B8_3 Schnittstelle GU_Energie-Effizienz-Experte.pdf

Schlüsselfertige Errichtung einer Wohnhausanlage in Holzbauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

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Leistungsbild und Schnittstellen Generalübernehmer (GU) und Energie-Effizienz-Experte (EEE)

Abkürzungen für Aufgaben und Schnittstellen

EEEEnergie-Effizienz-Experte
GU-BPBauphysiker der ausführenden Firma / GU
GU-BLHGU-Bauleitung Hochbau und / oder Ausführungsplanung Hochbau je nach internen Verantwortlichkeiten
GU-BLTGU-Bauleitung Gebäudetechnik und / oder Ausführungsplanung Gebäudetechnik je nach internen Verantwortlichkeiten
VVerantwortlichZZuarbeit
EEmpfängerIInformative Einbindung

Stufe I – Klärung verbindliche Grundlagen, Kommunikation Anforderungen nach BEG an Planung und Vergabe, Bestätigung zum Kreditantrag

  • bereits erbracht -

Stufe II – Baubegleitung, Dokumentation, Nachweise der Bauausführung, Fachunternehmererklärungen und Bestätigung nach Durchführung

AufgabenEEEGU-BPGU-BLHGU-BLT
1Mitteilung der Schnittstellen und Verantwortlichkeiten an die an der Bauausführung BeteiligtenVEEE
2Übergabe Checklisten für erforderliche Nachweise, Dokumentation und Bestätigungen der Bauausführung jeweils für Hochbau und Gebäudetechnik einschl. AusführungsplanungVIEE
3Übergabe Datei Bilanzsoftware (DÄMMWERK) Stand Prüfung PSVeGP Stufe 1 an GU-BP zur Verwendung im Rahmen Ausführungsplanung und Energieausweis nach FertigstellungVE
4Übergabe Bauzeitenplan an EEE, Mitteilung der Ansprechpersonen der BauüberwachungEIVV
5Kommunikation der Anforderungen an Dokumentation, Nachweise der Bauausführung, Fachunternehmererklärungen gemäß Checkliste an FachunternehmerIIVV
6Mitteilung von geplanten Änderungen energetischer Anforderungen nach Stufe I zur Prüfung und Freigabe an GU- BP und EEEIEVV
7Prüfung Anfragen nach 6) auf Übereinstimmung mit BEG- Anforderungen, Freigabe nach AbstimmungIVEE
8Einbindung des an GU-BP und EEE bei Abstimmung, Prüfung und Freigabe der Werkplanung soweit energetisch relevantIVZZ
9Baubegleitende Zuarbeit an EEE der Dokumentation, Nachweise der Bauausführung und Fachunternehmererklärungen gemäß ChecklisteEIVV
10Baubegleitende Prüfung und Freigabe von eingereichten Unterlagen gemäß Checkliste, baubegleitende Aktualisierung der ChecklisteVIZZ

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11Mitteilung an AG sofern Förderung durch Änderungen in Werkplanung oder Bauausführung gefährdet istVI
12Abstimmung mit PSVeGP zu Baustellenbegehungen und Klärungen mit der BauüberwachungIIVV
13Mitteilung an EEE über Termine zu Beginn energetisch relevanter Ausführungen und / oder Durchführung von Qualitätssicherungen gemäß Checkliste wie z.B. Ausführung Fassade, Prüfung der Luftdichtigkeit, messtechnischer Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Wärmeversorgungsanlage, sowie ggf. Einregulierung der Lüftungsanlagen mindestens 14 Tage vor TerminEIVV
14Unaufgeforderte Übergabe an EEE aller erforderlichen Planungen wie z.B. Details Hochbau, Dokumentation Nachweis Wärmebrücken gemäß KfW FAQ, Auslegungsberechnungen und Ausführungspläne Heizung und Nachweise Lüftung nach DIN 1946 unter Berücksichtigung der Grundlagen der Stufe I so wie ausgeführt. Übergabe der Bilanzierungsdateien Energieausweis durch GU-BauphysikerEVVV
15Sichtung und Prüfung auf Vollständigkeit der Planung und Dokumentation gemäß Anforderungen nach BEG und KfW FAQVIZZ
16Prüfung, Angabe und Bestätigung der förderfähigen Kosten nach FertigstellungVI
17Bestätigung nach FertigstellungVI

Weitere Hinweise zum Leistungsbild:

Die Prüfung der Luftdichtheit und der Nachweis der Wärmebrückenverluste entsprechend der im Rahmen der Ausführungsplanung entschiedenen Vorgehensweise ist nicht Bestandteil des hier aufgeführten Leistungsbildes.

Baubegehungen durch den Energieeffizienz-Experten sind aufgrund der Einbindung eines PSVeGP im vorliegenden Fall nicht zwingend erforderlich und zunächst nicht Bestandteil des hier aufgeführten Leistungsbildes. Auf Anfrage und Bedarf können Baubegehungen durchgeführt und nach Aufwand abgerechnet werden.

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