| Information Zur Erfüllung der Informationspflichten nach den Art. 13 und 14 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) stellen wir Ihnen nachfolgend gerne die entsprechenden Informationen zum Datenschutz zur Verfügung Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter. | |
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| Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts | Für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, vertreten durch Frau Bezirksbürgermeisterin Maren Schellenberg Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin Postanschrift: 14160 Berlin Telefon: (030) 90299-3000 E-Mail: maren.schellenberg@ba-sz.berlin.de |
| Für die Durchführung zuständige Stelle | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Zentrale Vergabestelle Auf dem Grat 2, 14195 Berlin, Postanschrift: 14160 Berlin Telefon: (030) 90299 7718 E-Mail: vergabestelle@ba-sz.berlin.de |
| Datenschutzbeauftragter | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Datenschutzbeauftragter Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin Postanschrift: 14160 Berlin Telefon: (030) 90299-5858 E-Mail: datenschutz@ba-sz.berlin.de |
| Zweck der Datenverarbeitung | Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur verwendet und erhoben, soweit dies für die Durchführung von Vergabeverfahren und der damit verbundenen Prozesse erforderlich ist. Das bedeutet, dass wir Ihre Daten verarbeiten, sofern es z.B. im Zusammenhang mit der Bearbeitung oder Abwicklung von Abfrage und Überprüfung von Ausschlussgründen Angebotswertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien Bereitstellung von Vergabeunterlagen Beantwortung von Bieterfragen Eignungsprüfung Erfüllung vergaberechtlicher Transparenz- und Statistikverpflichtungen erforderlich ist. Die bei der Registrierung auf der Plattform „iTWO tender“ eingegebenen Daten werden ebenfalls zur Identifizierung als Teilnehmer in einem Vergabeverfahren erhoben und gespeichert. |
| Rechtsgrundlage | Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und c DSGVO i.V.m. §3 Berliner Datenschutzgesetz. VgV, UvgO und VOB/A |
| Empfänger/ Weitergabe an Dritte | Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger/Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Dessen ungeachtet besteht in einigen Fällen eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe von personenbezogenen Daten. Eine weitere gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht dann, wenn unterlegene Bieter einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV, § 46 Abs. 1 UVgO oder § 19 EU Abs. 4 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOB/A stellen. In diesen Fällen sind die Antragstellenden über die Merkmale und Vorteile |
| des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten. Bei einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ist es erforderlich, personenbezogene Daten an die Prüfstelle weiterzuleiten. Bei einem Antrag auf Akteneinsicht besteht auch die Möglichkeit der Weitergabe von personenbezogenen Daten. | |
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| Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen | Die Daten werden für 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt. Gemäß § 8 Abs. 4 VgV sind der Vergabevermerk, die Angebote und die Dokumentation bis zum Ende der Rahmenvereinbarung oder Ende der Laufzeit des Vertrags aufzubewahren. Gemäß § 6 Abs. 2 UVgO sind die Angebote, die Teilnahmeanträge und die Dokumentationen für mindestens 3 Jahre ab Zuschlagserteilung aufzubewahren. |
| Rechte der betroffenen Person | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Recht auf Auskunft Art. 15 DSGVO Recht auf Berichtigung Art. 16 DSGVO Recht auf Löschung Art. 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO Recht auf Widerspruch Art. 21 DSGVO |
| Zuständige Aufsichtsbehörde | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Telefon: (030) 13889–0 Telefax:(030) 2155050 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de |