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Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:12 (Europe/Berlin)

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Bezirksregierung Arnsberg

Vergabe Sicherheitsdienstleistungen in Zentralen Unterbringungsein-

richtungen (ZUE) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flücht-

linge – Staffel 10.3

Bewerbungsbedingungen – Zusammenstellung von Informationen und Regelungen Vergabe-Nummer: 26-033

Inhalt:

1 Einführung .................................................................................................................... 3 1.1 KURZBESCHREIBUNG DER AUFGABE................................................................................ 3 1.2 ZIELE DES VERFAHRENSLEITFADEN .................................................................................. 3

2 Das Vergabeverfahren..................................................................................................... 3 2.1 AUFTRAGGEBER UND VERGABESTELLE ............................................................................ 3 2.2 GEGENSTAND DES VERFAHRENS ..................................................................................... 3 2.3 GRUNDLAGE DES VERFAHRENS ....................................................................................... 4 2.4 EINBINDUNG VON NACHUNTERNEHMEN ........................................................................ 4 2.5 KOMMUNIKATION UND RÜCKFRAGEN ............................................................................ 5 2.6 TERMINE UND FRISTEN ................................................................................................... 5 2.7 LOSVERGABE UND LOSLIMITIERUNG ............................................................................... 6 2.8 OBJEKTBESICHTIGUNG .................................................................................................... 6 2.8.1 Termine und Anmeldung .................................................................................... 6 2.8.2 Ablauf der Objektbesichtigung ............................................................................ 8 2.9 KOSTENERSTATTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG ................................................................. 8 2.10 VERFAHRENSÄNDERUNGEN ............................................................................................ 8 2.11 SPRACHE ......................................................................................................................... 8

3 Das Angebot ................................................................................................................... 9 3.1 FRIST / ORT FÜR ANGEBOTE ............................................................................................ 9 3.2 STRUKTUR UND FORM DER ANGEBOTE ........................................................................... 9 3.3 EIGENTUM / URHEBERRECHT / RÜCKGABE...................................................................... 9 3.4 KENNZEICHNUNG VON GEHEIMNISSEN ......................................................................... 10

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3.5 WEITERE FORMALE ANFORDERUNGEN AN DIE ANGEBOTE / AUSSCHLUSSGRÜNDE ....... 10 3.5.1 Verspäteter Eingang ......................................................................................... 10 3.5.2 Unzureichende Form des Angebotes ................................................................. 10 3.5.3 Unvollständige Angebote und Nachforderung................................................... 11 3.5.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle ...................... 11 3.5.5 Sonstige Ausschlussgründe ............................................................................... 11

4 Vorzulegende Unterlagen und Mindestanforderungen .................................................. 12 4.1 VORZULEGENDE UNTERLAGEN ...................................................................................... 12

5 Eignungsprüfung ........................................................................................................... 12

6 Angebotswertung ......................................................................................................... 12

7 Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen ........................................................... 13

8 Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB................................................................... 13

9 Unklarheiten und Rechtschutz ...................................................................................... 13 9.1 UNKLARHEITEN ............................................................................................................. 13 9.2 RÜGEFRISTEN ................................................................................................................ 14 9.3 ZUSTÄNDIGE STELLE FÜR NACHPRÜFUNGSVERFAHREN ................................................ 14

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1 Einführung

1.1 Kurzbeschreibung der Aufgabe

Das Land Nordrhein-Westfalen bekennt sich zu seiner rechtlichen und humanitären Ver- pflichtung und Verantwortung, Asylsuchende nach dem Asylverfahrensgesetz unterzu- bringen und zu versorgen. Deren Unterbringung, Versorgung und Betreuung wird hierbei vom Grundsatz eines menschenwürdigen und respektvollen Umgangs getragen.

Die Sicherheit der jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen, deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen soll durch den Einsatz externer Beschäf- tigten eines Sicherheitsdienstleisters gewährleistet werden.

