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Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug für Forensische Psychiatrie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:45 (Europe/Berlin)

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fAsklepios Klinik Nord - Ochsenzoll ▪ Langenhorner Chaussee 560 ▪ 22419 Hamburg Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg

Klinik für Forensische Psychiatrie

Leistungsbeschreibung

Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug

Ausschreibung 399-26

  1. Art und Umfang der Leistung Kontroll- und Wachdienstleistungen gem. DIN 77200
  • Bedienung des Ein- und Ausganges des Schleusenbereiches
  • Bedienung der Zu- und Ausfahrt des Wirtschaftshofes
  • Wahrnehmung allgemeiner Pfortendienste und Informationsanliegen wie zum Beispiel Aus- künfte, Telefon, Postannahme und Weiterleitung
  • Personenkontrolle
  • Umsetzung der Besucherregelung
  • Einweisung der Polizei und Feuerwehr in Notfallsituationen
  • Schlüsselausgabe und Verwaltung
  • Bedienung der technischen und sicherheitstechnischen Anlagen
  • Überwachung des Areals über Videoanlagen und Kontrollgänge

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Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Sitz der Gesellschaft: Hamburg ▪ Registergericht: AG Hamburg HRB 93371 Geschäftsführer: Joachim Gemmel (Sprecher), Daniel Amrein, PD Dr. med. Sara Sheikhzadeh, Matthias Meyer Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jan Liersch Bankverbindung: Commerzbank AG, IBAN: DE24 5008 0000 0090 0965 00, BIC: DRESDEFFXXX ▪ Ust.-IdNr.: 81432 0981

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  • Hilfeersuchen sofort wahrnehmen
  • Personenschutz von Patienten und Besuchern einschließlich gelegentlicher Begleitung von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern
  • Betrunkenen, Randalierern und verdächtigen Personen den Zugang verweigern
  • Feststellung der Personalien bei Schäden sowie unverzügliche Meldungen
  • Benachrichtigung der Polizeiorgane bei Vorfällen
  • Überwachung der Brandmeldeanlage
  • Führen der elektronischen Zutrittskontrolle
  • sonstige weitere Aufgaben im Rahmen des Gesamtspektrums
  • Durchführung von Botengängen
  • Durchführung von Sonderbewachung und Zusatzdiensten.

Alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sind einzuhalten (z. B. § 34 a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung des BMWI).

Sämtliche Hilfs- und Arbeitsmittel und technische Ausstattung werden von der Asklepios Klinik Nord zur Verfügung gestellt.

Aus Gründen der Gefahrenabwehr im Maßregelvollzug muss die operative Führung (Ob- jektleitung) im täglichen Betrieb in einer Hand liegen. Dies gilt auch für Arbeitsgemein- schaften, die die Zusammenarbeit so gestalten müssen, dass jederzeit eine eindeutige Füh- rung mit klaren Weisungs- und Führungsstrukturen gegeben ist.

Auszubildende sind der Anzahl der Arbeitskräfte nicht hinzuzurechnen.

Arbeitszeiten / Anzahl der Arbeitskräfte in den Schleusen (Einsatzplanung)

Schleuse Haus 18 3 Sicherheitskräfte von 07:00 bis 19:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr 1 Sicherheitskraft von 19:00 bis 07:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr

Schleuse Haus 14 3 Sicherheitskräfte von 07:00 bis 19:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr 1 Sicherheitskraft von 19:00 bis 07:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr

Schleuse Haus 8 1 Sicherheitskraft von 07:00 bis 19:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr 1 Sicherheitskraft von 19:00 bis 07:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr

Schleuse Haus 2 2 Sicherheitskräfte von 07:00 bis 19:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr

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2 Sicherheitskräfte von 19:00 bis 07:00 Uhr täglich an 365 Tagen im Jahr

Derzeit verfügt die Einrichtung über 4 räumlich separate, aber miteinander vernetzte Schleusen.

Die Schleuse des Hauses 18 wird tagsüber von 07:00 bis 19:00 Uhr mit 3 Sicherheitskräften besetzt, nachts von 19:00 bis 07:00 Uhr mit 1 Sicherheitskraft. Diese Regelung gilt täglich.

Die Schleuse des Hauses 14 wird jeweils tagsüber von 07:00 bis 19:00 Uhr mit 3 Sicherheitskräften, nachts von 19:00 bis 07:00 Uhr mit 1 Sicherheitskraft besetzt. Diese Regelung gilt täglich.

