Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb
Neubau eines Gesundheitscampus
(Medical School und
Ausbildungszentrum)
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Auftraggeberin:
Westpfalz-Klinikum GmbH
Hellmut-Hartert-Straße 1
67655 Kaiserslautern
Stand: XX.XX.2026
Seite 1 von 9
An alle Bieter
Kaiserslautern, den XX.XX.2026
Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Maßnahme: Neubau eines Gesundheitscampus (Medical School und Ausbildungszentrum)
Frist für den Eingang der
Erstangebote: XX.XX.2026 Uhrzeit: XX:XX Uhr
Bieterfragen: XX.XX.2026 Uhrzeit: XX:XX Uhr
Ende der Bindefrist: XX.XX.2026
Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die oben genannte Maßnahme bitten wir Sie, ein Angebot zu erstellen und dieses innerhalb der Angebotsfrist bei uns einzureichen.
1 Allgemeine Hinweise
Wir empfehlen dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichem Vorlauf hochzuladen und dies durch einen Test des Bieter-Tools auf der Vergabeplattform auf eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) sicherzustellen.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes bzw. für die Auftragsdurchführung durch den Bieter oder beauftragte Dritte verwendet werden. Jede Weitergabe an unbefugte Dritte oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der beauftragten Vergabestelle untersagt.
Sie werden ferner darauf hingewiesen, dass in einem Vergabeverfahren insbesondere der Wettbewerbsgrundsatz eine wichtige Rolle spielt. Die Auftraggeberin hat daher wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen. Die Bieter
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werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs und auf das grundsätzliche Verbot der Mehrfachbeteiligung an dem Vergabeverfahren hingewiesen. Die Bieter werden des Weiteren darum gebeten, bei der Angebotsabgabe auf die vergaberechtlichen Formalien zu achten. Andernfalls ist ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren denkbar.
2 Verfahren
2.1 Ablauf des Verfahrens
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3b Abs. 3 EU VOB/A durchgeführt.
Die geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben.
Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein.
Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein form- und fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen.
Die Bietergespräche finden voraussichtlich im Zeitraum vom XX.XX.2026 – XX.XX.2026 statt. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten.
Im Interesse der Bieter an einem transparenten und gleichbehandelnden Vergabeverfahren wird das Bietergespräch entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung in geeigneter Weise unmittelbar nach dem Bietergespräch dokumentiert werden.
Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind dann nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor,
• bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung/ dem vorliegenden Leistungsbild genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen
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weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer „Verhandlungs- und Angebotsrunden“). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter unverzüglich die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Auf die Möglichkeit, Bieterfragen über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen, wird schon an dieser Stelle hingewiesen. Bieterfragen können sich auch auf die durch die Auftraggeberin vorgegebenen vertraglichen Regelungen beziehen. Die Fragen müssen bis zum XX.XX.2026 um XX Uhr eingegangen sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, danach eingehende Fragen nicht zu beantworten.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
Antworten werden immer zeitgleich an alle über den Projektraum der Vergabeplattform erteilt. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Die Auftraggeberin wird diese Fragen/ Anregungen prüfen und ggf. eine angepasste Version der vertraglichen Regelungen für alle Bieter gleichermaßen als Grundlage der Angebote zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung dieser Fragen/ Anregungen besteht nicht. Eine Verhandlung des Vertragsentwurfes ist nicht vorgesehen.
Mit Abgabe eines verbindlichen Angebotes wird vom Bieter eine Angebotsbindefrist bis zum XX.XX.2026 bestätigt.
Die Bindefrist für zweite oder weitere Angebote beträgt 60 Kalendertage ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Abgabe der zweiten oder weiteren Angebote. Mit Abgabe eines zweiten oder weiteren Angebotes wird diese Angebotsbindefrist vom Bieter bestätigt.
2.2 Voraussichtlicher Terminplan
Teilnahmefrist XX.XX.2026
Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote vsl. KW XX
Bietergespräche vsl. KW XX
Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote vsl. KW XX
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Versand Bieterinformation vsl. KW XX
Zuschlagserteilung vsl. KW XX
Bindefrist vsl. KW XX
3 Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Es werden ausschließlich die geforderten Angaben zur Auswertung herangezogen, alle weiterführenden Unterlagen werden im Zuge der Angebotsauswertung nicht berücksichtigt.
Für die Angebotserstellung sind die vorgegebenen Formblätter zu verwenden. An den zur Verfügung gestellten Formularen dürfen durch den Bieter keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Die Auftraggeberin behält sich für diesen Fall einen Ausschluss des Angebots vor.
