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Anlage 01 zur Ausschreibung Nr. 0674/26 IM Kassel
| 1. | Bezeichnung der Maßnahme(n) | Grundlagen der Psychologie |
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| 2. | Allgemeine Bestimmungen | Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt es sich um Anforderungen, die von den Bietenden zu erfüllen sind. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen in der Angebotskonzeption seitens der Bietenden sind hierzu nicht erforderlich. Mit der Abgabe seines Angebotes sowie der Vorlage sonstiger aus der Leistungsbeschreibung geforderter Nachweise erklären die Bietenden, über die für die zu erbringende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu verfügen und nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen zu sein. Die auftraggebende Partei ist rechtlich zur Durchführung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge verpflichtet. Um diesem gerecht zu werden, hat die auftragnehmende Partei eine nachhaltige Leistungserbringung zu gewährleisten. Zudem bekennt sich die auftragnehmende Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. |
demokratischen Grundordnung.
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- Ziel und Inhalt der Einführung in die Thematik "Psychologie" Maßnahme
- Herkunft und Geschichte
- Theoretische Ansätze
Einblicke in die psychologische Beratung und Coaching
- Abgrenzung
- Arbeitsfelder und Themen
Kognitive und biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und Erlebens
Allgemeine Psychologie
- Wahrnehmung und Aufmerksamkeit
- Gedächtnis, Wissen und Lernen
- Denken
- Emotion und Motivation
- Psychomotorik
Biopsychologie, Biologische Psychologie
- Neuroanatomie und neuronale Kommunikation
- Hormone, Vererbung bzgl. menschlichen Verhaltens
Grundlagen intra- und interpersoneller Prozesse
Entwicklungspsychologie
- Menschliche Entwicklung im Lebenszyklus
- Phasenlehren, soziales Lernen
- Zusammenspiel zwischen Vererbung und Umwelteinflüssen
- Entwicklungsstufen des Denkens und der Sprache
Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie
- Die Persönlichkeit als multidimensionales Konstrukt
- Persönlichkeitsforschung
- "Klassische", emotionale, soziale Intelligenz
Sozialpsychologie
- Interdisziplinäre Ansätze
- Kognitive Dissonanz
- Gruppenprozesse
- Altruismus
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| Einblicke in die Angewandte Psychologie - Klinische und Pädagogische Psychologie - Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie (ABO) - Sport- und Gesundheitspsychologie | ||
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| 4. | Anzahl und Dauer der Maßnahme(n) | Rahmenvertrag über 2 Jahre bis zum 31.12.2028 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Pro Jahr sind bis zu 2 Abrufe geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 3 Tagen mit 24 Unterrichtseinheiten (UE). |
| 5. | Beginn der Maßnahme | Die erste Maßnahme findet voraussichtlich vom 19.04.- 21.04.2027, die zweite vom 29.11.-01.12.2027 statt. Der genaue Maßnahmenbeginn wird rechtzeitig vom zuständigen BFD mitgeteilt. |
| 6. | Ausbildungszeit | Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
| 7. | Durchführungsort | max. 30 km im Umkreis von Kassel in den (gemieteten) Räumen des Auftragnehmers. |
| 8. | Anzahl und Voraussetzungen der Teilnehmenden | Die maximale Teilnehmendenzahl pro Abruf beträgt 10. Die notwendige Qualifikation der Teilnehmenden wird im Vorfeld von der fachlich zuständigen Stelle der Bundeswehr geprüft. |
| 9. | Ausbildungsgrundlage | Aktuell geltende Gesetze/Verordnungen/Richtlinien etc. |
| 10. | Prüfung ist abzulegen vor bzw. bei | Entfällt. |
| 11. | Fachliteratur inkl. Lern- und Arbeitsmittel | Für die Ausbildung ist durch die auftragnehmende Partei geeignete Fachliteratur in der jeweils aktuellen Fassung zu beschaffen und zum Verbleib den TN zu Beginn der Maßnahme zu übergeben. Aktuelle (selbst erstellte) Skripte können zur Unterstützung genutzt werden. Eine Auflistung der Lern- und Arbeitsmittel ist gemäß der Anlage „Auflistung Lern- und Arbeitsmittel“ beizufügen. |