1.2 Ziele des Verfahrensleitfaden

Dieser Verfahrensleitfaden soll alle Interessenten in die Lage versetzen, ein wertungsfä- higes und an den Bedürfnissen des Auftraggebers ausgerichtetes Angebot einzureichen.

2 Das Vergabeverfahren

2.1 Auftraggeber und Vergabestelle

Auftraggeber des Verfahrens ist

Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die für die jeweilige Aufnahmeeinrichtung zuständige Bezirks- regierung

Vergabestelle für das Verfahren ist

Bezirksregierung Arnsberg Zentrale Vergabestelle Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Deutschland

2.2 Gegenstand des Verfahrens

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im Zusam- menhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

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2.3 Grundlage des Verfahrens

Der Auftraggeber verfährt nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentli- cher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), ohne dass diese Regeln Vertragsbestandteil werden. Die Bestimmungen können im Internetportal www.vergabe.nrw.de eingesehen werden.

Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprü- fung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die am Ende dieses Verfahrensleitfadens genannte Vergabekammer wenden.

Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines offenen Verfahrens aus. Es gibt bei diesem Verfahren keine Verhandlungsgespräche, in denen über die einge- reichten Angebote verhandelt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die eingereichten Angebote nicht mehr überarbeitet werden können, sodass etwaige Zweifelsfragen sowohl zum Inhalt der ausgeschriebenen Leistung als auch zur Erstellung und Kalkulation des An- gebots möglichst frühzeitig und vor Abgabe des Angebots gestellt werden sollen.

2.4 Einbindung von Nachunternehmen

Der geplante Einsatz von Nachunternehmen – zu welcher Leistungsart und für welchen Zeitraum auch immer – ist sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Art nach im An- gebot mitzuteilen.

Andere Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bieterge- meinschaft nicht beruft, müssen mit dem Angebot noch nicht benannt werden. Es genügt, mit dem Angebot den Umfang und die Art des Nachunternehmereinsatzes anzugeben.

Bei dem geplanten Einsatz von Nachunternehmen ist außerdem mit dem Angebot ein Or- ganigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche das / die Nachun- ternehmen zuständig sein soll(en).

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers den Namen und die Anschrift des Nachunternehmens innerhalb einer Frist von 4 Kalendertagen zu benennen sowie für diesen die für die Eig- nung relevanten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Dies umfasst mindestens die Unternehmensdarstellung, die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, ein gültiges Zertifikat über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) sowie die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungs- gewerbes im Sinne des § 34a Gewerbeordnung (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen vorzulegen). Der Auftraggeber be- hält sich vor, weitere Unterlagen zur Eignung von dem Nachunternehmen anzufordern.

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2.5 Kommunikation und Rückfragen

Der Auftraggeber stellt die Unterlagen im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz NRW in elektronischer Form den Beteiligten zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.

Der Auftraggeber nutzt für diese Vergabe eine Vergabeplattform (Vergabemarktplatz des Landes NRW). Fragen zu diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind ausschließ- lich über die genutzte Vergabeplattform zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Interessenten sind gehalten, Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die dem Auf- traggeber nicht bis zu dem unter Ziffer 2.6 genannten Termin vorliegen, können im Hin- blick auf die Gleichbehandlung aller Bieter grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Frist beantwortet werden.

Die Fragen werden möglichst zeitnah durch die Auftraggeber beantwortet und die Ant- worten allen Interessenten in anonymisierter Form zeitgleich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Es wird darum gebeten, die Fragen so zu formulieren, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass der Auftraggeber diese zwecks Anonymisierung umformulie- ren muss.

Alle Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber über die Vergabeplattform mit den Interessenten kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Interessen- ten gelten als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden (siehe hierzu die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabeplattform). Interessenten sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig den Projektraum auf Mitteilungen des Auftraggebers zu kontrollieren, insbesondere wegen Beantwortung etwaiger Bieterfragen 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.

Eine Registrierung ist für die Angebotsabgabe erforderlich.

Angaben, welche den Verfahrensleitfaden ergänzen oder berichtigen, gelten ab dem Zeit- punkt der Bekanntgabe als verbindliche Bestandteile des Verfahrensleitfadens.

