Stand 01.11.2019
Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe & Kommunikation für Bieter
Für alle ab dem 18.10.2018 veröffentlichten Öffentlichen und EU-weiten Ausschreibungen werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Der Regelungsgeber der Freien und Hansestadt Hamburg verlangt die Umstellung für alle Ausschreibungen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,- € netto mit beschränktem Bieterkreis bis spätestens 01.05.2020.
Diese Umstellung erfolgt bei SBH/GMH gewerkeweise nacheinander ab dem 01.11.2019.
In Papierform eingereichte Angebote müssen daher zwingend aus der Wertung ausgeschlossen werden.
Das bedeutet für Sie als Bieter, dass Sie die Vergabeunterlagen für alle elektronisch durchgeführten Ausschreibungen - unabhängig von der Vergabeverfahrensart - im Bieterportal herunterladen und sichten können. Für die Angebotsabgabe müssen Sie dann registriert sein und Ihr Angebot im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten und einreichen.
Die Nutzung der eVergabe (Bieterportal und Bieterassistent) ist für Sie kostenlos.
In allen elektronischen Verfahren darf gem. § 11 a VOB/A; bzw. § 11 EU VOB/A bzw. § 11 VgV im gesamten Ausschreibungsverfahren ausschließlich elektronisch über eVergabe mit den Bietern kommuniziert werden.
Das bedeutet, dass Sie alle folgenden Nachrichten über die eVergabe als E-Mail mit dem Absender „e-vergabe“ erreichen:
Bieterfragen & Antworten Nachforderungen Aufklärungen zum Angebot Bindefristverlängerungen Absageschreiben (auch die fristgebundenen Informationen gem. § 134 GWB) Zuschlagsankündigung bei EU-Verfahren Aufträge/Zuschläge
Diese Nachrichten gehen an die E-Mailadresse Ihres letzten aktiven Nutzers im Bieterassistenten der eVergabe (d.h. die Ausschreibung im Bieterassistenten eingesehen und/oder bearbeitet hat und damit nicht zwingend an die Person, die das Angebot unterzeichnet hat).
Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass Sie bei frist- und formgebundenen Nachforderungen eine E-Mail lediglich mit dem Betreff: „neue Nachricht der Vergabestelle“ erhalten. Wir bitten um Berücksichtigung.
Für das Lesen der Nachrichten ist es i.d.R. notwendig, dass Sie sich im Bieterassistenten anmelden, dort das betreffende Ausschreibungsverfahren auswählen und in den Bearbeitungspunkt „Nachrichten“ gehen. Von dort können Sie auch Ihre Antworten versenden, falls notwendig.
HINWEIS Bitte stellen Sie eine Vertretung sicher, so dass auch im Falle von Krankheit oder Urlaub die Kommunikation via eVergabe möglich ist. Hierzu können mehrere Nutzer zu einem Unternehmen angelegt werden, die alle gleichermaßen auf die Ausschreibungsverfahren zugreifen können. Eine Anleitung dazu (Kurzanleitung zur Registrierung) finden Sie unter:
https://www.hamburg.de/resource/blob/210608/5e9a3cf8d2da2e9f037be10e582f2f74/hilfe-zur- registrierung-im-neuen-bieterportal-data.pdf 1