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Kusche & Partner Berliner Baumdienst GmbH
ÜBERPRÜFUNG DES BAUMBESTANDES
Auftraggeber: GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin
Sachverständiger/-in: Herr Daniel Fiebranz Kusche und Partner Berliner Baumdienst GmbH Havelstraße 20 14612 Falkensee
Datum: 28.10.2024
Geschäftsführer Handelsregister Berliner Volksbank Carsten Henselek Berlin-Charlottenburg 93 HRB 7075 IBAN: DE42 1009 0000 8241 3770 09 / BIC: BEVODEBB Mitglied im Landschafts- und USt.-IdNr.: Postbank NL Berlin Sportplatzbau DE136691908 IBAN: DE78 1001 0010 0360 1841 07 / BIC: PBNKDEFF
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Inhalt
- Vorbemerkung .......................................................................................................... 4 1.1. Anlass ............................................................................................................... 4 1.2. Ortstermin ......................................................................................................... 4 1.3 Baumdaten ........................................................................................................ 4 1.4 Standort der Gehölze ........................................................................................ 5
- Methodik ................................................................................................................... 7 2.1 Erhaltungsfähigkeit und -würdigkeit................................................................... 7 2.2 Methodik der Zustandsbewertung ..................................................................... 7
- Befund und Stellungnahme ....................................................................................... 8
- Fotodokumentation ................................................................................................. 15
- Quellenverweis ....................................................................................................... 28
- Anhang .................................................................................................................... 29
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1. Vorbemerkung
1.1. Anlass
Auf dem Grundstück Tschaikowskistraße 14 sind bauliche Veränderungen geplant. Das Bestandsgebäude soll abgerissen werden und laut der aktuellen Planung wird anschließend ein Neubau entstehen. Die daraus resultierenden Standortsveränderungen werden die umliegenden Bestandbäume beeinflussen. Im Folgenden soll die Erhaltenswürdigkeit unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung, des aktuellen Schädigungsgrades und des geplanten Bauvorhabens geprüft werden.
1.2. Ortstermin
Am 08.10.2024 fand eine Ortsbegehung statt, eine visuelle Baumbegutachtung wurde durchgeführt.
1.3 Baumdaten
| Lfd. Nr. | Baumart | Vitalität | Baum- | Kronen- | Stamm-umfang in cm | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nach | höhe in | durchmesser | |||||||||
| Roloff | m | in m | |||||||||
| 1 | Rosskastanie – Aesculus hippocastanum | 1 | 20 | 12 | 227 | ||||||
| 2 | Sommer-Linde – Tilia platyphyllos | 0 | 14 | 7 | 122 | ||||||
| 3 | Birke – Betula pendula | 1 | 16 | 7 | 108 | ||||||
| 4 | Stiel-Eiche – Quercus robur | 1 | 24 | 20 | 385 | ||||||
| 5 | Robinie – Robinia pseudoacacia | 1 | 18 | 8 | 132 | ||||||
| 6 | Götterbaum - Ailanthus altissima | 1 | 18 | 8 | 132 | ||||||
| 7 | Robinie – Robinia pseudoacacia | 1 | 18 | 10 | 175 | ||||||
| 8 | Robinie – Robinia pseudoacacia | 1 | 16 | 10 | 212 | ||||||
| 9 | Spitz-Ahorn – Acer platanoides | 4 | 12 | 4 | 111 | ||||||
| 10 | Flatter-Ulme – Ulmus laevis | 1 | 20 | 14 | 50/138/169 | ||||||
| 11 | Geimeine Esche – Fraxinus excelsior | 2 | 14 | 6 | 114 | ||||||
| 12 | Eschen-Ahorn – Acer negundo | 2 | 14 | 12 | 187 | ||||||
| 13 | Stiel-Eiche – Quercus robur | 1 | 24 | 20 | 278 | ||||||
| 14 | Robinie – Robinia pseudoacacia | 1 | 18 | 9 | 145 | ||||||
| 15 | Spitz-Ahorn – Acer platanoides | 2 | 18 | 12 | 160 | ||||||
| 16 | Eschen-Ahorn – Acer negundo | 0 | 14 | 13 | 133/149 | ||||||
| 17 | Eschen-Ahorn – Acer negundo | 1 | 14 | 6 | 105 | ||||||
| 18 | Spitz-Ahorn – Acer platanoides | 1 | 14 | 10 | 68/69/87/95 | ||||||
| 19 | Spitz-Ahorn – Acer platanoides | 1 | 16 | 8 | 130 | ||||||
| 20 | Spitz-Ahorn – Acer platanoides | 1 | 16 | 8 | 100/129/129 | ||||||
| 21 | Rosskastanie – Aesculus hippocastanum | 0 | 14 | 7 | 152 | ||||||
| 22 | Robinie – Robinia pseudoacacia | 1 | 14 | 12 | 47/57/85/91/106 | ||||||
| 23 | Eschen-Ahorn – Acer negundo | 2 | 16 | 12 | 67/73/84/89/98/117 | ||||||
| 24 | Robinie – Robinia pseudoacacia | 2 | 8 | 14 | 165 | ||||||
| 25 | Spitz-Ahorn – Acer platanoides | 0 | 10 | 14 | 144 |
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1.4 Standort der Gehölze
Bild 1: Auszug aus dem übermittelten Vermesserplan vom 30.04.2024
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Bild 2: Auszug aus dem erstellten Baumkataster – ImmospectorTree (aktueller Zustand)
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2. Methodik
2.1 Erhaltungsfähigkeit und -würdigkeit
Unter Verwendung der Parameter Verkehrssicherheit, Vitalität und Vorschäden wird eingeschätzt, ob der Baum lang-, mittel- oder kurzfristig, auch unter Zuhilfenahme baumpflegerischer Maßnahmen, in seinem Habitus und seinen Funktionen erhalten werden kann. Die Vitalität gilt hierbei als Maß der Anpassungs- und Regenerationsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Schädlinge (FLL, 2017). Die Einschätzung wird unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes getroffen, die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann sich hiervon erheblich unterscheiden. Die Erhaltungswürdigkeit wird aus der Erhaltungsfähigkeit in Verbindung mit der Erfüllung der unterschiedlichsten Baumfunktionen abgeleitet.
2.2 Methodik der Zustandsbewertung
Verkehrssicherheit
Die Ermittlung der Stand- und Bruchsicherheit und der Schäden am Baum erfolgt unter Berücksichtigung verkehrssicherheitsrechtlicher Aspekte (FLL 2013, 2020) durch Inaugenscheinnahme und Klopfproben mit dem Schonhammer.
Einteilung der Altersstufen (FLL, 2013)
Entwicklungsphase: Phase des Anwachsens am Standort (standort- und artbedingt ca. 15 Jahre Standzeit)
Reifephase: Wachstumszeit bis zur Erzielung des vollfunktionsfähigen Zustandes
Alterungsphase: Phase geringeren Zuwachses, Zunahme biologisch bedingter Schäden auch bei unbeschädigten Bäumen
Einteilung der Vitalitätsstufen nach Roloff (2001)
V0 Explorationsphase (Langtriebmodus): Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus Langtrieben mit gleichmäßiger, netzartiger Verzweigung. Die Krone ist harmonisch geschlossen, die Belaubung dicht.
V1 Degenerationsphase (Bürstenmodus): Seitliche Triebzuwächse an den Hauptachsen sind deutlich reduziert, es beginnt die Entwicklung spießähnlicher Verzweigungsstrukturen in der Oberkrone.
V2 Stagnationsphase (Kurztriebmodus): Die Trieblängen nehmen weiter ab, auch der Terminaltrieb zur Kurztriebbildung über, es entwickeln sich pinselartige Strukturen
V3 Resignationsphase (Rückzugsmodus): Auch Kronenteile im Wipfelbereich beginnen abzusterben.
