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Vertrag für Dozententätigkeit
Az.: Auftragsnummer: BZ 001/25 Leitweg-ID:
Zwischen dem Freistaat Sachsen
vertreten durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vertreten durch den Präsidenten ..., vertreten durch die Referatsleiterin 16 Bildungszentrum (BZ), ... Schlossgasse 2, 01768 Glashütte
- Auftraggeber -
und MM GmbH Dr. Max Mustermann Musterstraße 1 01234 Musterstadt
- Auftragnehmer -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt als selbständiger Dozent gem. § 40 Abs. 2 Schulgesetz des Freistaates Sachsen für das Seminar
XX 1.01_25 Blankoseminar mit den Vorlagenmustern für die Vergabeunterlagen
folgende Dozenten-Leistungen:
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des gesamten Seminars
- Erstellen von Teilnehmerunterlagen
- Ansprechpartner während des Seminares
Seminartermin: 30.-31. Dezember 2025
Seminarort: BZ Reinhardtsgrimma, Schlossgasse 2, 01768 Glashütte
§ 2 Durchführung des Vertrages/Zusammenarbeit
(1) Zuständig für die zur Vertragsdurchführung notwendige Abstimmung ist auf Seiten des Auftraggebers Vorname Zuse Tel.: +49 ..., E-Mail-Adresse: Vorname.Zuse@lfulg.sachsen.de, Referat 16, Bildungszentrum Reinhardtsgrimma.
(2) Der Auftraggeber schafft die notwendigen Rahmenbedingungen zur Durchführung des Auftrages, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Unterrichtsräume und entsprechender Medientechnik. Die benötigte Medientechnik hat der Auftragnehmer rechtzeitig vor Seminarbeginn mit dem Bildungszentrum abzustimmen.
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(3) Der Auftragnehmer wird den ihm übertragenen Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ausführen. Er erstellt die Arbeitsunterlagen (Teilnehmerunterlagen, Präsentationen) und leitet sie dem Bildungszentrum bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung elektronisch zu. Der Auftragnehmer genehmigt dem Bildungszentrum die elektronische Bereitstellung der Teilnehmerunterlagen an die Teilnehmenden. Inhaltlich hat der Auftragnehmer durch Vorabfrage die Probleme, Fragen und Vorgaben der Teilnehmenden und des Bildungszentrums zu berücksichtigen.
(4) Eine Beauftragung Dritter oder Vertretung des Auftragnehmers durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
§ 3 Vergütung, Aufwandsersatz
(1) Der Auftragnehmer erhält für die vereinbarten Leistungen
- ein Honorar in Höhe von 1.000,00 €
- die angefallenen Reisekosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz (d. h. Pkw mit 0,35 €/km und/oder bis zu 90 €/Nacht bei notwendiger Übernachtung außerhalb des Bildungszentrums) Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ist der Reiseverlauf darzustellen. Als Nachweise sind Fahrkarten und Quittungen im Original beizufügen. Nach § 4 Satz 1 Nr. 21 b) bb) UStG sind diese Umsätze steuerfrei.
- eine Übernachtungsmöglichkeit und die Verpflegung werden im Bildungszentrum für die Zeit der Seminardurchführung unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sofern das Seminar im Bildungszentrum stattfindet. Damit sind alle Aufwendungen abgegolten.
(2) Die Versteuerung der erhaltenen Vergütung/Erstattung obliegt dem Auftragnehmer.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung/Erstattung wird innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Leistung und Vorlage einer Rechnung (mit zwingender Angabe der Auftragsnummer: BZ 001/25) auf das auf der Rechnung mit IBAN und BIC angegebene Konto des Auftragnehmers überwiesen. Der Versand der Rechnung erfolgt bevorzugt elektronisch entweder
- über https://xrechnung-bdr.de im Standard XRechnung unter Verwendung der Leitweg-ID 14-0912014LFULG06-73 oder
- per E-Mail an rechnung.bz@lfulg.sachsen.de als PDF-Datei. Nur wenn eine elektronische Übermittlung seitens des Auftragnehmers nicht möglich ist, kann die Rechnung postalisch gesendet werden an
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden. Die Rechnung hat dem Auftraggeber spätestens bis zum 30.11. zuzugehen. Bei Versäumnis dieser Frist erfolgt die Zahlung erst im darauffolgenden Kalenderjahr.
