Anlage 7 Informationen zum Datenschutz (PDF).pdf

Sichere Dateiaustauschplattform mit Lizenzen, Implementierung, Support und Wartung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:35 (Europe/Berlin)

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Anlage 7 –Informationen zum Datenschutz 2026-ego-MV-12 Bereitstellung einer sicheren Dateiaustauschplattform

Anlage 4: Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung der

EU (DS-GVO) und Erklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung beim Auftraggeber:

Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ (eGo-MV)

Eckdrift 103

19055 Schwerin

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter beim Auftraggeber:

Tel: +49 (0)385 / 773347 - 51

E-Mail: datenschutz@ego-mv.de

De-Mail: poststelle@ego-mv.de-mail.de

Der Bewerber / Bieter beabsichtigt, für Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-

Vorpommern“ (eGo-MV) nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages tätig zu werden. Im

Rahmen des Vergabeverfahrens, aber auch in Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages können

insbesondere auch personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

• des Bewerbers,

• – bei Bewerbergemeinschaften – der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,

• der Unterauftragnehmer des Bewerbers,

• der Eignungsleihgeber, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft,

• der bisherigen Vertragspartner des Bewerbers oder der mit

jenen Vertragspartnern verbundenen Konzernunternehmen,

• der Referenzgeber oder der Ansprechpartner bei Referenzgebern des Bewerbers,

• der Mitarbeiter des Bewerbers

offenzulegen sein, hinsichtlich derer gesetzliche oder sonstige besondere

Vertraulichkeitsanforderungen zu beachten sind. Der Bewerber bzw. Auftragnehmer ist gehalten, in

seinem Teilnahmeantrag diejenigen Stellen, deren Offenlegung er unter allen Umständen in einem

etwaigen Vergabenachprüfungsverfahren verhindern möchte und bei denen es sich nach seiner

Einschätzung um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt, mit dem Zusatz „Achtung!

Geschäftsgeheimnis!“ zu versehen.

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Andernfalls kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von seiner

Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 S. 2 GWB).

Grundsätzlich sind alle nicht öffentlich verfügbaren, projektbezogenen Daten, Unterlagen und

Informationen oder personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“ genannt), die im Rahmen der

Abwicklung des Vertrages an den Bewerber bzw. Auftragnehmer übergeben werden oder ihm

anderweitig zur Kenntnis gelangen, als vertraulich einzustufen. Hinsichtlich der Behandlung solcher

Daten obliegen dem unterzeichnende Unternehmen zeitlich unbegrenzt die nachstehenden

Verpflichtungen unter Ziffern 1 bis 5.

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Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, alle ihm seitens des

Auftraggebers oder seitens der mit dem Auftraggeber verbundenen Personen mündlich, schriftlich

oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich zu

behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie

des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Dies

gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung des

Datenschutzgesetzes M-V, insbesondere des Datengeheimnisses, und der Datenschutz-

Grundverordnung. Es wird alle vertraulichen Daten für Dritte unzugänglich aufbewahren und diese

Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Ist das unterzeichnende Unternehmen zur

Offenbarung von Daten gegenüber Dritten jedoch gesetzlich verpflichtet, so wird es dies dem

Auftraggeber unverzüglich, nachdem es selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat und –

soweit rechtlich zulässig – vor dieser Offenbarung, schriftlich anzeigen.

Die mit dem unterzeichnenden Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen

Unternehmen sowie sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die im Auftrag des Bewerbers,

eines Unterauftragnehmers oder eines verbundenen Unternehmens an diesem Vergabeverfahren

mitwirken (im Folgenden: „weiteren Personen“), sind keine Dritten im Sinne dieser

Vertraulichkeitserklärung, sofern und soweit

• die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen die jeweilige Information zum

Zwecke der Mitwirkung an diesem Vergabeverfahren kennen müssen,

• die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen sich verpflichtet haben, die

vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit Bestimmungen zu schützen, die

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den hiesigen Regelungen entsprechen, insbesondere das Datengeheimnis nach § 53

BDSG und die Datenschutz- Grundverordnung vollumfänglich zu beachten,

• der diese Erklärung zeichnende Bewerber bzw. Unterauftragnehmer für die

Verwendung der vertraulichen Informationen durch das jeweilige verbundene

Unternehmen oder die weitere Person die Verantwortung übernimmt.

