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Lastenheft DigiWohl Projekt – Software-Ent-
wicklung
Inhalt
Lastenheft DigiWohl Projekt – Software-Entwicklung ...............................................................1
- Einleitung..........................................................................................................................1 1.1 Zielsetzung ......................................................................................................................2 1.1.1 Ziele des Diakonischen Werkes Altholstein GmbH allgemein ....................................2 1.1.2 Ziele und Nutzen für die Anwender*innen .................................................................3
- Meilensteine ......................................................................................................................5
- Anforderungen ..................................................................................................................7 3.1 Lizenzen der eingesetzten KI-Modelle ..........................................................................7 3.2 Technische Umgebung .................................................................................................7 3.3 A- und B-Anforderungen (Anforderungs- und Bewertungstabelle) ................................9 3.4 Implementierung der Anträge in Stufen ........................................................................9 3.5 Personalstärke Fachkräfte: ......................................................................................... 13
- Lieferumfang, Prüfung und Abnahme .............................................................................. 13 4.1 Lieferumfang ............................................................................................................. 13 4.2 Prüfung und Abnahme ............................................................................................... 14 4.3 Regelung Testdaten.................................................................................................... 15
- Termin- und Leistungsplan .............................................................................................. 15
1. Einleitung
Das vorliegende Lastenheft enthält die, an die zu entwickelnde Anwendung gestellten, funktiona-
len sowie nicht-funktionalen Anforderungen. Es wird durch die Anlage „Anforderungstabelle“ er-
gänzt. Diese Anlage enthält die Muss- und Kann-Anforderungen der zu entwickelnden Anwen-
dung im Detail. Lastenheft und Anforderungstabelle dienen als Basis für die Ausschreibung und
Vertragserfüllung als Werkvertrag und ist damit auch Vorgabe für die Angebotserstellung. Im
Falle eines Vertragsabschlusses zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin (Diakonisches
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Werk Altholstein GmbH), sind Lastenheft und Anforderungstabelle rechtlich bindend. Im Rahmen
des Angebots vorgenommene Bieterangaben oder Eintragungen in der Anforderungstabelle wer-
den nachrangig zu den Anforderungen/Vorgaben der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Mit den
gestellten Anforderungen werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung festgelegt. Die
Umsetzung im Einzelnen beschreibt der Auftragnehmer in der ausgefüllten Anforderungstabelle.
1.1 Zielsetzung
Das Projekt, welches durch die Entwicklung, Implementierung und Optimierung des KI-gestützten
Systems zur barrierefreien Antragstellung im Geschäftsbereich Soziale Hilfen umgesetzt werden
soll, verfolgt mehrere Ziele auf unterschiedlichen Ebenen und für unterschiedliche Stakeholder.
Die Beratungsstellen des Geschäftsbereiches Sozialen Hilfen der Diakonie Altholstein unterstüt-
zen benachteiligte Menschen bei sozialen Fragen (z.B. Sozial- oder Migrationsberatung). Ein zent-
rales Problem sind die komplexen und schwer verständlichen Antragsformulare der Behörden:
viele Klient*innen verfügen nicht über die nötigen sprachlichen oder fachlichen Kompetenzen, um
diese eigenständig auszufüllen. Gleichzeitig fehlen den Beratungsstellen die personellen Kapazi-
täten, dies in ausreichendem Umfang zu leisten. Dadurch gehen Ansprüche verloren und Ungleich-
heit wächst.
Die Beratungsstellen setzen digitale Tools bisher nur begrenzt ein, primär für interne Abläufe und
Statistik. KI-gestützte Lösungen oder barrierefreie Assistenzsysteme fehlen. Die IT-Infrastruktur
benötigt eine bedarfsgerechte Anpassung an die Klient*innen. Die geplante Anwendung schafft
hier Abhilfe: sie verbindet technische Innovation mit Inklusion und ermöglicht allen Klient*innen
eine eigenständige, barrierefreie Antragstellung.
1.1.1 Ziele des Diakonischen Werkes Altholstein GmbH allgemein
Dem Leitbild des Diakonischen Werkes Altholstein GmbH (DWAH) entsprechend, liegt ein
Selbstverständnis vor, welches darin begründet ist Menschen dabei zu unterstützen ihr Leben
selbstverantwortlich zu führen, einander wertschätzend zu begegnen und sich gegenseitig zu
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stärken. Handlungsleitend sind dabei neben einem Ausdruck des christlichen Glaubens und geleb-
ter Nächstenliebe in der Sozialen Arbeit, unter Anderem:
• ein wertfreier, respektvoller, ganzheitlicher Umgang mit allen Menschen,
• fachlich fundierte professionelle Qualität der Arbeit,
• Innovation, Lernkultur,
• Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial)
• Kooperation (innerhalb der Diakonie Altholstein und auch mit weiteren Akteuren der Re-
gion).
