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Vergabebedingungen
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DEUTSCH
HINWEIS FÜR VERGABE
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind. Nebenangebote dürfen nur abgegeben werden, wenn sie ausdrücklich gefordert sind. Sie sind auf gesonderter Anlage zu erstellen und als solche zu kennzeichnen.
Der Bieter erklärt ferner, dass die Festlegung in den vom Auftraggeber erstellten Vertragsunterlagen (Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis) allein verbindlich sind und etwaige hiervon abweichende Angaben in dem Angebot keine Gültigkeit haben.
Bei Abweichungen zwischen deutschem und englischem Text gilt immer der Inhalt des deutschen Textes.
HINWEIS ZU EIGNUNG
Die geforderten Eignungskriterien müssen vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Dokumente können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
- Abgeschlossenes Master-Studium im naturwissenschaftlichen Bereich, oder entsprechender Abschluss (z.B. als Diplom Informatiker, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Diplom Mathematiker) Nachweis mit Abschlusszeugnis Bonitätsprüfung Creditreform
Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform oder bei Coface ab einem Auftragswert >500.000€ einzuholen. Wettbewerbsregister (WBR)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gem. § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen.
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Vergabebedingungen
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
ANLAGEN VERTRAGSBESTANDTEIL
Vertragsbestandteil werden folgende Inhalte und Anlagen:
Teile der Leistungsbeschreibung
Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
Vertrag
siehe Anlage "PR1260373_Werkvertrag Muster Stundenpreis + Qualifiziertes Personal" Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und ist nachträglich lediglich schriftlich zu dokumentieren.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft Januar 2023
Siehe Anlage "1_B_AEB.pdf"
NACHHALTIGKEITSSTANDARDS (NHS) FÜR LIEFERANTEN DER FRAUNHOFER- GESELLSCHAFT
Siehe Anlage "1_B_Sustainabilitystandards.pdf" VOL/B
VOL/B in ihrer aktuellen Fassung
ANLAGEN DIE DER BIETER MIT SEINEN
ANGEBOTSUNTERLAGEN EINREICHEN SOLL
Einreichen des Angebotes
Bitte reichen Sie Ihr Angebot als pdf unter Angabe der in der Leistungsbeschreibung geforderten Preisen ein. Anlagen können ebenfalls hochgeladen werden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Unterschriebene Selbsterklärung
Unterschriebene Eigenerklärung das keine Ausschlussgründe vorliegen. "Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe_05-26"
Unterschriebene Selbsterklärung
Unterschriebene Eigenerklärung zum Tariftreueversprechen. "Eigenerklärung Tariftreueversprechen_05-26.pdf"
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Unterschriebene Selbsterklärung (EU) Nr. 833/2014
Unterschriebene Eigenerklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der EU- Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt. "Eigenerklärung_Russland- Sanktionen_deutsch_202508"
KOMMUNIKATION
Vergabeplattform
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Rückfragen
Stellung von Rückfragen / Beantwortung der Rückfragen: Ausschließlich über die Vergabeplattform.
Fristen zur Stellung der Rückfragen / Beantwortung der Rückfragen bei
- Offenem Verfahren: Stellung der Rückfragen bis 7 Kalendertage vor der Submission bei der Vergabestelle Beantwortung der Rückfragen bis 5 Kalendertage vor der Submission
Kommunikation nach Ablauf der Fristen
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
ANGEBOTSAUSWERTUNG
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Punkte je Zuschlagskriterium ergibt, erreicht hat.
Zuschlagskriterien:
- Preis 35 %
- Darstellung der beruflichen Kenntnisse 35%
- Schilderung Vergleichsprojekte 30%
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt immer 100 Punkte. Die Anzahl der Punkte je Bewertungsposition sind dem LV zu entnehmen.
Die Vergabe der maximalen Punktzahl (100 Punkte) wird wie folgt vorgenommen:
(100% der maximal zu erreichenden Punkte) sehr gut = Note 1 Das Angebotene Produkt mit der unter Abwägung aller Vor- und Nachteilen relativ besten Lösung erhält die Höchstpunktzahl.
(80% der maximal zu erreichenden Punkte) gut = Note 2 Das angebotene Produkt wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Produkt mit der höchsten Wertung als fast gleichwertig eingeschätzt. Funktionale Einschränkungen sind nur minimal vorhanden.
(60% der maximal zu erreichenden Punkte) befriedigend = Note 3 Das angebotene Produkt erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, besitzt aber unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Produkt mit der höchsten Wertung funktionelle Einschränkungen.
(40% der maximal zu erreichenden Punkte) ausreichend = Note 4 Das angebotene Produkt erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, besitzt aber unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Produkt mit der höchsten Wertung deutliche funktionelle Einschränkungen.
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(20% der maximal zu erreichenden Punkte) mangelhaft = Note 5 Das angebotene Produkt erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, besitzt aber unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Produkt mit der höchsten Wertung erhebliche funktionelle Einschränkungen.
(0%) ungenügend = Note 6 Das angebotene Produkt erfüllt nicht die Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Metrische Zuschlagskriterien
Soweit mehrere Zuschlagskriterien über eine Punktevergabe bewertet werden, wird das lineare, metrisch zu messende Zuschlagskriterium (z. B. Angebotspreis ohne MWSt) in Punkte umgerechnet.
