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Vergabe „Software für einen Digitalen Zwilling zur Georeferenzierung historischer Bilddaten“ Antworten der Stadt Hildesheim auf Bieterfragen sowie nachträgliche Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen:
| N1r. | Frage vom | Bieterfrage | Datum der | Antwort/ Mitteilung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Antwort | ||||||
| 1 | 26.08.2026 | Preisangabe: Den Vergabeunterlagen liegt kein Leistungsverzeichnis und kein Preisblatt bei. Ist der Preis als Pauschalfestpreis (netto und brutto) im Angebotsschreiben VVB 633 anzugeben? Sind die "wünschenswerten Funktionen" (Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung) gesondert auszupreisen oder im Pauschalpreis auszuweisen? | 01.09.2026 | Es liegt eine Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung Software Digitalen Zwilling Georeferenzierung historischer Bilddaten) vor. Der Preis ist als Pauschalfestpreis anzubieten. Weitere Funktionen abseits der Anforderungen finden im Kriterium Mock-up/Konzept positiven Einfluss. | ||
| 2 | 26.08.2026 | Zahlungsplan: VVB 634 Ziffer 7 (Vorauszahlungen) ist nicht ausgefüllt. Ist ein Zahlungsplan mit Abschlagszahlungen nach Meilensteinen (z. B. Abnahme Backend/Admin, Abnahme Frontend, Gesamtabnahme) vorgesehen oder vereinbar? | 01.09.2026 | Da die Leistung als ein Gesamtpacket betrachtet wird, sind in diesem Verfahren keine Teilzahlungen vorgesehen. | ||
| 3 | 26.08.2026 | Unterlage "Bedingung an die Auftragsausführung": VVB 631 Ziffer 3.1 nennt als einzureichende Unterlage "Bedingung an die Auftragsausführung". Ein entsprechendes Formblatt liegt nicht bei. Ist damit die Erklärung nach § 4 NTVergG gemeint, oder ist ein weiteres Dokument einzureichen? | 01.09.2026 | Die in Formblatt 631, Ziffer 3.1, aufgeführten Unterlagen bzw. Angaben sind in den Formblättern „124 – Eigenerklärung zur Eignung“ sowie „Erklärung zur Tariftreue gemäß § 4 NTVergG 2026“ enthalten und dort entsprechend zu erklären bzw. zu bestätigen. Ein darüberhinausgehendes separates Dokument ist daher zur Angebotsabgabe nicht einzureichen. Gegebenenfalls werden im weiteren Vergabeverfahren noch entsprechende Nachweise bzw. Bestätigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen gefordert. |
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| 4 | 26.08.2026 | Formblatt Zuschlagskriterien: VVB 631 Ziffer 6 verweist auf ein "Formblatt Zuschlagskriterien". Sind damit die Zuschlagskriterien in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung gemeint, oder existiert ein gesondertes Formblatt? | 01.09.2026 | Die Angabe im Formblatt 631 in Ziffer 6 wurde angepasst. Ein Formblatt Zuschlagskriterien ist in den Vergabeunterlagen nicht enthalten. Die Zuschlagskriterien sind Preis 30 % und Mock-Up Konzept 70 % (definiert in der Leistungsbeschreibung S. 4 f.) |
|---|---|---|---|---|
| 5 | 26.08.2026 | Eigenerklärung Berufsgenossenschaft: VVB 124_LD Ziffer 6 sieht nur die Erklärung "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft" vor. Wie ist diese Zeile von einem Einzelunternehmer ohne Beschäftigte auszufüllen, der keiner Berufsgenossenschaft pflichtversichert ist? | 01.09.2026 | Viele Einzelunternehmer (Selbständige) müssen nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, sie können sich aber freiwillig dort versichern. Für bestimmte Berufsgruppen besteht jedoch eine Versicherungspflicht. Sofern Sie nicht von der Versicherungspflicht betroffen sind, kann die Angaben im einschlägigen Formblatt von Ihnen durchgestrichen werden. |
| 6 | 26.08.2026 | Haftpflichtversicherung Ziffer 6.2 der Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen verlangt eine Haftpflichtversicherung "in hinreichender Höhe". Welche Mindestdeckungssumme wird für diesen Auftrag als hinreichend angesehen? | 01.09.2026 | Als hinreichend wird die doppelte Summe dieses Auftrags angesehen. |
| 7 | 26.08.2026 | Mock-up-Konzept: Wird das Konzept ausschließlich als PDF eingereicht, und werden Bildschirmansichten mit erläuterndem Text zusammen auf die 15 Seiten angerechnet? | 01.09.2026 | Wenn eine PDF eingereicht wird, ist diese auf max 15. Seiten zu begrenzen inkl. Bildmaterial. Alternativ können auch nur die Bildschirmansichten eingereicht werden. In diesem Falle ist sich auf 10 Ansichten zu beschränken. |
| 8 | 26.08.2026 | Wartung nach Abnahme: Ist nach Abnahme eine Wartung/ Pflege/ Weiterentwicklung vorgesehen? Ist diese separat zu vergeben oder in den Angebotspreis einzurechnen, und für welchen Zeitraum? | 01.09.2026 | In diesem Auftrag ist keine Wartung, Pflege oder Weiterentwicklung der ausgeschriebenen Software vorgesehen. |
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| 9 | 26.08.2026 | Rechtsnachfolge des Auftragnehmers: Der Bieter beabsichtigt, seine Tätigkeit in eine derzeit in Gründung befindliche Kapitalgesellschaft (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) mit identischem Inhaber und identischem ausführenden Personal einzubringen. Würde die Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung einer Übertragung des Vertrags auf diese Gesellschaft gemäß Ziffer 10.1/12.1 der Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen zustimmen, sofern Leistung, Preis und ausführende Person unverändert bleiben? | 01.09.2026 | Alle Vertraglich geregelten Leistungen müssen übernommen werden. |
|---|---|---|---|---|
| 10 | 26.08.2026 | Georeferenzierung - 2D oder 3D: Die Leistungsbeschreibung fordert die Festlegung von Kamerastandort, Blickrichtung, Blickwinkel, Neigung und Zoom "synchron mit einer aktuellen Karten- oder Luftbildgrundlage" sowie die Darstellung des Aufnahmestandorts mit "markierter Fläche". Ist eine Umsetzung auf 2D-Kartenbasis (Standort, Blickrichtung/Sichtkegel, Bildüberlagerung mit Transparenz) ausreichend, oder wird eine 3D- Überlagerung mit dem bestehenden 3D-Stadtmodell (z. B. auf Cesium-Basis) mit berechnetem Bild-Footprint erwartet? | 01.09.2026 | Es wird eine Georeferenzierung in 3D erwartet. Hierfür soll in der Software direkt in 3D gearbeitet werden, z.B. mithilfe eines virtuellen Globus. |
| 11 | 26.08.2026 | Begriff "Bildtiefe": Was ist unter "Bildtiefe" in der Einzelbildansicht zu verstehen - der Abstand der Bildebene zur Kamera im 3D- Raum oder eine Deckkraft-/Tiefenwirkung? | 01.09.2026 | Mit Bildtiefe wird die Position des Objektpunkts von der Kamera beschrieben. |
| 12 | 26.08.2026 | IIIF-Server: Ist der bereitzustellende IIIF-Server bereits in Betrieb? Welche Software und welche API-Versionen werden | 01.09.2026 | Der IIIF-Server ist noch nicht deployed. Das Deployment wird nach Zuschlag und Erstgespräch mit dem |
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| bereitgestellt (IIIF Image API 2.1 oder 3.0; Presentation API 3.0)? Erzeugt die Auftraggeberin die IIIF-Manifeste, oder soll die Anwendung diese aus den erfassten Metadaten generieren? Erfolgt der Ingest der Originaldateien in den IIIF-Server durch die Anwendung (über welche Schnittstelle?) oder getrennt davon? | Auftragnehmer bzgl. Anforderungen für die Software abgestimmt. | |||
|---|---|---|---|---|
| 13 | 26.08.2026 | Rechteschutz auf Server-Ebene: Unterstützt der IIIF-Server die IIIF Authentication API in Verbindung mit Keycloak, sodass unveröffentlichte Bilder und Bilder mit geschlossener Lizenz bereits auf Server- Ebene (nicht nur in der Anwendung) vor öffentlichem Zugriff geschützt werden können? | 01.09.2026 | s. Antwort 12 |
| 14 | 26.08.2026 | Keycloak: Wird für die Anwendung ein neuer Client im bestehenden Realm angelegt (Confidential Client oder Public Client mit PKCE)? Existiert ein Rollen-/Gruppenmodell für Administrator:innen des Fachzwillings, oder ist ein anwendungseigenes Client-Roles-Mapping vorzusehen? Für die wünschenswerte Funktion "Georeferenzierung offen lizenzierter Bilder durch Nutzer:innen": Ist eine Selbstregistrierung von Bürger:innen über Keycloak vorgesehen oder soll dies anonym erfolgen? | 01.09.2026 | Für die Anwendung soll ein neuer Client im bestehenden Realm angelegt werden. Entsprechende Rollen können angelegt werden, bei Bedarf kann ein Role-Mapping durchgeführt werden. Für die Wunschfunktion des offenen Bereichs ist eine anonyme Georeferenzierung vorgesehen. Eine Anbindung der BundID zur pot. Identifikation oder einer Selbstregistrierung ist grundsätzlich denkbar. |
| 15 | 26.08.2026 | Geodatengrundlagen und 3D: Welche Geodatendienste stehen der Anwendung zur Verfügung - insbesondere Cesium-3D-Tiles des 3D- Luftbilds, das 3D-Gebäudemodell des LGLN, das DGM1 als Terrain sowie die Schrägluftbilder - und sind diese außerhalb des vorhandenen 3D-Viewers direkt konsumierbar (URL, Format, Authentifizierung, | 01.09.2026 | Die Geodaten können als Dienste außerhalb des 3D-Viewers konsumiert werden (WMS, WFS, GeoJSON, Oblique Server,3DTiles). Diese Dienste befinden sich in der Geodateninfrastruktur der Stadt und sind über standardisierte Schnittstellen verfügbar. -Eigenes LOD 2.3 Modell der Stadt -Modell des LGLN |
