B4_1 Brandschutzkonzepte.pdf

Schlüsselfertige Errichtung einer Wohnhausanlage in Holzbauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

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BRANDSCHUTZNACHWEIS

Gutachten Nr. 484001

Objekt:

Tschaikowskistraße 14

in 13165 Berlin

Neubau Wohnhäuser in Holzbauweise (Vorderhaus)

16. Januar 2025

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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 Beurteilung  Gutachterliche Stellungnahme  Fachplanung Brandschutz  Brandschutznachweis (bautechnischer Nachweis gemäß § 66 (1) BauO Bln  Maßnahmenkatalog Brandschutz  Bauüberwachung Brandschutz

Objekt: Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Thema: Neubau Wohngebäude in Holzbauweise: Hier Vorderhaus

Bauherr: GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin Tel. +49 (0)331 6206 - 717 Anja.pallmer@gesobau.de

Bearbeitung: brandschutz plus GmbH Bearbeitung: Mohsen Labbanian Brunnenstraße 156 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 700 800 -934 (-930 Zentrale) m.labbanian@brandschutzplus.de

Der Brandschutznachweis umfasst mit Deckblatt 17 Seiten sowie Brandschutzvisualisierungszeichnungen (BVZ).

© Wir weisen darauf hin, dass die Daten dem Urheberschutz unterliegen. Eine Vervielfältigung und Weitergabe der Daten ist nur mit Genehmigung unseres Büros möglich. Die Daten dürfen nur für eigene Zwecke, ohne Veränderung verwendet werden. Gehen die Daten in ein neues Werk ein, bedarf dies ebenfalls der Genehmigung unseres Büros. Die so verwendeten Daten sind besonders zu kennzeichnen.

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Inhaltsverzeichnis: 1 Aufgabenstellung 4

1.1 Auftrag 4

1.2 Gebäudebeschreibung, Gebäudenutzung sowie Lage des Gebäudes 4

1.3 Allgemeine baurechtliche Anforderungen 5

1.4 Sonstiges 5

2 Beurteilungsbasis 7

2.1 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens (Vorderhaus) 7

2.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften 7

2.3 Planungsunterlagen 8

2.4 Baurechtliche Einstufung 8

2.5 Brandschutztechnische Konzeption 8

2.6 Zusammenstellung der Abweichungen 8

3 Abwehrender Brandschutz 9

3.1 Lage und Zugänglichkeit 9

3.2 Löschwasserversorgung 9

3.3 Baulicher Brandschutz 10

3.4 System der Rettungswege 13

3.5 Technische Gebäudeausrüstung 14

3.6 Anlagentechnischer Brandschutz 15

4 Hinweise 16

4.1 Bauablauf 16

4.2 Brandschutz auf der Baustelle 16

4.3 Aufbewahrung 16

5 Zusammenfassung der Begutachtung 17

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1 Aufgabenstellung

1.1 Auftrag

Der Unterzeichner wurde im Rahmen der vorgesehenen genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen damit beauftragt, die Anforderungen an den Brandschutz nachzuweisen. In diesem Brandschutznachweis werden keine Maßnahmen bewertet, die sich aus versicherungstechnischen Gründen ergeben können. Die Bewer- tung und ggf. Durchführung solcher Maßnahmen liegt im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers. Ebenso sind über den vorbeugenden Brandschutz hinausgehende Anforderungen, die sich aus dem Energie- Wärme- und Schallschutz oder ähnlichem ergeben können, nicht Gegenstand dieses Brandschutznachweises.

Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des § 66 (1) BauO Bln; die Bewertung hat den Status einer Fachplanung. Durch die Ausführungsvorschläge zum vorbeugenden Brandschutz kann kein Rechtsanspruch hinsichtlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörden abgeleitet werden. Über Abweichungen nach § 67 BauO Bln kann abschließend nur die zuständige prüfende Behörde bzw. der/die beauftragte Prüfingenieur/in für Brandschutz unter Würdigung der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle entscheiden.

1.2 Gebäudebeschreibung, Gebäudenutzung sowie Lage des Gebäudes

Bei dem zu begutachtenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von einer Wohnanlage in der Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin.

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau von 4 Wohngebäuden, die sich in ein straßenseitiges und drei hofseitige Gebäude aufteilen. Das Raumprogramm beinhaltet insgesamt 17 Wohneinheiten. Die Wohnein- heiten bestehen aus zwei- bis fünf Zimmern. Die Hälfte der Wohneinheiten ist barrierefrei. Den Wohnungen vorgelagert sind Freibereiche in Form von Terrassen und Balkonen bzw. Gärten bei den Erdgeschosswohnungen. Die Gebäude sind nicht unterkellert. Technik- und Allgemeinräume befinden sich im Erdgeschoß des Vorderhauses. Das geplante Bauvorhaben wird überwiegend in Holzelementbauweise geplant.

Vorderhaus: Das durch den Vorgarten abgerückte Vorderhaus übernimmt die Gebäudekante der anschlie- ßenden gründerzeitlichen Bebauung. Gemeinsam mit den westlichen Nachbarn wird eine geschlossene Bau- weise auf dieser Grundstücksseite angestrebt. Mittels einer Überbauung der Zufahrt und einem Anbau bis zur Grundstücksgrenze zum Grundstück Tschaikowski Straße 14 wird zusammen mit der Neuplanung eine geschlossene Häuserfront errichtet. Das Vorderhaus verfügt über 4 Vollgeschosse (EG, 1. OG - 3. OG) und ein Staffelgeschoss, hofseitig treppt sich das Gebäude ab und verfügt über 3 Geschosse. Auf dem Dach des Staf- felgeschosses werden Luftwärmepumpen errichtet. Der Erschließungskern befindet sich zentral angeordnet und erschließt im 1. OG, 2. OG und 3. OG je 3 Wohnungen. Im EG liegen zwei Wohneinheiten, im Staffelge- schoss ist eine Wohneinheit vorgesehen.

Mit Ausnahme des zentral liegenden Treppenraumes wird das Gebäude in Holz-Skelettbauweise errichtet. Die Erschließung erfolgt zentral und geschützt über einen barrierefreien Eingang. Der Treppenraum wird zentral einläufig ausgeführt und verfügt über einen Aufzug für eine barrierefreie Erschließung.

Doppelhäuser/Doppelhaushälften: Hofseitig sollen 3 baugleiche Doppelhaushälften errichtet werden, die sich über je zwei Geschosse erstrecken.

Die Erschließung der Doppelhaushälften erfolgt über einen Gang auf dem östlichen Bereich des Grundstücks.

Die Doppelhaushälften sind keine Sonderbauten und werden in Gebäudeklasse 2 eingestuft, sie werden in diesem Brandschutznachweis nicht betrachtet.

Der vorliegende Brandschutznachweis bezieht sich ausschließlich auf die vorgesehene, zuvor beschriebene Baumaßnahme „Vorderhaus“.

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1.3 Allgemeine baurechtliche Anforderungen

Es gilt gemäß § 3 BauO Bln:

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wer- den, die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden, umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundär- stoffe verwendet werden.

Es gilt gemäß § 14 BauO Bln:

Baulichen Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Durch die vorgenannten allgemeinen und brandschutztechnischen Anforderungen werden die Schutzziele der Bauordnung definiert, die die Grundlage der Bewertung der Brandschutzmaßnahmen in den folgenden Kapiteln bilden. Im Rahmen der weiter-führenden Planung und Ausführung dienen allgemein anerkannten Regeln der Technik, die zu beachten sind. Von diesen Regeln und den Anforderungen aus dem Baurecht kann abgewichen werden, wenn eine Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen erfüllt.

Der im Art. 66 (1) BauO Bln geforderte bautechnische Nachweis zum Brandschutz und die bauaufsichtlichen Vorgaben werden in dem vorliegenden Brandschutznachweis berücksichtigt.

1.4 Sonstiges

Die Erarbeitung des Brandschutznachweises erfolgt unter Beachtung der derzeit geltenden Bestimmungen zum Brandschutz aus der Bauordnung für Berlin. Im Einzelnen werden auf Grundlage der Genehmigungspla- nung beurteilt:

• die bautechnischen Brandschutzmaßnahmen, wie die Festlegung der erforderlichen Feuerwider- standsdauer der Bauteile (entsprechend DIN 4102, DIN EN 13501),

• die Anordnung der Rettungswege, die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen.

Für die jeweiligen Anforderungen und ihre Umsetzung gelten Bauordnung für Berlin mit ihren ergänzenden Verordnungen, die DIN 4102 und DIN EN 13501, alle weiteren einschlägigen Normen, Vorschriften und Re- gelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Bauherr und sein Objektplaner sind angehalten, die Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Brand- verhaltens der verwendeten Baustoffe anhand der Baustoffklassen gemäß den geltenden baurechtlichen Vorgaben nachzuweisen.

Der Brandschutznachweis gilt für die in den Planunterlagen dargestellte und in den beiliegenden Unterlagen beschriebene Situation und Nutzung. Falls im Zuge der weiteren Planung bzw. auch später während der Nutzungszeit oder bei Miet- bzw. Kaufänderung, Umplanungen und Änderungen erfolgen, muss der Brandschutznachweis durch einen Nachtrag entsprechend angepasst werden.

1.4.1 Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauordnung Berlin

Für die zum Einsatz kommenden Bauprodukte/Bauarten ist zur Gewährleistung der Feuerwiderstandklasse gemäß § 17 BauO Bln ein Verwendbarkeitsnachweis vorzuweisen.

  • Für geregelte Bauprodukte/Bauarten ist eine Übereinstimmungserklärung gemäß den bekannt gemachten technischen Regeln vorzulegen.

  • Für nicht geregelte Bauprodukte/Bauarten ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) sowie die Übereinstimmungserklärung vorzulegen.

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Die Verwendbarkeitsnachweise müssen den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse beinhalten. Die darin enthaltenen zwingenden Bestimmungen für die Bauprodukte (Kennzeichnung und Übereinstimmungsnach- weis), für den Entwurf, für die Bemessung (Brandschutz) und für die Ausführung müssen eingehalten werden. Die Verwendbarkeitsnachweise müssen zum Zeitpunkt der Verwendung am Verwendungsort (Baustelle) vorliegen.