Diese Grundlage des Handelns des DWAH soll sich in der zu entwickelnden Anwendung - in allen
Facetten - widerspiegeln.
Ein besonderes Ziel für das DWAH in diesem Projekt ist zudem die Skalierbarkeit. Es soll eine
solide Basis geschaffen werden, welche sich sukzessiv erweitern und skalieren lassen soll, damit
die Anwendung auch in anderen Geschäftsbereichen und ggf. anderen Organisationen genutzt wer-
den kann. Damit das DWAH auch zukünftig verantwortungsvoll und eigenständig die Anwendung
fortführen kann, liegen alle dazu nötigen Rechte an der entwickelten Anwendung in technischer
und konzeptueller Hinsicht ausschließlich beim DWAH. Dies schließt umfassende und auch hin-
sichtlich der Nutzerzahl unbeschränkte Rechte zur Nutzung und Verwertung in jeder bei Vertrags-
schluss bekannten oder unbekannten Form, zur Änderung, Umgestaltung und Weiterentwicklung
ein, einschließlich des Rechts zur Weiterübertragung. Für verwendete KI-Modelle gelten die nä-
heren Bestimmungen gem. Ziff. 3.1.
1.1.2 Ziele und Nutzen für die Anwender*innen
Die Anwendung soll künftig sowohl von Berater*innen aus Beratungsstellen des Geschäftsberei-
ches Soziale Hilfen, als auch von deren Klientinnen genutzt werden können. Die Klientinnen
stammen aus einem breiten Feld verschiedener Zielgruppen. Um die hier folgenden Ziele umzu-
setzen, werden an späterer Stelle die funktionalen, nichtfunktionalen, gesetzlichen, (Corporate)-
Design und technischen Anforderungen definiert. Für die folgenden Nutzer*innen-Gruppen gilt:
Berater*innen
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• Die Berater*innen der Beratungsstellen sollen, durch eine automatisierte Unterstützung für
die Klient*innen, in ihrem Arbeitsalltag entlastet werden. Sehr hohe Fallzahlen und be-
grenzte Kapazitäten führen zu einer Überlastung der Beratungsstellen. Die für Beratungs-
gespräche zur Verfügung stehenden Ressourcen sollen durch eine erfolgreiche Implemen-
tierung der Anwendung für beratungsintensive Fälle genutzt werden. Bei vielen Formen
von Anträgen ist eine tiefgehende Beratung nicht notwendig.
o für eine Entlastung durch die Anwendung, muss diese sich einfach in die Arbeits-
prozesse eingliedern lassen
o Zugleich sollen die Berater*innen im Umgang mit der Anwendung geschult wer-
den, sodass sie einen Kenntnisstand aufweisen, welcher sie befähigt kompetente
Ansprechpartnerinnen für Fragen der Klientinnen zu sein.
• Durch die Nutzung der Anwendung und dessen Übersetzungsfunktionen sollen seltener
Dolmetscher*innen oder übersetzende Bekannte/Angehörige etc. in Anspruch genommen
werden müssen.
Zielgruppen der Klient*innen
• Menschen, die Schwierigkeiten haben Anträge selbstständig, erfolgreich auszufüllen und
zu verstehen
o etwa aufgrund von: komplexer bürokratischer Sprache, mangelnden Deutschkennt-
nissen, Erkrankungen, mangelndem Verständnis des Systems der sozialen Siche-
rung in Deutschland
• Menschen mit Hemmungen sich mit Behörden/Beratungsstellen etc. in Verbindung und
auseinander zu setzen
• Analphabet*innen
• Menschen mit Beeinträchtigungen (Hören/Sehen)
• Menschen mit kognitiven Einschränkungen (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache, Kon-
zentration etc.)
• Geflüchtete
• Menschen mit Migrationshintergrund
• Wohnungslose
• Frauen
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• Die Klientinnen unterstützende Personen (Freundinnen, Ehrenamt, Bekannte etc.)
• Personen mit speziellen Anliegen (etwa bei Insolvenzgeldanträgen).