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3. Befund und Stellungnahme
| Lfd. | Bei der Begehung wurde folgendes festgestellt / folgende | Maßnahmenempfehlung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Veränderungen sind im Traufbereich des Baumes geplant | |||||
| 1 | Die Rosskastanie befindet sich in der Reifephase. Im Kronenbereich sind nur kleinere Schadstellen (Astabbrüche) erkennbar, der Totholzanteil ist minimal. Der Stamm und die Wurzelanläufe sind mit Efeu bewachsen, sie sind nur schwer bzw. teilweise einsehbar. Klopfproben in diesem Bereich waren unauffällig. Insgesamt weist der Baum einen geringen Schädigungsgrad und eine gute Vitalität auf, er wird als erhaltenswert eingestuft. Der Traufbereich der Kastanie ist im Grundstücksbereich versiegelt (siehe Foto 2 & 3), die Betonplatten sollen zwar für einzelne Bauabschnitte (z.B. Abriss des Bestandgebäudes) noch genutzt werden, letztlich wird diese Versiegelung jedoch zurückgebaut und eine neue Zufahrt zum Grundstück wird gebaut. Unmittelbar unter den Platten sowie in etwaigen Fugen ist mit oberflächenzonalem Wurzelwuchs zu rechnen. Häufige Ursachen hierfür ist ein verdichteter Untergrund bzw. ein mangelhafter Bodenlufthaushalt. Zur Erhaltung der Verkehrsfläche und des Baumes sind die Maßnahmenempfehlungen zu berücksichtigen. | 1. Herstellung von Wurzelraumerweiterungs- und bautechnischen Belüftungsmaßnahmen gemäß „Empfehlungen für Baumpflanzungen“ (FLL) bzw. „Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten (FGSV), 2. Bei oberflächenzonalem Wurzelwuchs sind die freigelegten Wurzeln entsprechend umzubetten 3. Verfüllung unter Berücksichtigung von geeigneten Materialien gemäß FLL und FGSV 4. Distanz zwischen Asphalt und Wurzellage ≥ 30 cm aufgrund der Hitzeentwicklung erforderlich, besser Kaltmischgut verwenden, ggf. Pflaster- / Kleinpflasterdecke 5. Zusätzlich sind die unten aufgeführten „Allgemeine Maßnahmenempfehlung zum Erhalt und Schutz der Bäume in der Bauphase“ zu berücksichtigen | ||||
| 2 & 3 | Die Linde und die Birke befinden sich in der Reifephase, sie weisen insgesamt nur einen geringen Schädigungsgrad und eine gute Vitalität auf, siehe Foto 4 – 7). Die Bäume werden daher als erhaltenswert eingestuft. Der Erhalt ist in der vorliegenden Planung (siehe Anhang) nicht vorgesehen, im Traufbereich der Bäume bzw. im unmittelbaren Wurzelbereich ist der Bau von Fahrradestellplätzen o.ä. geplant. Diese umfassenden Standortsveränderungen (Versiegelung und Verdichtung) verhindern den Erhalt des Baumes, da mit Wurzelschäden während der Bauphase und späteren Versorgungsdefiziten zu rechnen ist. | Fällung der Bäume Hinweis: Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme, die Bäume sind nach Berliner BaumSchVO geschützt. |
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| 4 | Die Eiche befindet sich in der Alterungsphase, bei älteren Bäumen können biologisch bedingte Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Der Baum wird aufgrund seines Alters, seines Habitus und seiner Vitalität als erhaltenswert und ökologisch wertvoll eingestuft. Der Baum steht auf dem Nachbargrundstück (HNR 16), lediglich einige Kronenteile ragen auf das Grundstück (HNR 14), siehe Foto 7 – 9. Diese Starkäste im oberen Kronenbereich ragen in den geplanten Baukörper sowie den erforderlichen Baumbereich. Eine Kronenteileinkürzung um ca. 6 bis 8 m ist hier erforderlich. Hinweis: Als Folge einer Astkappung in Starkaststärke muss mit Einfaulungen an der Kappstelle gerechnet werden. Solche offenen Schadstellen dienen meist Pilzen, Bakterien oder Viren als Eintrittspforte. Daraus folgt für die Zukunft ein erhöhter Kontroll- und Pflegeaufwand. Die Lebenszeit des Baumes wird vermutlich durch die Schnittmaßnahme reduziert. | Kronenteileinkürzung um ca. 6 bis 8 m, Ausführungsqualität nach ZTV-Baumpflege (neuster Stand) Hinweis: Es handelt sich um einen Privatbaum und eine genehmigungspflichtige Maßnahme, sie sind mit dem Baumeigentümer (Grundstückseigentümer) und der entsprechenden Genehmigungsbehörde abzustimmen. |
|---|---|---|
| 5 | Die Robinie steht unmittelbar auf der Grundstücksgrenze (siehe Bild 1) und nahe an der Eiche (Lfd. Nr. 4). Der Schrägstand des Baumes sowie die einseitige Kronenausbildung wird durch phototropes Wachstum verursacht und war zum Zeitpunkt der Begehung unbedenklich. Der Stamm lehnt bereits an dem nahestehenden Bestandsgebäude, die Wurzeln sind vermutlich mit dem Fundament verbunden. Im unteren Stammbereich und an den Wurzelanläufen sind Würgewurzeln und Bohrmehl erkennbar, eine Stockfäule wird vermutet. Der Baum wird als nicht erhaltenswert eingestuft. Denkbar ist die Stabilisierung des Baumes durch die Auflast des Gebäudes auf dem Wurzelwerk. Der geplante Abriss des Gebäudes wird die Standsicherheit des Baumes vermutlich signifikant beeinträchtigen, daher ist der Erhalt unter Berücksichtigung der geplanten Bauarbeiten (siehe Anhang) nicht möglich. | Fällung des Baumes Hinweis: Es handelt sich um einen Privatbaum und eine genehmigungspflichtige Maßnahme, sie sind mit dem Baumeigentümer (Grundstückseigentümer) und der entsprechenden Genehmigungsbehörde abzustimmen. |
| 6 | Der Götterbaum befindet sich in der Reifephase, die Vitalität ist gut. Er steht unmittelbar auf der Grundstücksgrenze (siehe Bild 1). Der Stamm lehnt bereits an dem nahestehenden Bestandsgebäude, die Wurzeln sind vermutlich mit dem Fundament verbunden. Denkbar ist auch die Stabilisierung des Baumes durch die Auflast des Gebäudes auf dem Wurzelwerk. Der geplante Abriss des Gebäudes wird die Standsicherheit des Baumes signifikant beeinträchtigen, daher ist der Erhalt unter Berücksichtigung der geplanten Bauarbeiten (siehe Anhang) nicht möglich. | Fällung des Baumes Hinweis: Es handelt sich um einen Privatbaum und eine genehmigungspflichtige Maßnahme, sie sind mit dem Baumeigentümer (Grundstückseigentümer) und der entsprechenden Genehmigungsbehörde abzustimmen. |