Hinweis: Im Rahmen des Teilnahmeantrags wird in Bezug auf die vertraglichen Inhalte zunächst nur ein „Term Sheet“ bereitgestellt. Der ausgearbeitete Entwurf zum Vertrag wird erst mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
4 Einzureichende Unterlagen
Das Angebot beinhaltet folgende Bestandteile:
• Angebotsblatt mit geforderten Angaben • Konzept zur Umsetzung (vom Bieter zu erstellen) • Ggf. Verzeichnis Nachunternehmer
5 Bietergespräch
Die Einladung zu Ihrem Bietergespräch mit näheren Angaben zu Ort und Zeit erhalten Sie rechtzeitig über die Vergabeplattform. Auf den bereits festgelegten Zeitraum für die Bietergespräche wird ausdrücklich verwiesen.
Um einen persönlichen Eindruck der projektbeteiligten Personen zu gewinnen, ist für die Bietergespräche die Teilnahme des vorgesehenen Projektleiters und des Bauleiters gewünscht. Sollte eine der vorgenannten Personen bei dem Bietergespräch nicht anwesend sein, führt dies zu einem Punktabzug im entsprechenden Unterkriterium zu den Personen im Hauptkriterium Projektteam.
Für das Bietergespräch sind insgesamt XX Minuten vorgesehen. Eine Agenda zum Bietergespräch wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
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6 Zuschlagskriterien
Der Vertrag wird mit dem Bieter abgeschlossen, der nach Maßgabe der von der Auftraggeberin vorgegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Dazu wird das Angebot gemäß den nachfolgend benannten Haupt- und Unterkriterien bewertet. Im Rahmen jedes der nachfolgend genannten Hauptkriterien werden bis zu 100 Punkte vergeben. Die Punktzahl für jedes Hauptkriterium wird durch Addition der bei den jeweiligen Unterkriterien erreichten Punktzahlen ermittelt.
Die Gesamtpunktzahl eines Angebots wird durch Addition der für die Hauptkriterien festgestellten Punktzahlen ermittelt. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Die Gesamtpunktzahl beträgt folglich max. 100 Punkte.
| Gewichtung | Maximale | |
|---|---|---|
| Zuschlagskriterium | ||
| Punktzahl | ||
| 1. Angebotspreis | 60 % | 60 |
| 2. Projektteam | 20 % | 20 |
| 3. Umsetzungskonzept | 20 % | 20 |
| Summen | 100 % | 100 |
6.1 Bewertung Hauptkriterium „Angebotspreis“
Die Bewertung in der Kategorie „Angebotspreis“ erfolgt anhand der Angaben im Angebotsblatt.
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Punkte. Die übrigen Angebote werden im Wege des umgekehrten Dreisatzes mit den entsprechenden Punkten versehen, d.h. ein doppelt so hoher Preis erhält 50 Punkte.
Die Punktevergabe erfolgt auf Basis des umgekehrten Dreisatzes nach folgender Formel:
Niedrigster Angebotspreis (netto) × Höchstpunktzahl / Angebotener Angebotspreis (netto)
In die Gesamtwertung gehen nach Wichtung des Hauptkriteriums max. 60 Punkte ein.
6.2 Bewertung Hauptkriterium „Projektteam“
Die Bewertung erfolgt in den jeweiligen unten angegebenen Unterkriterien anhand der jeweiligen Darstellung der Rolle im Projektteam. Jedes Unterkriterium wird einzeln gewertet und bepunktet. Die Punktzahl wird nachfolgender Gewichtung unterzogen. Die so 6
entstandenen Punkte je Teammitglied werden addiert. Die Summe ergibt die Punktzahl für das Hauptkriterium Projektteam. Es können max. 100 Punkte erreicht werden. Sollte eine oder beide der Personen nicht beim Bietergespräch anwesend sein, erfolgt ein Abzug in Höhe von 5 Punkten in Bezug auf die Maximalpunktzahl von 100 Punkten.
In die Gesamtwertung gehen nach Wichtung des Hauptkriteriums max. 20 Punkte ein.
| Unterkriterien | Max. Punktzahl | Gewichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Projektleiter | 100 | 50 % | ||||||
| 2. Bauleiter | 100 | 50 % |
Für das Unterkriterium 1 „Projektleiter“ und das Unterkriterium 2 „Bauleiter“ gilt jeweils die nachfolgende Bewertungsmatrix.
| Unter-Unterkriterien | Max. Punktzahl | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Teilnahme an den Referenzen | 50 | ||||
| 2. Lebenslauf | 50 |
6.2.1 Teilnahme an den Referenzen
Von den jeweils 100 Punkten entfallen nach Maßgabe der oben abgebildeten Punktewertung für die Referenzen jeweils hierauf bis zu 50 Punkte (siehe Punkteverteilung pro Person nachfolgend). Maßgeblich ist die Beteiligung des Projektleiters/Bauleiters in der entsprechenden Funktion an wertbaren Referenzen (alternativ können auch sonstige persönliche Referenzen, die den im Teilnahmewettbewerb definierten Anforderungen entsprechen, eingebracht werden).