2

Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich, auf erste Anforderung seitens des

Auftraggebers sämtliche vertraulichen Daten und jegliche davon angefertigte Vervielfältigungen

zurückzugeben sowie die auf Grundlage der jeweils überlassenen Daten gemachten

Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht an den von

dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen besteht nicht.

Die Verpflichtungen des unterzeichnenden Unternehmens gelten nur insoweit, als keine

zwingenden Rechtsnormen entgegenstehen.

3

Das unterzeichnende Unternehmen wird seine von ihm mit der Durchführung des Auftrags

betrauten Mitarbeiter und gegebenenfalls die mit Zustimmung des Auftraggebers eingeschalteten

Dritten entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten und gewährleistet, dass diese

Vertraulichkeitserklärung auch von den von ihm eingeschalteten Mitarbeitern und Beratern

beachtet wird.

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Erhält das unterzeichnende Unternehmen oder die von ihm eingeschalteten Mitarbeiter und Berater

Zugriffsrechte zu IT-Systemen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber verbundenen

Personen, so sind die aktuell geltenden Regelungen und Organisationsanweisungen des

Auftraggebers einzuhalten, sofern diese von dem Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Kenntnis

gegeben wurden. Das unterzeichnende Unternehmen erkennt diese Verpflichtung an und wird die

Beachtung dieser betrieblichen Regelungen durch seine Mitarbeiter und etwaige für die

Auftragsdurchführung herangezogene Dritte sicherstellen.

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Verstößt das unterzeichnende Unternehmen oder ein von ihm eingeschalteter Mitarbeiter oder

Berater schuldhaft gegen die Verpflichtungen dieser Vertraulichkeitserklärung, behält sich der

Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, sofern im Vertrag keine

anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.

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Der Auftraggeber wird Daten des Bewerbers bzw. Auftragnehmers bzw. der von diesem als

Unterauftragnehmer oder Eignungsleihgeber bestimmte Unternehmen in diesem Vergabeverfahren

und im sich ggf. anschließenden Vertragsverhältnis verarbeiten. Die folgenden Informationen

werden nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO erteilt und betreffen insbesondere auch den Fall, dass der

Auftragnehmer

• eine natürliche Person ist,

• eine Personengesellschaft oder eine juristische Person ist, jedoch natürliche Personen

beschäftigt, hinsichtlich derer er personenbezogene Daten im Vergabeverfahren

und/oder im sich ggf. anschließenden Vertragsverhältnis verarbeitet,

• mit natürlichen Personen oder mit anderen Unternehmensträgern, bei denen natürliche

Personen beschäftigt sind, zusammenarbeitet (z.B. Unterauftragnehmer),

• natürliche Personen als Ansprechpartner bei Referenzgebern benennt

• und/oder aus natürlichen Personen besteht (ggf. Bewerbergemeinschaft).

• Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des

betrieblichen Datenschutzbeauftragten

• Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren

Verwendung

Durch die Registrierung als Bewerber auf der eingesetzten Vergabeplattform, durch die Abgabe eines

Teilnahmeantrags und/oder eines Angebots, durch Bewerberfragen und Bewerberrügen, Teilnahme

an Präsentationsterminen, Teststellungen und Verhandlungen sowie sonstige Handlungen mit Bezug

zu diesem Vergabeverfahren werden die vom Bewerber/Auftragnehmer bzw. von diesen als

Unterauftragnehmer oder Eignungsleihgeber bestimmte Unternehmen jeweils angegebenen Daten

erhoben, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet. Zudem kann die Weitergabe der

erhobenen und gespeicherten Daten an Dritte erforderlich sein, die zwar nicht beim Auftraggeber

beschäftigt sind, jedoch zur Beratung bzw. Betreuung des Vergabeverfahrens juristisch, fachlich und

technisch hinzugezogen werden.

