht auf andere Baustellen wechseln.

0.3.6 Erläuterung Anlass/Zielsetzung und Bestandssituation

  1. Anlass und Zielsetzung Im Zuge der laufenden Sanierungsarbeiten am Schloss Oranienbaum wurde am nördlichen Kopfbau im Bereich der östlichen Gebäudeseite ein kritischer Baugrundzustand festgestellt. Die Untersuchungen des Baugrundgutachters belegen eine lokal begrenzte Baugrundschwächung, die eine

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Ertüchtigung der Fundamente und des Untergrundes erforderlich macht. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Ableitung der Bauwerkslasten in tragfähige Bodenschichten sowie die Stabilisierung der geschwächten Bereiche im Untergrund, um die Standsicherheit des nördlichen Kopfbaus langfristig zu gewährleisten.

  1. Beschreibung der Baugrundsituation Die geotechnischen Erkundungen ergaben im Bereich der Ostseite des nördlichen Kopfbaus setzungsempfindliche, wenig tragfähige Bodenschichten mit sehr geringem Bodenwiderstand bis in etwa 3,0 m Tiefe. Es ist davon auszugehen, dass infolge früherer Nassbaggerarbeiten bei Gewässerreinigungen Umlagerungs- und Materialtransportprozesse im Untergrund stattgefunden haben. Durch Materialentnahme im angrenzenden Schlossgraben wurde eine Kontakterosion ausgelöst, die, begünstigt durch die fehlende Kohäsion der enggestuften, grundwasserführenden Sande, zu einer Baugrundschwächung im Lastabtragungsbereich der äußeren Fundamente an der Ostseite geführt hat. Oberhalb von ca. 61,60 m ü. HN liegen lockere Auffüllungen und umgelagerte Sande mit unzureichender Tragfähigkeit vor. Diese Bodenverhältnisse bedingen eine gezielte Tieferführung der Gründungssohle bzw. eine Unterfangung zur Wiederherstellung der Gründungssicherheit.

  2. Beschreibung der Baulichen Situation/Baustelleneinrichtung Das Düsenstrahlverfahren (HDI) ist im Innenraum des Kopfbaues auszuführen, da sich unmittelbar angrenzend ein wasserführender Graben befindet (Osten), der weitgehend unberührt bleiben soll. Die meisten Bohrungen und Injektionen erfolgen im großen Raum der ehemaligen Stallung, der zukünftig als Ausstellungsraum genutzt wird. Der Zugang zu diesem Raum erfolgt über eine Baustellenzufahrt an der Rückseite des Gebäudes (Nord-West), die als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt wird. Für die Injektionsarbeiten in den Nebenräumen im südöstlichen Bereich des Kopfbaues wird über das Gewerk Zimmererarbeiten eine weitere Baustellenzufahrt an der Südfassade geschaffen. Die lichte Weite der Zugangsöffnungen beträgt an den engsten Stellen circa 1,10 x 2 Meter, wodurch die Geräte- und Materiallogistik entsprechend auf die engen Platzverhältnisse abgestimmt werden muss.

Die Baustelleneinrichtung für den Spezialtiefbau ist im Plan „ISO_BA8_A5_BE_08- Baustelleneinrichtung_Spezialtiefbau“ (Anlage) dargestellt zu berücksichtigen.

Gesamt

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Gesamt

Gesamt (netto)

1 Baustelleneinrichtung Schutzmaßnahmen

2 Baustelleneinrichtung Abführung Rücklauf

3 Baustelleneinrichtung Rampen/ Verbau

4 Erdarbeiten

5 Spezialtiefbau/ Hochdruckinjektion

6 Stillstandskosten

7 Stundenlohnarbeiten

Gesamt Netto

USt (19 %)

Gesamt Brutto

Leistungsverzeichnis

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Leistungsverzeichnis

Menge EP (netto) Gesamt (netto)

1 Baustelleneinrichtung Schutzmaßnahmen

1.1 Spritzschutz Fachwerkwände, herstellen und entfernen Herstellen, Vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständiges Entfernen eines temporären Spritzschutzes an vorhandenen Fachwerkwänden mit gefacheweisem Lehm bzw. Kalkputz in gesamter Wandhöhe. Wandhöhe: ca. 3,60 m

