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Leistungsbeschreibung
Beschaffungsamt des BMI Sicherheitsschränke zur LB-Nr.: 0386/24 Brühler Straße 3
Aufbewahrung von Geräten mit
Ausgabe-Nr.: 15 53119 Bonn
Lithium-Ionen-Akkus
Ausgabedatum: 10.09.2026
Referat: B 20
Inhalt
1 Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes ................................................................ 2
2 Technische Vorschriften / Richtlinien / Mitgeltende Normen ......................................... 2
3 Fachliche und funktionale Anforderungen ....................................................................... 2
3.1 Allgemeine Anforderungen (beide Lose) .................................................................. 2
3.2 Los 1 – THW ............................................................................................................. 4
3.3 Los 2 – Bundespolizei ............................................................................................... 5
4 Logistische Anforderungen (beide Lose) ......................................................................... 6
4.1 Anlieferung und Aufstellung ..................................................................................... 6
4.2 Einweisung ................................................................................................................ 6
4.3 Dokumentation .......................................................................................................... 6
4.4 Gewährleistung und Instandhaltung .......................................................................... 7
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B20.10-0386/24/VV:1 Lagerung und Aufbewahrung von Lithium-Ionen-Akkus
1 Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes
In der Bundesverwaltung werden entsprechend der zunehmenden Anwendung von elektroni-
schen Geräten mit Lithium-Ionen-Speichertechnologie, z.B. Mobiltelefone, auch zunehmend
Aufbewahrungs- und Lagermöglichkeiten für die Geräte inklusive der dort verwendeten Li-
thium-Ionen-Akkus und Lithium-Polymer-Akkus beschafft.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung dient der Beschreibung der Anforderungen der Bun-
desanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und der Bundespolizei (BPol) an Sicherheits-
schränke zur fachgerechten Aufbewahrung der o. g. Gerätschaften. Neben der Aufbewahrung
von Geräten mit Akkus muss auch ein Wiederaufladen der Geräte möglich sein. Bei Los 2
muss ergänzend ein aktiver Zugriff auf Mobiltelefone möglich sein.
2 Technische Vorschriften / Richtlinien / Mitgeltende Normen
Die Gefahrstoffbehältnisse müssen allen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen und
auch relevanten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen entsprechen, die
zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bestehen.
Für die Bauausführung und den Lieferumfang gelten in Ermangelung besonderer Bestimmun-
gen der TRGS 510 insbesondere die Bestimmungen der DIN EN 14470-1 (Typ 90) sowie die
Hinweise zur Schadenverhütung der VdS 3103, sowie weitere relevante ISO-, EN- und DIN-
Normen oder gleichwertige Regelungen entsprechend § 31 Abs. 2 VgV.
3 Fachliche und funktionale Anforderungen
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen stellen bis auf 3 explizit gekennzeichnete An-
forderungen (Anzahl der Fachböden, Anzahl der Steckdosenleisten je Fachboden, Art der
Stromversorgung) allesamt Mindestanforderungen dar, die allesamt zwingend erfüllt werden
müssen.
3.1 Allgemeine Anforderungen (beide Lose)
Verwendungszweck
Lagerung und Aufladung von Kleingeräten (Mobiltelefone u.a.) mit Li-Io-Akkus.
Abmessungen
Außenmaße: mindestens maximal Höhe: 2.000 mm 2.300 mm Breite: 1.190 mm 1.210 mm Seite 2 von 8
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Tiefe: 595 mm 625 mm
Innenmaße: mindestens Höhe: 1.640 mm Breite: 1.050 mm Tiefe: 520 500 mm Die Höhenangaben außen verstehen sich inklusive der Einrichtungen für die Entlüftung (aktiv
oder passiv).
Konstruktion
- Gesamtkonstruktion nach DIN EN 14470-1 mit Feuerwiderstandsklasse Typ 90 und beidseitiger Schutzwirkung,
- Stabile Stahlkonstruktion, kippsicher,
- Nivellierfüße zum Ausgleich von Bodenunebenheiten,
- Mit einem Hubwagen unterfahrbarer Transportsockel für einen schnellen Abtransport des Schrankes im Gefahrfall,
- Sockelblende aus chemisch resistent beschichtetem oder korrosionsbeständigem Stahl,
- Pulverbeschichtung außen, vorzugsweise in blauer Farbe,
- Zu- und Abluftvorrichtungen für die Abfuhr von Wärmelasten,
- Doppelflügelige Tür (siehe auch Abschnitt Türen).
Kapazität, Beladung und Lagerung
- Mind. 4 Lagerbereiche, z.B. in Form von demontierbaren Fachböden, (Mindestanforderung 4 Böden, 5 Böden = 1 Zusatzpunkt, 6 Böden = 2 Zusatzpunkte)
- Es wird eine Mindesthöhe von 30 cm pro Lagerebene gefordert. Die Lagerböden müs- sen hinsichtlich der vertikalen Anordnung und dementsprechend der Höheneinstellung neu justiert werden können.
