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Anlage 7 –Informationen zum Datenschutz 2026-ego-MV-12 Bereitstellung einer sicheren Dateiaustauschplattform
Anlage 4: Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung der
EU (DS-GVO) und Erklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung beim Auftraggeber:
Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ (eGo-MV)
Eckdrift 103
19055 Schwerin
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter beim Auftraggeber:
Tel: +49 (0)385 / 773347 - 51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
De-Mail: poststelle@ego-mv.de-mail.de
Der Bewerber / Bieter beabsichtigt, für Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-
Vorpommern“ (eGo-MV) nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages tätig zu werden. Im
Rahmen des Vergabeverfahrens, aber auch in Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages können
insbesondere auch personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
• des Bewerbers,
• – bei Bewerbergemeinschaften – der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
• der Unterauftragnehmer des Bewerbers,
• der Eignungsleihgeber, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft,
• der bisherigen Vertragspartner des Bewerbers oder der mit
jenen Vertragspartnern verbundenen Konzernunternehmen,
• der Referenzgeber oder der Ansprechpartner bei Referenzgebern des Bewerbers,
• der Mitarbeiter des Bewerbers
offenzulegen sein, hinsichtlich derer gesetzliche oder sonstige besondere
Vertraulichkeitsanforderungen zu beachten sind. Der Bewerber bzw. Auftragnehmer ist gehalten, in
seinem Teilnahmeantrag diejenigen Stellen, deren Offenlegung er unter allen Umständen in einem
etwaigen Vergabenachprüfungsverfahren verhindern möchte und bei denen es sich nach seiner
Einschätzung um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt, mit dem Zusatz „Achtung!
Geschäftsgeheimnis!“ zu versehen.
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Andernfalls kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von seiner
Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 S. 2 GWB).
Grundsätzlich sind alle nicht öffentlich verfügbaren, projektbezogenen Daten, Unterlagen und
Informationen oder personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“ genannt), die im Rahmen der
Abwicklung des Vertrages an den Bewerber bzw. Auftragnehmer übergeben werden oder ihm
anderweitig zur Kenntnis gelangen, als vertraulich einzustufen. Hinsichtlich der Behandlung solcher
Daten obliegen dem unterzeichnende Unternehmen zeitlich unbegrenzt die nachstehenden
Verpflichtungen unter Ziffern 1 bis 5.
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Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, alle ihm seitens des
Auftraggebers oder seitens der mit dem Auftraggeber verbundenen Personen mündlich, schriftlich
oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich zu
behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie
des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Dies
gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung des
Datenschutzgesetzes M-V, insbesondere des Datengeheimnisses, und der Datenschutz-
Grundverordnung. Es wird alle vertraulichen Daten für Dritte unzugänglich aufbewahren und diese
Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Ist das unterzeichnende Unternehmen zur
Offenbarung von Daten gegenüber Dritten jedoch gesetzlich verpflichtet, so wird es dies dem
Auftraggeber unverzüglich, nachdem es selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat und –
soweit rechtlich zulässig – vor dieser Offenbarung, schriftlich anzeigen.
Die mit dem unterzeichnenden Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen sowie sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die im Auftrag des Bewerbers,
eines Unterauftragnehmers oder eines verbundenen Unternehmens an diesem Vergabeverfahren
mitwirken (im Folgenden: „weiteren Personen“), sind keine Dritten im Sinne dieser
Vertraulichkeitserklärung, sofern und soweit
• die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen die jeweilige Information zum
Zwecke der Mitwirkung an diesem Vergabeverfahren kennen müssen,
• die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen sich verpflichtet haben, die
vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit Bestimmungen zu schützen, die
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den hiesigen Regelungen entsprechen, insbesondere das Datengeheimnis nach § 53
BDSG und die Datenschutz- Grundverordnung vollumfänglich zu beachten,
• der diese Erklärung zeichnende Bewerber bzw. Unterauftragnehmer für die
Verwendung der vertraulichen Informationen durch das jeweilige verbundene
Unternehmen oder die weitere Person die Verantwortung übernimmt.
2
Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich, auf erste Anforderung seitens des
Auftraggebers sämtliche vertraulichen Daten und jegliche davon angefertigte Vervielfältigungen
zurückzugeben sowie die auf Grundlage der jeweils überlassenen Daten gemachten
Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht an den von
dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen besteht nicht.
Die Verpflichtungen des unterzeichnenden Unternehmens gelten nur insoweit, als keine
zwingenden Rechtsnormen entgegenstehen.
3
Das unterzeichnende Unternehmen wird seine von ihm mit der Durchführung des Auftrags
betrauten Mitarbeiter und gegebenenfalls die mit Zustimmung des Auftraggebers eingeschalteten
Dritten entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten und gewährleistet, dass diese
Vertraulichkeitserklärung auch von den von ihm eingeschalteten Mitarbeitern und Beratern
beachtet wird.