1.4.2 Leistungserklärung gemäß EU-Bauproduktenverordnung

Als Verwendbarkeitsnachweise gelten auch Leistungserklärungen (DoP - Declaration of Performance) bzw. Konformitätserklärungen und eine CE-Kennzeichnung. Einen entsprechenden Nachweis und die Kennzeich- nung über die Durchführung der produktbezogenen Prüfung erhalten die Bauprodukte über eine Zertifizie- rungsstelle und dienen als Beleg für das Inverkehrbringen eines Bauproduktes.

Die CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung bzw. Konformitätserklärung von Bauprodukten ist nachzuwei- sen. Diese haben zum Zeitpunkt der Verwendung am Verwendungsort (Baustelle) vorzuliegen.

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2 Beurteilungsbasis

2.1 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens (Vorderhaus)

Beschreibung des Objekts• Neubau von 1 Wohngebäude (Vorderhaus)
Gebäudehöhe (OKFF gem. § 2 BauO Bln)• 12,00 m, OK Attika ca. 15,55
Anzahl der Geschosse• 5 (EG, 1. – 4. OG)
maximale Ausdehnung• ca. 18,11 m x 23,28 m
Fläche BGF• ca. 2020 m²

2.1.1 Bauteile, Baustoffe, Bauarten, Gebäudetechnik

Tragende/aussteifende Wände• Vorderhaus: - Notwendiger Treppenraum: Stahlbeton - Stützen/Träger: massives Holz - Tragende Wände: massive Bauweise - Staffelgeschoss, Wand (Ostseite): Massivholz
Außenwände• Holztafelbauweise, Balkone aus Stahl
Brandwände• Stahlbeton zum Nachbargrundstück
Decken• Brettsperrholz
Treppen• Stahlbeton
Dachkonstruktion• Begrüntes Dach/Retentionsdächer
Aufzug (Wände)• Stahlbeton
Heizung• Wärmepumpen und elektrische Energie
Strom• Öffentliches Stromnetz; PV-Anlage auf dem Dach

2.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

Das vorliegende Gutachten basiert insbesondere auf folgenden Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln:

Gesetze / Verordnungen • Bauordnung Berlin (BauO Bln) vom 29.09.2005, letzte Änderung vom 21.01.2024

• Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln inkl. Anlagen und Anhängen) vom 28.03.2023 • Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) vom 30.04.2021

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• Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (MLüAR), vom 30.04.2021 • Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO): 2009- 01über Flächen für die Feuerwehr (RFlFw), vom Oktober 2009

• Muster- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteilen und Außenwandbekleidun- gen in Holzbauweise (MHolzBauRL), Fassung: Juni 2021,

Normen • DIN 4102-4:2016-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen • DIN EN 13501-1:2019-05 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten • DIN 14095: 2007-05: Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen • DIN 14096: 2014-05: Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen

Technische Regeln • DVGW-Information Wasser Nr.99 vom November 2018

Verwendete Literatur • Josef Mayr/Lutz Battran: Brandschutzatlas. Baulicher Brandschutz, Band 1-6; Köln (Stand: 02/2024)

2.3 Planungsunterlagen

Die nachfolgend aufgeführten Planungsunterlagen des Objektplaners Dipl.-Ing. Hilmar Bals die Grundlage des brandschutztechnischen Nachweises.

Grundrisse GebäudeM 1:10013.12.2024
AnsichtenM 1:10013.12.2024
SchnitteM 1:10013.12.2024
Lageplan / FreiflächenM 1:20013.12.2024

2.4 Baurechtliche Einstufung

Das Vorderhaus ist gemäß § 2 (3) Nr. 3 BauO Bln in Gebäudeklasse 4 einzustufen. Die maximale Fußboden- höhe des obersten Aufenthaltsraumes beträgt ≤ 13 m (4. OG ca. 12,00 m OKFF) über dem Gelände und die Nutzungseinheiten weisen jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche auf. Das Gebäude wird ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt.

Das Vorderhaus wird gemäß § 2 (4) der Bauordnung Berlin nicht als Sonderbau eingestuft.

2.5 Brandschutztechnische Konzeption

Der Brandschutznachweis beschreibt den Neubau eines Wohngebäudes.

Im Gebäude (Vorderhaus) sind 11 Wohneinheiten vorhanden. Im Erdgeschoss des Vorderhauses sind Haus- technikräume, Elektroraum; Kinderwagenraum und der Müllraum vorhanden.

Die Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr können sich im Bereich der Einfahrt an der Grundstückgrenze zur Tschaikowskistraße für das Vorderhaus aufstellen.

Bei dem Vorderhaus wird zum benachbarten Grundstück auf der westlichen Seite des Grundstücks eine Brandwand errichtet.

2.6 Zusammenstellung der Abweichungen

Erleichterung 01 von § 28 BauO Bln: Einbau dezentrale Lüftungsgeräte in der F 30-Wand Holztafelbauweise

Erleichterung 02 von § 32 BauO Bln: Sanitärschacht in wenigem Abstand von 5 m zur aufgehenden Fassade

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3 Abwehrender Brandschutz

3.1 Lage und Zugänglichkeit

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 5 BauOBln • Merkblatt (Flächen für die Feuerwehr)

Für die sichere Erschließung aus Sicht der Feuerwehr werden im Rahmen dieses Brandschutznachweises die gesetzlichen Anforderungen an Zufahrten und Bewegungsflächen berücksichtigt.

Das Grundstück ist ca. 35 vom nächsten Unterflurhydranten entfernt.

Aufstellflächen sind entsprechend der Abbildung 01 für die Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr vorgese- hen.

Abbildung 01: Fläche für die Feuerwehr und Lage des Unterflurhydranten

3.2 Löschwasserversorgung

Zugrunde liegende Vorgaben:

• DVGW-information Wasser Nr.99

Unter Zuhilfenahme der DVGW-Information Wasser Nr.99 wird die erforderliche Löschwassermenge auf 96 m³/h über zwei Stunden festgelegt. Um die Schutzziele hinsichtlich der Brandbekämpfung und der Rettung von Personen zu erfüllen, ist sicherzustellen, dass zur Herstellung des initialen Löschangriffs die erste Lösch- wasserversorgung in 75 m Lauflinie (gemessen zwischen Zugang des Grundstücks und der öffentlichen Ver- kehrsfläche) erreichbar sein muss.

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Der Unterflurhydrant ist ca. 35 m von der Grundstückgrenze entfernt (s. Abbildung 01).

Abbildung 02: amtliche Lage des Unterflurhydranten

3.3 Baulicher Brandschutz

3.3.1 Tragende Wände, Stützen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 27 BauO Bln

Ausführung

Die tragenden und aussteifenden Bauteile müssen hochfeuerhemmend sein.

Bodenplatte: Der Bodenplatte wird aus Stahlbeton hergestellt.

Die Brandwand bzw. die Gebäudeabschlusswand zum benachbarten Grundstück: Die Brandwand wird hochfeuerhemmend aus Stahlbeton errichtet.

Notwendiger Treppenraum: Die Wände des notwendige Treppenraumes sind tragend und werden aus Stahlbeton hergestellt. Die Wände des notwendigen Treppenraumes müssen unter zusätzlicher mechani- scher Beanspruchung hochfeuerhemmend sein. Die Decke des notwendigen Treppenraumes wird aus Stahlbeton hergestellt.

Die Wände des notwendigen Treppenraumes im Erdgeschoss werden bis nach außen bzw. ins Freie aus Stahlbeton errichtet.

Träger, Stützen, Unterzüge: Die Träger, Stützen und Unterzüge werden hochfeuerhemmend aus massivem Holz errichtet.

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Tragende Wände: Die Trennwände zwischen den Wohneinheiten sind tragend und werden hochfeuerhem- mend aus Stahlbeton errichtet.

Träger, Stützen, Wände und Unterzüge aus Massivholz werden entsprechend der Gebäudeklasse hochfeu- erhemmend auf Abbrand berechnet.

3.3.2 Außenwände und Außenwandbekleidungen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 28 BauO Bln • Pkt. 6 MHolzBauRL

Ausführung

Die Außenwände werden in Holztafelbauweise mit hinterlüfteter Holzschalung errichtet. Die Außenwände müssen feuerhemmend sein. Für die Außenwände mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen wie hinterlüfteten Außenwandbe- kleidungen sind gegen die Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen. Die Vorgaben des Ab- schnitts 6 MHolzBauRL sind zu beachten.

Abweichung 01 von § 28 BauO Bln

Im Namen und Auftrag des Bauherrn wird eine Abweichung von § 28 BauO Bln gemäß § 67 BauO Bln bean- tragt. Durch die F 30-Außenwände in Holztafelbauweise führen stellenweise „dezentrale Lüftungsgeräte“ (Auslassventile zur Be- und Entlüftung) Die Lüftungsauslässe haben eine brennbare Außenschale.

Das Schutzziel, eine ausreichend lange Widerstandsfähigkeit der Bauteile zu erhalten, wird dennoch erreicht.

  • Die Lüftungsauslässe werden in der Wand mit einer Schale aus nichtbrennbaren Baustoffen umman- telt.

3.3.3 Brandwände/Gebäudeabschlusswände

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 30 BauO Bln

Ausführung

Auf der westlichen Seite des Vorderhauses zum benachbarten Grundstück wird eine Brandwand als Gebäu- deabschlusswand aus Stahlbeton in hochfeuerhemmender Qualität errichtet.

Die Brandwand wird 0,30 m über die Bedachung geführt.

Die seitlichen Wände, die an die Brandwand angrenzen, führen mindestens 50 cm in das Grundstück (inklu- sive nichtbrennbarer Dämmung, s. Abbildung 03).

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Abbildung 03: Planausschnitt Brandwand im Regelgeschoss, seitliche Führung der Brandwand in das Grundstück um 50 cm auskragend

Die Ausbildung einer inneren Brandwand ist aufgrund der Abmessungen des Gebäudes nicht erforderlich.

Die Wände des notwendigen Treppenraumes müssen hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung sein.

3.3.4 Decken

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 31 BauO Bln

Ausführung

Die Geschossdecken werden hochfeuerhemmend aus Brettsperrholz hergestellt.

Die erforderliche Feuerwiderstandsdauer wird auf Abbrand berechnet.

