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Anlage 2
zum Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen
Leistungsbeschreibung
Soweit nicht bereits im Vertrag benannt, gehören folgende Leistungen zum vertraglichen Leistungsum- fang.
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An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim Auftraggeber, Terminvereinbarungen mit dem Auftraggeber und Dritten
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Überprüfen der gesamten Aufzugsanlage in regelmäßigen Zeitabständen durch qualifizierte Fachmonteure und Ausführen aller erforderlichen Einstellarbeiten
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Reinigen und Schmieren aller zum Aufzug gehörenden Teile, Kontrolle sämtlicher Ölstände, Ölwechsel ausführen
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Lieferung der erforderlichen Putz-, Schmiermittel und Öle
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Reinigung des Maschinenraumes, Kabinendaches und der trockenen Schachtgrube von nor- maler Verschmutzung durch den Aufzugsbetrieb
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Die Maschinenräume sind stets besenrein zu halten und nach dem Verlassen zu verschließen.
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Bereitstellung von Montagepersonal zur Durchführung der Prüfungen durch die Überwachungs- behörden (z.B. TÜV, DEKRA); Vorhalten der hierzu benötigten Materialien, Hilfswerkzeuge und Prüfeinrichtungen inkl. Kosten
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Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bau- teile, Materialreste und Öle; Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vor- zulegen
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Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle erforderlichen Beschilderungen, wie „Anlage im Brandfall nicht benutzen“ und Etagenkennzahlen an den Schachttüren stets vorhanden sind.
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Einhaltung und Ausführung der herstellerseits empfohlenen Wartungsmaßnahmen