| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
| 2026-034 | ||
| Baumaßnahme | ||
| Sicherheitstechnische Betreuung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis | ||
| Leistung | ||
| Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz mit allen typischen Aufgaben und Berufsgruppen. Die Personalstärke liegt bei ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Neben den drei in der Ludwigstraße liegenden Gebäuden, u. A. das Hauptgebäude, (mit ca. 250 Mitarbeitern) sind ca. 23 Außenstellen im Kreis vorhanden (darunter 15 weiterführende Schulen, die Kreismusikschule inkl. Bauamt, das Sozialamt, das Kreismedienzentrum und 5 Gebäude im Mietverhältnis). Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) soll ab dem 01.01.2027 neu vergeben werden. Die Vertragsdauer ist zunächst befristet auf 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate (bis auf maximal 4 Jahre). Der Leistungsumfang ist in einer Leistungsbeschreibung umfassend dargelegt. Die dort genannten Mindestanforderungen sind zu erfüllen. |
| Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens |
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
| OZ/Leistungsbereich | Beschreibung der (Teil)Leistungen |
(Ort, Datum, Unterschrift)
| [ ] | Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.[1] |
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
- Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. ↑