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Erhält das unterzeichnende Unternehmen oder die von ihm eingeschalteten Mitarbeiter und Berater
Zugriffsrechte zu IT-Systemen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber verbundenen
Personen, so sind die aktuell geltenden Regelungen und Organisationsanweisungen des
Auftraggebers einzuhalten, sofern diese von dem Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Kenntnis
gegeben wurden. Das unterzeichnende Unternehmen erkennt diese Verpflichtung an und wird die
Beachtung dieser betrieblichen Regelungen durch seine Mitarbeiter und etwaige für die
Auftragsdurchführung herangezogene Dritte sicherstellen.
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Verstößt das unterzeichnende Unternehmen oder ein von ihm eingeschalteter Mitarbeiter oder
Berater schuldhaft gegen die Verpflichtungen dieser Vertraulichkeitserklärung, behält sich der
Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, sofern im Vertrag keine
anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
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Der Auftraggeber wird Daten des Bewerbers bzw. Auftragnehmers bzw. der von diesem als
Unterauftragnehmer oder Eignungsleihgeber bestimmte Unternehmen in diesem Vergabeverfahren
und im sich ggf. anschließenden Vertragsverhältnis verarbeiten. Die folgenden Informationen
werden nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO erteilt und betreffen insbesondere auch den Fall, dass der
Auftragnehmer
• eine natürliche Person ist,
• eine Personengesellschaft oder eine juristische Person ist, jedoch natürliche Personen
beschäftigt, hinsichtlich derer er personenbezogene Daten im Vergabeverfahren
und/oder im sich ggf. anschließenden Vertragsverhältnis verarbeitet,
• mit natürlichen Personen oder mit anderen Unternehmensträgern, bei denen natürliche
Personen beschäftigt sind, zusammenarbeitet (z.B. Unterauftragnehmer),
• natürliche Personen als Ansprechpartner bei Referenzgebern benennt
• und/oder aus natürlichen Personen besteht (ggf. Bewerbergemeinschaft).
• Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten
• Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren
Verwendung
Durch die Registrierung als Bewerber auf der eingesetzten Vergabeplattform, durch die Abgabe eines
Teilnahmeantrags und/oder eines Angebots, durch Bewerberfragen und Bewerberrügen, Teilnahme
an Präsentationsterminen, Teststellungen und Verhandlungen sowie sonstige Handlungen mit Bezug
zu diesem Vergabeverfahren werden die vom Bewerber/Auftragnehmer bzw. von diesen als
Unterauftragnehmer oder Eignungsleihgeber bestimmte Unternehmen jeweils angegebenen Daten
erhoben, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet. Zudem kann die Weitergabe der
erhobenen und gespeicherten Daten an Dritte erforderlich sein, die zwar nicht beim Auftraggeber
beschäftigt sind, jedoch zur Beratung bzw. Betreuung des Vergabeverfahrens juristisch, fachlich und
technisch hinzugezogen werden.
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Die genannten Daten werden durch den Auftraggeber sowie die Externen zu folgenden Zwecken
verarbeitet:
• Durchführung eines korrekten Vergabeverfahrens, insbesondere Teilnahmeantrags-
bzw. Angebotswertung
• Erfüllung von Dokumentationspflichten, die auch über die Dauer des
Vergabeverfahrens hinausgehen können, § 8 Abs. 4 VgV
• Erfüllung von Dokumentations- bzw. Aufbewahrungspflichten von z.B.
vergaberechtlicher, gewerberechtlicher, aufsichtsrechtlicher, steuer- und
abgabenrechtlicher, handelsrechtlicher, haushaltsrechtlicher oder buchhalterischer
Provenienz
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a, b, c und f der
DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und § 55 LHO M-V. Das berechtigte Interesse des Auftraggebers
folgt aus den oben aufgelisteten Zwecken der Datenerhebung und Datenverarbeitung. Die
Einwilligung erteilt der Bewerber schlüssig durch die Teilnahme am Vergabeverfahren.
In keinem Fall verwendet der Auftraggeber oder ein Externer die erhobenen Daten zu dem Zweck,
Rückschlüsse auf die Person des Bewerbers oder Dritte zu ziehen, soweit diese nicht erheblich sind für
die im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen.
Die o.g. Daten werden gespeichert: (i) bis zum Zeitpunkt der Löschung anlässlich eines Widerspruchs;
(ii) bis zur Erfüllung der o.g. Zwecke. Das zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblich. Soweit der
Auftraggeber zur Speicherung trotz Widerspruchs gesetzlich verpflichtet ist, ist der Widerspruch
unmaßgeblich. Im Fall des Widerspruchs des Bewerbers weist der Auftraggeber schon jetzt darauf hin,
dass dies den Ausschluss des Bewerbers aus dem Vergabeverfahren zufolge haben kann.
