Fragen-und_Antwortenkatalog_Stand_17.08.2026.pdf

Selbstvermarktungsstrategien und Coaching für Akademikerinnen und Akademiker

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ) 401-26-45ind-50340

Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ)

zur Öffentlichen Ausschreibung Vergabe eines Rahmenvertrages über die Durchführung der individuellen Maßnahme "Selbstvermarktungsstrategien und Coaching für Akademikerinnen/Akademiker"

nach § 45 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III)

Vergabenummer: 401-26-45ind-50340

Stand: 17.08.2026

Vorbemerkungen:

Entsprechend Abschnitt A.7 der Vergabeunterlagen (A_Allgemeine_Hinweise) zu der o.g. Aus- schreibung werden die Antworten dieses Fragen- und Antwortenkataloges sowie die Änderungen, Ergänzungen und Hinweise der Vergabestelle zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Hinweis:

Mit diesem FAQ wurde eine 2. Version der Vergabeunterlagen auf die Plattform der eVergabe übertragen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich diese Version Grundlage für die Erstellung des Angebotes über den „AnA-Web“ ist (siehe A_Allgemeine Hinweise, Abschnitt A.6).

Nach § 53 Abs. 7 S. 1 VgV sind Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig. Ein Verstoß hiergegen kann zum Angebotsausschluss führen. Zu den Vergabeunterlagen gehören nach § 29 VgV u.a. die Bewerbungsbedingungen (hier: Teile A und D der VU) sowie die Vertragsunterla- gen, d.h. die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen (hier: Teile B, C und E.1/Los- blätter der VU inkl. Leistungsverzeichnis).

Mit dem Hochladen der Version 2 und dem Hinweis in den Bewerbungsbedingungen und FAQ, dass die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zu verwenden ist, handelt es sich bei Ver- wendung von Vorversionen für die Angebotsabgabe nicht mehr um die aktuell gültigen Vergabe- unterlagen, was zum Angebotsausschluss führen kann.

Nutzen Sie daher zur Angebotsabgabe immer die aktuellste Version der Vergabeunterla- gen. Dies betrifft auch die Verwendung der zuletzt veröffentlichten Datei Leistungsver- zeichnis.aidf, auch wenn es hier keine Änderungen bzw. keine Änderungen im für Sie maßgeblichen Los gab.

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Änderungen inTag der Einstellung in den FAQ
Bekanntmachung
A_Allgemeine Hinweise
A_Wertungshinweise
A_Bewertungsmatrix
B_Leistungsbeschreibung17.08.2026
C_Vertragsbedingungen
D_Vordrucke/Dateien für die Angebotserstellung
Leistungsverzeichnis (ausfüllbares Preisblatt / Losblatt / E.1 (Losblät- ter als Ansicht- und Druckversion)

Bekanntmachung

Lfd.- Frage/ Antwort/ Hinweis Tag der Nr. Einstellung in den FAQ

A_Allgemeine Hinweise

Lfd.- Teil der Frage/ Antwort/ Hinweis Tag der Nr. VU Einstellung in den FAQ

A_Wertungshinweise

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Lfd.- Teil der Frage/ Antwort/ Hinweis Tag der Nr. VU Einstellung in den FAQ

A_Bewertungsmatrix

Lfd.- Teil der Frage/ Antwort/ Hinweis Tag der Nr. VU Einstellung in den FAQ

B_Leistungsbeschreibung

Lfd.- Nr.Teil der VUFrage/ Antwort/ HinweisTag der Einstellung in den FAQ
1B.1.10In der Datei „B_Leistungbeschreibung“ wird der Text unter B.1.10 gestrichen und durch den neuen Text (Änderungen sind rot ge- kennzeichnet) ersetzt: Alt: § 4 Nr. 15b Umsatzsteuergesetz (UStG) Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Arbeits- marktdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III regelt § 4 Nr. 15b UStG. Umsatzsteuerfrei sind danach, „Eingliederungs- leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leis- tungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und vergleichbare Leistungen, die von Ein- richtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtun- gen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrich- tungen mit sozialem Charakter im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen, a) die nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zuge- lassen sind, b) die für ihre Leistungen nach Satz 1 Verträge mit den ge- setzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch geschlossen haben oder c) die für Leistungen, die denen nach Satz 1 vergleichbar sind, Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die diese Leistungen mit dem Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt durchführen, geschlossen haben.“ (§ 4 Nr. 15b UStG in der Fassung vom 18.07.2017) § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlas- ses (UStAE) vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846) in der konsoli- dierten Fassung (Stand 26.04.2022) führt zu den Vorausset- zungen für eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a des UStG aus:17.08.2026

des UStG aus:

