Hinweis Geheimhaltung Mitarbeiter 11-2019.pdf

Seminare und Bildungsformate zur Zusammenarbeit im Wandel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Geheimhaltung und Datenschutz

  • Hinweise für die Mitarbeiter -

Sehr geehrter Mitarbeiter, sehr geehrte Mitarbeiterin,

wir führen als Unternehmen Arbeiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund aus. Bevor Sie dort im Rahmen der Auftragsausführung tätig werden, bitten wir Sie, die nachstehenden Hinweise

aufmerksam durchzulesen.

Im Verlaufe Ihrer Arbeit wird es sich nicht immer vermeiden lassen, dass Sie mit personenbezogenen

Daten von Versicherten und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berührung kom-

men. Diese Daten (Sozialdaten) stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die ihr in ihrer Eigenschaft als Sozialleistungsträger zu-

gänglich gemacht Sozialdaten im Rahmen des Sozialgeheimnisses zu wahren. Eine unbefugte Über-

mittlung ist verboten. Dies ergibt sich aus § 35 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB I). Wahrung

bedeutet in diesem Zusammenhang: Das Recht eines jeden auf Geheimhaltung seiner Sozialdaten

verpflichtet die Deutsche Rentenversicherung Bund dazu, durch geeignete Schutzmaßnahmen si-

cherzustellen, dass die Sozialdaten keinem Unbefugten – weder versehentlich noch beiläufig – zu-

gänglich gemacht werden. Die gleiche Verpflichtung besteht auch für alle für die Deutsche Rentenver-

sicherung Bund tätigen Personen bzw. für Stellen, denen die Sozialdaten zur Kenntnis gelangen kön-

nen.

Ein Verstoß gegen das Sozialgeheimnis kann nach § 85 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) mit

Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Wir weisen Sie deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin: Falls Ihnen im Rahmen der Auftragsaus-

führung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Sozialdaten bekannt werden, sind Sie gegen-

über Dritten – auch dem Ehegatten oder Verwandten - zur strikten Geheimhaltung verpflichtet. Diese

Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Auftragsausführung bei der Deutschen Rentenversi-

cherung Bund fort.

DRV Bund Seite 1 von 1 Seiten Hinweis Geheimhaltung Stand: 11/2019

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