Die Schleuse des Hauses 8 wird jeweils tagsüber von 07:00 bis 19:00 Uhr mit 1 Sicherheitskraft, nachts von 19:00 bis 07:00 Uhr mit 1 Sicherheitskraft besetzt. Diese Regelung gilt täglich.

Die Schleuse des Hauses 2 wird tagsüber von 07:00 bis 19:00 Uhr mit 2 Sicherheitskräften besetzt, nachts von 19:00 bis 07:00 Uhr mit 2 Sicherheitskräften. Diese Regelung gilt täglich.

Sonderbewachung und Zusatzdienste

Nach Bedarf sind auf Abruf Sonderbewachungen und Zusatzdienste zu erbringen. Hierfür ist gesondertes Personal einzusetzen und vorzuhalten. Die Besetzung der Schleusen darf durch diese Sonderbewachungen und Zusatzdienste nicht beeinträchtigt werden.

Die Sonderbewachungen und Zusatzdienste betreffen insbesondere sicherheitsrelevante Transporte und Vorführdienste. Das Klinikpersonal ist bei der Begleitung und Absicherung von Patienten außerhalb der gesicherten Einrichtung umfassend zu unterstützen. Die Sonderbewachung kann damit auch außerhalb der Einrichtung stattfinden.

Die Leistungen werden auf Abruf erbracht und die erforderlichen Personale unverzüglich, spätestens bin- nen 4 h zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf.

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  1. Anforderungen an das Personal

Bei den zu vergebenden Sicherheitsdienstleistungen handelt es sich um eine hochsensible Tätigkeit im Be- reich des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64 StGB). Zum Schutz der Allgemeinheit, des Klinikpersonals sowie der Patienten selbst ist eine lückenlose, eingespielte und direkt weisungsgebundene Sicherheitsarchitektur zwingend erforderlich. Die folgenden kritischen Kernaufgaben sind daher zwingend vom Bieter bzw. ggf. einer Bietergemeinschaft mit eigenem Personal selbst auszuführen. Eine Weitergabe dieser Aufgaben an Unterauftragnehmer (Subunternehmer) ist auch zur Gewährleistung einer unmittelbaren Kommunikati- onskette gerade in Krisensituationen ausgeschlossen: • Zentraler Schleusen-, Pforten- und Empfangsdienst: Die lückenlose Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs an den Außengrenzen der Einrichtung sowie die Schlüssel- und Medienverwal- tung. • Die operative Objekt- und Schichtleitung: Die personelle Führung, die Dienstplangestaltung sowie die Funktion als direkter, rund um die Uhr (24/7) erreichbarer Ansprechpartner für die Kliniklei- tung.

Die folgende Kernaufgabe ist durch den Bieter selbst oder durch einen Nachunternehmer auszuführen: • Sicherheitsrelevante Transporte und Vorführdienste: Unterstützung des Klinikpersonals bei der Begleitung und Absicherung von Patienten außerhalb der gesicherten Einrichtung.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das von ihm eingesetzte Personal eine den Anforderungen der Auf- gabenstellung entsprechende Qualifikation besitzt und die notwendigen ortsabhängigen Informationen / Anforderungen stets in der aktuellen Version kennt und anwendet.

Der Objektleiter verfügt mindestens über die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. In den Häusern 18, 14 und 2 ist die Tagschicht zusätzlich zum Objektleiter (Fachkraft für Schutz und Sicherheit) mit mindestens einer Servicekraft für Schutz und Sicherheit zu besetzen.

Die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen mindestens über folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften verfügen:

Fähigkeiten

  • Einleitung von Maßnahmen der Brandbekämpfung
  • sachgemäßer Einsatz von Handfeuerlöschern (eine Teilnahmebescheinigung über die Unterweisung im Umgang mit Handfeuerlöschern, der Nachweis einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder eine vergleichbare Qualifikation ist für jeden Mitarbeitenden der Schleusenbewachung vor erstma- ligem Einsatz unaufgefordert vorzulegen).
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Abfassen von allgemeinverständlichen, kurzen, schriftlichen Meldungen über besondere Vorkommnisse)
  • ausreichende Kenntnisse bezüglich von Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • fundierte Kenntnisse zum Datenschutz
  • PC-Kenntnisse