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„Die Vorbereitung auf einen Beruf umfasst die berufliche Aus- bildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschu- lung; die Dauer der jeweiligen Maßnahme ist unerheblich (vgl. Artikel 44 der MwStVO). Dies sind unter anderem Maßnah- men zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Sinne von § 45 SGB III mit Ausnahme von § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 7 SGB III, Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen der §§ 179, 180 SGB III, Aus- und Weiter- bildungsmaßnahmen (einschließlich der Berufsvorbereitung und der blindentechnischen und vergleichbaren speziellen Grundausbildung zur beruflichen Eingliederung von Men- schen mit Behinderung) im Sinne von § 112 SGB III sowie be- rufsvorbereitende, berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach §§ 48, 130 SGB III, §§ 51, 53 SGB III, §§ 75, 76 SGB III bzw. § 49 SGB III, die von der BA und – über § 16 SGB II – den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsu- chende nach §§ 6, 6a SGB II gefördert werden. Mit ihrer Durchführung beauftragen die BA und die Träger der Grund- sicherung für Arbeitsuchende nach §§ 6, 6a SGB II in man- chen Fällen gewerbliche Unternehmen oder andere Einrich- tungen, z. B. Berufsverbände, Kammern, Schulen, anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen, die über geeignete Ausbildungsstätten verfügen. Es ist davon auszugehen, dass die genannten Unternehmen und andere Einrichtungen die von der BA und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsu- chende nach §§ 6, 6a SGB II geförderten Ausbildungs-, Fort- bildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Rahmen einer be- rufsbildenden Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG erbringen.“

Für die aufgeführten Maßnahmen wird, sofern sie Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind, bestätigt, dass sie die zu bescheinigenden Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Sie bereiten auf einen Be- ruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vor. Diese Be- stätigung tritt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens an die Stelle der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde. Das in Abschnitt 4.21.5 Abs. 5 UStAE geregelte vereinfachte Verfahren ist nur zulässig, wenn die für die Erteilung der Be- scheinigung zuständige Landesbehörde sich mit der Aner- kennung einverstanden erklärt hat und von der BA bzw. dem Jobcenter hierauf in der Bestätigung hingewiesen wird. Bei Beginn des Vergabeverfahrens konnten Einverständniserklä- rungen – generell für die vom Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 S. 2 UStAE erfassten Maßnahmen – für alle Bundesländer be- rücksichtigt werden.

Neu: B.1.10 Umsatzsteuer

§ 4 Nummer 15b Umsatzsteuergesetz (UStG)

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Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Arbeitsmarkt- dienstleistungen nach dem SGB II und SGB III regelt § 4 Nummer 15b UStG.

Umsatzsteuerfrei sind danach, „Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der aktiven Arbeitsför- derung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und vergleichbare Leistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder an- deren Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden.

Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter im Sinne dieser Vor- schrift sind Einrichtungen, a) die nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zuge- lassen sind, b) die für ihre Leistungen nach Satz 1 Verträge mit den gesetz- lichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch geschlossen haben oder c) die für Leistungen, die denen nach Satz 1 vergleichbar sind, Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die diese Leistungen mit dem Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt durchführen, geschlossen haben;“ (§ 4 Nummer 15b UStG in der Fassung vom 04.02.2026)

§ 4 Nummer 15c Umsatzsteuergesetz (UStG) Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Arbeitsmarkt- dienstleistungen nach dem SGB IX regelt § 4 Nummer 15c UStG.

„Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter im Sinne die- ser Vorschrift sind Rehabilitationsdienste und -einrichtungen nach den §§ 36 und 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch abge- schlossen worden sind;“

C_Vertragsbedingungen

Lfd.- Teil der Frage/ Antwort/ Hinweis Tag der Nr. VU Einstellung in den FAQ

D_Vordrucke/Dateien für die Angebotserstellung

Lfd.- Teil der VU Frage/ Antwort/ Hinweis Tag der Nr. Einstel- lung in den FAQ

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Leistungsverzeichnis (ausfüllbares Preisblatt / Losblatt / E.1 (Losblätter als Ansicht- und Druckversion)

Lfd.- Teil der VU Frage/ Antwort/ Hinweis Tag der Nr. Einstel- lung in den FAQ

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