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| Nutzungsbedingungen)? Sind die Dienste aus dem Kubernetes-Cluster heraus erreichbar? | -DGM1 -Schrägluftbilder | |||
|---|---|---|---|---|
| 16 | 26.08.2026 | Geocoder: Wird für die geforderte Suche nach Straßen, Adressen und Orten ein städtischer Geocoding-Dienst (z. B. GeoServer/WFS, LGLN) bereitgestellt, oder ist die Nutzung eines externen Dienstes (z. B. Nominatim) zulässig? | 01.09.2026 | Die Stadt bietet einen eigenen Geocoding-Dienst für Adressen an. Bei externen Diensten ist auf Open Source zu achten. |
| 17 | 26.08.2026 | Datenbank, Deployment und Betrieb: Stellt die Auftraggeberin PostgreSQL/PostGIS als Plattformdienst bereit oder bringt die Anwendung eine eigene Instanz im Cluster mit (Kubernetes- Version/Distribution)? Welche Container-Registry und welche CI/CD-Vorgaben gelten? Gibt es eine Staging- /Testumgebung? Wer übernimmt nach Abnahme Monitoring, Patching und Störungsannahme? | 01.09.2026 | Im Deployment dieser ausgeschriebenen Software wird eine eigene Datenbank für die Speicherung der Inhalte erwartet. Kubernetes: • Die Kubernetes Versionen werden automatisch aktualisiert. Derzeit läuft das Cluster auf Version 1.34. Das Managed Kubernetes läuft über die Ionos Cloud. • Ingress Controller: Traefik • Ionos-Cloud Registry • Es gelten keine CI/CD Vorgaben, ArgoCD ist bereits verfügbar und könnte genutzt werden. • Es ist keine eigene Staging-Ebene im Cluster vorhanden. Genereller Support für das Cluster ist abgedeckt. |
| 18 | 26.08.2026 | Repository und Open-Source-Lizenz: Ist das "von der Stadt Hildesheim bereitgestellte Repository" die Gruppe smart-city-hildesheim auf gitlab.opencode.de? Wird eine bestimmte Open-Source- Lizenz vorgegeben (z. B. EUPL-1.2), und wird eine publiccode.yml erwartet? Ist die Nutzung und Weiterentwicklung bestehender Open-Source- | 01.09.2026 | Es sind keine Open Source Lizenzen vorgeben. Näheres zur Open Source Regelung findet sich auf folgender Webseite: https://www.smart-city-dialog.de/regelungen-zu-open- source-fuer-modellprojekte-smart-cities Bestehende Open Source Komponenten sind zulässig. |
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| Komponenten (z. B. unter BSD-3-Clause, Apache-2.0, MIT) zulässig, und gibt es ausgeschlossene Lizenzen (z. B. AGPL- 3.0)? | Update 11.09: Als Lizenz zur Veröffentlichung muss eine auf OpenCoDE.de im Bereich Lizenz Compliance freigegebene Lizenz in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewählt werden. | |||
|---|---|---|---|---|
| 19 | 26.08.2026 | Bildmengen, Import und Georeferenzierungsarbeit: Mit welcher Bildmenge ist zum Produktivstart und pro Jahr zu rechnen? Ist ein Massenimport aus einem Bestandssystem (Archivsoftware, DAM) Teil der Leistung, und nach welchem Metadatenschema (LIDO, EAD, Dublin Core)? Wer führt die Georeferenzierungsarbeit durch - Personal der Auftraggeberin oder der Auftragnehmer, und falls Letzterer, für wie viele Bilder? | 01.09.2026 | Eine Massenübernahme (Bulk-Import) muss als Funktion möglich sein, ein größerer Import muss aber nicht vom AN während des Projekts durchgeführt werden. Zu Beginn stehen 30 Bilder zur Verfügung, die stetig erweitert werden sollen. Die Georeferenzierung wird durch städtisches Personal durchgeführt und ist nicht Teil der Leistung dieser Ausschreibung. Ein Metadatenschema wird nicht vorgegeben. Ergänzung 03.09.: Das System muss skalierbar für eine Vielzahl an Bilder sein. |
| 20 | 26.08.2026 | Gestaltung, Barrierefreiheit, Sprachen: Gibt es ein Corporate-Design-Handbuch bzw. eine Komponentenbibliothek? Sind Vorgaben zur Barrierefreiheit (BITV 2.0 / EN 301 549) zu erfüllen? Gilt die Zweisprachigkeit nur für die Oberfläche oder auch für Bildmetadaten, und wer liefert englische Übersetzungen redaktioneller Inhalte? | 01.09.2026 | Ein CD Handbuch ist verfügbar und kann dem Auftragnehmer nach Zuschlag übergeben werden. Das Frontend sollte möglichst barrierearm sein. Das Thema Zweisprachigkeit gilt nur für die UI-Elemente. Englische Übersetzungen und redaktionelle Inhalte zu den Bildern werden durch Mitarbeitende der Stadt hinzugefügt. |
| 21 | 27.08.2026 | Wir sind ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, eingetragen im Schweizer Handelsregister und der obligatorischen Unfallversicherung nach Schweizer Recht (UVG) unterstellt; eine Mitgliedschaft in einer deutschen Berufsgenossenschaft besteht daher nicht. Akzeptieren Sie in der Eigenerklärung (VVB 124_LD) die entsprechenden schweizerischen Nachweise als gleichwertig (Handelsregisterauszug statt Gewerbeanmeldung, UVG- | 02.09.2026 | Die geforderten Angaben und Nachweise sind zu tätigen bzw. zu erbringen. Sie können entsprechende Schweizerische Nachweise erbringen. Diese müssen mindestens gleichwertig sein. Die Vergabestelle wird im Falle eines zuschlagsfähigen Angebots das Wettbewerbsregister abfragen. |
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| Versicherungsnachweis statt Berufsgenossenschaft), und wie sind die betreffenden Felder auszufüllen? Wir gehen davon aus, dass die Abfragen des Gewerbezentralregisters und des Wettbewerbsregisters durch die Vergabestelle erfolgen und für ausländische Bieter gegebenenfalls gleichwertige Nachweise angefordert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 22 | 27.08.2026 | Mengengerüst: Wie viele historische Bilddateien sind zum Projektstart zu übernehmen, und mit welchem Zuwachs ist zu rechnen? In welcher Form liegen die zugehörigen Metadaten heute vor (System, Format, Felder)? Ist eine Massenübernahme (Bulk-Import) bestehender Bestände samt Metadaten Teil der Leistung? | 02.09.2026 | S. Antwort 19. |
| 23 | 27.08.2026 | Erfassung: Erfolgt die Georeferenzierung der Bestände durch Mitarbeitende der Auftraggeberin bzw. durch die Öffentlichkeit, oder ist eine (Erst-)Erfassung von Beständen durch den Auftragnehmer Teil der Leistung? | 02.09.2026 | Die Georeferenzierung wird durch städtisches Personal durchgeführt und ist nicht Teil der Leistung dieser Ausschreibung. Die Öffentlichkeit ist zunächst nicht in der Georeferenzierung involviert. Der AN ist nicht zu einer Ersterfassung in diesen Auftrag verpflichtet. |
| 24 | 27.08.2026 | IIIF-Server: Welche Software wird eingesetzt, und welche IIIF-APIs stehen in welcher Version zur Verfügung (Image API, Presentation API)? Ist der Server bereits produktiv, liegen die Bilddaten dort bereits vor, und werden Manifeste bereitgestellt oder sind sie durch den Auftragnehmer zu erzeugen? | 02.09.2026 | s. Antwort 12 |
| 25 | 27.08.2026 | Geodaten und Suche: In welcher Form werden die Geodaten bereitgestellt (z.B. WMS, WMTS, Vektorkacheln)? Steht für die geforderte Suche nach Strassen, Adressen und Orten ein Geocoding- | 02.09.2026 | s. Antwort 15 und 16. |
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| bzw. Adressdienst der Auftraggeberin zur Verfügung, oder ist dieser Teil der Leistung? | ||||
|---|---|---|---|---|
| 26 | 27.08.2026 | Barrierefreiheit: Die Leistungsbeschreibung enthält hierzu keine Anforderung. Ist die Anwendung nach den für die Auftraggeberin geltenden Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit (BITV 2.0 / EN 301 549) zu gestalten, und ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit Teil der Leistung? | 02.09.2026 | Die Anwendung sollte möglichst barrierearm gestaltet sein. Das Einhalten der Vorgaben von BITV 2.0 ist wünschenswert. |
| 27 | 27.08.2026 | Welche Open-Source-Lizenz ist für die zu entwickelnde Software gefordert oder bevorzugt, und ist neben dem Repository der Stadt Hildesheim eine Veröffentlichung auf Open CoDE (opencode.de) vorgesehen? | 02.09.2026 | S. Antwort 18 Das Smart City Repository der Stadt Hildesheim befindet sich auf Open CoDE. |
| 28 | 27.08.2026 | Umfang der Open-Source-Pflicht: Gilt sie für den gesamten Quellcode der Anwendung oder für die im Projekt neu entwickelten Bestandteile? Dürfen bereits veröffentlichte Open-Source-Komponenten Dritter (z.B. bestehende Georeferenzierungs-Software) als Grundlage verwendet und weiterentwickelt werden, und dürfen gehostete Dienste Dritter (z.B. Kartendienste) eingebunden werden? | 02.09.2026 | S. Antwort 18 |
| 29 | 27.08.2026 | Nutzungsrechte: Die Vergabeunterlagen enthalten hierzu keine Regelung. Wir gehen davon aus, dass der Auftragnehmer Urheber der gelieferten Software bleibt, der Auftraggeberin ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird und die Veröffentlichung unter der geforderten Open-Source-Lizenz erfolgt; die Übertragung ausschliesslicher Nutzungsrechte ist nicht gefordert. Trifft dieses Verständnis zu? | 02.09.2026 | Das Verständnis ist grundsätzlich zutreffend. Der Auftragnehmer verbleibt Inhaber der Urheberrechte an der entwickelten Software. Der Auftraggeberin sind jedoch mindestens zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs-, Bearbeitungs-, Änderungs- und Weitergaberechte einzuräumen. Die Software ist gemäß den Vergabeunterlagen unter einer entsprechenden Open- Source-Lizenz zu veröffentlichen. Ausschließliche Nutzungsrechte werden nicht gefordert. |