2. Meilensteine
| Nr. | Meilenstein | Bezeichnung der zu erbringenden Leistung |
|---|---|---|
| 1 | Projektinitiierung: Anforderungsana- lyse & Architektur- konzept | • Abstimmung des Projektplans zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber • Entwurf der technischen Architektur für beide Produktphasen (Pilot und Web-Anwendung): KI-Modell, Rollenmodell, ggf. OCR, Mehrsprachigkeit, Datenschutzarchitektur, Skalierbar- keit etc. • Datenschutz- und Sicherheitskonzept (Entwurf, DSGVO/DSG-EKD) sowie Corporate-Design-Konzept (gem. Diakonie-Markenportal) werden abgestimmt |
| 2 | MVP-Fertigstel- lung: Datenschutz- konformes Pilot- produkt | • Der Auftragnehmer entwickelt eine lauffähige Terminal/Pilot- Anwendung, die den vollständigen Kern-Workflow abbildet: KI-gestützte dialogbasierte Antragsführung → Vollständig- keits- und Plausibilitätsprüfung → Dokumenten-Check → Be- rater*innen-Check-Up • Alle Anträge der Kategorie A sind implementiert • DSGVO/DSG-EKD-Konformität ist seitens der Anwendung gegeben. • Vorbereitung der Pilotphase • Ergebnis: Der Auftragnehmer entwickelt ein minimal funkti- onsfähiges Produkt und setzt die Produktanforderungen so weit um, dass ein in der Praxis testbares Produkt (Pilot) das Ergebnis ist, welches zum Start DSGVO/DSG-EKD-konform ist |
| 3 | Pilotabschluss: Pra- xiserprobte Anwen- dung & Web-Vor- bereitung | • Ergebnis: Alle entwickelten Bestandteile der Anwendung sind praxistauglich einsetzbar und im Pilotbetrieb erprobt. Die An- wendung führt Klient*innen vollständig mindestens durch die Anträge der Kategorie A. Die Erkenntnisse aus dem Testbe- trieb sind iterativ eingeflossen. Die Architektur ist für die Um- setzung als Web-Anwendung (Meilenstein 4) vorbereitet. |
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| 4 | Produktivstart: Bar- rierefreie, respon- sive Web-Applika- tion | • Ergebnis: Die Anwendung steht als vollständig responsive Web-Applikation zur Verfügung, die auf allen gängigen End- geräten (Desktop, Tablet, Smartphone) und Browsern (Chrome, Safari, Firefox, Edge) ohne Einschränkungen nutz- bar ist. Alle funktionalen und nichtfunktionalen Anforderun- gen des Lastenhefts sind umgesetzt, einschließlich Barriere- freiheit, Mehrsprachigkeit, dialogbasierter Antragsführung, Dokumentenverarbeitung und rollenbasierter Zugriffskon- trolle. Die Anwendung ist außerhalb von Desktop-Terminals nutzbar und so hinsichtlich der Architektur strukturiert, dass eine spätere Portierung als Progressive Web App oder native App mit minimalem Aufwand möglich ist. Die Anträge der Kategorien A und B sind vollständig implementiert und pra- xistauglich einsetzbar. |
|---|---|---|
| 5 | Voll-Rollout: Flä- chendeckende In- tegration im Ge- schäftsbereich So- ziale Hilfen | • iterative Integration von Erkenntnissen aus der Versorgung des gesamten Geschäftsbereiches mit der Anwendung. • Ergebnis: Das Produkt deckt die Antragsberatungsbedarfe im Geschäftsbereich ab, der Priorität entsprechend sind die wich- tigsten Anträge erfolgreich implementiert. |
| 6 | Befähigung Multi- plikator*innen/Pro- jektteam: Schu- lungskonzept & Best Practices | Ergebnisse: • Schulungen von Multiplikatorinnen und Administration er- folgen • Schulungsdokumente und “Best-Practice” Ansätze für Multi- plikatorinnen Test-Nutzerinnen und das Projektteam des DWAH. Damit ist das DWAH in der Lage selbstständig Bera- terinnen im Umgang mit der Anwendung zu schulen. |
| 7 | Wissenstransfer: Autonomie des DWAH | Ergebnisse: • Eine, nach gängigen Standards der Softwareentwicklung er- stellte (technische) Dokumentation, die die Systemarchitektur, den Quellcode sowie mögliche eingesetzte Trainingsdaten und die zugrunde liegende Methodik nachvollziehbar abbildet. • Die Übergabe des vollständigen Quellcodes und der entwi- ckelten Software/Bestandteile in nachvollziehbarer, wartbarer Form. • Dokumentation und Wissenstransfer sind so ausgestaltet, dass sie das Projektteam des DWAH in die Lage versetzen, das System eigenständig zu betreiben, zu warten, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. |