(2) Der Auftraggeber ist gemäß § 2 der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 (BGBl. I, S. 1554) in der jeweilig geltenden Fassung verpflichtet, dem für den Auftragnehmer zuständigen Finanzamt die Zahlung sowie die Höhe der Vergütung mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber mit der Rechnung das für ihn
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zuständige Finanzamt sowie entweder sein Geburtsdatum oder seine Steuernummer mitzuteilen.
§ 5 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der Veranstaltung inklusive ihrer Nachbereitung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. (2) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Durchführung der Veranstaltung aus nachfolgenden Gründen abgesagt werden muss:
- die zuvor vom Auftraggeber festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 10 nicht erreicht wird
- unvorhersehbare, nicht durch das Bildungszentrum Reinhardtsgrimma zu vertretende Ereignisse.
(3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten, in sich abgeschlossenen, nachgewiesenen und als vertragsgemäß anerkannten Einzelleistungen, oder das vereinbarte Festhonorar wird anteilig zur erbrachten Leistung gewährt. Im Gegenzug hat der Auftragnehmer die bisherigen Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber zu übergeben.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer erklärt, darüber belehrt worden zu sein, dass die ihm zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung bereitgestellten Daten und die Daten, die er gegebenenfalls selbst erhebt, dem Datengeheimnis gemäß § 6 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) unterliegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Unterschrift unter diesem Vertrag, diese Daten nur zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden bzw. zu verarbeiten.
(2) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass ein Verstoß gegen das Datengeheimnis gemäß §§ 38, 39 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) mit einer Geldbuße oder einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, seine mit den Aufgaben der Vertragserfüllung befassten Mitarbeiter über ihre Pflicht zur Geheimhaltung dieser Daten – auch nach Beendigung der Aufgaben – zu belehren und sie insoweit auch darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§ 38, 39 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) mit einer Geldbuße oder einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können.
(4) Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung: Ihre Daten werden vom Bildungszentrum Reinhardtsgrimma in Erfüllung seiner Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgaben sowie über die Verarbeitung der Daten und der Rechte bei der Verarbeitung der Daten, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben, können Sie im Internet unter: http://www.lfulg.sachsen.de/bildungszentrum- 7823.html abrufen. Alternativ erhalten Sie auf Anfrage unter der Telefonnummer 035053-40 ... einen Ausdruck dieser Informationen.
§ 7 Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht
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(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen Gerätschaften ordnungsgemäß aufzubewahren. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen Gerätschaften sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung und nach Vertragsbeendigung unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen oder sonstigen Gerätschaften ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsunterlagen nach § 2 Abs. 3 seinen Mitarbeitern zu Informationszwecken zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftragnehmer garantiert, dass er die Arbeitsunterlagen selbst erstellt hat und durch die Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Sollte der Auftraggeber aufgrund Verstoßes gegen Rechte am geistigen Eigentum und/oder anderer gesetzlicher Vorschriften haftbar gemacht werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von sämtlichen sich daraus ergebenden begründeten rechtlichen Folgen (wie z. B. Ansprüche Dritter) freizustellen. Die Freistellung umfasst zu leistende Bußgelder, Schadensersatz, sowie sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung und anwaltlichen Vertretung.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag ist in zweifacher Ausfertigung zu unterzeichnen. Ein Exemplar verbleibt beim Auftraggeber, eines beim Auftragnehmer.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel. Die Schriftform ist nicht durch die elektronische Form gewahrt, der Schriftformvorbehalt und die sonstigen Vertragsbestimmungen können also nicht durch den Austausch von E-Mails geändert werden.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind vielmehr verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich wirksame zu setzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
(5) Dieser Vertrag bewirkt weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zum Freistaat Sachsen.
(6) Gerichtsstand ist Dresden.
Reinhardtsgrimma, den … Musterstadt, den
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... Auftragnehmer (Name des Unterzeichnenden) (Name des Unterzeichnenden)
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