Betroffenenrechte
Anlässlich der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen betroffenen Personen Rechte zu. Die
nachfolgende Schilderung nimmt nur die datenschutzrechtliche Seite in den Blick. Vergaberechtliche
Einschränkungen datenschutzrechtlicher Rechte und vergaberechtliche Konsequenzen aus der
Wahrnehmung datenschutzrechtlicher Rechte bleiben außer Betracht. Es wird empfohlen – wenn
die nachfolgend geschilderten Rechte im Vergabeverfahren ausgeübt werden sollen –, etwaige
nachteilige vergaberechtliche Konsequenzen vorher zu prüfen und den Auftraggeber diesbezüglich ggf.
vor der datenschutzrechtlichen Rechtsausübung zu fragen, wobei der Auftraggeber keinerlei Beratung
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leisten wird, sondern, soweit möglich, allenfalls die voraussichtlichen vergaberechtlichen Folgen
erläutern wird, die er zu ziehen verpflichtet ist. Eine datenschutzrechtlich zulässige Rechtsausübung
kann vergaberechtlich nachteilige Folgen für den Bewerber haben.
aa) Recht auf Auskunft
Betroffene Personen haben das Recht, vom Verantwortlichen (vgl. a)) eine Bestätigung darüber zu
verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sofern das der Fall
ist, steht betroffenen Personen das Recht zu, Auskunft über diese Daten zu verlangen, und auf
folgende Informationen:
• die Verarbeitungszwecke,
• die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
• die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die
personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden,
insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,
• falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert
werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
• das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den
Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
• das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
• wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden,
alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten,
• das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und — zumindest in diesen Fällen —
aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die
angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46
DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
bb) Recht auf Berichtigung
Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen (vgl. a)) unverzüglich die Berichtigung
sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der
Zwecke der Verarbeitung haben betroffene Personen das Recht, die Vervollständigung unvollständiger
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personenbezogener Daten - auch mittels ergänzenden Erklärungen - zu verlangen.
cc) Recht auf Löschung
Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen (vgl. a)) zu verlangen, dass sie
betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche (vgl.
a)) ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden
Gründe zutrifft:
• Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige
Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
• Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß
Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO
stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
• Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die
Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
• Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
• Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich,
dem der Verantwortliche unterliegt.
• Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der
Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.
• Hat der Verantwortliche (vgl. a)) die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und
ist er gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO zur Löschung verpflichtet, so trifft er unter
Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten
angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung
Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren,
dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen
personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser
personenbezogenen Daten verlangt hat.
Das Recht auf Löschung sowie die im vorstehenden Absatz beschriebenen Maßgaben gelten nicht,
soweit die Verarbeitung erforderlich ist
• zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
• zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der
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Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur
Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde,
• zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
dd) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen (vgl. a)) die Einschränkung der
Verarbeitung zu verlangen, wenn
• die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten
wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit
der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
• die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der
personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der
personenbezogenen Daten verlangt,
• der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung
nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung
oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
• die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1
DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des
Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wurde die Verarbeitung nach vorstehend beschriebenen Maßgaben eingeschränkt, so dürfen diese
personenbezogenen Daten - von ihrer Speicherung abgesehen - nur mit Einwilligung der betroffenen
Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum
Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines
wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung nach den vorstehenden
Maßgaben erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen (vgl. a)) unterrichtet, bevor die
Einschränkung aufgehoben wird.
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ee) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Betroffene Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund
von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein
auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche (vgl. a)) verarbeitet die
personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für
die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person
überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben
betroffene Personen das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender
personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das
Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die
personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene
Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter
Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
ff) Recht auf Datenübertragbarkeit
Betroffene Personen haben das Recht, die dem Verantwortlichen (vgl. a)) bereitgestellten sie
betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren
Format zu erhalten.
Betroffene Personen haben ferner das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne
Behinderung durch den Verantwortlichen (vgl. a)), soweit dies technisch machbar ist und Rechte und
Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden, auf direktem Weg zwischen dem anderen
Verantwortlichen und dem Verantwortlichen (vgl. a)) zu übermitteln, sofern
• die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a oder
Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1
Buchstabe b DSGVO beruht und
• die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
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gg) Recht auf Widerruf bei vorheriger Einwilligung
Betroffene Personen haben das Recht, ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund
der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
hh) Automatisierte Entscheidung / Profiling
Betroffene Personen haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten
Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr
gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Das
gilt nicht, wenn die Entscheidung
• für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und
dem Verantwortlichen (vgl. a)) erforderlich ist,
• aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten,
denen der Verantwortliche (vgl. a)) unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften
angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte
und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
• mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
In den Fällen, in denen die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen
der betroffenen Person und dem Verantwortlichen (vgl. a)) erforderlich ist oder diese mit
ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt, trifft der Verantwortliche (vgl. a))
angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der
betroffenen Person zu wahren. Dazu gehören zumindest folgende Rechte:
• das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens
des Verantwortlichen,
• das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts und
• das Recht auf Anfechtung der Entscheidung.
ii) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Betroffene Personen haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dies ist der
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern,
Lennestraße 1, Schloss, 19053 Schwerin (Tel.: 0385-59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Das Beschwerderecht gilt unabhängig anderweitiger Rechtsbehelfe betroffener Personen.
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Datensicherheit
Der Auftraggeber bedient sich geeigneter technischer und organisatorischer
Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten des Auftragnehmers gegen zufällige oder vorsätzliche
Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten
Zugriff Dritter zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen
Entwicklung fortlaufend verbessert.
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