06-0_EVB-IT Systemvertrag.pdf

Seminarverwaltungssoftware mit Online-Plattform und Systemservice

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:11 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 1 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 1 von 25 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4 1.1 Vertragsgegenstand 4 1.2 Vergütung 4 1.3 Vertragsbestandteile* 5 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 25 und den folgenden Anlagen: 5 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 6 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 6 2.2 Leistungen nach der Abnahme 6 2.3 Vorgehensmodell […] 6 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 6 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 7 4.1 Verkauf von Hardware […] 7 4.2 Vermietung von Hardware […] 7 4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 7 4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung 7 4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 8 4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen […] 8 4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 8 4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) […] 8 4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung […] 8 4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene […] 8 4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen […] 8 4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* […] 8 4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer […] 8 4.5.1 Leistungsumfang […] 8 4.5.2 Vergütung […] 8 4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* […] 8 4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) […] 9 4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen […] 9 4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* […] 9 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen […] 9 4.6.1 Leistungsumfang […] 9 4.6.2 Vergütung […] 9 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 9 4.7.1 Leistungsumfang 9 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 9 4.7.3 Vergütung 10 4.8 Schulung 10 4.8.1 Art und Umfang der Schulungen 10 4.8.2 Schulungsunterlagen 10 4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen […] 11 4.9 Dokumentation 11 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 12 4.10.1 Leistungsumfang 12 4.10.2 Vergütung 12 5 Systemservice 12 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 12 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 12 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 14 5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 14 5.2 Beginn und Dauer der Systemserviceleistungen 15 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen […] 15

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 2 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 2 von 25 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 15 5.4.1 Vergütung 15 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 15 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 16 5.5.1 Teleservice* 16 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen […] 16 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen […] 16 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 16 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 16 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 16 6.2.1 Leistungsumfang 16 6.2.2 Vergütung 16 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 17 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 17 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 17 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 17 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) […] 17 7.2.3 Während sonstiger Zeiten […] 17 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen […] 17 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 17 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 17 7.4.2 Reisezeiten 18 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand […] 18 7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 18 8 Termin- und Leistungsplan 18 9 Zahlungsplan 19 10 Projektmanagement 20 10.1 Projektmanager/Projektleiter 20 des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): 20 10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers […] 20 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 20 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 20 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 21 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers […] 21 11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 21 11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* 21 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* […] 21 11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) […] 21 11.6 Entsorgung der Verpackung […] 21 12 Mitwirkung des Auftraggebers […] 21 13 Abnahme 21 13.1 Gegenstand der Abnahme 21 13.2 Testdaten […] 21 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung […] 21 13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme […] 21 13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung […] 21 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) […] 22 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 22 14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 22 14.3 Mängelmeldungen 22 14.3.1 Form der Mängelmeldung 22 14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen 22 14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline 22 14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen 22 14.4.2 Servicezeiten […] 23

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Seite 3 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 3 von 25 14.4.3 Hotline […] 23 14.5 Teleservice * 23 14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung […] 23 15 Haftungsregelungen […] 23 15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung […] 23 15.2 Haftung bei Verzug […] 23 15.3 Haftung für den Systemservice […] 23 15.4 Haftung für entgangenen Gewinn […] 24 16 Vertragsstrafen bei Verzug […] 24 16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems […] 24 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten […]* 24 17 Weitere Vereinbarungen 24 17.1 Garantien […] 24 17.1.1 Auftragnehmergarantien […] 24 17.1.2 Herstellergarantien […] 24 17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* […] 24 17.2.1 Übergabe des Quellcodes* 24 17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes 24 17.3 Haftpflichtversicherung 24 17.4 Sicherheiten […] 24 17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft […] 24 17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit […] 24 17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit […] 24 17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 24 17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention […] 24 17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers […] 24 17.8 Sonstige Vereinbarungen 24

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Seite 4 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 4 von 25 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems

zwischen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 113/044/26

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

und

xxx xxx xxx

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: xxx

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die Weiterentwicklung des Ge- samtsystems.

Seminarverwaltungssoftware

Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 ge- nannten Dokumenten.

1.2 Vergütung Der Pauschalfestpreis* beträgt xxx. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend

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Seite 5 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 5 von 25 nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. 2.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.3 Vertragsbestandteile* Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 25 und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen20.07.20269
2Angebotxxxxxx
3a und bZusätzliche Vertragsbedingungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) (ZVB AVV) und Erklä- rung zur Auftragsdatenverarbeitung03/2025 02/20253 / 3
4Regelung zur Fernwartung5

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1; 2; 3; 4.