3.3.5 Trennwände

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 29 BauO Bln

Die Trennwände zwischen den Wohneinheiten werden ebenso in hochfeuerhemmender Qualität in massiver Bauweise errichtet.

3.3.6 Türen in Rettungswegen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

Im notwendigen Treppenraum wird eine feuerhemmende, rauchdicht und selbstschließende Tür (fhrsT) zum Kinderwagenraum im Erdgeschoss eingebaut.

Türen zu den Wohneinheiten müssen dicht- und selbstschließend (dT) sein.

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3.3.7 Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen, Dehnungsfugen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

Im notwendigen Treppenraum müssen Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe und Einbauten aus nichtbrennba- ren Baustoffen bestehen. Notwendige Flure sind nicht vorhanden. In anderen Räumlichkeiten sind keine Ein- schränkungen erforderlich.

3.3.8 Dächer

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 32 BauO Bln

Ausführung Hallendach

Das Dach bzw. die Dächer sind als begrüntes Dach bzw. Retentionsdach geplant. Das Dach muss die Anfor- derungen einer harten Bedachung erfüllen. Auf dem Dach über dem 2. Obergeschoss und auf dem Dach des Staffelgeschosses sind PV- Anlagen geplant. Auf dem Dach des Staffelgeschosses werden Luftwärmepumpen aufgestellt.

Abweichung 02 von § 32 BauO Bln

Im Namen und Auftrag des Bauherrn wird eine Abweichung von § 32 BauO Bln gemäß § 67 BauO Bln bean- tragt zu den Bestimmungen, dass ein Schacht auf dem Dach mindestens 0,50 m Abstand zur aufgehenden Brandwand einhalten muss

Das Schutzziel, eine ausreichend lange Widerstandsfähigkeit der Bauteile zu erhalten, wird dennoch erreicht.

  • Es handelt sich um einen Schacht für die Sanitäranlagen. Im Schacht befinden sind ausschließlich nicht brennbare Leitungen und nichtbrennbare Rohre der Sanitäranlagen.

3.4 System der Rettungswege

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 33 BauO Bln

Die Rettungswege dienen sowohl den Nutzern als auch den Hilfskräften.

Der erste Rettungsweg führt über den notwendigen Treppenraum direkt ins Freie. Der zweite Rettungsweg erfolgt über anleiterbare Stellen/Fenster. Im 3. OG, im 4. OG und im Staffelgeschoss kann die Feuerwehr für den zweiten Rettungsweg mit der Drehleiter an Balkonen bzw. Fenstern anleitern.

Die Fenster müssen einen freien Querschnitt von mindestens 0,90 m x 1,20 m (Breite x Höhe) haben.

3.4.1 Notwendige Treppenräume/ notwendige Treppen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 34 BauO Bln • § 35 BauO Bln

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Ausführung

Der notwendige Treppenraum führt vom EG bis zum 4. OG (Staffelgeschoss in einem Zug durch. Der notwen- dige Treppenraum wird nichtbrennbar in Stahlbeton errichtet. Die Treppenraumwände werden in hochfeu- erhemmender Bauweise mit zusätzlicher mechanischer Beanspruchbarkeit errichtet. Die Treppen werden nichtbrennbar in Stahlbeton gebaut.

Da es ein innenliegender Treppenraum ist, muss er beleuchtet werden können.

3.4.2 Rettungsweglängen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

Von jeder Stelle der Wohneinheiten ist der notwendige Treppenraum in max. 35 m Entfernung erreichbar.

3.5 Technische Gebäudeausrüstung

3.5.1 Aufzüge

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 39 BauO Bln

Ausführung

Der Aufzug bzw. der Aufzugsschacht liegt im notwendigen Treppenraum.

Die Wände des Aufzugsschachtes werden in hochfeuerhemmender Qualität aus Stahlbeton errichtet.

Der Aufzug befindet sich im notwendigen Treppenraum

3.5.2 Wand- und Deckendurchbrüche, Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle, Lüftungsanla- gen, Funktionserhalt

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 40 BauO Bln • § 41 BauO Bln • LAR • LüAR

Ausführung

Sämtliche Durchdringungen durch die Wände und Decken mit Feuerwiderstandsdauer müssen entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile abgeschottet werden.

Die Abschottungen dürfen entsprechend den Bestimmungen der MLAR, MLüAR geschottet werden. Des Wei- teren müssen die Durchführungen entsprechend der Verwendbarkeitsnachweise (allgemeine bauaufsichtli- che Zulassung, allgemeine Baugenehmigung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) bzw. entsprechend der Leistungserklärungen (in Verbindung mit einer Einbauanleitung) geschottet werden.

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3.5.3 Feuerstätten

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 42 BauO Bln

Ausführung

Die Heizenergiebereitstellung soll mittels Wärmepumpentechnik und elektrischer Energie für die Spitzenlast erfolgen. Die Wärmepumpen werden auf dem Dach des Staffelgeschosses installiert.

3.5.4 Aufbewahrung fester Abfallstoffe (Vorderhaus)

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 45 BauO Bln

Ausführung

Im Erdgeschoss ist ein Müllraum vorhanden. Der Müllraum wird in hochfeuerhemmender Qualität von den benachbarten Räumen abgetrennt. Die Tür des Müllraumen führt ins Freie bzw. der Müllraum ist nur von außen zugänglich.

3.5.5 Blitzschutzanlage

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 46 BauO Bln

Ausführung

Es ist von den Fachplanern der technischen Gebäudeausrüstung zu prüfen, ob eine Blitzschutzanlage für das Gebäude erforderlich ist.

3.6 Anlagentechnischer Brandschutz

3.6.1 Wohnungen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 48 BauO Bln

Ausführung

In den Wohnungen müssen in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen und Sanitärräume) und Fluren, über die Rettungswege führen, Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 installiert werden. Die Rauchwarnmel- der müssen so eingebaut und angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

3.6.2 Rauchableitung

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

Der notwendige Treppenraum hat an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens einem Quadratmeter. Der Rauchabzug muss Vorrichtungen zum Öffnen des Ab- schlusses haben, die vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können.

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3.6.3 PV-Anlage

Ausführung

Auf dem Dach über dem 2. Obergeschoss werden PV-Anlagen aufgestellt.

Auf dem Dach des Staffelgeschosses werden PV-Anlagen und Luftwärmepumpen aufgestellt.

Das Merkblatt der Feuerwehr zur Installation von Photovoltaikanlagen, Stand: 12.2023 ist zu beachten.

4 Hinweise

4.1 Bauablauf

Bis zur abschließenden Fertigstellung sind die Verwendbarkeitsnachweise nach §§ 16 bis 20 BauO Bln für die eingesetzten Bauprodukte oder Bauarten, der Nachweis der geforderten Klassifikation und weitere benannte Nachweise gemäß Brandschutznachweis, sowie die Übereinstimmungserklärungen für die Bauteile mit brandschutztechnischen Anforderungen gemäß den zur Errichtungszeit geltenden Herstellerrichtlinien vor- zulegen.

Gemäß § 21 BauO Bln bedürfen Bauprodukte „einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln [..], den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis- sen oder den Zustimmungen im Einzelfall; als Übereinstimmung gilt auch eine Abweichung, die nicht wesent- lich ist.“ Die Übereinstimmungsnachweise müssen spätestens zur Bauabnahme in brandschutztechnischer Hinsicht vorliegen.

4.2 Brandschutz auf der Baustelle

Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen ordnungs- gemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Diese Anforderung umfasst auf Baustellen allgemein, insbesondere aber auch bei Vorhaben in bestehenden oder teilweise in Nutzung genommenen baulichen Anlagen, Maßnahmen des Brandschutzes.

Bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzungsänderung oder dem Abbruch baulicher Anlagen so- wie anderer Anlagen und Einrichtungen sind die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungs- kreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein- gehalten werden.

Erforderliche Zufahrt- und Bewegungsflächen für Fahrzeuge von Rettungskräften werden freigehalten.

4.3 Aufbewahrung

Die Bauherrin oder der Bauherr ist verpflichtet, den Brandschutznachweis und den zusammenfassenden Prüf- und Überwachungsbericht zum Brandschutznachweis dauerhaft aufzubewahren, d.h. bis zur Beseiti- gung der baulichen Anlage oder bis zu einer die Genehmigungsfrage insgesamt neu aufwerfenden Änderung oder Nutzungsänderung. Sind Bauherrin und Grundstückseigentümerin personenverschieden, geht mit Fertigstellung des Vorhabens die Aufbewahrungspflicht auf die/den Grundstückseigentümerin oder dessen Rechtsnachfolgerin über.

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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Seite 17 von 17

5 Zusammenfassung der Begutachtung

Die geplante Baumaßnahme ist brandschutztechnisch bewertet worden. Das brandschutztechnische Konzept wurde neutral und unbefangen nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik erstellt. Durch den systematischen Abgleich der gesetzlichen Anforderungen mit der ge- planten Bauausführung erfolgte die zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.

Dieser Brandschutznachweis umfasst eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes zum vorliegenden Objekt. Bei Realisierung aller in diesem Gutachten aufgeführten Maßnahmen bestehen wegen des Brandschutzes gegen die geplante Nutzung aus gutachterlicher Sicht keine Bedenken.

Die Angaben in diesem Dokument gelten ausschließlich für dieses Vorhaben; eine Übertragung auf andere Objekte ist nicht möglich. Unter Berücksichtigung der in dem vorliegenden Brandschutznachweis getroffenen Aussagen halten wir die geplanten Baumaßnahmen aus brandschutztechnischer Sicht für genehmigungsfä- hig. In Ergänzung zu diesem textlichen Brandschutznachweis sind die Eintragungen zum Brandschutz in den Bauvorlagen zu beachten.

Dieser Brandschutznachweis umfasst mit Deckblatt 17 Seiten sowie Brandschutzvisualisierungszeichnungen.