Aus der Menge der wertungsfähigen Angebote, d.h. alle Angebote, die nicht aus formalen Gründen, nicht aus Gründen der fehlenden Unternehmenseignung und nicht aus Gründen eines im Verhältnis zur Leistung unangemessenen niedrigen Preises ausgeschlossen wurden, wird der niedrigste Angebotspreis/Lieferzeit bestimmt. Dieser so bestimmt niedrigste Angebotspreis/Lieferzeit erhält die volle Punktzahl.
Ein fiktiver doppelt so teurer Angebotspreis erhält null Punkte. Die Preiseder dazwischenliegenden Angebote werden mittels einer linearen Interpolation bewertet und in Punkte umgewandelt.
Beispiel: Angebot A = 100.000 Euro -> 100 Punkte Angebot B = 120.000 Euro -> 80 Punkte Angebot C = 180.000 Euro -> 20 Punkte Angebot D = 210.000 Euro -> 0 Punkte
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Nicht metrische Zuschlagskriterien
Technische Ausführung des Produktes/Umsetzung der DL Die Angebote werden bei jedem nichtmetrischen Zuschlagskriterium anhand einer Punkteskala von 0 bis 100 Punkte bewertet. Dabei erhält das Angebot mit der unter Abwägung aller Vor- und Nachteile relativ besten Lösung die Höchstpunktzahl 100. Die Punktzahl der anderen Angebote wird in Abhängigkeit der Unterschiede/Nachteile gegenüber dem Angebot mit der relativ besten Lösung bestimmt.
Zu Darstellung der beruflichen Kenntnisse: Eine tabellarische Auflistung ist ausreichend. Der Umfang soll maximal 2 A4-Seiten betragen. Bewertet werden insbesondere folgende Gesichtspunkte: • Softwareentwicklungserfahrung in Python • Erfahrung mit GitLab (insbesondere automatisierte Tests sowie (Build) Pipelines) • Erfahrung mit API-Entwicklung, SDKs, Testautomatisierung und Integrationsaufgaben • Erfahrung im Design und in der Umsetzung streamingfähiger Audio- Schnittstellen und Komponenten • Erfahrung mit Kubernetes, DevOps und Build Pipelines in GitLab • Erfahrung mit Helm und Terraform • Erfahrung mit agilen Entwicklungsprozessen, insbesondere Jira, Atlassian Confluence und Merge-Request-basierten Review-Prozessen • Relevanz und Tiefe der dargestellten beruflichen Kenntnisse im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben
Zu Schilderung Vergleichsprojekt: Einzureichen ist eine Schilderung von zwei Vergleichsprojekten, aus denen die Erfahrung des Bieters mit vergleichbaren Leistungen hervorgeht. (max. 1 A4 Seite pro Projekt) Für jedes Vergleichsprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Projektgegenstand • Projektzeitraum • Auftraggeber bzw. Projektumfeld • eigene Rolle und Verantwortlichkeit • erbrachte Leistungen • eingesetzte Technologien, Methoden und Werkzeuge • Umfang und Ergebnis des Projekts Bewertet werden insbesondere folgende Gesichtspunkte: • Vergleichbarkeit der Größe bzw. des Umfangs des geschilderten Vergleichsprojekts mit den ausgeschriebenen Leistungen • Vergleichbarkeit der technischen und organisatorischen Komplexität des geschilderten Vergleichsprojekts mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben • Thematische Übereinstimmung des geschilderten Vergleichsprojekts mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben • Erfolgreiche Umsetzung vergleichbarer Plattform-, Integrations-, Deployment- oder SDK-Aufgaben • Nachvollziehbarer Einsatz relevanter Technologien, insbesondere Python, Kubernetes, GitLab CI/CD, Helm und Terraform • Nachvollziehbare Darstellung der erzielten Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich Qualitätssicherung, Dokumentation und produktionsnaher Nutzung Besonderes Augenmerk liegt auf Vergleichsprojekten, die hinsichtlich des Umfangs, Komplexität und eingesetzter Technologien einen engen Bezug zur ausgeschriebenen Leistung aufweisen.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Mitteilung von Unklarheiten
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist..
Angebot
Sprache
Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
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Vergabebedingungen
Preis in EUR
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Stundensätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Unterlagen nach Angebotsabgabe
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Auftragsbekanntmachung
Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV bzw. § 7 Abs. 3 S. 2 UVgO stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen auf der Deutsche eVergabe Plattform https://www.deutsche-evergabe.de/ für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
Technische Fragen zum Vergabeportal
Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal der Deutschen eVergabe (z. B. Dokumente lassen sich nicht hochladen, Fehlermeldung bei Hochladen von Dokumenten, ) direkt an die Hotline der Deutschen eVergabe (Tel. +49 611 9491060) oder per Kontaktformular über die website: https://www.deutsche- evergabe.de/ . Sie finden weiterführende Informationen (z.B. zur Angebotsabgabe und Einreichung von Teilnahmeanträgen) auf: https://service.deutsche- evergabe.de/kb/c18/angebotsabgabe-abgabe-von-teilnahmeantraegen.aspx
Bindefrist
Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf der Zuschlagsfrist.
DSGVO
Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der bestehenden Da-tenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass gem. unserer zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können.
Nicht berücksichtigte Angebote
Bieter und Bewerber unterliegen mit der Abgabe von Angeboten auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote, gem. §19 Vergab- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. §46 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. §62 Vergabeverordnung (VGV).
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Vergabebedingungen
Akteneinsicht nur bei VgV
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Vergabekammern u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggfs. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165 Abs. 2 GWB). Nach §165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte bei Übersendung seiner Akten oder Stellung- nahmen auf die Wahrung des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen. Sollten Sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, haben Sie die Möglichkeit, in Ihren Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.
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