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.3.3 bzw. 4.4.3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und ins- besondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rang- folge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.

1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1

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Seite 6 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

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1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT Sys- tem-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege- lungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen bis zur Abnahme Verkauf von Hardware Vermietung von Hardware Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) Schulung Projektmanagement Sonstige Leistungen Anpassung und Erstellung von notwendigen Schnittstellen gemäß Anlage 1 Punkt 2.2.2

2.2 Leistungen nach der Abnahme Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems Sonstige Leistungen:  Anpassungsleistungen, Maßnahmen (wie u.a. größere Programmierleistungen), Beratungsleistun- gen und Schulungen nach Aufwand entsprechend festgelegter Vergütungssätze und vorab separa- ter Beauftragung durch den AG

2.3 Vorgehensmodell […]

3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1A. Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

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Seite 7 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

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Lfd. Nr.Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten*Art der beizustellen- den Systemkompo- nenten* (HW, SW, IS, S)1
123

1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige

Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. 2.

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems

4.1 Verkauf von Hardware […]

4.2 Vermietung von Hardware […]

4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)

4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergü- tung auf Dauer überlassen:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.MengeEXP1Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopienZu liefernde Version2Abwei- chende Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix An- lage Nr. (Muster 4)3Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4
Einzel- preisGesamt- preis
123456789
1Seminarverwaltungs- software10 Li- zenzen
Summexxx

1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von

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Seite 8 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 8 von 25 Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsre- gelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.3.3). 4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzu- geben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 ist nicht im Pauschalfest- preis* enthalten. Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr. 1 wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware* aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programm- stand*, sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin erfolgen wird. Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. .

4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen […]

4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. 1 in folgender Form: ___, gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. 1, wie in Anlage Nr. 2 beschrieben.

4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) […]

4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung […]

4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene […]

4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen […]

4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* […]

4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer […]

4.5.1 Leistungsumfang […]

4.5.2 Vergütung […]

4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* […]

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Seite 9 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 9 von 25 4.5.3.1 Gesamte Individualsoftware* […]

4.5.3.2 Bestimmte Individualsoftware* […]

4.5.3.3 vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* […]

4.5.3.4 Werkzeuge* […]

4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) […]

4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen […]

4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* […]

4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen […]

4.6.1 Leistungsumfang […]

4.6.2 Vergütung […]

4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*

4.7.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB- IT System-AGB). Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. 1 und 2 beschrieben.

4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden abweichende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Anpassung gemäß Nummer 4.3.2 gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nut- zungsrecht gewährt wird. Dieses exklusive Recht soll ausschließlich den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Anpas- sung in der Endfassung (funktionale Gesamtlösung) zu nutzen, zu vermarkten, zu lizenzieren oder Dritten zur Verfügung zu stellen – insbesondere auch anderen Bundesländern. Dem Auftragneh- mer ist es damit untersagt, die entwickelte Individualsoftware in Ihrer abgeschlossenen Form oder deren wesentliche funktionale Bestandteile ganz oder teilweise Dritten zur Nutzung zu überlassen oder selbst wirtschaftlich zu verwerten. Dies gilt auch für abgewandelte Fassungen, sofern diese die typischen Funktionalitäten der Gesamtsoftware beinhalten. Unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, allgemeine Programmierkenntnisse, Erfahrungen, Methoden, Tools, Bibliotheken sowie während der Entwicklung gewonnene Erkenntnisse, die nicht spezifisch für die geschuldete Individualsoftware insgesamt sind, frei zu nutzen und in anderen Pro- jekten und Programmen einzusetzen, soweit dies nicht zur Verwertung der geschuldete Individual- software insgesamt in seiner konkreten, für den Auftraggeber entwickelten Form führt.

Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

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Seite 10 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 10 von 25 4.7.3 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

4.8 Schulung

4.8.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd. Nr.Anzahl der Schu- lungenArt der Schulung (NZ/AD/ MP/S)1Inhalt der SchulungSchu- lungstage pro Schu- lungOrt2Maximale Anzahl Teilneh- mer pro SchulungSofern im Pau- schalfestpreis* ent- halten, keine An- gabe notwendig
Betrag pro SchulungGe- samt- preis
123456789
11SBenutzung Komponente 1 bis 31RG10xxxxxx
21ADSchulung Admin1RG2xxxxxx
31MPMP-Schulung0,5 bis 1online30xxxxxx
Summe

1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung

Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr..

4.8.2 Schulungsunterlagen Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:

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Seite 11 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

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Lfd. Nr.Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen)SchulungsunterlageEXP1Menge
12345
11Gemäß Anlage 1 und 2
22Gemäß Anlage 1 und 2
33Gemäß Anlage 1 und 2

1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften

Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .

4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen […]

4.9 Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Spra- che / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Do- kumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Do- kumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Doku- mentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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Seite 12 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 12 von 25 Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem ab- zulegen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. 1.

4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung

4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1.

4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

5 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und zur Lieferung neuer Programm- stände* sowie zur Support- und Installationsunterstützung nach folgenden Regelungen:

5.1 Arten von Systemserviceleistungen

5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, er- stellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzu- stellen.

folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System- AGB wiederherzustellen. gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen.

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Seite 13 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 13 von 25 5.1.1.1 Störungsmeldung

5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung […]

5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Name/Firma:xxx
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:xxx
Fax:
E-Mail:xxx
Web-Adresse:xxx

gemäß Anlage Nr. .

5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.

Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. 1.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

5.1.1.3 Servicezeiten

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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Seite 14 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 14 von 25 Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
MontagbisFreitagvon8bis16Uhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

5.1.1.4 Hotline […]

5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Gesamtsystems des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Sys- temkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. zu vermeiden.

zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. .

5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoft- ware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.3.1Lfd. Nr. aus Nummer 4.4.1Überlassung aller verfügbaren Programm- stände*Zeitpunkt der Leistung
Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versi- onen*Auf Anforderung des AuftraggebersUnverzüglich, sobald ver- fügbar
1234567
1xxx

Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer ge- mäß Anlage Nr. . Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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Seite 15 von 25 . Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbe- dingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programm- stände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungs- rechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

5.2 Beginn und Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Ge- samtsystems dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems folgendem Datum

jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer von mindestens 48 Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer

zu erbringen.

5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen […]

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

5.4.1 Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte jährliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal xxx Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Ge- samtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Num- mer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .

5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum 30.11.) einmalig zum

2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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Seite 16 von 25 gemäß Anlage Nr.

5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen

5.5.1 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicever- einbarung gemäß Anlage Nr. 4.

5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen […]

5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen […]

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1B Fachkonzept weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB.

6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme

6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr___.

6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme be- trägt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme ____ sind mit der pauschalen Vergütung für Systemser- viceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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Seite 17 von 25 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der Personalkate- goriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3
je Stundeje Tagje Stundeje Tagje Stundeje Tag
12345678
Kategorie 1xxxxxxxxx
Kategorie 2xxxxxxxxx
Kategorie 3xxxxxxxxx
Kategorie 4
Kategorie 5

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
MontagbisFreitagvonxxxbisxxxUhr
VonbisUhr
VonbisUhr

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) […]

7.2.3 Während sonstiger Zeiten […]

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen […]

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. 2.

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

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Seite 18 von 25 Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand […]

7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistun- gen gemäß Nummer(n) 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.3 (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistun- gen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.

8 Termin- und Leistungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Termins MS1, BB2, BBTA3, TA4, VE5Leistungszeit (Datum oder Zeit- punkt nach Zu- schlagserteilung)Leistungsort (einschließlich An- schrift)Bemerkungen
123456

1 MS = Meilenstein 2 BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung 3 BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme 4 TA = Teilabnahmetermin 5 VE = Vertragserfüllungstermin*

Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten or- ganisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umset- zung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. 1.

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Seite 19 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 19 von 25 9 Zahlungsplan Der Auftraggeber leistet zum (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB. Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Termin gemäß Nummer 8, lfd. Nr.Art der Zahlung AZ1, TZ2, SZ3BetragBemerkungen
1234

1 AZ = Abschlagszahlung* 2 TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. 3 SZ = Schlusszahlung

Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. 2.

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Seite 20 von 25 10 Projektmanagement

10.1 Projektmanager/Projektleiter

des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):

Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstel- lung des GesamtsystemsGesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner
Name:xxxxxx
Position:xxxxxx
Organisationseinheit/Abteilung:xxxxxx
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

des Auftraggebers:

ProjektmanagerProjektleiter als Ansprechpartner
Name:N.N.
Position:Referatsleiterin
Organisationseinheit/Abteilung:Abteilung 1 / Referat 16
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers […] Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung:

10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1.

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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Seite 21 von 25 Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht wer- den, festgelegt: in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. in Anlage Nr. 1B.

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers […]

11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 1A zu beachten; sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen; die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beach- ten; folgende weitere Regelungen einzuhalten: .

11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .

11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* […]

11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) […]

11.6 Entsorgung der Verpackung […]

12 Mitwirkung des Auftraggebers […]

13 Abnahme

13.1 Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 verein- bart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Ge- samtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. . Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.