Berlin, 16.01.2025

Mohsen Labbanian Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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Legende:

BW = Brandwand* hochfeuerhemmend

hfh + m = hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung*

hfh = hochfeuerhemmend*

fh = feuerhemmend*

notwendige Treppe im notwendigen Treppenraum

  1. RW = Erster Rettungsweg

RW = Zweiter oder weiterer Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

dsT dicht- und selbstschließende Tür 201,8 350 350 350 350 350 350 26,8 feuerhemmende, rauchdicht- und fhrsT selbstschließende Tür

Anleiterstelle 1289,3 275,2 589,3 10 155 10

42,7 504,2 10 340 10 335 47,4 275,2 47,4 499,2 42,710 155 10

731,8 100 140 100 225,5 259 215,2 166 216,1 10 155 10 230 230 250

Zimmer 1 Zimmer 2 Zimmer 3 16,41 m² 11,08 m² 10,92 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt Estrich versiegelt * Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 Müllraum bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der 16,00 m² tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis Estrich versiegelt Hinweis: AR Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. WE A01 2,34 m² Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig. Estrich versiegelt 91,78 m² WZ / Küche 34,96 m² Estrich versiegelt

Treppenhaus EG 23,96 m² KiWa ELT Feinsteinzeug 11,35 m² 11,15 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

1 2 WC 3 1,61 m² Feinsteinzeug 4 5 6 5 T , e 94 rr a m s ² se B 6, a 21 d m² 7 1 H 9 T ,19 m² Holzdielen Feinsteinzeug 8 9 10111213141516 Estrich versiegelt

AR Terrasse 1,71 m² 4,81 m² VR Estrich versiegelt Holzdielen 8,09 m² Estrich versiegelt Zimmer 1 15,89 m² Estrich versiegelt

WE A02 60,60 m² WZ / Küche 29,86 m² Bad Estrich versiegelt 5,13 m² Feinsteinzeug

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Vorderhaus

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de 7,33

043

014

072

043

5,302 2,7951 2,69

512

5,231

512

3,401 016,54

061

4,201 01 2,811

041

9,742 032

032

032

032 2328,7

01

7,323

01

071

021

5,102

661

9,98 016,25

061 1,3401 8,19

001

7,252 032

032 7,24

103

04

043

02

7,392

7,35

7,572

7,24

8,843

7,544,7 01

7,323

01

4,747

7,572

5,444 3,1181 7,33

043

014

072

043

7,714 42,7 504,2 10 340 10 335 2027,4 275,2 27,4 20 499,2 42,7

42,7 308,2 12,5 296 12,5 564,2 42,7

10 160 10 870 1278,7

10 160 1042,7 12,5 340 2012,5100,7 42,7 308,2 12,5 296 12,5 564,2 42,7 25 10 160 10 870 1278,7

2328,7

201,8 350 350 350 350 350 26,8 7,24

623

01

7,966

7,24 7,24

123

02

043

02

7,392 3,6025,21

2,346

6,54 180 42,7 316,7 12,5 340 2012,5 636,3 12,520 642,9 42,7 25 25 16 STG 188/27 367

01

803

01

7,894

4,7

B

Eigengarten 39,44 m²

A01

A

A02

Eigengarten 52,47 m²

Eigengarten 65,62 m²

B

7,24

623

01

7,143

7,24

4,582

7,24

4,014

7,59 05

05 295 3,471

1v 2v 3v 4v 6v 7v

5v

Av

ca. 12 m

Bv

VR 8,25 m² fhrsT Estrich versiegelt

dsT

A

Cv

dsT

Dv

ca. 11 m

Ev

316,7

350

1v 2v 3v 4v 5v 6v 7v

Grundriss Vorderhaus - Erdgeschoss

484001_Tschaikowskistr. 14

[Seite 19]

Legende:

BW = Brandwand* hochfeuerhemmend

hfh + m = hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung*

hfh = hochfeuerhemmend*

fh = feuerhemmend*

notwendige Treppe im notwendigen Treppenraum

  1. RW = Erster Rettungsweg

RW = Zweiter oder weiterer Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

dsT dicht- und selbstschließende Tür 201,8 350 350 350 350 350 26,8 feuerhemmende, rauchdicht- und fhrsT selbstschließende Tür

Anleiterstelle 2153,7 10 155 10

42,7 504,2 10 340 10 335 26,2 328,8 10 504,2 42,710 155 10

100 140 100 320 100 175 100 221,2 100 65,6108 107 4010 230 230 230 230 230 230

Zimmer 1 Zimmer 2 Zimmer 1 16,42 m² Zimmer 2 Zimmer 3 10,72 m² 16,42 m² Estrich versiegelt 11,08 m² 10,92 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

  • Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 Estrich versiegelt Estrich versiegelt bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis Hinweis: Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. WE A03 AR AR WE A05 Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig. 2,34 m² 2,25 m² 91,78 m² 73,59 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt WZ / Küche WZ / Küche 34,97 m² 28,42 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

Treppenhaus 1.OG 23,96 m² Feinsteinzeug

1 WC 2 WC 1,61 m² 3 1,53 m² Feinsteinzeug 4 Feinsteinzeug 5 Balkon Bad 6 5,89 m² 6,20 m² 7 Bad Holzdielen Feinsteinzeug 5,53 m² 8 9 10111213141516 Feinsteinzeug

AR 1,71 m² Balkon VR Estrich versiegelt 4,80 m² 8,06 m² Holzdielen Estrich versiegelt Zimmer 1 15,88 m² Estrich versiegelt

WE A04 Bad 5,13 m² 60,67 m² Feinsteinzeug WZ / Küche 29,89 m² Estrich versiegelt

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Vorderhaus

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de 7,33

043

014

072

043

5,302 1901 7,24

623

01

043

3,44

4,582

7,24

4,014

3,88 2,69

512

5,231

512

3,401 016,54

061

4,201 01 2,811

041

9,742 032

032

032

032 017,38

512

5201

071

001

5,271

512

9,98 016,25

061 1,3401 9,19

001

7,252 032

032

032

032

032 7,343

4,747

7,572

5,444 7,33

043

014

072

043

7,714 42,7 504,2 10 340 10 335 206,3 328,8 10 504,2 42,7 175

180 42,7 316,7 12,5 340 2012,5 636,3 2520 311,7 12,5 318,7 42,7 25 12,5

42,7 308,2 12,5 12,5 564,2 42,7 296

10 160 10 870 1278,7

42,7 137,3 42,7 316,7 12,5 340 2012,5100,7 42,7 308,2 12,5 296 12,5 564,2 42,7 25 10 160 10 870 1278,7 7,24

623

01

7,966

7,24 7,24

623

01

566

024,21

2,346

7,54 Balkon 6,01 m² Holzdielen

16 STG 188/27 3,1181

B

2328,7

A

2328,7

B

7,24

103

7,24

3,756

4,74

7,572

7,24

8,843

1,35 A03 A05

A04 2,7951 367

823

7,894

4,7

1v 2v 3v 4v 6v 7v

5v

350

Av Av

Bv Bv

VR 8,24 m² Estrich versiegelt

VR 8,72 m² Estrich versiegelt

A

Cv Cv

Dv Dv

Ev Ev

1v 2v 3v 4v 6v 7v

5v

05

05 376,1 100 255,7 230

ca. 12 m

dsT dsT

ca. 12 m

dsT

ca. 11 m

Grundriss Vorderhaus - 1. Obergeschoss

484001_Tschaikowskistr. 14

[Seite 20]

Legende:

BW = Brandwand* hochfeuerhemmend

hfh + m = hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung*

hfh = hochfeuerhemmend*

fh = feuerhemmend*

notwendige Treppe im notwendigen Treppenraum

  1. RW = Erster Rettungsweg

RW = Zweiter oder weiterer Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

dsT dicht- und selbstschließende Tür 350 350 350 350 350 350 26,8 feuerhemmende, rauchdicht- und fhrsT selbstschließende Tür

Anleiterstelle 2153,7 10 155 10

42,7 504,2 10 340 10 335 26,2 328,8 10 504,2 42,7 132,3 42,7

100 140 100 320 100 175 100 221,2 100 65,6108 107 4010 230 230 230 230 230 230

Zimmer 1 Zimmer 1 Balkon 16,42 m² 16,42 m² 6,05 m² Estrich versiegelt Zimmer 2 Zimmer 3 Estrich versiegelt Holzdielen 11,08 m² 10,72 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt * Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis Hinweis: Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. WE A06 AR AR WE A08 Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig. 2,25 m² 2,25 m² 91,58 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt 73,60 m² WZ / Küche WZ / Küche 34,96 m² 28,44 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

Treppenhaus 2.OG 23,96 m² Feinsteinzeug

1 WC 2 WC 1,61 m² 3 1,53 m² Feinsteinzeug 4 Feinsteinzeug 5 B H 5, o a 7 l 4 l z k d m o ie n ² len B 6, a 20 d m² 7 6 B F 5, e a 5 in 3 d s m te ² inzeug Feinsteinzeug 8 9 10111213141516

AR 1,71 m² VR Estrich versiegelt 8,12 m² Balkon Estrich versiegelt 4,81 m² Holzdielen Zimmer 1 15,88 m² Estrich versiegelt

WE A07 60,73 m² WZ / Küche 29,89 m² Bad Estrich versiegelt 5,13 m² Feinsteinzeug

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Vorderhaus

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de 7,33

043

014

072

043

5,302 367

01

803

01

7,894

4,7 7,24

623

01

7,143

7,24

4,582

7,24

4,064

7,54 2,69

512

5,231

512

3,401016,54

061

4,201 01 2,811

041

6,042

4,7 032

032

032

032 201,8

Fassade

Räume

Baukörper

Gesamt

Raster edassaF emuäR reprökuaB tmaseG retsaR

10 160 10 870 1278,7

42,7 137,3 42,7 316,7 12,5 340 2012,5100,7 42,7 308,2 12,5 296 12,5 564,2 42,7 25 10 160 10 870 1278,7