- Jeder Fachboden muss mindestens eine Steckdosenleiste zu je 8 Steckdosen für Schutzkontaktstecker (230 V) aufweisen, (Mindestanforderung 8 Steckdosen, 10 Steckdosen = 1 ZP, 12 Steckdosen = 2 ZP)
- Ein Kabelschacht innerhalb der Schränke muss bündig an der hinteren Wand oder al- ternativ an der rechten oder linken Schrankinnenwandseite verlegt sein,
- Es wird die Bildung von mehreren Brandabschnitten innerhalb des Schrankes ODER, im Falle eines einzigen Brandabschnitts, alternativ das Vorhandensein eines integrier- ten Brandunterdrückungssystems gefordert,
- Jeder Brandabschnitt muss über einen eigenen Temperatursensor und ein eigenes Sig- nalkabel verfügen,
- Ein Rauchmelder muss vorhanden sein,
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- Eine fFlüssigkeitsdichte Bodenwanne muss vorhanden sein.
Türen
- Ausführung als doppelflügelige Tür,
- Abschließbar über Profilzylinderschloss (inkl. 2 Schlüssel), mit Anzeige des Schließ- zustands,
- Schließautomatik mit Zeitintervall,
- Versiegelung der Türfugen durch selbständig aufschäumende Brandschutzdichtung,
- Dämpfende Türschließer,
- Einhandbedienung zum gleichzeitigen Öffnen der Türen mit einer Hand.
Externe Anschlüsse
- Externe Stromversorgung mit: 220/230 V, 50 Hz oder 400 V (Mindestanforderung: Stromversorgung gewährleistet, 400 V / dreiphasig = 0 Zusatz- punkte, 220/230 V = 3 Zusatzpunkte)
- Steckfertiger Anschluss,
- Vorrüstung für Alarmanschluss an Gebäude-Leittechnik, potentialfreier Kontakt
- Vorrichtung für Entlüftung.
Nachweise und Zertifikate
- CE-Konformitätsbescheinigung
3.2 Los 1 – THW
Kapazität, Beladung und Lagerung
(Ergänzung zum entsprechenden Abschnitt bei „Allgemeine Anforderungen (beide Lose)“)
- In den Ladeschränken muss eine Temperatursensorik vorhanden sein. Diese Sensorik muss mindestens folgende funktionale Anforderungen gewährleisten: o Auslösen einer ggf. gestuften internen Vorgehensweise zur Eindämmung eines auffälligen oder kritischen Geschehnisses: Abschaltung der Aufladungsfunktionalität o Auslösung von Warnsignalen am Schrank im Gefahr- oder Brandfall (optisch und akustisch) (Rauchmelder) o Eindämmung der externen Auswirkungen im Stör- oder Schadensfall (Ab- schaltung der Entlüftung bei Überschreiten eines kritischen Wertes) o Auslösung von externem Warnsignal zur Weiterleitung an Brandmeldeanlage im Brandfall
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3.23.3 Los 2 – Bundespolizei
Verwendungszweck
Wie oben, zusätzlich mit ergänzendem Datenzugriff auf die Geräte
Abmessungen – wie Los 1
Konstruktion – wie Los 1
Kapazität, Beladung und Lagerung
(Ergänzung zum entsprechenden Abschnitt bei „Allgemeine Anforderungen (beide Lose)“)
- In den Ladeschränken muss eine mehrstufige Temperatursensorik vorhanden sein. Diese Sensorik muss mindestens folgende funktionale Anforderungen gewährleisten: o Auslösen einer gestuften internen Vorgehensweise zur Eindämmung eines auf- fälligen oder kritischen Geschehnisses: Vergrößerung der internen Luftumwälzung und Entlüftung zur Verbes- serung der Wärmeabfuhr Abschaltung der Aufladungsfunktionalität o Auslösung von Warnsignalen am Schrank im Gefahr- oder Brandfall (optisch und akustisch) (Rauchmelder) o Eindämmung der externen Auswirkungen im Stör- oder Schadensfall (Ab- schaltung der Entlüftung bei Überschreiten eines kritischen Wertes) o Auslösung von externem Warnsignal zur Weiterleitung an Brandmeldeanlage im Brandfall
Türen – wie Los 1
Externe Anschlüsse – zusätzlich zu Los 1
- Zuführung eines Datenkabels (CAT VII) von außen nach innen. Das Kabel muss eine Mindestlänge von 5 2 m innerhalb und 2 5 m außerhalb des Schrankes aufweisen und einen Anschluss RJ45 im Schrank aufweisen.
- Die Datenverkabelung muss das Arbeiten mit den aufzuladenden Geräten im Lager- modus ermöglichen. Zum Beispiel könnten ggf. Updates auf diese Weise durchgeführt werden.
- Es sollen alle Aufladepunkte per Datenkabel erreichbar sein. Ob hierzu ein zentraler Switch oder ggf. auch mehrere Switche benötigt werden, hängt ggf. von der Konstruk- tion der Schränke ab und muss deshalb vom Hersteller der Schränke entschieden wer- den.