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3. Anforderungen
3.1 Lizenzen der eingesetzten KI-Modelle
Eine grundlegende Anforderung an die zu entwickelnde Anwendung betrifft die Lizenzierung der
eingesetzten KI-Modelle. Für die Anwendung wird mindestens ein bereits bestehendes KI-Modell
genutzt. Alle eingesetzten Modelle müssen unter einer Lizenz stehen, die eine freie kommerzielle
Nutzung, Modifikation und Weitergabe ohne Copyleft-Verpflichtungen erlaubt. Geeignet sind ins-
besondere die MIT-Lizenz und die Apache-2.0-Lizenz; darüber hinaus können auch weitere Li-
zenzformen genutzt werden, sofern sie die vorgenannten Bedingungen (freie kommerzielle Nut-
zung, Modifikation und Weitergabe ohne Copyleft) gleichermaßen erfüllen. Lizenzen mit Copy-
left-Charakter (z. B. GPL) oder mit Einschränkungen der kommerziellen Nutzung sind ausge-
schlossen. Der Auftragnehmer weist für jedes eingesetzte Modell die verwendete Lizenz nach und
stellt sicher, dass die uneingeschränkte Weiterverwendung durch das DWAH ohne zusätzliches
Entgelt gewährleistet ist.
3.2 Technische Umgebung
Die zu entwickelnde Individualsoftware soll sich in die nachfolgend beschriebene technische Um-
gebung der Auftraggeberin eingliedern. Die Umgebung befindet sich derzeit im Aufbau; die fol-
genden Angaben beschreiben die geplante Ausstattung als Mindestanforderungen. Geringfügige
Abweichungen der final bereitgestellten Geräte sind möglich, die grundsätzliche Systemlandschaft
bleibt hiervon jedoch unberührt.
Server-Infrastruktur (On-Premise): Für den Betrieb der Anwendung einschließlich der KI-Mo-
delle steht ein dedizierter KI-Server im 19-Zoll-Rackformat zur Verfügung. Vorgesehen ist ein
Serverprozessor der x64-Architektur (keine ARM-Architektur) mit mindestens 20 Kernen, min-
destens 256 GB DDR5-ECC-Arbeitsspeicher sowie zwei dedizierte, für den Serverbetrieb ausge-
legte GPUs für KI-Anwendungen mit jeweils mindestens 96 GB GDDR7-Grafikspeicher. Als
Massenspeicher stehen mindestens 7,68 TB NVMe-Speicher mit hardware- und softwareseitiger
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RAID-Unterstützung (RAID 6, mindestens 3,6 TB Nutzkapazität im RAID 6-Verbund) zur Ver-
fügung. Der Server wird ohne vorinstalliertes Betriebssystem bereitgestellt und ist für den 24/7-
Dauerbetrieb sowie den Einsatz gängiger Virtualisierungsplattformen ausgelegt. Die Anwendung
ist somit vollständig on-premises zu betreiben; ein Betrieb bzw. eine Verarbeitung personenbezo-
gener Daten auf externen Cloud-Diensten ist nicht vorgesehen.
Die zu entwickelnde Software soll auf dieser Infrastruktur laufen. Das Betriebssystem ist nicht
festgelegt. In Frage kommen hierbei etwa Windows Server oder geeignete Linux Distributionen.
Etwaige anfallende Kosten und die Installation übernimmt das DWAH. Sollten Virtualisierungs-
lösungen (auf Anraten des Auftragnehmers) genutzt werden müssen, so trägt das DWAH in diesem
Fall ebenfalls die entstehenden Kosten.
Netzwerksicherheit: Das Netzwerk wird durch eine dedizierte Hardware-Firewall im 19-Zoll-
Rackformat abgesichert. Diese verfügt über eine Dual-Prozessor-Architektur mit dedizierter Hard-
ware-Beschleunigung für die Paketverarbeitung, einen Firewall-Durchsatz von mindestens 58
Gbit/s, einen IPS-Durchsatz von mindestens 14 Gbit/s sowie einen Durchsatz im Bedrohungs-
schutz von mindestens 3 Gbit/s. Die zu entwickelnde Anwendung muss innerhalb dieser abgesi-
cherten Netzwerkumgebung betrieben werden können.