| 12. | Unterbrechungen der Maßnahme | Entfällt. |
| 13. | Teilnahmebescheinigung / Zeugnisse / Nachweise | Die auftragnehmende Partei stellt den Teilnehmenden und dem zuständigen BFD am Ende der Maßnahme die jeweiligen Teilnahmebescheinigung / Zeugnisse / Nachweise zur Verfügung. |
| 14. | Unterrichtsform | Der Unterricht hat grundsätzlich in Präsenz stattzufinden. Die auftragnehmende Partei hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass bei Bedarf der auftraggebenden Partei oder anderer rechtlicher Vorgaben von Präsenz- auf Onlineunterricht umgestellt werden kann. Notwendigen Praxisanteile sind hiervon ausgenommen. |
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| 15. | Zertifizierungen | Dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise beizufügen: - Kopie der aktuellen Zertifizierung der Bildungseinrichtung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder - Kopie des Zertifikats DIN EN ISO 9001:2015 oder - Kopie des Zertifikats DIN ISO 21001: 2021 oder - vergleichbare Zertifizierungen oder - Nachweis über bereits durchgeführte Maßnahmen |
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| 16. | Bewertung der Maßnahme(n) | Zur Sicherung der Qualität hat die auftragnehmende Partei die Durchführung der Maßnahme zu evaluieren. Am Ende jedes Lehrgangs ist durch die auftragnehmende Partei ein anonymisierter Evaluationsbogen an die TN auszugeben. Der Evaluationsbogen wird durch den AG zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Evaluationsbögen sind mit einem Abschlussbericht dem AG vorzulegen. |
| 17. | Maßnahmespezifische Besonderheiten | Entfällt. |
| 18. | Angebotsinhalte | Folgende Unterlagen sind von der auftragnehmenden Partei einzureichen: - Kostenkalkulation (Anlage 04) - Lehrkräfte BAPersBw (Anlage 05) - Auflistung Fachliteratur (Anlage 06) - Erklärung zur USt. Anlage (Anlage 07) - Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (Anlage 08) - Eigenerklärung Nachhaltigkeit (Anlage 09) - Lehrstoffplan (Anlage 10) - Formular BAAINBw-B-V 043 - Zertifizierungen/Nachweis (entsprechend Punkt 15) - Nachweis Unfallversicherung (Punkt 20) - Referenznachweise (entsprechend Punkt 22) - Ausbildungskonzept (entsprechend Punkt 24) - Methodik/ Didaktik (entsprechend Punkt 25) - Räumlichkeiten (entsprechend Punkt 26) |
| 19. | Zahlungen / Abschlagzahlungen | Die auftragnehmende Partei ist nach der e- Rechnungsverordnung (E-Recht-VO) verpflichtet, die Rechnungen elektronisch an die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) einzureichen. Für die Rechnungsstellung ist folgende Leitweg-ID anzugeben: 991-19566-41 (BfD Kassel) |
| 20. | Haftung und Unfallversicherung | Für Schäden oder Verlust an Ausbildungsgegenständen der auftragnehmenden Partei ist eine Haftung des Bundes |
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| ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich die Unfallversicherung des Bildungsträgers (Pflicht zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft) in Anspruch zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die auftragnehmende Partei durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden an der Maßnahme über einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz verfügen. | ||
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| 21. | Geschäftsbedingungen | Neben den Bestimmungen des BGB finden die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 05.08.2003 und grundsätzlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) vom 05.06.2023 Anwendung. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. |