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Grundkenntnisse über Rechtsvorschriften aus dem BGB / StGB

  • Feststellung und Verfolgung von Verstößen (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung)

Persönliche Eignung

  • körperliche und geistige Beweglichkeit, das heißt voll einsatzfähig, keine nennenswerten Gebrechen, die zum Beispiel das Treppensteigen erschweren oder das Seh- und Hörvermögen beeinträchtigen
  • Zuverlässigkeit (ehrlich, vertrauenswürdig, gewissenhaft, sorgfältig, pünktlich)
  • ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung
  • gute kommunikative Fähigkeiten (zum Beispiel kurze schriftliche Meldungen über besondere Vorkommnisse allgemeinverständlich und leserlich verfassen, mündlich, verständlich eine Berichterstattung bzw. Informationsweitergabe leisten, technische Störungen gemäß den Vorgaben melden, Wachbuch führen)
  • freundliches und ausgeglichenes Wesen, gute Umgangsformen
  • Sensibilität
  • Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • psychische Belastbarkeit
  • Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • nicht Drogen- oder alkoholabhängig

Hinweis: Nachweise hierzu sind ggf. auf gesondertes Verlangen nach Vertragsschluss vorzulegen,

  1. Pflichten des Auftragnehmers

Für die Koordination der von ihm zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Bei Fragen, die mit der Ausführung der Leistungen zusammen hängen, hat er sich an die technische Ob- jektleitung des Auftraggebers zu wenden. Hinweis zur Dienstanweisung: Nach Zuschlagserteilung stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam eine objektbezogene Dienstanweisung ab. Diese konkretisiert die in den Vergabeunterlagen festgelegte Leistungserbringung, ohne den ausgeschriebenen Leistungsumfang zu verändern. Nach ihrer Freigabe ist die Dienstanweisung für den Auftragnehmer und das eingesetzte Personal verbindlich und bildet die Grundlage für die Durch- führung der Sicherungsdienstleistungen.

3.1 Ansprechpartner und Berichtswesen

  • Der Auftragnehmer benennt zwei Ansprechpersonen. Einen Einsatzleiter in der Zentrale des Auf- tragnehmers und einen Objektleiter vor Ort. Beide sind ständig erreichbar und können sofort an der Einsatzstelle erscheinen, um Weisungen des Auftraggebers unverzüglich an den Wachdienst weiter zu geben. Der Objektleiter befindet sich im Tagdienst ständig am Ort der Leistungserbringung. Die-

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ser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers die Ausführung der Leistun- gen stets im Einklang mit den Vertragsbedingungen vornehmen. Der Austausch der benannten An- sprechpersonen (Einsatzleiter und Objektleiter) im Auftragsfall ist nur durch gleich qualifiziertes Personal zugelassen.

  • Niederschrift aller Anweisungen des Auftraggebers an den Einsatzleiter bzw. Objektleiter zur Infor- mation / Umsetzung an den Wachdienst.
  • Führen von Wachbüchern.

3.2 Allgemeines

  • Einsatz von sozialversicherungspflichtigem Personal.
  • Einsatz von sicherheitsüberprüftem Personal.
  • Vorhalten ausreichender Reservekräfte für Ausfälle durch Krankheit u. ä.
  • Gewährleistung und laufende Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung des eingesetzten Per- sonals (u. a. Abforderung von Führungszeugnissen)
  • Die vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter sind dem Auftraggeber vor ihrem jeweiligen Ar- beitsantritt zu melden.
  • Neue Mitarbeiter sind den Sicherheitskoordinatoren rechtzeitig persönlich vorzustellen. Der Auftragnehmer hat in unregelmäßigen Abständen Dienstkontrollen durchzuführen und neu einzusetzendes Personal rechtzeitig und auf eigene Kosten in die Aufgaben an Ort und Stelle einzu weisen. Dazu gehören: ➢ detaillierte Kenntnisse des Geländes, der Gebäude und der Organisation des Krankenhauses ➢ Personen- und Mitarbeiterkenntnisse ➢ Umgang und Handhabung der fernmelde- und sicherheitstechnischen Einrichtungen.
  • Personal, das sich als nicht geeignet erweist, muss unverzüglich abgelöst werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Auftraggeber den sofortigen Austausch verlangen.
  • Der Auftragnehmer hat fortlaufend eine Liste inkl. Sicherheits-ID über die von ihm eingesetzten Mit- arbeiter zu führen. Bei Veränderungen ist den Sicherheitskoordinatoren eine aktualisierte Liste zu übergeben.
  • Das Personal hat ständig vom Auftragnehmer bereit gestellte einheitliche Dienstkleidung zu tragen. Kopfbedeckungen jeglicher Art sind in den Gebäuden untersagt. Auf ein gepflegtes Äußeres ist un- bedingt zu achten.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke jeder Art sowie der Konsum sonstiger Drogen (inkl. Cannabis) sind während der Dienstzeit strikt verboten.
  • Wachleute, die vor Dienstbeginn alkoholische Getränke und/oder Drogen (inkl. Cannabis) zu sich genommen haben, haben sicher zu stellen, dass sie bei Dienstbeginn absolut nüchtern und rauschfrei sind.
  • Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass er im Fall, dass einer seiner Mitarbeiter den Dienst nicht aufnimmt, umgehend informiert ist und für Ersatz sorgt.
  • Bei Schichtdiensten ist sicher zu stellen, dass eine Übergabe an die nächste Schicht stattfinden kann. Bei Ausfall oder Verspätung des Übernehmenden hat der Auftragnehmer die durchgängige Beset- zung sicherzustellen.