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| 7 & 8 | Die beiden Robinien befinden sich in der Reifephase, die Vitalität wird als befriedigend eingeschätzt, der Totholzanteil liegt bei ca. 10%. Im Stamm- und Kronenbereich sind Astabbrüche und ein starker Efeubewuchs erkennbar. Die beiden eng beieinanderstehenden Gehölze sind als Einheit zu betrachten, die Wurzeln bzw. Wurzelanläufe sind vermutlich miteinander verbunden. Der Baum könnte in der Vergangenheit angeschüttet worden sein, sodass die Verbindung oberirdisch nicht erkennbar ist. Ein Stämmling bzw. der Stamm (von der Robinie Lfd. Nr. 7) lehnt bereits an dem nahestehenden Bestandsgebäude, die Wurzeln sind vermutlich mit dem Fundament verbunden. Denkbar ist die Stabilisierung des Baumes durch die Auflast des Gebäudes auf dem Wurzelwerk. Der geplante Abriss wird die Standsicherheit des Baumes signifikant beeinträchtigen, daher ist der Erhalt unter Berücksichtigung der geplanten Bauarbeiten (siehe Anhang) nicht möglich. | Fällung der Bäume. Hinweis: Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme, die Bäume sind nach Berliner BaumSchVO geschützt. |
|---|---|---|
| 9 | Der Spitz-Ahorn ist bereits abgestorben, es besteht Bruchgefahr einzelner Kronenteile. Der Baum sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. | Fällung des Baumes |
| 10 | Die mehrstämmige Ulme steht vermutlich unmittelbar auf der Grundstücksgrenze (siehe Bild 1) und hat eine große ausladende Krone ausgebildet. Die Vitalität ist gut, der Totholzanteil liegt unter 6%. Aufgrund der Baumart und des allgemeinen sichtbaren Zustands wird sie daher als erhaltenswert eingeschätzt. Im gesamten Stamm- und Kronenbereich ist Efeubewuchs erkennbar, daher kann der Schädigungsgrad nicht abschließend bewertet werden. Die Wurzelanläufe sind unauffällig, die ersten Anzeichen der typischen Brettwurzelbildung sind erkennbar. Die Ulme weist eine Engstellung zu dem Bestandsgebäude auf (ca. 1m Entfernung siehe Foto 21), die Wurzeln sind vermutlich mit dem Fundament verbunden. Denkbar ist auch die Stabilisierung des Baumes durch die Auflast des Gebäudes auf dem Wurzelwerk. Der geplante Abriss des Gebäudes kann die Standsicherheit des Baumes signifikant beeinträchtigen, daher ist der Erhalt unter Berücksichtigung der geplanten Bauarbeiten vermutlich nicht möglich. Die Reststandzeit wird sich durch die Baumaßnahme erheblich reduzieren. | Fällung des Baumes Hinweis: Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme, die Bäume sind nach Berliner BaumSchVO geschützt. |
| 11 | Die Esche steht zwischen der Ulme (Lfd. Nr. 10), dem Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 9) und dem Bestandsgebäude (Abstand unter 1m). Die Wuchsform (Schrägstand und einseitige Kronenausbildung) wird durch phototropes Wachstum verursacht und war zum Zeitpunkt der Begehung unbedenklich. Die Wurzeln sind vermutlich mit dem Fundament verbunden. Denkbar ist die Stabilisierung des Baumes durch die Auflast des Gebäudes auf dem Wurzelwerk. Der geplante Abriss des Gebäudes kann die Standsicherheit des Baumes signifikant beeinträchtigen, daher ist der Erhalt unter Berücksichtigung der geplanten Bauarbeiten (siehe Anhang) vermutlich nicht möglich. | Fällung des Baumes Hinweis: Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme, die Bäume sind nach Berliner BaumSchVO geschützt. |
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| 12 | Der Eschen-Ahorn steht unmittelbar auf der Grundstücksgrenze (siehe Bild 1) und nahe der Eiche (Lfd. Nr. 13), siehe Foto 22. Der Schrägstand des Baumes sowie die einseitige Kronenausbildung wird durch phototropes Wachstum verursacht. Der Baum wirkt „kopflastig“. Im gesamten Kronenbereich ist ein starker Efeubewuchs erkennbar und in der Kronenperipherie ist bereits ein Starkast ausgebrochen, er wird aktuell noch vom Efeu gehalten (Foto 23). Der Stamm weist ebenso einen starken Efeubewuchs sowie Stamm- und Stockaustriebe auf. Durch den Schädigungsgrad, die eher befriedigende Vitalität wird der Baum als nicht erhaltenswert eingeschätzt. Durch die Engstellung zum Bestandsgebäude sind die Wurzeln vermutlich mit dem Fundament verbunden, siehe Foto 24. Die Stabilisierung des Baumes kann durch die Auflast des Gebäudes auf dem Wurzelwerk zusätzlich abgesichert sein. Der geplante Abriss des Gebäudes wird die Standsicherheit des Baumes vermutlich signifikant beeinträchtigen, daher ist der Erhalt unter Berücksichtigung der geplanten Bauarbeiten (siehe Anhang) nicht möglich. | Fällung des Baumes Hinweis: Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme, die Bäume sind nach Berliner BaumSchVO geschützt. |
|---|---|---|
| 13 | Die Eiche befindet sich bereits in der Alterungsphase, bei älteren Bäumen können biologisch bedingte Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Der Baum wird aufgrund seines Alters, seines Habitus und seiner Vitalität als erhaltenswert und ökologisch wertvoll eingestuft. Im Traufbereich der Eiche wird es nahestehendes Bestandsgebäude abgerissen, die Maßnahme wird sich vermutlich nicht auf die Standsicherheit des Baumes auswirken. Hier muss lediglich wurzelschonend gearbeitet werden. Überfahrungen des freigelegten Wurzelbereichs (durch den Abriss bzw. die Entsiegelung) und des Traufbereiches sind zu verhindern. Während der Baumaßnahme gelten die DIN 18920 bzw. die RSBB 2023 sowie die Berliner Baumschutzsatzung. | Die unten aufgeführten „Allgemeine Maßnahmenempfehlung zum Erhalt und Schutz der Bäume in der Bauphase“ zu berücksichtigen auslegen zur Lastenverteilung. |
| 14 | Die Robinie steht auf dem Nachbargrundstück, dicht verwachsen mit einem Spitz-Ahorn (siehe Foto 26), der Baum befindet sich in der Reifephase und weist eine gute Vitalität auf. Der dichte Efeubewuchs am Stamm wurde durchtrennt, er ist abgestorben. Am Stamm bzw. unter dem Kronenansatz ist ein zusätzlicher Holzzuwachs sichtbar, ein Hinweis auf das Bestreben des Baumes Fremdkörper (die Mauer) im Holz einzuschließen. Durch das jahrelange und stetige Dickenwachstum wurden vermutlich die nahestehenden Mauerelemente zerstört, siehe Foto 28. Im Traufbereich der Robinie sind Bauarbeiten geplant, hierbei ist wurzelschonend zu arbeiten, das bedeutet: Überfahrungen des Traufbereiches und Wurzelverletzungen sind zu verhindern. Während der Baumaßnahme gelten die DIN 18920 bzw. die RSBB 2023 sowie die Berliner Baumschutzsatzung. | Die unten aufgeführten „Allgemeine Maßnahmenempfehlung zum Erhalt und Schutz der Bäume in der Bauphase“ zu berücksichtigen auslegen zur Lastenverteilung. |
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| 15 | Der Spitz-Ahorn steht auf dem Nachbargrundstück, siehe Foto 26, der Baum befindet sich in der Reifephase und weist eine gute Vitalität auf. Im gesamten Kronenbereich sind alte Astungswunden sichtbar. Am Kronenansatz sind auffällige Rindeneinwachsungen erkennbar. Eine tiefergehende Schädigung mit Fäule kann hier nicht ausgeschlossen werden. Daher kann der Baum nur als eingeschränkt verkehrssicher eingestuft werden. Eine eingehende Untersuchung (z.B. Resistografie) könnte hier das Ausmaß der Schädigung / Fäule darstellen. Unter Berücksichtigung der oben dargelegt Parameter (Vitalität eher 2 – Stagnationsphase, Verkehrssicherheit ist eingeschränkt und Reifephase) wird der Baum als nicht erhaltenswert eingestuft. Der Erhalt des Spitz-Ahorns scheint hier nur mittelfristig möglich zu sein. Des Weiteren sind im Traufbereich des Baumes Bauarbeiten geplant, die Reststandzeit wird sich vermutlich noch einmal verkürzen. U.a. sind Abgrabungen für das Fundament des Neubaus geplant, hierbei handelt es sich um einen umfangreichen Eingriff in den statisch relevanten Wurzelbereich des Baumes. daher ist der Erhalt unter Berücksichtigung der geplanten Bauarbeiten (siehe Anhang) vermutlich nicht möglich. | Fällung des Baumes Hinweis: Es handelt sich um einen Privatbaum und eine genehmigungspflichtige Maßnahme, sie sind mit dem Baumeigentümer (Grundstückseigentümer) und der entsprechenden Genehmigungsbehörde abzustimmen. |
|---|---|---|
| 16, 17, 18 | Die Bäume stehen auf dem Nachbargrundstück, die Vitalität ist im Allgemeinen gut. Diverse Äste ragen in den geplanten Baukörper sowie den erforderlichen Baumbereich. Eine Kroneneinkürzung um ca. 4 bis 6 m ist hier erforderlich. Der Rückschnitt betrifft größtenteils die Eschen-Ahorne, sie gelten als Schnittverträglich und werden vermutlich nicht langfristig durch die Maßnahme geschädigt. Anmerkung: Der Eschen-Ahorn gilt generell als „wüchsiges Gehölz“, es ist künftig mit einer ähnlichen Kronenausbildung zu rechnen. Als Folge von Astkappungen in Grob- und Starkaststärke entstehen Neuaustriebe und damit in der Zukunft eine verstärkte Ständerbildung. Diese Triebe bilden sich aus sogenannten Adventivknospen und sind daher weniger solide mit dem Hauptstamm verbunden. Sie stehen untereinander sehr dicht und neigen zu einem starken Längenwachstum. Gleichzeitig muss in späteren Jahren mit Einfaulungen in die ehemaligen Kappstellen gerechnet werden. Daraus folgt für die Zukunft ein erhöhter Kontroll- und Pflegeaufwand. | Kroneneinkürzung nach ZTV- Baumpflege (neuster Stand) um ca. 4 bis 6 m in Richtung Baufeld, der Rest der Krone ist ausgleichend zu formieren. Es sollte zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit alle 3 bis 5 Jahre eine "Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung" (ZTV- Baumpflege, Stand 2017, Punkt 3.3.3) fachgerecht durchgeführt werden. Hinweis: Es handelt sich um einen Privatbaum und eine genehmigungspflichtige Maßnahme, sie sind mit dem Baumeigentümer (Grundstückseigentümer) und der entsprechenden Genehmigungsbehörde abzustimmen. |
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| 19, 20, 21 | Die drei Gehölze stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze (Mauer).Der Traufbereich der Bäume ist im Grundstücksbereich bis an den Stammfuß heran versiegelt, die Betonplatten sollen zwar für einzelne Bauabschnitte (z.B. Abriss des Bestandgebäudes) noch genutzt werden, letztlich wird diese Versiegelung jedoch zurückgebaut und eine neue Zufahrt wird errichtet. Der geplante Abriss der Platten kann die Standsicherheit der Bäume signifikant beeinträchtigen, weil die Betonplatten unmittelbar auf den Wurzeln liegen. Das wegfallende Eigengewicht der Platten sowie denkbare Wurzelverletzungen werden sich negativ auf die Baumstatik auswirken. Diese umfassenden Standortsveränderungen (Versiegelung und Verdichtung) verhindern den Erhalt des Baumes, da mit Wurzelschäden während der Bauphase und späteren Versorgungsdefiziten zu rechnen ist. | Fällung der Bäume Hinweis: Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme, die Bäume sind nach Berliner BaumSchVO geschützt. |
|---|---|---|
| 22 | Die mehrstämmige Robinie steht nahe der Grundstücksgrenze, unmittelbar hinter der Mauer und nahe an der Rosskastanie Nr. 21. Im Traufbereich der Rosskastanie sind bereits diverse Neuaustriebe der Robinie sichtbar. Robinien entwickeln Wurzelbrut und Stockausschläge als Teil einer vegetativen Vermehrung. Das Bedeutet für die geplante Baumaßnahme, dass es an der Robinie zu Wurzelabrissen bei der Rodung der Neuaustriebe kommen kann. Die „Allgemeine Maßnahmenempfehlung zum Erhalt und Schutz der Bäume in der Bauphase“ sind zu berücksichtigen. Außerdem sollte im Nachgang zu geplanten Bodenarbeiten etwaige entstandene Wurzelverletzungen fachgerecht nachbehandelt werden. Der Baum wird vermutlich nicht nachhaltig durch die Baumaßnahme geschädigt werden und kann erhalten bleiben. | Die unten aufgeführten „Allgemeine Maßnahmenempfehlung zum Erhalt und Schutz der Bäume in der Bauphase“ zu berücksichtigen auslegen zur Lastenverteilung. |
| 23 & 24 | Die Bäume stehen auf dem Nachbargrundstück, die Vitalität ist im Allgemeinen befriedigend. Diverse Äste ragen in den geplanten Baukörper sowie den erforderlichen Baumbereich. Eine Kroneneinkürzung um ca. 4 bis 6 m ist hier erforderlich. Der Rückschnitt betrifft eher den Eschen- Ahorn, er gilt als Schnittverträglich und wird vermutlich nicht langfristig durch die Maßnahme geschädigt. Die Robinie ragt nur leicht über die Grundstücksgrenze, ein Rückschnitt ist lediglich (um ca. 1m) im Fein- und Schwachastbereich notwendig. Anmerkung: Der Eschen-Ahorn gilt generell als „wüchsiges Gehölz“, es ist künftig mit einer ähnlichen Kronenausbildung zu rechnen. Als Folge von Astkappungen in Grob- und Starkaststärke entstehen Neuaustriebe und damit in der Zukunft eine verstärkte Ständerbildung. Diese Triebe bilden sich aus sogenannten Adventivknospen und sind daher weniger solide mit dem Hauptstamm verbunden. Sie stehen untereinander sehr dicht und neigen zu einem starken Längenwachstum. Gleichzeitig muss in späteren Jahren mit Einfaulungen in die ehemaligen Kappstellen gerechnet werden. Daraus folgt für die Zukunft ein erhöhter Kontroll- und Pflegeaufwand. | Zu Eschen-Ahorn Nr. 23: Kroneneinkürzung nach ZTV- Baumpflege (neuster Stand) um ca. 4 bis 6 m in Richtung Baufeld, der Rest der Krone ist ausgleichend zu formieren. Es sollte zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit alle 3 bis 5 Jahre eine "Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung" (ZTV- Baumpflege, Stand 2017, Punkt 3.3.3) fachgerecht durchgeführt werden. Zu Robinie Nr. 24: Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege (neuster Stand) |
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| 25 | Der Spitz-Ahorn steht nahe der Grundstücksgrenze und wird vermutlich nicht von der Baumaßnahme beeinträchtigt. | - |
|---|---|---|
| Allgemeine Maßnahmenempfehlung zum Erhalt und Schutz der Bäume in der Bauphase | ||
| Zum Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen gelten DIN 18920 und RSBB 2023, aber auch die Berliner Baumschutzsatzung. Hieraus geht u.a. hervor: - Der Baumschutz ist für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme auszuführen/vorzuhalten, regelmäßig zu überprüfen und instand zu halten. - Zur Verhinderung von Schäden durch Baumaßnahmen oder infolge von Bauabläufen, ist der Baum einschließlich des gesamten Wurzelbereiches mit einem mindestens 2,00m hohem, ortsfesten Zaun zu umgeben. Der Schutzzaun ist vor Beginn der Bautätigkeit zu errichten. - Gräben, Mulden und Baugruben im Wurzelbereich sind in Handarbeit und/oder Absaug-/ Spültechnik herzustellen. - Die freigelegten Wurzeln sind gegen Witterungsschäden zu schützen (z.B. mit Jute umwickeln) - Im unbefestigten Wurzelbereich (im Abstand von 2 m vom Stamm der Bäume) darf nicht befahren werden bzw. sind Überfahrplatten auszulegen. - Baustelleneinrichtung und Lagerung im Wurzelbereich: Traufbereich mit Kies o. Schotter und Trennvlies auslegen zur Lastenverteilung. |
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4. Fotodokumentation
Foto 1:
Oberer Kronenbereich von Rosskastanie (Lfd. Nr. 1)
Foto 2:
Stammbereich und Traufbereich von Rosskastanie (Lfd. Nr. 2)
Foto 3:
Unterer Stammbereich und Traufbereich von Rosskastanie (Lfd. Nr. 2)
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Foto 4:
Oberer Kronenbereich der Linde (Lfd. Nr. 2)
Foto 5:
Unterer Kronenbereich / Stammbereich der Linde (Lfd. Nr. 2)
Foto 6:
Oberer Kronenbereich der Linde (Lfd. Nr. 3)
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Foto 7:
Überblick Baumbestand südwestliche Grundstücksseite mit Birke, Eiche Eiche und Robinie (Lfd. Nr. 3 – 5)
Birke
Robinie
Foto 8:
Oberer Kronenbereich Eiche (Lfd. Nr. 4) und Robinie (Lfd. Nr. 5) mit erforderlichem Rückschnitt für das geplante Bauprojekt
Foto 9:
Oberer Kronenbereich Eiche (Lfd. Nr. 4) mit erforderlichem Rückschnitt für das geplante Bauprojekt
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Foto 10:
Stammbereich Eiche (Lfd. Nr. 4) und Robinie (Lfd. Nr. 5)
Robinie
Eiche
Foto 11:
Unterer Kronenbereich / oberer Stammbereich Robinie (Lfd. Nr. 5)
Foto 12:
Unterer Stammbereich Robinie (Lfd. Nr. 5)
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Foto 13:
Unterer Stammbereich Robinie (Lfd. Nr. 5)
Foto 14:
Überblick Zufahrt auf dem Nachbar- grundstück (HNR 16) mit Eiche (Lfd. Nr. 4), Robinie (Lfd. Nr. 5) und Götterbaum (Lfd. Götterbaum Nr. 6)
Eiche
Robinie
Foto 15:
Unterer Kronenbereich / Stammbereich von Götterbaum (Lfd. Nr. 6)
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Foto 16:
Oberer Kronenbereich der beiden Robinien (Lfd. Nr. 7 & 8)
Robinie (Lfd. Nr. 7) Robinie (Lfd. Nr. 8)
Foto 17:
Stammbereich der beiden Robinien (Lfd. Nr. 7 & 8)
Foto 18:
Unterer Stammbereich / Traufbereich der beiden Robinien (Lfd. Nr. 7 & 8)
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Foto 19:
Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 9)
Foto 20:
Überblick Ulme Baumbestand an der westlichen Grundstücks- Spitz-Ahorn grenze: Spitz- Ahorn (Lfd. Nr. 9), Ulme (Lfd. Nr. 10) und Esche (Lfd. Nr. 11)
Esche
Foto 21:
Überblick Baumbestand an der westlichen Grundstücks- grenze: Spitz- Ahorn (Lfd. Nr. 9), Ulme (Lfd. Nr. 10) und Esche (Lfd. Nr. 11)
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Foto 22:
Überblick Baumbestand an der westlichen Grundstücks- grenze: Eschen- Ahorn (Lfd. Nr. 12) und Eiche Eschen-Ahorn (Lfd. Nr. 13)
Eiche
Foto 23:
Unterer Kronenbereich von Eschen- Ahorn (Lfd. Nr. 12) mit Astabbruch
Foto 24:
Unterer Stammbereich von Eschen- Ahorn (Lfd. Nr. 12) und Eiche Eiche (Lfd. Nr. 13)
Eschen-Ahorn
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Foto 25:
Überblick Kronenbereich Robinie (Lfd. Nr. 14) und Spitz- Ahorn (Lfd. Nr. 15)
Robinie
Spitz-Ahorn
Foto 26:
Überblick Stammbereich Robinie (Lfd. Nr. 14) und Spitz- Ahorn (Lfd. Nr. 15)
Spitz-Ahorn
Robinie
Spitz-Ahorn
Foto 27:
Unterer Stammbereich und Traufbereich von Robinie (Lfd. Nr. 14)
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Foto 28:
Stammbereich von Robinie (Lfd. Nr. 14)
Foto 29:
Stammbereich / Kronenansatz von Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 15)
Foto 30:
Stammbereich / Kronenansatz von Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 15)
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Foto 31:
Überblick 2 x Eschen- Kronenbereich Ahorn Eschen-Ahorn (Lfd. Nr. 16 & 17) und Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 18 & 19)
Spitz-Ahorn Nr. 18 Spitz-Ahorn Nr. 19
Foto 32:
Überblick Kronenbereich Eschen-Ahorn (Lfd. Nr. 16 & 17) und Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 18) mit markiertem Kronen- rückschnitt
Foto 33:
Unterer Kronenbereich / Stammbereich von Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 19)
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Foto 34:
Stammbereich / Traufbereich Spitz-Ahorn Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 20) mit eingezeichneter Versiegelungs- grenze
Foto 35:
Stammbereich / Traufbereich Rosskastanie (Lfd. Nr. 21) mit eingezeichneter Rosskastanie Versiegelungs- grenze
Foto 36:
Rosskastanie Stammbereich / Traufbereich Rosskastanie (Lfd. Nr. 21) mit eingezeichneter Versiegelungs- grenze
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Foto 37:
Spitz-Ahorn Überblick Standort von Spitz-Ahorn (Lfd. Nr. 20) und Rosskastanie (Lfd. Nr. 21) mit eingezeichneter Versiegelungs- grenze
Rosskastanie
Foto 38:
Esche-Ahorn Überblick Standort von Eschen-Ahorn (Lfd. Nr. 23) und Robinie (Lfd. Nr. 24)
Robinie
Foto 39:
Überblick Kronenbereich Eschen-Ahorn (Lfd. Nr. 23) und Robinie (Lfd. Nr. 24) mit markiertem Kronen- rückschnitt
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5. Quellenverweis
FLL (Hrsg.) und FGSV, 2019: Fachbericht – Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand. Forschungsgesellschaft Landachftsentwicklung Landschaftsbau e.V. und Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln
FLL (Hrsg.), 2020: Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Forschungsgesellschaft Landachftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn
FLL (Hrsg.), 2013: Baumuntersuchungsrichtlinien – Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Forschungsgesellschaft Landachftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn
FLL (Hrsg.), 2017: ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. Forschungsgesellschaft Landachftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn
Roloff, A. 2018: Baumzustandserhebung, Konzepte der Vitalitätsbeurteilung, Vitalitätsstufen. In: Vitalitätsbeurteilung von Bäumen, Aktueller Stand und Weiterentwicklung. Haymarket Media GmbH, Braunschweig
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6. Anhang
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B
BD
T S C H A IK O 175,1 W S 1300,6 K 1473,4 1473,7 1474 IS T IV R 864,4 A S S E
5 II II II ,6 0 1 170,1 1 1121 IV 189,5 680,5 174,1 III
V IV
B
BD
9641 -0,010
-0,060 +0,010 +0,070 +
4 0 3 ,0 ,3 6 4 0 0 ü NHN -0,060 0,09 m² +43,290 ü NHN +43,360 ü NHN +43,420 ü NHN +43,290 ü NHN -0,050 +43,290 ü NHN +0,100 +43,300 ü NHN +43,450 ü NHN
-0,020 +43,330 ü NHN
+0,170 +43,520 ü NHN -0,120 +43,230 ü NHN
<1/3
+0,010 -0,010 +0,020 +43,360 ü NHN +0,190 +0,130 +43,340 ü NHN +43,540 ü NHN +43,480 ü NHN +43,370 ü NHN 0,70 m²
BEHÖRDE: AUFTRAGGEBER:
BAUHERR:
GRUNDEIGENTÜMER:
PLANINHALT:
AUSMASS: BEARB.: GEPR.: FREIGABE:
MASSSTAB:
DATUM:
PLANNR.: :LEPMETS
LEGENDE
ENTWURFSVERFASSER:
WGA ZT GmbH Bloch-Bauer-Promenade 21 A-1100 Wien Tel.: +43 1 320 35 51 Email: office@wg-a.com www.wg-a.com
Bauvorlageberechtigter: Arch. Dipl.-Ing. Harald Oissner Mitglied der Architektenkammer Berlin Architektenliste Nr.: 16358
VORABZUG
iO :.gierF / aJ :.rpeG / oK :.braeB
gitlüg / 3202.80.81 / 41 :sutatS / mutaD / .rN .VER
ABKÜRZUNGEN
HÖHENANGABEN ÖFFNUNGEN
OK OBERKANTE AL ARCHITEKTURLICHTE UK UNTERKANTE DL DURCHGANGSLICHTE VK VORDERKANTE GL GLASLICHTE OKG OBERKANTE GELÄNDE OL OBERLICHT UKRD UNTERKANTE ROHDECKE F FESTVERGLASUNG UKFD UNTERKANTE FERTIGDECKE VSG VERBUNDSICHERHEITSGLAS OKFF OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN ESG EINSCHEIBENSICHERHEITSGLAS OKRD OBERKANTE ROHDECKE ABL ABLUFT OKFD OBERKANTE FUNDAMENT ZUL ZULUFT UKFD UNTERKANTE FUNDAMENT REV REVISIONSÖFFNUNG UZ UNTERZUG NK NOTKAMIN UKUZ UNTERKANTE UNTERZUG KT KEHRTÜRCHEN UKST UNTERKANTE STURZ EM EINMÜNDUNG ABG ABGEHÄNGT PT PUTZTÜRCHEN HP HOCHPUNKT L LÜFTUNGSSCHACHT TP TIEFPUNKT H HAUSTECHNIKSCHACHT STG STEIGUNGEN E ELEKTROTECHNIKSCHACHT BRH BRÜSTUNGSHÖHE S SANITÄRSCHACHT BRHR BRÜSTUNGSHÖHE ROHBAU WM WASCHMASCHINE BRH 0 SCHWELLENHÖHE MAX. 20MM TRO WÄSCHETROCKNER BRH 100 BRÜSTUNGSHÖHE AB OKFF BRHR 110BRÜSTUNGSHÖHE AB OKRD
ENTWÄSSERUNG SW SCHMUTZWASSER B BARRIEREFREI NUTZBARE EINHEIT RW REGENWASSER MW MISCHWASSER PST PUTZSTÜCK PS PUTZSCHACHT PK PUTZKAMMER BEWEGUNGSFLÄCHE WENN KEIN RICHTUNGSWECHSEL UND SD SCHACHTDECKEL KEINE ENTGEGENKOMMENDEN PERSONEN ZU ERWARTEN KS KANALSOHLE SIND; BF IN RÄUMEN UND VOR EINER LÄNGSSEITE BETT EM KANAL-EINMÜNDUNG BZA BENZINABSCHEIDER 120 SA SEIFENABSCHEIDER FF FETTFANG BA BODENABLAUF BEWEGUNGSFLÄCHE FÜR BEGEGNUNGEN EINES GV GERUCHSVERSCHLUSS ROLLSTUHLFAHRERS MIT ANDEREN PERSONEN SOWIE AR ABFALLROHR RICHTUNGSWCHSEL UND RANGIERVORGÄNGE RR REGENFALLROHR / REGENROHR RSK REGENSINKKASTEN
MATERIALIEN HÖHEN UND FLÄCHEN MAUERWERK / ZIEGEL +2,80 UNTERKANTE ROHDECKE
BETON UNBEWEHRT +2,50 UNTERKANTE FERTIGDECKE BETON BEWEHRT / STAHLBETON ±0,00 OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN STAHL / METALL -0,15 OBERKANTE ROHDECKE HOLZ / HOLZWERKSTOFF DÄMMSTOFF HART 12.71m² NEUE FLÄCHE DÄMMSTOFF WEICH 12.19m² URSPRÜNGLICHE FLÄCHE ABDICHTUNG / DICHTSTOFF 3,4% GEFÄLLE
GLAS
GIPS, GIPSKARTON LÖSCHWASSER SCHOTTER / ROLLIERUNG LÖSCHWASSEREINSPEISUNG
➔
SAND / KIES LÖSCHWASSERENTNAHME BODEN / GELÄNDE TSL TROCKENSTEIGLEITUNG PUTZ NSL NASSSTEIGLEITUNG BESTAND 2.RW 2. RETTUNGSWEG / ANLEITERMÖGL. ABBRUCH
NEU
ÖFFNUNGEN LINIEN
GRUNDGRENZE (GG) 112 108 ROHBAUBREITE/-HÖHE IN ZENTIMETER BAULINIE (BL) BRH 100 BRÜSTUNGSHÖHE IN ZENTIMETER ÜBER OKFF BAUGRENZE (BG)
dT FEUERSCHUTZKLASSE FLUCHTWEGE
GEBÄUDEACHSEN
116 SCHMUTZWASSER-KANAL ROHBAUBREITE/-HÖHE IN ZENTIMETER 208 REGENWASSER-KANAL
MISCHWASSER-KANAL
ENTWURFSPLAN
0,50 m² Oi 021
150 051 BRANDSCHUTZ
F30-... FEUERHEMMEND F60-... HOCHFEUERHEMMEND F90-... FEUERBESTÄNDIG ...-A AUS NICHT BRENNBAREN BAUSTOFFEN ...-AB IN WESENTLICHEN TEILEN AUS NICHT BRENNBAREN BAUSTOFFEN, BZW.AUSSTEIFENDE TEILE NICHT BRENNBAR
d DICHTSCHLIESSEND rs RAUCHDICHT UND SELBSTSCHLIESSEND fh-rs FEUERHEMMEND, RAUCHDICHT UND SELBSTSCHLIESSEND ds DICHTSCHLIESSEND UND SELBSTSCHLIESSEND RWM RAUCHWARNMELDER BMA BRANDMELDEANLAGE RWA RAUCH- U.WÄRMEABZUGSANLAGE BRE BRANDRAUCHENTLÜFTUNGSANLAGE BRA BRANDRAUCHABSAUGUNGSANLAGE BRV BRANDRAUCHVERDÜNNUNGSANLAGE DBA DRUCKBELÜFTUNGSANLAGE RAA RAUCHABLEITUNGSANLAGE RA RAUCHABZUG BSK BRANDSCHUTZKLAPPE
HAUSTECHNIK BARRIEREFREIHEIT
DN NENNDURCHMESSER PVC POLYVINYLCHLORID S B T E Z T G S B T E E T I O N N Z EUG R B R A O R L R LS IE T R U E H F L R E N I U U T N Z D BA U R N E E E IN IN G H E E S I C T HRÄNKT MIT DEM GUSS GUSSEISEN
dT FEUERSCHUTZKLASSE
PLANSATZ: A B C D E F G H I J K L BÜRO 001 002 +2,80
+2,50 ±0,00
-0,15
LICHTE DURCHGANGSBREITE / -HÖHE IN ZENTIMETER
FETTABSCHEIDER-KANAL
95:74:11 4202.01.90
±0,00 = X,XX über (BEZUG)
FÜR DEN NEUBAU XXX
IN TSCHAIKOWSKISTRASSE 14, 13156 BERLIN
Flur: 153, FlSt.: 95, Gmk.: 110560 PANKOW
0 2 5 10m LAGEPLAN N FÄLLUNG M 1 : 200 1:200
BELASSEN
BESCHNITT
LAGEPLAN
Sim Schu Schu
1:200
09.10.2024
1160-AR-EI-10010-VA
[Seite 31]
5c 4c 3c 2c 1c 5b 4b 3b 2b 1b 5a 4a 3a 2a 1a
+6,270
+3,000 556 556 Zimmer 2 Gang WC WC Gang Zimmer 2 Zimmer 2 Gang WC WC Gang Zimmer 2 Zimmer 2 Gang WC WC Gang Zimmer 2 11,22 m² 8,53 m² 1,48 m² 1,48 m² 8,17 m² 11,22 m² 11,22 m² 8,53 m² 1,48 m² 1,48 m² 8,17 m² 11,22 m² 11,22 m² 8,53 m² 1,48 m² 1,48 m² 8,17 m² 11,22 m²
HT VR WC 2 WC 2 VR AR VR WC 2 WC 2 VR HT VR WC 2 WC 2 VR AR 2,06 m² 10,08 m² 1,44 m² 1,44 m² 9,72 m² 3,30 m² 10,08 m² 1,44 m² 1,44 m² 9,72 m² 2,06 m² 10,08 m² 1,44 m² 1,44 m² 9,72 m² 3,30 m² HT 2,06 m² HT 2,06 m² 82
76
062
04
062
5,05 82 6241
062
6241
062
5,7133 72 82
76
062
04
062
5,05 82
62 41
062
62 41
062
5,7133 72 82
76
062
04
062
5,05 82726241
062
62 41
062
5,7133 +6,550 +6,270
+5,600
+3,000 +2,740
+2,600 HT 2,06 m² AR AR HT AR AR 3,30 m² 3,30 m² 2,06 m² 3,30 m² 3,30 m²
+0,000 -0,175 10ED
20BF 10AD
10ED
10BF 10AD 10AD
10ED
20BF -0,200 -0,020 -0,120
A B C D E
+6,400
Zimmer 1 Zimmer 2 Zimmer 3 Terrasse 22,23 m² 11,22 m² 10,89 m² 22,69 m²
+3,000
Arbeitszimmer VR WZ / Küche WZ / Küche 10,23 m² 9,72 m² 45,02 m² 45,02 m² 55
05
052
04
062
5,05 55
05
052
6241
062
5,7133 +5,600
+3,000 +2,740
+2,600
+0,000 -0,175 556 556 10AD
10ED
10BF 30AD
-0,080 EZNERGSKCÜTSDNURG EZNERGSKCÜTSDNURG BEHÖRDE: AUFTRAGGEBER:
BAUHERR:
GRUNDEIGENTÜMER:
PLANINHALT:
AUSMASS: BEARB.: GEPR.: FREIGABE:
MASSSTAB:
DATUM:
PLANNR.: :LEPMETS
LEGENDE
ENTWURFSVERFASSER:
WGA ZT GmbH Bloch-Bauer-Promenade 21 A-1100 Wien Tel.: +43 1 320 35 51 Email: office@wg-a.com www.wg-a.com
Bauvorlageberechtigter: Arch. Dipl.-Ing. Harald Oissner Mitglied der Architektenkammer Berlin Architektenliste Nr.: 16358
VORABZUG
iO :.gierF / aJ :.rpeG / oK :.braeB
gitlüg / 3202.80.81 / 41 :sutatS / mutaD / .rN .VER
ABKÜRZUNGEN
HÖHENANGABEN ÖFFNUNGEN
OK OBERKANTE AL ARCHITEKTURLICHTE UK UNTERKANTE DL DURCHGANGSLICHTE VK VORDERKANTE GL GLASLICHTE OKG OBERKANTE GELÄNDE OL OBERLICHT UKRD UNTERKANTE ROHDECKE F FESTVERGLASUNG UKFD UNTERKANTE FERTIGDECKE VSG VERBUNDSICHERHEITSGLAS OKFF OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN ESG EINSCHEIBENSICHERHEITSGLAS OKRD OBERKANTE ROHDECKE ABL ABLUFT OKFD OBERKANTE FUNDAMENT ZUL ZULUFT UKFD UNTERKANTE FUNDAMENT REV REVISIONSÖFFNUNG UZ UNTERZUG NK NOTKAMIN UKUZ UNTERKANTE UNTERZUG KT KEHRTÜRCHEN UKST UNTERKANTE STURZ EM EINMÜNDUNG ABG ABGEHÄNGT PT PUTZTÜRCHEN HP HOCHPUNKT L LÜFTUNGSSCHACHT TP TIEFPUNKT H HAUSTECHNIKSCHACHT STG STEIGUNGEN E ELEKTROTECHNIKSCHACHT BRH BRÜSTUNGSHÖHE S SANITÄRSCHACHT BRHR BRÜSTUNGSHÖHE ROHBAU WM WASCHMASCHINE BRH 0 SCHWELLENHÖHE MAX. 20MM TRO WÄSCHETROCKNER BRH 100 BRÜSTUNGSHÖHE AB OKFF BRHR 110BRÜSTUNGSHÖHE AB OKRD
ENTWÄSSERUNG SW SCHMUTZWASSER B BARRIEREFREI NUTZBARE EINHEIT RW REGENWASSER MW MISCHWASSER PST PUTZSTÜCK PS PUTZSCHACHT PK PUTZKAMMER BEWEGUNGSFLÄCHE WENN KEIN RICHTUNGSWECHSEL UND SD SCHACHTDECKEL KEINE ENTGEGENKOMMENDEN PERSONEN ZU ERWARTEN KS KANALSOHLE SIND; BF IN RÄUMEN UND VOR EINER LÄNGSSEITE BETT EM KANAL-EINMÜNDUNG BZA BENZINABSCHEIDER 120 SA SEIFENABSCHEIDER FF FETTFANG BA BODENABLAUF BEWEGUNGSFLÄCHE FÜR BEGEGNUNGEN EINES GV GERUCHSVERSCHLUSS ROLLSTUHLFAHRERS MIT ANDEREN PERSONEN SOWIE AR ABFALLROHR RICHTUNGSWCHSEL UND RANGIERVORGÄNGE RR REGENFALLROHR / REGENROHR RSK REGENSINKKASTEN
MATERIALIEN HÖHEN UND FLÄCHEN MAUERWERK / ZIEGEL +2,80 UNTERKANTE ROHDECKE
BETON UNBEWEHRT +2,50 UNTERKANTE FERTIGDECKE BETON BEWEHRT / STAHLBETON ±0,00 OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN STAHL / METALL -0,15 OBERKANTE ROHDECKE HOLZ / HOLZWERKSTOFF DÄMMSTOFF HART 12.71m² NEUE FLÄCHE DÄMMSTOFF WEICH 12.19m² URSPRÜNGLICHE FLÄCHE ABDICHTUNG / DICHTSTOFF 3,4% GEFÄLLE
GLAS
GIPS, GIPSKARTON LÖSCHWASSER SCHOTTER / ROLLIERUNG LÖSCHWASSEREINSPEISUNG ➔ SAND / KIES LÖSCHWASSERENTNAHME BODEN / GELÄNDE TSL TROCKENSTEIGLEITUNG PUTZ NSL NASSSTEIGLEITUNG BESTAND 2.RW 2. RETTUNGSWEG / ANLEITERMÖGL. ABBRUCH
NEU
ÖFFNUNGEN LINIEN
GRUNDGRENZE (GG) 112 108 ROHBAUBREITE/-HÖHE IN ZENTIMETER BAULINIE (BL) BRH 100 BRÜSTUNGSHÖHE IN ZENTIMETER ÜBER OKFF BAUGRENZE (BG)
dT FEUERSCHUTZKLASSE FLUCHTWEGE
GEBÄUDEACHSEN
116 SCHMUTZWASSER-KANAL ROHBAUBREITE/-HÖHE IN ZENTIMETER 208 REGENWASSER-KANAL
MISCHWASSER-KANAL
ENTWURFSPLAN
0,50 m² Oi 021
150 051 BRANDSCHUTZ
F30-... FEUERHEMMEND F60-... HOCHFEUERHEMMEND F90-... FEUERBESTÄNDIG ...-A AUS NICHT BRENNBAREN BAUSTOFFEN ...-AB IN WESENTLICHEN TEILEN AUS NICHT BRENNBAREN BAUSTOFFEN, BZW.AUSSTEIFENDE TEILE NICHT BRENNBAR
d DICHTSCHLIESSEND rs RAUCHDICHT UND SELBSTSCHLIESSEND fh-rs FEUERHEMMEND, RAUCHDICHT UND SELBSTSCHLIESSEND ds DICHTSCHLIESSEND UND SELBSTSCHLIESSEND RWM RAUCHWARNMELDER BMA BRANDMELDEANLAGE RWA RAUCH- U.WÄRMEABZUGSANLAGE BRE BRANDRAUCHENTLÜFTUNGSANLAGE BRA BRANDRAUCHABSAUGUNGSANLAGE BRV BRANDRAUCHVERDÜNNUNGSANLAGE DBA DRUCKBELÜFTUNGSANLAGE RAA RAUCHABLEITUNGSANLAGE RA RAUCHABZUG BSK BRANDSCHUTZKLAPPE
HAUSTECHNIK BARRIEREFREIHEIT
DN NENNDURCHMESSER PVC POLYVINYLCHLORID S B T E Z T G S B T E E T I O N N Z EUG R B R A O R L R LS IE T R U E H F L R E N I U U T N Z D BA U R N E E E IN IN G H E E S I C T HRÄNKT MIT DEM GUSS GUSSEISEN
dT FEUERSCHUTZKLASSE
PLANSATZ: A B C D E F G H I J K L BÜRO 001 002 +2,80
+2,50 ±0,00
-0,15
LICHTE DURCHGANGSBREITE / -HÖHE IN ZENTIMETER
FETTABSCHEIDER-KANAL
81:63:11 4202.01.90 SCHNITT AD-AD 0 1 2.5 5m M 1 : 100 1:100
±0,00 = X,XX über (BEZUG)
FÜR DEN NEUBAU XXX
IN TSCHAIKOWSKISTRASSE 14, 13156 BERLIN
Flur: 153, FlSt.: 95, Gmk.: 110560 PANKOW
SCHNITTE
DOPPELHÄUSER
Sim Prüfer Verantwortlicher SCHNITT BD-BD 0 1 2.5 5m für die Bestätigung M 1 : 100 1:100 1:100
16.08.2024
1160-AR-EI-10080-VA
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Tschaikowskistraße 14, 13156 Berlin
Faunistische Untersuchung
Artengruppen: Fledermäuse ∙ Vögel
Auftraggeber: GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin
Bearbeitung: Natur+Text GmbH Forschung und Gutachten Friedensallee 21 15834 Rangsdorf Tel. 033708 / 20431 info@naturundtext.de www.naturundtext.de
M.Sc. Levin Freitag
Projektnummer: 24-150G
Rangsdorf, 10. Dezember 2024
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
1 Anlass und Aufgabenstellung
In der Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin-Pankow ist der Abriss von Gebäuden und die Fällung von Bäumen im Rahmen eines Wohnungsbauprojektes vorgesehen. Gebäude und Bäume können Lebensstätten von geschützte Tierarten beherbergen. Um eine Verletzung der Zugriffsverbote nach § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetztes zu vermeiden (BNatSchG, 2009), wurden die Gebäude und die Bäume auf das Vorhandensein von Habi- tatstrukturen sowie eine aktuelle bzw. ehemalige Nutzung durch Fledermäuse und Vögel durch einen faunistischen Sachverständigen untersucht. Im vorliegenden Dokument sind Methodik und Ergebnisse der Untersuchung sowie Empfehlungen für die weitere Vorge- hensweise beschrieben.
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
2 Methodik
Die Gebäude und Bäume wurden am 18.11.2024 auf das Vorhandensein geschützter Le- bensstätten für Fledermäuse und Brutvögel hin untersucht. Alle Bäume wurden mit Hilfe eines Fernglases und einer starken Taschenlampe nach Höhlungen und Spalten vom Boden aus begutachtet.
Die Gebäude wurden zunächst von außen auf mögliche Niststätten/Quartiere und Spalten, die Fledermäusen und Brutvögeln als Lebensstätte dienen könnten, abgesucht. Anschlie- ßend erfolgte eine Begutachtung der Innenräume. Sofern erreichbar, wurden gefundene Spalten mittels einer starken Lampe und eines Endoskops auf Nistmaterial von Brutvögeln, den Besatz von Fledermäusen sowie auf ihre Eignung als Sommer- bzw. Winterquartier überprüft. Ebenfalls wurde auf Nutzungsspuren von Fledermäusen geachtet (z. B. Kotkrü- mel, Fraß- und Fettspuren). Im Rahmen der Untersuchung kamen eine Leiter, ein Fernglas, ein Endoskop und eine starke Taschenlampe zum Einsatz.
3 Ergebnisse
3.1 Habitatbäume
Während der Begutachtung wurden an keinem der zur Fällung vorgesehenen Bäume Ha- bitatstrukturen gefunden, die Fledermäusen oder Brutvögeln als Lebenstätten dienen kön- nen.
3.2 Gebäude
Bei den zu untersuchenden Gebäuden handelte es sich um einen alten Flachbau mit meh- reren leerstehenden Büroräumen, an die Richtung Norden drei Garagen und eine Art Car- port/überdachter Unterstand angeschlossen waren. Die Gebäude stehen am westlichen Rand des Grundstücks. Die Rückseite der Gebäude grenzt damit Richtung Westen direkt an das nächste Grundstück an.
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
Abbildung 2: Gebäude auf dem Untersuchungsgelände
3.2.1 Flachbau
Der Flachbau wies von außen nur wenige, potentielle Habitatstrukturen auf (Abbildung 3- 5). Hier ist vor allen Dingen ein Dachkasten zu nennen, welcher an mehreren Stellen Öff- nungen und Beschädigungen aufwies und somit als Lebensstätte genutzt werden kann (Abbildung 6-8). Von hier aus ist ebenfalls ein Einflug in den Dachbereich möglich und eventuell auch Öffnungen in die Innenräume vorhanden. Dies konnte allerdings nicht voll- ständig ermittelt werden. Das Dach selber ist mit Wellpappe abgedeckt, welche ebenfalls geringes Habitatpotential bietet (Abbildung 9-10).
Die Innenräume wiesen größtenteils keine Habitatstrukturen wie Spalten, Risse und andere Öffnungen in den Wänden und Decken auf (Abbildung 15-17). Nur in einem Raum war die Deckenverkleidung beschädigt und bot somit Zugang in die Zwischendecke (Abbildung 18- 20). Wie schon erwähnt könnte sich hier ein Zugang in die Innenräume über das Dach
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
ergeben. Ein Einflug in die Innenräume ist aufgrund ständig geschlossener Fenster ansons- ten nicht möglich.
Die gefundenen potentiellen Habitatstrukturen können von Fledermäusen und Vögeln im Sommer und im Winter genutzt werden. Ein aktueller Besatz bzw. Spuren einer ehemaligen Besiedelung wie Kotspuren oder altes Nistmaterial wurden allerdings nicht festgestellt.
Abbildung 3: Flachbau und Grundstück Abbildung 4: Frontalansicht Flachbau
Abbildung 5: Flachbau Abbildung 6: Flachbau mit Dachkasten
Abbildung 7: Dachkasten mit Öffnung Abbildung 8: Öffnung an Dachkasten
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
Abbildung 9: Dach des Flachbaus Abbildung 10: Geringes Quartierpotential unter Dachpappe
Abbildung 11: Außenmauer an Westseite des Abbildung 12: Außenmauer an Westseite Gebäudes auf Nachbargrundstück
Abbildung 13: Spalten im Mauerwerk Abbildung 14: Holblocksteine im Mauerwerk
Abbildung 15: Innenraum des Flachbaus Abbildung 16: Innenraum des Flachbaus
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
Abbildung 17: Innenraum mit Wasserkanister Abbildung 18: Innenraum mit beschädigter Decke
Abbildung 19: Innenraum des Flachbaus mit be- Abbildung 20: Beschädigte Decke schädigter Decke
3.2.2 Garagen und Unterstand
Die sich anschließenden Garagen boten gegenüber dem Bürogebäude eine Vielzahl poten- tieller Habitatstrukturen besonders in Form von Spalten im Mauerwerk, sowie Öffnungen in die Zwischendecke bzw. generell in den Dachbereich. Diese Strukturen waren außerhalb sowie auch innerhalb der Garagen zu finden (Abbildung 21-29). Während der Untersuchung der Spaltenstrukturen wurde in Garage 1 in einer der Mauerspalten eine überwinternde Fledermaus aus der Gattung Pipistrellus nachgewiesen (Abbildung 32-34).
Verschiedene Öffnungen waren als Einflugmöglichkeit in alle drei Garagen gegeben. Der oben genannte Unterstand bot selbst keine Versteckstrukturen für Fledermäuse oder Brut- vögel. Da dieser zwischen Garage 2 und 3 gelegen ist, waren von hier aus allerdings die Außenseiten der Garagenmauern gut zu untersuchen. Auch hier befanden sich potentielle Quartierstrukturen in Form von Mauerspalten. Spalten im Mauerwerk und Öffnungen von Holblocksteinen waren ebenfalls zahlreich an der an das im Westen angrenzende Grund- stück gelegenen Außenmauer vorhanden. Als letztes ist auch noch ein Dachkasten zu nen- nen, der an allen drei Garagen vorhanden war und ebenfalls Quartierpotential bot (Abbil- dung 30).
Wie oben bereits erwähnt kann auch bei den hier gefundenen Habitatstrukturen von einer potentiellen Nutzung von Fledermäusen und Vögeln im Sommer und Winter ausgegangen werden.
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
Abbildung 21: Garage 1 und 2 Abbildung 22: Garage 2
Abbildung 23: Überdachter Bereich/Unterstand Abbildung 24: Garage 3
Abbildung 25: Garage 3 von Innen Abbildung 26: Unterstand
Abbildung 27: Garage 1 von Innen Abbildung 28: Dachverkleidung in Garage 1
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
Abbildung 29: Spalte im Mauerwerk in Garage 1 Abbildung 30: Geschädigter Dachkasten mit Einflugmög- lichkeit
Abbildung 31: Eine von vielen Spalten im Mauerwerk der Abbildung 32: Mehrere Spalten zwischen Steinen im In- Garagen neren von Garage 1
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
Abbildung 33: Von Fledermaus besetzte Spalte Abbildung 34: Gefundenen Fledermaus in Mauerspalte aus der Gattung Pipistrellus
4 Zusammenfassung und Empfehlungen
Da im Verlauf der Gebäudebegutachtung eine überwinternde Fledermaus gefunden und außerdem eine Reihe weiterer Habitatstrukturen mit ganzjährigem Quartierpotential für Fledermäuse und Brutvögel identifiziert wurden, sollte eine zweite Begehung in den Mona- ten Dezember bis Februar zur Besatzkontrolle bzw. zur Bestätigung der Nutzung der Habi- tatstrukturen als Winterquartier durchgeführt werden.
Aufgrund des ganzjährigen Quartierpotentials der gefundenen Habitatstrukturen wird au- ßerdem empfohlen den Abriss der Gebäude ganzjährig ökologisch zu begleiten. Die Auf- gabe dieser ökologischen Baubegleitung (ÖBB) besteht darin, Hinweise zum vorsichtigen Abtragen von Gebäudeteilen zu geben, die bisher nicht einsehbaren bzw. aktuell durch Fledermäuse und Brutvögel nutzbaren Bereiche auf aktuellen Besatz zu überprüfen und eventuell vorkommende Fledermäuse zu bergen. Außerdem können hierbei unkritische Be- reiche definiert und zum Abriss freigegeben werden, während Bereiche mit aktuellen Bru- ten bis zum Flüggewerden von Jungvögel geschützt werden müssen. Sollte aktuelles Brut- geschehen stattfinden, sollte gewartet werden, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben und der Brutplatz nicht weiter genutzt wird.
Um eine Beeinträchtigung von Brutvögeln zu verhindern, sollte der Abriss außerhalb der Vogelbrutzeit (01.10.-30.02.) stattfinden.
Die durch den Abriss der Gebäude verlorengehenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln und Fledermäusen sollten durch die Hängung von entsprechenden Ersatzkästen
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Tschaikowskistraße 14 – Faunistisches Gutachten
kompensiert werden. Die verlorengehenden Strukturen sollten in der Regel mit einem Aus- gleichsverhältnis von 1:1 bei potentiell nutzbaren Strukturen und von 1:2 bei nachweislich genutzten Strukturen ersetzt werden.
Das weitere Vorgehen sowie die genannten Empfehlungen sollten außerdem mit der zu- ständigen unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
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Quellen
BNatSchG. (2009). Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706).
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