PR1251273_Vergabebedingungen.xlsx

Softwareentwicklung, Wartung, Support und Inbetriebnahme für ISAR-Produkte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 19:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Vergabebedingungen

Vergabebedingungen
DEUTSCH
HINWEIS FÜR VERGABE
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind. Nebenangebote dürfen nur abgegeben werden, wenn sie ausdrücklich gefordert sind. Sie sind auf gesonderter Anlage zu erstellen und als solche zu kennzeichnen. Der Bieter erklärt ferner, dass die Festlegung in den vom Auftraggeber erstellten Vertragsunterlagen (Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis) allein verbindlich sind und etwaige hiervon abweichende Angaben in dem Angebot keine Gültigkeit haben. Bei Abweichungen zwischen deutschem und englischem Text gilt immer der Inhalt des deutschen Textes.
HINWEIS ZU EIGNUNG
Die geforderten Eignungskriterien müssen vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Dokumente können zum Ausschluss vom Verfahren führen. - Eigenerkärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123/124 GWB - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen - Eigenerklärung Tariftreueversprechen
Bonitätsprüfung Creditreform Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform oder bei Coface ab einem Auftragswert >500.000€ einzuholen.
Wettbewerbsregister (WBR) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 50.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gem. § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen.
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
ANLAGEN VERTRAGSBESTANDTEIL
Vertragsbestandteil werden folgende Inhalte und Anlagen:
Teile der Leistungsbeschreibung Beschreibung, IT-Benutzerordnung, sonstige Anlagen
Vertrag siehe Anlage "Muster-Rahmenvereinbarung" Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und ist lediglich schriftlich zu dokumentieren.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft Siehe Anlage  "AEB.pdf"
NACHHALTIGKEITSSTANDARDS (NHS) FÜR LIEFERANTEN DER FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT Siehe Anlage  "Nachhaltigkeitsstandards.pdf"
VOL/B VOL/B in ihrer aktuellen Fassung
ANLAGEN DIE DER BIETER MIT SEINEN ANGEBOTSUNTERLAGEN EINREICHEN SOLL
Einreichen des Angebotes Bitte reichen Sie Ihr Angebot als pdf unter Angabe der in der Leistungsbeschreibung geforderten Preisen ein. Anlagen  können ebenfalls hochgeladen werden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Unterschriebene Selbsterklärung Unterschriebene Eigenerklärung das keine Ausschlussgründe vorliegen. "1_C_Selfdeclaration (123-124 GWB).pdf"
Unterschriebene Selbsterklärung (EU) Nr. 833/2014 Unterschriebene Eigenerklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der EU- Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt. "1_C_Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014"
KOMMUNIKATION
Vergabeplattform Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Rückfragen Stellung von Rückfragen / Beantwortung der Rückfragen: Ausschließlich über die Vergabeplattform.
Fristen zur Stellung der Rückfragen / Beantwortung der Rückfragen bei - Offenem Verfahren / Verhandlungsverfahren / Öffentlicher Ausschreibung: Stellung der Rückfragen bis 7 Kalendertage vor der Submission bei der Vergabestelle Beantwortung der Rückfragen bis 5 Kalendertage vor der Submission
Kommunikation nach Ablauf der Fristen Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
ANGEBOTSAUSWERTUNG
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Punkte je Zuschlagskriterium ergibt, erreicht hat.
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt immer 10 Punkte. Die Anzahl der Punkte je Bewertungsposition sind dem LV zu entnehmen. Die Vergabe der maximalen Punktzahl (10 Punkte) wird wie folgt vorgenommen: (100% der maximal zu erreichenden Punkte) sehr gut = Note 1 Das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung mit der unter Abwägung aller Vor- und Nachteilen relativ besten Lösung erhält die Höchstpunktzahl. (80% der maximal zu erreichenden Punkte) gut = Note 2 Das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Angebot mit der höchsten Wertung als fast gleichwertig eingeschätzt. Funktionale Einschränkungen sind nur minimal vorhanden. (60% der maximal zu erreichenden Punkte) befriedigend = Note 3 Das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, besitzt aber unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Angebot mit der höchsten Wertung funktionelle Einschränkungen. (40% der maximal zu erreichenden Punkte) ausreichend = Note 4 Das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, besitzt aber unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Angbot mit der höchsten Wertung deutliche funktionelle Einschränkungen.
(20% der maximal zu erreichenden Punkte) mangelhaft = Note 5 Das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, besitzt aber unter Abwägung aller Vor- und Nachteile/Unterschiede im Vergleich zum Angebot mit der höchsten Wertung erhebliche funktionelle Einschränkungen. (0%) Note 6 Das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung erfüllt nicht die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das Angebot erhält 0 Punkte.