| 30 | 27.08.2026 | Betriebsumgebung: Ist der Betrieb im Kubernetes-Cluster der Auftraggeberin verbindlich vorgesehen? Welche Rahmenbedingungen | 02.09.2026 | S. Antwort 17. S. Antwort 14. |
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| gelten (Kubernetes-Version, Container-Registry, CI/CD, bevorzugtes Datenbanksystem), und wer verantwortet Betrieb, Monitoring und Backup? Werden Keycloak-Realm und -Client durch die Auftraggeberin bereitgestellt und administriert? | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31 | 27.08.2026 | Leistungen nach Vertragsende: Die Ausführungsfrist endet am 30.06.2027. Sind Wartung, Support, Weiterentwicklung oder Betrieb nach diesem Zeitpunkt Bestandteil dieser Vergabe, und falls ja, in welchem Umfang sind sie zu kalkulieren? | 02.09.2026 | S. Antwort 8 |
| 32 | 27.08.2026 | Zahlungsplan: Sind bei einer Laufzeit von acht Monaten Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt vorgesehen (vgl. Ziffern 8 und 9 der Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen)? | 02.09.2026 | S. Antwort 2. |
| 33 | 27.08.2026 | Mock-up-Konzept: Ist die Begrenzung auf "maximal 10 Bildschirmansichten bzw. 15 DIN-A4-Seiten" so zu verstehen, dass beide Grenzen einzuhalten sind? Zählen Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und erläuternder Text zur Seitenzahl, und in welchem Dateiformat ist das Konzept einzureichen? | 02.09.2026 | S. Antwort 7. |
| 34 | 30.08.2026 | Umfang und Beschaffenheit des Bildbestands Die Leistungsbeschreibung nennt keine Mengenangabe zum zu verarbeitenden Bestand. Für eine belastbare Kalkulation des Aufwands für Upload, Ableitungserzeugung und Erschließung bitten wir um Angaben zu: Anzahl der Bilddateien, die zum Projektstart zu übernehmen sind; überwiegende Dateiformate und typische Auflösungen beziehungsweise Dateigrößen; erwarteter jährlicher Zuwachs; sowie die Angabe, ob die Bilder bereits digitalisiert vorliegen oder im Projektverlauf digitalisiert werden. | 02.09.2026 | S. Antwort 19. |
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| 35 | 30.08.2026 | Führendes System für Bilddaten und Metadaten Kapitel 3 stellt einen IIIF-Server zur Bereitstellung der Bilder und Metadaten bereit. Kapitel 2 verlangt zugleich, dass sämtliche Bilddaten und Metadaten in einer strukturierten Datenbank gespeichert werden. Wir bitten um Klarstellung, welches der beiden Systeme führend ist. Konkret: Sollen die Bilddateien ausschließlich im IIIF-Server verbleiben und von der Anwendung über dessen Bezeichner referenziert werden, oder ist eine zusätzliche Vorhaltung der Bilddaten in der Anwendungsdatenbank gewünscht? Und werden die beschreibenden Metadaten im IIIF-Server gepflegt oder in der neuen Anwendung? | 02.09.2026 | Die Anwendungsdatenbank ist als führendes System für die Fachanwendung vorgesehen. Dort werden alle relevanten Metadaten sowie die für den Betrieb der Anwendung erforderlichen Referenzen auf die Bildobjekte vorgehalten. Der IIIF-Server dient primär der standardisierten Bereitstellung und Auslieferung von Bilddaten und den zugehörigen IIIF-Ressourcen (z. B. Manifesten). Die Bilddateien selbst müssen daher nicht zusätzlich in der Anwendungsdatenbank gespeichert werden. Stattdessen können diese über persistente Bezeichner bzw. Referenzen auf die im IIIF-Server bereitgestellten Ressourcen eingebunden werden. Die fachlichen und beschreibenden Metadaten sind grundsätzlich in der Anwendungsdatenbank zu verwalten. Sofern für die IIIF-Auslieferung erforderlich, können ausgewählte Metadaten automatisiert in die entsprechenden IIIF-Ressourcen übernommen bzw. daraus generiert werden. Abweichende technische Konzepte sind zulässig, sofern die Anforderungen an Datenhaltung, Performance, Interoperabilität und langfristige Wartbarkeit erfüllt werden |
|---|---|---|---|---|
| 36 | 30.08.2026 | Bereitgestellte Betriebsumgebung Zum Kubernetes-Cluster bitten wir um Angaben zur eingesetzten Version, zum Ingress-Controller, zu verfügbaren StorageClasses für persistente Daten sowie dazu, ob eine Container-Registry bereitgestellt wird und in welcher Form der Auftragnehmer Zugang für Deployment und Fehleranalyse erhält. Zu Keycloak bitten wir um Angaben zum vorgesehenen Realm, zum Rollenmodell für die Administration der Anwendung und dazu, ob der OIDC-Client durch die Auftraggeberin eingerichtet wird. | 02.09.2026 | S. Antwort 17. S. Antwort 14. |
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| Ergänzend: Wird die Datenbank durch die Auftraggeberin gestellt oder ist sie Bestandteil des zu liefernden Deployments? | S. Antwort 17. | |||
|---|---|---|---|---|
| 37 | 30.08.2026 | Geodaten und historische Luftbilder Zu den bereitgestellten Geodaten bitten wir um Angabe der Dienstart und der Zugriffsart - etwa WMS, WMTS oder Vektorkacheln - sowie der verfügbaren Ebenen. Für die vergleichende Darstellung historischer Aufnahmen ist zudem erheblich, ob neben dem aktuellen Luftbild auch ältere Luftbildbefliegungen als Ebene vorliegen und ob ein digitales Geländemodell zur Verfügung steht. | 02.09.2026 | S. Antwort 15. |
| 38 | 30.08.2026 | Corporate Design Die Lieferung des Frontends im Corporate Design der Auftraggeberin ist als wünschenswerte Funktion genannt. Liegt hierfür ein Manual oder ein digitales Gestaltungsraster vor, und ab welchem Zeitpunkt im Projektverlauf steht es zur Verfügung? | 02.09.2026 | S. Antwort 20. |
| 39 | 30.08.2026 | Repository und Lizenz Die Fördervorgabe verlangt eine Open-Source-Entwicklung und die vollständige Ablage im Repository der Stadt. Wir bitten um Angabe der eingesetzten Plattform sowie darum, ob die Auftraggeberin eine bestimmte Open- Source-Lizenz für die Eigenentwicklung vorgibt oder die Wahl dem Auftragnehmer überlässt. | 02.09.2026 | S. Antwort 18 |
| 40 | 01.09.2026 | zur sachgerechten Kalkulation bitten wir um Mitteilung, welcher geschätzte Gesamtauftragswert beziehungsweise Budgetrahmen der Vergabe zugrunde liegt und ob dieser als verbindliche Preisobergrenze zu verstehen ist. Hintergrund unserer Frage ist, dass die Vergabe als nationales Verfahren nach der UVgO durchgeführt wird. Vor dem Hintergrund des seit dem 01.01.2026 geltenden EU-Schwellenwertes für Liefer- und | 02.09.2026 | In der Schätzung des Preises dieses Auftrags ist eine Höhe unter 216.000 € angenommen worden, weshalb nach UVgO ausgeschrieben wurde. A) Sämtliche Pflichtanforderungen müssen erfüllt werden. B) Wünschenswerte Funktionen sind im Gesamtpreis einzupreisen. Nebenangebote sind aktuell nicht zugelassen. |
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| Dienstleistungsaufträge in Höhe von 216.000 EUR netto gehen wir daher zunächst davon aus, dass der geschätzte Gesamtauftragswert unterhalb dieses Schwellenwertes liegt. Aufgrund des in der Leistungsbeschreibung dargestellten Umfangs bitten wir deshalb zusätzlich um Klarstellung, A) ob sämtliche Pflichtanforderungen innerhalb des vorgesehenen Budgetrahmens vollständig umzusetzen sind, B) wie die unter "Wünschenswerte Funktionen" aufgeführten Leistungen preislich zu berücksichtigen sind - insbesondere, ob diese bereits in den Gesamtpreis einzukalkulieren oder gesondert beziehungsweise optional auszuweisen sind, C) und ob Angebote oberhalb des vorgesehenen Budgetrahmens beziehungsweise oberhalb von 216.000 EUR netto grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen würden. Die Klarstellung ist für eine belastbare und vergleichbare Kalkulation der Angebote erforderlich. | C) Das Angebot bleibt grundsätzlich wertbar, auch wenn ein Angebot über 216.000 € geboten wird. | |||
|---|---|---|---|---|
| 41 | 01.09.2026 | Soll die Georeferenzierung auf einer einfachen 2D-Karte erfolgen, oder in einem echten 3D-Stadtmodell? Aus welcher Quelle bzw. in welchem Format würden uns die entsprechenden Geodaten zur Verfügung gestellt? | 02.09.2026 | Siehe Antwort 10 u. 17. |
| 42 | 01.09.2026 | Wie viele historische Bilder sind zu Projektbeginn und im weiteren Verlauf ungefähr zu erwarten? | 02.09.2026 | Siehe Antwort 19. |
| 43 | 01.09.2026 | Reicht im Verwaltungsbereich eine Rolle Administrator, oder werden feinere Rechte benötigt? | 02.09.2026 | Siehe Antwort 14. |
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| 44 | 01.09.2026 | Wird der bereitgestellte IIIF-Server nur zum Anzeigen der Bilder genutzt, oder auch zum Hochladen neuer Bilder? | 02.09.2026 | Siehe Antwort 12. |
|---|---|---|---|---|
| 45 | 01.09.2026 | Wir sind im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen. Können wir das Formular VVB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) daher weglassen, oder ist es zusätzlich zur PQ- Bescheinigung einzureichen? | 02.09.2026 | Unternehmen, die im Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ) eingetragen sind, können die dort nachgewiesenen Eignungsnachweise grundsätzlich durch Angabe ihrer Präqualifizierungsnummer ersetzen. Eine erneute Vorlage der bereits präqualifizierten Nachweise im Formular VVB 124 ist insoweit nicht erforderlich. Das Formular VVB 124 ist jedoch für Erklärungen einzureichen, die nicht von der Präqualifizierung erfasst werden oder sofern dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wird. Bitte geben Sie Ihre Präqualifizierungsnummer im Angebot an und reichen Sie gegebenenfalls zusätzlich geforderte, nicht durch die Präqualifizierung abgedeckte Erklärungen ein. |
