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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt!
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN (EU-Vergabeverfahren) (BBL) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stand 12/2019)
1 Allgemeines
Der Auftraggeber verfährt nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VgV, GWB), ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden.
2 Vergabeunterlagen
2.1 Bereitstellung in elektronischer Form Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf der bereits in der Vergabebekanntmachung genannten Webseite in elektronischer Form den Interessenten zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, haben die Interessenten für diesen Auftrag den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen zu öffnen sind. Die Interessenten für diesen Auftrag sind darüber hinaus gehalten, die Vergabeunterlagen nach Download auf Vollständigkeit zu prüfen und dem Auftraggeber das Fehlen von Unterlagen/Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist anzuzeigen.
Wichtiger Hinweis: Die Vergabeunterlagen können auch ohne Anmeldung oder Registrierung heruntergeladen werden. Damit bestätigt der Bieter gleichzeitig, dass er alleine dafür verantwortlich ist, sich über Neuigkeiten und Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren. Eine automatische Information über die Vergabeplattform bzw. manuelle Information durch die Vergabestelle entfällt in diesem Fall.
2.2 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach der Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich per mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool „Bietercockpit zum AI-Vergabemanager“ (Bietercockpit) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
3 Nutzung der Vergabesoftware
3.1 Verwendete Software und Systemvoraussetzungen Die Vergabestelle nutzt die Vergabesoftware des AI Vergabemanagers und des AI Bietercockpits der Administration Intelligence AG basierend auf der Vergabeplattform eVergabe.sachsen.de als elektronisches Mittel gemäß § 9 Abs. 1 VgV. Um Zugriff auf das Bietercockpit zu erhalten ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de notwendig. Für die Nutzung der Software wird Java (Version 8 und höher) oder der AI Weblauncher (Link: https://www.bietercockpit.de ) benötigt. Bitte beachten Sie, dass Java SE 8 nur noch temporär unterstützt wird. Bieter müssen sich regelmäßig mittels der Handbücher (Link: https://www.bietercockpit.de) über die Funktionalitäten und Systemvoraussetzungen dieser Anwendung und etwaiger neuer Versionen informieren. Die Nutzung des Bietercockpits setzt voraus, dass der Bieter die Nutzungsbedingungen der Administration Intelligence AG als Hersteller zur Überlassung der Standardsoftware einschließlich der Benutzerdokumentation und dem sonstigen Begleitmaterial akzeptiert. Weitere Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angeboten sowie zu Verschlüsselungsverfahren können den auf der E-Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen entnommen werden. Weitere Informationen zum Bietertool „Bietercockpit zum
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AI-Vergabemanager“ und zum technischen Betrieb stehen unter der E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung.
3.2 Fehler bei der Anwendung Sollten bei Anwendung der Vergabesoftware Fehler auftreten, so sind diese unverzüglich vom Bieter zu melden. Nachweise für Fehler (Fehlermeldungen, Fehlerprotokolle, Bildschirmausschnitte) sind durch den Bieter aufzubewahren und bei Bedarf der Vergabestelle vorzulegen. Bei technischen Problemen ist der SID Servicedesk per Mail an servicedesk@sid.sachsen.de oder telefonisch unter +49 351 79997100 zu kontaktieren.
3.3 Kommunikation Die Kommunikation mit der Vergabestelle während des Vergabeverfahrens und die Abgabe von Angeboten finden ausschließlich über die Plattform eVergabe.sachsen.de und das Bietercockpit statt. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bieter sowie bei der Übermittlung neuerer Versionen der Vergabeunterlagen werden die Bieter über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse über die Bereitstellung von für sie bestimmter Nachrichten der Vergabestelle elektronisch informiert (Bereitstellungsmitteilung per E-Mail). Die für den Bieter bestimmte Nachricht selbst wird auf dem Server der Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis zum Abruf und herunterladen durch den Bieter; insoweit unterhält der Bieter mit seiner Registrierung für Zwecke der Abwicklung dieses Vergabeverfahrens ein elektronisches Empfangspostfach auf der Vergabeplattform. Der Abruf der für den Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach Anmeldung im Bietercockpit erfolgen. Ggf. muss im Bereich Nachrichten durch Anklicken der Schaltfläche „Synchronisieren“ die Nachrichtenanzeige aktualisiert werden, um alle eingegangenen Nachrichten anzuzeigen. Die Bieter sind verpflichtet, über diese Funktionalität des Bietercockpits mit der Vergabestelle zu kommunizieren. Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob Nachrichten seitens der Vergabestelle eingegangen sind. Die Vergabestelle geht davon aus, dass Nachrichten dem Bieter zugegangen sind, sobald dieser die Nachrichten abrufen kann. Auch der Bieter darf grundsätzlich nur über die Vergabeplattform mit der Vergabestelle kommunizieren (Bieterfragen, Abgabe von Angeboten etc.). Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.4 Information gemäß § 134 GWB Die Information gemäß § 134 GWB versendet die Vergabestelle gem. § 134 Abs. 2 GWB grundsätzlich per Telefax oder E-Mail an die Bieter.
3.5 Unterschriften und Textform Soweit die Vergabestelle in den Vergabeunterlagen eine Unterschrift fordert, ist damit stets die Textform im Sinne des § 126 b BGB gemeint, in der die Person des Erklärenden genannt und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. Dies erfolgt durch Eintragung des Namens des Erklärenden. Dies gilt nur sofern die Vergabeunterlagen keine höheren Anforderungen an die Signatur und das Sicherheitsniveau enthalten.