13.2 Testdaten […]

13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung […]

13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme […]

13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung […]

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Seite 22 von 25 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) […]

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate Mo- nate beträgt. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoft- ware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate Monate beträgt. Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt be- zogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoft- ware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponen- ten* gilt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. .

14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistun- gen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. .

14.3 Mängelmeldungen

14.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. .

14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen Die Mängelmeldung erfolgt: an folgende Adresse:

Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Web-Adresse:

gemäß Anlage Nr. .

14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline

14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

[Seite 23]

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Seite 23 von 25 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 113/044/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer xxx

Seite 23 von 25 Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende Reakti- ons-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmel- dung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. 1 für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.

14.4.2 Servicezeiten […]

14.4.3 Hotline […]

14.5 Teleservice * Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicever- einbarung gemäß Anlage Nr. 4.

14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung […]

15 Haftungsregelungen […]

15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung […]

15.2 Haftung bei Verzug […]

15.3 Haftung für den Systemservice […]

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[Seite 24]

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Seite 24 von 25 15.4 Haftung für entgangenen Gewinn […]

16 Vertragsstrafen bei Verzug […]

16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems […]

16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten […]*

17 Weitere Vereinbarungen

17.1 Garantien […]

17.1.1 Auftragnehmergarantien […]

17.1.2 Herstellergarantien […]

17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* […]

17.2.1 Übergabe des Quellcodes*

17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes

17.3 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.

17.4 Sicherheiten […]

17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft […]

17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit […]

ODER

17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit […]

17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr._. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3a und 3b eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Ab- satz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention […]

17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers […]

17.8 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

Rechnungen sind unter Angabe der Vergabenummer 111-VN081/2025 sowie der Vertragsnummer 113/044/26 entweder an folgende Anschrift zu richten: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

[Seite 25]

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Seite 25 von 25 Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden oder per E-Mail an (wird bei Zuschlagserteilung mitgeteilt).

Elektronische Rechnungen im Standard XRechnung übermitteln Sie bitte über https://xrechnung- bdr.de unter Verwendung unserer Leitweg-ID (wird bei Zuschlagserteilung mitgeteilt).

Einsatz von Künstlicher Intelligenz Der Auftragnehmer darf bei Einsatz von Systemen oder Diensten, die Künstliche Intelligenz (KI) beinhalten, nur solche Verfahren verwenden, die den Vorgaben des BSI, der DSGVO sowie der KI Verordnung der EU (EU AI Act) entsprechen. Der Einsatz von Hochrisiko-Systemen gemäß Artikel 6 Abs. 1 und 2 der KI Verordnung ist nicht gestattet. Beim Einsatz von KI-Systemen sind die Grundsätze der Infor- mationssicherheit zu gewährleisten. KI-Systeme sind durch die Verwendung anerkannter Standards der Informationssicherheit auf dem aktuellen Stand der Technik abzusichern. Die manuelle Nachbe- reitung der Ergebnisse ist sicherzustellen. Es ist untersagt, personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden in öffentliche oder nicht- öffentliche KI Systeme oder in lernende KI-Systeme, die eine Weiterverwendung der Eingaben durch Dritte zulassen, einzugeben. Der Einsatz von KI-Systemen darf nicht zu einer Verletzung von Vertraulichkeitspflichten oder einer unbefug- ten Weitergabe von Daten an Dritte führen. Sofern der Auftragnehmer KI-Systeme Dritter nutzt, stellt er sicher, dass diese Anbieter geeignete Garantien i.S.d. Art. 29 ff. DSGVO bieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, kein verbotenes KI-System in Sinne der KI-Verordnung einzusetzen. KI-Systeme dürfen nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung über personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO eingesetzt werden. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Mitarbeiter regelmäßig im sicheren und rechtskonformen Um- gang mit KI-Systemen geschult werden, insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben der KI- Verordnung. Der Auftragnehmer dokumentiert den Einsatz von KI-Systemen, stellt deren Nachvollziehbarkeit sicher und ermöglicht dem Auftraggeber Prüfungen der eingesetzten Verfahren. Die Ergebnisse der KI-Systeme müssen auf rechtswidrige Inhalte, Diskriminierung sowie Korrektheit geprüft und notfalls überarbeitet werden. Der Auftragnehmer haftet für die Ergebnisse der durch KI-Systeme unterstützten Leistungen wie für eigene Handlungen. Insbesondere sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Manipulationssicherheit und der Schutz sensibler Da- ten nach dem Stand der Technik sicherzustellen.

Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

, Dresden , Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber

Heinz Bernd Bettig (Präsident)

Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 – Änderungen/Ergänzungen in blau

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