Arbeitsplätze / Terminals: In den Beratungsstellen kommen Notebooks zum Einsatz (mindestens
15-Zoll-Display mit mindestens Full-HD-Auflösung, Prozessor mit mindestens 6 physischen Ker-
nen, mindestens 16 GB RAM, mindestens 256 GB SSD, in die CPU integrierte oder gleichwertige
Grafikeinheit, Wi-Fi 6/6E, Bluetooth, Full-HD-Webcam mit Mikrofon). Die Notebooks werden
ohne Betriebssystem beschafft und durch das DWAH mit Windows 11 Enterprise bereitgestellt.
Ergänzt werden die Arbeitsplätze um kabelgebundene Mäuse und Headsets (jeweils USB-A).
Dokumentenerfassung: Zur Digitalisierung von Nachweisen und ergänzenden Unterlagen (z. B.
Bescheide, Belege) stehen Einzelblatt-Dokumentenscanner zur Verfügung, mit einer Auflösung
von 600 × 600 dpi, beidseitigem Scannen in einem Durchgang, Einzugskapazität für mindestens
70 Blatt, automatischer Seitendrehung und -korrektur, Textverbesserung, OCR-Funktion sowie
Standalone-Betrieb. Die Scanner unterstützen die Ausgabeformate PDF, PDF/A, PNG und JPEG
und können per WLAN, USB und Ethernet angebunden werden (Scannen in Netzwerkordner, an
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E-Mail, FTP und USB). Die Anwendung muss die hierüber erzeugten Dokumente verarbeiten
können.
Mobile Endgeräte für Klient*innen: Als Endgeräte für die Nutzung der Anwendung durch Kli-
ent*innen stehen Tablet-Computer mit iOS-Betriebssystem (13-Zoll-Touchdisplay, Unterstützung
für Stifteingabe, inkl. kompatiblem Eingabestift) sowie Tablet-Computer mit Android-Betriebs-
system (13,1-Zoll-Touchdisplay, inkl. kompatiblem Eingabestift, IP68-Zertifizierung) zur Verfü-
gung. Die Anwendung muss auf beiden Plattformen in gängigen Standard Browsern (etwa Sa-
fari/Chrome) vollständig nutzbar sein.
3.3 A- und B-Anforderungen (Anforderungs- und Bewertungstabelle)
Die Anforderungen der zu entwickelnden Anforderung sind in der Anforderungs- und Bewer-
tungstabelle aufgeführt. Sie gliedern sich in A (MUSS) und B (KANN) Anforderungen (siehe An-
lagen). Diese sind sowohl für die Vergabephase als Kriterien als auch im Zuschlagsfall als Anfor-
derungen für die Vertragserfüllung von Bedeutung:
In der Vergabephase gilt: Das Nicht-Erfüllen auch nur eines A-Kriteriums (Muss) führt zum so-
fortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. B-Kriterien (Kann) werden bepunktet. Die Ein-
zelheiten zu der Bepunktung finden sich in dem entsprechenden Anhang der Anforderungstabelle.
Im Zuschlagsfall gilt: Die Erfüllung der A-Anforderungen ist in jedem Fall zwingender Inhalt der
vertraglichen Leistungspflichten und Voraussetzung für eine Freiheit der Leistung von wesentli-
chen Mängeln. Im Hinblick auf die B-Anforderungen gilt das nach Maßgabe dessen, was im be-
zuschlagten Angebot zur Erfüllung der jeweiligen B-Anforderung angeboten wurde.
3.4 Implementierung der Anträge in Stufen
Anders als die A- und B-Anforderungen sind die zu implementierenden Anträge nicht Bestandteil
der Anforderungs- und Bewertungstabelle. Sie werden nicht bepunktet, sondern die Bearbeitung
durch die zu entwickelnde Software nach Maßgabe des Lastenhefts, insbesondere der A- und B-
Anforderungen ist verbindlicher Leistungsumfang des Projekts. Ihre Umsetzung erfolgt stufen-
weise: Die Anträge sind in vier Prioritätskategorien (A–D) eingeteilt, die jeweils einem
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Meilenstein des Projekts zugeordnet sind. Zum jeweiligen Meilenstein müssen alle Anträge der
zugehörigen Kategorie erfolgreich implementiert sein. Anträge der Priorität D, welche vom
DWAH implementiert werden sollen, müssen nicht zum jeweiligen Meilenstein erfolgreich imple-
mentiert sein. Bei Priorität D ist entscheidend für die Abnahme, dass das DWAH in die Lage
versetzt wurde die Anträge eigenständig zu implementieren.