| 46 | 02.09.2026 | Gibt es einen Zahlungsplan bzw. sind Teilzahlungen vorgesehen? | 02.09.2026 | Siehe Antwort 2. |
| 47 | 02.09.2026 | Handelt es sich bei den Bildern welche über den IIIF-Server bereitgestellt werden, um Luftbilder oder vom Boden aus aufgenommenen Fotos? | 02.09.2026 | Die Fotos sind von unterschiedlicher Natur, diese können Schrägluftfotographien sein, Aufnahmen von der Straße, oder auch digitalisierte Kupferstiche. |
| 48 | 02.09.2026 | Mengengerüst: Die Leistungsbeschreibung nennt keine Anzahl der zu verarbeitenden Aufnahmen. Wie viele Bilddateien sind zum Projektstart zu übernehmen, und mit welchem jährlichen Zuwachs ist zu rechnen? Die Größenordnung bestimmt Datenmodell, Kachelstrategie und Aufwand wesentlich. | 03.09.2026 | Siehe Antwort 19. |
| 49 | 02.09.2026 | Lizenz der Open-Source-Veröffentlichung: Die Leistungsbeschreibung verlangt, die Software als Open | 03.09.2026 | Siehe Antwort 18. |
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| Source zu entwickeln und auf einem von der Stadt bereitgestellten Repository zu dokumentieren. Unter welcher Lizenz soll die Veröffentlichung erfolgen - permissiv (etwa MIT oder Apache 2.0), mit Copyleft (etwa EUPL oder AGPL), oder wird dies im Einzelfall entschieden? Und ist das Repository bereits eingerichtet, auf welcher Plattform? | ||||
|---|---|---|---|---|
| 50 | 02.09.2026 | Kubernetes-Umgebung: Die Anwendung soll auf einem Kubernetes-Cluster betrieben und "deploymentfähig" geliefert werden. Wer betreibt den Cluster, welche Kubernetes-Version wird eingesetzt, und existieren eine Container-Registry sowie eine Abnahmeumgebung? Ist die Auslieferung als Helm-Chart gewünscht? | 04.09.2026 | Siehe Antwort 17. |
| 51 | 02.09.2026 | IIIF-Server und Keycloak: Beide Dienste werden gestellt. Welche IIIF- Implementierung wird eingesetzt, ist sie bereits produktiv, und welche API-Version steht zur Verfügung? Besteht im Keycloak bereits ein Realm mit Rollenmodell für den Verwaltungsbereich, oder ist dieses anzulegen? | 4.09.2026 | Siehe Antwort 12 und 14. |
| 52 | 02.09.2026 | Kartengrundlage: Sollen Karten- und Luftbilddarstellung über die Dienste der städtischen Geodateninfrastruktur (WMS/WFS unter gdi.stadt-hildesheim.de) eingebunden werden, insbesondere die Luftbilder aus dem Themenbereich "Hildesheim aus der Luft und in 3D"? Falls ja, bitte ich um die maßgeblichen Dienst-Endpunkte. | 4.09.2026 | Siehe Antwort 15. |
| 53 | 02.09.2026 | Corporate Design: Als wünschenswerte Funktion ist die Lieferung des Frontends im Corporate Design der Auftraggeberin genannt. Steht hierfür ein Gestaltungshandbuch oder Styleguide zur Verfügung, das dem Angebot zugrunde gelegt werden kann? | 4.09.2026 | Siehe Antwort 20. |
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| 54 | 02.09.2026 | Vertragsstrafe: In den Besonderen Vertragsbedingungen (VVB 634, § 11) ist das Feld zur Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung als Ankreuzfeld angelegt und in den bereitgestellten Unterlagen nicht ausgefüllt. Gilt eine Vertragsstrafe, und in welcher Höhe? | 4.09.2026 | Da im VVB 634 § 11 keine Vertragsstrafe angekreuzt wurde, wird keine Vertragsstrafe vereinbart. |
|---|---|---|---|---|
| 55 | 02.09.2026 | Umfang des Konzepts: Das einzureichende Konzept/Mock-up ist auf "maximal 10 Bildschirmansichten bzw. 15 DIN-A4-Seiten" begrenzt. Beziehen sich die 15 Seiten auf die gesamte Einreichung einschließlich des erläuternden Konzepttextes, oder allein auf die Darstellung der Bildschirmansichten, so dass ein begleitender Text zusätzlich beigefügt werden kann? Zählen Titel-, Inhalts- und Schlussblatt mit? | 4.09.2026 | Siehe Antwort 7. |
| 56 | 03.09.2026 | Referenzen / Neugründung: In der Bekanntmachung sowie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird die Benennung von drei Referenzen genannt. Im Formblatt VVB 124 ist dagegen vorgesehen, die konkreten Referenzangaben erst auf Anforderung bei engerer Wahl vorzulegen. Wir bitten um Klarstellung, ob die drei konkreten Referenzen bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Ergänzend bitten wir um Klarstellung für neu gegründete Einzelunternehmen. Können bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vergleichbare Projekte berücksichtigt werden, die der heutige Inhaber des Unternehmens persönlich im Rahmen einer vorherigen Beschäftigung maßgeblich erbracht hat, sofern dies im Referenznachweis transparent ausgewiesen wird und das neu gegründete Unternehmen nicht als damaliger Auftragnehmer dargestellt wird? | 4.09.2026 | Die Zuschlagskriterien sind Preis 30 % und Mock-Up Konzept 70 % (definiert in der Leistungsbeschreibung S. 4 f.) Referenzen werden nicht gefordert und sind daher insb. für Gründungen eine Möglichkeit zur Teilnahme an diesem Verfahren. Update 08.09.: Referenzen werden zur Eignungsprüfung in VVB 631 aufgeführt. Diese müssen nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden. Weiterhin hat der Bieter eine Erklärung zur Eignung, insb. in Bezug auf Georeferenzierung und Kartensoftware zu bestätigen. |
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| 57 | 03.09.2026 | Angaben zu Beschäftigten bei Neugründung Das Formblatt VVB 124 bzw. die Bekanntmachung sehen Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre vor. Wie soll diese Angabe bei einem im Jahr 2026 neu gegründeten Unternehmen erfolgen, für das für die Vorjahre keine Unternehmenshistorie besteht? Können bei der Erklärung zur Verfügbarkeit des erforderlichen qualifizierten Personals auch für die Auftragsdurchführung vorgesehene freie Mitarbeitende bzw. Nachunternehmer berücksichtigt werden? | 4.09.2026 | Bei Unternehmen, die erst 2026 gegründet wurden, sind die Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die Vorjahre entsprechend als „nicht vorhanden, da Unternehmensgründung 2026“ anzugeben. Für das laufende Geschäftsjahr sind die aktuellen Beschäftigtenzahlen anzugeben. Bei der Erklärung zur Verfügbarkeit des erforderlichen qualifizierten Personals können neben eigenen Beschäftigten auch für die Auftragsausführung vorgesehene freie Mitarbeitende und Nachunternehmer berücksichtigt werden, sofern deren Verfügbarkeit im Auftragsfall sichergestellt ist. Bei einem Wechsel der Mitarbeitenden ist eine gleichwertige Qualifizieriung notwendig. |
|---|---|---|---|---|
| 58 | 03.09.2026 | Abschlags-/Teilzahlungen: Ist für das Entwicklungsprojekt die Abrechnung von abgeschlossenen Teilleistungen bzw. Meilensteinen während der Projektlaufzeit vorgesehen oder zulässig? Falls ja, bitten wir um Angabe, ob hierfür bestimmte Meilensteine oder Abrechnungsintervalle vorgesehen sind. | 4.09.2026 | Siehe Antwort 2. |
| 59 | 03.09.2026 | Technische Betriebsumgebung: Für eine belastbare technische Planung bitten wir um kurze Angaben zur bereitgestellten Umgebung. Welche IIIF-Version bzw. welches IIIF-Profil wird eingesetzt, welche Schnittstellen stehen für Bild- und Metadatenzugriff zur Verfügung und welche Rahmenbedingungen bestehen für die Integration in den vorhandenen Kubefrnetes-Cluster und Keycloak? | 4.09.2026 | Siehe Antwort 12 und 14 und 19. |
| 60 | 04.09.2026 | Wir bitten um Klarstellung zu der Eignungsanforderung "Referenzen zu Dienstleistungen (VHB 124)". Zulässigkeit eigenentwickelter, produktiv betriebener | 4.09.2026 | Siehe Antwort 61. |
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Software als Referenz
Nach Ziffer 3.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots hat das Unternehmen "in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art, Umfang sowie Vertragsdauer) ausgeführt", und es werden 3 Referenzen benannt. Das Formblatt VVB 124_LD verlangt hierfür unter "Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind" die Angaben "Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum".
Im Leistungsspektrum kleiner und mittlerer Softwareunternehmen stehen neben Auftragsentwicklungen für Drittkunden regelmäßig auch eigenentwickelte Webanwendungen, die mit realen Nutzerinnen und Nutzern im Produktivbetrieb laufen. Sind solche eigenentwickelten, produktiv betriebenen Anwendungen als Referenzen im Sinne dieser Eignungsanforderung zulässig, sofern sie in Art, Umfang und Betriebsdauer mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind?
Sofern dies zutrifft, bitten wir um Mitteilung, welche Angaben in diesen Fällen an die Stelle von "Ansprechpartner" und "Auftragssumme" treten. In Betracht käme etwa die Angabe der öffentlich erreichbaren Anwendung, von Nutzungskennzahlen sowie des Entwicklungs- und Betriebszeitraums.
