FAQ Bieterfragen_beantwortet.docx

Softwareentwicklung zur Erweiterung einer internen Entwicklungsplattform

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Frage 1

Eignungskriterium Hochschulabschluss: gleichwertige Abschlüsse

Abschnitt V der Leistungsbeschreibung und Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung fordern als Eignungskriterium ein „abgeschlossenes Master-Studium im naturwissenschaftlichen Bereich, oder entsprechender Abschluss (z. B. Diplom-Informatiker, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Diplom-Mathematiker)". Wir bitten um Klarstellung, welche Abschlüsse Sie als entsprechend anerkennen:

a) Zählen ingenieur- und informationstechnische Studiengänge (Informatik, Elektrotechnik, Nachrichten- und Medientechnik, Technische Informatik, Mathematik, Physik) zum „naturwissenschaftlichen Bereich" im Sinne dieses Eignungskriteriums?

Antwort: Die oben genannten Studiengänge eignen sich im Sinne des Eignungskriteriums.

b) Erkennen Sie einen an einer Fachhochschule erworbenen Diplomabschluss („Diplom-Informatiker (FH)", „Dipl.-Ing. (FH)") als entsprechenden Abschluss an, oder setzen Sie einen Abschluss auf DQR-/EQR-Niveau 7 (Master, Universitätsdiplom) voraus?

Antwort: Es wird ein Master / Universitätsdiplom vorausgesetzt.

c) Erkennen Sie einen an einer ausländischen Hochschule im Europäischen Hochschulraum erworbenen Abschluss des zweiten Bologna-Zyklus (Master) als gleichwertig an?

Antwort: Bei gegebener Gleichwertigkeit wird dies anerkannt.

Genügt dafür das Abschlusszeugnis nebst Übersetzung, oder verlangen Sie eine Zeugnisbewertung (ZAB/anabin)?

Antwort: Entsprechend muss die Gleichwertigkeit dargelegt werden und es bedarf einer Zeugnisbewertung.

Frage 2

Nachweisform des Abschlusszeugnisses

Genügt als Nachweis eine einfache Kopie oder ein Scan des Abschlusszeugnisses bzw. der Urkunde, oder verlangen Sie eine beglaubigte Kopie? Ist fremdsprachigen Zeugnissen eine einfache deutsche Übersetzung beizufügen?

Antwort: Eine einfache Kopie oder ein Scan des Original-Abschlusszeugnisses bzw. der Urkunde ist ausreichend; eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Für fremdsprachige Zeugnisse genügt die Beifügung einer einfachen deutschen Übersetzung.

Frage 3

Abschnitt III der Leistungsbeschreibung: Eignung oder Wertung?

Abschnitt III der Leistungsbeschreibung listet Anforderungen an die eingesetzte Person auf, unter anderem mindestens fünf Jahre Erfahrung im Design und der Umsetzung streamingfähiger Audio-Schnittstellen, mindestens zehn Jahre Erfahrung in Design, Implementierung und Test von Software sowie die Implementierung von Mobile Apps mit Kotlin und Swift. Handelt es sich dabei um Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebots führt, oder um Gesichtspunkte, die ausschließlich im Zuschlagskriterium „Darstellung der beruflichen Kenntnisse" (35 %) bewertet werden? Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung nennt als Eignungskriterien nur die geforderten Eigenerklärungen und den Hochschulabschluss.

Antwort: Es handelt sich dabei um die Mindestanforderung die im Zuschlagskriterium „Darstellung der beruflichen Kenntnisse (35%) gewertet werden.

Frage 4

Streamingfähige Audio-Schnittstellen: angrenzende Erfahrung

Abschnitt III nennt Erfahrung im Design und der Umsetzung streamingfähiger Audio-Schnittstellen und Softwarekomponenten. Berücksichtigen Sie in der Bewertung auch Erfahrung mit streamingfähigen Medien- und Video-Schnittstellen (z. B. Live-Streaming-Backends, Transport- und Codec-Integration, Player-SDKs), soweit die eingesetzten Verfahren und Schnittstellen technisch vergleichbar sind?

Antwort: Auch anderweitige Schnittstellen fließen positiv in die Bewertung ein, da allerdings der Hauptfokus auf Audioschnittstellen liegt, werden diese höher bewertet.

Frage 5

Unterauftragnehmer und Eignungsleihe

Erbringt die Leistung eine natürliche Person, die nicht beim Bieter angestellt ist, sondern als Unterauftragnehmer tätig wird: Ist dann eine Verpflichtungserklärung nach § 47 VgV vorzulegen, und in welcher Form? Die Vergabeunterlagen enthalten dafür kein Formblatt. Sind die Eigenerklärungen (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Tariftreueversprechen, Russland-Sanktionen) in diesem Fall auch vom Unterauftragnehmer beizubringen?

Antwort: Wir fügen den Vergabeunterlagen eine Verpflichtungserklärung und eine Erklärung Bietergemeinschaft bei. Die Eigenerklärungen werden dann auch von Unterauftragnehmern benötigt.

Frage 6

IT-Benutzungsordnung (ITBO)

Ist die Kenntnisnahme- und Verpflichtungserklärung zur IT-Benutzungsordnung der Fraunhofer-Gesellschaft (ITBO) bereits mit dem Angebot einzureichen, oder unterzeichnet sie die eingesetzte Person erst nach Zuschlag?