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Die genannten Daten werden durch den Auftraggeber sowie die Externen zu folgenden Zwecken

verarbeitet:

• Durchführung eines korrekten Vergabeverfahrens, insbesondere Teilnahmeantrags-

bzw. Angebotswertung

• Erfüllung von Dokumentationspflichten, die auch über die Dauer des

Vergabeverfahrens hinausgehen können, § 8 Abs. 4 VgV

• Erfüllung von Dokumentations- bzw. Aufbewahrungspflichten von z.B.

vergaberechtlicher, gewerberechtlicher, aufsichtsrechtlicher, steuer- und

abgabenrechtlicher, handelsrechtlicher, haushaltsrechtlicher oder buchhalterischer

Provenienz

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a, b, c und f der

DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und § 55 LHO M-V. Das berechtigte Interesse des Auftraggebers

folgt aus den oben aufgelisteten Zwecken der Datenerhebung und Datenverarbeitung. Die

Einwilligung erteilt der Bewerber schlüssig durch die Teilnahme am Vergabeverfahren.

In keinem Fall verwendet der Auftraggeber oder ein Externer die erhobenen Daten zu dem Zweck,

Rückschlüsse auf die Person des Bewerbers oder Dritte zu ziehen, soweit diese nicht erheblich sind für

die im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen.

Die o.g. Daten werden gespeichert: (i) bis zum Zeitpunkt der Löschung anlässlich eines Widerspruchs;

(ii) bis zur Erfüllung der o.g. Zwecke. Das zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblich. Soweit der

Auftraggeber zur Speicherung trotz Widerspruchs gesetzlich verpflichtet ist, ist der Widerspruch

unmaßgeblich. Im Fall des Widerspruchs des Bewerbers weist der Auftraggeber schon jetzt darauf hin,

dass dies den Ausschluss des Bewerbers aus dem Vergabeverfahren zufolge haben kann.

Betroffenenrechte

Anlässlich der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen betroffenen Personen Rechte zu. Die

nachfolgende Schilderung nimmt nur die datenschutzrechtliche Seite in den Blick. Vergaberechtliche

Einschränkungen datenschutzrechtlicher Rechte und vergaberechtliche Konsequenzen aus der

Wahrnehmung datenschutzrechtlicher Rechte bleiben außer Betracht. Es wird empfohlen – wenn

die nachfolgend geschilderten Rechte im Vergabeverfahren ausgeübt werden sollen –, etwaige

nachteilige vergaberechtliche Konsequenzen vorher zu prüfen und den Auftraggeber diesbezüglich ggf.

vor der datenschutzrechtlichen Rechtsausübung zu fragen, wobei der Auftraggeber keinerlei Beratung

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leisten wird, sondern, soweit möglich, allenfalls die voraussichtlichen vergaberechtlichen Folgen

erläutern wird, die er zu ziehen verpflichtet ist. Eine datenschutzrechtlich zulässige Rechtsausübung

kann vergaberechtlich nachteilige Folgen für den Bewerber haben.

aa) Recht auf Auskunft

Betroffene Personen haben das Recht, vom Verantwortlichen (vgl. a)) eine Bestätigung darüber zu

verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sofern das der Fall

ist, steht betroffenen Personen das Recht zu, Auskunft über diese Daten zu verlangen, und auf

folgende Informationen:

• die Verarbeitungszwecke,

• die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,

• die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die

personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden,

insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,

• falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert

werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,

• das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden

personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den

Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,

• das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,

• wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden,

alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten,

• das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und — zumindest in diesen Fällen —

aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die

angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46

DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

bb) Recht auf Berichtigung

Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen (vgl. a)) unverzüglich die Berichtigung

sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der

Zwecke der Verarbeitung haben betroffene Personen das Recht, die Vervollständigung unvollständiger

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personenbezogener Daten - auch mittels ergänzenden Erklärungen - zu verlangen.

cc) Recht auf Löschung

Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen (vgl. a)) zu verlangen, dass sie

betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche (vgl.

a)) ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden

Gründe zutrifft:

• Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige

Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

• Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß

Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO

stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

• Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die

Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die

Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO

Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

• Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

• Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen

Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich,

dem der Verantwortliche unterliegt.

• Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der

Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.

• Hat der Verantwortliche (vgl. a)) die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und

ist er gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO zur Löschung verpflichtet, so trifft er unter

Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten

angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung

Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren,

dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen

personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser

personenbezogenen Daten verlangt hat.

Das Recht auf Löschung sowie die im vorstehenden Absatz beschriebenen Maßgaben gelten nicht,

soweit die Verarbeitung erforderlich ist

• zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,

• zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der

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Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur

Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung

öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde,

• zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

dd) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen (vgl. a)) die Einschränkung der

Verarbeitung zu verlangen, wenn

• die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten

wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit

der personenbezogenen Daten zu überprüfen,

• die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der

personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der

personenbezogenen Daten verlangt,

• der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung

nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung

oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder

• die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1

DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des

Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Wurde die Verarbeitung nach vorstehend beschriebenen Maßgaben eingeschränkt, so dürfen diese

personenbezogenen Daten - von ihrer Speicherung abgesehen - nur mit Einwilligung der betroffenen

Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum

Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines

wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung nach den vorstehenden

Maßgaben erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen (vgl. a)) unterrichtet, bevor die

Einschränkung aufgehoben wird.

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ee) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Betroffene Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation

ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund

von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein

auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche (vgl. a)) verarbeitet die

personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für

die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person

überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von

Rechtsansprüchen.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben

betroffene Personen das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender

personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das

Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die

personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene

Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter

Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

ff) Recht auf Datenübertragbarkeit

Betroffene Personen haben das Recht, die dem Verantwortlichen (vgl. a)) bereitgestellten sie

betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren

Format zu erhalten.

Betroffene Personen haben ferner das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne

Behinderung durch den Verantwortlichen (vgl. a)), soweit dies technisch machbar ist und Rechte und

Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden, auf direktem Weg zwischen dem anderen

Verantwortlichen und dem Verantwortlichen (vgl. a)) zu übermitteln, sofern

• die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a oder

Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1

Buchstabe b DSGVO beruht und

• die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

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gg) Recht auf Widerruf bei vorheriger Einwilligung

Betroffene Personen haben das Recht, ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund

der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

hh) Automatisierte Entscheidung / Profiling

Betroffene Personen haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten

Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr

gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Das

gilt nicht, wenn die Entscheidung

• für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und

dem Verantwortlichen (vgl. a)) erforderlich ist,

• aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten,

denen der Verantwortliche (vgl. a)) unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften

angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte

und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder

• mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

In den Fällen, in denen die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen

der betroffenen Person und dem Verantwortlichen (vgl. a)) erforderlich ist oder diese mit

ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt, trifft der Verantwortliche (vgl. a))

angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der

betroffenen Person zu wahren. Dazu gehören zumindest folgende Rechte:

• das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens

des Verantwortlichen,

• das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts und

• das Recht auf Anfechtung der Entscheidung.

ii) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Betroffene Personen haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dies ist der

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern,

Lennestraße 1, Schloss, 19053 Schwerin (Tel.: 0385-59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de

Das Beschwerderecht gilt unabhängig anderweitiger Rechtsbehelfe betroffener Personen.

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Datensicherheit

Der Auftraggeber bedient sich geeigneter technischer und organisatorischer

Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten des Auftragnehmers gegen zufällige oder vorsätzliche

Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten

Zugriff Dritter zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen

Entwicklung fortlaufend verbessert.

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