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| 61 | 04.09.2026 | Wir bitten um Klarstellung zu der Eignungsanforderung "Referenzen zu Dienstleistungen (VHB 124)". Maßstab der Vergleichbarkeit Die Leistung ist in der Bekanntmachung, in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und im Formblatt VVB 124_LD jeweils als "Softwareentwicklung." bezeichnet. Ist "vergleichbar" dementsprechend allgemein auf die Entwicklung webbasierter Anwendungen mit eigenständigem Frontend, Backend und strukturierter Datenhaltung zu beziehen, oder wird darüber hinaus ein fachlicher Bezug zu Georeferenzierung, Kartenanwendungen oder digitalen Zwillingen vorausgesetzt? | 04.09.2026 | Eine Eignung insb. für Georeferenzierung, Kartenanwendung oder Digitalen Zwillingen ist essentiell für die ausgeschriebene Leistung. |
|---|---|---|---|---|
| 62 | 04.09.2026 | Leistungsgegenstand: Ist Gegenstand ausschließlich die Software (Entwicklung, deploymentfähige Lieferung, Dokumentation)? Gehört das Georeferenzieren oder Aufbereiten eines Bildbestands dazu? Falls ja, gibt es ein ungefähres Mengengerüst für die Daten, die aufbereitet werden sollen (Bildanzahl und Bearbeitungstiefe)? | 14.09.26 | Siehe Antwort 23. |
| 63 | 04.09.2026 | Referenzen: VVB 124 sieht mit dem Angebot nur die Eigenerklärung vor, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Drei benannte Referenzen sind erst bei engerer Wahl vorzulegen. Ist diese Annahme korrekt? | 14.09.26 | Ja, aber siehe Antwort 61. |
| 64 | 04.09.2026 | Art der Georeferenzierung: Kapitel 2 verlangt die Erfassung von Kamerastandort, Blickrichtung, Blickwinkel, Neigung und Zoom sowie eine synchrone Darstellung mit einer aktuellen Karten- oder Luftbildgrundlage. Zugleich heißt es, die Übersichtskarte | 14.09.26 | Diese Karten sind unterschiedlich. Die Übersichtskarte zeigt alle Standorte in 2D mit Punkten an für Orte die bereits georeferenziert sind. Zugleich ist durch ein Mouse Over die Abdeckung des dahinterliegenden Bilds als Fläche/Kegel anzeigbar. |
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| solle „den Aufnahmestandort innerhalb des historischen Bildes darstellen, z. B. mit einem Mouse-over des Punktes und einer entsprechend markierten Fläche“. Bitte legen Sie fest, welche Mindestausprägung verbindlich ist: ein Punkt auf der Karte, eine 2D-Überlagerung des Bildes auf der Karte oder eine räumliche Kamerapose mit Then-and-now- Vergleich. Bitte erläutern Sie zusätzlich, was mit der „markierten Fläche“ gemeint ist – der Sichtbereich der Kamera oder der abgebildete Bildausschnitt. | Für die Georeferenzierung muss die Kartenanwendung in 3D sein. Diese View wird entweder erst beim Georeferenzieren aufgerufen oder mit einem Klick auf den Datenpunkt um das Bild im Raum zu betrachten. | |||
|---|---|---|---|---|
| 65 | 04.09.2026 | Mengengerüst und Dateigrößen: Können Sie uns zu den folgenden Kategorien Plaungsgrößen nennen: Anzahl Bilder, Anteil TIFF, typische und maximale Dateigröße sowie Anzahl paralleler Nutzender im Frontend und in der Administration. Bitte klären Sie zudem, was unter „Sammlungen“ zu verstehen ist, wie viele Rechtestatus bzw. Lizenzarten abzubilden sind und ob technische Obergrenzen (Speichervolumen, maximale Bildanzahl) einzuhalten sind. | 14.09.26 | Siehe obere Antworten. Typische Dateigrößen befinden sind zwischen KB-mehrere MB. Generell sollte das Programm aber auch größere, sehr hochauflösende Bildgrößen unterstützen. Dateiformate sind unterschiedlich, größtenteils liegen die Bilder als PNG, pjeg vor. TIFFs sind auch vorhanden. Die einzelnen Lizenzen sind erstmal für die Ausschreibung irrelevant. Es wird ein privater Bereich benötigt für Bilder mit Lizenzen, die nicht in die Public Domain gehören. Diese werden nur dem Nutzer angezeigt, stehen aber nicht zur Bearbeitung oder Nutzung zur Verfügung. Für Bilder die grundsätzlich in die Public Domain kommen können, soll der öffentliche Bereich als Crowd-Tool zur Georeferenzierung genutzt werden können. |
| 66 | 04.09.2026 | IIIF und Beistellungen, Zeitpunkt: Die Leistungsbeschreibung nennt einen durch die Auftraggeberin bereitgestellten IIIF-Server sowie die Speicherung aller Bild- und Metadaten in einer strukturierten Datenbank. Bitte erläutern Sie: welche IIIF-Version und APIs einzusetzen sind, | 14.09.26 | Siehe obere Antworten. |
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| welches System für Bild- und Metadaten führend ist, wer die Befüllung des IIIF-Servers übernimmt, und ob die Bildauslieferung ausschließlich über den IIIF- Server erfolgen soll. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 67 | 04.09.2026 | Leistungsende: Lieferung oder Betrieb: Ist unsere Annahme korrekt, dass der Leistungsumfang mit der Abnahme der deploymentfähigen Software und der Dokumentation vollständig erbracht ist und keine darüber hinausgehenden Betriebs-, Support-, Go-Live- oder Hypercare-Leistungen in den Festpreis bis zum 30.06.2027 einzukalkulieren sind? | 14.09.26 | Die Annahme ist grundsätzlich korrekt. Es ist natürlich vorher zu gewährleisten, dass die Software auch entsprechend auf dem Kubernetes Cluster funktioniert. Ebenso sind vorherige Tests erwartet, sodass bereits früher die Funktionen der Georeferenzierung und anderen genutzt und getestet werden können. |
| 68 | 04.09.2026 | Wünschenswerte Funktionen: Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung nennt wünschenswerte Funktionen. Ist ein Angebot, das diese Funktionen nicht enthält, vollständig und wertbar? Da Nebenangebote unzulässig sind: Müssen die wünschenswerten Funktionen in der Pauschale enthalten sein, oder dürfen sie entfallen, ohne dass das Angebot ausgeschlossen wird? | 14.09.26 | Ja, auch ohne die wünschenswerten Funktionen bleiben die Angebote vollständig und wertbar. Die Wünschenswerten Funktionen sind in der Pauschale mit aufzuführen, insofern diese angeboten werden. |
| 69 | 04.09.2026 | Digitaler Zwilling: Standalone oder Integration: Ist eine eigenständige webbasierte Anwendung ausreichend, oder ist die Einbettung in eine bestehende 3D- oder Zwillingsoberfläche Vertragsbestandteil? Falls eine Integration gefordert ist, bitten wir um Benennung der Plattform und der Schnittstellen. Erfolgt die räumliche Darstellung der georeferenzierten Bilder in der ausgeschriebenen Anwendung oder auf der bestehenden Plattform des digitalen Zwillings? | 14.09.26 | Die georeferenzierten Bilder sollen ins städtische Geoportal (Plexmap) eingebunden werden. Eine Darstellung der georeferenzierten Bilder soll allerdings auch auf dem Frontend der Software möglich sein. Näheres findet sich in der Plexmap Dokumentation: https://campus.plexmap.de/tutorials/3d/georeferenzierte- fotos-plexmap-3d-darstellen vgl. Antwort 35. |
| 70 | 04.09.2026 | Open Source / Lizenzen: Unter welcher Lizenz ist der gelieferte Quellcode bereitzustellen? Ist die Anpassung bestehender Open- Source-Produkte zulässig, oder wird eine Neuentwicklung erwartet? Müssen sämtliche Abhängigkeiten quelloffen | 14.09.26 | Siehe vorherige Antworten. Das bereitgestellte Repository muss zur Abnahme vollständig sein. Während der Leistungserbringung kann diese Repository genutzt werden. Etwaige Testversionen |
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| lizenziert sein, und sind Copyleft-Lizenzen zulässig? Soll die Einstellung in das von der Stadt bereitgestellte Repository fortlaufend während der Leistungserbringung oder erst zur Abnahme erfolgen? | sind ausreichend, wenn diese im Cluster zur Prüfung gestellt werden können. | |||
|---|---|---|---|---|
| 71 | 04.09.2026 | Geodaten und Suche: Welche Kartendienste werden von der Auftraggeberin beigestellt, beispielsweise WMS, WMTS, XYZ, Luftbild oder Geocoding, und in welchem Koordinatenreferenzsystem? Ist die Nutzung ergänzender Kartendienste wie OpenStreetMap oder Basemap.de zulässig, oder sind ausschließlich die Dienste der Auftraggeberin zu verwenden? Muss die Suche nach Straßen, Adressen und Orten über einen Dienst der Auftraggeberin erfolgen, oder ist ein geeigneter Drittdienst zulässig? | 14.09.26 | Siehe vorherige Antworten zu Diensten und Suche. Kartendienste wie OSM oder Basemap sind zulässig, insofern diese öffentlich und kostenfrei zur Verfügung stehen. |
| 72 | 04.09.2026 | Barrierefreiheit: Ist die Barrierefreiheit nach BITV 2.0 beziehungsweise EN 301 549 Vertragsbestandteil? In der Leistungsbeschreibung ist hierzu keine Anforderung genannt. | 14.09.26 | Siehe vorherige Antwort. |
| 73 | 04.09.2026 | Keycloak und Rollen: Welche Benutzerrollen sind für die Anwendung vorgesehen, und wo werden diese Rollen gepflegt – in Keycloak oder in der Anwendung selbst? Sofern die in Kapitel 3 genannte öffentliche Georeferenzierung durch Nutzerinnen und Nutzer zum Leistungsumfang gehören soll: Ist dafür ein Konto in Keycloak erforderlich, oder soll sie ohne Anmeldung möglich sein? | 14.09.26 | Siehe vorherige Antworten. Das Rechte- und Rollenmanagement wird über die Stadt verwaltet. Für die Öffentliche Georeferenzierung ist kein Account verpflichtend. Ggf. kann der eigene Fortschritt oder Leistung im Account dargestellt werden. |
| 74 | 04.09.2026 | Deployment und Sicherheit: In welcher Form ist das Deployment zu liefern, insbesondere als Container-Images mit Helm-Chart oder in einer anderen von der Auftraggeberin vorgegebenen Form? Führt der Auftragnehmer das Ausbringen in den Cluster selbst durch, oder erfolgt der Rollout ausschließlich durch die Auftraggeberin? Stehen getrennte Umgebungen | 14.09.26 | Siehe Antwort 17. Die bevorzugte und empfohlene Bereitstellungsform ist ein Helm-Chart. Sofern kein Helm-Chart bereitgestellt wird, sind vollständige Kubernetes-Manifeste (YAML-Dateien) vorzulegen, die eine gleichwertige Installation und Konfiguration ermöglichen. |
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| für Test und Produktion zur Verfügung? Welche IT- Sicherheitsvorgaben sind verbindlich, namentlich eine Richtlinie der Stadt, Bausteine des BSI-IT-Grundschutzes oder die Einhaltung des Stands der Technik? | ||||
|---|---|---|---|---|
| 75 | 04.09.2026 | Muss, soll, kann: Die Leistungsbeschreibung verwendet in den Kapiteln 2 und 3 die Formulierungen „muss“, „soll“ und „kann“. Kapitel 4 sieht den Ausschluss vor, wenn das Konzept mit „Keine Erfüllung“ bewertet wird. Welche dieser Formulierungen begründen zwingende Mindestanforderungen, deren fehlende Darstellung im Konzept zum Ausschluss führt? | 14.09.26 | In Kapitel 2 sind alle gelisteten Anforderungen zu erfüllen. Unter Kapitel 3 „Wünscheswerte Funktionen“ sind keine Mindestanforderungen. |
