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Seminare und Bildungsformate zur Zusammenarbeit im Wandel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Vergabeaktenzeichen: FV15-26-0219-12-03

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

der Deutschen Rentenversicherung Bund (Auftraggeberin)

§ 1 Vertragsgegenstand

Bildungsleistung - Formen der Zusammenarbeit im Wandel

§ 2 Vertragsbestandteile

2.1. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:

a) die Vergabeunterlagen der Auftraggeberin (insbesondere Leistungsverzeichnis, Antikorruptionsklausel, Information zur elektronischen Rechnung sowie etwaige Regelungen Geheimhaltung und Datenschutz) b) die Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin d) das Angebot des Auftragnehmers e) die gesetzlich normierten Regelungen (insbesondere die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB))

2.2. Etwaige Auskünfte im Vergabeverfahren (Bieterfragen und Antworten) gelten in der jeweiligen Rangfolge des Dokuments, auf das sie sich beziehen.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigungsfristen

3.1. Der Rahmenvertrag wird über einen Leistungszeitraum von 36 Monaten geschlossen.

Der Leistungszeitraum beginnt

☒ am 01.01.2027 (Enddatum: 31.12.2029).

3.2. ☒ Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

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3.3. ☒ Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres haben beide Parteien ein jährliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende des Vertragsjahres. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

§ 4 Preise und Preisanpassung

4.1. Es gelten die Angebotspreise des Auftragnehmers. Mit der Vergütung sind pauschal alle Reise- und Nebenkosten abgegolten.

4.2. ☐ Abweichend davon gilt Folgendes:

  • entfällt -

4.3. ☐ Nach dem dritten Vertragsjahr kann der Auftragnehmer einmalig eine Preisanpassung in Höhe von 3 % geltend machen. Die Preisanpassung ist mit einer Frist von sechs Monaten anzumelden. Die Preisanpassung bedarf für ihre Gültigkeit der Zustimmung der anderen Vertragspartei.

§ 5 Leistungsbedingungen

5.1. Die Einzelbeauftragung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax. Ort, Zeit und Modalitäten der Leistungserbringung sind in der Einzelbeauftragung geregelt.

5.2. Der Auftragnehmer stellt die im Vertrag bzw. in der Einzelbeauftragung jeweils namentlich benannten Trainerinnen zur Verfügung. Ein Personenaustausch ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin möglich. Bei einem Ausfall von benannten Trainerinnen (z.B. wegen Krankheit) benennt der Auftragnehmer einen geeigneten Ersatz oder der Veranstaltungstermin wird in gegenseitigem Einvernehmen auf einen Ausweichtermin verlegt. Ob ein verfügbarer Ersatz zum Einsatz kommt bzw. ob eine Terminverlegung stattfindet, entscheidet die Auftraggeberin. Sollte es zu keinem gegenseitigen Einvernehmen kommen greift 5.4..

5.3. Sofern der Auftragnehmer an der Leistungserbringung gehindert ist, hat er dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

5.4. Für Kosten, die der Auftraggeberin wegen einer verspäteten oder nicht erbrachten Leistung entstehen, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

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§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1. Die Zahlung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen unbar auf ein Konto des Auftragnehmers. Vereinbarte Skontofristen bleiben hiervon unberührt.

6.2. Für jeden Auftrag ist eine separate Rechnung zu stellen.

6.3. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de. Die zugehörige Leitweg-ID lautet: 992-80003DRVB1-17. Alle Rechnungen müssen die Bestellnummer sowie die Kontrakt- und Kreditorennummer enthalten.

§ 7 Stornierung von Veranstaltungen

7.1. Sagt die Auftraggeberin eine bereits vereinbarte Veranstaltung aus innerbetrieblichen Gründen wieder ab, so gilt für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 615 BGB folgende Staffelung:

Absage spätestens vier Wochen vor Termin: keine Vergütung

Absage spätestens zwei Wochen vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung

Absage mit kürzerer Frist: 80 % der vereinbarten Vergütung

7.2. Sofern die Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Auftraggeberin liegen, abgesagt werden muss, entsteht kein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.

§ 8 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer hat alle personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten, die ihm im Rahmen der Auftragsausführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

§ 9 Ergänzende Vereinbarungen

  • entfällt -

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.

10.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB)

10.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.

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