201,8 350 350 350 350 350 350 26,8 7,39

512

53

071

001

5,271

512

9,98 6,26

061

1,35 8,19

001

7,252 032

032

032

032

032 7,24

103

7,24

3,756

4,74

7,572

7,24

8,843

7,544,7 7,343

4,747

7,572

5,444 7,33

043

014

072

043

7,714 42,7 504,2 10 340 10 335 206,3 328,8 10 504,2 42,7 175 7,24

623

01

7,966

7,24 7,24

623

01

566

025,21

1,346

7,54 2328,7

Zimmer 2 10,72 m² Estrich versiegelt

180 42,7 316,7 12,5 340 2012,5 636,3 12,5 331,8 12,5 318,7 42,7 25 25 16 STG 188/27

42,7 308,2 12,5 296 12,5 564,2 42,7 3,1181

B

A

2328,7

B

2,3951 Raster

Gesamt

Baukörper

Räume

Fassade

retsaR tmaseG reprökuaB emuäR edassaF A06 A08

Fahrkorb 2,10 x 1,10 m

A07

(barrierefrei) nalpsgnutteR retiewZ

nalpsgnutteR retiewZ VR 8,36 m² Estrich versiegelt

VR 8,71 m² Estrich versiegelt

eznergskcütsdnurG Grundstücksgrenze

A

Grundstücksgrenze

05

05 376,1 100 255,7 230

ca. 12 m

dsT dsT

ca. 12 m

dsT

ca. 11 m

Grundriss Vorderhaus - 2. Obergeschoss

484001_Tschaikowskistr. 14

[Seite 21]

Legende:

BW = Brandwand* hochfeuerhemmend

hfh + m = hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung*

hfh = hochfeuerhemmend*

fh = feuerhemmend*

notwendige Treppe im notwendigen Treppenraum

  1. RW = Erster Rettungsweg

RW = Zweiter oder weiterer Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

dsT dicht- und selbstschließende Tür

feuerhemmende, rauchdicht- und fhrsT selbstschließende Tür

Anleiterstelle 875,7 1289,3 10 155 10

Zimmer 1 16,76 m² Estrich versiegelt

Balkon Zimmer 2 6,05 m² 11,69 m² Holzdielen Estrich versiegelt 1 Z 0 im ,09 m m e ² r 3 * Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 Estrich versiegelt bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis Hinweis: Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig. AR WE A09 5,06 m² Estrich versiegelt 90,35 m² WZ / Küche 28,44 m² Estrich versiegelt

1 2 WC 3 1,53 m² 4 Feinsteinzeug 5 6 Bad 7 5,53 m² 8 9 10111213141516 Feinsteinzeug

AR Balkon 1,71 m² 4,80 m² Estrich versiegelt Holzdielen VR 8,11 m² Estrich versiegelt Zimmer 1 15,88 m² Estrich versiegelt

WE A10 60,73 m² WZ / Küche 29,90 m² Bad Estrich versiegelt 5,13 m² Feinsteinzeug

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Vorderhaus

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de 54

043

014

072

043

5,302 875,7 107,4 100 595 100 221,2 100 65,6010 107 4010 230 230 230 8 230

6 ,8 0 6 1 7,587

7,613

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4,784

4,7 3,117,24

623

01

051

3,62

451

8,21

9,123

5,74

4,064

7,54 075

701

7,801

7,613

3,118,601

041

6,042

4,7 032

032

Fassade

Räume

Baukörper

Gesamt

Raster edassaF emuäR reprökuaB tmaseG retsaR

213,2 350 350 350 350 350 350 26,8 4,11017,38

512

5201

071

001

5,271

512

09 015,25

061 1,3401 8,19

001

7,252 032

032

032

032

032 4,117,24

103

7,24

3,756

4,74

7,572

7,24

8,843

7,544,7 1,54

043

014

072

043

7,714 58 817,7 42,7 514,8 10 359,2 10 310 42,7 175

11,3 180 684,4 185,6 1278,7

875,7 47,437,5 100,7 42,7 308,2 12,5 296 12,5 564,2 42,7

11,3 180 684,4 185,6 1278,7 7,24

623

01

566

025,21

1,346

7,54 Treppenhaus 3.OG 23,91 m² Feinsteinzeug

16 STG 188/27

42,7 308,2 12,5 274 2212,5 564,2 42,7 7,2281

B

Raster

Gesamt

Baukörper

Räume

Fassade

A

2340

B

retsaR tmaseG reprökuaB emuäR edassaF 213,2 350 350 350 350 350 350 26,9

2340

875,7 42,7 514,8 10 359,2 10 310 42,7 132,4 42,6

5 ,1 1 0 1

7 ,3 2 3

0 1

Retentionsdach 75,77 m² extensiv begrünt 15 PV-Module

A09

4 ,7 Fahrkorb 2,10 x 1,10 m 4 7

A10

0 1

7 ,5 5 2

0 1

(barrierefrei)

5 ,4 4 4 nalpsgnutteR retiewZ

nalpsgnutteR retiewZ VR 11,25 m² Estrich versiegelt

eznergskcütsdnurG Grundstücksgrenze

Grundstücksgrenze 7,24

623

01

051

02

aS 2C 03iE

5,284

2,6 4,72 3,6

02

A

11,3 168,7 58 637,7 27,42012,5 636,3 12,520 311,7 12,5 318,7 42,7 25 25

05

05 ca. 11 m

dsT fhrsT

dsT

ca. 11 m

Grundriss Vorderhaus - 3. Obergeschoss

484001_Tschaikowskistr. 14

[Seite 22]

Legende:

BW = Brandwand* hochfeuerhemmend

hfh + m = hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung*

hfh = hochfeuerhemmend*

fh = feuerhemmend*

notwendige Treppe im notwendigen Treppenraum

  1. RW = Erster Rettungsweg

RW = Zweiter oder weiterer Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

dsT dicht- und selbstschließende Tür

feuerhemmende, rauchdicht- und fhrsT selbstschließende Tür

Anleiterstelle

Terrasse 36,59 m² Holzdielen

  • Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis Hinweis: Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig.

Zimmer 1 14,59 m² Estrich versiegelt

Terrasse 8,72 m² Holzdielen

1 2 3 4 5 6 7

8 9 10111213141516

WE A11 AR 3,49 m² 105,54 m² Estrich versiegelt WZ / Küche 49,09 m² Estrich versiegelt

Zimmer 2 11,13 m² Estrich versiegelt

Bad 5,45 m² Feinsteinzeug

Zimmer 3 9,87 m² Estrich versiegelt

Terrasse 4,46 m² Holzdielen

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Vorderhaus

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de 7,33

043

014

072

043

5,302 8,643

2,447

2,811

041

6,042

4,7 032 37,4 350 350 350 350 26,8

1289,3 175

42,7 519,8 10 674,2 42,7 175

112,4 160 148,7 100 245,2 160 202,4 100 60,6 175 230 230 230 230

185,6 1278,7

185,6 42,7 290,7 10 113,5 277,5 10 316,7 42,7 175

185,6 1278,7

37,4 350 350 350 350 26,8 8,643

7,24

1,989

01

6,963

7,544,7 42,7 519,8 10 674,2 42,7 132,3 42,7

WC 2,41 m² Feinsteinzeug 42,7 290,7 10 113,512,5 265 10 316,7 42,7 132,3 42,7 7,24

2,403

7,24

1,989

01

8,033

64 Treppenhaus 4.OG 14,52 m² Feinsteinzeug 27,42012,5 636,3 12,520 467,9 42,7 132,3 42,7 2516 STG 188/27 25 8,643

2,447

7,894

4,7 8,643

7,24

6,082

9,15,221

1,533

4,74 6,29 01

9,703

3,88 4,7 4,0 8,643

8,661

061

6,761

061

4,251

061

3,541

061

4,291 032

032

032

032 7,33

043

014

072

043

7,714

B

A

B

2,7951 7,24

2,403

7,24

6,082

023,6

143

3,6 4,72 02 8,643

7,24

9,856

7,24

7,572

7,24

7,753

3,54 1464,3

A11 3,1181

A

VR 9,51 m² Estrich versiegelt

1464,3 05 ca. 18 m

dsT

Grundriss Vorderhaus - Dachgeschoss

484001_Tschaikowskistr. 14

[Seite 23]

Legende:

BW = Brandwand* hochfeuerhemmend

hfh + m = hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung*

hfh = hochfeuerhemmend*

fh = feuerhemmend*

notwendige Treppe im notwendigen Treppenraum

  1. RW = Erster Rettungsweg

RW = Zweiter oder weiterer Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

dsT dicht- und selbstschließende Tür

feuerhemmende, rauchdicht- und fhrsT selbstschließende Tür

7v 6v 5v

Anleiterstelle

  • Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis Hinweis: Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig.

Eigengarten

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Vorderhaus

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de 6,433

9,9121 WZ / Küche 49,09 m²

+11,600

WZ / Küche 28,44 m²

WZ / Küche 28,44 m²

+6,000

WZ / Küche 28,42 m²

ELT KiWa 11,15 m² 11,35 m²

+0,000 = +43,45 über NN 10ED

10ED

40ED

10BF 10AD +15,305

+14,740

+14,600

+12,200

+9,000 +8,740

+8,600

+5,740

+5,600

+3,000 +2,740

+2,600

-0,180

-0,580-0,660 8,327,07

003

062

04

062

04

062

25

842

66 8,32

7,036

003

003

003

66 8,32 7,65 41

003

062

62 41

062

62 41

062

624121

842

81048 +15,545 +15,425

+13,300

+11,740

+10,050

+7,050

+4,050

+2,480 7,07

003

003

003

003

813

4v 3v

+15,545 = +58,995 über NN +15,305

+14,740

+14,600

Zimmer 1 14,59 m²

+12,000 +11,740

+11,540

16 STG 188/27 Treppenhaus 3.OG 23,91 m²

+9,305 +9,000 +8,780

+8,580 +8,600

16 STG 188/27 Treppenhaus 2.OG 23,96 m²

+6,000 +6,000 +5,780 +5,740

+5,580 +5,600

16 STG 188/27 Treppenhaus 1.OG 23,96 m²

+3,000 +3,000 +2,780 +2,740

+2,580 +2,600 +2,300 16 STG 188/27 Treppenhaus EG 23,96 m²

+0,000 +0,000 -0,180 -0,180

-0,580-0,660 8,32

7,033

003

003

003

003

66 8,327,6541

062

6202

452

2202

852

2202

852

220282

032

81048 +16,850

+8,740

-0,580 20ED

20ED

20ED

10BF 8,327,07

062

64

452

24

852

24

852

2482

032

66

1v

+16,805

10AD

10ED

10ED

10BF 8,327,07

062

04

062

04

062

66 8,32

7,033

003

003

66 8,327,65 41

062

62 41

062

62 41

062

81048 39,44 m² 9,995

5,459 5,4551

2v

dsT

+9,545 +9,545 +9,420

dsT WZ / Küche +7,050 34,96 m²

dsT WZ / Küche +4,050 34,97 m²

dsT WZ / Küche 34,96 m²

-0,660

Schnitt A-A Vorderhaus

484001_Tschaikowskistr. 14

[Seite 24]

BRANDSCHUTZNACHWEIS

Gutachten Nr. 484001

Objekt:

Tschaikowskistraße 14

in 13165 Berlin

Neubau Wohnhäuser in Holzbauweise: hier Doppelhaushälften

16. Januar 2025

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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 Beurteilung  Gutachterliche Stellungnahme  Fachplanung Brandschutz  Brandschutznachweis (bautechnischer Nachweis gemäß § 66 BauO Bln  Maßnahmenkatalog Brandschutz  Bauüberwachung Brandschutz

Objekt: Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Thema: Neubau Wohngebäude in Holzbauweise: (hier Doppelhaushälften)

Bauherr: GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin Tel. +49 (0)331 6206 - 717 Anja.pallmer@gesobau.de

Bearbeitung: brandschutz plus GmbH Bearbeitung: Mohsen Labbanian Brunnenstraße 156 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 700 800 -934 (-930 Zentrale) m.labbanian@brandschutzplus.de

Der Brandschutznachweis umfasst mit Deckblatt 14 Seiten sowie Brandschutzvisualisierungszeichnungen (BVZ).