Die zu implementierenden Anträge sind in vier Kategorien eingeteilt. Kategorien A–C werden
vollständig durch den Auftragnehmer entwickelt und implementiert. Kategorie D wird durch das
DWAH-Team eigenständig implementiert; der Auftragnehmer schult das Team entsprechend.
| Kate- gorie | Priori- tät | Bezeichnung | Implementie- rung durch … | ..erfolgreich implementiert bis (Meilenstein) |
|---|---|---|---|---|
| A | höchste | Top 25 Anträge | Auftragnehmer | Ende Meilenstein 2 / Ende der Pilo- tierung |
| B | hohe | Top 40 Anträge | Auftragnehmer | Ende Meilenstein 3 / Vor dem Start der Implementierung im gesamten Geschäftsbereich |
| C | mittlere | Top 60 Anträge | Auftragnehmer | Spätestens Ende Meilenstein 4 |
| D | mittlere | Top 75 Anträge, Aktu- alisierungen und neue Anträge | DWAH * |
*= nach erfolgter Schulung zur selbstständigen Implementierung von Anträgen durch den Auf-
tragnehmer
Ein Teil der Anträge liegt nicht als PDF-Formular vor, sondern kann ausschließlich über techni-
sche Schnittstellen zu den zuständigen Behörden eingereicht werden; die Verantwortung für die
Bereitstellung und Verfügbarkeit dieser Schnittstellen selbst liegt beim DWAH, der Auftragneh-
mer verantwortet deren Anbindung in der Anwendung.
| Katego- rie | nicht per PDF möglich | Antrag/Verwaltungsleistung |
|---|---|---|
| A | Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) – Hauptantrag | |
| A | Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung |
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| A | Mietzuschuss (Wohngeld) | |
|---|---|---|
| A | Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) – Weiterbewilli- gungsantrag | |
| A | Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) | |
| A | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | |
| A | X | Kinderzuschlag (KiZ) / Leistungen zu Bildung und Teilhabe (Bil- dungspaket) |
| A | Rundfunkbeitragsbefreiung | |
| A | Wohnberechtigungsschein (WBS) | |
| A | GdB Feststellung / Schwerbehindertenausweis | |
| A | X | §67 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten |
| A | Beratungshilfe | |
| A | Altersrente (regulär/vorgezogen/langjährig Versicherte) | |
| A | X | Eingliederungshilfe SGB IX |
| A | Prozess-/Verfahrenskostenhilfe | |
| A | Lastenzuschuss (Wohngeld) | |
| A | Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende | |
| A | Befreiung von Zuzahlungen (Krankenkasse) | |
| A | X | Arbeitslosengeld I |
| A | Altersrente für schwerbehinderte Menschen | |
| A | Elterngeld / ElterngeldPlus | |
| A | Hilfe zur Pflege | |
| A | X | Aufenthaltserlaubnis – Verlängerung |
| A | BAföG (Ausbildungsförderung) | |
| A | Übernahme von Bestattungskosten §74 SGB XII | |
| B | Kindergeld | |
| B | Mutterschaftsgeld | |
| B | Antrag auf Einrichtung / Erhöhung des Pfändungsfreibetrags auf dem P-Konto | |
| B | Verhinderungspflege |
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| B | Haushaltshilfe bei Krankheit | |
|---|---|---|
| B | Antrag auf Basiskonto (Recht auf Basiskonto nach §§ 31 ff. ZKG – an die eigene Bank) | |
| B | Antrag auf Ratenzahlung / Stundung gegenüber Gläubiger oder Behörde | |
| B | Krankengeld | |
| B | Umzugskostenbeihilfe | |
| B | X | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) |
| B | Hinterbliebenenrente (Witwen-/Waisenrente) | |
| B | Verbraucherinsolvenzantrag – Eigenantrag beim Insolvenzgericht (§ 311 InsO) | |
| B | Opferentschädigungsleistungen (SGB XIV) | |
| B | Rehabilitationsleistungen (berufliche Reha) | |
| B | X | Aufenthaltserlaubnis – Erstantrag |
| C | Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (§ 18 ff. AufenthG) | |
| C | Einbürgerungsantrag | |
| C | Asylerstantrag (BAMF) | |
| C | Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse | |
| C | Antrag auf Erlass von Forderungen (z.B. Bürgergeld-Erstattungs- forderungen) | |
| C | Gewährung von Landesblindengeld nach dem Landesblinden- geldgesetz (LBGG) | |
| C | Niederlassungserlaubnis | |
| C | Duldung | |
| C | Regelinsolvenzantrag (§§11ff InsO) – für Selbstständige / ehema- lige Selbstständige mit... | |
