VVB 631 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - UVgO 07-2019.pdf

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:32 (Europe/Berlin)

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631 (UVgO -Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

Vergabestelle Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Datum der Versendung 08.09.2026 Ludwigstraße 3 - 5 Vergabeart Öffentliche Ausschreibung 55469 Simmern Beschränkte Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe

Verhandlungsvergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Internationale NATO-Ausschreibung

Ablauf der Angebotsfrist Datum 29.09.2026 Uhrzeit 09:00

Bindefrist endet am 20.11.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß UVgO)

Bezeichnung der Leistung Maßnahmennummer Maßnahme Sicherheitstechnische Betreuung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Vergabenummer Leistung 2026-034 Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz mit allen typischen Aufgaben und Berufsgruppen.

Die Personalstärke liegt bei ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Neben den drei in der Ludwigstraße liegenden Gebäuden, u. A. das Hauptgebäude, (mit ca. 250 Mitarbeitern) sind ca. 23 Außenstellen im Kreis vorhanden (darunter 15 weiterführende Schulen, die Kreismusikschule inkl. Bauamt, das Sozialamt, das Kreismedienzentrum und 5 Gebäude im Mietverhältnis).

Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) soll ab dem 01.01.2027 neu vergeben werden.

Die Vertragsdauer ist zunächst befristet auf 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate (bis auf maximal 4 Jahre).

Der Leistungsumfang ist in einer Leistungsbeschreibung umfassend dargelegt. Die dort genannten Mindestanforderungen sind zu erfüllen. Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind Bieterfragen Stand 08.09.2026.pdf CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.pdf B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Bewerbungsbedingungen (1).pdf Leistungsbeschreibung neu (1).pdf Preisblatt (1).xlsx VVB 244 - Datenverarbeitung 12-2017.docx

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C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind Bewerbungsbedingungen.pdf Eigenerklärung Russland Sanktionen.docx Erklärung Arbeitnehmer Entsendegesetz.docx Erklärung Gewährleistung Tariftreue und Mindestentgelt.docx Leistungsbeschreibung neu.pdf Preisblatt.xlsx VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.pdf D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docx

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung E-Rechnung möglich: Mail-Adresse: rheinhunsrueck@poststelle.rlp.de Leitweg-ID: 071400000000-001-55

Rhein-Hunsrück-Kreis Vertreten durch den Landrat Volker Boch Fachbereich 13 Herrn Braun Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern zu vergeben.

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform VMPConnector: https://www.dtvp.de/Center

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Bedingung an die Auftragsausführung • Durchführungskonzept (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat ein aussagekräftiges Durchführungskonzept vorzulegen. • Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass bei dem Unternehmen keiner der unter § 124 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 GWB genanten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. • Gewerbezentralregisterauszug (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung zur Überprüfung der Eignung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO beim Bundesamt für Justiz beantragen. Bei natürlichen Personen wird daher um Mitteilung des Nachnamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes gebeten. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen (z.B. OHG, KG, AG, GmbH, ...) wird um Mitteilung des zuständigen Amtsgerichtes sowie der Eintragungsnummer gebeten. • Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung entweder nach § 4 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei öffentlichen Aufträgen,

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die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden oder nach § 4 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen anderen öffentlichen Auftragsvergaben, dass alle Bestimmungen des LTTG zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden. (Alternativ z.B. durch Vorlage und Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung 1 oder 3). • Insolvenzverfahren (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sowie, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124). • Zahlung von Steuern und Abgaben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124). • Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Person deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Absatz 1 GWB (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen vorliegt. Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage von 3 Referenzen, die sich auf Leistungen der letzten 5 Jahre beziehen, inhaltlich vergleichbar sind und aus der öffentlichen Hand stammen.

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen keine

3.3 - frei -

4 Losweise Vergabe nein

ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann

Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.

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5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

7 Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform.

elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.

elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

schriftlich.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf

Stelle:

8 Nachprüfungsstelle

9 Weitere Angaben Sonstiges Bitte laden Sie alle Dateien/Angebotsunterlagen in einer Datei hoch.

Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis. Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.

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Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.

Vertragsstrafe LTTG: Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss. Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

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