Zum Schutz vor Spritzern und Austritt von Zementsuspension durch die HDI-Arbeiten. Flächiger Spritzschutz, mit geeigneten Folienbahnen oder gleichwertigen Schutzmaterialien, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen wie Anpassen an unebene Oberflächen, Ausbilden und Verschließen von Stößen und Anschlüssen sowie Befestigung nach Wahl des Auftragnehmers unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit des Bestands ohne unzulässige Beschädigung. Nach Beendigung der Arbeiten rückstandsfreies Entfernen des Spritzschutzes, Sammeln, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Materialien gemäß den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen, einschließlich Reinigung der betroffenen Bauteiloberflächen

140 m²

1.2 Spritzschutzwand, herstellen und entfernen Herstellen, Vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständiges Entfernen einer temporären Spritzschutzwand an vorhandener Stützenreihe in gesamter Raumhöhe von ca. 3,60 m. Inklusive Errichtung einer geeigneten Unterkonstruktion aus Holz, zur sicheren Befestigung des Spritzschutzes.

Zum Schutz vor Spritzern und Austritt von Zementsuspension im Zuge der HDI-Arbeiten. Flächiger Spritzschutz mit verstärkter Gitterfolie oder gleichwertigen Schutzmaterialien, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen wie Anpassen an unebene Oberflächen, Ausbilden und Verschließen von Stößen und Anschlüssen sowie Befestigung nach Wahl des Auftragnehmers. Einschließlich des rückstandslosen Rückbaus und ordnungsgemäßer Entsorgung der verwendeten Materialien. Die Befestigung und der Rückbau haben so zu erfolgen, dass keine Schäden am Bestand entstehen.

52 m²

1.3 Stützenschutz gegen mechanische Schäden, herstellen und entfernen Herstellen, Vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständiges Entfernen eines temporären Schutzes für Holzstützen mit Natursteinfundamenten, zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen während der HDI-Maßnahme. Die Schutzmaßnahmen umfassen geeignete Materialien, wie Polsterungen, Schutzplatten oder - umhausungen, die so zu befestigen sind, dass keine unzulässigen Schäden am Bestand entstehen. Nach Beendigung der Leistungen erfolgt der rückstandsfreie Rückbau einschließlich Entsorgung der Schutzmaterialien, gemäß den geltenden Vorschriften.

Stütze Querschnitt: ca. 16 x 16 cm Stützen Höhe: bis 3,60 m

4 Stück

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Menge EP (netto) Gesamt (netto)

1.4 Türschutz gegen mechanische Schäden, herstellen und entfernen Herstellen, Vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständiges Entfernen eines temporären Schutzes für Zarge und Bekleidung der Zufahrtsöffnung zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen während der HDI-Maßnahme. Die Schutzmaßnahmen umfassen geeignete Materialien wie Polsterungen, Schutzplatten oder - umhausungen, die so zu befestigen sind, dass keine unzulässigen Schäden am Bestand entstehen. Nach Beendigung der Leistungen erfolgt der rückstandsfreie Rückbau einschließlich Entsorgung der Schutzmaterialien gemäß den geltenden Vorschriften.

Einbauort: Südeingang Kopfbau, T-1.08.1

1 Stück

1.5 Zufahrtsöffnungsschutz gegen mechanische Schäden, herstellen und entfernen Herstellen, Vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständiges Entfernen eines temporären Schutzes für Ständer und Sturz (Fachwerkkonstruktion) der Zufahrtsöffnung zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen während der HDI-Maßnahme. Die Schutzmaßnahmen umfassen geeignete Materialien wie Polsterungen, Schutzplatten oder - umhausungen, die so zu befestigen sind, dass keine unzulässigen Schäden am Bestand entstehen. Nach Beendigung der Leistungen erfolgt der rückstandsfreie Rückbau einschließlich Entsorgung der Schutzmaterialien gemäß den geltenden Vorschriften.