2.6 Termine und Fristen

Die nachfolgend genannten Termine geben den derzeitigen Planungsstand wieder und können vom Auftraggeber jederzeit unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen

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Grundsätze einseitig an die jeweiligen Umstände angepasst werden. Die teilnehmenden Unternehmen werden im Laufe des Verfahrens umgehend über etwaige Änderungen in- formiert.

• Anmeldeschluss für Ortsbesichtigungen: 04.09.2026
• Zeitraum für Ortsbesichtigungen: 08.09. bis 10.09.2026
• Frist für Rückfragen (s. o.): 28.09.2026
Frist für Antworten:05.10.2026
• Angebotsfrist: 12.10.2026, 10:00 Uhr
• Bindefrist: 04.01.2027

2.7 Losvergabe und Loslimitierung

Die Gesamtleistung ist in Teillose aufgeteilt. Jedes Teillos bezieht sich auf eine Unterbrin- gungseinrichtung (Objektlos). Der Umfang der bei dem jeweiligen Los zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Das Angebot kann sich auf ein Ob- jektlos oder mehrere Objektlose erstrecken.

Es ist eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung vorgesehen (siehe dazu die Ausführungen in der Anlage 1.4). Die Begrenzung liegt in diesem Verfahren bei einem Ob- jektlos. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen zwar für jedes Objektlos ein Angebot abge- ben kann. Es erhält aber maximal bei der genannten Anzahl an Aufträgen den Zuschlag.

2.8 Objektbesichtigung

Für eine einwandfreie Angebotskalkulation kann es erforderlich sein, dass sich die Bieter über die Einrichtung, die Arbeitsbedingungen und die sonstigen beeinflussenden Um- stände vorab informieren müssen. Zu diesem Zweck werden für jede Einrichtung Besich- tigungstermine durchgeführt.

Vom 08. September bis zum 10. September 2026 sind Ortstermine für die einzelnen Ein- richtungen vorgesehen (Dauer bis 1 Stunde). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Termine anzusetzen.

Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene Vertraulichkeitsvereinbarung (Doku- ment 6.3) ist unterschrieben vorab über das Kommunikationstool des Vergabemarktplat- zes vorzulegen, spätestens jedoch zum Ortstermin mitzubringen und dem jeweiligen Ver- treter des Auftraggebers auszuhändigen.

2.8.1 Termine und Anmeldung

Es sind die folgenden Termine für die einzelnen Einrichtungen vorgesehen:

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Los 108. September 202608:30 – 09:30 Uhr
ZUE Gladbeck
Vöinghof09. September 202608:30 – 09:30 Uhr
Hornstraße 25
10. September 202608:30 – 09:30 Uhr
45964 Gladbeck
Los 108. September 202610:30 – 11:30 Uhr
ZUE Gladbeck
Festplatz09. September 202610:30 – 11:30 Uhr
Bergmannstraße 210. September 202610:30 – 11:30 Uhr
45968 Gladbeck
Los 2 ZUE Lohmar Süße Wiese 53797 Lohmar08. September 202609:30 – 10:30 Uhr
09. September 202611:30 – 12:30 Uhr
10. September 202609:30 – 10:30 Uhr

Es ist erforderlich, dass sich Interessenten hierzu vorab bis einschließlich 04.09.2026 über die Vergabeplattform anmelden. Dabei sind die Namen der Vertreter anzugeben. Eine da- von abweichende individuelle Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Die Teilnahme an der Objektsbesichtigung ist zwingende Voraussetzung für die Ange- botsabgabe des jeweiligen Loses. Vertreter des Auftraggebers werden daher bei den Orts- besichtigungen entsprechende Anwesenheitslisten führen; Bieter / Bietergemeinschaften sind im eigenen Interesse gehalten, sich in diese Listen einzutragen.