- Hinweis: Die Montage des oder der Switche und auch die Verbindungen von Switch zu den einzelnen Aufladepunkten werden von der BPol eigenständig durchgeführt.
- Vorrichtung für Entlüftung (fallweise bei Abrufen aus dem variablen Bestellanteil)
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Nachweise und Zertifikate – wie Los 1
4 Logistische Anforderungen (beide Lose)
4.1 Anlieferung und Aufstellung
Die Geräteeinheiten müssen durch die Auftragnehmerin angeliefert, aufgestellt und in einen
betriebsbereiten Zustand überführt werden.
Das Ergebnis der vorläufigen Inbetriebnahme ist ggf. zu dokumentieren und von den lokalen
Ansprechpartnern der Auftraggeberin bzw. deren Vertretern gegenzuzeichnen (Abnahme).
Die Dokumente sind bei der Rechnungsstellung mit einzureichen.
Die Verpackungsmaterialien sind von der jeweiligen Auftragnehmerin auf deren Kosten zu
entsorgen.
Los 1: Die Auslieferung der Festbestellmenge in Höhe von 12 Schränken erfolgt an die 5 Lo-
gistikstandorte des THW. Es sind dies
- 89081 Ulm mit 2 Schränken,
- 63820 Elsenfeld mit 2 Schränken,
- 99428 Grammetal mit 2 Schränken,
- 26129 Oldenburg mit 2 Schränken und
- 40721 Hilden mit 4 Schränken.
Los 2: Die Auslieferung von Festbestellmenge und variabler Bestellmenge erfolgt an diverse
Lieferorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestellungen bzw. Abrufe bei Los 1 und Los 2 erfolgen allesamt über das Kaufhaus des
Bundes.
4.2 Einweisung
Vor Ort ist das Bedienpersonal (ca. 4 Personen) je Standort in die Handhabung des Geräts
einzuweisen. Hierfür ist ein Aufwand von ca. 2 Std. einzukalkulieren. Der Termin für die Ein-
weisung ist mit der Anlieferung bilateral zu vereinbaren.
4.3 Dokumentation
Bei der Auslieferung der einzelnen Leistungen muss eine Dokumentation bestehend aus
Bedienungsanleitung, Pflege- und Wartungsanleitung,
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in Papierform übergeben werden. Alle Dokumentationsbestandteile müssen in deutscher Spra-
che verfasst sein.
Ergänzend müssen von dem Auftragnehmer zur behördeninternen Bewertung und Einstufung
der Gefährdung von Ausstattungen folgende Dokumente mit bereitgestellt werden:
Übersicht Gefahrstoffe Werden während einer Auslieferung andere Gefahrstoffe als in der zur Angebots- abgabe eingereichten Übersicht verwendet, hat der Auftragnehmer unverzüglich eine aktualisierte Übersicht inkl. der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen. Gefahrstoffe sind nach der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert. Gefährdungsbeurteilung Der Auftragnehmer unterstützt die nutzenden Behörden (THW bzw. BPol) im Rahmen der Auslieferung bei der Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurtei- lung. Werden während einer Auslieferung Änderungen am Produkt vorgenommen, welche sich auf die bisherige Gefährdungsbeurteilung auswirken, hat der Auftrag- nehmer unverzüglich aktualisierte produktbezogene Informationen zur Verfügung zu stellen.
Bei Vertragsschluss stellt die Auftragnehmerin ergänzend der Auftraggeberin einen vollstän-
digen Satz der oben geforderten Dokumentation in elektronischer Form bereit. Die Auftrag-
nehmerin räumt der Auftraggeberin das Recht für eine Vervielfältigung und Nutzung inner-
halb der nutzenden Behörde für alle relevanten betrieblichen Aspekte ein.
4.4 Gewährleistung und Instandhaltung
Die Gewährleistungszeit beträgt entsprechend dem Angebotsformular 24 Monate.
Es wird für alle Systeme ergänzend eine Wartungskomponente gefordert, in der der Umfang
der Wartungen im Sinne einer Instandhaltung während und nach Ablauf des Gewährleistungs-
zeitraums festgelegt werden. Die Anforderungen an die Wartung sind im Detail wie folgt:
Durchführung 1 x jährlich am Gerätestandort, nach Terminabsprache, Keine gesonderte Verrechnung von Arbeits- und Fahrzeiten, Sichtkontrolle aller beweglichen Teile (Ventilatoren, Scharniere, etc.), Überprüfung der technischen/elektronischen Einrichtungen, Bei Bedarf Austausch von weiteren Teilen (Verschleißteile wie z.B. Dichtungen, etc.) und anderen Reparaturen, Entsorgung der verbrauchten und ausgetauschten Teile, Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse. Seite 7 von 8
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Weitere Details zu den Themen Wartung und Instandsetzung sind dem separaten Vertrag zu
entnehmen.
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