| C | Gehörlosengeld | |
| C | Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 AufenthG) | |
| C | Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) | |
| C | Anerkennung als Flüchtling / subsidiärer Schutz / Abschiebespro- tektion |
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| C | Leistungen nach AsylbLG – Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) | |
|---|---|---|
| C | Folgeantrag nach Ablehnung (BAMF) | |
| C | Leistungen nach AsylbLG – Analogleistungen (§ 2 AsylbLG) | |
| C | Blaue Karte EU | |
| C | Familiennachzug – Visum / Aufenthaltserlaubnis | |
| C | Beschäftigungserlaubnis (Ausländerbehörde / BA) | |
| C | Gründungszuschuss | |
| D | Einstiegsgeld | |
| D | Ausbildungsförderung (Weiterbildung) | |
| D | Krankenschein / medizinische Versorgung nach AsylbLG (§ 4 / § 6) | |
| D | Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) | |
| D | Reiseausweis für Ausländer | |
| D | Scheidung |
3.5 Personalstärke Fachkräfte:
Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte
und des sonstigen Fachpersonals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Mindestanforderung: Zum
Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 10 fest im Unternehmen tätige Beschäftigte mit fachlicher
Qualifikation zur Softwareentwicklung (Fachkräfte als Vollzeitäquivalente, einschl. Führungs-
kräfte).
4. Lieferumfang, Prüfung und Abnahme
4.1 Lieferumfang
Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen dieses Projekts folgende Leistungen und Lieferbestand-
teile:
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Software und Quellcode: Die vollständig entwickelte, lauffähige und barrierefreie Anwendung
gemäß den A- und B-Anforderungen der Bewertungstabelle sowie der stufenweisen Implementie-
rung der Anträge der Kategorien A-C. Der gesamte Quellcode wird dem DWAH übergeben; alle
technischen und konzeptuellen Rechte an der Anwendung liegen beim DWAH.
Dokumentation: eine technische und anwendungsbezogene Dokumentation, die das DWAH be-
fähigt, die Anwendung eigenständig fortzuführen, zu warten und zu skalieren.
Schulung: die Schulung der Multiplikator*innen im Umgang mit der Anwendung sowie die Schu-
lung des DWAH-Teams bzw. der Administration zur selbstständigen Implementierung weiterer
Anträge.
Pilotbetrieb und Abnahme: die Begleitung des Pilotbetriebs, die Behebung systematischer An-
wendungsfehler sowie die Erbringung der Nachweise für die meilensteinbezogene Abnahme.
4.2 Prüfung und Abnahme
Meilensteingebundene Bereitstellung und Abnahme der Anträge und Anforderungen:
Die zu implementierenden Anträge werden entsprechend ihrer Prioritätskategorie den jeweiligen
Meilensteinen zugeordnet. Zum Abschluss eines Meilensteins müssen sämtliche zugeordneten An-
träge vollständig implementiert und als durchgängige, funktionsfähige Antragsprozesse testbar
sein. Die Zuordnung bestimmt den geschuldeten Implementierungsumfang; der Abnahmemaßstab
ergibt sich weiterhin aus der Anforderungs- und Bewertungstabelle.
In Vorbereitung des jeweiligen Meilensteinabschlusses führt das DWAH-Projektteam eine Vor-
prüfung der bis dahin umgesetzten A-Anforderungen sowie der im bezuschlagten Angebot zuge-
sagten B-Anforderungen durch. Festgestellte Auffälligkeiten und Mängel werden dokumentiert
und dem Auftragnehmer zur Behebung mitgeteilt.
Zum Meilensteinabschluss erfolgt eine Teilabnahme. Gemeinsam prüfen der Auftragnehmer und
DWAH die implementierten Anträge und Anforderungen gemeinsam auf ihre Funktionsfähigkeit
und Performance. Grundlage sind die Anforderungs- und Bewertungstabelle sowie die Ergebnisse
der Vorprüfung.
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Die Teilabnahme des jeweiligen Meilensteins wird erteilt, wenn
• sämtliche zugeordneten Anträge vollständig und testbar implementiert sind,
• die für den Meilenstein geschuldeten A-Anforderungen und zugesagten B-Anforderungen
nachweisbar erfüllt sind,
• die Funktionen erfolgreich arbeiten und die Performance den Vorgaben des Lastenhefts
entspricht und
• keine wesentlichen, der Abnahme entgegenstehenden Mängel vorliegen.