| 76 | 04.09.2026 | Form des Konzepts: Kapitel 4 begrenzt das Konzept auf maximal 10 Bildschirmansichten beziehungsweise 15 DIN-A4-Seiten. Wir verstehen das als Entweder/Oder Vorgabe. Wenn wir uns für die Bildschirmansichten entscheiden, in welcher Form können dann noch zusätzliche Erläuterungen zu den Bildschirmansichten eingereicht werden? | 14.09.26 | Die Bieter können frei wählen, ob sie das Konzept als maximal 10 Bildschirmansichten oder als maximal 15 DIN- A4-Seiten einreichen. Die zur Bewertung erforderlichen Erläuterungen sind Bestandteil des gewählten Formats und innerhalb des dafür vorgesehenen Umfangs darzustellen. Ein zusätzlicher Erläuterungsteil ist nicht vorgesehen. |
| 77 | 04.09.2026 | Corporate Design, Schriften und Bildrechte: Stellen Sie Styleguide, Farb- und Schriftvorgaben sowie Logodateien einschließlich der erforderlichen Nutzungsrechte zur Verfügung? Die im Stadtportal verwendete Hausschrift ist nach unserem Kenntnisstand kommerziell lizenziert, während die Anwendung als Open Source zu liefern und in das Repository der Stadt einzustellen ist. Liefert die Auftraggeberin eine für diesen Zweck ausreichende Schriftlizenz, oder ist eine frei lizenzierte Ersatzschrift zu verwenden? Welche technischen Maßnahmen zum Schutz der Bildrechte sind geschuldet: genügen Zugangsbeschränkung und sichtbare Lizenzangabe, oder werden zusätzlich Wasserzeichen, eine | 14.09.26 | Siehe vorherige Antworten. Soweit verwendete Schriftarten oder sonstige Designbestandteile nicht unter einer hierfür geeigneten offenen Lizenz stehen, sind für die im Repository veröffentlichten Artefakte entsprechende frei lizenzierte Alternativen zu verwenden. Die Einhaltung der hierfür erforderlichen Lizenzbedingungen obliegt dem Auftragnehmer. Wasserzeichen, Download-Sperren oder die Implementierung der IIIF Authentication API werden derzeit nicht vorausgesetzt. Die Einhaltung der Nutzungs- und |
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| Download-Sperre oder die IIIF Authentication API erwartet? | Lizenzbedingungen der bereitgestellten Inhalte ist sicherzustellen. | |||
|---|---|---|---|---|
| 78 | 04.09.2026 | Zusammensetzung des Bestands: Wie verteilt sich der zu verarbeitende Bestand näherungsweise auf Aufnahmen vor und nach 1945? Und liegen zu einem Teil des Bestands bereits Angaben zum Aufnahmestandort vor, etwa aus Findbüchern, Bildunterschriften oder früheren Projekten? | 14.09.26 | Da der Auftraggeber keine Georeferenzierung durchführen soll ergibt sich diese Frage nicht. Metadaten werden entsprechend mit dem Archiv abgestimmt. |
| 79 | 05.09.2026 | Zahlungsweise: Die Besonderen Vertragsbedingungen sehen eine Ausführungszeit vom 01.11.2026 bis zum 30.06.2027 vor. Nach Ziffer 9.1 der Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen erfolgt die Zahlung nach Erfüllung der Leistung; Teilleistungen sind nach Ziffer 2.1 nur mit Zustimmung der Stadt zulässig, und zu Vorauszahlungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen keine Regelung getroffen. Sind über die Laufzeit Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt vorgesehen, etwa nach vereinbarten Meilensteinen? Falls dies bislang nicht vorgesehen ist, bitte ich um Mitteilung, ob eine entsprechende Vereinbarung möglich ist. | 14.09.26 | Siehe Antwort 2. |
| 80 | 05.09.2026 | Sicherheitsleistung: In den Besonderen Vertragsbedingungen (VVB 634, § 18) ist die Höhe der Sicherheitsleistung nicht ausgefüllt. Ist für diesen Auftrag | 14.09.26 | Sicherheitsleistungen sind nicht vorgesehen. |
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| eine Sicherheitsleistung vorgesehen, und falls ja, in welcher Höhe? | ||||
|---|---|---|---|---|
| 81 | 05.09.2026 | Die Gesellschaft wurde im August 2026 gegründet. Der für die technische Projektleitung vorgesehene Gründer bringt Erfahrung aus früheren Softwareprojekten mit. Können persönlich verantwortete Referenzleistungen anerkannt werden, die vor Gründung für andere Unternehmen erbracht wurden, wenn Auftragnehmer, persönliche Rolle und verfügbare Kapazität getrennt und nachvollziehbar angegeben werden? Falls hierfür eine Eignungsleihe erforderlich ist: Welche Erklärungen und Nachweise erwarten Sie? | 14.09.26 | Die geforderten Referenzen sind grundsätzlich unternehmensbezogen. Sofern ein Unternehmen aufgrund seiner erst kürzlich erfolgten Gründung keine Unternehmensreferenzen vorweisen kann, steht es dem Bieter frei, dem Auftraggeber zu erklären, warum es sich dennoch für geeignet hält, den Auftrag auszuführen. Dies kann über persönliche Referenzen von Mitarbeitenden erfolgen, die aus vorausgegangenen Beschäftigungsverhältnissen stammen. Der Bieter müsste dies im Angebot entsprechend erläutern. Ob die Eignung damit ausreichend vorliegt, entscheidet der Auftraggeber nach der Angebotsöffnung im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung. |
| 82 | 05.09.2026 | VVB 631, Nummer 3.1, nennt drei Referenzen mit dem Angebot. VVB 124_LD sieht die Benennung nach Eintritt in die engere Wahl vor. Sind alle drei Referenzen bereits bei Angebotsabgabe vollständig einzureichen? Genügen vergleichbare individuelle Webanwendungen mit eigenem Backend, Rollenverwaltung und Deployment, oder müssen alle drei Referenzen zusätzlich historische Bilddaten beziehungsweise Georeferenzierung enthalten? | 14.09.26 | Die Referenzen sind nicht mit der Angebotsabgabe nicht vollständig einzureichen. Siehe Antwort 61 bzgl. der Eignung. |
| 83 | 05.09.2026 | Welche Angaben erwarten Sie von einer neu gegründeten Gesellschaft in VVB 124_LD zu Umsatz und durchschnittlicher Beschäftigtenzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wenn noch kein Geschäftsjahr abgeschlossen wurde? | 14.09.26 | Sofern das Unternehmen noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorweisen kann, sind die Angaben zu Umsatz und durchschnittlicher Beschäftigtenzahl im Formblatt VHB 124 für die bislang bestehende Unternehmensdauer zu machen. Soweit noch keine entsprechenden Werte vorliegen, ist dies im Formblatt nachvollziehbar zu erläutern. |
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| Aus dem Fehlen abgeschlossener Geschäftsjahre allein ergibt sich kein Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Eignung wird in diesem Fall auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise unter Berücksichtigung des Gründungszeitpunkts beurteilt. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 84 | 05.09.2026 | Welche Karten- oder 3D-Daten stellt die Stadt für die interaktive Ausrichtung der historischen Bilder bereit? Soll ein Foto als perspektivisch ausgerichtete Bildebene im räumlichen Stadtmodell dargestellt werden, oder ist eine Zuordnung zu Standort, Blickrichtung und Blickfeld auf einer zweidimensionalen Karte vorgesehen? | 14.09.26 | Siehe Antwort 15. |
| 85 | 05.09.2026 | Müssen Bilder mit geschlossener Lizenz vollständig auf den authentifizierten Bereich beschränkt bleiben, oder dürfen ausdrücklich freigegebene Ansichten dieser Bilder mit Rechtehinweis öffentlich gezeigt werden? Der Abschnitt zu den wünschenswerten Funktionen auf Seite 4 und die allgemeine Veröffentlichungsfunktion lassen hier unterschiedliche Auslegungen zu. | 14.09.26 | Die konkrete Veröffentlichung von Bildern richtet sich nach den für den jeweiligen Bestand geltenden Nutzungs- und Lizenzrechten. Die Lösung verfügt im Idealfall über eine flexible Steuerung der Sichtbarkeit und Zugriffsrechte, sodass die Auftraggeberin die Veröffentlichung je Bild oder Bildbestand entsprechend der jeweiligen Rechtslage festlegen kann. |
| 86 | 05.09.2026 | Welche Bildmengen, maximalen Dateigrößen und gleichzeitigen Nutzungszahlen sind für die Kalkulation anzusetzen? Erfolgt die Ablage der Bilddateien im bereitgestellten IIIF-System, und dient die eigene Datenbank der Anwendung primär der strukturierten Metadatenhaltung? | 14.09.26 | Siehe vorherige Antworten. |
| 87 | 06.09.2026 | Anlage "Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen": Das Angebotsschreiben (VVB 633) führt in der Liste "Anlagen, die Vertragsbestandteil werden (vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen)" an erster Stelle das "Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen" auf. | 14.09.26 | Ihre Annahme ist zutreffend. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Standardformblatt. In diesem Verfahren ist lediglich der Gesamtpreis als Angebotssumme unter Nummer 2 des Formblatts 633 anzugeben. Eine gesonderte Preisdarstellung im Leistungsverzeichnis ist nicht erforderlich. Die erste Zeile der Anlagenliste ist daher nicht anzukreuzen. |
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| Ein solches Leistungsverzeichnis oder Preisblatt liegt den Vergabeunterlagen nicht bei. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nennt unter C) als ausgefüllt einzureichende Unterlagen die Tariftreue- und Mindestentgelterklärung, die Eigenerklärung zur Eignung und das Angebotsschreiben. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Angebotspreis allein als Angebotsendsumme unter Nummer 2 des Angebotsschreibens anzugeben und die erste Zeile der Anlagenliste in diesem Verfahren nicht anzukreuzen ist. Ist diese Annahme zutreffend? Falls doch eine gesonderte Preisdarstellung erwartet wird, bitte ich um Mitteilung, in welcher Form und auf welcher Grundlage sie einzureichen ist. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 88 | 06.09.2026 | Was ist unter "Bildtiefe" zu verstehen? Die Leistungsbeschreibung verlangt unter "Bereitstellung einer webbasierten Anwendung zur Darstellung der georeferenzierten Bilddaten": "Die Ansicht der Einzelbilder kann angepasst werden, min. Ausblenden des historischen Bilds sowie Einstellen von Transparenz und Bildtiefe." Ausblenden und Transparenz sind eindeutig. Der Begriff "Bildtiefe" lässt aus meiner Sicht mindestens zwei Auslegungen zu: a) die Lage in der Ebenenfolge, also welche Ebene über welcher liegt, wenn historisches Bild, Karte und Luftbild übereinander dargestellt werden; | 14.09.26 | Siehe Antwort 11. → b). |
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| b) die Tiefe, in der das verortete Bild in die räumliche Szene projiziert wird - also der Abstand der Bildebene vom Kamerastandort, der bestimmt, wie das historische Bild auf Gelände und Gebäude trifft. Beide Auslegungen führen zu einer anderen Bedienung und zu einem anderen Ergebnis für die Nutzenden. Welche ist gemeint, oder ist ein Drittes gemeint? | ||||
