Stellungnahme der PEG zum Baufeld SO5.3
Kapitel: Altlasten, Bodensanierung und Bodenschutz Die Fläche des ehemaligen Betriebsgeländes der GM PFAFF AG, von der das Pfaff- Areal den größten Teil einnimmt, wurde als Altlast eingestuft. Die Altlast wurde 2012 erkundet. Dabei wurde im Baufeld SO5.3 zwei Flächen mit Handlungsbedarf (Hotspots) in Bezug auf die Schadstoffgehalte in den anstehenden Auffüllungen festgestellt. Die als Hotspots ausgewiesenen Flächen werden im Rahmen der bevorstehenden Ordnungsmaßnahme O4b.2.2 und O5.2 bis zum anstehenden Felsen (oberflächennah ca. 1 m u. GOK) ausgehoben. Für die außerhalb der Hotspots liegenden Flächen wird, ggf. durch weitere Erkundungsmaßnahmen ergänzt, gutachterlich überprüft, ob ein Aushub der Auffüllungen aufgrund der Schadstoffgehalte erforderlich ist. Werden bei der gutachterlichen Bewertung weitere Flächen mit Überschreitung der Sanierungszielwerte (Generalsanierungsplan) identifiziert, werden diese im Rahmen der o.g. Maßnahme ebenfalls ausgehoben und bis zum anstehenden Felsen saniert. Schadstoffbelastungen, welche möglicherweise im ungesättigten Festgestein vorhanden sein könnten, verbleiben als Restbelastungen im Untergrund. Für die Gesamtfläche SO5.3 ist nicht ausgeschlossen, dass Teilflächen mit Restbelastungen oberhalb der Sanierungszielwerte verbleiben. Die entsprechenden Flächen würden von der SGD Süd mit dem Status „Altlast, teilweise dekontaminiert (Medium Boden dekontaminiert, Restbelastungen bzw. erhebliche Restbelastungen im Boden verblieben) bewertet werden. Für Teilflächen ohne Restbelastungen würde die Bewertung „Altlast, teilweise dekontaminiert (Medium Boden dekontaminiert) erfolgen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz erfolgter Bodensanierung Restbelastungen im Bereich der Aushubsohlen verbleiben, muss zunächst davon ausgegangen werden, dass die Notwendigkeit einer gutachterlichen Begleitung von Eingriffen in den Untergrund besteht.
Kapitel: Kampfmittel Aufgrund der Bombardierung des Betriebsgeländes der PFAFF AG im 2. Weltkrieg besteht für das gesamte Pfaff-Areal Kampfmittelverdacht. Im Baufeld SO5.3 wird im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen O4b.2.2 und O5.2 eine Kampfmittelräumung erfolgen. Das Baufeld SO5.3 wird kampfmittelfrei veräußert.
Kapitel: Grundwassermessstelle Im Baufeld SO5.3 sind zwei Sanierungsbrunnen (B6, B8) und zwei Grundwassermessstellen (B6alt, B51) vorhanden. Diese sind zu sichern und jederzeit für eine Beprobung bzw. für Arbeiten an der Messstelle bzw. an den Pumpen zugänglich zu halten. Die Funktionalität muss immer gewährleistet sein.
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Die Führung von Stromleitungen, Steuerungsleitungen und Förderleitungen muss für den aktuell dezentralen und späteren zentralen Betrieb der Grundwassersanierungsanlage in Abstimmung mit der PEG bei der Gebäudeplanung berücksichtigt werden. Unterflurdeckel müssen Flüssigkeitsdicht ausgeführt werden.
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