5.1.7 Anhang 7 zum Vertrag (Vertragslaufzeiten)_10.3.pdf

Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:12 (Europe/Berlin)

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Sicherheitsdienstleistungen - Staffel 10.3

Vertragslaufzeiten und Kapazitäten

LosBezirksregierungEinrichtungAdresseRegelbelegungStandby-PlätzeGesamtkapazitätVertragsbeginn / LeistungsaufnahmeLaufzeitende des GrundvertragsVerlängerungs- optionenVerlängerung max. bis zum
1MünsterZUE Gladbeck VöinghofHornstraße 25 45964 Gladbeck150015001.02.202731.12.2027max. zwei Mal um insgesamt 2 Jahre31.12.2029
ZUE Gladbeck FestplatzBergmannstraße 2 45968 Gladbeck155015501.02.202731.12.2027voraussichtlich max. zwei Mal um insgesamt 2 Jahrevoraussichtlich 31.12.2029
2KölnZUE LohmarSüße Wiese 53797 Lohmar360036001.02.202731.01.2028max. drei Mal um insgesamt 3 Jahre31.01.2031

Hinweis zur ZUE Gladbeck Die Standorte ZUE Gladbeck Vöinghof und ZUE Gladbeck Festplatz werden im Rahmen der Staffel 10.3 als ein gemeinsames Los ausgeschrieben. Die Grundlaufzeit des Vertrags für beide Einrichtungen beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.12.2027.

Für den Standort ZUE Gladbeck Vöinghof besteht nach Ablauf der Grundlaufzeit eine Verlängerungsoption von zweimal bis zu jeweils einem Jahr. Der Vertrag kann somit längstens bis einschließlich 31.12.2029 verlängert werden.

Für den Standort ZUE Gladbeck Festplatz besteht nach Ablauf der Grundlaufzeit eine Verlängerungsoption von zweimal bis zu jeweils einem Jahr. Der Vertrag kann somit längstens bis einschließlich 31.12.2029 verlängert werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahren kann jedoch nicht abgesehen werden, ob diese Verlängerungsoption genutzt werden kann. Sofern für den Standort ZUE Gladbeck Festplatz keine Verlängerungsoption genutzt werden kann, endet die Leistungserbringung für diesen Standort mit Ablauf des 31.12.2027. Der Standort scheidet zu diesem Zeitpunkt ersatzlos aus dem Vertragsverhältnis aus. Einer gesonderten Kündigung oder sonstigen Beendigungserklärung bedarf es hierfür nicht. Die Bezirksregierung Münster teilt dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende der Grundlaufzeit eine finale Entscheidung mit.

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