|---|---|---|---|---|
| 89 | 06.09.2026 | Kann die gesamte Leistung einschließlich Präsentationen, Schulung, Übergabe und Abnahme vollständig remote erbracht werden? | 14.09.26 | Ja. |
| 90 | 06.09.2026 | Welche Karten-/3D-Grundlage und welcher vorhandene Viewer sind einzubinden? Wie sind Bildtiefe, Blickwinkel und Neigung technisch zu interpretieren? Stehen Schnittstellenbeschreibungen und repräsentative Beispielbilder einschließlich TIFF zur Verfügung? | 14.09.26 | Siehe vorherige Antworten. |
| 91 | 06.09.2026 | Welche Bestandsmengen, maximalen Bildgrößen und Importumfänge sind einzukalkulieren? Wie wird der Zugriffsschutz lizenzierter beziehungsweise unveröffentlichter Bilder am vorhandenen IIIF-Dienst umgesetzt? | 14.09.26 | Siehe vorherige Antworten. |
| Welche Betriebsleistungen übernimmt die Stadt für Kubernetes, Datenbank, Bildspeicherung, Sicherungen und Keycloak, und welche davon sind Bestandteil des Auftrags? | 14.09.26 | Siehe Antwort 17, 14 und 35. | ||
| 92 | 06.09.2026 | Können produktiv betriebene Eigenprodukte zusammen mit vergleichbaren Kundenprojekten als Referenzen berücksichtigt werden, sofern Leistungszeitraum und eigener Beitrag eindeutig nachgewiesen sind? | 14.09.26 | Ja. |
| 93 | 07.09.2026 | Antwort 56 besagt, dass Referenzen nicht gefordert werden. Das gleichzeitig veröffentlichte VVB 631, Stand 07.09.2026, verlangt unter 3.1 weiterhin drei Referenzen. Antwort 61 | 14.09.26 | Siehe Antwort 82. Und Update unter Antwort 56. |
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| bezeichnet zudem die Eignung insbesondere für Georeferenzierung, Kartenanwendungen oder digitale Zwillinge als essentiell. Welche Anforderung ist verbindlich? Bitte stellen Sie klar, ob drei Referenzen entfallen und wie die genannte fachliche Eignung dann nachzuweisen ist. Unsere bereits aufgenommenen Fragen 81 bis 83 betreffen die Angaben bei einer Neugründung; diese neue Rückfrage betrifft den Widerspruch zwischen den veröffentlichten Antworten und dem aktualisierten Formblatt. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 94 | 07.09.2026 | Nach Antwort 6 gilt die doppelte Summe des Auftrags als hinreichende Haftpflichtdeckung. Bezieht sich dies auf den Netto- oder Bruttoauftragswert, und muss die Deckung bereits bei Angebotsabgabe oder erst vor Leistungsbeginn nachgewiesen werden? | 14.09.26 | Ein Nachweis der Haftpflichtversicherung ist nicht mit dem Angebot einzureichen. Die geforderte Haftpflichtdeckung bezieht sich auf den Nettoauftragswert. Die Auftraggeberin behält sich vor, den entsprechenden Nachweis gemäß den Allgemeinen Auftragsbedingungen auf Verlangen anzufordern. |
| 95 | 07.09.2026 | Nach unseren Informationen verfügt der Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein über eine Webfähige OS Georeferenzierungslösung für historische Bilder. Wurde geprüft, ob die Nutzung dieser OS Lösung möglich ist und somit die Nutzung der bestehenden OS Lösung Kosten für die Entwicklung sparen könnte? | 14.09.26 | Diese Lösung ist uns derzeit nicht bekannt. Es ist ausdrücklich gewünscht, auf bereits bestehende Open Source Lösungen aufzusetzen, insofern das Endergebnis die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen kann. |
| 96 | 07.08.2026 | Auftraggeberseitige Beistellungen und Ausführungsfrist: Die Leistungsbeschreibung nennt den IIIF-Server, die grundlegenden Geodaten und Keycloak als von der Auftraggeberin bereitgestellte Dienste. Nach Antwort 12 ist der IIIF-Server derzeit noch nicht deployed. Zugleich endet die Ausführungsfrist nach VVB 634 Ziffer 3 am 30.06.2027, Ziffer 2.2 der Allgemeinen Auftrags- und | 14.09.26 | Keycloak ist eingerichtet und befindet sich im Produktivbetrieb. Geodatendienste stehen dem AN sofort zur Verfügung. Zugang zum Kubernetes Cluster kann kurzfristig eingerichtet werden. Der IIIF-Server ist derzeit noch nicht deployed, kann jedoch mit Unterstützung der Auftraggeberin kurzfristig bereitgestellt werden. Hierfür stehen entsprechende |
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| Zahlungsbedingungen bestimmt vereinbarte Ausführungsfristen als bindend und lässt den Auftragnehmer bei kalendermäßig bestimmten Fristen ohne Mahnung in Verzug geraten. § 5 VOL/B sieht eine Verlängerung der Ausführungsfristen nur für Behinderungen aus dem Bereich des Auftragnehmers vor. a) Zu welchem Zeitpunkt stehen IIIF-Server, Keycloak- Client, Zugang zum Kubernetes-Cluster und Geodatendienste dem Auftragnehmer nutzbar zur Verfügung? b) In welcher Form wird die Ausführungsfrist angepasst, wenn diese Beistellungen später als vorgesehen bereitstehen oder inhaltlich von den Vorgaben abweichen? c) Wie werden Mehraufwände behandelt, die dem Auftragnehmer aus einer verspäteten oder abweichenden Beistellung entstehen? | personelle Ressourcen auf Seiten der Auftraggeberin zur Verfügung. Die Leistungen sind zu einem Pauschalfestpreis anzubieten. Verzögerungen, die ausschließlich durch eine verspätete Bereitstellung von Beistellungen der Auftraggeberin verursacht werden, werden bei der Bewertung der Einhaltung von Ausführungsfristen entsprechend berücksichtigt. Ein gesonderter Ausgleich hieraus resultierender Mehraufwände ist grundsätzlich nicht vorgesehen. | |||
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| 97 | 07.08.2026 | Abnahme und Teilleistungen: Nach VVB 635 (zu § 13 VOL/B) wird die Leistung förmlich abgenommen. Nach Ziffer 4.2 der Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen hat der Auftragnehmer die garantierte Leistung und deren einwandfreie Funktion bei der Abnahme ohne besondere Vergütung nachzuweisen. a) In welcher Form erwartet die Auftraggeberin diesen Nachweis? Ist ein vom Auftragnehmer vorzulegendes Testkonzept mit Testfällen vorgesehen, oder gibt die Auftraggeberin eigene Abnahmekriterien vor? b) Innerhalb welcher Frist nach Bereitstellung der | 14.09.26 | a) Der Auftragnehmer hat die vertragsgemäße Leistung und deren Funktionsfähigkeit im Rahmen der förmlichen Abnahme nachzuweisen. Hierfür wird erwartet, dass der Auftragnehmer geeignete Nachweise (z.B. Testkonzept, Testprotokolle und Dokumentation) vorlegt. Maßgeblich für die Abnahme ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung und Angebot. Darüber hinausgehende gesonderte Abnahmekriterien werden durch die Auftraggeberin derzeit nicht vorgegeben. b) Die Auftraggeberin wird die Abnahme nach Anzeige der Abnahmefähigkeit innerhalb angemessener Frist durchführen. Der konkrete Termin wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. |
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| abnahmefähigen Leistung führt die Auftraggeberin die Abnahmeverhandlung nach Ziffer 4.4 durch? c) Ziffer 2.1 der Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen lässt Teilleistungen mit Zustimmung der Stadt zu. Wäre die Auftraggeberin bereit, eine solche Zustimmung für eine abgeschlossene Teilleistung zu erteilen, beispielsweise für die Verwaltungsoberfläche einschließlich Import und Rechteverwaltung vor Fertigstellung des öffentlichen Frontends? | c) Die Zustimmung zu Teilleistungen gemäß den Vertragsbedingungen bleibt der Auftraggeberin im Einzelfall vorbehalten. Eine generelle Zusage für Teilabnahmen oder die gesonderte Abnahme einzelner Funktionsteile wird durch die vorliegende Klarstellung nicht erteilt. Teilzahlungen sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens nicht vorgesehen. | |||
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| 98 | 08.09.2026 | Wir beabsichtigen, als technische Grundlage eine bereits bestehende webbasierte 2D-/3D-Geodatenplattform zu verwenden und die im Rahmen des Projekts neu zu entwickelnden Fachmodule zur Georeferenzierung historischer Bilddaten sowie die erforderlichen Schnittstellen projektspezifisch umzusetzen. Ist es zulässig, dass einzelne bereits vor Projektbeginn entwickelte Basiskomponenten der Plattform proprietär bleiben, sofern sämtliche im Rahmen des Auftrags neu entwickelten Fachmodule, Schnittstellen und projektspezifischen Komponenten vollständig im Repository der Auftraggeberin dokumentiert und unter einer zulässigen Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden? Oder verlangt die Auftraggeberin, dass auch sämtliche für den Betrieb erforderlichen Basiskomponenten der Anwendung einschließlich Frontend und Backend vollständig als Open Source bereitgestellt werden? | 14.09.26 | Siehe Antwort 95. Dazu verweisen Wir auf https://www.smart-city-dialog.de/regelungen-zu-open- source-fuer-modellprojekte-smart-cities: Die Lösung muss auf Basis von Open-Source-Komponenten umgesetzt werden, um die Verbreitung zu weiteren Kommunen zu unterstützen und zugleich die Weiterentwicklung der Plattform durch Dritte zu ermöglichen. Die gesamte Lösung muss daher Open Source sein und spätestens zum Zeitpunkt der Bereitstellung an den Auftraggeber zur Veröffentlichung auf OpenCoDE.de übergeben werden. Als Lizenz zur Veröffentlichung muss eine auf OpenCoDE.de im Bereich Lizenz Compliance freigegebene Lizenz in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewählt werden. Schnittstellen zu proprietären Systemen sind regelmäßig förderfähig, wenn diese Schnittstellen als Open Source zur Verfügung gestellt werden. |
| 99 | 11.09.2026 | Aufgrund der Vielzahl der derzeit noch offenen Bieterfragen möchten wir gerne anfragen, ob eine Verlängerung der Frist zur Abgabe des Angebots möglich | 14.09.26 | Die Angebotsfrist wird verlängert und endet nun am 23.09.26, 13:00 Uhr. |
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| ist. Die Beantwortung der noch offenen Fragen ist eine wichtige Grundlage für die Erstellung eines vollständigen und belastbaren Angebots. | ||||