Antwort: Die Kenntnisnahme- und Verpflichtungserklärung zur IT-Benutzungsordnung wird mit Vertragsunterzeichnung signiert.

Frage 7

Seitenbegrenzung und Formvorgaben

Zählen Deckblatt, Kopf- und Fußzeilen sowie ein Inhaltsverzeichnis in die Seitenbegrenzung hinein (Mitarbeiterprofil höchstens zwei A4-Seiten, Schilderung der Vergleichsprojekte je höchstens eine A4-Seite)? Bestehen Vorgaben zu Schriftart, Schriftgröße oder Seitenrändern? Führt eine Überschreitung zum Ausschluss, oder bleiben überzählige Seiten unberücksichtigt?

Antwort: Die Seitenbegrenzung zielt nur auf den Inhalt z.B. des Mitarbeiterprofils und der Vergleichsprojekte ab. Es gibt keine Vorgaben zur Schriftart etc. (wir empfehlen Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5). Die überschrittenen Seiten werden nicht berücksichtigt.

Frage 8

Vergleichsprojekte: Auftraggeberangabe

Für die Schilderung der Vergleichsprojekte fragen Sie „Auftraggeber bzw. Projektumfeld" ab. Bei Projekten, die über einen Personaldienstleister erbracht wurden oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen: Genügt die Angabe des Projektumfelds (z. B. „öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt", „Automobilkonzern") anstelle des Endkundennamens?

Antwort: Ja

Müssen sich beide Vergleichsprojekte auf die benannte Person beziehen, oder sind auch Projekte des bietenden Unternehmens zulässig?

Antwort: Bei den Vergleichsprojekten wird alles eines Unternehmens zugelassen.

Müssen die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht worden sein?

Um sicherzustellen, dass in den Projekten ein aktueller Softwarestack eingesetzt wurde, dürfen die Projekte nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.

Frage 10

Preisblatt, Stundensatz und Reisekosten

Ist die Positionsliste (LV_417652) ausgefüllt beizufügen, und in welchem Format?

Antwort: Verweis auf Anleitung der e-Vergabe. Als Anhang mit beifügen

Muss der im Angebotsschreiben genannte Stundensatz mit der Position „Programmierleistungen" der Positionsliste übereinstimmen?

Antwort: Ja

Sind die Preise netto ohne Umsatzsteuer mit bis zu drei Nachkommastellen einzutragen?

Antwort: Die Preise sind netto, mit zwei Nachkommastellen einzutragen.

Bitte bestätigen Sie außerdem, dass Reise- und Übernachtungskosten für die bis zu zehn Präsenztage pro Jahr in Erlangen sowie die An- und Abreisezeiten im Stundensatz enthalten sind und nicht gesondert vergütet werden.

Antwort: Anfallende Reise- und Unterbringungskosten werden nicht gesondert erstattet. Alle anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.

Frage 11

Anzahl der zu benennenden Mitarbeiter

Abschnitt I.3 der Leistungsbeschreibung sieht vor, dass alle Arbeiten durch einen Mitarbeiter des Auftragnehmers verrichtet werden sollen; Abschnitt IV verlangt im Angebotsschreiben den Namen des vorgesehenen Mitarbeiters. Die Vorgabe zum Mitarbeiterprofil spricht dagegen von „max. 2 Seiten je Mitarbeiter".

  1. Ist zwingend genau eine Person zu benennen, oder dürfen mehrere Personen benannt werden?

Wie in der Ausschreibung beschrieben, müssen alle Arbeiten von einer Person ausgeführt werden, welche alle benötigten Qualifikationen mitbringen muss.

b) Falls mehrere Personen zulässig sind: Wie viele höchstens, und ist für jede Person ein eigenes Mitarbeiterprofil samt Abschlusszeugnis einzureichen?

c) Wie wird in diesem Fall das Zuschlagskriterium „Darstellung der beruflichen Kenntnisse" gewertet je Person, als Durchschnitt oder anhand der am wenigsten qualifizierten Person?

.

Frage 11

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl: Eignungskriterien nach Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung.

Dort ist als Eignungskriterium genannt: „Abgeschlossenes Master-Studium im naturwissenschaftlichen Bereich, oder entsprechender Abschluss (z. B. als Diplom Informatiker, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Diplom Mathematiker)".

Hierzu bitte ich um Klarstellung:

  1. Wird ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich Informatik/Naturwissenschaften in Verbindung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung in der Softwareentwicklung als gleichwertiger Abschluss im Sinne dieses Kriteriums anerkannt?

Es wird ein Abschluss gefordert, welcher zumind. der Qualifikation Diplom (Uni) / Master (Uni) ebenbürdig ist.

  1. Falls nein: Bezieht sich das Kriterium auf das bietende Unternehmen als solches oder auf jede zur Auftragsausführung eingesetzte Person? Kann die Eignung insoweit im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) über ein anderes Unternehmen bzw. eine Person mit entsprechendem Abschluss nachgewiesen werden?

Antwort: Bei einer Eignungsleihe muss sich das zu beauftragende Unternehmen verpflichten, die Arbeiten durchzuführen. Formulare „Eignungsleihe und Verpflichtungserklärung“ sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung