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DER TECHNISCHEN ANLAGEN
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Gebäudetechnischer Standard NEUBAU UND MODERNISIERUNG 42 uabfuamnegalnA negalnA ehcsinhcetsnoitamrofnI dnu -edlemnreF 054 GK 5. KG 450 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN
5.1. NETZEBENE 4 UND 5
5.1.1. Allgemeine Vorbemerkungen / Systemauswahl
Es findet keine Erschließung des Gebäudes über einen Telekommunikationsanbieter statt. Die Planung, Bemessung, Installation und Inbetriebnahme der gesamten Anlage sind Bestandteil des Projektes und gemäß den technischen Vertrags-, Anschlussbedingungen und Installationsvoraus- setzungen des Kabelnetzbetreiber durchzuführen. Abhängig von der Projektadresse ist der Kabel- netzbetreiber derzeit PŸUR oder VODAFONE. Dieser ist bei der Teamleitung „Neubau Integration“ zu erfragen. Daraus ergibt sich, ob ein Glasfaser- oder Koaxialkabelnetz aufzubauen ist.
Die Netzebene 4 (NE 4) und Netzebene 5 (NE 5) wird durch ein Drittunternehmen (aktiva Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung GmbH) betrieben. Die Planung und Schaffung der Inf- rastruktur im Rahmen des Projektes erfolgt durch den Auftragnehmer.
Neben den Medienanschlüssen in den Wohnungen sind eine Datenanschlussdose in der Heiz- zentrale (in unmittelbarer Nähe zum MSR-Schaltschrank) sowie im Foyer eine Datenanschluss- dose mit Steckdose (digitaler Schaukasten) zu installieren. Diese Steckdose ist separat mit 10 A abzusichern. Im Foyer ist dies nur als Vorhaltung mittels UP-Dose und Blinddeckel herzustellen. Die Verortung der beiden Anschlüsse und die Installationsvoraussetzungen sind mit der Teamlei- tung „Neubau Integration“ bzw. dem Bereich „Multimedia“ abzustimmen.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über einen Breitbandkabel-Übergabepunkt, der im Elektro- Hausanschlussraum realisiert wird. Dort ist auch der Telemetrieanschluss (TMA) zu verorten. Der TMA besteht nach Vorgaben des Signallieferanten aus einem Stahlblechgehäuse 400x400x200 (mm) mit einer Schließung der Kennung 45001 und einer separat mit 10 A abgesicherten Doppel- steckdose, sowie einer Einbindung in den Potenzialausgleich des Gebäudes. Die Verbindung zwi- schen dem TMA und der Datenanschlussdose in der Heizzentrale ist mittels Datenkabel (Cat7) zu realisieren.
Die Anzahl der Antennen- und Datendosen pro Raum wird nach dem HEA1-Standard ausgeführt. Abweichungen vom HEA1-Standard sind mit der Projektleitung abzustimmen. Die Küche erhält, abweichend vom Standard, zusätzlich eine Datendose. Dies gilt nicht für Kochnischen.
Alle Steigleitungen werden in Leerrohren verlegt. Nötige Leerrohre und Leerrohrplanungen sind Bestandteil des Auftrages. Die Lage der Leerrohre ist in den Plänen zu dokumentieren.
5.1.2. Glasfaserkabel-Gebäudenetz
5.1.2.1. Technische Beschreibung Die Bauteile des LWL-Netzes mit Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV) und Glasfaser-Teilnehmer- Anschluss (Gf-TA) werden unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben dieser Planungs- richtlinie in Abstimmung mit dem Kabelnetzbetreiber durch den AN geliefert und eingebaut. Die LWL-Wohnungskabel werden ausgehend von einem autarken Glasfasergebäudeverteiler Gf-GV, sternförmig in jede Wohnung verlegt. Der Gf-GV befindet sich im Hausanschlussraum. Im Gf-GV können bis zu 32 Wohnungen eines Objektes sternförmig konzentriert werden. Längenrestriktionen
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Gebäudetechnischer Standard NEUBAU UND MODERNISIERUNG 43 uabfuamnegalnA negalnA ehcsinhcetsnoitamrofnI dnu -edlemnreF 054 GK bezüglich der Leitungslängen LWL zu den Wohnungen sind planerisch zu überprüfen. In den Woh- nungen wird das LWL-Kabel in einem Multimediaverteiler (MMV) angeschlossen. Innerhalb des MMV erfolgt eine Umwandlung der LWL-Signale in die Daten- und Antennendosen (Teilnehmer- anschlussdose - TAD). Hierfür werden CAT-7 sowie Koaxial-Kabel eingesetzt. Das Verteilnetz ist in der Abbildung 1 exemplarisch dargestellt und wird im Nachfolgenden näher beschrieben.
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Gebäudetechnischer Standard NEUBAU UND MODERNISIERUNG 45 uabfuamnegalnA negalnA ehcsinhcetsnoitamrofnI dnu -edlemnreF 054 GK Von einem Gf-GV wird je ein LWL-Dropkabel zu den Wohnungen verlegt. Das zu errichtende Haus- verteilnetz beginnt an der LC-Kupplung des Gf-GV im Kellerbereich und endet an der Gf-TA im MMV. Neben dem Gf-GV ist eine Platzreserve für den Übergabepunkt vorzuhalten.
Die Verbindungsleitung zwischen Gf-GV und MMV wird durch Glasfaserinnenkabel mit 4 Fasern erstellt. Es kann in horizontalen Kanälen und vertikaler Steigstruktur verlegt werden und wird so- wohl in der Wohnung, in der Gf-TA im MMV, als auch im Gf-GV Hausanschlussraum auf Stecker des Typs LC/APC terminiert (abgeschlossen). Von den 4 Fasern jedes Wohnungskabels sind je 2 fasern (Faser 1 = rot und 2 = grün) auf diese Weise zu konfektionieren. Die anderen beiden Fasern werden jeweils in der Gf-TA und im Gf-GV in den dafür vorgesehenen Einrichtungen oder Spleiß- kassetten unkonfektioniert als Reserve abgelegt. Das fertiggestellte Glasfaser-Gebäudenetz ist messtechnisch zu erfassen und abzunehmen. Folgende Parameter müssen dabei eingehalten werden:
maximal zulässige optische Dämpfung: 1,5 dB zwischen Gf-GV und Gf-TA im Wellenlän- genbereich 1310 bis 1625 nm optische Gesamt-Rückflussdämpfung (ORL Gf-GV zu Gf-TA) minimal 30 dB, minimal 35dB für eine diskrete Reflexion
Die Messung erfolgt im unbeschalteten Zustand, bei 1310 nm und 1550 nm (Messverfahren nach EN 61280-4-2; Teil 4-2 2014). Die Messungen sind objekt- und wohnungsbezogen inkl. Belegung zu dokumentieren.
Die Anordnung von Gf-GV, Gf-AP des Kabelnetzbetreibers und die Einrichtungen zur Kabelführung ist abhängig von der Anzahl der Wohnungen im Gebäude und muss mit dem Kabelnetzbetreiber abgestimmt werden. Im Gf-GV ist ein Einlegeblatt mit klar ersichtlicher Zuordnung der terminierten Fasern zu den Wohnungen zu hinterlegen (Kupplungsbelegung).
5.1.2.2. Technische Komponenten Glasfaser-Gebäudeverteiler Gf-GV
Alle Gf-Wohnungskabel werden im HA-Raum an einen zentralen Punkt geführt und im Gf-GV (in einer Patch-/ Spleißbaugruppe) aufgelegt. Zwei Fasern der Gf-Wohnungskabel (rot und grün) wer- den im Gf-GV abgelegt und zwei Fasern jedes Gf-Wohnungskabel auf Pigtails gespleißt. Der Gf-GV bildet die Schnittstelle vom Glasfasergebäudenetz zum Zuführungsnetz des Kabelnetz- betreibers. Daher muss bei der Wahl des Installationsortes des Gf-GV der Platzbedarf für den Glasfaserabschlusspunkt (Gf-AP) berücksichtigt werden. Neben dem Gf-GV sollte ein 1 m breiter Streifen freie Wandfläche vom Fußboden bis zur Decke freigehalten werden. Der Gf-GV wird in einer üblichen Arbeitshöhe von ca. 1,5 m angebracht, wobei der Abstand zur nächstgelegenen Wand bzw. Decke nicht weniger als 30 cm betragen darf.