© Wir weisen darauf hin, dass die Daten dem Urheberschutz unterliegen. Eine Vervielfältigung und Weitergabe der Daten ist nur mit Genehmigung unseres Büros möglich. Die Daten dürfen nur für eigene Zwecke, ohne Veränderung verwendet werden. Gehen die Daten in ein neues Werk ein, bedarf dies ebenfalls der Genehmigung unseres Büros. Die so verwendeten Daten sind besonders zu kennzeichnen.

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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Inhaltsverzeichnis:

1 Aufgabenstellung 4

1.1 Auftrag 4

1.2 Gebäudebeschreibung, Gebäudenutzung sowie Lage des Gebäudes 4

1.3 Allgemeine baurechtliche Anforderungen 4

1.4 Sonstiges 5

2 Beurteilungsbasis 6

2.1 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens (Doppelhaushälften) 6

2.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften 6

2.3 Planungsunterlagen 7

2.4 Baurechtliche Einstufung 7

2.5 Brandschutztechnische Konzeption 7

3 Abwehrender Brandschutz 8

3.1 Lage und Zugänglichkeit 8

3.2 Löschwasserversorgung 8

3.3 Baulicher Brandschutz 9

3.4 System der Rettungswege 11

3.5 Technische Gebäudeausrüstung 12

3.6 Anlagentechnischer Brandschutz 12

4 Hinweise 13

4.1 Bauablauf 13

4.2 Brandschutz auf der Baustelle 13

4.3 Aufbewahrung 14

5 Zusammenfassung der Begutachtung 14

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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1 Aufgabenstellung

1.1 Auftrag

Der Unterzeichner wurde im Rahmen der vorgesehenen genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen damit beauftragt, die Anforderungen an den Brandschutz nachzuweisen. In diesem Brandschutznachweis werden keine Maßnahmen bewertet, die sich aus versicherungstechnischen Gründen ergeben können. Die Bewer- tung und ggf. Durchführung solcher Maßnahmen liegt im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers. Ebenso sind über den vorbeugenden Brandschutz hinausgehende Anforderungen, die sich aus dem Energie- , Wärme- und Schallschutz oder ähnlichem ergeben können, nicht Gegenstand dieses Brandschutznachwei- ses.

Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des § 66 BauO Bln; die Bewertung hat den Status einer Fachplanung. Durch die Ausführungsvorschläge zum vorbeugenden Brandschutz kann kein Rechtsanspruch hinsichtlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörden abgeleitet werden.

1.2 Gebäudebeschreibung, Gebäudenutzung sowie Lage des Gebäudes

Bei dem zu begutachtenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von einer Wohnanlage in der Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin.

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau von 4 Wohngebäuden, die sich in ein straßenseitiges und drei hofseitige Gebäude aufteilen. Das Projekt besteht aus einem „Vorderhaus“ und „3 Doppelhaushälften“.

Der vorliegende Brandschutznachweis behandelt nur die 3 Doppelhaushälften.

Doppelhäuser/Doppelhaushälften: Hofseitig sollen 3 baugleiche Doppelhaushälften errichtet werden. Diese 3 Einzelgebäude bestehen aus gleich großen Doppelhaushälften über je zwei Geschosse. Die Lage der Terras- sen im 1. OG sind gespiegelt. Von der Größe und Raumaufteilung sind die Grundrisse nahezu gleich gestaltet. Nur die Terrassen im 1. OG sind unterschiedlich ausgerichtet.

Die Erschließung aller Einzelgebäude erfolgt über einen Gang auf dem östlichen Bereich des Grundstücks.

Der vorliegende Brandschutznachweis bezieht sich ausschließlich auf die vorgesehene, zuvor beschriebene Baumaßnahme.

1.3 Allgemeine baurechtliche Anforderungen

Es gilt gemäß § 3 BauO Bln:

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wer- den, die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden, umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundär- stoffe verwendet werden.

Es gilt gemäß § 14 BauO Bln:

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Durch die vorgenannten allgemeinen und brandschutztechnischen Anforderungen werden die Schutzziele der Bauordnung definiert, die die Grundlage der Bewertung der Brandschutzmaßnahmen in den folgenden Kapiteln bilden. Im Rahmen der weiter-führenden Planung und Ausführung dienen allgemein anerkannten Regeln der Technik, die zu beachten sind. Von diesen Regeln und den Anforderungen aus dem Baurecht kann abgewichen werden, wenn eine Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen erfüllt.

Der im Art. 66 BauO Bln geforderte bautechnische Nachweis zum Brandschutz und die bauaufsichtlichen Vorgaben werden in dem vorliegenden Brandschutznachweis berücksichtigt.

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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1.4 Sonstiges

Die Erarbeitung des Brandschutznachweises erfolgt unter Beachtung der derzeit geltenden Bestimmungen zum Brandschutz aus der Bauordnung für Berlin. Im Einzelnen werden auf Grundlage der Genehmigungspla- nung beurteilt:

• die bautechnischen Brandschutzmaßnahmen, wie die Festlegung der erforderlichen Feuerwider- standsdauer der Bauteile (entsprechend DIN 4102, DIN EN 13501),

• die Anordnung der Rettungswege, die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen.

Für die jeweiligen Anforderungen und ihre Umsetzung gelten die Bauordnung für Berlin mit ihren ergänzen- den Verordnungen, die DIN 4102 und DIN EN 13501, alle weiteren einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Bauherr und sein Objektplaner sind angehalten, die Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Brand- verhaltens der verwendeten Baustoffe anhand der Baustoffklassen gemäß den geltenden baurechtlichen Vorgaben nachzuweisen.

Der Brandschutznachweis gilt für die in den Planunterlagen dargestellte und in den beiliegenden Unterlagen beschriebene Situation und Nutzung. Falls im Zuge der weiteren Planung bzw. auch später während der Nutzungszeit oder bei Miet- bzw. Kaufänderung, Umplanungen und Änderungen erfolgen, muss der Brandschutznachweis durch einen Nachtrag entsprechend angepasst werden.

1.4.1 Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauordnung Berlin

Für die zum Einsatz kommenden Bauprodukte/Bauarten ist zur Gewährleistung der Feuerwiderstandklasse gemäß § 17 BauO Bln ein Verwendbarkeitsnachweis vorzuweisen.

  • Für geregelte Bauprodukte/Bauarten ist eine Übereinstimmungserklärung gemäß den bekannt gemachten technischen Regeln vorzulegen.

  • Für nicht geregelte Bauprodukte/Bauarten ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) sowie die Übereinstimmungserklärung vorzulegen.

Die Verwendbarkeitsnachweise müssen den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse beinhalten. Die darin enthaltenen zwingenden Bestimmungen für die Bauprodukte (Kennzeichnung und Übereinstimmungsnach- weis), für den Entwurf, für die Bemessung (Brandschutz) und für die Ausführung müssen eingehalten werden. Die Verwendbarkeitsnachweise müssen zum Zeitpunkt der Verwendung am Verwendungsort (Baustelle) vorliegen.

1.4.2 Leistungserklärung gemäß EU-Bauproduktenverordnung

Als Verwendbarkeitsnachweise gelten auch Leistungserklärungen (DoP - Declaration of Performance) bzw. Konformitätserklärungen und eine CE-Kennzeichnung. Einen entsprechenden Nachweis und die Kennzeich- nung über die Durchführung der produktbezogenen Prüfung erhalten die Bauprodukte über eine Zertifizie- rungsstelle und dienen als Beleg für das Inverkehrbringen eines Bauproduktes.

Die CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung bzw. Konformitätserklärung von Bauprodukten ist nachzuwei- sen. Diese haben zum Zeitpunkt der Verwendung am Verwendungsort (Baustelle) vorzuliegen.