Es wird darum gebeten, dass zu einem Termin möglichst nicht mehr als drei Vertreter eines Bieters erscheinen.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle an dem jeweiligen Besichtigungstermin teilnehmenden Personen einen Lichtbildausweis mit sich führen (z. B. Personalausweis, Dienstausweis etc.).

Die Vergabestelle wird zur Sicherstellung eines Geheimwettbewerbs sicherstellen, dass verbundene Bieter / Bietergemeinschaften nicht an allen Terminen einer Einrichtung teil- nehmen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Terminwünsche (unter Vorschlag eines Alternativtermins) abzulehnen, wenn verschiedene Bieter, die miteinander verbunden sind (z. B. gesellschaftsrechtlich, aufgrund einer Verpflichtungserklärung oder über einen gemeinsamen Dachverband), an allen Terminen für eine Aufnahmeeinrichtung teilneh- men wollen.

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2.8.2 Ablauf der Objektbesichtigung

Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden grundsätzliche keine Fragen in mündlicher Form beantwortet. Alle Fragen sind grundsätzlich im Nachgang schriftlich über die Vergabe- plattform zu stellen. Diese Fragen werden dann gegenüber allen Bietern gleichzeitig und gleichlautend beantwortet.

Den Teilnehmenden ist es gestattet, (Smartphone-)Fotoaufnahmen von Einrichtungsge- genständen zu machen, die dem Land Nordrhein-Westfalen gehören oder vom Vermieter der Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden. Ebenso können bauliche Gegebenheiten fotografiert werden.

Dagegen unzulässig sind Aufnahmen von Bewohnerinnen und Bewohnern, sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Gegenständen oder Aushängen der derzei- tig tätigen Dienstleister.

Nach der Objektbesichtigung erhält der Bieter eine Teilnahmebestätigung. Diese Bestäti- gung ist zwingend mit den Angebotsunterlagen als Nachweis über die Teilnahme am Ortstermin einzureichen. Die Dokumente 5.1.1.1 für Los 1 sowie 5.1.1.2 für Los 2 (Einrich- tungsspezifische Listen und Pläne) werden nach Teilnahme am Ortstermin und Vorliegen der unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes NRW versendet.

2.9 Kostenerstattung und Entschädigung

Für die Angebotserstellung und etwaige Aufklärungsgespräche werden keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.

2.10 Verfahrensänderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, den Ablauf des Verfahrens zu jedem Zeitpunkt bei Vor- liegen gewichtiger Gründe zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden. Über etwaige Änderungen wird der Auftraggeber alle Interessenten zeitgleich informie- ren. Bei der Entscheidung über Änderungen wird der Auftraggeber die allgemeinen verga- berechtlichen Grundsätze Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz beachten.

2.11 Sprache

Das Angebot, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidig- ten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.

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Arbeitssprache für die spätere Auftragsabwicklung ist deutsch.

3 Das Angebot

3.1 Frist / Ort für Angebote

Bieter / Bietergemeinschaften haben ihr Angebot entsprechend den Anforderungen ge- mäß der europaweiten Bekanntmachung und dieses Verfahrensleitfadens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz (dort über das sog. Bieter-Tool) einzureichen.

Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht und auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz (dort über das sog. Bieter-Tool) eingegangen sind.

3.2 Struktur und Form der Angebote

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote einen Angebotsvordruck samt ein- zureichenden Anlagen erstellt, welche zwingend zu verwenden sind. Die Unterlagen kön- nen über die Vergabeplattform bezogen werden.

Eine Verweisung auf etwaige frühere Angebote des Bieters / der Bietergemeinschaft beim Auftraggeber ist unzulässig.

Das Angebot ist elektronisch vollständig einzureichen. Auf zusätzliche Anlagen ist im An- gebot hinzuweisen. Diese sind durchzunummerieren.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebots- frist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Bis zum Ende der Angebots- frist können Bieter / Bietergemeinschaften ihr Angebot elektronisch zurückziehen. Da- nach sind sie bis zum Ablauf der Bindefrist an ihr Angebot gebunden.