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| 100 | 11.09.2026 | In der Leistungsbeschreibung, Kap. 2 ist als Leistungsbestandteil ausschließlich eine „digitale Dokumentation für Installation, Administration und Betrieb in Deutsch oder Englisch” genannt; Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind an keiner Stelle beschrieben. Zugleich stellt Ihre Antwort zu lfd. Nr. 19 und 23 klar, dass die eigentliche Georeferenzierungsarbeit durch städtisches Personal erfolgt, also durch Personen, die das neu zu entwickelnde 3D-Werkzeug erstmals bedienen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, ob eine Einweisung bzw. Schulung der georeferenzierenden Mitarbeitenden zum Leistungsumfang gehört und, falls ja, mit welchem Umfang wir kalkulieren sollen (Anzahl der zu schulenden Personen, Anzahl und Dauer der Termine, Präsenz oder remote). Gehen wir andernfalls Recht in der Annahme, dass die geschuldete Wissensvermittlung vollständig durch die digitale Dokumentation nach Kap. 2 erbracht wird und darüber hinausgehende Schulungsleistungen nicht Gegenstand des Pauschalfestpreises sind? | 14.09.26 | Eine Schulung oder Einweisung der Mitarbeitenden ist nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs und daher nicht im Pauschalfestpreis zu kalkulieren. Die Dokumentation ist dabei so vollständig, verständlich und nachvollziehbar auszugestalten, dass die georeferenzierenden Mitarbeitenden die Bedienung des Werkzeugs einschließlich des gesamten Georeferenzierungsprozesses eigenständig nachvollziehen und durchführen können. Insbesondere sind alle hierfür relevanten Funktionen, Arbeitsabläufe und Einstellungen ausreichend zu beschreiben. |
| 101 | 11.09.2026 | Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Gestaltung des Mock-ups in einem eigenen, neutralen Designsystem erfolgen darf und die Nichtverwendung des städtischen Corporate Designs in der Bewertungsdimension „Design” nicht negativ gewertet wird, sofern das Konzept die spätere CD-Anpassbarkeit (Design-Tokens, Themefähigkeit) nachvollziehbar darlegt? | 14.09.26 | Die Verwendung des städtischen Corporate Designs ist für das einzureichende Mock-up nicht zwingend erforderlich. Das Mock-up darf auf einem eigenen, neutralen Designsystem basieren. Im Rahmen der Bewertung des Mock-ups wird die Nichtverwendung des städtischen Corporate Designs nicht |
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| negativ berücksichtigt. Bewertet werden die in den Vergabeunterlagen definierten Kriterien. | ||||
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| 102 | 11.09.2026 | Gehen wir recht in der Annahme, dass dem Auftragnehmer für die Projektlaufzeit ein eigener Namespace mit Deploy- Berechtigung (kubectl bzw. ArgoCD-Anwendung) sowie Push-Rechte auf die Ionos-Cloud Registry eingeräumt werden, diese auch bei Projektstart zur Verfügung stehen? Gehen wir ergänzend Recht in der Annahme, dass wir Entwicklung und Integrationstests in unserer eigenen Infrastruktur durchführen und der Cluster der Auftraggeberin ausschließlich für Deployment-Verifikation und Abnahme genutzt wird? | 14.09.26 | Die in der Frage genannten technischen Berechtigungen, Werkzeuge und Prozesse sind nicht verbindlich vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung der Entwicklungs-, Integrations- , Test- und Deployment-Prozesse sowie die hierfür erforderlichen Berechtigungen und technischen Schnittstellen werden im Rahmen der Projektumsetzung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abgestimmt. Dies gilt auch für den Einsatz möglicher Werkzeuge und Plattformen, beispielsweise für CI/CD-Pipelines, Deployment-Mechanismen oder GitOps-Werkzeuge. Bieter können ihrer Angebots- bzw. Konzeptdarstellung die aus ihrer Sicht zweckmäßigen Vorgehensweisen zugrunde legen. Aus der Nennung einzelner Technologien oder Werkzeuge in den Vergabeunterlagen ergibt sich jedoch kein Anspruch auf deren verpflichtende Bereitstellung oder Nutzung. |
| 103 | 11.09.2026 | Unter Nr. 6 der Besonderen Vertragsbedingungen ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von "___ Prozent der Auftragssumme" gefordert. Eine konkrete Prozentangabe ist an dieser Stelle jedoch nicht enthalten. Zudem ist in den Vergabeunterlagen kein Formblatt für die "Vertragserfüllungsbürgschaft" enthalten. Wir bitten daher um Klarstellung, a) in welcher Höhe (in Prozent der Auftragssumme) die Sicherheitsleistung zu leisten ist, b) ob für die Vertragserfüllungsbürgschaft das im VHB genannte Formblatt verwendet werden soll und dieses ggf. | 14.09.26 | Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert. Ein Formblatt für Sicherheitsleistungen, die durch eine Bürgschaft geleistet werden, findet daher keine Anwendung und ist entsprechend kein Bestandteil der Vergabeunterlagen. |
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| noch zur Verfügung gestellt wird, und c) bei welchem Kreditinstitut bzw. welcher Stelle die Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft einzureichen bzw. zu hinterlegen ist. | ||||
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| 104 | 11.09.2026 | Konzept/Mock-up, ergänzender Prototyp: Laut Antwort 7 ist keine klickbare Umsetzung erforderlich. Darf das Konzept innerhalb der 15 Seiten zusätzlich einen Link auf einen klickbaren Prototyp im Browser enthalten, und wird ein solcher Prototyp bei der Bewertung von Benutzerfreundlichkeit und Design berücksichtigt? | 14.09.26 | Ja, insofern der Prototyp das darstellt, was im Konzept aufgezeigt wird. |
| 105 | 11.09.2026 | Geodatendienste im öffentlichen Frontend: Laut Antwort 15 stehen 3D Tiles, Schrägluftbilder, WMS/WFS und GeoJSON über die städtische Geodateninfrastruktur bereit. Sind diese Dienste für anonyme Nutzer:innen des öffentlichen Frontends direkt aus dem Browser abrufbar (öffentliche URL, CORS freigegeben, keine Authentifizierung), oder ist ein Zugriff nur aus dem Kubernetes-Cluster heraus vorgesehen, sodass das Backend als Proxy auftreten muss? | 14.09.26 | Diese Dienste sind öffentlich. |
| 106 | 11.09.2026 | IIIF-Server, Übergangslösung: Laut Antwort 12 ist der IIIF- Server noch nicht deployed und wird nach Zuschlag abgestimmt. Ist es zulässig, dass die Anwendung im Deployment einen eigenen quelloffenen IIIF-Bildserver (zum Beispiel Cantaloupe) mitbringt und die Bilder darüber ausliefert, bis der städtische IIIF-Server bereitsteht, sodass Abnahme und Inbetriebnahme nicht von dessen Verfügbarkeit abhängen? | 14.09.26 | Ein IIIF-Server kann ebenfalls mit im Deployment ausgeliefert werden. Es ist keine Mindestvoraussetzung, dass ein IIIF-Server im Deployment integriert sein muss. Bei Bedarf kann ein IIIF-Server seitens der Auftraggeberin zeitnah deployed werden. |
| 107 | 11.09.2026 | Objektspeicher für Originaldateien: Steht im Kubernetes- Cluster ein S3-kompatibler Objektspeicher (IONOS Object Storage) für Originaldateien und Bildableitungen zur Verfügung, oder sind persistente Volumes zu verwenden? Falls Letzteres: Welche StorageClass und welche Größenordnung stehen zur Verfügung? | 14.09.26 | Ein S3-Bucket steht zur Verfügung und kann genutzt werden, insofern die Voraussetzungen an die Software erfüllt werden. |
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| 108 | 13.09.2026 | Vielen Dank für die Bieterinformation Nr. 1 vom 07.09.2026. Darin trägt die Frage Nr. 87 den Vermerk "Prüfung und Beantwortung der Frage folgt". Sie betrifft die erste Zeile der Anlagenliste im Angebotsschreiben (VVB 633), "Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen", der in den Vergabeunterlagen kein Leistungsverzeichnis gegenübersteht. Ich frage nach, weil die Antwort nicht die Ausführung betrifft, sondern den Inhalt des Angebotsschreibens selbst: Ob die Zeile anzukreuzen ist und ob eine gesonderte Preisdarstellung beizufügen ist, muss vor der Angebotsfrist am 17.09.2026, 09:00 Uhr, feststehen. Ich wäre dankbar, wenn diese eine Frage vorab beantwortet werden könnte, auch wenn die übrigen offenen Fragen erst mit einer Bieterinformation Nr. 2 folgen. Damit Sie meinen Stand kennen: Bleibt die Frage bis zur Angebotsfrist unbeantwortet, werde ich die Zeile nicht ankreuzen und den Angebotspreis allein als Angebotsendsumme unter Nummer 2 des Angebotsschreibens angeben - entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, die unter C) nur die Tariftreue- und Mindestentgelterklärung, die Eigenerklärung zur Eignung und das Angebotsschreiben nennt. | Prüfung und Beantwortung folgt. | |
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| 109 | 13.09.2026 | In der Bieterinformation Nr. 1 vom 07.09.2026 heißt es in Antwort 56, dass Referenzen nicht gefordert werden. Zugleich nennt die Aufforderung zur Angebotsabgabe weiterhin drei vergleichbare Referenzen. Das Formblatt | Prüfung und Beantwortung folgt. |
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| 124 LD enthält sowohl die Erklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren als auch die Zusage, bei engerer Wahl drei Referenzen zu benennen. Bitte bestätigen Sie, ob mit Antwort 56 die Referenzanforderung insgesamt entfällt, und erläutern Sie, wie die genannten Erklärungen im Formblatt 124 LD in diesem Fall auszufüllen sind. Wird hierfür eine berichtigte Fassung bereitgestellt? Falls weiterhin Referenzen verlangt werden: Können persönlich erbrachte, nachweisbare Softwareentwicklungsleistungen der angebotenen ausführenden Person anerkannt werden, die während einer früheren Anstellung ausgeführt wurden? Bitte stellen Sie auch klar, welche Anzahl und welcher Zeitraum maßgeblich sind und ob die Angaben bereits mit dem Angebot oder erst auf Anforderung vorzulegen sind. | ||||
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| 110 | 13.09.2026 | Referenzen: Verhältnis von Antwort 56 zur Aufforderung VVB 631 Antwort 56 lautet: "Referenzen werden nicht gefordert und sind daher insb. für Gründungen eine Möglichkeit zur Teilnahme an diesem Verfahren." Die zugleich bereitgestellte VVB 631 in der Fassung vom 07.09.2026 enthält unter Ziffer 3.1 weiterhin die Anforderung "Es werden 3 Referenzen benannt", und das Formblatt VVB 124_LD sieht die entsprechende Erklärung zu vergleichbaren Leistungen vor. 1.1 Entfallen mit Antwort 56 sowohl die Benennung von drei Referenzen als auch die zugehörige Erklärung im Formblatt VVB 124_LD? | Prüfung und Beantwortung folgt. |
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| 1.2 Wie ist der betreffende Abschnitt im Formblatt VVB 124_LD in diesem Fall auszufüllen? 1.3 Welche Angaben oder Nachweise erwarten Sie neben der Personalverfügbarkeit zu der in Antwort 61 genannten fachlichen Eignung für Georeferenzierung, Kartenanwendungen oder digitale Zwillinge? | ||||
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| 111 | --- | --- | 14.09.2026 | Bitte beachten Sie, dass die Frist für Aufklärungsfragen mit Ablauf des 14.09.2026 endet. Später eingehende Fragen können unberücksichtigt bleiben. Nur für den Fall, dass sich aus der aktuellen Beantwortung von Bieterfragen neue Fragestellungen ergeben, und diese Fragen spätestens am darauffolgenden Werktag über die Vergabeplattform gestellt werden, werden diese noch beantwortet. |
Stand: 14.09.2026
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