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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2 Beurteilungsbasis

2.1 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens (Doppelhaushälften)

Beschreibung des Objekts• Neubau von 3 Wohngebäuden
Gebäudehöhe (OKFF gem. § 2 BauO Bln)• 3, 00 m, OK Attika 6,55 m
Anzahl der Geschosse• 2 (EG, OG)
maximale Ausdehnung• ca. 14,66 x 14,66 m
Fläche BGF• 308 m² (je Haus)

2.1.1 Bauteile, Baustoffe, Bauarten, Gebäudetechnik

Tragende/aussteifende Wände• Stützen/Träger: massives Holz • Aussteifende Bauteile: Holztafelbauweise • Trennwand zur benachbarten Doppelhaushälfte: Holztafel- bauweise • Außenwände: Holztafelbauweise
Außenwände• Tragende Holztafelbauweise
Brandwände• keine Brandwand
Decken• Brettsperrholz
Treppen• Interne Treppe aus Holz
Dachkonstruktion• Begrüntes Dach/Retentionsdächer
Aufzug (Wände)• Kein Aufzug vorhanden
Heizung• Wärmepumpen und elektrische Energie
Strom• Öffentliches Stromnetz; PV-Anlage auf dem Dach

2.2 Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

Das vorliegende Gutachten basiert insbesondere auf folgenden Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln:

Gesetze / Verordnungen • Bauordnung Berlin (BauO Bln) vom 29.09.2005, letzte Änderung vom 21.01.2024

• Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln inkl. Anlagen und Anhängen) vom 28.03.2023

brandschutz plus GmbH Tel.: +49 (0) 30 700 800 930 Brunnenstraße 156 www.brandschutzplus.de 10115 Berlin kontakt@brandschutzplus.de

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• Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) vom 30.04.2021 • Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (MLüAR), vom 30.04.2021 • Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO): 2009- 01über Flächen für die Feuerwehr (RFlFw), vom Oktober 2009

• Muster- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteilen und Außenwandbekleidun- gen in Holzbauweise (MHolzBauRL), Fassung: Juni 2021,

Normen • DIN 4102-4:2016-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen • DIN EN 13501-1:2019-05 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten • DIN 14095: 2007-05: Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen • DIN 14096: 2014-05: Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen

Technische Regeln • DVGW-Information Wasser Nr.99 vom November 2018

Verwendete Literatur • Josef Mayr/Lutz Battran: Brandschutzatlas. Baulicher Brandschutz, Band 1-6; Köln (Stand: 02/2024)

2.3 Planungsunterlagen

Die nachfolgend aufgeführten Planungsunterlagen des Objektplaners Dipl.-Ing. Hilmar Bals die Grundlage des brandschutztechnischen Nachweises.

Grundrisse aller GebäudeM 1:10028.11.2024
AnsichtenM 1:10028.11.2024
SchnitteM 1:10006.12.2024
Lageplan / FreiflächenM 1:20009.12.2024

2.4 Baurechtliche Einstufung

Die Doppelhaushälften sind gemäß § 2 (3) Nr. 3 BauO Bln in Gebäudeklasse 2 einzustufen. Die maximale Fußbodenhöhe des obersten Aufenthaltsraumes beträgt ≤ 7 m (OG ca. 3,00 m OKFF) über dem Gelände und die Nutzungseinheiten weisen jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche auf. Die Gebäude werden aus- schließlich zu Wohnzwecken genutzt.

Das Vorderhaus und die Doppelhaushälften werden gemäß § 2 (4) der Bauordnung Berlin nicht als Sonder- bau eingestuft.

2.5 Brandschutztechnische Konzeption

Der Brandschutznachweis beschreibt den Neubau von 3 Gebäuden, die als Wohngebäude genutzt werden.

In den drei Doppelhaushälften sind jeweils zwei Wohneinheiten vorhanden. Aufgrund der Höhe der Dop- pelhaushälften sind die Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr nicht erforderlich.

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3 Abwehrender Brandschutz

3.1 Lage und Zugänglichkeit

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 5 BauOBln • Merkblatt (Flächen für die Feuerwehr)

Für die sichere Erschließung aus Sicht der Feuerwehr werden im Rahmen dieses Brandschutznachweises die gesetzlichen Anforderungen an Zufahrten und Bewegungsflächen berücksichtigt.

Die rückwertige Doppelhaushälfte ist mehr als 110 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt.

Für die Doppelhaushälften können die Löschfahrzeuge der Feuerwehr ca. 37 m tief auf das Grundstück fah- ren. Von der vorgesehenen Feuerwehrfläche ist die rückwärtige Doppelhaushälfte ca. 72 m entfernt.

Die rückwärtige Doppelhaushälfte ist ca. 145 m vom Unterflurhydranten entfernt.

Abbildung 01: Fläche für die Feuerwehr und Entfernung des Unterflurhydranten

3.2 Löschwasserversorgung

Zugrunde liegende Vorgaben:

• DVGW-information Wasser Nr.99

Unter Zuhilfenahme der DVGW-Information Wasser Nr. 99 wird die erforderliche Löschwassermenge auf 96 m³/h über zwei Stunden festgelegt. Um die Schutzziele hinsichtlich der Brandbekämpfung und der Rettung von Personen zu erfüllen, ist sicherzustellen, dass zur Herstellung des initialen Löschangriffs die erste Lösch- wasserversorgung in 75 m Lauflinie (gemessen zwischen Zugang des Grundstücks und der öffentlichen Ver- kehrsfläche) erreichbar sein muss.

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Der Unterflurhydrant ist ca. 35 m von der Grundstückgrenze entfernt (s. Abbildung 01).

Abbildung 02: amtliche Lage des Unterflurhydranten

3.3 Baulicher Brandschutz

3.3.1 Tragende Wände, Stützen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 27 BauO Bln

Ausführung

Die tragenden und aussteifenden Bauteile müssen feuerhemmend sein.

Bodenplatte: Der Bodenplatte wird aus Stahlbeton hergestellt.

Träger, Stützen, Unterzüge: Die tragenden Träger, Stützen und Unterzüge werden feuerhemmend aus mas- sivem Holz errichtet.

Tragende Wände/Außenwände: Die tragenden Wände werden feuerhemmend in Holztafelbauweise errich- tet. Tragende Wände sind zwischen den Doppelhaushälften vorhanden. Die Außenwände sind ebenso tra- gend und feuerhemmend.

Träger, Stützen, Unterzüge und Wände aus Massivholz werden entsprechend der Gebäudeklasse feuer- hemmend auf Abbrand berechnet.

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3.3.2 Außenwände und Außenwandbekleidungen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 28 BauO Bln

Ausführung

Die Außenwände sind tragend und müssen feuerhemmend sein. Die Außenwände werden in Holztafelbauweise mit hinterlüfteter Holzschalung errichtet. Die Doppelhaushälften werden als Gebäudeklasse 2 eingestuft. Es bestehen keine zusätzlichen Anforderun- gen an die Holzschalung der tragenden Außenwände.

3.3.3 Brandwände/Gebäudeabschlusswände

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 30 BauO Bln

Ausführung

Die Doppelhaushälften haben einen Mindestabstand von 2,5 m zu den benachbarten Grundstücken. Eine Brandwand als Gebäudeabschlusswand ist nicht erforderlich.

Die Trennwand zwischen den Doppelhaushälften ist nur als Trennwand zu betrachten (Gebäudeklasse 2). Brandwände sind nicht erforderlich.

3.3.4 Decken

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 31 BauO Bln

Ausführung

Die Geschossdecken werden feuerhemmend aus Brettsperrholz hergestellt.

Die erforderliche Feuerwiderstandsdauer wird auf Abbrand berechnet.

3.3.5 Trennwände

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 29 BauO Bln

Die Trennwand zwischen den Doppelhaushälften wird in feuerhemmender Qualität in Holztafelbauweise er- richtet.

3.3.6 Türen in Rettungswegen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

In jeder Doppelhaushälfte sind das Erdgeschoss und das Obergeschoss verbunden bzw. bilden eine Einheit. Jede Doppelhaushälfte hat eine Tür im Erdgeschoss zum Außenbereich.

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3.3.7 Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen, Dehnungsfugen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

In den Doppelhaushälften ist kein notwendiger Treppenraum vorhanden. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich brennbarer Baustoffe.

3.3.8 Dächer

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 32 BauO Bln

Ausführung Hallendach

Die Dächer sind als begrüntes Dach bzw. Retentionsdach mit PV- Anlagen geplant. Die Dächer müssen die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen.

3.4 System der Rettungswege

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 33 BauO Bln

Der erste Rettungsweg führt über eine notwendige Treppe zwischen dem Erdgeschoss und dem Oberge- schoss. Der zweite Rettungsweg erfolgt über eine anleiterbare Stelle/Fenster.

Die Fenster müssen einen freien Querschnitt von mindestens 0,90 m x 1,20 m (Breite x Höhe) haben.

3.4.1 Notwendige Treppenräume/ notwendige Treppen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 34 BauO Bln • § 35 BauO Bln

Ausführung

Das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss in jeder Doppelhaushälfte bilden eine Einheit. In den Doppelhaus- hälften ist eine notwendige Treppe zwischen dem Erdgeschoss und dem Obergeschoss vorhanden. Die not- wendigen Treppen bestehen aus Holz. Es bestehen keine brandschutztechnischen Anforderungen an die in- ternen Treppen. Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 2.

3.4.2 Rettungsweglängen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

Von jeder Stelle der Doppelhaushälften ist der Ausgang ins Freie in max. 35 m Entfernung zu erreichen.

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3.5 Technische Gebäudeausrüstung

3.5.1 Wand- und Deckendurchbrüche, Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle, Lüftungsanla- gen, Funktionserhalt

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 40 BauO Bln • § 41 BauO Bln • MLAR • MLüAR

Ausführung

Es bestehen keine Anforderungen an die Durchführungen innerhalb einer Doppelhaushälfte. Die Durchdrin- gung durch die Trennwand zwischen den Doppelhaushälften müssen in feuerhemmender Qualität geschottet werden.

3.5.2 Feuerstätten

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 42 BauO Bln

Ausführung

Es sind keine Heizungsräume vorgesehen. Die Heizenergiebereitstellung soll mittels elektrischer Energie für die Spitzenlast erfolgen.

3.5.3 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 45 BauO Bln

Ausführung

Es sind keine Müllräume vorgesehen.

3.5.4 Blitzschutzanlage

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 46 BauO Bln

Ausführung

Es ist von den Fachplanern der technischen Gebäudeausrüstung zu prüfen, ob eine Blitzschutzanlage für die Gebäude erforderlich ist.

3.6 Anlagentechnischer Brandschutz

3.6.1 Wohnungen

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 48 BauO Bln

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Ausführung

In den Wohnungen müssen in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen und Sanitärräume) und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchwarnmelder installiert werden. Die Rauch- warnmelder müssen so eingebaut und angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

3.6.2 Rauchableitung

Zugrunde liegende Vorgaben:

• § 35 BauO Bln

Ausführung

In Doppelhaushälften sind keine notwendige Treppenräume vorhanden. Die Entrauchung der Wohnungen erfolgt über Fenster.

3.6.3 PV-Anlage

Ausführung

Auf den Dächern der Doppelhaushälften werden PV-Anlagen aufgestellt. Die PV- Anlagen führen nicht über die Gebäudeabschlusswand der Doppelhaushälften.