| 22. | Anforderungen Bildungsträger | Erfahrungen im Durchführen von internen Maßnahmen des BFD sollten vorhanden sein. Die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Personal, bevorzugt fest angestellt, muss durchgängig ab Maßnahmenbeginn vorgehalten werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt ist. Evtl. Vertretungen sollten mit angegeben werden. |
| 23. | Lehrkräfte (Anlage 05) | Die Aufstellung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anlage „Lehrkräfteverzeichnis“. |
| 24. | Lehrplan (Anlage 10) | Der Lehrplan ist laut Anlage „Lehrstoffplan“ einzureichen. Ergänzend dazu ist ein schlüssiges und umfassendes Konzept vorzulegen, das den vermittelten Stoff detaillierter beschreibt und kurz darstellt, wie den TN der geforderte Lerninhalt (aus Ziffer 3) zielgerichtet vermittelt werden soll. Dies muss beinhalten, welche Methoden angewendet werden und welche Medien im Unterricht zum Einsatz kommen. |
| 25. | Methodik / Didaktik | In einer gesonderten, selbst erstellten Anlage ist darzulegen, mit welchem Spektrum von Methodik und Didaktik die Maßnahmenziele und -inhalte vermittelt bzw. erreicht werden sollen. Evtl. geplante Betriebs-/Behördenbesuche sind mit |
Evtl. geplante Betriebs-/Behördenbesuche sind mit
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| anzugeben. | ||
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| 26. | Räumlichkeiten | Die Unterrichtsräume und Werkstätten haben dem Stand der vorherrschenden beruflichen Praxis und Arbeitsweise abzubilden, sowie den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten, einschließlich der Sanitären Einrichtungen, müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Die vom AN zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten müssen den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) entsprechen. Dem AG ist bei Bedarf Gelegenheit zu geben, die Räumlichkeiten sowohl vor als auch nach einer evtl. Zuschlagserteilung, im Hinblick auf die o.g. Anforderungen zu besichtigen. Bei Nichtentsprechung erfolgt ein Ausschluss des Angebotes bzw., bei nach Zuschlagserteilung festgestellten Mängeln, sind diese – unabhängig von weitergehenden Ansprüchen – unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls ist der AG zur fristlosen Kündigung berechtigt. Eine Abweichung von den angebotenen Räumlichkeiten soll grundsätzlich unterbleiben. Ist dieses in besonders begründeten Ausnahmefällen dennoch notwendig, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die vorherige Zustimmung des AG ist rechtzeitig einzuholen. Sofern es sich um Bildungsmaßnahmen im EDV-Bereich handelt, sind die Vorgaben der Bildschirmarbeitsplatzverordnung zu erfüllen. Vernetzte PCs und Internetzugang sowie alle Medien zur Unterstützung der zu vermittelnden Inhalte (Beamer, Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Videokamera, etc.) sind bereitzustellen. Die PCs sind in ihrer Ausstattung (Arbeitsspeicher, Prozessor, Grafikkarte, Soundkarte etc.) so zu bemessen, dass die jeweiligen Anwendungen für die Maßnahme sinnvoll laufen. Die Mindestanforderungen der Softwarepakete sind zu berücksichtigen. Die erforderliche aktuelle Hard- und Software inkl. Lizenzen sind vom Bieter zur Verfügung zu stellen. |
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| Eine barrierefreie Erreichbarkeit soll angestrebt werden. Mit dem Angebot sollten entsprechende Grundrisspläne eigereicht werden. | ||
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| 27. | Kalkulation der Kosten und Erklärung zur Umsatzsteuer (Anlage 04 und Anlage 07) | Die Kostenkalkulation soll anhand der Anlage „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ durchgeführt werden. Das Angebot soll folgende Staffelstufen enthalten: • 1-3 Teilnehmer • 4-6 Teilnehmer • 7-10 Teilnehmer |
• Hinweis für den Bietenden: Bei den Ziffern 22 bis 27 handelt es sich um reine Zuschlagskriterien, die der Beurteilung auf Grundlage der mitveröffentlichten Bewertungsmatrix unterliegen.