3.3 Eigentum / Urheberrecht / Rückgabe

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern / Bietergemeinschaften vorge- legten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die eingereichten Angebotsunterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auf- traggeber. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er / sie in seinem / ihrem Angebot darauf hinzuweisen. Ebenso ist im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte des Bieters / der Bietergemeinschaft oder eines Dritten bereits bestehen oder beantragt sind.

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3.4 Kennzeichnung von Geheimnissen

Die Bieter / die Bietergemeinschaften sind aufgefordert, die Teile des Angebots, die be- rechtigterweise ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf je- der betreffenden Seite deutlich als ein solches zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht ausgeschlossen werden, dass ohne wei- tere Gewährung rechtlichen Gehörs die zur Entscheidung berufene Stelle die Zustimmung des Bieters / der Bietergemeinschaft auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z. B. andere Teilnehmer oder Bieter) voraussetzt.

3.5 Weitere formale Anforderungen an die Angebote / Ausschlussgründe

3.5.1 Verspäteter Eingang

Ausgeschlossen werden Angebote, die bis zum Ablauf der gesetzten Frist dem Auftragge- ber nicht vorgelegen haben, mit Ausnahme von solchen, die aus Gründen verspätet ein- gegangen sind, die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft nicht zu vertreten waren (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).

In diesem Zusammenhang soll auf die folgenden Punkte hingewiesen werden:

• Das Angebot ist über das sog. Bietertool einzureichen. Nur hierdurch ist die ge- forderte Verschlüsselung gewährleistet. Es ist nicht ausreichend, das Angebot als Anhang zu einer Nachricht über die Funktion „Kommunikation“ zu übersenden. • Es gibt eine Größenbeschränkung für die Übermittlung der Dateianhänge, um de- ren Beachtung gebeten wird. • Für die elektronische Übermittlung der Angebote über das sog. Bietertool werden unterschiedliche Software und Softwareeinstellungen gefordert. Bitte informie- ren Sie sich frühzeitig vor Abgabe, ob die von Ihnen genutzte Technik diese Anfor- derungen erfüllt. Es wird empfohlen, die Abgabe des Angebots bereits einige Tage vor Fristablauf zu testen. • Bitte planen Sie für die elektronische Übermittlung der Angebote ebenfalls Zeit ein. Maßgeblich für die Fristbetrachtung ist der Eingang der Daten auf dem Ser- ver, nicht der Beginn des Versandes der Unterlagen.

3.5.2 Unzureichende Form des Angebotes

Ausgeschlossen werden auch Angebote, die nicht formgerecht eingereicht wurden.

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3.5.3 Unvollständige Angebote und Nachforderung

Ebenfalls werden Angebote ausgeschlossen, die unvollständig sind. Aufgrund der Dring- lichkeit der Vergabe verzichtet der Auftraggeber gemäß 56 Abs. 2 S. 2 VgV auf die Mög- lichkeit nach § 56 Abs. 2 S. 1 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unterneh- mensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu ver- vollständigen. Es wird daher dringend darauf hingewiesen, die Unterlagen vor Abgabe auf Vollständigkeit (bspw. im Hinblick auf die Anzahl der einzureichenden Referenzen) zu kon- trollieren.

3.5.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Sofern personell oder rechtlich miteinander verbundene (gesellschaftsrechtlich, gemein- samer Betreuungsdachverband etc.) Bieter mehrere Angebote für dasselbe Lose in dem Vergabeverfahren abgeben, wird widerlegbar vermutet, dass der Geheimhaltungsgrund- satz verletzt ist. Es obliegt den Bietern, diese Vermutung zu widerlegen. Sollte dem Bieter bereits mit Angebotsabgabe bekannt sein, dass ein personell oder rechtlich mit ihm ver- bundenes Unternehmen ebenfalls ein Angebot abgibt, muss bereits mit Angebotsabgabe nachgewiesen bzw. offengelegt werden, dass effektive Vorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung des Geheimwettbewerbes getroffen wurden. Sollte der Nachweis auch auf entsprechende Nachforderung, auf die kein Anspruch besteht, nicht geführt werden, führt dies zum Ausschluss des Bieters und der verbundenen Unternehmen. Diese Grunds- ätze gelten auch für Mitglieder von Bietergemeinschaften, die zusätzlich ein eigenständi- ges Angebot abgeben. Sollte hier Unsicherheit bestehen, ob eine derartige Verbindung besteht, ist der Bieter / die Bietergemeinschaft aufgefordert, hierzu frühzeitig beim Auf- traggeber nachzufragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen wer- den.