Metrische Zuschlagskriterien Soweit mehrere Zuschlagskriterien über eine Punktevergabe bewertet werden, wird das lineare, metrisch zu messende Zuschlagskriterium (z. B. Angebotspreis ohne MWSt) in Punkte umgerechnet. Aus der Menge der wertungsfähigen Angebote, d.h. alle Angebote, die nicht aus formalen Gründen, nicht aus Gründen der fehlenden Unternehmenseignung und nicht aus Gründen eines im Verhältnis zur Leistung unangemessenen niedrigen Preises ausgeschlossen wurden, wird der niedrigste Angebotspreis/Lieferzeit bestimmt. Dieser so bestimmt niedrigste Angebotspreis/Lieferzeit erhält die volle Punktzahl. Ein fiktiver doppelt so teurer Angebotspreis/Lieferzeit erhält null Punkte. Die Preise/die Lieferzeit der dazwischenliegenden Angebote werden mittels einer linearen Interpolation bewertet und in Punkte umgewandelt. Beispiel: Angebot A = 100.000 Euro  -> 10 Punkte Angebot B = 120.000 Euro  ->   8 Punkte Angebot C = 180.000 Euro  ->   2 Punkte Angebot D = 210.000 Euro  ->    0 Punkte
Nicht metrische Zuschlagskriterien Technische Ausführung des Produktes/Umsetzung der DL Die Angebote werden bei jedem nichtmetrischen Zuschlagskriterium anhand einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte bewertet. Dabei erhält das Angebot mit der unter Abwägung aller Vor- und Nachteile relativ besten Lösung die Höchstpunktzahl 10. Die Punktzahl der anderen Angebote wird in Abhängigkeit der Unterschiede/Nachteile  gegenüber dem Angebot mit der relativ besten Lösung bestimmt. Die Qualifikation zur Leistungserbringung ist folgendermaßen nachzuweisen: 1. Anbieter müssen bereit sein, ihre Qualifikation bzw. die Qualifikation des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals im Rahmen eines Vor-Ort-Termins in KW 39 / 40 durch Lösung einer Programmieraufgabe nachzuweisen. Der Vor-Ort-Termin findet bei Fraunhofer IIS, Flugplatzstraße 75, 90768 Fürth, statt. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Programmieraufgabe wird durch Fraunhofer IIS gestellt und dient der Bewertung der praktischen Fähigkeit zur Bearbeitung typischer Entwicklungsaufgaben im Umfeld von Software für automatische Röntgenprüfung, einschließlich Systemlogik, Benutzeroberflächen und Schnittstellen zu Röntgenanlagen. Bewertung der Teststellung / Programmieraufgabe gemäß folgender Anhaltspunkte in der Leistungsbeschreibung. 2. Ausführliche Darstellung von zwei innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossenen, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Kundenprojekten., in denen einschlägige Fachkenntnisse und Erfahrungen in der System- und GUI-Entwicklung von Software zur automatischen Röntgenprüfung, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Schnittstellen zu Röntgenanlagen, nachgewiesen werden. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens der Auftraggeber, der Leistungszeitraum, der Projektumfang, die Ausgangssituation, die Zielsetzung, die eingesetzten Technologien und Werkzeuge, die Art der angebundenen Röntgenanlagen und sonstigen Prüfsystemkomponenten, der eigene Leistungsanteil sowie das erreichte Projektergebnis anzugeben. Darüber hinaus ist nachvollziehbar zu beschreiben, wie das jeweilige Projekt technisch und organisatorisch umgesetzt wurde. Die Darstellung soll insbesondere das Vorgehen bei Anforderungsanalyse, Softwarearchitektur, Entwicklung und Anpassung von Systemlogik und Benutzeroberflächen, Anlagen- und Datenbankanbindungen, Integration in bestehende Softwaresysteme, Tests und Qualitätssicherung, Logging, Fehleranalyse und Fehlerbehebung, Dokumentation, Support sowie gegebenenfalls Inbetriebnahmen vor Ort umfassen. Für jedes Projekt ist außerdem in übersichtlicher Form darzulegen, welche der unter Abschnitt III „Anforderungen an den Auftragnehmer“ genannten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch das Projekt abgedeckt werden und anhand welcher konkreten Projektleistungen dies nachgewiesen wird. Dabei ist insbesondere auf Erfahrungen mit automatischen Röntgenprüfsystemen, Röntgen- und Gießereitechnik, Schnittstellen zu Röntgenanlagen, Anlagensteuerungen sowie Bildaufnahme- und Auswertungskomponenten, die eingesetzten Programmiersprachen, Frameworks, Datenbanken und Versionsverwaltungssysteme sowie gegebenenfalls den Einsatz KI-gestützter Entwicklungswerkzeuge einzugehen. Soweit einzelne Anforderungen durch ein Referenzprojekt nicht abgedeckt, ist dies kenntlich zu machen. Der Gesamtumfang der beiden Projektdarstellungen darf zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.
ZUSCHLAG Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande  und ist nachträglich lediglich schriftlich zu dokumentieren.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Mitteilung von Unklarheiten Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist..
Angebot
Sprache Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
Preis in EUR Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Stundensätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Unterlagen nach Angebotsabgabe Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Auftragsbekanntmachung Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV bzw. § 7 Abs. 3 S. 2 UVgO stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen auf der Deutsche eVergabe Plattform  https://www.deutsche-evergabe.de/ für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
Technische Fragen zum Vergabeportal Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal der Deutschen eVergabe (z. B. Dokumente lassen sich nicht hochladen, Fehlermeldung bei Hochladen von Dokumenten,\t) direkt an die Hotline der Deutschen eVergabe (Tel. +49 611 9491060) oder per Kontaktformular über die website: https://www.deutsche-evergabe.de/ . Sie finden weiterführende Informationen (z.B. zur Angebotsabgabe und Einreichung von Teilnahmeanträgen) auf: https://service.deutsche-evergabe.de/kb/c18/angebotsabgabe-abgabe-von-teilnahmeantraegen.aspx
Bindefrist Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf der Zuschlagsfrist.
DSGVO Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der bestehenden Da-tenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass gem. unserer zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können.
Nicht berücksichtigte Angebote Bieter und Bewerber unterliegen mit der Abgabe von Angeboten auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote, gem. §19 Vergab- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. §46 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. §62 Vergabeverordnung (VGV).
Akteneinsicht nur bei VgV Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Vergabekammern u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggfs. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165 Abs. 2 GWB). Nach §165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte bei Übersendung seiner Akten oder Stellung-nahmen auf die Wahrung des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen. Sollten Sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, haben Sie die Möglichkeit, in Ihren Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.
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