3.6 Strukturierung der eingereichten Unterlagen Bei der Angebots- oder Teilnahmeantragsabgabe ist darauf zu achten, dass die einzelnen Unterlagen so übersichtlich und kompakt wie möglich eingereicht werden. Soweit möglich, ist die Struktur beizubehalten, in der die Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Es ist möglich, mehrere Unterlagen zu einer PDF- oder Zip-Datei zusammenzufügen. Insbesondere für zusätzliche Unterlagen, die nicht explizit gefordert sind (z.B. Produktdatenblätter, zusätzliche Erklärungen oder Referenzen über das geforderte Maß hinaus), ist ein Zusammenfassen zu einer PDF- oder Zip-Datei sinnvoll.
4 Angebot
4.1 Form der Angebotsabgabe Soweit der Auftraggeber Vordrucke oder Formulare bereitstellt, sind nur diese für das Angebot zu verwenden. Es sind ausschließlich Elektronische Angebote über das Bietercockpit zugelassen. Eine Einreichung des Angebots in anderer Form wie z.B. Papier, als Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss des Angebotes. Das Hochladen, die Verschlüsselung des Angebotes und die Weiterleitung über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de erfolgt mit dem Bietercockpit. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist möglich.
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4.2 Nebenangebote Der Auftraggeber kann Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge zulassen. Hinweise hierzu enthält die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Nebenangebote bzw. Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage ausgewiesen und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Nebenangebote ohne Abgabe eines Hauptangebotes sind nicht zulässig.
4.3 Angaben über die Ausführung und Beschaffenheit Wird eine Leistung angeboten, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vorschriften oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, sind im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Unterzeichnung des Angebotes Das Angebot muss vollständig und unter Nennung der Person des Erklärenden unterzeichnet werden (Textform gem. § 126 b BGB), sofern die Vergabeunterlagen keine höheren Anforderungen an die Signatur und das Sicherheitsniveau enthalten. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein und mit Ablauf der Frist vorliegen.
4.5 Preisblätter Sofern die Vergabeunterlagen ein Preisblatt umfassen, ist dieses entsprechend der dort enthaltenen Vorgaben ordnungsgemäß auszufüllen und unter Nennung der Person des Erklärenden zu unterzeichnen (Textform gem. § 126 b BGB), sofern die Vergabeunterlagen keine höheren Anforderungen an die Signatur und das Sicherheitsniveau enthalten. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation unverzüglich vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
4.6 Preisrecht Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr.30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.
5 Beifügung eines Musters
Bei Aufforderung der Vergabestelle zur Übersendung eines verbindlichen Musters der angebotenen Leistung oder des angebotenen Produktes ist dieses grundsätzlich an folgende Adresse zu senden:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden
Das Muster muss mit dem Namen des Bieters und als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Es wird nicht bezahlt und, sofern kein Zuschlag erfolgt, wieder zurückgegeben. Eine Entschädigung für Wertminderung oder Vernichtung des Musters bei einer etwa erforderlichen Untersuchung kann nicht beansprucht werden.
6 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit dem Unternehmen verbunden ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen wurde.
7 Nachunternehmer, Bewerber- und Bietergemeinschaften
7.1 Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an den Unterauftragnehmer übertragen will.
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7.2 Bewerber und Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben:
ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und
eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden anhand einer Gesamtschau der von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegten Unterlagen beurteilt. Jedes Mitglied muss für sich nachweisen, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor die dafür notwendigen Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzufordern.
8 Form- und Verfahrensvorgaben
8.1 Preisangaben Die Preise sind in Euro-Beträgen anzugeben.
8.2 Sprache Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
8.3 Empfangsbekenntnisse der Bieter Die Bieter sind verpflichtet, vom Auftraggeber abgeforderte elektronische Empfangsbestätigungen unverzüglich inhaltlich zutreffend und vollständig zu übermitteln. Dies dient der Beschleunigung dieses Vergabeverfahrens. Bieter, die dieser Pflicht schuldhaft wiederholt nicht nachkommen, laufen Gefahr nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
8.4 Ergänzende Rechtsvorschriften Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
9 Kosten
Das für die Vergabeunterlagen ggf. entrichtete Entgelt wird nicht erstattet. Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
10 Angebotsfrist
Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab. Eine Abgabe des Angebots über das Bietercockpit ist nur bis zu diesem Termin möglich. Bei der Abgabe sind die üblichen Datenübertragungslaufzeiten zu berücksichtigen.
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11 Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht statthaft. Sie dürfen Dritten, die weder in die Erstellung des Angebots eingebunden sind, noch die Interessen des Bieters vertreten, nicht zugänglich gemacht werden. Soweit Dritten danach zulässigerweise Einblick in die Unterlagen gewährt werden soll, sind diese schriftlich darauf zu verpflichten, dass sie die Unterlagen und deren Inhalt ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung des Bieters verwenden und die Verwendung/Übermittlung des Inhalts der Unterlagen zu anderen Zwecken unzulässig ist. Der Bieter hat diese Erklärung auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
12 Nachprüfungsbehörde, Rechtsbehelfe
12.1 Nachprüfungsbehörde
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postfach 10 13 64 D-04013 Leipzig Tel. +49 341 977 1040 Fax. +49 341 977 1049
12.2 Fristen für Rechtsbehelfe Ein Vergabenachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Zurückweisung der erforderlichen Rüge des geltend gemachten Rechtsverstoßes durch die Vergabestelle bei der Nachprüfungsbehörde anhängig zu machen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nähere Auskünfte hierzu sowie zu den Formerfordernissen erteilt die vorstehend benannte Nachprüfungsbehörde.