Einbauort: Westeingang Kopfbau/ T-1.02.1, T-1.02.2

2 Stück

1.6 Bodenschutzplatten, verlegen und entfernen Herstellen, Vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständiges Entfernen von Bodenschutzplatten zur Lastverteilung während der HDI-Maßnahmen auf Sandbett (Tragschicht des zuvor entfernten Ziegelbodens). Ggf. ist vor der Verlegung eine geeignete, tragfähige Unterlage herzustellen, beispielsweise durch den Einbau einer Wabengittermatte oder stabilisierenden Schicht aus verdichtetem Splitt/Sandgemisch, um ein Einsinken und Verrutschen der Platten zu verhindern. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt der rückstandsfreie Rückbau und die ordnungsgemäße Entsorgung der Platten und Tragschichtmaterialien. Die Leistungen erfolgen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik.

Es ist mit einer Verunreinigung der Bodenschutzplatten durch Zementsuspension zu rechnen!

60 m²

Baustelleneinrichtung Schutzmaßnahmen (1)

2 Baustelleneinrichtung Abführung Rücklauf

2.1 Pumpensumpf herstellen und entfernen, Holzverbau Pumpensumpf innerhalb der Rücklaufmulde ab Aushubsohle herstellen und nach Abschluss der HDI-Maßnahmen räumen, aus Holzverbau, lichte Grundfläche bis 0,5 m2, Tiefe bis 1,5 m, an Grabensohle ca. 40 cm.

3 Stück

Stand 16.02.2026 Seite 13/20

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Menge EP (netto) Gesamt (netto)

2.2 Bauschuttcontainer, 7 m3 Bereitstellung und Vorhalten eines geschlossenen Bauschuttcontainers (Absetzmulde) als Auffanggefäß für Rücklauf der Betonsuspension während der HDI-Maßnahme. Einschließlich Anlieferung, fachgerechter Aufstellung und regelmäßiger Kontrolle. Bei Füllung erfolgt der Abtransport zur genehmigten Deponie beziehungsweise Entsorgungsanlage unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften. Der Leistungsumfang beinhaltet sämtliche Transportkosten, Entsorgungskosten, Kippgebühren sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung. Volumen: 7,00 m3

20 Stück

2.3 Abführen von Rücklaufsuspension, Schlammpumpe Leistung einschließlich der kompletten Einrichtung der Baustelle für die Abführung des Rücklaufs, einschließlich aller notwendigen Leistungen wie Geräte, Werkzeuge, Personalkosten, Transport, Laden und Entladen, Auf- und Abbauen, notwendige Elektroinstallation etc. Schlammpumpe an Druckrohrleitung anschließen, einbauen, vorhalten, betreiben und entfernen. Pumpe zum Abpumpen der bei der HDI-Maßnahme anfallenden Zementrücklaufsuspension aus einer Auffangmulde im Innenraum. Die Suspension kann von flüssiger bis zähflüssiger Konsistenz sein. Es ist eine robuste und leistungsstarke Pumpe einzusetzen, die für abrasive und hochviskose Medien geeignet ist (z.B. Schlamm-, Dickstoff- oder Exzenterschneckenpumpe). Die Förderleistung ist auf die anfallende Menge und den Förderweg abzustimmen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Pumpe zu reinigen und ordnungsgemäß zu demontieren. Betrieb der Schlammpumpe nach gesonderter Position.

Die Position umfasst den zweifachen Umbau der Pumpe inklusive der Druckrohrleitungen für den Einsatz an drei verschiedenen Auffangmulden.

Fördermenge ca. 90 m3

Einbauort: Pumpensumpf in Rücklaufmulde

1 Stück

2.4 Betrieb, Schlammpumpe, bis 10 l/s Betriebsstunden für Schlammpumpe mit Saug-/ Druckleitung, einschl. Vorhaltung und Wartung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Betriebsstunden der Pumpe, dokumentiert durch einen Laufzeitmesser oder ähnliche geeignete Methode. Förderleistung bis 10 Liter/Sek.