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Gebäudetechnischer Standard NEUBAU UND MODERNISIERUNG 46 uabfuamnegalnA negalnA ehcsinhcetsnoitamrofnI dnu -edlemnreF 054 GK Tabelle 1 Parameter Glasfaser-Gebäudeverteiler
LWL-Steigleitung (NE 4)
Das eingesetzte Glasfaserkabel muss entsprechend der EU-Bauproduktenverordnung (EU-Bau- PVO) sowie der EN 50575 klassifiziert, zertifiziert und gekennzeichnet sein. Welche Brandklasse das Glasfaserkabel zu erfüllen hat, ist für jedes Bauvorhaben gesondert beim Projektverantwortli- chen Architekten zu erfragen.
Verteilnetz Wohnung (NE 5)
Die Wohnungsverkabelung ist beispielhaft in Abbildung 1 dargestellt.
Die sternförmige Verteilung in den Wohnungen erfolgt über CAT-7- und Koaxialkabel. Die Ethernet- Verteilung auf die Datenauslässe erfolgt über Anschlussmodule, die auf der C-Schiene angeordnet werden. Die Anschlussmodule werden über CAT-7-Kabel mit CAT-6a-Datenauslässen verbunden. In den Wohnungen werden koaxiale 2-fach TAD und RJ45-Anschlussdosen installiert. Neben allen Anschlussdosen ist jeweils eine Doppelsteckdose 230 V vorzusehen. UP-Gerätedosen oder Hohl- wanddosen für die Montage von Teilnehmerdosen und Datendosen sind in tiefer und winddichter Ausführung zu installieren.
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Multimediaverteiler (MMV)
Der im Flurbereich installierte Multimediaverteiler (als UP- oder Hohlwandverteiler ausgeführt) Ist mindestens 5-reihig auszuführen. Ausgehend vom Multimediaverteiler (MMV) werden in der Woh- nung alle Zimmer mit Koaxialkabel und CAT-7-Kabel angebunden, in der Küche nur CAT-7. Ein- zusetzen ist ein unbestückter MMV mit DIN C-Schiene. Das Leergehäuse des MMV verfügt im Gehäuse-Fuß über mindestens 3 Schuko-Steckdosen 230 V und einen Anschluss zur Einbindung in den Hauspotentialausgleich. Die Tür besteht aus Kunststoff (WLAN-tauglich). In Abhängigkeit von der Anwendungskonzeption werden im MMV div. Hardwarekomponenten installiert, die in der Regel über Steckernetzteile mit Hilfsenergie versorgt werden.
Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA)
Die Gf-TA muss so ausgeführt sein, dass 4 LC-Kupplungen aufgenommen werden können, wobei anfänglich nur zwei LC/APC-Kupplungen (eine LC/APC-Duplex-Kupplung) zu bestücken sind. Die Kabelzuordnung zu den Wohnungen muss im Zuge der Netzerrichtung im Gf-GV dokumentiert werden. Das Netzabschlussgerät ONT wird vom Netzbetreiber direkt daneben montiert. Hier ist eine Abstimmung der korrekten Bauteile mit der GESOBAU zur Installation des Gf-TA durch den Kabelnetzbetreiber zwingend erforderlich! Diese Abstimmung erfolgt über den Bereich „Multime- dia“ (IB-MM). Es wird empfohlen ein Probeaufbau des Multimediaverteilers vorzunehmen und mit „Multimedia“ (IB-MM) abzustimmen.
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