3.5.5 Sonstige Ausschlussgründe

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen von Bietern / Bietergemeinschaften führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.

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Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (insbesondere Leistungsbe- schreibung und Vertragsbedingungen) sind unzulässig.

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe der VgV verwiesen.

4 Vorzulegende Unterlagen und Mindestanforderungen

Interessenten, die sich am Verfahren beteiligen wollen, müssen die nachfolgenden Doku- mente vorlegen:

4.1 Vorzulegende Unterlagen

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

ZifferDokumentAnlage
1.Angebotsvordruck2
2.Erklärungsmuster Eignungskriterien1.3
3.Preisblatt / Preisblätter5.1.2
4.4.Sicherheitskonzept, einschließlich Durchführung von Kontrollgän-3.13.1
gen und Umgang mit Gefährdungsbereichen (allgemein)
5.Konzept Personal und Vertretung (für jedes Los separat)3.2
6.Konzept(e) zum elektronischen Wachbuch (allgemein)3.3
7.7.Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit mit3.43.4
einem elektronischen System, insbesondere im Brand- oder sons-
tigen Evakuierungsfall (allgemein)
8.Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit3.5
mit einem elektronischen System, insbesondere im Brand- oder
sonstigen Evakuierungsfall (für jedes Los separat)
9.Erklärung zur Einwilligung einer Unbedenklichkeitsüberprüfung4
10.Teilnahmebescheinigung Ortstermin

5 Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung erfolgt auf Grundlage der Kriterien gemäß den Anlagen 1.2 sowie 1.3.

6 Angebotswertung

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots wird in der Anlage 1.4 detailliert dargelegt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

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7 Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind, soweit schutzrechtsfä- hig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten, Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Er- stellung eines Angebots und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unterneh- men zulässig. Eine darüberhinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck ist nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Verga- bemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauf- tragte Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz dringend empfohlen. Vergabeunterla- gen können von der Vergabestelle geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunika- tion, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hin- weise der Vergabestelle enthalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabe- verfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

8 Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Falle eines Wechsels des Sicherheitsdienstleis- ters durch die Zuschlagserteilung ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen kann. Die Möglichkeit eines Betriebsübergangs i. S. d. § 613a BGB kann auch vom Verhal- ten des zukünftigen Sicherheitsdienstleisters abhängen. Da der Auftraggeber diese Um- stände des Einzelfalls, die sich zudem evtl. erst nach Vertragsschluss manifestieren, nicht vorab prüfen kann, ist jeder Bieter gehalten, selbst zu bewerten, ob im jeweiligen Einzel- fall die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen (könnten). Hierbei handelt es sich um eine Sach‐ und Rechtsfrage, die von jedem Bieter eigenverantwortlich und in jedem Einzelfall zu beurteilen ist.

9 Unklarheiten und Rechtschutz

9.1 Unklarheiten

Die Bieter / Bietergemeinschaften werden aufgefordert, den Verfahrensleitfaden sowie die EU-Bekanntmachung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige Un- klarheiten und Widersprüche zu überprüfen.

Enthalten diese nach Auffassung des Bieters / der Bietergemeinschaft Unklarheiten, Wi- dersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, die Inhalt oder Vollständigkeit des Angebots betreffen, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaften den Auftraggeber

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umgehend darauf hinzuweisen. Der Hinweis muss über die Vergabeplattform an die o. g. Kontaktstelle erfolgen.

9.2 Rügefristen

Die Fristen des §§ 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

9.3 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmun- gen ist die

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland Fax: +49 2514112165

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