Eigenerklärungen betr. Russland-Sanktionen im Vergabeverfahren.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 19:22 (Europe/Berlin)

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Umgang mit Eigenerklärungen betr. Russland-Sanktionen im

Vergabeverfahren

  1. Sachverhalt

Mit Rundschreiben vom 8. April 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sämtliche Bundesressorts, Länder und kommunale Spitzenverbände über die Anwendung von Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen informiert.

Demnach besteht für laufende und zukünftige Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellen- werte die Notwendigkeit einer Eigenerklärung der Bieter, über die ein Russlandbezug im Sinne der europäischen Sanktionsregeln ausgeschlossen werden soll. Diese Eigenerklärung ist von allen Bietern, Bewerbern bzw. Mitgliedern einer Bietergemeinschaft auszufüllen (Muster-Eigenerklärung des BMWK siehe Anlage 1). Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz ent- sprechender Anforderung nicht abgeben, werden von der Wertung ausgeschlossen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

  1. Vorgehen bei Fraunhofer:

Fraunhofer stellt im Rahmen der AWR-Prüfung die Einhaltung europäischer und US-Sanktionen si- cher. Zudem wurden seit 24.02.2022 sämtliche Geschäftspartner mit Sitz in Russland im SAP-System gesperrt, was den Abschluss entsprechender Verträge auch technisch unmöglich macht.

Nach gemeinsamer Prüfung und Abstimmung von C22/Außenwirtschaftsrecht und Geheim- schutz und A31/Zuwendungen und EU-Projekte kann die Eigenerklärung nach dem vorge- gebenen Muster seitens Fraunhofer bestätigt werden. Fraunhofer ist insofern nicht von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Konkret sind folgende Fälle zu unter- scheiden:

2.1. Die angebotene Leistung wird allein von Fraunhofer als unmittelbarer Auftragnehmer/Bieter angeboten.

Hier genügt die bloße Unterzeichnung und Abgabe der Eigenerklärung seitens Fraunhofer.

2.2. Für die angebotene Leistung ist die mittelbare Beteiligung eines Unterauftragnehmers/Lie- feranten erforderlich.

In diesem Fall sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:

2.2.1. Der Unterauftragswert beläuft sich auf maximal 10 % des Auftragswerts von Fraunhofer: In diesem Fall genügt das Vorgehen nach Ziff. 2.1.

2.2.2. Der Unterauftragswert beläuft sich auf mehr als 10 % des Auftragswerts von Fraun- hofer: In diesen Fällen ist vor Unterzeichnung der Eigenerklärung durch Fraunhofer sicherzustellen, dass der/die Unterauftragnehmer/Lieferant(en) keinen Russland-Bezug aufweisen. Dies könnte beispielsweise dadurch der Fall sein, dass an dem

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Unterauftragnehmer/Lieferanten Anteile von mehr als 50 % durch von Russland-Sank- tionen betroffene Unternehmen gehalten werden. Die Sicherstellung, dass auch bei dem Unterauftragnehmer/Lieferanten kein Russland-Bezug gegeben ist, kann auf zweierlei Weise erfolgen.

a) über eine Bestätigung des betroffenen Unternehmens/Lieferanten im jeweiligen Einzelfall, relativ analog zu der von Fraunhofer zu bestätigenden Eigenerklärung als Bieter vergleichbar dem Muster in der Anlage 1.

b) bei nationalen Unternehmen/Lieferanten über einen aktuellen Handelsregister- auszug mit Angabe der Beteiligungsverhältnisse

Wegen der höheren Sicherheit wird dringend empfohlen, über Variante a) vorzugehen und Variante b) nur im Ausnahmefall (z.B. extremer Termindruck) zu wählen. Das gegenüber der Erklärung des Bieters leicht abgewandelte/reduzierte Muster finden Sie in Anlage 2.

Ergänzend führen Sie bitte immer im Vorfeld zu jedem Unterauftragnehmer / Lieferanten eine Sanktionslistenprüfung über das Reguvis-Tool durch und legen Sie die Prüfungsdoku- mentation in der Akte ab:

https://www.awrportal.de/sanktionsliste/

Bitte verwenden Sie den Benutzernamen: „AHzvfraunhofer“ und als Passwort „ZV272524fr“.

Anlage 1: Muster-Eigenerklärung des BMWK (anwendbar für Fraunhofer als Bieter) Anlage 2: Muster Eigenerklärung für Unterauftragnehmer, Lieferanten

Fraunhofer A31-Info zu Eigenerklärungen 2022-06-15 2 | 4

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Anlage 1 (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)

Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags: …….

Geschäftszeichen des Auftraggebers: ………

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlas- sung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Perso- nen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazi- täten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch ge- nommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauf- tragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Un- ternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

_______________________, den _______________________________

Unterschriften

Fraunhofer A31-Info zu Eigenerklärungen 2022-06-15 3 | 4

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Anlage 2 (Muster Eigenerklärung Unterauftragnehmer/Lieferant)

Eigenerklärung des Unterauftragnehmers/Lieferanten

Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags: ……..

Geschäftszeichen von Fraunhofer: ……..

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

  1. Der Unterauftragnehmer/Lieferant gehört nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen,

d) durch die russische Staatsangehörigkeit des Unterauftragnehmers/Lieferanten oder die Niederlassung des Unterauftragnehmers/Lieferanten in Russland, e) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Unterauftragnehmer/Lieferanten über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, f) durch das Handeln des Unterauftragnehmers/Lieferanten im Namen oder auf An- weisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft.

  1. Der Unterauftragnehmer/Lieferant bestätigt und stellt sicher, dass er keine weiteren Unterauf- tragnehmer/Lieferanten einsetzen wird.

_______________________, den _______________________________

Unterschriften

Fraunhofer A31-Info zu Eigenerklärungen 2022-06-15 4 | 4

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