20 Stunden

2.5 Stichleitung oberirdisch DN 100 für Abführung Rücklauf Stichleitung in den Bauschuttcontainer oberirdisch ohne Erdarbeiten als Schlauch DN 100 verlegen, abbauen und abtransportieren, einschl. der erforderlichen Formstücke (z. B. Bögen, Reduzierungen, T-Stücke, etc).

Die Position umfasst den zweifachen Umbau der Stichleitungen für den Einsatz der Pumpe an drei verschiedenen Pumpensümpfen.

Stand 16.02.2026 Seite 14/20

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143_ISO_Instandsetzung Schloss Oranienbaum - Nördlicher Wirtschaftsflügel mit Kopfbau 318 Spezialtiefbauarbeiten

Menge EP (netto) Gesamt (netto)

Siehe Planung: ISO_BA8_A5_BE_08-Baustelleneinrichtung_Spezialtiefbau

40 m

Baustelleneinrichtung Abführung Rücklauf (2)

3 Baustelleneinrichtung Rampen/ Verbau

3.1 Zufahrtsrampen, herstellen und entfernen Herstellen temporärer Zufahrtsrampen aus ungebundenem Material (z.B. Schotter) für den nichtöffentlichen Baustellenverkehr während der HDI-Maßnahme. Zur Überwindung von Höhenunterschieden zwischen Außen- und Innenbereichen, um an den Stützen im Innenraum vorbei zu kommen sowie zur Begradigung geböschter Untergründe. Inklusive Auslegung und Einbau einer Trennlage, z.B. Geotextil zwischen Untergrund und Schottermaterial. Die Leistungen umfassen Anlieferung, Einbau, Verdichtung, Abstimmung mit der Bauleitung bezüglich Höhen- und Neigungsprofil sowie Vorhalten während der Bauzeit. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt der rückstandsfreie Rückbau einschließlich Abtransport und fachgerechter Entsorgung. Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik.

Ausführungsort: gemäß Zeichung ISO_BA8_A5_BE_08-Baustelleneinrichtung_Spezialtiefbau

Höhendifferenz bis zu 90 cm

30 m²

Baustelleneinrichtung Rampen/ Verbau (3)

4 Erdarbeiten

g Hinweis Der Aushub im Inneren des Gebäudes muss mit Kleingeräten (Minibagger) erfolgen, da die Öffnungen für die Baustellenzufahrt begrenzt sind. (Breite: z. T. ca. 1,10 m). Dies ist bei der Kalkulation des Aushubs zu berücksichtigen.

4.1 Streifengraben/Rücklaufmulde, bis 1,10 m, lösen, lagern Aushub Streifengraben/Rücklaufmulde, Boden profilgerecht lösen, Laden, Fördern und auf Baustelle lagern, für Wiedereinbau; Fundamentsohle durch Handschachtung planieren. Die Sohle ist zum Pumpensumpf hin in leichtem Gefälle auszuführen.

Gesamtbreite: mind. 0,50 m Gesamtlänge: ca. 22 m Gesamtabtragstiefe: bis 1,10 m

Homogenbereich 1 S1- Auffüllung bestehend aus gemischtkörnigem Erdstoff. Überwiegend handelt es sich um schluffige, schwach humose und schwach kiesige Böden; durchsetzt mit Ziegelstücken, ganzen Ziegeln und Bauschutt, Auffüllungsbereiche mit 3 Bodengruppen n. DIN 18196: [SE-SU], [OH], A SE (enggestufter Sand), 2 SU (Sand-Schluff-Gemisch), OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art)

Stand 16.02.2026 Seite 15/20

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Menge EP (netto) Gesamt (netto)

Lagerungsdichte: D < 0,30 (locker) Mächtigkeit [m u. GOK]: 1m - 1,5m Unterkante [m HN]: 63,1 - 63,5 Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.

Leistung einschl. Verbau.

Leistung zur Schaffung der Baufreiheit für die HDI-Maßnahme sowie Mulde zur kontrollierten Abführung des Rücklaufs der Zementsuspension im Zuge der HDI-Maßnahme. Um das Auffangen der Suspension zu ermöglichen und ein Versickern in tiefere Schichten zu verhindern, ist die Sohle der Mulde mit einem geeigneten Material auszulegen.

Der Aushub muss zum Teil als Handschachtung erfolgen, aufgrund der beengten Baustellensituation. Dies ist im Einheitspreis zu berücksichtigen.

Einbauort: Kopfbau, Graben angrenzend an Bestandsfundament

12 m³

Erdarbeiten (4)

5 Spezialtiefbau/ Hochdruckinjektion

g Hinweis Es ist eine Probesäule herzustellen, um zu prüfen, ob eine zusätzliche Sicherung zwischen Bestandsfundament und Wassergraben notwendig ist. Ziel: Das Eindringen von Betonsuspension in den Graben verhindern. Der Schlossgraben im unmittelbaren Bereich der Injektionsarbeiten ist laufend auf Suspensionszutritte zu kontrollieren.

Die Herstellung der Probesäulen ist mit ausreichendem zeitlichem Abstand vor Ausführung der HDI-Unterfangungen zu erbringen. Kosten für – ggf. mehrfache – Baustelleneinrichtungen sind in der entsprechenden Hauptposition BE zu kalkulieren.

Sollte sich bei der Testinjektion zeigen, dass es bei den Baumaßnahmen zu einer Verunreinigung des Wassergrabens kommt, ist mit der Bauherrschaft sowie der Bauüberwachung das weitere Vorgehen abzustimmen. Ggf. ist der Graben mittels geeignetem Verbau zu schützen.

5.1 HDI-Unterfangung

5.1.1 Werkplanung zur Ausführung der nachbeschriebenen HDI-Maßnahme Der AN hat die gewählte Fundamentsicherung auf den neuesten Planungsstand zu bringen und sie zur Ausführungsreife weiterzuentwickeln (Ausführungsplanung). Hierzu werden ihm die erforderlichen Planungsgrundlagen zur Verfügung gestellt.

Stand 16.02.2026 Seite 16/20

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Menge EP (netto) Gesamt (netto)

Gegenstand ist auch, dass AN die für seine Leistungserbringung notwendigen prüffähigen Planungsunterlagen und statischen Nachweise selbst zu erbringen und sie hinsichtlich der Übereinstimmung mit den bauseitigen Planungsvorgaben zu überprüfen hat.

Erstellen der prüffähigen statischen Berechnung. Anfertigung der prüffähigen Ausführungspläne für sämtliche Titel der Ausschreibung. Einzurechnen sind sämtliche Grunddienstleistungen gemäß § 64 HOAI, neueste Fassung, für die Leistungsphase 5 (z.B. Überarbeitung auf Grund der Prüfergebnisse und im Zuge von Planfortschreibungen).

Statik in 3-facher Ausfertigung, Ausführungspläne in 3-facher Ausfertigung dem AG übergeben.

Vervielfältigungs- und Versandkosten sind einzurechnen. Zusätzlich angeforderte Vervielfältigungen werden nach gesonderter Vereinbarung zu marktüblichen Sätzen auf Nachweis vergütet. Kosten der statischen Prüfung trägt der AG. Prüfdauer von 4 Wochen ist einzuplanen und einzukalkulieren.

1 Pauschal

5.1.2 Baustelleneinrichtung für HDI-Maßnahme Baustelleneinrichtung für die Durchführung der HDI- Maßnahme einschließlich Einrichten, Vorhalten und Räumen der gesamten für die Injektionsarbeiten erforderlichen Anlagen und Einrichtungen. Umfasst werden insbesondere die Bereitstellung und das Betreiben der HDI- Anlage mit Pumpen, Misch- und Fördereinrichtungen, Silos und Leitungen, das Herstellen und Unterhalten der notwendigen Arbeits- und Lagerflächen. Einschließlich aller für die HDI- Arbeiten notwendigen Nebenleistungen sowie die ordnungsgemäße Beräumung und Wiederherstellung der betroffenen Flächen nach Abschluss der Arbeiten. Einschließlich der Baustelleneinrichtung zur Erstellung der Probesäulen.

1 Pauschal

5.1.3 Probesäulen Herstellen von Probesäulen sowie deren Entsorgung zur Feststellung des erzielbaren bzw. Überprüfung des erwarteten Säulendurchmessers. Probesäulen als Bauwerkssäulen sind nicht zugelassen. Freigraben der Säule bis auf eine Tiefe von 2 m. Ein geeignete Position ist in Abstimmung mit der Bauüberwachung und dem Statiker festzulegen. Die Herstellungsparameter sind so zu wählen, dass die geforderte Bruchfestigkeit des abgebundenen Injektionskörpers erreicht wird. Durchführen von 4 Druckfestigkeitsprüfungen an Bohrkernen (sep. Positionen). Durchführen von Beprobungen des Rückflusses und Festigkeitsuntersuchung am erhärteten Rückfluss (2 St.) einschl. Entsorgung des gesamten Rückflusses. Einzukalkulieren sind die Erdarbeiten zum Freilegen der Säule, sowie die Lieferung und Wiederverfüllung mit geeignetem Verfüllmaterial nach Fertigstellung aller Prüfläufe. Einzukalkulierendes Verfahren zur Reichweitenmessung: Hydrophon.

5 m³

Stand 16.02.2026 Seite 17/20

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143_ISO_Instandsetzung Schloss Oranienbaum - Nördlicher Wirtschaftsflügel mit Kopfbau 318 Spezialtiefbauarbeiten

Menge EP (netto) Gesamt (netto)

5.1.4 Bodenunterfangung von Bestandsstützmauer Boden verfestigen durch Düsenstrahlverfahren (Hochdruckinjektion), gem. bauaufsichtlicher Zulassung, nach Zeichnung, an mehreren Stellen des Baufeldes, einschl. Bohrlöcher in erforderlicher Anzahl, herstellen; Tiefe und Richtung der Bohrungen in alle vorhandenen Bodenschichten, einschl. künstlicher Hindernisse. Das Bohrverfahren ist der Geologie entsprechend zu wählen. Abteufen der Bohrungen in erforderlicher Anzahl, Tiefe und Richtung. Wählen des Injektionsrasters bodenabhängig, in einer Form, dass ein homogener Injektionskörper gewährleistet wird.

Geforderte Bruchfestigkeit des abgebundenen Injektionskörpers: >= 3 MN/m2. Homogenbereich 1, verfestigte Lagen, max. Bohrlänge: 3,50 m. Leerbohrungen sind einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.

Auffangen, Abtransport und Entsorgung aller Rückflusssuspensionen gemäß gesonderten Positionen.

Die planmäßige Herstellung der DSV-Körper ist in Anlehnung an die DIN 4093 und DIN EN 12716 durch Kontrolle der Aufzeichnungen über Einpressdruck und -menge, Neigung und Richtung der Einpresslöcher sowie durch visuelle Beurteilung laufend zu überprüfen.

Diese Aufzeichnungen sind dem AG unaufgefordert täglich vorzulegen. Die zu unterfangende Bestandsstützmauer des nördlichen Kopfbaus sowie alle Gebäudeteile im unmittelbaren Bereich der Injektionsarbeiten sind ständig durch Kontrollmessungen auf Hebungen und Setzungen zu überwachen. Eine ggf. nötige automatische Abschaltung der Pumpen ist durch Hebungs- und Setzungswächter zu gewährleisten.

Der Schlossgraben im unmittelbaren Bereich der Injektionsarbeiten ist laufend auf Suspensionszutritte zu kontrollieren. Der gesamte Mess-, Kontroll- und Dokumentationsaufwand ist einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach statisch erforderlicher, geprüfter Kubatur, d.h. Querschnittsfläche x Grundrisslänge in Mittelachse Unterfangung (Flächenschwerpunkt der Unterfangung).

85 m³

5.1.5 Mehrverbrauch an Hochdrucksuspension bei Antreffen von Hohlräumen. Der Nachweis von unplanmäßigem Hohlraum ist durch den AN zu führen, als Grundlage für die Ausführung und Abrechnung. Längere Herstellungszeit ist einzurechnen und mit Abrechnung der Position abgegolten. Ausführung nur nach Anordnung durch AG.

