HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ
Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anfallenden personenbezogenen oder per- sonenbeziehbaren Daten unterliegen den Reglungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Soweit die Regelungen der DSGVO aufgrund von Öffnungsklauseln dem nationalen Gesetz- geber einen Gestaltungsspielraum einräumen, sind darüber hinaus folgenden Rahmenbedin- gungen zu berücksichtigen:
Die personenbezogenen Daten, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in ihrer Ei- genschaft als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung anfallen, sind Sozialdaten. Sie un- terliegen dem Sozialgeheimnis im Sinne des § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I).
Soweit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als Zentrale Zulagenstelle für Altersver- mögen (ZfA) personenbezogene Daten vorhanden sind, unterfallen diese als Steuerdaten dem in § 30 der Abgabenordnung (AO) geregelten Steuergeheimnis.
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden personenbezogenen oder personenbe- ziehbaren Daten von Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Bund (Beschäftigten- daten) unterfallen den Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Sollte der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsausführung auf irgendwelche Weise Kenntnis von nach den oben genannten Vorschriften geschützten Daten erlangen, so hat er darüber Stillschweigen zu bewahren. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zur fristlosen Kündi- gung des Vertrages.
Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Geheimhaltungsvorschriften auch zur Strafbar- keit nach § 85 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und § 42 BDSG führen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für alle Mitarbeiter des Auftragnehmers und entsprechend auch für seine Unterauftragnehmer. Den Mitarbeitern sind die „Hinweise zu Geheimhaltung und Datenschutz“ auszuhändigen.
Hinweis zum Datenschutz Seite 1 von 1 Seiten Stand 04/2026