Das Merkblatt der Feuerwehr zur Installation von Photovoltaikanlagen, Stand: 12.2023 sind zu beachten.

4 Hinweise

4.1 Bauablauf

Bis zur abschließenden Fertigstellung sind die Verwendbarkeitsnachweise nach §§ 16 bis 20 BauO Bln für die eingesetzten Bauprodukte oder Bauarten, der Nachweis der geforderten Klassifikation und weitere benannte Nachweise gemäß Brandschutznachweis, sowie die Übereinstimmungserklärungen für die Bauteile mit brandschutztechnischen Anforderungen gemäß den zur Errichtungszeit geltenden Herstellerrichtlinien vor- zulegen.

Gemäß § 21 BauO Bln bedürfen Bauprodukte „einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln [..], den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis- sen oder den Zustimmungen im Einzelfall; als Übereinstimmung gilt auch eine Abweichung, die nicht wesent- lich ist.“ Die Übereinstimmungsnachweise müssen spätestens zur Bauabnahme in brandschutztechnischer Hinsicht vorliegen.

4.2 Brandschutz auf der Baustelle

Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen ordnungs- gemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Diese Anforderung umfasst auf Baustellen allgemein, insbesondere aber auch bei Vorhaben in bestehenden oder teilweise in Nutzung genommenen baulichen Anlagen, Maßnahmen des Brandschutzes.

Bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzungsänderung oder dem Abbruch baulicher Anlagen so- wie anderer Anlagen und Einrichtungen sind die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungs- kreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein- gehalten werden.

Erforderliche Zufahrt- und Bewegungsflächen für Fahrzeuge von Rettungskräften werden freigehalten.

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4.3 Aufbewahrung

Die Bauherrin oder der Bauherr ist verpflichtet, den Brandschutznachweis und den zusammenfassenden Prüf- und Überwachungsbericht zum Brandschutznachweis dauerhaft aufzubewahren, d.h. bis zur Beseiti- gung der baulichen Anlage oder bis zu einer die Genehmigungsfrage insgesamt neu aufwerfenden Ände- rung oder Nutzungsänderung. Sind Bauherrin und Grundstückseigentümerin personenverschieden, geht mit Fertigstellung des Vorhabens die Aufbewahrungspflicht auf die/den Grundstückseigentümerin oder dessen Rechtsnachfolgerin über.

5 Zusammenfassung der Begutachtung

Die geplante Baumaßnahme ist brandschutztechnisch bewertet worden. Das brandschutztechnische Konzept wurde neutral und unbefangen nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik erstellt. Durch den systematischen Abgleich der gesetzlichen Anforderungen mit der ge- planten Bauausführung erfolgte die zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.

Dieser Brandschutznachweis umfasst eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes zum vorliegenden Objekt. Bei Realisierung aller in diesem Gutachten aufgeführten Maßnahmen bestehen wegen des Brandschutzes gegen die geplante Nutzung aus gutachterlicher Sicht keine Bedenken.

Die Angaben in diesem Dokument gelten ausschließlich für dieses Vorhaben (Doppelhaushälften) ; eine Über- tragung auf andere Objekte ist nicht möglich. Unter Berücksichtigung der in dem vorliegenden Brandschutz- nachweis getroffenen Aussagen halten wir die geplanten Baumaßnahmen aus brandschutztechnischer Sicht für genehmigungsfähig. In Ergänzung zu diesem textlichen Brandschutznachweis sind die Eintragungen zum Brandschutz in den Bauvorlagen zu beachten.

Dieser Brandschutznachweis umfasst mit Deckblatt 14 Seiten sowie Brandschutzvisualisierungszeichnungen.

Berlin, 16.01.2025

Mohsen Labbanian Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

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Legende:

fh = feuerhemmend*

  1. RW = Erster Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

  • Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis Zimmer 4 Hinweis: 11,67 m² Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. Estrich versiegelt Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig.

WC 2 1,63 m² Feinsteinzeug

WZ / Küche 44,80 m² Estrich versiegelt

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Doppelhaushälfte

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de 20D Arbeitszimmer 10,23 m² Estrich versiegelt

VR 10,03 m² Estrich versiegelt

HT 2,11 m² Estrich versiegelt

WE D02 146,88 m² 3,72

053

053

053

3,93 Arbeitszimmer Zimmer 4 10,23 m² 11,86 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

VR 10,16 m² Estrich versiegelt

AR 3,38 m² Estrich versiegelt WC 2 1,60 m² Feinsteinzeug

WE D01 146,72 m² WZ / Küche 45,00 m² Estrich versiegelt 10D 25 350 350 350 350 41,6 Raster

Gesamt

1466,5 Baukörper

Räume 43,3 310 10 359,5 27 353,5 10 310 43,3

Fassade 158,3 100 165 215 212 215 118 100 183,3 230 230 230 230

retsaR 5,6641

tmaseG 5,6641

reprökuaB emuäR 3,304

041

07

001

59

512

3,344

edassaF 032 3,304

041

07

001

59

512

3,344 edassaF

032 3,34

033

02

061

5,21

961

02

5,866

3,34 emuäR

5,6641 reprökuaB

5,6641 tmaseG

3,72

053

053

053

053

3,93 retsaR

43,3 310 10 359,5 18,58,5 353,5 10 310 43,3

123,3 215 63 215 202 215 100 215 118,3 Fassade 230 230 230 230 43,3 679,5 18,5 682 43,3 Räume

1466,5 Baukörper

1466,5 Gesamt

25 350 350 350 350 41,6 Raster 3,34

033

02

0615,21

961

02

5,866

3,34 43,3 679,5 18,5 682 43,3 3,34

033

02

061

5,21

961

02

5,866

3,34 AR 3,38 m² Estrich versiegelt HT 2,11 m² Estrich versiegelt 3,34

033

02

061

5,21

961

02

5,866

3,34

BD

1466,5

Zaunhöhe: 100 cm

1 2 3 4 5 5 4 3 2 1

6 6

7 7

8 8

141312 11 10 9 9 10 11 121314

AD AD

Zaunhöhe: 143 cm H 8 T , o e 4 l 0 r

z r

d a m ie s ² l s

en e

Terrasse Eigengarten Eigengarten 7,17 m² 92,79 m² 90,81 m² Holzdielen Rasen Rasen

Zaunhöhe: 143 cm

BD

mc 001 :ehöhnuaZ Grundstücksgrenze

Treppe Treppe 1,54 m² 1,54 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

G rundstücksgrenze

Grundstücksgrenze 053

1a 2a 3a 4a 5a

A A

B B

C C

ca. 15 m ca. 15 m

D D

E E

1a 2a 3a 4a 5a

Grundriss Doppelhaushälfte Erdgeschoss

484001_Tschaikowskistr. 14

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Legende:

fh = feuerhemmend*

  1. RW = Erster Rettungsweg

RWL = max. Flucht- und Rettungsweglänge

25 350 350 350 350 Raster

Gesamt

Baukörper

Räume 158,3 100 280 100 111,5 218,5 97 118 215 252023,3 Fassade 230 230 230 230

Zimmer 1 * Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. DIN 13501 21,89 m² bezüglich Raumabschluss; Klassifizierung der Estrich versiegelt Terrasse tragende Bauteile siehe Brandschutznachweis 20,66 m² Hinweis: Holzdielen Diese Visualisierung dient lediglich zur Darstellung. Die textlichen Erläuterungen dazu gelten vorrangig.

Zimmer 2 Zimmer 2 11,44 m² 11,44 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

WC WC 1,60 m² 1,63 m² Feinsteinzeug Feinsteinzeug

Gang Gang 8,43 m² 8,30 m² Estrich versiegelt Estrich versiegelt

Zimmer 3 Zimmer 3 10,67 m² 10,67 m² Estrich versiegelt Bad Bad Estrich versiegelt 6,19 m² 6,27 m² Feinsteinzeug Feinsteinzeug

Terrasse 20,34 m² Holzdielen

Zimmer 1 22,23 m² Estrich versiegelt

Brandschutzvisualisierungszeichnung (BVZ)

Projekt Neubau Wohngebäude in Holzbauweise Doppelhaushälfte

Objektadresse Tschaikowskistraße 14 in 13156 Berlin

Planbezeichnung

G M u a t ß a s c t h a t b e n / S / t Z a e n i d chner / CR 1:100 14.01.2025

brandschutz plus GmbH

brandschutz

Brunnenstr. 156 10115 Berlin Tel.: +49 30 700 800 930 plus eberl-pacan brandschutzplaner kontakt@brandschutzplus.de www.brandschutzplus.de retsaR tmaseG reprökuaB 3,34

033

02

5,143

02

5,813

3,34

7,603

023,32

emuäR edassaF 3,3022

7,603

3,015

001

852

001

3,841 032

032 3,3022

7,603

3,34

5,143

02

5,813

02

033

3,34 3,3022

7,603

5,6111 053

053

053

053

3,93

Fassade

Räume

Baukörper

Gesamt

Raster edassaF emuäR reprökuaB tmaseG retsaR

23,320 335 10 115 12,5 190,7 43,3 673,5 43,3

23,320 663,2 760

1466,5

25 350 350 350 350 41,6 5,6111

7,603

032,32 41,6

1466,5

749,8 323,5 20 330 2023,3

5,6641 3,72

23,32069,7 215 63 97 218,5 111,8 100 330 100 118,3 230 230 230 230 3,72

053

053

053

053

4,93 6,6641 3,891

001

541

001

3,375

7,603

023,32 032

032

BD

AD AD

BD

033

02

5,143

02

5,813

3,34

8,603 7,603

3,34

5,143

02

5,813

02

033

3,34

1a 2a 3a 4a 5a

Grundstücksgrenze

43,3 663,2 43,3 673,5 43,3

A A

43,3 663,2 43,3 673,5

B B

1 2 3 4 5 5 4 3 2 1

6 6

7 7

8 8

141312 11 10 9 9 10 11 121314

C C

ca. 8 m

D D

ca. 11 m

G

E

rundstücksgrenze 43,3 663,2 43,3 673,5

E

Grundstücksgrenze

1a 2a 3a 4a 5a

Grundriss Obergeschoss

484001_Tschaikowskistr. 14

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