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  • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter Objekte und Räume nur in Ausübung ihrer vertraglich vereinbarten Tätigkeiten betreten.
  • Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Verwendung, Verbleib u. ä. der übergebenen Schlüssel verantwortlich.
  • Religionsausübung: Der Auftragnehmer muss prüfen, ob durch Vertretungen durch Kollegen die Religionsausübung ermöglicht werden kann, ohne den Betrieb des Auftraggebers zu gefährden. Eine unzumutbare Härte für den Betrieb des Auftraggebers darf dabei nicht entstehen. Ein Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Ablösung stellt eine Pflichtverletzung dar.
  • Wenn von Seiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers eine persönliche Bezie- hung jeglicher Art zu einem Patienten oder einer Patientin besteht, so hat der Mitarbeiter / Mitarbei- terin oder der Auftragnehmer diesen Umstand dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber entscheidet über die gebotenen Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkollisio- nen.
  • Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Mitarbeitern des Auftragnehmers Weisun- gen zu erteilen. Ausgenommen hiervon sind Anweisungen durch die Technische Objektleitung bzw. den Beauftragten des Krankenhauses.

3.3 Nachweisführung der Befähigungen

  • Ausbildungsnachweis zur Sicherheitsaufgabe gem. § 34a GewO
  1. Pflichten des Auftraggebers
  • Einweisung des Beauftragten des Auftragnehmers
  • Benennung eines Ansprechpartners
  • Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer innerhalb des für die Ausführung der Leistungen festgelegten Zeitraums ein Zutrittsrecht zu den Objekten und Räumen innerhalb des Leistungsspekt- rums.
  • Zur Bewachung erforderliche Schlüssel werden rechtzeitig gestellt. Über die Übergabe ist ein Proto- koll zu fertigen.
  • Hinweis: Gelegenheit zum Abstellen des privaten Kfz auf dem Krankenhausgelände sowie anderen Örtlichkeiten im Rahmen der Sonderbewachung kann den Mitarbeitern des Auftragnehmers nicht gegeben werden bzw. nur gegen Gebühr.
  1. Ort der Leistung

Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll Langenhorner Chaussee 560 22419 Hamburg

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  1. Datenschutz

Der Auftragnehmer hat die Leistungen nach diesem Vertrag in eigener Verantwortung unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Datenschutzvorschriften auszuführen.

Unterlagen (Schriftstücke, Akten, Hefte, Karteikarten, PC usw.), die sich in den Diensträumen befinden, unterliegen allgemeinen und besonderen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Datenschutzgeset- zes, des Hamburger Datenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches. In diese Unterlagen darf kein Ein- blick genommen werden. Schränke, Schubladen u. a. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über zufällig bekannt gewordene personenbezogene Daten aus dienstlichen Vorgängen ist Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet fort und ist vom Auf- tragnehmer auch mit dem eingesetzten Personal zu vereinbaren.

Der Auftragnehmer darf Arbeitskräfte, die gegen diese Pflichten verstoßen, nicht mehr in Objekten der Asklepios Kliniken GmbH einsetzen.

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