5 m³

5.1.6 Kernbohrungen, Probekörper, ø 100 mm Kernbohrungen zur Entnahme von Probekörpern (höhenorientiert) zur Prüfung der Druckfestigkeit des Unterfangungskörpers. Dokumentation (Planeintrag) des Entnahmeortes. Entnahme und Übergabe des Probekörpers. Ausführung nach Anordnung/Angabe des AG bzw. des Tragwerkplaners/Prüfers

4 Stück

Stand 16.02.2026 Seite 18/20

[Seite 19]

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Menge EP (netto) Gesamt (netto)

5.1.7 Bestimmen der Druckfestigkeit an Bohrkernproben Bohrkernproben aus dem Unterfangungskörper, in Anlehnung an DIN 1048 Teil 1 bzw. DIN EN 12390, bzw. der gültigen, bauaufsichtlichen Baustoffprüfstelle. Sämtliche Kosten sind einzurechnen.

4 Stück

5.2 Kernbohrung

5.2.1 Kernbohrung Bestandsstützmauer, ø 200 mm, Tiefe ca. 180 cm Kernbohrung in der Bestandsstützmauer aus Ziegelmauerwerk, vermörtelt, Bohrdurchmesser 200 mm, Bohrtiefe ca. 180 cm, einschließlich Einrichten des Bohrgerätes, einschließlich der Einrichtung der Aufstellfläche des Bohrgerätes, Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge und Entsorgung des anfallenden Kerns.

Ausführungsort: Bestandsstützmauer, nördlicher Kopfbau, entlang Schlossgraben

31 Stück

5.3 Kopplung Bestandsmauerwerk - HDI Unterfangung

5.3.1 Kopplung Bestandsmauerwerk mit HDI-Unterfangung, d=12 mm Konstruktive Verbindung zwischen dem Bestandsziegelmauerwerk und dem Unterfangungskörper. Einlegen der Edelstahl-Gewindestäbe in vorhandene Kernbohrungen mit Zementsuspension des DSV. Vernadelung mit Edelstahl. Durchmesser: 12 mm Länge: ca. 1,00 m Einbindetiefe in Bestand: circa 50 cm

Einbau erfolgt nach Angaben des Herstellers und unter Berücksichtigung der Zulassung.

Einbauort: Unterfangungskörper – Bestandsstützmauer

31 Stück

Spezialtiefbau/ Hochdruckinjektion (5)

6 Stillstandskosten

6.1 Stillstandszeiten Personal Stillstandszeiten durch örtliche Gegebenheiten, die der AN nicht zu vertreten hat. Abrechnung in Einheiten von 0,25 Arbeitstagen (entspricht 2 Arbeitsstunden) 1 Arbeitstag = 8 h

1 Tag

6.2 Stillstandszeiten Bohrgerät Stillstandszeiten durch örtliche Gegebenheiten, die der AN nicht zu vertreten hat Abrechnung in Einheiten von 0,25 Arbeitstagen (entspricht 2 Arbeitsstunden) 1 Arbeitstag = 8 h

1 Tag

Stand 16.02.2026 Seite 19/20

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143_ISO_Instandsetzung Schloss Oranienbaum - Nördlicher Wirtschaftsflügel mit Kopfbau 318 Spezialtiefbauarbeiten

Menge EP (netto) Gesamt (netto)

6.3 Stillstandzeiten für Maschinen, Minibagger Vergütung der Standzeiten des Minibaggers bei archäologischen Unterbrechungen. Diese Position gilt für den Zeitraum, in dem der Minibagger aufgrund archäologischer Untersuchungen nicht eingesetzt werden kann und dennoch zur Verfügung stehen muss. 1 Arbeitstag = 8 h

1 Tag

Stillstandskosten (6)

7 Stundenlohnarbeiten

7.1 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinnkosten, Wagnis und Gewinn.

10 Stunden

7.2 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

10 Stunden

Stundenlohnarbeiten (7)

Stand 16.02.2026 Seite 20/20

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