Spätestens zur Teilabnahme von Meilenstein 4 müssen sämtliche A-Anforderungen sowie alle im
bezuschlagten Angebot zugesagten B-Anforderungen vollständig erfüllt sein. Nach der letzten er-
folgten Teilabnahme erfolgt die Gesamtabnahme.
4.3 Regelung Testdaten
Die für Stichproben und Funktionstests erforderlichen Testdaten werden vom Auftraggeber selbst
bereitgestellt. Sie umfassen fiktive Testpersonen für Antragstellungen sowie beispielhafte Belege
und Dokumente, auf deren Grundlage Anträge mit der Anwendung ausgefüllt werden. Die Test-
daten enthalten ausschließlich frei erfundene, nicht personenbezogene Daten und dienen der Prü-
fung der fachlichen Funktionalität sowie der stichprobenartigen Kontrolle der Antragsverarbei-
tung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Testdaten in geeigneter Form zur Verfügung.
5. Termin- und Leistungsplan
Der nachfolgend dargestellte Termin- und Zahlungsplan zeigt eine Verteilung der Meilensteine
über eine Projektlaufzeit von 26 Monaten. Vorgesehen ist eine beispielhafte Kombination aus Ab-
schlagszahlungen von jeweils 3.250 € brutto und ergänzenden Abschlusszahlungen bei Erreichen
der jeweiligen Meilensteine. Die Darstellung geht rein rechnerisch davon aus, dass die vorgese-
hene Obergrenze vollständig ausgeschöpft wird.
Beispielhaft sind meilensteingebundene Restsummen von 6.500 € für Meilenstein 2, 32.500 € für
Meilenstein 3, jeweils 9.750 € für die Meilensteine 4 und 5 sowie insgesamt 19.500 € für die
Meilensteine 6 und 7 vorgesehen.
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Die dargestellte Aufteilung ist musterhaft. Sie begründet weder verbindliche Zahlungstermine
noch Zahlungsansprüche. Die Vertragsparteien vereinbaren nach Zuschlag einen Zahlungsplan,
der das nachstehende Muster auf der Basis des tatsächlichen Angebotspreises sinngemäß anpasst.
Die tatsächliche Zahlung richtet sich nach dem Projektverlauf, dem Erreichen beziehungsweise
der Abnahme der Meilensteine und den vertraglichen Vereinbarungen.
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| Termin-, und Zahlungsplan | Projektlaufzeit 26 Monate | |
|---|---|
| Auszahlungs- Projektmo- Meilen- summe im Monat Monat Jahr nat stein Nr. inkl. Ust. | Davon meilen- Davon monatli- steingebun- che Abschlags- dene Rest- summe summe |
| 11 2026 1 1 6.500,00 € 12 2026 2 2 6.500,00 € | 6.500,00 € 6.500,00 € |
| Summe 2026 13.000,00 € | 13.000,00 € - € |
| 1 2027 3 2 3.250,00 € 2 2027 4 2 3.250,00 € 3 2027 5 2 3.250,00 € 4 2027 6 2 3.250,00 € 5 2027 7 2 9.750,00 € 6 2027 8 3 3.250,00 € 7 2027 9 3 3.250,00 € 8 2027 10 3 3.250,00 € 9 2027 11 3 3.250,00 € 10 2027 12 3 3.250,00 € 11 2027 13 3 3.250,00 € 12 2027 14 3 35.750,00 € | 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 6.500,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 32.500,00 € |
| Summe 2027 78.000,00 € | 39.000,00 € 39.000,00 € |
| 1 2028 15 4 3.250,00 € 2 2028 16 4 3.250,00 € 3 2028 17 4 13.000,00 € 4 2028 18 5 3.250,00 € 5 2028 19 5 3.250,00 € 6 2028 20 5 13.000,00 € 7 2028 21 6,7 3.250,00 € 8 2028 22 6,7 3.250,00 € 9 2028 23 6,7 3.250,00 € 10 2028 24 6,7 3.250,00 € 11 2028 25 6,7 3.250,00 € 12 2028 26 6,7 22.750,00 € | 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 9.750,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 9.750,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 3.250,00 € 19.500,00 € |
| Summe 2028 78.000,00 € | 39.000,00 € 39.000,00 € |
| Summe Ge- samt 169.000,00 € |
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