Die Anforderungen aus dem Teilnahmewettbewerb werden hierbei wie folgt berücksichtigt: Jede Referenz, die in Anwendung der Maßstäbe des Teilnahmewettbewerbes wertungsfähig ist, kann als wertungsfähige persönliche Referenz eingebracht werden.
Hinweis: Die Projektleitung/Bauleitung kann für die jeweilige Referenz nur dann Punkte erreichen, wenn die Person wesentliche Leistungen im Rahmen des Referenzprojekts erbracht hat. Dies ist dann anzunehmen, wenn die maßgeblichen Leistungen zu mindestens 50% durch die relevante Person und zu mindestens 50 % im geforderten Leistungszeitraum erbracht wurden.
Um im Rahmen der Wertung positiv berücksichtigt zu werden, müssen persönliche Referenzen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• die Errichtung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes als Generalunternehmer/ Generalübernehmer zur Nutzung durch einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99
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GWB und einem Auftragswert (d.h. Wert der Schlussrechnung) von mindestens 15 Millionen Euro (netto). [5 Punkte]
Besser bewertet werden Referenzen,
• bei denen die Errichtung eines Gebäudes im Bildungsbereich (Schule oder Hochschule) durchgeführt wurde (siehe Auswahlkriterium 1). [5 Punkte]
Es werden jeweils ausschließlich abgenommene Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (rechtsgeschäftliche Abnahme) nicht länger als 10 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der rechtsgeschäftlichen Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
Es werden folgende Punkte verteilt:
• Beteiligung an keiner wertbaren Referenz [Ausschluss] • Beteiligung an einer wertbaren Referenz [5 – 10 Punkte] • Beteiligung an zwei wertbaren Referenzen [10 – 20 Punkte] • Beteiligung an drei wertbaren Referenzen [15 – 30 Punkte] • Beteiligung an vier wertbaren Referenzen [20 – 40 Punkte] • Beteiligung an fünf wertbaren Referenzen [25 – 50 Punkte]
6.2.2 Lebenslauf
Die restlichen 50 Punkte werden aufgrund des Lebenslaufs des jeweiligen Projektmitgliedes verteilt:
Mindestvoraussetzung: Projektleiter und Bauleiter müssen mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung haben.
| Darstellungen zum beruflichen Werdegang und einschlägiger | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Qualifikationen (Lebenslauf) lassen hinsichtlich der Eignung des | |||
| Teams erkennen, dass es … | |||
| in besonders hohem Maße geeignet für die Auftragsdurchführung ist | 50 | ||
| vollumfänglich geeignet für die Auftragsdurchführung ist | 40 | ||
| leicht eingeschränkt für die Auftragsdurchführung geeignet ist | 30 | ||
| deutlich eingeschränkt für die Auftragsdurchführung geeignet ist | 20 | ||
| nicht ausreichend für die Auftragsdurchführung geeignet ist oder keine Angaben | 0 |
6.3 Bewertung Hauptkriterium „Umsetzungskonzept“
Mit diesem Hauptkriterium wird die zu prognostizierende Qualität des Angebots hinsichtlich der Plausibilität der Umsetzung, insbesondere, aber nicht nur unter zeitlichen Gesichtspunkten, wie sie sich aus dem Konzept zur Projektumsetzung ergibt, bewertet.
Die Bewertung erfolgt in den nachfolgenden Unterkriterien.
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| Unterkriterien | Max. Punktzahl | Gewichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Wo sehen Sie aus Sicht der Projektleitung/Bauleitung die größten Herausforderungen in diesem Projekt und wie planen Sie diese einer Lösung zuzuführen? | 100 | 50 % | ||||||
| 2. Mit welchen Maßnahmen in der Organisation der Abläufe oder der Bauausführung wollen Sie die Bauzeit optimieren, um den – zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung – vorgegebenen Übergabetermin sicher einhalten zu können? | 100 | 50 % |
Die Unterkriterien werden einzeln gemäß den nachfolgenden Wertungsmaßstäben zur Einschätzung der Eignung und Plausibilität gewertet:
| Darstellungen… | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| erscheinen in besonders hohem Maße geeignet | 100 | ||||
| erscheinen vollumfänglich geeignet | 75 | ||||
| lassen leichte Einschränkungen erwarten | 50 | ||||
| lassen starke Einschränkungen erwarten | 25 | ||||
| erscheinen nicht ausreichend oder keine Angaben | 0 |
Die Punkte für jedes Unterkriterium werden obenstehender Gewichtung unterzogen. Die so entstandenen gewichteten Punkte in jedem Unterkriterium werden addiert. Die Summe ergibt die Punktzahl für das Hauptkriterium Konzept. Es können max. 100 Punkte erreicht werden. In die Gesamtwertung gehen nach Wichtung des Hauptkriteriums max. 20 Punkte ein.
Wir sehen Ihrem Angebot gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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